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Preisliste 20 // Gültig ab 01.10.2020 MEDIADATEN 2021 UNABHÄNGIGES MAGAZIN FÜR DIE BMW-COMMUNITIES Verlag für Print- und Online-Publikationen

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Preisliste 20 // Gültig ab 01.10.2020

MEDIADATEN 2021

UNABHÄNGIGES MAGAZIN FÜR DIE BMW-COMMUNITIES

Verlag für Print- und Online-Publikationen

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1. VERBREITUNG

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AUSGABE ANZEIGENSCHLUSS DRUCKUNTERLAGENSCHLUSS ERSTVERKAUFSTAG

02/21 Fr. 15. Januar 2021 Fr. 22. Januar 2021 Fr. 12. Februar 2021

03/21 Di. 16. März 2021 Di. 23. März 2021 Fr. 16. April 2021

04/21 Fr. 28. Mai 2021 Fr. 04. Juni 2021 Fr. 25. Juni 2021

05/21 Fr. 13. August 2021 Fr. 20. August 2021 Fr. 10. September 2021

01/22 Fr. 15. Oktober 2021 Fr. 22. Oktober 2021 Fr. 12. November 2021

2. TERMINE

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REDAKTIONELLER TEIL – POSITIONIERUNG DER ANZEIGE WAHLWEISE IM SATZSPIEGEL ODER IM ANSCHNITT

Format Satzspiegel Anschnitt Preis s/w Preis 4c B × H in mm B × H in mm in Euro in Euro

2/1 Seite 390 × 255 420 × 285 4.000,- 5.700,-

1/1 Seite 185 × 255 210 × 285 2.000,- 2.900,-

1/2 Seite quer 185 × 125 210 × 142 1.000,- 1.500,-

1/2 Seite hoch 90 × 255 105 × 285 1.000,- 1.500,-

1/3 Seite quer 185 × 80 210 × 95 700,- 1.000,-

1/4 Seite quer 185 × 64 210 × 72 500,- 750,-

1/4 Seite 2-spaltig 90 × 126 - 500,- 750,-Anschnitt (Format + umlaufend 3 mm Beschnittzugabe)

Satzspiegel

2/1 Seite 1/1 Seite

1/2 Seitehoch

1/2 Seitequer

1/3 Seitequer

1/3 Seitehoch

3. ANZEIGENFORMATE & PREISE

MALSTAFFEL:Ab 3 Schaltungen: 5 %Ab 6 Schaltungen: 10 %

Alle Preise zzgl. MwSt.

Beschnittzugabe bei Anzeigen im Anschnitt oben/unten/rechts/links: jeweils 3 mm

z. B. 1/1 Seite – Anzeigenformat 420 × 285 mm Datenformat 426 × 291 mm

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ANZEIGENTEIL – POSITIONIERUNG DER ANZEIGE WAHLWEISE IM SATZSPIEGEL ODER IM ANSCHNITT

Format Satzspiegel Anschnitt Preis s/w Preis 4c B × H in mm B × H in mm in Euro in Euro

2/1 Seite 404 × 264 420 × 285 3.000,- 4.000,-

1/1 Seite 192 × 264 210 × 285 1.500,- 2.000,-

1/2 Seite quer 192 × 132 210 × 143 750,- 1.000,-

1/2 Seite hoch 92 × 264 100 × 285 750,- 1.000,-

1/3 Seite quer 192 × 88 210 × 99 500,- 700,-

1/4 Seite quer 192 × 66 210 × 77 375,- 500,-

1/4 Seite hoch 42 × 264 50 × 285 375,- 500,-

1/4 Seite 2-spaltig 92 × 132 - 375,- 500,-

1/8 Seite quer 192 × 30 - 188,- 250,-

1/8 Seite hoch 42 × 120 - 188,- 250,-

1/8 Seite 2-spaltig 92 × 60 - 188,- 250,-

1/16 Seite quer 192 × 15 - 94,- 125,-

1/16 Seite hoch 42 × 60 - 94,- 125,-

1/16 Seite 2-spaltig 92 × 30 - 94,- 125,-

Beschnittzugabe bei Anzeigen im Anschnitt oben/unten/rechts/links: jeweils 3 mm

z. B. 1/1 Seite – Anzeigenformat 420 × 285 mm Datenformat 426 × 291 mm

1/4 Seite1/4 Seitehoch

quer

2-spaltig

1/8 Seite

2-spaltig

hoch

quer

1/16 Seite

hoch

quer

3. ANZEIGENFORMATE & PREISE

Alle Preise zzgl. MwSt.

Anschnitt (Format + umlaufend 3 mm Beschnittzugabe)

Satzspiegel

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4.1 BEILAGEN (dem Heft lose beigefügt)

Format: max. 200 × 290 mm Belegungsmöglichkeiten: Gesamtauflage oder Teilauflage Zu belegende Mindestauflage: 2.000 Exemplare Platzierung: an unbestimmter Stelle

Preise je angefangene 1.000 Exemplare bis 25g je weitere 5 g ab 50 g 75,00 Euro 5,00 Euro auf Anfrage zzgl. Postmehrgebühren bei der Postauflage

Gesamtauflage auf Anfrage

4.2 BEIHEFTER (fest eingeheftet)

Format: Heftformat zzgl. 5 mm Beschnitt an drei Seiten Belegungsmöglichkeiten: Gesamtauflage oder Teilauflage Zu belegende Mindestauflage: 10.000 Exemplare Platzierung: nach Rücksprache mit dem Verlag

Preise je angefangene 1.000 Exemplare 4-seitig 8-seitig 12-seitig 80,00 Euro 100,00 Euro 120,00 Euro

4. SONDERINSERTIONEN

Alle Preise zzgl. MwSt.

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4.3 BEIKLEBER (Postkarten, Briefe, Prospekte)

Format: Beikleber sind nur auf ganzseitigen Anzeigen möglich (Platzierung bis zu 55 mm vom Bund) Belegungsmöglichkeiten: nur Gesamtauflage Platzierung: nach Rücksprache mit dem Verlag.

Preise je angefangene 1.000 Exemplare zzgl. der Kosten einer Trägeranzeige im Format 1/1-Seite: Postkarte Brief Prospekt 40,00 Euro 45,00 Euro 55,00 Euro

ANLIEFERUNG: Beilagen müssen einwandfrei verarbeitet und verpackt bis spätestens drei Wochen vor dem Erstverkaufstag bei der Druckerei auf Euro-Paletten angeliefert werden. Die Begleitpapiere müssen Informationen über die gelieferte Stückzahl, den Hefttitel und die Heftnummer enthalten. An jeder Verpackungseinheit muss ein Muster angebracht sein. Vor Fertigung der Sonderinsertionen ist es unbedingt erforderlich, Rücksprache mit dem Verlag zu halten.

4. SONDERINSERTIONEN

Alle Preise zzgl. MwSt.

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5.1 WEBSITE

Laufzeit Button 300 × 125 Px. ContentAd 300 × 250 Px. Skyscraper 120 × 600 Px.

1 Monat 150 Euro 250 Euro 300 Euro

3 Monate = 25 % Rabatt 112,50 Euro/Monat 187,50 Euro/Monat 225 Euro/Monat

6 Monate = 30 % Rabatt 105 Euro/Monat 175 Euro/Monat 210 Euro/Monat

12 Monate = 40 % Rabatt 90 Euro/Monat 150 Euro/Monat 180 Euro/Monat

Neben den klassischen Werbeformen stehen Ihnen weitere Online-Kooperationsmöglichkeiten wie Newsletter, Specials oder Gewinnspiele zur Verfügung.

bmwscene-magazin.de ist optimiert für mobile Endgeräte.

5.2 APP

Unsere native BMW SCENE LIVE APP, welche man kostenfrei downloaden kann, bietet Ihnen viele attraktive Werbemöglichkeiten. Von der Einbindung von zusätzlichen 1/1 Anzeigenseiten, über Bannerwerbung bis hin zu PR-Beiträgen und Anreicherungen (Audio, Video, Bildergalerien, Verlinkungen ect.).

5. ONLINE-WERBUNG

Alle Preise zzgl. MwSt.

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6. BMW SCENE SHOW

DAS BMW & MINI TREFFEN

Die ersten BMW SCENE SHOWs im Herzen des Ruhrgebiets waren ein „Geiles Ding“. Jeweils über 600 BMWs und MINIs haben dazu beigetragen das größte Tagestreffen in Deutschland zu sein! Ein abwechslungsreiches Programm und eine große und attraktive Händlermeile haben bei den zahlreichen Fans und Besuchern für viel Anklang gesorgt.

Näher dran als bei unseren durchgeführten Events im Jahr, kann man am Kunden nicht sein.Seien Sie dabei! Mit einem Stand oder als Kooperationspartner.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

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Format: 210 mm x 285 mm

Satzspiegel: Redaktioneller Teil: 190 mm x 260 mm, 3-spaltig je 49 mm Anzeigenteil: 192 mm x 264 mm, 4-spaltig je 42 mm

Druck/Verarbeitung: Rollenoffset, 60er Raster

Druckunterlagen: Bitte senden Sie uns Ihre Print-Anzeigen immer als Tif (ohne LZW-Komprimierung), PDF (CMYK, 300dpi), oder EPS (Ko dierung binär, kein DCS-Format, kein JPEG-EPS).

Datenfernübertragung: per E-Mail als Anhang bis 15 MB E-Mail-Adresse: [email protected], per FTP nach Rücksprache, auf Datenträger: CD-ROM ISO-Standard oder MAC-Standard

Beschnittzugabe: Mindestens 3 mm an allen Seiten; Text und graphische Elemente müssen rundum toleranz-bedingt mindestens 5 mm vom beschnittenen Endformat entfernt platziert werden.

Schriften: sollten wenn möglich in Pfade (Zeichenwege, Kurven) umgewandelt werden. Nicht umgewandelte Schriften müssen mitgeliefert werden, sonst werden sie durch ähnliche ersetzt.

Bilder: benö tigen wir im Modus CMYK bzw. Graustu fen, 300 dpi Auflösung. Geringe Farbabweichungen liegen im Toleranzbereich des Druckverfahrens. Zu gering aufgelöste Bilder beeinträchtigen die Druckqualität und können nicht nachträglich korrigiert werden.

Achtung: Eine Bildschirmauflösung von 72 dpi ist nicht für den Druck geeignet. Müssen Daten bei uns nachträglich bearbeitet werden (z. B. durch Beschädigung oder falsche Größe), wird – nach Rücksprache – die Arbeitszeit zum üblichen Stundensatz in Rechnung gestellt.

Online: Bitte senden Sie uns Ihre Werbebanner als JPG, GIF oder Flash Dateimit einer Auflösung von 72 dpi. Die Dateigröße sollte 40 kB nicht über-schreiten. Die Werbeform muss uns spätestens 3 Tage vor der gewünschten Laufzeit vorliegen.

Es besteht die Möglichkeit den Banner innerhalb eines Monats einmalig auszuwechseln.

7. TECHNISCHE DATEN

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1. Auftrag: “Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber) und dem Auftragnehmer (AN) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in Magazinen, Druckschriften, Onlinemedien und über digitale Kommunikationskanäle aller Art (Newsletter, mobile Servicedienste, etc.). Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.2. Garantien: Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung der Anzeigen erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der gelieferten Werbemittel. Er stellt den AN im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der AN von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber überträgt dem AN sämtliche für die Nutzung der Werbung in Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Darüber hinaus ist der AN berechtigt, die vorgenannten Rechte zum Zwecke der Eigenwerbung auch vor und nach Ausführung des Werbeauftrags auszuüben. Zudem garantiert der Kunde, dass für Online-Werbemittel und die Webseiten, auf die durch entsprechende Hyperlinks verwiesen wird keine Links, Programme oder Verfahren, die das Netzwerk des ANs (einschließlich sämtlicher einge-setzter Hard- und Software) oder einzelne Betreiber oder Internetnutzer schädigen können, beinhalten oder deren Verbreitung ermöglichen.3. Rückgewähr des Nachlasses: Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der AN nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem AN zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den tatsächlichen der Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.4. Platzierung: Die Platzierung der Anzeige erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Kann ein solches nicht herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist der AN berechtigt, unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, die Anzeige nach billigem Ermessen in Abstimmung mit den übrigen Anzeigen zu platzieren. Der AN wird das vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbeform für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) auf der vertraglich festgelegten Werbefläche platzieren. Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen. Der AN wird den Auftraggeber in diesem Fall über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions und/oder AdClicks in einem durch den AN vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind insoweit die vom Ad-Server ermittelten Daten. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbeform an einer bestimmten Position der jeweiligen Werbefläche sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Werbefläche. Eine Umplatzierung der Werbefläche innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Werbefläche ausgeübt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.5. Spezifizierte Anzeigen: Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder auf bestimmten Werbeflächen der digitalen Kommunikationskanäle veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim AN eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgebildet, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.6. Anzeigen: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom AN mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.7. Ablehnung: Der AN behält sich jederzeit vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt ge-gen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, wenn deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde und wenn deren Veröffentlichung für den AN wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Aufträge für andere Werbemittel, insbesondere Beilagenaufträge, sind für den AN erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des ANs. Diese berechtigt den Ver-lag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.8 Leistungsgegenstand: Für die rechtzeitige Lieferung eines einwandfreien Anzeigentextes, einwandfreien Druckunterlagen, der Beilagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des ANs entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Es werden grundsätzlich nur geschlossene Bilddateien akzeptiert. Sollte der Auftraggeber auf der Bearbeitung offener Bilddateien bestehen, übernimmt der AN keine Gewähr für die Bild- oder Schriftqualität der Anzeige. Kosten des ANs für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Vorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der AN Ersatz an. Der AN gewährleistet die für den belegten Titel übliche Qualität im Rahmen der durch die Unterlagen gegebenen Möglichkeiten.9 Gewährleistung: Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers ist zunächst auf eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, beschränkt. Lässt der AN eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen, ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei oder schlägt die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung aus anderen Gründen fehl, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Der AN hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den AN nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzeige unverzüglich zu überprüfen und bei Mängeln unverzüglich zu rügen, bei erkennbaren Mängeln spätestens jedoch zwei Wochen nach dem Erstveröffentlichungstermin der jeweiligen Publikation. Mit Ablauf der Frist sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der AN hat arglistig den Mangel verschwiegen oder grob fahrlässig verursacht. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.Der AN gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wieder-gabe der Online-Werbemittel. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine 100%ige Erreichbarkeit von Online-Werbefläche zu gewährleisten. Insbesondere können planmäßige sowie außerplanmäßige Wartungsarbeiten (bis zu 25 Stunden pro Monat), Zeiten, in denen die Seiten vom Betreiber aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich des AN liegen, vom Netz genommen werden

müssen, bis ein reibungsloser Betrieb wieder gewährleistet werden kann. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über den vorgenannten Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der AN nicht zu vertreten hat, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des AN bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.10 Haftung: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der AN nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle gegen den AN gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.11 Probeabzug: Probeabzüge werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der AN berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb von 48h mitgeteilt werden.12 Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.13 Verzug: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten in Form einer Verwaltungspauschale in Höhe von 10 EURO berechnet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der AN kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.14 Anzeigenbeleg: Der AN liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten, Screenshots, Hyperlinks oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des ANs über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.15 Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen jeglicher Art sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.16 Zifferndienst: Bei Ziffernanzeigen wendet der AN für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Die Verarbeitung der Zuschriften wird einzelvertraglich geregelt.17 Reichweitenminderung: Aus einer Reichweitenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Reichweite des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Reichweitenminderung ist nur dann ein zur Preismin-derung berechtigter Mangel, wenn sie mehr als 20% beträgt. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der AN den Auftraggeber von dem Absinken der Reichweite so rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt.18 Datenspeicherung: Der Auftraggeber wird gem. § 24 I Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der AN seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber wird hiermit bevollmächtigt, die Daten erforderlichenfalls weiterzuleiten, sofern sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient.19 Preisänderungen: Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmen wirksam, wenn sie vom AN mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rück-trittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.20 Höhere Gewalt: Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalen Arbeitskampfes, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Reichweite vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesi-cherte Reichweite zur tatsächlich ausgelieferten Reichweite steht.21 Sonstiges: Erfüllungsort ist der Sitz des AN. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des AN. Soweit Ansprüche des AN nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des AN vereinbart.22 Konzernrabatt: Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernsta-tus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.23 Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers:a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich an die Preisliste des AN zu halten. Die vom AN gewährte Mittlungsvergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.b) Die vorgenannten Allgemeinen sowie die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des ANs gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung (Telefax) durch den AN rechtsverbindlich.c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbung-treibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.d) Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Verein-barung getroffen worden ist. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt.e) Die Übersendung von verschiedenen - nicht gekennzeichneten - Vorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Der AN behält sich die Berechnung entsprechender Mehrkosten vor.f) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigenaufträgen oder fernmündlich erteilten Korrekturen sind Ansprüche gegen den AN wegen unrichtiger Wiedergabe ausgeschlossen.g) Die aus der Preisliste ersichtlichen Preise, Zuschläge und Nachlässe werden für alle Auftraggeber einheitlich berechnet.

8. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Anschrift: Dirk Wilke Medien Verlag für Print- und Online-Publikationen Böttcherstraße 8a · D-59069 Hamm Telefon: +49 (0) 2385 4744 832 E-Mail: [email protected]

Mediaberatung: Dirk Wilke Telefon: +49 (0) 2385 4744 832 Mobil: +49 (0) 170 2236 025 E-Mail: [email protected]

Chefredakteur: Frank Schwichtenberg (v.i.S.d.P) Mobil: +49 (0) 172 8217615 E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise: 5 × im Jahr Bezugspreise: Einzelverkauf: 4,50 Euro Abonnement (Inland): 24,00 Euro (5 Ausgaben mit T-Shirt Prämie) Abonnement (Ausland): 30,00 Euro (5 Ausgaben mit T-Shirt Prämie) Abo per E-Mail, Whatsapp oder Messenger buchbar!

Zahlungsbedingungen: Bei Lastschrifteinzug 2 % Skonto 14 Tage ab Rechnungsdatum rein netto Bankverbindung: Volksbank Bönen eG Konto-Nr.: 9 5636 02 BLZ: 410 622 15 IBAN: DE94 4106 2215 0009 5636 02 BIC-Code: GENODEM1BO1

9. KONTAKT

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