Ausgabe 10/2015 · 2015-11-23 · bank&compliance-Newsletter Ausgabe 10/2015 RepRisk im Fokus der...

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bank&compliance-Newsletter Ausgabe 10/2015 RepRisk im Fokus der Bankenaufsicht 3 Fotonachlese: Fachtagung Compliance 2015 4 News 8 Personalia 15 Termine 17 Impressum 17 Inhaltsverzeichnis Autoren: Justin Baer, Katy Burne, Rory Gallivan, Stefan Hirschmann, Anja U. Kraus, Christopher Matthews, Margot Patrick, Jenny Strasburg, Aruna Viswanatha,

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bank&compliance-Newsletter

Ausgabe 10/2015

RepRisk im Fokus der Bankenaufsicht 3

Fotonachlese: Fachtagung Compliance 2015 4

News 8

Personalia 15

Termine 17

Impressum 17

Inhaltsverzeichnis

Autoren: Justin Baer, Katy Burne, Rory Gallivan, Stefan Hirschmann, Anja U. Kraus, Christopher Matthews, Margot Patrick, Jenny Strasburg, Aruna Viswanatha,

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 3

TOP-THEMA

Eine Berücksichtigung der Reputationsrisiken primär im Rahmen der Bewertung des operatio-nellen Risikos ist sinnvoll, da beide Risikoarten eng zusammenhängen. So wirken sich die meis-ten operationellen Risikoereignisse entschei-dend auf die Reputation eines Instituts aus. In diesem Fall wären Reputationsrisiken also Op-Risk-Folgerisiken. Daher werden Reputations-risiken in den EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) dem Bereich der Bewertung der operationellen Risiken qualitativ zugeordnet, führt Michael Schöppe aus, der bei der Finanzaufsicht BaFin im Grundsatzbereich Operationelles Risiko tä-tig und Co-Chair des Fachgremiums OpRisk ist. Jedoch fließt das Reputationsrisiko nicht in den Scorewert für das operationelle Risiko ein, son-dern wird gegebenenfalls im Rahmen der Ge-schäftsmodellanalyse und der Bewertung des Liquiditätsrisikos berücksichtigt. Der Grund dafür ist laut Carmen Koberstein-Windpassin-ger, Leiterin des Bereichs Risikomanagement und Modellierung für Kreditrisiken und ope-rationelle Risiken der BaFin, dass das Reputati-onsrisiko im Wesentlichen zu einem Rückgang der Erträge des Instituts bzw. der Geschäfts-

aussichten, einem Abfluss von Liquidität oder einer Erhöhung der Kosten der Refinanzierung aufgrund eines Vertrauensverlustes seitens der Investoren, Einleger oder Teilnehmer des Inter-bankenmarkts führen kann.

Seiner Art nach sei das Reputationsrisiko eher für große Institute maßgeblich, so Schöppe, die in Interbankenmärkten operieren. Für die Re-gulatoren greife hier deshalb das Prinzip der doppelten Proportionalität. Dabei werden u. a. die Größe und Governance, das Umfeld sowie das Geschäftsmodell der jeweiligen Institute berücksichtigt. Auf eine eigene RepRisk-Policy drängt die Aufsicht deshalb bislang nur bei Großbanken. Generell müssen die Banken das Risikopotenzial für sich selbst einschätzen, eine Eigenanalyse vornehmen, Risiken bewerten und dann ggf. vor der Bankenaufsicht rechtfer-tigen. „Eine aufsichtliche Säule-1-Anforderung für RepRisk steht nicht an“, so Schöppe. Jedoch kann laut Koberstein-Windpassinger RepRisk im Rahmen der Risikotragfähigkeit in Säule II eine wichtige Rolle spielen; dort sind „weitere wichtige Risiken“ zu erfassen und im ICAAP ggf. auch zu quantifizieren.

RepRisk im Fokus der Bankenaufsicht

Die Bankenaufsicht macht sich in zunehmendem Maße auch Gedanken darüber, wie Reputationsrisiken die Erträge, die Eigenmittel oder die Liquidität eines Instituts negativ beeinträchtigen können und mit welchen aufsichtlichen Maßnahmen dieser Risikokategorie entgegengewirkt werden soll.

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 4

FOTONACHLESE

Fachtagung Compliance 20152015 lag der Schwerpunkt auf den viel-fältigen Themen rund um MiFID II/MiFIR, MAD II/MAR, den Neuerungen aufgrund der IV. EU-Geldwäscherichtlinie, dem Umgang mit Finanzsanktionen gegenüber Russland, Weißrussland und der Ukraine, dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten, den Plänen zur Einführung eines deutschen Unternehmensstrafrechts sowie auf den Erfahrungen bei der Umsetzung und Ver-zahnung der MaRisk-Compliance-Funktion. Die Fachtagung Compliance 2015 fand am 28. und 29. Oktober 2015 in Köln statt.

Patrick Arora (Deutsche Börse AG).

Anja Breilmann (Deutsche Bank AG). Kirsten Krämer (Commerzbank AG).

Dr. Stephan Schneider (Commerzbank AG).

Thomas Eufinger, Abteilungspräsident und Abteilungsleiter Marktüberwachung, Bundesanstalt für tungsaufsicht (BaFin).

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 5

FOTONACHLESE

Fachtagung Compliance 2015

Patrick Steinmetz (BAE Systems).

Torsten Mayer, Geschäftsführer, (Fair Isaac Germany GmbH).

Martin Daumann, Senior Compliance Manager, (Degussa Bank AG).

Stefan Lödorf (Bank-Verlag GmbH). Dr. Dirk Scherp (Gleiss Lutz).

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 6

FOTONACHLESE

Fachtagung Compliance 2015

Achim Diergarten (Stadtsparkasse München).

Dr. Stefan Hirschmann (Chefredakteur „die bank˝).

Dominik Stauber (biw Bank).

Philipp Krause (identity Trust Management AG). Marc Schäfer (LKA NRW).

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 8

NEWS

Geldwäscheprävention: Comply or Explain

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA haben zwei Leitlinien zum Thema Geldwäscheprävention zur Konsultation gestellt. Sie sollen die Regelungen der Vierten Geldwäscherichtlinie konkretisieren, die im Juni 2015 in Kraft getreten ist. Stellungnahmen sind bis zum 22. Januar 2016 möglich. Am 15. Dezem-ber 2015 gibt es in einem Anhörungstermin auch Gelegenheit zur mündlichen Stellungnahme. Der erste Leitlinienentwurf befasst sich mit den vereinfachten und den verstärkten Kundensorg-faltspflichten sowie mit den Faktoren, die Finan-zinstitute abwägen sollen, wenn sie das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einer individuellen Geschäftsbeziehung oder ei-ner gelegentlichen Finanztransaktion einschät-zen. Der zweite Entwurf beschäftigt sich mit den Merkmalen eines risikobasierten Ansatzes in der Aufsicht zur Geldwäscheprävention und Ver-hinderung von Terrorismusfinanzierung und mit den Schritten, die die Aufsichtsbehörden zu unternehmen haben, wenn sie den risikoba-sierten Ansatz anwenden. Die Leitlinien sollen noch vor dem durch die Richtlinie vorgegebe-nen Datum in Kraft treten, dem 26. Juni 2017. Grundsätzlich müssen dann alle betroffenen Geldwäsche-Finanzaufsichtsbehörden die Leit-linien umsetzen. Beabsichtigen sie dies nicht, so müssen sie dies den europäischen Aufsichtsbe-hörden gegenüber begründen (Comply or Exp-lain). Textquelle: BaFin-Journal 11/2015.

Geldwäschevorwürfe gegen Meinl Bank

Für die Meinl Bank wird es langsam eng. Nach-dem am 12. November 2015 ein Bescheid der

österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA, wo-nach die Vorstände der Meinl Bank abzuberu-fen wären, vom Bundesverwaltungsgericht auf-gehoben wurde, hat die Aufsichtsbehörde nur einen Tag später, am Abend des 13. November, erneut einen einschlägigen Bescheid gegen die Meinl Bank erlassen und fordert die Abberufung von Bank-Vorstand Peter Weinzierl binnen eines Monats. Während Weinzierl eine „persönliche Vendetta unter Ausnutzung staatlicher Mittel“ gegen sich vermutet, ist die FMA wild entschlos-sen, durchzugreifen.Die Meinl Bank soll zwischen 2011 und 2014 für osteuropäische Kunden millionenschwere Transaktionen abgewickelt und dabei Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung missachtet haben. Die österreichische Finanzmarktaufsicht hatte daraufhin am 24. Juli 2015 einen Bescheid er-lassen, wonach die beiden Vorstände der Meinl Bank, Peter Weinzierl und Günter Weiß, binnen drei Monaten abzuberufen seien. Medienberich-ten zufolge liegen mittlerweile auch polizeiliche Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche vor, die sich gegen Vorstands-, Aufsichtsrats- so-wie ehemalige Direktoriumsmitglieder richten. Die Bank bestreitet die Vorwürfe bislang vehe-ment, doch der Reputationsschaden ist schon jetzt gewaltig.

USA weiten Ermittlungen aus

Die Ermittlungen gegen die Deutsche Bank we-gen ihrer Russland-Geschäfte werden offenbar ausgeweitet. US-Behörden gehen nun auch dem Verdacht auf Verstöße gegen die aktuellen poli-tischen Russland-Sanktionen nach. Bislang ging es bei den Ermittlungen vorrangig um den Ver-dacht der Geldwäsche im Moskauer Handels-bereich der Bank. Im Zentrum stehen offenbar

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 9

NEWS

gespiegelte Trades („Mirror Tradings“), bei de-nen russische Kunden bei der Deutschen Bank in Moskau Sicherheiten in Rubel kauften und in anderen Währungen an die Bank in London weiterverkauften. So könnten die Geldflüsse an den Behörden vorbei außerhalb Russlands transferiert worden sein. Die Untersuchungen beziehen sich auf einen Zeitraum zwischen 2011 bis Anfang 2015. Damit könnte auch gegen die bestehenden Russland-Sanktionen verstoßen worden sein.

Deutsche Bank-Mitarbeiter unter Verdacht

Wegen des Verdachts der Manipulation des Euribor (Euro Interbank Offered Rate) will das britische Serious Fraud Office, die für die Ver-folgung schwerer Betrugsdelikte zuständige Strafverfolgungsbehörde, nun gegen sechs Mit-arbeiter der Deutschen Bank sowie gegen vier Angestellte von Barclays PLC vorgehen. Die Be-schuldigten müssen am 11. Januar erstmals vor dem Westminster Magistrates' Court in London erscheinen. Händler von einer ganzen Reihe von Banken sollen Referenzzinsen wie den Li-bor und den Euribor manipuliert haben. Einige Finanzhäuser mussten bereits hohe Geldstrafen zahlen.

Ex-Händler für schuldig befunden

Ein New Yorker Richter hat zwei ehemalige Händler der Rabobank im Prozess um manipu-lierte Zinsen für schuldig befunden. Die beiden Beschuldigten hätten den wichtigen Referenz-zinssatz Libor zu ihren Gunsten manipuliert.

Das Urteil wurde drei Wochen nach Eröffnung des Verfahrens gefällt. Die beiden Händler, zwei Briten, stritten die Vorwürfe ab. Der Prozess in New York wurde mit Spannung verfolgt. Er war das erste Verfahren um Libor-Manipulationen in den USA und galt als wichtiger Test für die US-Justiz, die zwar bereits milliardenschwere Bußen für Banken verhängt, bisher aber noch keinen Banker verurteilt hat. Weltweit laufen entsprechende Untersuchungen bei einigen der größten Banken der Welt. In Großbritannien müssen sich sechs ehemalige Broker vor Ge-richt verantworten. Im Sommer hatte eine Jury in London bereits einen ehemaligen Händler bei UBS und Citigroup für schuldig befunden. Ein Richter legte das Strafmaß dabei auf 14 Jahre Ge-fängnis fest.

Compliance-Risiko bei Flüchtlingskonten

Die privaten Banken kritisieren die von der Politik geforderte Einrichtung von Konten für Flüchtlinge als zu riskant. BdB-Präsident und Deutsche-Bank-Co-Vorstandsvorsitzender Jür-gen Fitschen warnte vor den hohen Gefahren für Banken angesichts der vielen Flüchtlinge, die ohne Passdokumente ankommen. Die Ban-ken würden dann Personen den Zugang zum Zahlungsverkehr gewähren, die ihn missbrau-chen wollten, sagte Fitschen mit Blick auf die strengen Regeln in den USA gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zugleich betonte Fitschen, dass die privaten Banken in Deutsch-land Menschen in Not willkommen heißen und alle Anstrengungen für eine möglichst rasche Integration unterstützen. „Wir senden ein kla-res Signal gegen jede Fremdenfeindlichkeit. Wir begrüßen ausdrücklich, dass viele unserer Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Banken sich ehrenamtlich betätigen, um Flüchtlinge zu

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 10

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betreuen, und dass vor Ort mit Geld- und Sach-spenden geholfen wird. Wir sehen in den Neu-ankömmlingen vor allem die Chancen, die sich für unsere Gesellschaft mit einer gelingenden Integration ergeben können, sei es für unsere alternde Bevölkerung, unsere sozialen Siche-rungssysteme, aber auch für die Zukunftsfähig-keit unserer Gesellschaft ganz allgemein“, so Fitschen. Aus humanitären Gründen hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusätzlich in einem Schreiben an die deutsche Kreditwirtschaft eine vorübergehende Absenkung von Standards für die Identifizie-rung von Neukunden als zulässig erklärt. Dennoch sind aber alle Banken und Sparkassen strengen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung un-terworfen, die sie einhalten müssen. Niemand kann ausschließen, dass die aktuelle Sondersi-tuation bewusst von Personen oder Organisati-onen ausgenutzt wird, um kriminelle Aktivitäten zu entwickeln. Dieses Risiko müssen die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter am Bankschalter vor Augen haben, um trotz aller Hilfsbereitschaft bei der Kontoeröffnung keine Strafgesetze zu ver-letzen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vor-gaben ist ganz besonders für international tätige Banken von Bedeutung. Denn es gibt keine Ga-rantie, dass die vorübergehende Aufweichung von Vorschriften seitens der BaFin von auslän-dischen Strafverfolgungsbehörden als bindend akzeptiert wird. Für rein lokal oder regional täti-ge kleine Kreditinstitute mag sich dies einfacher darstellen. Entschieden werden muss aber jeder Einzelfall durch die Bankmitarbeiter vor Ort.

US-Anleiheauktionen: Banken im Visier

In den USA könnte der Bankenwelt ein neuer-licher Manipulationsskandal drohen. Staatsan-

wälte und die Börsenaufsicht CFTC forderten jetzt eine Reihe von Geldhäusern dazu auf, In-formationen zu einer mutmaßlichen Manipulati-on von Staatsanleihe-Auktionen vorzulegen. Zu den Betroffenen könnte laut Informanten auch die Deutsche Bank gehören.Sowohl die Staatsanwälte als auch die CFTC verschickten die Aufforderungen diesen Som-mer an mehrere Banken, die als sogenannte Primär-Händler fungieren. Diese insgesamt 22 Schwergewichte können direkt mit der Re-gierung in Kontakt treten, um Staatsanleihen zu verkaufen. Die Bankenaufsicht des Bundes-staats New York hatte bereits im August Frage-bögen an neun Großbanken versandt, darun-ter die Deutsche Bank, Barclays, BNP Paribas, Goldman Sachs und Credit Suisse. Die New Yorker Finanzaufseher verlangten Berge von Informationen über Aufträge, Handel und die Preissetzung von Staatsanleiheverkäufen sowie über die Kommunikation zwischen Händlern bei verschiedenen Banken, die in die Staatsan-leiheauktionen involviert sind. Die Behörden wollen klären, ob sich Bankhändler absprachen, um ihre eigenen Gewinne zu steigern, indem sie die Preise bei US-Staatsanleiheauktionen künstlich drückten. Es ist unbekannt, ob be-stimmte Fälle möglicher Manipulation von den Aufsehern unter die Lupe genommen werden. Die Aufforderungen zur Abgabe von Informati-onen sind an und für sich kein Indikator für ein Fehlverhalten der angeschriebenen Bank, geben Insider zu bedenken.Seit neuestem richten die Behörden ihr Augen-merk auf den 12,8 Bio. US-$ schweren US-Staats-anleihemarkt. US-Staatsanleihen bieten die Ba-sis für die Preissetzung vieler anderer Aktiva. Die Preise beeinflussen die Zinssätze von Hy-pothekenkrediten bis hin zu Autodarlehen und gelten als Barometer für den Zustand der Wirt-schaft. Bei Turbulenzen auf den Finanzmärkten strömen Anleger traditionell zu Staatsanleihen, da sie typischerweise einfacher zu kaufen und verkaufen sind als andere Wertpapiere.

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 11

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Dass die CFTC, die den Futures-Markt abdeckt, mit an Bord ist, gilt als ein Zeichen, dass sich die Ermittler auch den Future-Handel mit Staats-anleihen vornehmen. Es zeichnet sich zugleich ab, dass die Staatsanwälte eher in Richtung Manipulation als Geheimabsprachen ermitteln. Davon unabhängig gibt es rund drei Dutzend Zivilklagen wegen des Vorwurfs geheimer Ab-sprachen auf dem Staatsanleihemarkt, die sich aber noch in einem frühen Stadium befinden. Die Klage eines Pensionsfonds aus Cleveland lautet darauf, dass die Staatsanleihen künst-lich verbilligt wurden, nur um sie später "mit einem substanziellen Gewinn" auf dem Sekun-därmarkt zu veräußern. Die Kläger gehen in 69 Prozent der von ihnen analysierten Fälle von ei-ner künstlichen Erhöhung der Zinskupons um 0,91 Prozentpunkte aus. Zinsen und Kurse einer Anleihe sind immer gegenläufig. "Diese vielen Wiederholungen können kaum das Ergebnis von purem Zufall sein. Stattdessen ist eine plau-sible Erklärung, dass die Beschuldigten sich künstlich koordinierten, um den Ausgang der Auktion zu beeinflussen", heißt es in der Klage.

Fraud Management gewinnt an Bedeutung

Gleich mehrere Studien zu Schwerpunktthe-men der Internen Revision wurden jetzt vom IIA (The Institute of Internal Auditors) veröf-fentlicht. Grundlage für die Untersuchungen sind die Ergebnisse einer weltweiten Studie, die mit knapp 15.000 Antworten aus 166 Ländern die umfassendste kontinuierliche Umfrage zur Internen Revision weltweit darstellt. Die Ergeb-nisse reichen von den zunehmenden Herausfor-derungen regulatorischer Anforderungen und wachsenden Erwartungen an die Interne Revi-sion über aktuelle Gefahren der Cyberkrimina-lität bis hin zur immer komplexer werdenden

Koordinierung aller Risikomanagement- und Kontrollaktivitäten in einem Unternehmen. Die Rolle der Internen Revision im Zusammenhang mit dem Risikomanagement eines Unterneh-mens wird nicht nur empirisch untersucht, son-dern mit 13 Praxisempfehlungen verknüpft, wie sich die Revision in diesem Kontext noch bes-ser aufstellen kann. Untersucht werden zudem die Herausforderungen des modernen Fraud Managements in Hinblick auf die Außendar-stellung einer Organisation. Immer wieder wer-den Fälle von Wirtschaftskriminalität öffentlich – und immer stellt sich die Frage: Hätte dies verhindert werden können, und wenn ja, wie? Der Bericht bietet eine globale Analyse der Rolle der Revision im Zusammenhang mit Fraud und zeigt fünf Wege auf, wie Revisionsleitungen im Sinne ihrer Unternehmungen das Fraud Ma-nagement weiterentwickeln können.

Schweizer Banken zahlen 25 Millionen

Die Luzerner Kantonalbank (LUKB), die Hab-bib Bank AG Zürich, die Banque Heritage und die Hyposwiss Private Bank Genf müssen an die US-amerikanische Justizbehörde DOJ wegen des Steuerstreits zusammen Bußen in Höhe von über 25 Mio. US-$ zahlen. Dies teilte das DoJ mit. Den Löwenanteil übernimmt die Luzerner Kantonalbank mit über 11 Mio. US-$. Nach um-fangreichen Abklärungen ihres Kundenporte-feuilles und intensiven Verhandlungen mit dem DOJ hat die Bank ein sogenanntes Non-Prose-cution-Agreement (NPA) unterzeichnet. Damit ist das US-Steuerprogramm abgeschlossen und schafft für die Bank Rechtssicherheit. Die Zu-kunft ist mit dem durch FATCA vorgegebenen Austausch von Informationen mit den US-Be-hörden geregelt.

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 12

NEWS

Lloyds: Weitere Rückstel-lung für geprellte Kunden

Lloyds Banking Group plc hat weitere 500 Mio. £ für Schadensersatzforderungen von geprellten Kunden zurückgestellt. Damit haben die unnützen Kredit- und Kreditkartenversi-cherungen, die die britische Bank über Jahre hinweg ihren Kunden andrehte, bislang Kosten von insgesamt 13,9 Mrd. £ verursacht. Die bri-tische Regierung hat Lloyds in der Finanzkrise gerettet, seither aber ihre Beteiligung von 43 auf nunmehr 11 Prozent zurückgefahren.

Teure Embargo-Verstöße

Die französische Großbank Crédit Agricole hat sich mit US-Behörden auf die Zahlung von 787 Mio. US-$ wegen Verstößen gegen US-Sankti-onen geeinigt. Die Behörden warfen der Bank vor, Überweisungen auf Konten getätigt zu ha-ben, die von den US-Sanktionen gegen Länder wie Iran, Sudan, Myanmar und Kuba betroffen waren. Als Teil des Vergleichs gab die Bank ihr Fehlverhalten zu. Im Gegenzug wird auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichtet, wenn die Bank sich in den kommenden drei Jahren an die Bedingungen des Vergleichs hält.

Hohe Schäden durch Risikokontroll-Lecks

Nachlässigkeiten in der Risikokontrolle und ein kleiner Londoner Hedgefonds hätten der US-Bank Citigroup beinahe Kosten von bis zu 400 Mio. US-$ bereitet. Manager entdeckten im Juli eine Reihe von Transaktionen, die zuvor

durchgerutscht waren, wie mehrere Informan-ten berichten. Kurzzeitig herrschte dann Pa-nik im Londoner Zweig der US-Bank, und das Geldhaus bemühte sich schnell um Schadensbe-grenzung. Bislang war im Dunkeln geblieben, was genau im Juli bei der US-Bank passiert ist. Nur kurz streifte Citigroup im Zweitquartals-bericht die Geschehnisse, als der Konzern über Rückstellungen von 175 Mio. US-$ für „Bewer-tungsanpassungen bei bestimmten finanziellen Transaktionen“ berichtete. Citigroup hat inzwi-schen das im Feuer stehende Geld zurückge-holt. Der Fehltritt ist aber bezeichnend für das Durcheinander bei weltweit tätigen Banken, die ihre Prozesse nicht in den Griff bekommen. Da-bei hat das US-Geldhaus schon länger daran ge-arbeitet, die interne Kontrolle der eigenen Ab-läufe zu verbessern. Janet Tavakoli, Präsidentin bei der Chicagoer Wirtschaftsberatung Tavakoli Structured Finance, sieht in dem Fehltritt der Ci-tigroup ein Systemproblem. Banken würden zu häufig nicht ausreichend ihre Handelsgeschäfte mit und die Finanzierungen von Hedgefonds überwachen. „Es gibt ein Verhaltensmuster: Banker stellen zu wenig Fragen, um die Einnah-men zu steigern“, moniert die Expertin. Eine Citigroup-Sprecherin betonte, für die Bank gebe bei dieser Transaktion kein Risiko mehr. „Als der Vorfall entdeckt wurde, schaltete sich das obere Management ein, und es wurden sofort zusätzliche Kontrollen eingeführt, um ähnliche Vorkommnisse in der Zukunft zu verhindern“, sagte die Sprecherin. Auch bei der Deutschen Bank hatte es erst jüngst einen Vorfall gegeben. Im Juni transferierte das Geldhaus versehent-lich 6 Mrd. US-$ an das Konto eines Hedge-fonds. Das war viel mehr als eigentlich geplant, wie schon früher ein Informant berichtet hatte. Der Deutschen Bank gelang es aber, das Geld zurückzuholen. Im August traf es die Bank of New York Mellon. Ein Softwarefehler verhin-derte es zeitweise, richtige Kurse für mehr als 1.000 Fonds zu stellen, was dem Management große Kopfschmerzen bereitete. Das Geldhaus

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 13

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entschuldigte sich später und analysierte das Problem, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Der Fehler bei der Citigroup ge-schah in der Sparte Prime-Brokerage, die Han-delsgeschäfte für Hedgefonds abwickelt und diesen Investoren Kredite gewährt. Der aktuelle Fall betraf den Hedgefonds LNG Capital, der vom 52-Jährigen Louis N. Gargour geführt wird und der seit 2011 Kunde bei der Citigroup war, wie die Informanten berichten. LNG ist mit ei-nem Vermögen von 150 Mio. US-$ relativ klein. Die meisten Geschäftsfälle des Fonds liefen in den Systemen der US-Bank automatisiert ab. Menschen überwachten die Transaktionen nur unregelmäßig, hieß es bei den informierten Per-sonen. Am Tag der Vorkommnisse habe LNG bestimmte Transaktionen gestartet, die Systeme der Citigroup maßen den vom Hedgefonds ge-haltenen Anleihen dann irrtümlich aber einen zu hohen Wert bei. Die Informanten berichten, das System der Citigroup sei davon ausgegangen, dass bestimmte Verkaufsaufträge und -Kaufor-der gemeinsam verrechnet würden. Dies war aber nicht der Fall, ein Teil wurde wochenlang nicht abgeschlossen. Das führte dazu, dass Citi-group immer mehr Kredite an den Hedgefonds vergab. Am Ende war das Volumen fünfmal so hoch wie eigentlich nach den normalen Risiko-limits vorgesehen. Eine interne Überprüfung brachte die Vorkommnisse dann im Juli an die Oberfläche. Ein seit langem für LNG arbeitender Berater berichtet, bei der Citigroup sei Panik aus-gebrochen, als das Problem erkannt wurde. Der Hedgefonds war aber nicht in der Lage, wie von der US-Bank gefordert kurzfristig 400 Mio. US-$ zurückzuzahlen. Citigroup habe deshalb mona-telang darauf warten müssen, bis der Hedge-fonds die Positionen aufgelöst hatte, wie mehre-re Informanten berichten.

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 15

Eine Compliance-Frau für die Deutsche Bank

Die Deutsche Bank verändert ihren Konzernauf-bau und ihre Führungsstruktur grundlegend. Dies geht mit einer Neuordnung der Führungs-gremien und personellen Veränderungen im Top-Management der Bank einher. Im Mittel-punkt der Neuorganisation steht der bisherige Unternehmensbereich Corporate Banking & Se-curities (CB&S), der in zwei Bereiche aufgeteilt wird. Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 geht in der neuen Unternehmenskunden- und Invest-mentbank (Corporate & Investment Banking) die Unternehmensfinanzierung (Corporate Fi-nance) und die Transaktionsbank (Global Tran-saction Banking) auf. Die Handelsaktivitäten aus CB&S werden im neuen Unternehmensbereich Globale Märkte (Global Markets) zusammenge-fasst. Die Bezeichnung CB&S wird aufgegeben.

In der Führungsstruktur wird das Group Execu-tive Committee ebenso aufgelöst wie zehn der derzeit 16 Vorstandsausschüsse. Ab 1. Januar 2016 werden alle vier Unternehmensbereiche direkt im Vorstand vertreten sein. Der dann auf zehn Mitglieder erweiterte Vorstand wird durch vier Generalbevollmächtigte ergänzt. Stephan Leithner, dessen Ressortverantwortung das Europageschäft sowie die Bereiche Personal, Regulierung (GRAD) und den Kampf gegen

die Finanzkriminalität umfasste, hat die Bank verlassen. Sylvie Matherat (Foto), zuletzt Lei-terin Government & Regulatory Affairs bei der Deutschen Bank und ehemaliges Mitglied des Direktoriums der Banque de France, übernimmt als Chief Regulatory Officer die neue Vorstands-verantwortung für die Bereiche Regulierung, Compliance und den Kampf gegen die Finanz-kriminalität. Die Generalbevollmächtigte Nadi-ne Faruque, die global für Compliance verant-wortlich ist, wird an Matherat berichten.

Eine Compliance-Frau für die Credit Suisse

Die Credit Suisse hat Lara Warner (Foto) auf die Position des Chief Compliance & Regulato-ry Affairs Officer berufen. Sie ist zudem neues Mitglied der Geschäftsleitung und verantwor-tet konzernweit alle Compliance-Themen. Das Ressort und die Position wurden neu geschaf-fen. Die 1967 geborene US-Staatsbürgerin Lara Warner wird in Zürich arbeiten. Sie ist seit 2002 bei der Credit Suisse und arbeitete zuletzt in der Investment Bank des Konzerns als Chief Opera-ting Officer. Von 1999 bis 2001 war sie als Equity Research Analyst bei Lehman Brothers tätig, da-vor von 1998 bis 1999 als Chief Financial Officer bei AT&T.

PERONALIEN

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 16

PERONALIEN

Verstärkung im Kapitalmarktrecht

Dr. Susanne Lenz, Rechtsanwältin und Attorney at Law (Zulassung im Bundesstaat New York), ist seit 1. November neuer Counsel im Frank-furter Büro von Hogan Lovells. Sie unterstützt das Team von Prof. Dr. Michael Schlitt, der die Praxisgruppe Kapitalmarktrecht in Deutschland leitet. Lenz (Foto) berät sowohl im deutschen als auch US-amerikanischen Recht. Damit soll die Praxis weiter ausgebaut werden. Zum Kern-team gehören nun neben Schlitt und Lenz auch die Associates Thomas Poss und Sebastian Sei-bold sowie die ebenfalls neu hinzugekommenen Mauritz Mann und Walter Andert.

Lenz verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen und Invest-mentbanken, vor allen bei Aktienemissionen, Unternehmensanleihen, High Yield Bonds und Wandelanleihen. Zuletzt hat sie jeweils mehrere Jahre für internationale Kanzleien in Frankfurt, London und Düsseldorf gearbeitet.

Verstärkung in Recht und Compliance

Johannes Türk (39) hat die Leitung des Bereichs Recht und Compliance der Allianz-Gruppe in Österreich übernommen. Türk folgt auf Eva Pött-ler, die ihre Karriere im Unternehmen an anderer Stelle fortsetzt. Nach Abschluss des Diplom- und Doktorratsstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien begann Türk seine be-rufliche Laufbahn bei der Rechtsanwaltskanzlei Schönherr in Wien. Seine Schwerpunkte lagen im Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarkt-recht sowie Wertpapierrecht. 2005 wechselte er zu Skandia und übernahm erstmals Führungs-verantwortung als Leiter Recht & Compliance. 2008 schloss er den Executive MBA an der Ima-dec University Wien ab.

Verstärkung in Legal, Compliance & AML

Andreas Rieth (41) ist zum Leiter der Rechtsab-teilung sowie zum Compliance- und Geldwä-schebeauftragten der Agricultural Bank of China in Frankfurt/Main ernannt worden. Rieth kommt von der ING Diba, wo er von 2009 bis 2015 als Syndikus tätig war. Von 2007 bis 2009 arbeitete er im Frankfurter Büro der Kanzlei Clifford Chan-ce LLP sowie vormals bei der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank. Rieth hat an den Universitäten in Glasgow und Frankfurt am Main Rechtswis-senschaft studiert.

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 10/2015 17

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Redaktion: Anja U. Kraus Tel. 0221/54 90-542 E-Mail: anja.kraus@ bank-verlag.de

Erscheinungsweise: 10 x jährlichDer nächste bank&compliance-Newsletter 01-2016 erscheint in der KW 03.

ISSN: 2195-4488 Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags verviel-fältigt werden. Unter dieses Verbot fallen insbesondere die gewerbliche Verviel-fältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Verviel-fältigung auf Datenträgern. Die Beiträge sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, die Redaktion übernimmt jedoch kein Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der abgedruckten Inhalte. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Empfehlungen sind keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sowie anderer Finanz- oder Versicherungsprodukte. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für die Inhalte der Werbeanzeigen ist das jeweilige Unternehmen oder die Gesellschaft verantwortlich. Die Redaktion stützt sich neben der Eigenbe-richterstattung auch auf international tätige Journalisten, insbesondere der Nach-richtenagentur Dow Jones News GmbH. Meldungen werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet. Für Verzögerungen, Irrtümer und Unterlassungen wird jedoch keine Haftung übernommen.

Impressum

Termine

Intensivseminar MiFID II Update Anlegerschutz Termin: 27. Januar 2016Ort: Köln

Gesetzliche Grundlagen bankaufsichtsrechtlicher Meldungen Termin: 17. bis 18. Februar 2016 Ort: Frankfurt

Fachkonferenz Zahlungsverkehr der Zukunft Termin: 18. Februar 2016

Einführung aufsichtskonforme Risikosteuerung Termin: 16. März 2016Ort: Köln

CreditRisk-Forum Termin: 17. März 2016Ort: Köln

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