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INHALT
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4 Daten & Fakten
Vertrieb Berlin
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Preise & Rabatte
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Druckdaten
7 AGB`s
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Leopardenheels so weit das Auge reicht: Charlotte in ihrem Schlafzimmer in einer Diane-von-Füstenberg-Bluse und einem Rock von Etro.
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Team-Player: „Polo ist ein Mannschaftssport“, sagt Moritz Gädeke. „Für den Teamerfolg müssen alle Spieler zusammenarbeiten.“
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Wunderkind reloadedNur wenige Autominuten südwestlich von der brummenden Stadt Berlin entfernt, in Potsdam, wo sich elegante Villen um idyllische Seen gruppieren und das historische Vermächtnis der ehemaligen Residenzstadt Preußens mit seinen zahlreichen Schloss- und Parkanlagen überall zu spüren ist, residiert der hier geborene Modeschöpfer Wolfgang Joop. Vielleicht auch inspiriert von der Kultur jener Zeit und dem Geist dieser malerischen Umgebung, entwirft der Designer die märchenhaften Kreationen für sein außergewöhnliches Modelabel „Wunderkind“. Bitte umblättern!
CLOSE UPBERLIN
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Wolfgangund sein Wunderkind Es gibt Designer, die sind eins mit ihrer Marke. Doch Wolfgang Joop ist sein Leben lang ein Suchender geblieben. Seine größte Begabung liegt vielleicht darin, dass sich dieses „noch nicht …“ in seinen Kollektionen spiegelt. Er lebt wie ein Fürst in Potsdam am Rande des Heiligen Sees.Ingeborg Harms hat ihm dabei über die Schulter geblickt.PORTRÄTFOTOS: Nicolas Kantor INTERIEUR-FOTOGRAFIE: Oliver Heissner
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Unisex und durchschnittlich 45 Jahre alt
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47 % der Leser sammeln, 37 % geben es an
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55 % der Leser sind selbstständig
■ LESERVERHALTEN
70 % lesen fast alle Seiten
■ KONSUMVERHALTEN
82 % der Leser legen Wert auf Qualität
54 % sind bereit für gute Qualität mehr zu zahlen
34 % achten bei größeren Anschaffungen sehr auf die Marke
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DATEN & FAKTEN DEUTSCHLAND
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chung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreiben-
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Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur
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schluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das
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Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten
Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der
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Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch
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Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen
nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
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ten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
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lag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfül-
lung auf höherer Gewalt im Risikobereich beruht. 5. Betr.
Textteilanzeigen. Unzutreffend. 6. Aufträge für Anzeigen und
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stimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an be-
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Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abge-
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gen, die aufgrund Ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
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behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im
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lages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder
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chung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträ-
ge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
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serlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der
Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine ein-
wandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag
eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen
oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rück-
gängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Ver-
tragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei
telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Scha-
densersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Scha-
dens und auf das für die zutreffende Anzeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr-
lässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und
seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für
Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet
der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit
von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang
nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des
betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen
müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – inner-
halb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Be-
leg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur
auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrektu-
ren, die ihm innerhalb der bei Übersendung der Probeabzüge
gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen
Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzei-
ge übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu-
grundegelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung
leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage
nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb
der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rech-
nungen an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzel-
nen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung verein-
bart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder
Stundung werden Zinsen lt. Preisliste sowie die Einziehungs-
kosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Antrages bis zur Bezah-
lung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszah-
lung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ur-
sprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rech-
nungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit
der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art
und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenaus-
schnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern gelie-
fert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an
seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verla-
ges über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern
und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich ver-
einbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17.
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss
über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung
hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der
ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preis-
liste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Aufla-
ge oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durch-
schnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die
durchschnittlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalen-
derjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer
Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Aufla-
ge bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage
über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus
sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausge-
schlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Ab-
sinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass
dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten
konnte. 18. Betr. Ziffernanzeigen. Unzutreffend. 19. Betr. Ma-
ternaufbewahrung. Unzutreffend. 20. Erfüllungsort und Ge-
richtsstand ist für beide Teile Hamburg. Soweit Ansprüche
des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht wer-
den, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten
nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhe-
bung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsab-
schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus
dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichts-
stand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Ge-
schäftsbedingungen des Verlages a) Die Werbemittler und
Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,
Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden
an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag ge-
währte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder
ganz noch teilweise abgegeben werden. b) Jeder Auftrag
wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag
rechtsverbindlich. c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt
ab Inkrafttreten auch für laufende Verträge, nicht jedoch vor
Ablauf von vier Monaten nach Bekanntgabe. d) Wenn für
konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung
beansprucht wird, muss eine Kapitalbeteiligung von mind. 50
% nachgewiesen werden. e) Der Auftraggeber trägt allein die
Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildun-
terlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von An-
sprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung
des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den
Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet Aufträge
und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Drit-
ter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so
stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche daraus nur im
Rahmen der vorstehend abgedruckte Ziff. 10 der Allgemei-
nen Geschäftsbedingungen zu. f) Bei Betriebsstörungen
oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B . Arbeitskampf,
Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle
Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge
mit 80 % der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Ge-
ringere Leistungen sind nach dem Tausender- Seitenpreis
gemäß der im Tarif genannten garantierten verkauften Auflage
zu bezahlen. g) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunter-
lagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen An-
zeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung
getroffen worden ist. h) Die Übersendung von mehr als zwei
Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung von Druck-
unterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage ab-
weichenden Druckwiedergabe können Auswirkungenauf
Platzierung und Druckqualität haben. Etwaige Ansprüche
hieraus können lediglich im Rahmen der vorstehend abge-
druckten Ziff. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
geltend gemacht werden. Der Verlag muss sich die Berech-
nung entstehender Mehrkosten vorbehalten.
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TERMINE & ZEITPLÄNE
IHRE ANSPRECHPARTNERIN
■ TERMINE Heft 2/14 Heft 3/14 Heft 4/14 Heft 1/15
ANZEIGENSCHLUSS 24.01.2014 25.04.2014 27.07.2014 17.10.2014
BEILAGENBELEGUNG AN DRUCKEREI 03.02.2014 02.05.2014 01.08.2014 24.10.2014
DRUCKUNTERLAGENSCHLUSS 03.02.2014 02.05.2014 01.08.2014 24.10.2014
VORAUSSICHTLICHER DRUCKTERMIN 14.02.2014 16.05.2014 15.08.2014 07.11.2014
EVT 07.03.2014 06.06.2014 05.09.2014 28.11.2014
■ PHYLLIS M. LÜBKE
Tel: +49-30-20 34 61 20
Mail: [email protected]
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