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Sustainability-Initiative der EU-Kommission

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EU High-Level Expert Group on Sustainable Finance

▪ Final Report 2018 zu Sustainable Finance, Pflichtenkatalog für Asset Management:

◼ Asset Manager sollen Investitionskriterien langfristig unterBerücksichtigung von nachhaltigen Investitionskriterien ausrichten

◼ Förderung nachhaltiger Unternehmenspolitik und Geschäftspraktiken

◼ Asset Manager sollen bei Investoren das Bewusstsein für langfristigesystemische Bedrohungen schärfen

➢ zu Umweltrisiken,

(Foto: dpa) (Bild: Petair-Fotolia.com)

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EU High-Level Expert Group on Sustainable Finance

➢ zu sozialen Risiken,

https://www.schwabenkinder.eu/de/schwabenkinder/das-schwabengehen/kinderarbeit-heute/ nito/stock.adobe.com

➢ zu Mängeln in den Governance-Strukturen

◼ Beachtung grundlegender Werte wie Anti-Korruption und Menschenrechte sollVorrang vor kurzfristigen Profiten eingeräumt werden

◼ Aufbau Kompetenzen im Bereich Sustainability, guter Unternehmensführung,Belohnungssystem für langfristiges Investieren, interne Schulungen undQualifikationen für alle Mitarbeiter

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Maroš Šefčovič:

▪ *24. Juli 1966 inBratislava

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/maros_sefcovic_1.jpg

▪ Studium in Rechtswissenschaften▪ Ab 2004 Vertreter der

Tschechoslowakei in der EU▪ Seit 2009 Mitglied der

Europäischen Kommission▪ Zunächst für allgemeine und

Berufliche Bildung und Kultur zuständig

▪ Ab dem 10. Februar 2010 Kommissar für institutionelle Beziehungen und für Verwaltung

▪ Seit 1. November 2014 EU-Kommissar für die Energieunion

Valdis Dombrovskis:

▪ *5. August 1971▪ in Riga▪ Studium in Physik

und Wirtschafts-

▪ Seit Juni 2014 war er Mitglied des Europäischen Parlaments

▪ Seit November 2014 als Vizepräsident in der Kommission tätig

▪ Seit November 2014 Kommissar für den Euro und den sozialen Dialog

Zuständige für die EU High-Level Expert Group

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Politischer Hintergrund der Initiative

▪ Pariser Klimaschutzkonferenz im Dezember 2015➢ Erstmalige Einigung von 195 Ländern zu einem

allgemeine, rechtsverbindlichen weltweitenKlimaschutzübereinkommen

➢ Das Abkommen trat am 4. November 2016 in Kraft

➢ Ziele des Abkommens:− Übereinkommen umfasst einen globalen

Aktionsplan, der die Erderwärmung auf (Bild:imago/KyodoNews)

unter 2°C begrenzen soll, um einem Klimawandel entgegenzuwirken− Ziel ist es eine Senkung der Emissionen um mindestens 40% bis 2030

zu erreichen− Weniger finanzstarke Staaten werden bis zum Jahr 2025 mit 100

Milliarden Dollar jährlich und durch Wissens- und Technologietransfer unterstützt

− In Zukunft werden alle Staaten regelmäßig gemeinsam Bilanz über ihre Fortschritte ziehen

− Jeder Staat muss alle fünf Jahre neue, immer ambitioniertere Ziele vorlegen

− Überwachung des Abkommen durch ein Komitee− Ab 2050 soll die Erde treibhausgasneutral werden

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◼ Einarbeitung in die Anlagerichtlinien für institutionelle Kunden

◼ In die langfristige Anlagephilosophie sind einzuarbeiten:

➢ Vermeidung ökologischer und sozialer Risiken und Implementierung der Grundsätze guter Unternehmensführung

◼ Veröffentlichung der Umschlagshäufigkeit der Portfolien durch Asset Manager

◼ Bei Nutzung externer Finanzanalysen Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien

◼ Nachfrage bei institutionellen Kunden zu Nachhaltigkeitskriterien, Vorgaben zu guter Unternehmensführung und ethischen Aspekten in der Anlagephilosophie

◼ Transparenz gegenüber Privatkunden für Nachhaltigkeitskriterien in den Zielmarktkriterien der Retailprodukte

High-Level Expert Group on Sustainable Finance

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◼ Politische Ziele:

➢ Kapitalallokation zugunsten von Sustainable

Investments

➢ Bewältigung finanzieller Risiken aus

− Klimawandel,

− Ressourcen-Ausbeutung, http://www.creativeeuropeuk.eu/news/european-commission-announces-results-calls-creative-sector-research

− Vernachlässigung von Umwelt- und sozialen Belangen,

➢ Förderung von Transparenz und Langfristorientierung bei Investitionen und wirtschaftlicher Betätigung

◼ Schaffung von Standards und Labels für grüne Finanzprodukte

◼ Schaffung eines EU-Green-Bond-Standard ab 2019

◼ Prospektvorgaben für Green-Bond-Emissionen

◼ Schaffung eines EU-ECO-Label für bestimmte Finanzprodukte

Action Plan der EU-Kommission vom 8. März 2018

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◼ EU-Thesen:

➢ Es fehlen branchenweit akzeptierte Standards zur Messung einer

Sustainability-Performance

➢ Fehlende Berücksichtigung von Sustainability-Aspekten beim Rating

◼ Anhörungen zur Integration von Sustainability-Faktoren in die

Assessments von Research und Ratings

◼ Entwicklung von Maßnahmen zur Berücksichtigung von Sustainability-

Kriterien in Ratings und Research

(Foto: weerapat1003/Fotolia)

Research und Ratings

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◼ Institutionelle Investoren und Asset Manager sollen Sustainability-

Kriterien in den Anlageprozess implementieren

◼ Transparenzerhöhung gegenüber Investoren über die Art und Weise

der Integration von Sustainability-Faktoren in den

Investmentprozess

◼ Herausarbeitung der „Sustainability-Risks“ für Endkunden

◼ Unmittelbare Anforderung an Banken und Versicherungen:

➢ Ausgehend von der EU-These, wonach 50 % der Bankaktiva Risiken des

Klimawandels ausgesetzt sind:

➢ Notwendigkeit der Eigenmittelunterlegung auch für Sustainability-

Risiken bei Banken und Versicherungen

➢ Berücksichtigung von Sustainability- und Umweltrisiken in die

Risikopolicies von Banken und Versicherungen

➢ Auch in den ICAP-Prozess

Institutionelle Investoren und Asset Management

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◼ Verpflichtung zu einer Sustainability-Strategie für alle Unternehmen einschließlich Offenlegungsverpflichtung

◼ Vorgaben zu einer Gremienbefassung (Board) zu dem Thema

◼ Berücksichtigung in den Berichten zum Jahresabschluss

Offenlegung Sustainability-Risiken der Unternehmen

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◼ Umwelt, Soziales und Good Governance (ESG) sollen in denMittelpunkt des Finanzsystems gestellt werden, um dieUmwandlung der europäischen Wirtschaft in einumweltfreundlicheres, widerstandsfähigeres undgeschlossenes System zu unterstützen. ESG-Faktoren solltenim Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigt werden, umInvestitionen unter Berücksichtigung von Emissionen,Ressourcenverbrauch oder Arbeitsbedingungen nachhaltiger zugestalten.

◼ Finanzinstitute, die von ihren Kunden ein Mandat erhalten, um inihrem Namen Anlageentscheidungen zu treffen, sollen ESG inihre internen Prozesse integrieren und ihre Kunden darüberinformieren. Anforderungen sollen für Vermögensverwalter,Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds undAnlageberater gelten.

◼ Um Investoren dabei zu helfen, den CO2-Footprint vonInvestitionen zu vergleichen, führen die Vorschläge neueKategorien von Benchmarks für reduzierte CO2-Emissionen und„positive“ CO2-Emissionen ein.

Ergänzung MiFID II und IDD

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◼ EU-Kommission: Wertpapierfirmen und Versicherungsvermittler haben

im Rahmen der Anlageberatung eine zentrale Rolle für das Umdenken

der Finanzindustrie hin zu Sustainability

◼ Wertpapierfirmen und Versicherungsvermittler sollen in der

Kundenanalyse Anlageziele zu Umweltfragen, sozialen Fragen und

Aspekten der guten Unternehmensführung abfragen

◼ Berücksichtigung dieser Ziele im Rahmen der Geeignetheitsprüfung (bei

der Product Selektion und Suitability-Assessment)

◼ Ergänzung MiFID II und IDD zur Ergänzung der Geeignetheitsprüfung

Änderungen für die Anlageberatung und VV

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BaFin-Umfrage im BaFin-Journal Juni 2019:

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◼ BaFin-Umfrage im BaFin-Journal Juni 2019:

BaFin-Umfrage im BaFin-Journal Juni 2019:

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◼ BaFin-Umfrage im BaFin-Journal Juni 2019:

BaFin-Umfrage im BaFin-Journal Juni 2019:

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◼ Ergänzung Art. 47, 48, 52 und 54 Del. Verordnung 2014/65/EU

◼ Kundenwünsche in Bezug auf ökologisch nachhaltige Investitionen,soziale Investitionen oder Good-Governance-Investitionen

◼ ökologisch nachhaltige Investition ist eine Investition in eineWirtschaftstätigkeit, die zu einem [noch zu definierenden]Umweltziel beiträgt [nach gesonderter Regulierung]

◼ Sozialinvestitionen sind Investitionen in eine Wirtschaftstätigkeit,die wesentlich zu einem sozialen Ziel beitragen, insbesondereInvestitionen zur Bekämpfung von Ungleichheiten, Investitionen zurFörderung des sozialen Zusammenhalts, soziale Integration undgerechte Arbeitsbeziehungen sowie Investitionen in Humankapitaloder in wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Gemeinden

◼ Good-Governance-Investitionen bezeichnet eine Investition inUnternehmen, die Good-Governance-Praktiken befolgen,insbesondere Unternehmen mit soliden Managementstrukturen,soliden Mitarbeiterbeziehungen, fairen Vergütungen für Mitarbeiterund die Steuervorschriften einhalten

Ergänzung MiFID II

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EU-Nachhaltigkeitstaxonomie oder „Grün≠Grün“ (1)

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brüssel, den 24.5.2018

COM(2018) 353 final

2018/0178 (COD)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen

(Text von Bedeutung für den EWR)

{SEC(2018) 257 final} - {SWD(2018) 264 final} - {SWD(2018) 265 final}

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◼ Wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele

➢ Klimaschutz (z.B. Erzeugung, Speicherung oder Nutzung kohlenstoffneutraler

Energien, Steigerung Energieeffizienz, Ausbau sauberer Mobilität)

➢ Anpassung an den Klimawandel (z.B. Vermeidung oder Verringerung der

Auswirkungen des Klimawandels)

➢ Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

(z.B. Schutz der Gewässer vor Abwasser und anderen Stoffen, Zugang zu

sauberem Trinkwasser, Verbesserung Wassereffizienz, Förderung der

Wiederverwendung von Wasser)

➢ Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling

(z.B. Reduzierung Einsatz von Primärrohstoffen, Verbesserung der Haltbarkeit,

Reparaturfähigkeit und Wiederverwendbarkeit, weniger gefährliche Stoffe,

gemeinsame Nutzung von Produkten durch Verbraucher)

➢ Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (z.B.

Verringerung Schadstoffemissionen in die Luft, dass Wasser und den Boden bei

denen es sich nicht um Treibhausgasemissionen handelt)

➢ Schutz gesunder Ökosysteme (z.B. Naturschutz (Lebensräume, Arten),

nachhaltige Landbewirtschaftung und Forstwirtschaft)

EU-Nachhaltigkeitstaxonomie oder „Grün≠Grün“ (2)

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◼ Keine erhebliche Beeinträchtigung der festgelegten Umweltziele

◼ Wahrung des Mindestschutzes für Mitarbeiter (keine

Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Nichtdiskriminierung, keine

Kinderarbeit)

◼ Einklang mit den technischen Evaluierungskriterien der EU-

Kommission (Erlass in 2019)

➢ Festlegung der wichtigsten Beiträge zu den Umweltzielen

➢ Einrichtung von Schwellenwerten

➢ Etablierung von Zertifizierungssystemen

➢ Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse

➢ Vermeidung inkonsistenter Anreize

➢ Ermöglichung einer Überprüfung der Einhaltung der Kriterien

EU-Nachhaltigkeitstaxonomie oder „Grün≠Grün“ (3)

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◼ Entwicklung delegierter Rechtsakte im Rahmen der EU-Benchmark

Regulierung zu Transparenz und Methoden der Benchmark-Entwicklung

hinsichtlich Qualitätsverbesserung für Sustainability-Benchmarks

◼ Initiative zur Harmonisierung von Benchmarks hinsichtlich Kohlendioxid-

Ausstoß

(Bild: acinquantadue/Fotolia)

Sustainability Benchmarks

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◼ Ergänzung Benchmark Regulierung um 2 neue Benchmarks:

◼ CO 2 -arme Benchmark: Benchmark, bei der die Basiswerte soausgewählt werden, dass ein sich daraus ergebende Benchmark-Portfolio weniger CO2-Emissionen aufweist als eine reinkapitalgewichtete Benchmark aus Standardwerten

◼ positive CO2-Impact Benchmark bezeichnet eine Benchmark,bei der die zugrunde liegenden Vermögenswerte so ausgewähltwerden, dass ihre CO2-Emissionseinsparungen die CO2-Bilanzeiner rein kapitalgewichteten Benchmark aus Standardwerdenübersteigen

(Foto: Jürgen Fälchle-Fotolia.com)

Ergänzung Benchmark Regulierung

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Offenlegung von Nachhaltigkeits-Risiken (1)

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brüssel, den 24.5.2018

COM(2018) 354 final

2018/0179 (COD)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und

Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341

(Text von Bedeutung für den EWR)

{SEC(2018) 257 final} - {SWD(2018) 264 final} - {SWD(2018) 265 final}

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Offenlegungspflichten für Asset Manager (Wertpapierfirmen, KVGs, Versicherungen etc.)

◼ …auf ihren Webseiten:

➢ Darstellung der Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlageentscheidungen

➢ im Falle einer nachhaltigen Investition: Erläuterung des nachhaltigen Investitionsziels sowie der Methoden zur laufenden Messung und Überwachung der Nachhaltigkeit inkl. Nachhaltigkeitskriterien und Datenquellen

◼ …in vorvertraglichen Kundeninformationen (z.B. VKP oder allg. Kundeninfos):

➢ zu den Verfahren, um bei Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsrisiken Rechnung zu tragen

➢ inwieweit sich Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukteauswirken können

➢ inwieweit die Vergütungspolitik dem Erfordernis der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und dem nachhaltigen Investitionsziel des Finanzprodukts entspricht.

➢ im Falle einer nachhaltigen Investition: Wie das angestrebte Investitionsziel erreicht werden soll (ggf. Erläuterung wie ein verwendeter Index auf das Ziel ausgerichtet ist, Unterschiede zum Marktindex und Berechnungsmethodik der Indizes)

Offenlegung von Nachhaltigkeits-Risiken (2)

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◼ …laufende Berichtspflichten im Falle einer nachhaltigen

Investition (z.B. Fonds-Jahresbericht, Quartalsreporting):

Gesamtnachhaltigkeitswirkung des Finanzprodukts und ggf.

Vergleich Gesamtwirkung des Nachhaltigkeits-Index mit

Marktindex

◼ Bisher nicht vorgesehen: Laufende Berichtspflichten über

Risiken, wenn kein Nachhaltigkeitsinvestment.

Offenlegung von Nachhaltigkeits-Risiken (3)

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Ergänzung MiFID II (1)

EUROPEAN COMMISSION

Brussels, XXX

[…](2018) XXX draft

COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) …/...

of XXX

amending Regulation (EU) 2017/565 supplementing Directive 2014/65/EU of the

European Parliament and of the Council as regards organisational requirements and

operating conditions for investment firms and defined terms for the purposes of that

Directive

This draft has not been adopted or endorsed by the European Commission. Any

views expressed are the preliminary views of the Commission services and may not

in any circumstances be regarded as stating an official position of the Commission. 26

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◼ Ex ante:

◼ Aufklärung zu den Arten von Finanzinstrumenten, die in dasKundenportfolio aufgenommen werden können, basierend aufden Anlagezielen des Kunden, einschließlich aller ESG-Präferenzen

◼ Basisinformationen: Allgemeine Beschreibung der Art und derRisiken von Finanzinstrumenten unter Berücksichtigunginsbesondere von ESG-Erwägungen und der Einstufung desKunden

◼ Information zu den Auswahlfaktoren der Wertpapierfirma,die bei der Empfehlung von Finanzinstrumenten berücksichtigtwerden, wie Risiken, Kosten und Komplexität derFinanzinstrumente oder gegebenenfalls ESG-Erwägungen

Ergänzung MiFID II

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◼ Zu erfassende Anlageziele des Kunden oder potenziellenKunden umfassen gegebenenfalls Informationen über denZeitraum, für den der Kunde die Anlage halten möchte, undseine ESG-Präferenzen

◼ Geeignetheitsprüfung: Erfüllt Anlage die Anlageziele desjeweiligen Kunden, einschließlich der Risikotoleranz des Kundenund etwaiger Anlageziele zu Umwelt-, Sozial- undGovernance-Erwägungen

https://xn--senertec-center-hessen-sd-2wc.de/wp-content/uploads/2015/02/Geldpflanze.jpg https://www.ecocrowd.de/wp-content/uploads/2016/02/body_nachhaltigkeit_ecocrowd-2.png

Ergänzung MiFID II

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Ergänzung MiFID II

◼ Ex post:

◼ Aquivalenztest: Wertpapierfirmen müssen nachweisen, dass sieüber angemessene Strategien und Verfahren verfügen, umsicherzustellen, dass sie die Art, Merkmale einschließlich derKosten, Risiken von Wertpapierdienstleistungen und die für ihreKunden ausgewählten Finanzinstrumente verstehen, einschließlichvon deren Überlegungen zu Umwelt, Sozialem und guterUnternehmensführung, und dass sie unter Berücksichtigungvon Kosten und Komplexität beurteilen, ob gleichwertigeAnlagedienstleistungen oder Finanzinstrumente das Profil ihresKunden erfüllen können

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◼ Art. 9 IDD:

◼ Abzufragen sind Anlageziele des Kunden oder potenziellenKunden, einschließlich der Risikotoleranz und ihrer ESG-Präferenzen

◼ Informationen über die Anlageziele des Kunden oderpotenziellen Kunden, einschließlich der Risikotoleranz dieserPerson, umfassen gegebenenfalls Informationen über dieZeitspanne, für die der Kunde oder potenzielle Kunde die Anlagehalten möchte und seine ESG-Präferenzen

◼ Geeignetheitsprüfung: Empfehlung passend zu denAnlagezielen des Kunden, einschließlich der Risikobereitschaftund der ESG-Präferenzen

https://www.imws.fraunhofer.de/de/schnelleinstieg-fuer-kunden/auftragsforschung-am-imws/_jcr_content/stage/stageParsys/

stage_slide/image.img.4col.large.jpg/1490285849427_2016-04-14-KundenHandschlag.jpg

Ergänzung IDD

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◼ Kapitalallokation zugunsten von nachhaltigen Investments

➢ Maßnahme 1:

EU-Nachhaltigkeitstaxonomie/Klassifikationssystem

nachhaltiges Wirtschaften (beginnend mit Klimaschutz, dann

anderen Umweltziele, dann S&G) (Plan: Jahr 2019)

➢ …darauf aufbauend Maßnahme 2:

Einführung EU-Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte z.B.

EU-Norm für „grüne“ Anleihen als erstes Projekt (Q2 2019 für

Prospektvorschriften zu grünen Anleihen)

➢ Maßnahme 3:

Berücksichtigung Nachhaltigkeit in der Finanzberatung (insbes.

MiFID) (VO-Entwurf liegt vor + ESMA ergänzt Leitlinien zur

Eignungsbeurteilung bis Q4 2018)

Action Plan der EU-Kommission vom 8. März 2018 (1)

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◼ Kapitalallokation zugunsten von nachhaltigen Investments

➢ Maßnahme 4:

Förderung Investitionen in nachhaltige Projekte d.h. ein

einziger EU-Fonds für Investitionen und Investitionsberatung

➢ Maßnahme 5:

Verhinderung Greenwashing bei ESG-Benchmarks →

Harmonisierung von ESG-Benchmarks zur Vereinbarkeit mit Pariser

Klimaabkommen (VO-Entwurf liegt vor)

Action Plan der EU-Kommission vom 8. März 2018 (2)

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◼ Einbettung Nachhaltigkeit in Risikomanagement

➢ Maßnahme 6:

Änderung der Verordnung über Ratingagenturen: Vorerst Analysein 2019 durch Kommission/ESMA, ob jetzt schon RatingagenturenNachhaltigkeitsfaktoren in Bewertungen einfließen lassen, Tiefe undUmfang von Nachhaltigkeitsanalysen und Unabhängigkeit derAnbieter

➢ Maßnahme 7:

Einführung Pflicht von Asset Managern, Nachhaltigkeitsaspekte inEntscheidungsprozess für Investitionen einzubeziehen undInformationen an Anleger wie Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren,insbes. mit Nachhaltigkeitsrisiken (VO-Entwurf liegt vor)

➢ Maßnahme 8:

Kommission prüft, ob Nachhaltigkeitsrisiken in Risikomanagementund Eigenmittelanforderungen von Banken einbezogen werdenkönnen (Prüfung erst bei Vorliegen der EU-Taxonomie), ausgehendvon der EU-These, wonach 50 % der Bankaktiva Risiken desKlimawandels ausgesetzt sind

Action Plan der EU-Kommission vom 8. März 2018 (3)

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◼ Einbettung Nachhaltigkeit in Risikomanagement

➢ Maßnahme 9:

z.B. Reform der Berichterstattung von Unternehmen(zunächst Eignungsprüfung der einschlägigen Gesetze zurBerichterstattung über nachhaltiges Wirtschaften durchKommission, bis Q2 2019), Überarbeitung der Leitlinien derKommission für nichtfinanzielle Informationen (Q2 2019),Prüfung Auswirkungen von IFRS 9 auf nachhaltige Investitionenund anschließend ggf. Einführung alternativerBilanzierungsmethoden

➢ Maßnahme 10:

Analyse ob Notwendigkeit für Nachhaltigkeitsstrategie inUnternehmen und Verbesserung der Vorschriften über Handelnder Geschäftsleitung im langfristigen Interesse desUnternehmens (ab Q2 2019), ESMA/europ. Aufsichtsbehördensammeln Infos über kurzfristiges Handeln an denKapitalmärkten und kurzfristiger Druck auf Realwirtschaft (bisQ1 2019)

Action Plan der EU-Kommission vom 8. März 2018 (4)

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Übersicht

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◼ Massive Auswirkung auf den Allokationsprozess, vor allem institutioneller Anleger

◼ Berücksichtigung von Werten wie Porsche, Automobilzulieferer, Energieversorger (Kohleverstromer), Ölfirmen (Exxon, Shell, usw.) im Asset Management wird schwieriger

◼ Kundenprozess wird aufwändiger (WpHG-Bogen, Zielmärkte bei Retailprodukten)

◼ Einstieg in eine inhaltliche Aufsicht

◼ Produktneutralität der staatlichen Aufsicht bedroht

(Foto: AFP/Thomas Kienzle) https://abrbuzz.co.za/aftermarket-buzz/6160-five-lucky-shell-customers-get-saucin-after-winning-a-bmw

Folgen

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Beispiel: http://www.gruener-pfandbrief.de/

Larry Fink, CEO Blackrock: Indexfonds, die auf Firmen mit nachhaltigen Produkten

setzen, werden als neue Geldkategorie von heute 25 Milliarden Dollar innerhalb einer

Dekade auf 400 Milliarden wachsen.

Die Branche geht voran: