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Protokoll der Bundes-Arge IT Seite 1 von 14 25. Juni bis 27. Juni 2014
BUNDES-ARGE IT HUM
Datum: 25. Juni bis 27. Juni 2014
Ort: PH Wien
Beginn/Ende: 25. Juni 2014|13:00 bis 27. Juni 2014|15:00 Uhr
Seminarleitung: Klaus Steidl
Protokoll: Katharina Wokner, Elisabeth Pfiel, Christa Pichler
Anwesende: Andrea Panzer-Schönhuber, HLW Perg Christa Pichler, HLW Salzburg Cornelia Bauer, HLW Rankweil Elisabeth Di Giusto, PH Wien Elisabeth Pfiel, HLT Semmering Ernst Karner, bmbf Gottfried Rothauer, HLT Bad Ischl Heinz Wurzinger, Pannoneum Neusiedl am See Hubert Frings, HFS 22 Katharina Wokner, HLTW Bergheidengasse Wien 13 Klaudia Fuchs, PH Tirol Klaus Steidl, HLT Innsbruck – Villa Blanka Michael Gabriel , HLW Spittal an der Drau Petra Löscher-Klug, HLW Deutschlandsberg Thorsten Jarz, PH Steiermark Vera Kendler, PH Wien
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung, Organisatorisches
2. Berichte aus den Bundesländern
3. Präsentation „Blended Learning“ (Datenbanken)
4. Individualisierung im Informatikunterricht – mehr als ein Unterrichtskonzept
5. Gegenstands- und clusterübergreifende Beispiele
6. Fragenkatalog an MR Schönauer-Janeschitz
7. Handreichung
8. Pädagogen/Pädagoginnenbildung neu – Fachbereich Kommunikation und Präsentation
9. Planung der Bundesweiten Fortbildung
10. Leistungsbeurteilung Neu/Modulare Oberstufe
11. Allfälliges
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TOP 1: BEGRÜßUNG/ORGANISATORISCHES
Klaus Steidl begrüßt die Teilnehmer/innen und stellt sich als neuer BundesARGE-Leiter vor.
Anschließend stellt er die Tagesordnung vor.
PLATTFORM LANDESARGE IT TIROL
http://arge-ikt-hum.tsn.at/
Eigenen Zugang für die BundesARGE IT bekommen wir von Klaus Steidl.
NEUE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN
Hubert Frings stellt sich als neuer Themenkoordinator an der PH Wien vor.
Andrea Panzer-Schönhuber stellt sich als Karenzvertretung für Franziska Wiesinger vor.
TOP 2: BERICHTE AUS DEN BUNDESLÄNDERN
TIROL
Neue Kustodenregelung gibt es in Tirol schon viel Vorarbeit, im Herbst startet die Aktion, schaut
derzeit gut aus.
informatiklehrer.at Frage in die Runde, wer schon Erfahrungen mit dieser Site hat. Für Unterricht
sind brauchbare Materialien auf dieser Plattform
Gratis-Abonnement von deutschen Informatik-Fachzeitschriften für die BundesARGE-Mitglieder,
Klaus Steidl wird sich darum kümmern
Änderung der ÖNORM, welche Änderungen gibt es? Antwort Elisabeth di Giusto: Die neue ÖNORM
ist fertig. Geändert wurde vor allem das sprachliche Gendern. Das ÖNORM-Institut möchte die neue
ÖNORM nicht herausbringen, es gab sehr viele Einsprüche. Daher ist sie bisher noch nicht
erschienen.
NIEDERÖSTERREICH
Die letzte ARGE-Tagung fand im Oktober 2013 statt. Fortbildung in Richtung Kompetenzorientierter
Unterricht im Gegenstand Angewandtes Informationsmanagement wurde organisiert und startet mit
Jänner 2015. Starke Budgetkürzungen in Niederösterreich beeinträchtigen die Organisation von
SCHILF-Veranstaltungen.
WIEN
Clusterstunden? – Streichungen von Werteinheiten
Fortbildung gewünscht – Workshop Maturathemen und Informationsmanagement
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Arbeiten in der ARGE ist in Wien aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten mit dem
Stadtschulrat nur erschwert möglich.
OBERÖSTERREICH
Großer Unmut bei der LandesARGE IT aufgrund der Grundkompetenzen. Franziska Wiesinger hat auf
die Handreichung verwiesen, jedoch wurde diese noch nicht an die Schulen gesendet. Unsicherheit
und Verwirrung durch den Begriff „Eingangsvoraussetzungen“, der hier nicht korrekt verwendet
wurde, richtigerweise spricht man von „Bedarfserhebung“.
SALZBURG
Anmerkung Christa Pichler: an alle Schulen (Direktion und AINF-Lehrer/innen) ein Schreiben mit allen
notwendigen Informationen verfassen, da die Schule noch nicht ausreichend informiert sind
(Handlungsempfehlung).
VORARLBERG
Müssen die Grundkompetenzen überprüft werden? Hinweis Klaus Steidl: Es ist eine Bedarfserhebung
von Fördermaßnahmen und keine Überprüfung. Antwort Vera Kendler: es ist kein Gesetz
Dürfen Lehrinhalte verschoben werden? Antwort von Vera Kendler es dürfen nur ganze Module
verschoben werden.
STEIERMARK
Auftretende Fragen bei der LandesARGE IT:
Inwiefern hat die Handreichung Gesetzeskraft? Wie weit darf dann das Kollegium noch eine
reine Tippleistung überprüfen? überhaupt nicht!
Wie kann die Tippleistung bei der Grundkompetenzüberprüfung dabei sein, wenn es nachher
nicht im Lehrplan dabei ist? Darf man die Schnelligkeit einer Dateneingabe z.B. bei InDesign
überprüfen?
Der Begriff „altväterlich“ in der Handreichung wurde sehr negativ aufgenommen
Derzeit gibt es kein offizielles Einverständnis für die 6 Themenbereiche, daher wird die
Steiermark lt. LSI inzwischen bei 8-12 Themenbereiche bleiben.
Großes Problem ist die fehlende Kommunikation zu den Hauptschulen, bei z. B. Deutsch gibt
es die Gegenstände im Rahmenlehrplan in der Unterstufe
BURGENLAND
KÄRNTEN
Die Kärntner Schulen wollen kein Diagnose-Tool verwenden.
Es wird seitens der Kärntner Kolleginnen und Kollegen beanstandet, dass Lehrerinnen und Lehrer, die
schon seit langem AINF unterrichtet haben, nun nicht im neuen Gegenstand unterrichten können,
obwohl sie laufend Fortbildungsveranstaltungen besucht haben. Vera Kendler stellt richtig, dass es
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für jene, die AINF unterrichtet haben, den Lehrgang Officemanagement an HUM in 3 Serien gegeben
hat, um die Betroffenen mit den Inhalten aus IFOM aufgeschult wurden.
TOP 3: PRÄSENTATION „BLENDED LEARNING“ (DATENBANKEN)
Referentin: Tamara Wille (Studentin PH Wien)
bei Fragen [email protected]
Wie kann man das Thema Datenbanken im Unterricht mit Präsenz- und Online-Phasen aufbereiten?
Feedback der Anwesenden: tolle Unterrichtssequenz, gut gewählter Einstieg mit
Datenbankmodellierung, da die Schüler/innen ein Grundverständnis für Datenbanken erhalten.
Beilagenordner 1
Moodlekurs: phoodle.phwien.ac.at | Kurs IM28DFDS (12 verschiedenen Blended Learning Einheiten
mit allen Materialien) … Einschreibschlüssel ITanHUM (die Materialien dürfen nur mit Nachfragen an
die Studierenden verwendet werden)
TOP 4: INDIVIDUALISIERUNG IM INFORMATIKUNTERRICHT – MEHR ALS EIN
UNTERRICHTSKONZEPT
Referentin: Bettina Edelhofer (Studentin PH Wien)
Konzept für individuelle Fördermaßnahmen.
Feedback: Frage: Einsatz von Lernplattform beim Förderkonzept sinnvoll? Darauf gibt es geteilte
Meinungen. Sinnvoll ist es, dass es zu Beginn des Schuljahres für alle neuen Schüler/innen eine
Schulung für die entsprechende Lernplattform geben sollte.
Moodlekurs: phoodle.phwien.ac.at | Kurs FK AINF Einschreibschlüssel ITanHUM
TOP 5: GEGENSTANDS- UND CLUSTERÜBERGREIFENDE BEISPIELE
Dieses Thema konnte leider nicht behandelt werden, da ARGE-Leiter von anderen Clustern leider
nicht erschienen sind.
TOP 6: FRAGENKATALOG AN MR SCHÖNAUER-JANESCHITZ
1. Bis wann ist definitiv mit dem neuen Lehrplan zu rechnen?
Geplant war, mit dem neuen Lehrplan in diesem Jahr zu beginnen. Dies ist aber nur möglich,
wenn die neue Oberstufe in Kraft tritt und das wird frühestens 2016 sein. Dadurch ist das jetzt
ein Schulversuch geworden. Ausschlaggebend war die juristische Meinung der Experten. Ab
2016/17 ist definitiv mit dem Lehrplan zu rechnen. Ausgenommen davon sind die
Aufbaulehrgänge (in der Regelform ab SJ 2017) und jene Schulen, die im Schulversuch bereits
2014 beginnen.
Schulversuchsanträge für vorgezogene Lehrpläne gibt es sehr viele – wahrscheinlich 90% aller
HUM Schulen. Allerdings sind die Anträge noch durchzuarbeiten, weil bei vielen
ausschlaggebende Informationen fehlen. Für jene, die im Schulversuch arbeiten, gilt der
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Lehrplan ab 2014/15.
Schulversuche zur neuen Oberstufe gibt es weit weniger. Genehmigung soll Option offen lassen,
dass sie nur geführt werde müssen, sofern die nötige Software an den Schulen vorhanden ist –
das wurde angedacht.
2. Handreichung und Diagnosetool?
Die allgemeine Handreichung zum neuen Lehrplan sollte Anfang Oktober 2014 ausgesandt
werden. Die die von den Bundes-ARGEs erstellten Handreichungen werden dann in einem
separaten Heft extra ausgegeben bzw. als Download zur Verfügung gestellt. MR Schönauer-
Janeschitz meint, dass die Handreichung im Oktober 2014 erst fertig sein wird, die ARGE-
Leiter können und sollen aber ihre Handreichungen bereits vorher der Schulaufsicht und den
Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. Protokolle der Bundes-ARGE sind generell an die
Schulaufsicht weiterzuleiten.
Das Diagnosetool kann ebenfalls auf diese Art verbreitet werden. Frau MR Schönauer-
Janeschitz wird dafür sorgen dass das Diagnosetool an alle Schulen weitergeleitet wird.
3. Förderbedarf
Individualisierter Unterricht muss die Unterschiede zw. den Schülerinnen und Schülern
ausgleichen – vor allem in der 9. Schulstufe. Zusätzliche Möglichkeit ist der Förderunterricht
– Schulleitung muss den beantragen. Die finanziellen Ressourcen sollten dafür ausreichend
zur Verfügung stehen.
In den AHS ist der Informatikunterricht nicht besonders ertragreich. Rückmeldug seitens des
Ministeriums wird regelmäßig gegeben. Wir sollten uns überlegen, welche Tools es gibt, die
Schülerinnen und Schüler so schnell wie möglich auf einen Stand zu bringen. Man muss den
Schülerinnen und Schülern beibringen, wie man sich am Computer zurecht findet. Frau MR
Schönauer-Janeschitz sieht das in erster Linie als Herausforderung für die
Informatiklehrer/innen. Mit Methodenvielfalt könnte man hier Abhilfe schaffen. Das
Erlernen der Tastatur kann unter Zuhilfenahme besonderer Programme in den Förderkurs
eingebaut werden.
Ernst Karner: ECDL ist seit einiger Zeit rückläufig. Die Bereitschaft der Lehrer/innen und
Eltern etwas in Richtung IT zu unternehmen ist generell gesunken, da jeder der Meinung ist,
das Wissen ist ohnehin vorhanden. In Alpach wurde auch besprochen, dass österreichweit
die IT-Kompetenzen der Bevölkerung abgenommen haben, und zwar auf allen Ebenen.
Vera Kendler: Ziel der IT-Lehrenden sollte der mündige Computeranwender sein bzw. dessen
Geist und die Haltung zur IT; man sollte sich nicht mehr auf die reine Anwendung
konzentrieren. Alle wichtigen IT-Grundlagen werden aber lt. Lehrplan bereits im 1. Jahr
gelegt. Deshalb sollte die Bundes-ARGE die nächsten Tage dazu nutzen etwas auszuarbeiten,
das den Kolleginnen und Kollegen dabei hilft, den Lehrplan zu erfüllen.
4. Kompetzenzraster
Es ist noch nicht geklärt, wie dieser aussehen sollen. Frau MR Schönauer-Janeschitz rät davon
ab, in diese Richtung zu arbeiten. Trotzdem sollen den Schülerinnen und Schülern alle
Kompetenzen bekannt gegeben werden, die sie im Schuljahr/Semester erwerben sollen.
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Es ist noch nicht klar, wer die Kompetenzraster erstellen soll. Wichtig ist, dass in allen Klassen
dieselben Kompetenzen erlangt werden. Es darf hier keine Unterschiede geben und muss
dem Lehrplan entsprechen. Wichtig ist zu beachten, was eine Schülerin/ein Schüler
mindestens können muss, um im nächsten Jahrgang bestehen zu können. Zur Beurteilung ist
hier eine detaillierte Kompetenzaufteilung nötig. Ein Punktesystem für eine überschaubare
Beurteilung wird nach wie vor nötig sein, wobei wohl eine subjektive Beurteilung nie ganz
ausgeschaltet werden kann.
Damit ein solcher Beurteilungsraster wirklich funktionieren kann, muss die Grundeinstellung
aller Beteiligten geändert werden. Die Relevanz des Wissens ist auch zu überdenken. Man
soll immer das Ganze im Auge haben und nicht nur das eigene Fach. Das Notensystem wird
sicher bleiben, wobei das Gesamtbild des Schülers/der Schülerin das Wichtigste für die
Beurteilung sein soll. Nicht das Wiedergeben von Inhalten soll zur Beurteilung herangezogen
werden sondern das Können und was wirklich wichtig ist.
Damit kommt auch sehr viel Arbeit auf die Lehrerinnen und Lehrer zu. Ziel wäre, dass alle
Beteiligten in „Kompetenzen“ denken und nicht an „was muss ich lernen?“ Individualphasen
müssen viel länger werden. Das heißt, die Kultur muss geändert werden, damit das
funktionieren kann.
Kompetenzorientierung MUSS thematisiert werden – in den QIBB-Sitzungen genauso wie bei
den ARGE-Tagungen.
Wir brauchen dringend didaktische Fortbildungsveranstaltungen im Hinblick auf
Kompetenzorientiertung und Leistungsbeurteilung. Das Ministerium ersucht die ARGE und
die PHs in diese Richtung zu arbeiten.
5. Themenbereiche für die Reife- und Diplomprüfung genehmigt?
Die gesamte Liste der Themenbereiche, die von der Bunds-ARGE erarbeitet wurde, sollte
schon an die Schulen verschickt worden sein, und zwar in der Woche vor Ostern. Das ist
jedoch nur eine Empfehlung – die Schulen könnten aber theoretisch ihre eigenen
Themenbereiche festlegen. Die Prüfungsaufgaben müssen wirklich kompetenzorientiert
aufbereitet werden und dürfen nicht als Wissensabfrage abgehandelt werden.
6. Diplomarbeit
Für die Fachschulen wird es auch eine Abschlussarbeit geben, die jedoch eher praktisch als in
der Theorie abgehandelt werden soll. Die Handreichung zur Abhandlung der Diplomarbeit
wurde bereits ausgegeben. Die LehrerInnen müssen sich absprechen, wer die
Hauptbetreuung dieser Arbeiten übernimmt. Man sollte vermeiden, dass zu viele Betreuer,
die sich ja auch untereinander abstimmen müssen, mit einer Arbeit beschäftigt sind.
7. Teilungszahlen
die vorhergesagte Teilungsziffer 25 im Informatikunterricht wurde lt. Frau MR Schönauer-
Janeschitz wieder zurückgenommen.
8. Lehrerbildung NEU
Es wäre ein großes Anliegen des Ministeriums sehr auf die didaktischen Fortbildungen Wert
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zu legen. Was ist guter Unterricht? Auch wäre wichtig, wenn man diese Fortbildung in Form
von SCHILFs abhandeln würde.
Basierend auf 4 Entwicklungsverbänden gibt es 4 verschiedene Curricula mit
unterschiedlichen Zeitvorgaben für ein und denselben Beruf in Österreich. Dies wurde
ursprünglich vom Ministerium so beschlossen. Frau MR Schönauer-Janeschitz appelliert an
die Vernunft aller Beteiligten sich an einen Tisch zu setzen und ein gemeinsames Curriculum
bzw. zumindest gut abgestimmte Curricula auszuarbeiten.
Es wird festgestellt, dass digitale Kompetenzen zwar als Voraussetzung für das Studium
festgelegt, jedoch nicht überprüft werden.
TOP 7: HANDREICHUNG
Die Handreichung sollte nach Frau MR Schönauer-Janeschitz von den ARGE-Leitern an die
Schulaufsicht UND an die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen verschickt werden.
Die Begleitschreiben für die Übermittlung der Handreichung und der Diagnose-Tools der Bundes-
ARGE für die Kolleginnen und Kollegen und die LSIs werden hier in der Gruppe erstellt und auf der
folgenden WebSite zum Download bereitgestellt:
http://arge-ikt-hum.tsn.at/
Diskussion, ob die Ergebnisse dieser Diagnosetools der Bundes ARGE zur Auswertung zur Verfügung
gestellt werden. Vorschlag von Elisabeth di Giusto, dass diese Auswertung von
Studenten/Studentinnen der Pädagogischen Akademie in Form einer Bachelorarbeit erfolgen kann.
Die Auswertung könnte an allen IKT-Standorten in Wien, Innsbruck, Graz, Linz in von je einem
Studenten/einer Studentin durchgeführt werden. Deshalb müssen die Daten beim Landesschulrat
zusammenlaufen. Dazu müsste von einer kleinen Gruppe der Bundes ARGE ein Konzept erstellt
werden, die Schulen müssten im Herbst die Daten erheben, diese Daten müssten zusammenlaufen,
die Studierenden bekommen dann im Herbst die Themenvorschläge für diese Arbeit, reichen das
Konzept bis Oktober/November ein, schreiben dann bis zum Frühjahr die Bachelorarbeit. Elisabeth di
Giusto bräuchte eine kurze Projektskizze über dieses Thema, um dies dann den Studenten zeigen zu
können. Petra Löscher-Klug und Christa Pichler finden das ganze jetzt etwas zu überstürzt.
Vorschlag von Vera Kendler, ein Forschungsprojekt zu diesem Thema zu machen – Problem ist
hierbei, dass wahrscheinlich keine notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
Weiterer Vorschlag von Klaudia Fuchs, die Testungen vorerst nur von den Schulen auszuwerten, an
denen die ARGE-Mitglieder selbst unterrichten – als Form eines Pretests. Dieser Vorschlag wird von
allen sehr gut angenommen. Die Bundes ARGE-Mitglieder testen an der jeweils eigenen Schule. Dazu
müssten allerdings von Mitgliedern der Bundes ARGE Vorarbeiten geleistet werden (ca. 2 Tage).
Frage von Hubert Frings: Ist es ein Thema, dass dieser Test einmal ausgelagert wird an eine offizielle,
höher gelagerte Stelle (z. B. BIFI), damit das Ganze auch einen offizielleren Charakter bekommt. Ernst
Karner sieht darin keinen Hinderungsgrund, dass der Test bei positivem Feedback auch an einer HAK
und deshalb auch von offizieller Stelle durchgeführt werden kann. In Zukunft wäre dies wichtig als
Argument, fehlende IT-Inhalte an die Unterstufen auszulagern.
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Sollte dies aber als Pretest durchgeführt werden, kann es von Studenten nur mehr als
Forschungsprojekt ausgearbeitet werden, da bereits von der Bundes-ARGE Vorarbeiten geleistet
werden.
Ernst Karner wird mit Herrn MR Orth sprechen, ob die Bundes ARGE diesbezüglich ein Projekt
machen kann und eine Dienstbesprechung veranlasst wird.
TOP 8: PÄDAGOGEN/PÄDAGOGINNENBILDUNG NEU – FACHBEREICH
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Elisabeth di Giusto präsentiert die neue Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen an der
Pädagogischen Hochschule Wien:
Im Juli 2013 wurde das Bundesrahmengesetz eingeführt, dazu kommt die Hochschul-
Curriculaverordnung. Ziel ist die Erweiterung der Ausbildung sowie eine weitere Akademisierung des
Berufes, die Integration der Kompetenzorientierung sowie eine Harmonisierung der Ausbildung mit
PHs und UNIs.
Es gibt 4 Entwicklungsverbünde: WEST (Tirol und Vorarlberg), MITTE (Salzburg, OÖ), SÜD/OST
(Kärnten, Stmk, Burgenland) und NORD/OST (Wien, NÖ). Diese geben unterschiedliche Vorgaben
heraus, dadurch gibt es auch 4 getrennte Curricula-Entwicklungen.
NEUE BEZEICHNUNG DER STUDIENGÄNGE:
DBA: Duale Berufsausbildung (DBA)
TG:Technik und Gewerbe
MDP: Mode und Design
IKP: Information und Kommunikation
BAC (240 EC, 8 Semester)
MA (60 EC, 2 Semester) = Vertiefung der Lehrinhalte, berufsbegleitend.
+ Induktionsphase von 1 Jahr (betreut durch ausgebildete Mentorinnen und Mentoren)
STUDIENFACHBEREICHE:
60 EC Bildungswissenschaftliche Grundlagen
120 EC fachwissenschaftliche Inhalte
60 EC Fachdidaktik
daraus 40 EC für pädagogisch praktische Studien und 5 EC für die BAC-Arbeit
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
Allgemeine UNI-Reife
Meisterbrief und mind. 3 Jahre facheinschlägige Berufspraxis
Einschlägige Vorbildung bei allen Fachbereichen
Berufspraxis DBA/TG 3 Jahre bzw. 2 Jahre mit BHS
EIGNUNGSFESTSTELLUNG (EIM):
Persönliche und leistungsbezogene Eignung nach Kriterien der
Studien- und Berufsmotivation
Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
Psychische Belastbarkeit
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Selbstorganisations –und Reflexionsfähigkeit
Fachliche und künstlerische Eignung wie im Curriculum des jeweiligen Studiums festgelgt
Pädagogische Eignung nach professionsorientierten Kompetenzen
Übergangsrecht für 6-semestrige BAC-Studien (weitere 60 EC d. h. von 180 EC auf 240 EC durch
Absolvierung einschlägiger Studien).
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN:
Bachelorarbeit – eigenständige schriftliche Arbeit im Rahmen von Lehrveranstaltungen (25 Seiten
ohne wissenschaftlichen Teil)
Masterarbeit – wissenschaftliche Arbeit, Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten muss ermöglicht
werden
RAHMENVORGABEN:
Studieneingangs- und Orientierungsphase im ersten Semester – 1 Modul (01) – ist Voraussetzung für
den Besuch aller weiteren Veranstaltungen.
WAHLPFLICHTBEREICHE PH WIEN:
Forschendes und entdeckendes Lernen
Gesunde Schule
Inklusion
Medienbildung
Mehrsprachigkeit
Politische Bildung
Schulentwicklung
Text- und Informationskompetenz
SPEZIALISIERUNG:
Fachwissenschaftliche Grundlagen einschl. Fachdidaktik (50 EC)
Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen (60 EC)
Pflichtbereich: Angewandtes Informations- und Officemanagement (95 EC)
Wahlpflichtbereich (95 EC)
Medienproduktion
Arbeitssprache Englisch im Fachbereich
Angewandte IT_Technik
Informationsethik, Persönlichkeitsentwicklung und Business Behaviour
2016 wird parallel zum alten Studiengang mit dem neuen Curriculum gestartet.
Klaudia Fuchs referiert über die Unterschiede der PädagogInnen-Ausbildung an der PH Tirol zu jener
an der PH Wien:
Im Juni 2014 wurden zunächst die Inhalte und Inhaltsblöcke sowie Handlungen und Tätigkeiten
formuliert auf Grundlage der neuen Lehrplanentwürfe aller Schultypen. Dafür wurde ein Raster
erstellt, der an sämtliche Lehrende und die ARGE-Leitung verschickt worden mit der Bitte um
Rückmeldung (Korrekturen bzw. Ergänzungen). Auch die Studierenden wurden zur Ausbildung
befragt sowie die Junglehrerinnen und Junglehrer.
Protokoll der Bundes-Arge IT Seite 10 von 14 25. Juni bis 27. Juni 2014
September 2014 wird es eine Klausur geben, wo alle Rückmeldungen überarbeitet und in die
Formulierung der Kompetenzen eingebunden werden.
Wintersemester 2014/15 wird es Dienstbesprechungen und Absprachen mit dem Ministerium geben,
bis es dann zur finalen Phase kommen kann.
Thorsten Jarz referiert über die PädagogInnen-Ausbildung an der PH Steiermark:
Ziel und Auftrag war, mit allen Curricula bis Ende Oktober 2014 fertig zu stellen. Die bildungswissen-
schaftlichen Grundlagen wurden dabei für alle Bereiche inhaltlich gleich und in gleicher Länge
vorangestellt. Die allgemeinbildenden Kompetenzen wurden von der UNI vorgegeben. Die
fachwissenschaftlichen Kompetenzen hat die Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung und Formulierung
übernommen.
In den ersten beiden Semestern sind verstärkt die Fachwissenschaften in absteigender Weise
eingeplant, während die Fachdidaktik und Berufspraktikum aufsteigend absolviert werden sollen. In
diesem Schritt wurden auch die ECs festgelegt. Danach wurden die Module mit den einzelnen
Lehrveranstaltungen festgelegt.
Die Abgänger des Informatikstudiums an der TU Graz werden als Unterrichtende an einer HUM nicht
geeignet sein, da das Studium an sich ausschließlich theoretisch erfolgt.
TOP 9: PLANUNG DER BUNDESWEITEN FORTBILDUNG
Vera Kendler ist schon seit 2 Jahren nicht mehr zuständig für die Fortbildung. Hubert Frings wird in
Zukunft für die Fortbildung verantwortlich sein. Leider ist im Wintersemester nur ein Seminar
(Joomla Einführung) geplant, welches wahrscheinlich abgesagt werden muss, da zu wenige
Teilnehmer sind. Auch im Sommersemester ist nur eine Veranstaltung geplant (Pädagogisch
Didaktische Umsetzung von CMS-Programmen im Unterricht).
Aktuell läuft der Lehrgang "Medienkompetenz im Unterricht". Momentan der erste Teil
"Bildbearbeitung und DTP". Im Herbst startet der zweite Teil "Online-Publishing", im Frühjahr startet
dann "Audio- und Videojournalismus". Dieser Lehrgänge soll auch weitergeführt werden. Er hat
insgesamt 49 Credits. Die Frage stellt sich, diesen Lehrplan noch zu adaptieren, damit man auf 50
Credits kommt.
Der Lehrgang "Officemanagement" liegt momentan brach, ist aber noch gültig und wird bei Bedarf
wieder ins Leben gerufen.
Der Lehrgang "Arbeitssprache Englisch im Informatikunterricht" ist inhaltlich zu lange, soll gekürzt
werden. Veraltete Inhalte (z. B. Dreamweaver) sollen gestrichen werden.
In Zukunft sollen bei Seminaren die Bereiche Erarbeitung der Inhalte mit fachdidaktischen
Überlegungen, Entwicklung von Unterrichtskonzepten gekoppelt werden. Die Bundes ARGE soll hier
Vorschläge bringen.
THEMENBEREICHE FÜR SCHULUNGEN IM HINBLICK AUF DEN NEUEN LEHRPLAN
1. Onlineplattformen wie moodle oder LMS sollten vermehrt geschult werden.
Jedoch im Hinblick auf didaktisch-methodische Anwendung, keine reine technische Schulung.
Leider sind immer noch sehr viele Kolleginnen und Kollegen renitent, d. h. sie haben den
Mehrwert einer Lernplattform noch nicht erkannt. Moodle und LMS-Schulungen waren auch
Protokoll der Bundes-Arge IT Seite 11 von 14 25. Juni bis 27. Juni 2014
nicht immer sehr gut. Es wurde zu wenig auf die didaktischen Möglichkeiten und den Mehrwert
einer Onlineplattform eingegangen. Dies soll nicht nur ein Ablagesystems für pdf-Dateien sein,
sondern aktiv in den Unterricht eingebaut werden.
Hier besteht auf jeden Fall Nachholbedarf, denn es ist fast unmöglich einen
kompetenzorientierten Unterricht ohne Verwendung von Lernplattformen zu machen. Leider
gibt es wahrscheinlich sehr wenig Vortragende, die Lernplattformen in Hinblick auf Methodik
und Didaktik lehren. Im Rahmen von Workshops könnte man mit Kollegen und Kolleginnen
unterschiedliche Themen mit Verwendung einer Onlineplattform erarbeiten.
Elisabeth Pfiel und Claudia Prumetz haben solche Workshops schon in der Schule durchgeführt.
Immer am Anfang des Schuljahres gibt es Gratisschulungen an der Schule diesbezüglich, die sehr
gut angenommen werden.
Die Überlegung ist jedoch, ob überhaupt bundesweite Seminar noch abgehalten werden sollen,
da sehr viele Kollegen und Kolleginnen nicht mehr teilnehmen dürfen. Es ist schlichtweg zu
teuer, deshalb wären Multiplikatorenseminare eine gute Lösung.
2. Multipliktorenseminare: Elisabeth Pfiel betont, dass es ganz wichtig ist, eine zentrale Schulung
anzubieten. Ein Multiplikatorenseminar für Pilotlehrer/innen wäre ideal, welche dann in den
Bundesländern die Lehrer/innen ausbilden. Damit erfüllt die Bundes ARGE auch die Vorgaben
des Ministeriums.
Teilnehmer für solche Multiplikatorenseminare: entweder Teilnehmer/innen der Bundes-ARGE
bzw. sollen die Landes ARGE-Leiter Lehrer/innen suchen, welche Ressourcen frei haben. 2 -3
Personen pro Bundesland sollen akquiriert werden.
Dauer: 3 Tage
Termin: voraussichtlicher Termin 7. – 9. Jänner
Ort: ?
3. Typografie, Layout, Designprinzipien
4. IT-Security in Verbindung mit Fachpraxis und Didaktik, Urheberrecht, Datenschutz, Sicherheit
Medienrechtsexperten
Es gibt zum Thema Datenschutz und Sicherheit einen Erlass vom Ministerium, wie damit
umzugehen ist. Die Handreichung wird auf der Website
http://arge-ikt-hum.tsn.at
hochgeladen.
Gute Materialien diesbezüglich sind auf der Website "ideensindetwaswert.at" bzw.
"www.it4edu.at/online" zu finden. (Links für diese Seiten ebenfalls auf der Website zu finden)
Protokoll der Bundes-Arge IT Seite 12 von 14 25. Juni bis 27. Juni 2014
TOP 10: LEISTUNGSBEURTEILUNG NEU/MODULARE OBERSTUFE
Vortrag von Ernst Karner
Handlungsorientierte Aufgaben mit komplexen Zusammenhängen sollen angewendet werden. Kann
schon in der Unterstufe beginnen.
Die Hauptstufen laut Bloom sind Erinnern, Verstehen, Anwenden, Analysieren, Bewerten, Erschaffen.
Ernst Karner stellt uns diesbezüglich ein Schriftstück von Dr. Dorninger und Mag. Schrack vor,
welches auf folgender WebSite ebenfalls zum Download bereitgestellt wird:
http://arge-ikt-hum.tsn.at
Kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung wird 2016/2017 tragend. Es wird hier einige Fragen
geben, z. B. wird es überhaupt noch Schularbeiten geben, wie muss ich eine Schularbeit
zusammenstellen? Als Basis für die Benotung steht das wesentliche Unverhandelbare. Jeder
Gegenstand muss sich darauf einigen, was wirklich wesentlich ist. In Zukunft geht aus deshalb um die
Kompetenzen, welche niedergeschrieben werden müssen. Standardisierung, wie es letztendlich zur
Note kommt.
Notenfindung: Es gilt wie bisher, das Wesentliche überwiegend erfüllt – Entscheidung darüber muss
jede Lehrkraft treffen. Bei mündlichen und schriftlichen Leistungsfeststellungen eigentlich für jede
Aufgabenstellung separat.
Gibt es mehrere Kompetenzen, muss der Lehrende entscheiden, ob alle Einzelkompetenzen
überwiegend erfüllt wurden. Anmerkung: Ist nirgends gesetzlich vorgesehen.
Wichtige Punkte - Modulare Oberstufe: s. beiliegende ppt.
Bei einem Nicht genügend besteht die Möglichkeit einer Prüfung.
Die ältesten Nicht genügend sollen immer zuerst ausgebessert werden. Max 2 Nicht genügend am
Ende des jeweiligen Schuljahres ermöglichen das Aufsteigen. Ein nicht ausgebessertes Nicht
genügend ist ein hängendes Nicht genügend. Ausbessern während spezieller Prüfungswochen soll
möglich sein, mit Hilfe des Betreuungslehrers. Dieser ist nur Coach, kein Nachhilfelehrer!
Positive Noten bei Schulstufen-Wiederholung bleiben erhalten. Schüler/innen können sich beim
Wiederholen in den Gegenständen verbessern, aber nicht verschlechtern. Theoretisch muss ein
Schüler/Schülerin daher beim Wiederholen bei Gegenständen, in denen er positiv ist, nicht
anwesend sein – ist aber nicht ratsam.
Das 10. Semester zählt als volles Semester, obwohl es nur ein paar Wochen lang ist. Ein 5er aus dem
9. Semester im 10. Semester – hier wird die Zeit jedoch dann schon sehr knapp.
Hängende Nicht genügend dürfen in die Aufstiegsklausel nicht mit eingerechnet werden. Nur die
Nicht genügend aus den letzten zwei Semestern.
Protokoll der Bundes-Arge IT Seite 13 von 14 25. Juni bis 27. Juni 2014
Weitere detaillierte Ausführungen werden ebenfalls auf folgender WebSite zum Download
bereitgestellt:
http://arge-ikt-hum.tsn.at
TOP 11: ALLFÄLLIGES
FRÜHJAHRSTAGUNG
Termin: 23. März, 13:00 Uhr bis 25. März 2015, 16:00 Uhr
ORT: Bregenz, Hotel wird bekannt gegeben
TOP 12: ZUSATZ
ABÄNDERUNG/ERGÄNZUNG DES PROTOKOLLS AM 7.7.2014
TOP 2 (Berichte aus den Bundesländern – Kärnten) wurde auf Wunsch des Kärntner Landes-ARGE-
Leiters Michael Gabriel wie folgt geändert:
Der erste Satz „Die Kärntner Schulen wollen kein Diagnose-Tool verwenden“ bei Kärnten gehört
gestrichen.
Das Diagnosetool und die Handreichung ergehen zur empfohlenen Verwendung an die Kärntner
Schulen (Einschränkung: Wer darf unterrichten).
Der Streitpunkt in der Handreichung ist:
Wer darf unterrichten?
- Absolventen und Absolventinnen des Bachelor-Lehramtsstudiums Informations- und
Kommunikationspädagogik der Pädagogischen Hochschulen
- Absolventen und Absolventinnen mit entsprechender Lehramtsausbildung der
Vorgängerinstitutionen der Pädagogischen Hochschulen (Berufspädagogische Akademien) mit den
jeweils erforderlichen Weiterbildungsnachweisen
- Absolventen und Absolventinnen des Lehrgangs Officemanagement HUM (Studienkennzahl 710
551)
- Absolventen und Absolventinnen des Master-Lehramtsstudiums Informatik und
Informatikmanagement (empfohlen wird der Besuch des Lehrgangs Officemanagement HUM,
Studienkennzahl 710 551)
Kärnten fordert, dass auch Lehrer, die IOM und AINF seit mindestens 4 Jahren unterrichtet
(Übergangsfrist bis 2016) haben und die Inhalte des neuen Lehrplans zu 80% in Form von landes-
bzw. bundesweiten Kursen absolviert haben, den neuen Lehrplan unterrichten können.
Protokoll der Bundes-Arge IT Seite 14 von 14 25. Juni bis 27. Juni 2014
Es soll kein Monopol des bundesweiten Officemanagement-HUM-Lehrgangs geben. Kärnten hat viele
für den neuen Lehrplan relevante Seminare angeboten (Organisiert von den Landes-ARGE-Leitungen,
von Udo Kasper und vielen anderen seit vielen Jahren). Diese Seminare müssen auch angerechnet
werden.
Vera Kendler erklärt, dass Seminare der Landes-ARGE (wenn sie für den neuen Lehrplan relevant
sind) angerechnet werden. Dann können Interessierte die fehlenden Teile im Lehrgang besuchen und
absolvieren.
Kärnten fordert auch, dass Lehrer/innen, die IOM und AINF seit mindestens 4 Jahren unterrichten
(Übergangsfrist bis 2016), den Lehrgang (Studienkennzahl 710 551) besuchen können, wenn sie für
diesen Gegenstand aufgenommen wurden (z.B. Absolventen/innen des Studiums Informatik,
Informatiker/innen aus der Praxis (bei denen die Qualifikation durch den LSR geprüft wurde),
Absolventen/innen anderer Studienrichtungen (bei denen die Qualifikation durch den LSR geprüft
wurde)).
Der Grund für diese Forderungen ist, dass keiner "rausfallen" soll, der für diesen Gegenstand
aufgenommen wurde (z.B. Absolventen/innen des Studiums Informatik, Informatiker/innen aus der
Praxis (bei denen die Qualifikation durch den LSR geprüft wurde), Absolventen/innen anderer
Studienrichtungen (bei denen die Qualifikation durch den LSR geprüft wurde)).
Darum sollte diese Übergangsfrist eine gute Lösung sein.
Für die Richtigkeit des Protokolls
7.7.2014 | Klaus Steidl, Leiter Bundes-ARGE IT hum (keine Unterschrift, da elektronisch gefertigt)