Post on 12-Sep-2019
EDUCATION NGO’SEXCHANGE RESPECT CONNECTIVITY
HONESTY REVIEW AFFORDABILITY DISSEMINATION CONSERVATION EFFECTIV COMMUNICATION ADAPTABILITY
MOTIVATION PARTICIPATION INDEPENDENT PLURALITY KNOWLEDGE-SHARING HORIZONTAL EFFICIENT COMMONS
INTERDISCIPLINARTITY AWARENESS RESEARCHES INCLUSIVNESS NORM-BREAKING BENEFITS TRANSPARENCY TRANSLATION CROSS-SCALE OWNERSHIP FUNDING RELEVANCE FEEDBACK
INTEGRITY NORM-BREAKIN CAPABICTY-BUILDING NEW NATURE INNOVATION COLLABORATIONG EQUALITY PEOPLE HOLISTIC PARTNERSHIP OUTREACH NATURE PARTNERSHIP OUTPUTS HONESTY EMPOWERMENT MULTI-DISCIPLINARY RESILIENCE
PRO-ACTIVE COOPERATION RECOGNITION ACCESS DIALOGUE DIVERSITY LEADERSHIP NETWORKING
VISIBILITY BOTTOM-UP NOMINATION KNOWLEDGE OPENNESS FORUM
PRO-ACTIVE ENRICHMENT
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für
Neueinsteiger*innenOpen-Ended Network of IPBES Stakeholders – ONet
Stand: April 2019
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 3
Editorial
Herausgegeben vom Open-ended Network of IPBES Stakeholders
Deutsche Übersetzung vom Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland – NeFo
Deutsche Ausgabe: April 2019
Die Aktualisierung der englischen Fassung des Guides wurde durch den WWF Deutschland unterstützt.
Koordinierender Autor
Malte Timpte, Berater/Institut für Biodiversität – Netzwerk e. V. (ibn) (V. i. S. d. P.)
Autoren*innen
Kyle Gracey, Society for Conservation Biology – SCB
Cornelia Krug, URPP Globaler Wandel und Biodiversität, Universität Zürich
Flore Lafaye de Micheaux, International Union for Conservation of Nature – IUCN
Günter Mitlacher, World Wide Fund for Nature – WWF Deutschland
Laurence Perianin, International Union for Conservation of Nature – IUCN
Kristina Raab, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ/Netzwerk-Forum zur
Biodiversitätsforschung Deutschland – NeFo
Teuta Skorin, Society for Conservation Biology – SCB
Grafiken
Kopfzeile: Moderatoren des IPBES-2 Stakeholder Day, M.Timpte
IPBES-Struktur und Mandate: Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland – NeFo
Fotos: IISD/ENB, NeFo/GIZ ValuES, NeFo
Gestaltung: Marijke Küsters, www.studioazola.com
Deutsche Übersetzung
Rainer Schliep, Martina Lutz, Nils Mojem
Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland – NeFo
c/o Museum für Naturkunde Berlin
Invalidenstraße 43
D-10115 Berlin
rainer.schliep@mfn.berlin
Inhalt
Hintergrund 4Wie kann man an den IPBES-Plenarsitzungen teilnehmen? 4 Akkreditierung als Beobachterorganisation und Registrierung für IPBES-Plenarsitzungen 4 Teilnahme an den IPBES-Plenarsitzungen als Einzelperson 5Wie kann man sich auf die IPBES-Plenarsitzungen vorbereiten? 6 Tagesordnung des Plenums 6 IPBES-Dokumente 6 Information und Kommunikation während der Plenarversammlungen 8Wie kann man mit anderen Beobachterorganisationen zusammenarbeiten? 9 IPBES Stakeholder Day 9 Konsultationen der Beobachtergruppen während der Plenarsitzungen 10 Treffen des International Indigenous Forum on Biodiversity and Ecosystem Services (IIFBES) 11 Treffen der Nachwuchswissenschaftler*innen während der Plenarsitzung 11Wie funktioniert eine IPBES-Plenarversammlung? 12 Die Plenarversammlungen 12 Beobachterbeiträge in Plenarsitzungen 13Was sind Arbeits- bzw. Kontaktgruppen? 15 Beiträge von Beobachter*innen bei Sitzungen von Kontaktgruppen 16 Sitzungen der Kontaktgruppe zum Haushalt 17Wie werden Entscheidungen vom IPBES-Plenum getroffen? 18Was passiert zwischen den IPBES-Plenarsitzungen? 21Aus welchen Gremien besteht IPBES? 22gefördert
von:
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 5
Organisationen, die als Beobachter akkreditiert werden möchten, sollten
ihr Interesse im Zuge der Anmeldung für die bevorstehende Plenar-
versammlung an das IPBES-Sekretariat melden und die angeforderten
Informationen (Adresse, Ansprechpartner*in, Mandat, Umfang und
Verwaltungsstruktur der Organisation, Kompetenzen und Interessen in
Bezug auf IPBES usw.) übermitteln. Auf Grundlage dieser Informationen
wird das IPBES-Büro (gewählte Vertreter*innen der IPBES-Mitglied-
staaten mit beratender Verwaltungsfunktion) den Antrag prüfen und ent-
scheiden, ob die Organisation als neuer Beobachter im Plenum zugelassen
werden kann. Ablehnungen sind oft darauf zurückzuführen, dass Organisa-
tionen unvollständige Informationen einreichen und/oder nicht aufzeigen,
wie ihre Arbeit mit IPBES verknüpft ist.
Das IPBES-Büro kann neue Beobachter den Mitgliedstaaten nur empfehlen;
die Mitgliedstaaten müssen die Anträge im Plenum noch annehmen und
genehmigen. Zwei Möglichkeiten der Beschlussfassung werden zurzeit
noch diskutiert: Neue Beobachter werden akzeptiert, entweder a) solange
kein Mitgliedstaat der Plattform dies ablehnt, oder b) zwei Drittel der
anwesenden Mitgliedstaaten stimmen zu (siehe www.ipbes.net/system/tdf/ipbes-6-14-en.pdf?file=1&type=node&id=16541“IPBES/6/14).
Teilnahme an den IPBES-Plenarsitzungen als Einzelperson
Interessierte Personen, die keiner Organisation mit Beobachterstatus
angehören, sollten sich an akkreditierte Organisationen in ihrer Region
oder aus ihrem Fachgebiet wenden (siehe Liste der Beobachterorganisationen
www.ipbes.net/accredited-organisations). Womöglich ist eine dieser
Organisationen bereit, sie als zusätzliche Person in ihre Delegation
aufzunehmen.
Dieser Leitfaden soll Delegierten von Stakeholder-Organisationen die grund-
legenden Informationen zu den IPBES-Plenarversammlungen an die Hand
geben. Er beschreibt die notwendigen Schritte, um als Beobachterorganisa-
tion für das Plenum akkreditiert zu werden, gibt Tipps zur Vorbereitung für
die Verhandlungen und erklärt, wie Entscheidungen getroffen werden.
Eine erste Version dieses Leitfadens wurde von Mitgliedern verschiedener
Stakeholder-Organisationen im Vorfeld der 4. IPBES-Plenarsitzung entwi-
ckelt und basiert auf ihren Erfahrungen als Beobachter*innen bei früheren
IPBES-Plenarversammlungen sowie auf öffentlich zugänglichen Informa-
tionen des IPBES-Sekretariats.
Der Leitfaden wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt vor IPBES-7.
Sollten Sie inhaltliche Vorschläge für diesen Leitfaden haben,
wenden Sie sich bitte an die Autorengruppe: timpte@biodiv.de
Hintergrund
Wie kann man an den IPBES-Plenarsitzungen teilnehmen?
Akkreditierung als Beobachterorganisation und Registrierung für IPBES-Plenarsitzungen
Um an einer IPBES-Plenarversammlung teilnehmen zu können, müssen
die Stakeholder-Organisationen beim IPBES-Sekretariat als „Beobachter“
registriert sein. Seit der 1. IPBES-Plenarversammlung (IPBES-1) wurden
über 360 Nichtregierungs- und zwischenstaatliche Organisationen
als Beobachter akkreditiert. Eine Liste aller akkreditierten Beobachter-
organisationen ist auf der IPBES-Website verfügbar:
www.ipbes.net/accredited-organisations
Das Regelwerk für die Akkreditierung von Beobachtern ist noch nicht end-
gültig festgelegt und wird seit IPBES-1 in den IPBES-Plenarversammlungen
diskutiert. Laut dem aktuellen Regelwerk brauchen Organisationen,
die bereits als Beobachter bei früheren Plenarversammlungen
akkreditiert wurden, keinen erneuten Antrag auf Beobachterstatus
stellen. Allerdings muss jede akkreditierte Beobachterorganisation
ihre Delegation registrieren und ein offizielles Nominierungs-
schreiben vorweisen.
Registrierung der Delegierten, IPBES-4,
Kuala Lumpur, Malaysia 2016. Quelle: IISD/ENB | Sean Wu
4 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 7
Tagesordnung des Plenums
Eines der ersten Dokumente, die auf der Website des IPBES-Plenums
veröffentlicht werden, ist die vorläufige Tagesordnung, die einen Überblick
über die Verhandlungsagenda und die vom Plenum zu treffenden Ent-
scheidungen gibt. Das IPBES-Sekretariat wird zudem einige Wochen vor
der Plenarsitzung einen Bericht zum Stand der Umsetzung des aktuellen
Arbeitsprogramms vorlegen.
Praktische Informationen zu der Sitzung und den Veranstaltungsort finden Sie
in den Hinweisen für Delegierte (Information note for delegates).
IPBES-Dokumente
Die folgenden Dokumente werden vor und während der Plenarsitzung erstellt:
■ Arbeitsdokumente: Das IPBES-Plenum behandelt während der
Sitzung eine Reihe von Arbeitsdokumenten. Weitgehend fortgeschrittene
Versionen der Arbeitsdokumente werden 4 – 6 Wochen vor der Plenar-
versammlung in englischer Sprache im PDF- und Word-Format auf der
Website des IPBES-Plenums zur Verfügung gestellt.
Sie werden vom IPBES-Sekretariat vorbereitet und enthalten komprimierte
Informationen zu den bevorstehenden Verhandlungen und anstehenden
Entscheidungen. Die Arbeitsdokumente beziehen sich oft auf dazugehörige
Informationsdokumente (s. u.), die weiteres Detail- und Hintergrund-
material enthalten. Endgültige Versionen der Arbeitsdokumente werden
in alle sechs UN-Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch,
Russisch und Spanisch) übersetzt und auf der Website des IPBES-
Plenums kurz vor der Plenarversammlung aktualisiert.
Sie sind als IPBES/Plenumsnummer/Dokumentnummer nummeriert.
Wie kann man sich auf die IPBES-Plenarsitzungen vorbereiten?
Der IPBES-Vorsitzende Abdul Hamid Zakri bestätigt
die Genehmigung der Zusammen-fassung für politische Entschei-
dungsträger (Summary for Policy Makers, SPM) des Thematischen
Berichts zu Bestäubern, Bestäubung und Nahrungs-
mittelproduktion. Quelle: IPBES-4, Kuala Lumpur,
Malaysia 2016. Quelle: IISD/ENB | Diego Noguera
Ein Blick auf das Plenum, IPBES-1, Bonn, Deutschland 2013.
Quelle: IISD/ENB
■ Informationsdokumente (Information Documents, INF):
Das IPBES-Sekretariat stellt ausführliche Hintergrundinformationen zu
ausgewählten Themen bereit, wobei das Sekretariat die Dokumente nur
zugänglich macht ohne sie zu selbst zu bearbeiten. Die Dokumente sind
meist nur in Englisch verfügbar. Informationsdokumente werden als
IPBES/Plenumsnummer/INF/Dokumentnummer nummeriert.
■ Sitzungsdokumente (In-session Documents): Die Arbeitsdoku-
mente werden entsprechend den Verhandlungsfortschritten im Plenum
geändert und vom IPBES-Sekretariat auf einer speziellen Website
während der Plenumsversammlung zur Verfügung gestellt. Um auf
dem Laufenden zu bleiben, besuchen Sie diese Website während des
Plenums bitte regelmäßig.
■ Nicht-Papiere (Non-papers): Diskussionspapiere, die verschiedene
Ansichten und Kommentare aus dem Plenum enthalten, werden vom
IPBES-Sekretariat oder den Vorsitzenden von Arbeits- bzw. Kontakt-
gruppen zur Prüfung im laufenden Verhandlungsprozess vorgelegt.
■ Konferenzraum-Papiere (Conference Room Papers, CRP):
Dabei handelt es sich um Entscheidungsentwürfe, die vom IPBES-
Sekretariat auf der Basis der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen
oder Kontaktgruppen erstellt und dem Plenum zur weiteren Prüfung
vorgelegt werden (s. u. für weitere Details zu den Gruppen).
■ Rechtliche Dokumente (Legal Documents, L-Dokumente):
Dabei handelt es sich um final ausgehandelten Beschlussdokumente zur
Annahme im Plenum. Kleine Textänderungen können jedoch bis zum
letzten Moment vorgenommen werden, müssen allerdings im Plenum
abgestimmt werden.
■ Entscheidungen: Sobald die Mitgliedstaaten im Plenum L-Dokumente
genehmigen, gelten diese als Entscheidung und werden in den sechs UN-
Sprachen auf der IPBES-Website veröffentlicht. Entscheidungen werden
mit IPBES/Plenumsnummer/Entscheidungsnummer nummeriert.
6 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 9
Nach der Plenarversammlung erstellt das IPBES-Sekretariat einen
Tagungsbericht, der die Diskussionen und Verhandlungen nachzeichnet
sowie die endgültigen Entscheidungen festhält. Der Bericht wird zusammen
mit den Vorbereitungsunterlagen auch für die nächste Plenarversammlung
zur Verfügung gestellt.
Information und Kommunikation während der Plenarversammlungen
Simultanübersetzung: Während der Plenarversammlung laufen Über-
setzungen in alle sechs UN-Sprachen. Auch für einige Themenpunkte,
die in den Kontaktgruppen der Plenarversammlungen diskutiert werden,
wird eine Simultanübersetzung angeboten.
Tägliche Berichterstattung über Verhandlungen und Events:
Das IPBES-Sekretariat hat die gemeinnützige Organisation International
Institute for Sustainable Development (IISD) beauftragt, die IPBES-
Plenarsitzungen zu begleiten. Berichterstatter*innen der IISD nehmen an
den meisten öffentlichen Treffen teil und bitten gelegentlich auch Delegierte
und Stakeholder um Interviews. Die tägliche IISD-Berichterstattung über
das Treffen wird unter www.iisd.ca veröffentlicht.
Livestream: Der regelmäßig am Tag vor Beginn der Plenarversammlungen
stattfindende Stakeholder Day wird per Live-Stream übertragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Sekretariats.
Soziale Medien: Aktuelle Informationen aus dem IPBES-Sekretariat
erhalten Sie über Twitter (http://twitter.com/IPBES) oder Facebook
(www.facebook.com/IPBES).
Verwenden Sie #IPBES oder @IPBES für Ihre Tweets.*
*Bitte keine Details aus laufenden Verhandlungen in den Kontaktgruppen twittern.
Wie kann man mit anderen Beobachterorganisationen zusammenarbeiten?
Get engaged!
Teilnehmer des Stakeholder Day zu IPBES-6, Medellín,
Kolumbien 2018
IPBES Stakeholder Day
Regelmäßig am Tag vor Beginn der Plenarversammlungen findet der
Stakeholder Day statt, der vom IPBES-Sekretariat in Zusammenarbeit mit
Stakeholder-Netzwerken organisiert wird. Ziel ist es, einen Überblick über
die Fortschritte von IPBES zu vermitteln und hierbei die Möglichkeit zum
Austausch mit den Mitgliedern des Sekretariats, des Büros und den an den
Berichten beteiligten Autor*Innen zu bieten. Regelmäßig thematisiert wird
auch, wie die Interessengruppen stärker in das IPBES-Arbeitsprogramm
einbezogen werden und daran mitwirken können.
Im Gegensatz zu den IPBES-Plenarsitzungen ist die Teilnahme am
Stakeholder Day nicht auf IPBES-Mitgliedstaaten und akkreditierte
Beobachter*innen beschränkt, sondern steht allen interessierten Personen
offen. Um jedoch eine Nachbereitung der Teilnahme zu ermöglichen und
entsprechende Vorbereitungen zu Veranstaltungsort (Verpflegung, Räume,
Sicherheit usw.) treffen zu können, ist eine formelle Anmeldung erforder-
lich. Sie können sich auf den Seiten des IPBES-Sekretariats für den Stake-
holder Day anmelden.
Stakeholder-Initiativen, die das IPBES-Arbeitsprogramm
unterstützen, könnten sich (je nach verfügbarer Zeit) auf dem
Stakeholder Day vorstellen. Beispiele hierfür von anderen Interessen-
gruppen können vor dem Treffen über die TRACK-Datenbank gesammelt
werden. Die entsprechende Vorlage ist verfügbar unter:
www.ipbes.net/impact-tracking. Im ONet-Webspace werden dazu weitere Informationen bereitgestellt.
8 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 11
Treffen des International Indigenous Forum on Biodiversity and Ecosystem Services (IIFBES)
Das International Indigenous Forum on Biodiversity and Ecosystem
Services (IIFBES) unterstützt und koordiniert die Teilnahme von Delegierten
aus indigenen und lokalen Gemeinschaften an IPBES-Plenarsitzungen.
Delegierte des IIFBES sind in der Regel Teil des Projektteams, das den
Stakeholder Day vor der Plenarversammlung organisiert. Auch die IIFBES-
Delegation trifft sich während der Plenarversammlungen regelmäßig und
berät über Erklärungen und Beiträge.
Treffen der Nachwuchswissenschaftler*innen während der Plenarsitzung
BSPIN, das Biodiversity Science Policy Interface Network, wurde während
der 2. IPBES-Plenarversammlung gegründet und ist ein internationales
und interdisziplinäres Netzwerk von Nachwuchswissenschaftler*innen
(Early Career Scientists: ECS), die sich an der Schnittstellenarbeit zwischen
Wissenschaft und Politik in der globalen Umweltpolitik beteiligen wollen.
Die Mission von BSPIN ist es, junge Wissenschaftler*innen zu vernetzen
und ihre Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme und Beteiligung an solchen
Schnittstellen zu verbessern.
BSPIN hat bereits bei früheren IPBES-Plenarversammlungen Treffen von
Nachwuchswissenschaftler*Innen unterstützt. Weitere Informationen
finden Sie unter www.biodiversity.de/en/bspin-earlycareer oder auf
Facebook: www.facebook.com/biodivspis
Stakeholder können Themen vorschlagen, die auf dem Stake-
holder Day behandelt werden sollen. Um Themen vorzuschlagen,
müssen sich die Teilnehmenden vorab mit den Organisator*innen in
Verbindung setzen (stakeholders@ipbes.net). Zwar können auch vor Ort
Themen vorgeschlagen werden, doch die Berücksichtigung kurzfristig
vorgeschlagener Themen ist nur bei ausreichender Zeit und passender
Gelegenheit möglich.
Stakeholder können sich an der Ausarbeitung der gemeinsamen
Erklärung der Interessengruppen beteiligen. Ein Ergebnis des
Stakeholder Day wird eine gemeinsame, von den Teilnehmenden ausgear-
beitete Erklärung sein, die während der Eröffnungssitzung des IPBES-
Plenums verlesen wird. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich
der Redaktionsgruppe anzuschließen.
Stakeholder sind zudem eingeladen, sich dem ONet-Support-
Team für zukünftige Stakeholder-Tage anzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass alle diese Aktivitäten auf freiwilliger Basis erfolgen –
es gibt keine Finanzierung.
Konsultationen der Beobachtergruppen während der Plenarsitzungen
Seit IPBES-3 wird akkreditierten Beobachter*innen ein Raum zur Konsul-
tation und Koordination während der Plenarsitzungen zur Verfügung gestellt.
Hier diskutieren jeden Morgen vor der Plenarsitzung die Beobachter*innen
den Stand der Verhandlungen und bereiten die Entwürfe für Erklärungen
zu bestimmten Tagesordnungspunkten vor. Die Sitzungszeiten werden im
Vorfeld bekannt gegeben. Alle akkreditierten Beobachter*innen sind
eingeladen, an diesen regelmäßigen Koordinierungstreffen der Interessen-
gruppen teilzunehmen. Für gemeinsame Beiträge und Erklärungen während
der Plenarsitzungen wird der Gruppe der koordinierten Stakeholder in der
Regel ein eigener Platz mit einem eigenen Mikrophon bereitgestellt.
Moderationsteam des Stakeholder Day vor IPBES-3:
Foto von IISD/ENB | Sean Wu
Breakout Group on Regional Assessment während der
Stakeholder Days vor IPBES-4, Kuala Lumpur, Malaysia 2016.
Quelle: IISD/ENB | Sean Wu
10 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 13
Die Plenarsitzung wird mit Fortschrittsberichten zur Umsetzung des ersten
IPBES-Arbeitsprogramms fortgesetzt, bevor die einzelnen Kontaktgruppen
(contact groups) zusammentreten, in denen die IPBES-Mitgliedstaaten die
Tagesordnungspunkte ausführlich diskutieren. Kontaktgruppen erarbeiten
Vorschläge für Beschlusstexte, die endgültigen Entscheidungen werden im
Plenum getroffen.
Beobachterbeiträge in Plenarsitzungen
Nach den IPBES-Regularien kann „jede/r Beobachter*in auf Einladung
des/der Vorsitzenden am Plenum teilnehmen“, ohne allerdings mit
entscheiden zu können (Geschäftsordnung, Beschluss IPBES-1/1/1, Artikel 7).
Der/Die Vorsitzende der Plenarsitzung kann Beobachtern die Möglichkeit
geben, während der Eröffnung der Plenarsitzung und/oder der Abschluss-
sitzung und/oder zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt eine Erklärung
oder einen Beitrag abzugeben. Der/Die Vorsitzende kann jedoch auch nur
den nationalen Delegationen das Wort zu erteilen und Erklärungen von
Beobachter*Innen aus Zeitgründen nicht zuzulassen.
Redebeiträge sollten kurz und prägnant sein, da in der Regel nicht
mehr als zwei Minuten Redezeit eingeräumt wird. Erklärungen sollten im
Voraus oder unmittelbar nach der Rede an die Vertreter*innen des Sekre-
tariats übermittelt werden, um als Konferenzdokument auf den IPBES-
Webseiten der Sitzung veröffentlicht werden zu können.
Der/Die Vorsitzende gibt den jeweils zu behandelnden Tagesordnungs-
punkt bekannt und bittet um Kommentare und Beiträge. Normalerweise
erteilt der/die Vorsitzende den Redner*innen das Wort in folgender
Reihenfolge:
■ Vertreter*innen der Mitgliedsstaaten oder Regionalgruppen
■ Vertreter*innen von Kooperationspartnern (z. B. UNEP, UNDP, FAO, UNESCO)
■ Vertreter*innen strategischer Partner wie biodiversitätsbezogene Konventionen (z. B. CBD etc.)
■ Vertreter*innen internationaler Beobachterorganisationen
(z.B. IUCN, ICSU, Future Earth, etc.)
Delegierte aus Frankreich beraten während der Kontaktgruppe über den
Haushalt und die ausstehende Bewertungen/Berichte/Assessments bei
IPBES-6, Medellín, Kolumbien 2018. Quelle: IISD/ENB | Diego Noguera
Die Plenarversammlungen
Die Plenarversammlungen der IPBES-Mitgliedstaaten sind das Entschei-
dungsgremium der Plattform und werden vom IPBES-Sekretariat, dem
Präsidium und den Multidisziplinären Expertengremien unterstützt (siehe
Erläuterung der IPBES-Gremien weiter unten). Eine IPBES-Plenum
umfasst Plenarsitzungen, Versammlungen aller anwesenden
Mitgliedstaaten und Beobachter*innen sowie Verhandlungen in
Untergruppen (sogenannte Kontaktgruppen/contact groups).
Den Vorsitz in den Plenarsitzungen führt der/die Vorsitzende des IPBES-
Büros und seine/ihre Ko-Vorsitzenden (siehe www.ipbes.net/about/organisation/bureau für die Mitglieder des amtierenden Präsidiums).
An den Plenarsitzungen dürfen nur akkreditierte Vertreter*innen
von Interessengruppen teilnehmen (s. a. Kapitel zur Beobachterakkre-
ditierung oben). Eine Liste der Teilnehmenden wird so bald als möglich
nach Beginn des Treffens auf einer speziell hierfür vorgesehenen Website
verfügbar gemacht.
Die Tagesordnung für die Plenarversammlungen finden Sie auf der Webseite
des IPBES-Sekretariats auf der Seite der jeweiligen Plenarversammlung. Die
Sitzungen finden in der Regel von 10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
statt, wobei es auch zusätzliche Möglichkeiten für Abendsitzungen gibt
(normalerweise von 19.30 – 23.00 Uhr).
Die Plenarversammlung wird mit einer Eröffnungssitzung und Grußworten
des/der Vorsitzenden, der Geschäftsführung, der Gastgeberregierung und
Vertreter*innen von UN-Organisationen eröffnet. Es ist üblich, dass ein/
eine Vertreter*in jeder UN-Region eine Eröffnungserklärung abgibt, gefolgt
von internationalen Organisationen und NGOs. In den letzten Jahren lud
der/die Vorsitzende auch die Vertreter*innen des Stakeholder Day sowie
Vertreter*innen indigener Völker und lokaler Gemeinschaftsorganisationen
(indigenous peoples and local community organisations: IPLCs) zu Eröffnungs-
reden ein. Der/die Vorsitzende entscheidet darüber, ob weitere Erklärungen
oder Beiträge von Beobachterorganisationen zugelassen werden können.
Wie funktioniert eine IPBES-Plenarversammlung?
IPBES-6 Plenarversammlung, Medellín, Kolumbien 2018,
Quelle: IISD/ENB | Diego Noguera
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 15
Während der Plenarversammlungen werden bestimmte Tagesordnungspunkte
vor der Beschlussfassung im Plenum zunächst in Arbeits- bzw. Kontaktgruppen
diskutiert. Bei früheren IPBES-Plenarsitzungen fanden die Sitzungen der
Kontaktgruppen zeitlich teilweise parallel statt, manchmal wurden aber auch
Mittags- und Abendpausen genutzt. Informationen darüber, welche Arbeits-
bzw. Kontaktgruppe welches Thema behandelt, werden in der neuesten
Version der kommentierten Tagesordnung auf der Seite zur jeweiligen Plenar-
versammlung (z. B. ww.ipbes.net/event/ipbes-7-plenary) bereitgestellt.
Tagesordnungspunkte, die für Beobachter*innen in der Regel
besonders relevant sind:
1. Eröffnung der Sitzung (Möglichkeit für Eröffnungserklärung)
2. Aufnahme von Beobachter*Innen zur Plenarversammlung
3. Bericht der Geschäftsführung über die Durchführung des laufenden
Arbeitsprogramms
4. Finanz- und Haushaltsfragen
5. Besprechung der nächsten Arbeitsschritte gemäß laufendem
Arbeitsprogramm
6. Veranstaltungsort und Datum kommender Plenarversammlungen
7. Institutionelle Vereinbarungen: Kooperationspartnerschaften etc.
■ Vertreter*innen anderer Beobachterorganisationen (indigene Völker
und lokale Gemeinschaftsorganisationen – IPLCs, Unternehmen,
Gruppe koordinierter Stakeholder, andere Interessengruppen).
Um Redeerlaubnis zu erbitten, muss die Sprechtaste am zugewiesenen
Mikrofon gedrückt werden. Die Zuweisung der Mikrofone erfolgt durch
Namensschilder. Die den Mikrofonen zugeordneten Namensschilder dürfen
nicht verschoben werden, damit der/die Vorsitzende erkennen kann, wer
um Redeerlaubnis bittet. Der/Die Vorsitzende erteilt den Vertreter*innen
in der Reihenfolge, in der sie darum gebeten haben oder in der oben genann-
ten Reihenfolge das Wort. Hierbei ist es auch üblich, dass Vertreter*innen,
die sprechen möchten, das Namensschild ihrer Organisation aufrecht vor sich
halten, um dem/der Vorsitzenden und dem Kamerateam ein Signal zu geben.
Beobachterorganisationen, die eine strategische Partnerschaftsvereinbarung
mit dem IPBES-Sekretariat abgeschlossen haben, werden über ein spezifi-
sches Namensschild verfügen (z. B. IUCN). Namensschilder für Beobachter-
gruppen, wie z. B. „Bildung“ oder „IPLC“, werden in der Regel ebenso wie
ein Namensschild für die „Stakeholder“-Gruppe in einer bestimmten Reihe
des Besprechungsraums bereitgestellt.
Der/Die Vorsitzende wird eher geneigt sein eine Wortmeldung von
Interessenvertreter*innen während einer Sitzung zu akzeptieren, wenn
sie eine abgestimmte Erklärung abgeben und im Voraus über ihre
Sprechabsicht informieren.
Stakeholder-Delegierte, die ihre Wortmeldung vortragen, sollten sich zunächst vorstellen und den entsprechenden Tages-
ordnungspunkt nennen, zu dem sie Stellung nehmen möchten.
Was sind Arbeits-/Kontaktgruppen?
Das Podium während des Treffens der Kontaktgruppe zur Landdegradierung
und -wiederherstellung, IPBES-6, Medellín, Kolumbien 2018.
Quelle: IISD/ENB | Diego Noguera
Stellungnahme des offenen Netzwerks der IPBES-Stakeholder bei IPBES-6,
Medellín, Kolumbien 2018. Quelle: IISD/ENB | Diego Noguera
14 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 17
Sitzungen der Kontaktgruppe zum Haushalt
Die Ergebnisse der Verhandlungen in der Kontaktgruppe zum Haushalt
sind entscheidend für den weiteren IPBES-Prozess. Um das laufende
Arbeitsprogramm umsetzen zu können, müssen von den Mitgliedsstaaten
entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Andernfalls muss das Plenum
entscheiden, wie die Arbeitsbelastung verringert und/oder ob einige der
geplanten Berichte ausgesetzt werden können.
Die Kontaktgruppe für den Haushalt diskutiert diese Fragen und unterbreitet dem Plenum hierzu Vorschläge
8. Abschlusssitzung (Gelegenheit für Abschlusserklärungen).
Offene und geschlossene Arbeits- bzw. Kontaktgruppen: Die Sitzun-
gen der Arbeits- bzw. Kontaktgruppen während der IPBES-Plenarsitzungen
stehen den Beobachter*innen in der Regel offen. Der/Die Vorsitzende der
Arbeits- bzw. Kontaktgruppe kann jedoch beschließen, dass eine Sitzung
der Arbeits- bzw. Kontaktgruppe ohne Beobachter*innen abgehalten wird.
In diesem Fall dürfen nur Delegierte der Mitgliedstaaten und Delegierte von
Beobachterorganisationen, die ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen
wurden, an der Sitzung teilnehmen.
Beiträge von Beobachter*innen bei Sitzungen von Arbeits- bzw. Kontaktgruppen
Die Regeln für Beiträge von Beobachter*innen bei Plenarsitzungen
(Beobachter*innen können nur dann Erklärungen abgeben, wenn die
Sitzungsleitung ihnen das Wort erteilt) gelten auch für Arbeits- bzw.
Kontaktgruppen. Beobachter*innen dürfen dabei (zwar) ein Thema
kommentieren und Textänderungen vorschlagen, aber selbst keine
Textänderungen verlangen.
Nur Delegierte der Mitgliedstaaten sind berechtigt, Änderungen an IPBES-
Dokumenten zu beantragen. Dabei können die Expert*innen (MEP-Mitglieder,
Gutachter*innen oder die Mitarbeiter*innen des IPBES-Sekretariats) von
den Delegierten der Mitgliedstaaten aufgefordert werden, weitere Informa-
tionen zur Verfügung zu stellen. Einer endgültigen Änderung von Texten
müssen alle Mitgliedstaaten zustimmen. Von Stakeholdern vorgeschlagene
Textänderungen müssen von den Mitgliedsstaaten aufgegriffen und befür-
wortet werden, um in den endgültigen Text aufgenommen zu werden.
Beobachter*Innen sollten den/die Vorsitzende vor der Sitzung darüber
informieren, dass sie eine Erklärung zu einem bestimmten Punkt abgeben
möchten.
Austausch von Informationen aus Arbeits- bzw. Kontaktgruppen:
Während der Treffen in den Arbeits- bzw. Kontaktgruppen dürfen von den
Delegierten gemeinsam vereinbarte Kommentare und Textänderungen nicht
öffentlich weitergegeben werden. Es wird daher nicht über laufende Ver-
handlungen berichtet bzw. getwittert.
Beratung der Mitglieder der Koordinierten Stakeholdergruppe,
IPBES-3, Bonn, Deutschland 2015Quelle: IISD/ENB, Claudia Friedrich
16 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 19
Das Plenum gewichtet die Bedeutung der Themen auf der Tagesordnung
durch die Verwendung bestimmter Begriffe. Der hierfür schwächste
verwendete Ausdruck ist, einen Bericht oder Prozess „zur Kenntnis zu
nehmen“ („take note“). Das Plenum kann weiterhin ein Dokument oder
eine Entscheidung „begrüßen“ („welcome“). Dies ist der Fall, wenn die
Mitgliedstaaten mit dem Inhalt einverstanden sind. Außerdem kann das
Plenum die Mitgliedsstaaten oder Interessengruppen dazu „einladen“
(„invite“), in Zukunft bestimmte Vorhaben und Aktivitäten umzusetzen
und zu realisieren. Bei erhöhtem Handlungsbedarf werden sie dazu
„ermutigt“ („encourage“). Ferner kann das Plenum von seinen Gremien
wie dem IPBES-Sekretariat oder dem Multidisziplinären Experten-Panel
die Ausübung bestimmter Tätigkeiten „erbitten“ („request“).
Die stärkste Formulierung, die das Plenum in seinem Beschlusstexten
verwendet, ist es, seine Mitglieder zum Handeln „aufzufordern“ („urge“).
Dies bedeutet jedoch noch nicht, dass diese Entscheidung für die Mitglieds-
staaten verbindlich ist.
Die Plenarversammlung der Mitgliedsstaaten ist das Entscheidungs-
gremium von IPBES. Alle Entscheidungen inhaltlicher Art bedürfen eines
Konsenses der Mitgliedsstaaten. Wenn sich die Mitgliedstaaten in einer
Frage nicht einigen können, wird der Text meist in eckige Klammern
gesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt (in der jeweiligen Kontaktgruppe
oder Plenarsitzung) erneut zur Diskussion gestellt. Kann kein Konsens
erzielt werden, kann das Plenum den Text zur weiteren Überarbeitung an
das MEP und das Präsidium zurückverweisen.
Das Plenum entscheidet über den ausgehandelten Text (siehe Absatz unten)
und genehmigt neue Ergebnisse gemäß der Geschäftsordnung (IPBES-1/1)
und die Verfahren zur Vorbereitung der Ergebnisse der Plattform (IPBES-3/3).
Die Intensität und der Umfang der Verhandlungen variieren in Abhängig-
keit von den zu verhandelnden Themen stark. Das folgende Verfahren für
die Vorbereitung und Freigabe von IPBES-Ergebnissen wurde vom Plenum
im Beschluss IPBES-3/3, Anhang 1, 1.3, 2. bis 4. angenommen.
(IPBES-3/3; www.ipbes.net/policies-and-procedures):
■ Bei der Prüfung („Validation”) der Berichte müssen das Multidiszi-
plinäre Expertengremium und das Büro bestätigen, dass die Regularien
zur Erstellung der Berichte ordnungsgemäß eingehalten wurden.
■ Mit der Abnahme („Acceptance“) eines Berichtes bringt die Plenar-
versammlung zum Ausdruck, dass das Material einen umfassenden und
ausgewogenen Überblick über das jeweilige Thema bietet, auch wenn es
vom Plenum nicht abschnittsweise oder zeilenweise diskutiert wurde.
■ Bei der Annahme („Adoption“) von Berichten wird bestätigt, dass
diese in der Plenarversammlung abschnittsweise (aber nicht zeilenweise)
wie in Abschnitt 3.9 beschrieben gebilligt wurden.
■ Durch die Genehmigung („Approval“) der Zusammenfassungen für
politische Entscheidungsträger*innen bestätigt die Plattform, dass das
Material Gegenstand einer detaillierten, zeilenweisen Diskussion in der
Plenarversammlung war, bei der eine Einigung durch Konsens gefunden
werden konnte.
■ Die vorläufige Abnahme, Annahme und Genehmigung („Preliminary
acceptance, adoption and approval”) von Regionalberichten wird
von den zuständigen Regionalvertreter*innen auf einer Sitzung des
Plenums vorgenommen. Diese Berichte werden dann weiter überprüft
und können von dem Plenum als Ganzes genehmigt werden.
Wie werden Entscheidungen vom IPBES-Plenum getroffen?Freigabeprozesse für IPBES-Arbeitsergebnisse
Arbeitsergebnis Prüfung („Validation”) Abnahme
(„Acceptance“)Annahme
(„Adoption“)Genehmigung („Approval“)
Assessments
Thematische und methodische, globale und regionale Berichte (Standard- oder Schnellverfahren) MEP/Büro Plenum N/A N/A
SPMs zu thematischen und methodischen, globalen und regionalen Berichten (Standard- oder Schnellverfahren)
MEP/Büro N/A N/A Plenum
Syntheseberichte/Gesamtberichte MEP/Büro N/A Plenum N/A
SPMs zu Syntheseberichten/Gesamtberichten MEP/Büro N/A N/A Plenum
Technische Zusammenfassungen MEP/Büro Plenum N/A N/A
Technische Papiere/Methodenpapiere MEP/Büro Autor*innen und MEP N/A N/A
Hilfsmaterialien MEP/Büro N/A N/A N/A
18 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 21
Die Umsetzung der Plenarbeschlüsse wird vom IPBES-Sekretariat in der
Zeit zwischen den IPBES-Plenarsitzungen, dem so genannten „Inter-Sessional
Process“, organisiert. Dieser wird vom IPBES-Büro überwacht. Das IPBES-
Sekretariat wird hierbei von den Technical Support Units (TSUs) und dem
Multidisziplinären Expertenausschuss (MEP) bei den verschiedenen
Aufgaben unterstützt.
Für den Fall, dass das Plenum die Durchführung eines neuen thematischen
oder methodischen Berichts oder den Scoping-Prozess für einen solchen
beschließt, veröffentlicht das IPBES-Sekretariat einen Aufruf zur Benennung
von Sachverständigen für den jeweiligen Bericht.
Die laufenden Arbeiten an bereits beschlossenen Berichten werden fortgesetzt.
Die Expertengruppen werden sich hierzu im Laufe des Jahres treffen und
beraten, um Berichtsentwürfe zu entwickeln. Der Entwicklungsprozess der
(meisten) Berichte („assessment reports“) umfasst dabei öffentliche Online-
Begutachtungen, bei denen Expert*innen eingeladen werden, Kommentare
und Empfehlungen zu den Entwürfen abzugeben.
Sobald das Plenum einen Bericht verabschiedet oder eine Zusammenfassung
für politische Entscheidungsträger (SPM) genehmigt hat, wird dieser online
veröffentlicht. Es kann allerdings einige Monate dauern, bis die bearbeitete
Version eines Berichts veröffentlicht wird und die entsprechende Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit anläuft.
Um aktuelle Informationen beispielsweise zu Review-Prozessen oder Aufrufe
von Expert*innen zu erhalten, sollten sich Beobachter*innen auf der Webseite
des IBPES-Sekretariats (www.ipbes.net) registrieren und ein Benutzerkonto
einrichten. Um Informationen des IPBES-Sekretariats zu erhalten, muss das
Kästchen „Mailingliste abonnieren“ („Mailinglist subscription)“ angekreuzt
werden.
Wahl von Expert*innen für den Multidisziplinären Expertenaus-
schuss (MEP) und des Büros: Gemäß den Entscheidungen IPBES-1/1
und IPBES-2/1 und den Leitlinien für die Ernennung und Auswahl von
MEP-Mitgliedern sind nur die IPBES-Mitgliedsstaaten berechtigt, Mitglieder
vorzuschlagen und zu wählen. Um die Kontinuität der Arbeit des MEP zu
gewährleisten, werden nicht alle 25 MEP-Mitglieder (5 pro UN-Region)
nach einer Amtszeit ausgetauscht, sondern immer nur ein kleinerer Teil.
Bei IPBES-5 wurden beispielsweise vier Mitglieder des MEP (ein stellver-
tretendes Mitglied aus der lateinamerikanischen Region, zwei aus der
osteuropäischen Region und eines aus der afrikanischen Region) ersetzt.
Die Mitgliedstaaten werden gebeten, Kandidat*innen unter Berücksich-
tigung der Ausgewogenheit der Forschungsdisziplinen und der Geschlechter-
verhältnisse vorzuschlagen. Die Mitgliedstaaten dürfen so viele
Kandidat*innen nominieren, wie sie möchten. Es ist jedoch üblich, dass
sich die Länder jeder UN-Region vor der Wahl in der Plenarsitzung auf
gemeinsame Kandidat*innen einigen.
Auch die Mitglieder des IPBES-Büros, einschließlich des Vorsitzes der
Plattform, werden vom Plenum gewählt. Die Mitglieder des Vorstands,
zwei pro UN-Region, werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
Gemäß der Geschäftsordnung wechselt der Vorsitz alle drei Jahre zwischen
den fünf UN-Regionen, ohne dass hierbei eine Wiederwahl möglich ist.
Die bisherige Leitung hatte der Vorsitzende Professor Zakri Abdul Hamid
(Asien-Pazifik-Staaten) von IPBES-1 bis IPBES-4 und der Vorsitzende
Sir Robert Watson (Westeuropa und andere Staaten) von IPBES-4 bis
IPBES-7 inne.
Teilnehmer der Kontaktgruppe bei IPBES-4, Kuala Lumpur, Malaysia 2016. Quelle: IISD/ENB | Sean Wu
IPBES-4-Vorsitzender Abdul Hamid Zakri und der neue IPBES-Vorsitzende Robert Watson bei Konsultationen mit Panelisten während der Plenarsitzung, IPBES-4, Kuala Lumpur, Malaysia 2016. Quelle: IISD/ENB | Sean Wu
Was passiert zwischen den IPBES-Plenarsitzungen?
IPBES-Geschäftsführerin Anne Larigauderie, IPBES-5, Bonn,
Deutschland 2017. Quelle: IISD/ENB | Sean Wu
20 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen
Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen | 23
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die IPBES-Gremien und
ihre wichtigsten Funktionen. Eine detaillierte Beschreibung des IPBES-
Prozesses, seiner Gremien und ihrer Funktionen finden Sie im „Conceptual
framework“ (Beschluss IPBES-2/4), im Dokument „Functions, operating
principles and institutional arrangements of the Intergovernmental Science-
Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services“ sowie auf der
IPBES-Website.
Damit endet der kurze Überblick für Beobachter*innen, die an IPBES-
Plenarversammlungen teilnehmen. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden für
Ihre zukünftigen IPBES-Aktivitäten hilfreich ist und Ihnen alle nötigen
Informationen bietet, um sich bei den Versammlungen zurechtzufinden.
Weitere einführende Informationen über IPBES finden Sie auf der der
Webseite des IBPES-Sekretariats (www.ipbes.net) oder bei Beobachteror-
ganisationen. Zum Beispiel ist der Leitfaden der giz (Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit GmbH) und NeFo (Netzwerk-Forum
zur Biodiversitätsforschung Deutschland) „Die Intergovernmental Science
Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) – Eine
kurze Einführung für Interessierte aus Wissenschaft, Politik und Praxis“
in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Russisch
erhältlich.
Aus welchen Gremien besteht IPBES?
IPBES – Eine kurze Einführung für Wissenschaftler*Innen,politische Entscheidungsträger*Innen und Praktiker, NeFo/GIZ ValuES 2017Quelle: NeFo/GIZ-Werte NeFo 04.2019
IPBESStrukturen und Mandate
BÜROAdministratives Leitungsgremium
1 Chair + 4 Vize Chairs + 5 adm. Officers
Multidisciplinary Expert Panel – MEPWissenschaftlicher Beirat
25 Personen (5 pro UN-Region)
Task ForcesScoping
Experten-gruppen
Assessment Experten-gruppen
PLENUM Versammlung der
132 Mitgliedsstaaten
IPBESSekretariat(in Bonn)
richtet Arbeitsgruppen ein beaufsichtigt/leitet wissen-schaftliche Aufgaben
wählt Autoren aus organisiert Begutachtung ist für Qualitätskontrolle verantwortlich
trifft Entscheidungen während der Intersessional Phase
leitet Plenarsitzungen beteiligt sich an der Erstellung von Dokumententwürfen
besetzt Büro und MEP beschließt Arbeitsprogramm beschließt Finanzplan verabschiedet Kurzfassung der Produkte (SPMs)
Erarbeiten Scoping- und Assessmentberichte + weitere Produkte (deliverables)
bereitet Sitzungen vor erhält Arbeitsaufträge vom Plenum organisiert Durchführung des Arbeitsprogramms
22 | Leitfaden zu IPBES-Plenarversammlungen für Neueinsteiger*innen
“ We should preserve every scrap of biodiversity as priceless while we learn to sustainably use it and come to understand what it means to humanity.”
–EDWARD O. WILSON
Weitere Informationen unter www.biodiversity.de