Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers...

34
000000 Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffent- lichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d’ouvrage publics Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei committenti pubblici Coordination Group for Construction and Property Services Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich Verfasser Mitglieder der KBOB (BBL, armasuisse, ETH-Bereich, ASTRA, BAV, BPUK, SSV) unter Beteiligung von SBB und DIE POST

Transcript of Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers...

Page 1: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

000000 Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffent-lichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d’ouvrage publics Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei committenti pubblici Coordination Group for Construction and Property Services

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich

Verfasser

Mitglieder der KBOB (BBL, armasuisse, ETH-Bereich, ASTRA, BAV, BPUK, SSV) unter Beteiligung von SBB und DIE POST

Page 2: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

i

Inhaltsverzeichnis

1. Zweck des Leitfadens........................................................................................................1 2. Beschaffungsformen und Beschaffungsverfahren ............................................................2

2.1 Beschaffungsformen von Planerleistungen.............................................................2 2.2 Verfahren für die Beschaffung von Planerleistungen..............................................2

3. Vorabklärungen zur Gestaltung des zukünftigen Planervertrags ......................................3 3.1 Die Aufgabenstellung „Planerleistung“....................................................................3 3.2 Die Vertragsplanung vor der Ausschreibung der Planerleistung ............................4 3.3 Die Leistungsdefinition, der Leistungsbeschrieb.....................................................4 3.4 Honorierung der Planerleistungen ..........................................................................5

3.4.1 Die Honorierungsmodelle für Planerleistungen.........................................5 3.4.2 Anwendung der Honorierung nach effektivem Zeitaufwand......................7 3.4.3 Anwendung der Honorierung mit Pauschalen / Globalen .........................8 3.4.4 Anwendung der Honorierung nach Baukosten .........................................9

4. Empfehlungen zur Ausschreibung und zur Bewertung der Angebote.............................10 4.1 Eignungs- und Zuschlagskriterien.........................................................................10

4.1.1 Grundsätzliches ......................................................................................10 4.1.2 Eignungskriterien ....................................................................................10 4.1.3 Geeignete Zuschlagskriterien .................................................................11

4.2 Gewichtung der Zuschlagskriterien.......................................................................14 4.3 Bewertung der Qualitätskriterien...........................................................................15 4.4 Bewertung des Preises .........................................................................................16 4.5 Verknüpfung der Teilbewertungen zur Gesamtbewertung....................................17

4.5.1 Nutzwertmethode ....................................................................................17 4.5.2 Quotientenmethode.................................................................................18 4.5.3 Guillotine-Prinzip .....................................................................................19 4.5.4 Gleichwertige Angebote ..........................................................................19

4.6 Anforderungen an die Bekanntgabe .....................................................................19 4.6.1 Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und der

Bewertungsmethode. ..............................................................................19 4.6.2 Ort und Zeit der Bekanntgabe.................................................................20

4.7 Nachträgliche Anpassungen .................................................................................20

Page 3: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich ii

Anhang

A1. Übersicht Vertragsmodelle A2. Erläuterungen zu den Honorierungsmodellen

A2.1 Honorierung nach dem Zeitaufwand A2.2 Honorierung nach den Aufwand bestimmenden Baukosten

A3. Erläuterungen zu den Empfehlungen zur Ausschreibung und zur Bewertung der Angebote A3.1 Grundsätzliches A3.2 Zuschlagskriterien A3.3 Gewichtung der Zuschlagskriterien A3.4 Bewertung der Qualitätskriterien A3.5 Bewertung des Preises A3.6 Verknüpfung der Teilbewertungen zur Gesamtbewertung A3.7 Anforderungen an die Bekanntgabe

A4. Preisänderungen bei Planerverträgen

Page 4: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 1

1. Zweck des Leitfadens

Die richtige Ausschreibung von Planerleistungen stellt eine grosse Herausforderung dar. Je klarer die Leistung der Planer in den Ausschreibungsunterlagen definiert wird, desto verbind-licher und umso besser vergleichbar werden die Planerangebote ausfallen.

Da die Planerausschreibungen sehr oft in einer sehr frühen Phase des Projektes erstellt werden müssen, ist es umso wichtiger, dass die Ziele des Projektes in Bezug auf Termine, Kosten, Qualität und Inhalt so umfassend wie möglich beschrieben werden.

Bauherren, welche keine oder wenig Erfahrung in der Ausschreibung von Planerleistungen haben, wird empfohlen, in einer frühen Phase des Projektes einen Spezialisten beizuziehen, der ihnen bei der Erfüllung dieser Aufgabe behilflich ist.

Die Ausschreibung von Planerleistungen erfolgt vorzugsweise mit Hilfe der bekannten Grundlagen. Die Honorarordnungen des SIA 102 bis 112 sind dafür geeignete Hilfsmittel. Diese Ordnungen werden von den Planern schweizweit verstanden und angewendet.

Selbstverständlich ist der Bauherr, resp. sein Vertreter dahingehend zusätzlich gefordert, dass er die Ziele des Projektes und im Speziellen die Ziele des zu beauftragenden Planers frei und verständlich beschreiben muss.

Dieser Leitfaden soll dem Bauherrn aufzeigen, wie er bei der Ausschreibung und der Verga-be von Planerleistungen am besten vorgeht und wie er die bekannten Dokumente idealer-weise verwendet, damit eine qualitativ einwandfreie Planerausschreibung resultiert. Dieser Leitfaden ist keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung für die Bauherrschaft. Sie soll dazu beitragen, dass die Planungsprozesse im Baubereich verbindlicher ablaufen und dass Rechtshändel in der Abwicklung von Planerleistungen möglichst vermieden werden.

Page 5: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 2

2. Beschaffungsformen und Beschaffungsverfah-ren

2.1 Beschaffungsformen von Planerleistungen

Im Bereich der Planerleistungen sind zwei Beschaffungsformen zu unterscheiden (vergleiche auch Anhang A1):

Der Architektur- oder Ingenieurwettbewerb nach der SIA Ordnung 142

Die Leistungsausschreibung, Leistungsofferte

Mit diesen Beschaffungsformen werden unterschiedliche Ziele verfolgt:

Wird für eine vorgegebene Aufgabe die beste Lösung gesucht oder liegt eine städte-baulich und politisch anspruchsvolle Aufgabe vor, wird ein Wettbewerb (Ordnung SIA 142) durchgeführt.

Werden für eine klar umschriebene Leistung, bei der die Aufgabe klar ist, jedoch von hoher bis zu relativ niedriger Komplexität reichen kann, die bestmöglichen Ausfüh-rungsbedingungen angestrebt, wird eine Leistungsausschreibung durchgeführt.

Das vorliegende Dokument beschreibt nur die zweite Beschaffungsform, nämlich die Leis-tungsausschreibung. Bei der Leistungsausschreibung im Planerbereich gelten spezielle Kri-terien, die vorwiegend auf die Qualität und nur sekundär auf den Preis ausgerichtet sind.

2.2 Verfahren für die Beschaffung von Planerleistungen

Im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sind vier Verfahrensarten vorgesehen:

Das offene Verfahren

Das selektive Verfahren

Das Einladungsverfahren

Die freihändige Vergabe

Die Ausführungen in diesem Dokument beschränken sich vorab auf die ersten zwei Verfah-ren; sie gelten in gewissen Teilen auch für das Einladungsverfahren.

Page 6: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 3

3. Vorabklärungen zur Gestaltung des zukünftigen Planervertrags

3.1 Die Aufgabenstellung „Planerleistung“

Bei der Ausschreibung von Planerleistungen ist die Aufgabenstellung vom Auftraggeber frei zu wählen. Er beachtet in erster Linie seine Interessenlage, seine Zielsetzungen, die von ihm festzulegenden Entscheidungsschritte, die von ihm erwarteten Zwischen- und Endergebnis-se und seine Vertragsplanung.

Bezüglich der Vertragsplanung drängen sich folgende Überlegungen auf:

a) Im Regelfall sucht der Auftraggeber einen Architekten / Ingenieur / Gesamtplaner / Fachingenieur / Berater für eine vollständige Planerleistung, die z.B. bei üblichen Bauvorhaben mit dem Vorprojekt beginnt und mit der Schlussprüfung nach Erledi-gung der Garantieleistungen endet.

b) Leistungen und Honorare für die ersten, sofort freizugebenden Entscheidungsschrit-te / Bearbeitungsphasen können relativ einfach verbindlich vereinbart werden. Der i-terative Planungsprozess und die zu beachtenden äusseren Einflüsse machen es dagegen praktisch unmöglich, für die späteren Bearbeitungsphasen bereits mit dem Angebot, bzw. zu Vertragsbeginn ebenso verbindliche Festlegungen zu treffen.

Möglich sind jedoch in den meisten Fällen Rahmenvereinbarungen. Sie müssen auf der ursprünglichen Kostengrundlage (gegebenenfalls mit vereinbartem Einsichts-recht) basieren und stufenweise freizugebende Leistungspakete mit definierten Randbedingungen und darauf beruhenden Aufwandschätzungen enthalten. Als Vor-aussetzung für die Inangriffnahme jeder neuen Bearbeitungsphase ist die entspre-chende Stufe der Rahmenvereinbarung rechtzeitig, d.h. vor Beginn der Bearbeitung, nach den Regeln der Bestellungsänderung zu überarbeiten; das Ergebnis muss als genehmigter Nachtrag zum Vertrag vorliegen.

c) Kann in sensiblen Fällen die Aufgabe noch nicht genügend beschrieben werden, führt die Bearbeitung der ersten Module als Studienauftrag im Sinne der Ordnung SIA 143 oft zu guten Resultaten (Verfahren: Ausschreibung im selektiven Verfahren oder auf Einladung).

Empfehlung

Die Ausschreibungsunterlagen müssen die folgenden Elemente einer zukünftigen vertragli-chen Vereinbarung zwingend enthalten:

die eindeutige Beschreibung der erwarteten Arbeitsergebnisse (insgesamt und für Teilergebnisse),

die Festlegung der Qualitätsschwerpunkte der vereinbarten Leistung,

Page 7: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 4

die Umschreibung der angemessenen Qualität der Leistung,

die einzuhaltenden Fristen und Termine

die Beachtung eines realistischen Kostenrahmens sowohl für die Honorierung als auch für das zu bearbeitende Objekt.

3.2 Die Vertragsplanung vor der Ausschreibung der Planerleis-tung

Die Grundhaltung der ausschreibenden Behörde

Ziel der Ausschreibung ist, die geeignete Partnerin oder den geeigneten Partner zu finden, welcher zur gestellten Aufgabe die grösstmögliche Übereinstimmung mit den vom Auftrag-geber formulierten Eignungs- und Zuschlagskriterien erwarten lässt und den Auftrag zu ei-nem angemessenen Honorar zu erfüllen bereit ist.

General- oder Gesamtplaner

Der Bauherr muss sich vor der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen im Klaren darüber sein, welchen Einfluss er bei der Zusammensetzung des Planerteams nehmen will. Klare Rahmenbedingungen sind in den Ausschreibungsunterlagen zu nennen.

Einzelplaner, Generalplaner, Planergemeinschaft usw.

Das Vergabemodell ist mittels Kriterienkatalog zu ermitteln.

Kriterien sind unter anderen (vergleiche auch Anhang A1):

Vorhandene Fachkompetenz

Abgrenzung des Projektes (räumlich, planerisch, finanziell, zeitlich)

Klarheit der Projektziele

Risiko für Projektänderungen

Risiken und Chancen

3.3 Die Leistungsdefinition, der Leistungsbeschrieb

Die Zuordnung der Leistungen muss in den Ausschreibungsunterlagen klar und für jede Pro-jektphase ersichtlich sein. Dazu gehören auch die Kompetenzen und die Pflichten des Bau-

Page 8: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 5

herrn sowie die Benennung von Eigenleistungen des Bauherrn. Das Erstellen des Leistungsbeschriebs darf nicht den Anbietern überbunden werden. In aller Regel würde dies zu nicht vergleichbaren Angeboten führen.

Der genauen Definition der Schnittstellen zwischen den einzelnen Mandaten, der Bauherr-schaft und den Unternehmern kommt erhöhte Bedeutung zu, um Lücken und Doppelspurig-keiten zwischen den Verantwortlichkeitsbereichen zu vermeiden.

Die Leistungskriterien müssen jeder im Leistungsbeschrieb formulierten Teilleistung zuge-ordnet werden. Wenn das Richtige an der richtigen Stelle formuliert und angemessen hono-riert ist, sind Umgehungsaktionen und Einsparungen der Leistungserbringer zu Lasten der Qualität schwieriger.

Die Bauherren behalten sich vermehrt vor, die Leistungen der Planer zwar als Ganzes zu vergeben, jedoch phasenweise frei zu geben. Sofern dies der Fall ist, sind in den Ausschrei-bungsunterlagen Phasenziele, detaillierte Anforderungen pro Phase usw. klar zu umschrei-ben.

3.4 Die Honorierung der Planerleistungen

3.4.1 Die Honorierungsmodelle für Planerleistungen

(Siehe auch „Verträge mit Architekten und Ingenieuren: Empfehlung zur Honorierung; Ansät-ze für Vergaben im freihändigen Verfahren“ der KBOB)

Die Art der Honorierung richtet sich nach den zur Erfüllung des vorgesehenen Mandates notwendigen Gegebenheiten. In der Regel ist sie unterschiedlich für die Abgeltung der ver-einbarten Leistungen und von denkbaren, aber noch vorbehaltenen ergänzenden Leistun-gen. Bei den einzelnen Honorierungsarten sind in den Verträgen (und in den Angeboten) jeweils folgende Mindestangaben festzuhalten:

a) Bei Honorierung nach dem Zeitaufwand:

1. Analyse der Aufgabe (inkl. Risikobetrachtung), des zu leistenden Arbeitsumfanges und seiner Abgrenzungen. Festlegen der Ziele und erwarteten Ergebnisse auf der Basis der Leistungsmodule der massgebenden Honorarordnung oder des Leistungsmodells SIA 112, allenfalls Angabe von allfälligen Erweiterungen, bzw., Reduktionen des Aufgaben-beschriebs entsprechend dem Standard-Leistungsbeschrieb der LHO oder des LM.

2. Qualifikation der vorgeschlagenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Anwendung der Ordnungen für Leistungen und Honorare des SIA, Ausgabe 2003, Art.6.

Page 9: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 6

3. Festlegen der Verrechnungsansätze für geleistete Arbeit und für Nebenkosten und allfälliger kommerzieller Bedingungen wie Zahlungsfrist usw.

4. Charakterisierung der Aufwandschätzungen und der Preisangaben und Festlegen des Genauigkeitsgrades (verbindlicher Maximalpreis [Kostendach], Richtpreis, ungefährer Kostenansatz nach OR 375).

5. Rahmenbedingungen und Auslösungsmechanismus für allfällige spätere Entschei-dungsschritte / Phasen / Optionen.

6. Festlegen des Anforderungsfaktors "a" bei Anwendung des Mittelansatzes pro Stunde für Planungsgruppen für jede Phase.

7. Stundenbudgets pro Kategorie bei Anwendung von Stundenansätzen für einzelne Mit-arbeiter / Mitarbeiterinnen oder Phasen.

b) Bei Honorierung nach den Baukosten:

1. Honorarbestimmende Bausumme (Art der gemeinsamen Festlegung, phasenweise Anpassung, allfällige weitere Revisionsgründe). Analyse der Bauaufgabe (inkl. Risiko-betrachtung) mit Festlegung des Schwierigkeitsgrades, des Anpassungsfaktors für den konkreten Auftrag, des Teamfaktors, des allfälligen Faktors für Sonderleistungen, der Baukategorie (LHO 102) und Abschätzung des für die freigegebenen Leistungen anfal-lenden Honoraranteils sowie des allfälligen Gesamthonorars. Siehe hierzu auch Art. 7 der betreffenden LHO des SIA.

2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und seiner Abgrenzungen. Festlegen der Ziele und er-warteten Ergebnisse auf der Basis der Leistungsmodule der massgebenden Honorar-ordnung oder des LM SIA 112, allenfalls Angabe von allfälligen Erweiterungen, bzw. Reduktionen des Aufgabenbeschriebs entsprechend dem Standard-Leistungsbeschrieb der LHO oder des LM.

3. Rahmenbedingungen für das Erbringen der vereinbarten Leistungen.

4. Zahlungsbedingungen.

5. Rahmenbedingungen und Auslösungsmechanismus für allfällige spätere Entschei-dungsschritte / Phasen / Optionen.

c) Bei Global- oder Pauschalhonorierung:

1. Analyse der Aufgabe (inkl. Risikobetrachtung) des zu leistenden Arbeitsumfanges und seiner Abgrenzungen. Festlegen der Ziele und erwarteten Ergebnisse auf der Basis der Leistungsmodule der massgebenden Honorarordnung oder des LM SIA 112, allenfalls Angabe von allfälligen Erweiterungen, bzw. Reduktionen des Aufgabenbeschriebs ent-sprechend dem Standard-Leistungsbeschrieb der LHO (Gesamtleiter / Spezialist) oder des LM.

2. Qualifikation der vorgeschlagenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Page 10: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 7

3. Festlegen der Verrechnungsansätze für geleistete Arbeit und für Nebenkosten.

4. Rahmenbedingungen und Auslösungsmechanismus für allfällige spätere Entschei-dungsschritte / Phasen / Optionen.

5. Vorgehen bei Veränderung der zu erbringenden Leistungen.

3.4.2 Anwendung der Honorierung nach effektivem Zeitaufwand

Aufträge, die nach Zeitaufwand honoriert werden, erfordern eine intensive Begleitung. Ein besonderes Augenmerk ist deshalb auf eine straffe Vertragsführung mit einer konsequenten Überprüfung bei jedem Entscheidungsschritt zu richten.

a) Mittelansatz pro Stunde für Planungsgruppen

Diese Honorierungsart ist geeignet für die leistungsorientierte Ausschreibung von Planer-leistungen.

Bei bedeutenderen Aufgabenstellungen eignet sie sich, sobald eine genügend präzise Auftragsumschreibung möglich ist und die Anforderungen an die bearbeitende Gruppe abgeschätzt werden können.

Empfehlung:

Die Aufgabe ist präzis zu beschreiben (was ist zu tun, was nicht?). Wo möglich und sinn-voll, soll eine ‘Rahmenübereinkunft’ abgeschlossen werden, welche eine schrittweise Freigabe, eine laufende Vertiefung der Auftragsumschreibung sowie die Modalitäten für allfällige Anpassungen der a-Werte, des Richtpreises (Kostendach), der Zusammenset-zung des Planungsteams u. a. m. vorsieht.

Bei der Festlegung des Anforderungsfaktors ‘a’ (vgl. Anhang A2) sind nebst leistungsori-entierten Faktoren (wie die Zusammensetzung des Planerteams) auch solche wirtschaft-licher und vertraglicher Art (z.B. die zusätzliche Übernahme von vereinbarten Risiken, bzw. das Fehlen von Risikoanteilen u. a. m.) zu berücksichtigen und vertraglich festzu-halten. Demnach umschreibt der Faktor ‘a’ die vorgesehene Zusammensetzung und Auf-gabenverteilung des für die vereinbarte Leistung einzusetzenden Projektierungsteams und der einzusetzenden Arbeitsmittel.

Sonderfälle:

Höhere a-Werte (0,95 < a < 1,05) sind nur angezeigt bei zeitlich eng begrenzten Auf-trägen, die einen besonders hohen Anteil von hoch qualifizierten Mitarbeitern erfor-dern (z.B. Vorstudien) oder wenn der Auftragnehmer zusätzliche Risiken übernimmt (z.B. Kostengarantien bei Pauschalverträgen).

Page 11: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 8

b) Stundenansätze pro Kategorie

Diese Honorierungsart ist nicht geeignet für leistungsorientierte Ausschreibungen von Planerleistungen.

Die Anwendung dieser Honorierungsart soll beschränkt werden auf:

Vorbereitungsmandate im Direktauftrag (erste Auftragsumschreibung u.a.m.), Beratungsaufträge mit persönlich bezeichneten Experten, untergeordnete Aufgaben, wenn die Anwendung anderer Formen der Honorierung nicht zweckmässig ist.

Die Einstufung der am Vorhaben beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgt auf-grund ihrer Funktion im vorgesehenen Vertrag und auf keinen Fall auf Grund der Stellung im Planerbüro.

c) Abweichungen von den Grund-Honoraransätzen

Für einzelne Arten von Arbeiten und Leistungen sollen im Vertrag vom Auftraggeber fol-gende auf die zur Verfügung stehenden Kostengrundlagen abgestützte Abweichungen von den vereinbarten Grund-Honoraransätzen geltend gemacht werden.

Charakterisierung der Arbeiten und Leistungen, welche zu einer Reduktion der Hono-raransätze führen:

Ergänzungsarbeiten zu laufenden Verträgen (d.h. veränderte Darstellungen und rou-tinemässig abwickelbare Modifikationen, jedoch nicht Umkonstruktionen, neue Varian-ten u.a.m.) mit Honorierung nach den Honorar bestimmenden Kosten, bzw. 10 % Re-duktion der Ansätze. Anwendung der Ordnungen für Leistungen und Honorare des SIA, Ausgabe 2003 Art. 6.

Mittelansatz pro Stunde für Planungsgruppen: Leistungen in Regie, ohne wesentliche Auftragsführung durch den Beauftragten bzw. langfristige Arbeiten, die ihm sowohl Arbeitsplanung als auch Disposition weitge-hend offen lassen, erlauben eine Reduktion von 5 % bis 10 %

Charakterisierung der Arbeiten und Leistungen, welche zu einer Erhöhung der Hono-raransätze führt:

Besonders zu bezeichnende Spezialisten und Experten, die bloss zeitweise am Pro-jekt mitarbeiten oder bei einem sehr anspruchsvollen multidisziplinären Projekt eine mit dem Gesamtleiter nahe verwandte Funktion ausüben, rechtfertigen eine Erhöhung bis 10 %

3.4.3 Anwendung der Honorierung mit Pauschalen / Globalen

Pauschalhonorare werden vorzugsweise vereinbart wenn:

Die Leistungsbeschreibung exakt ist.

Page 12: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 9

Die Gefahr von nachträglichen Projektänderungen, Nachträgen usw. klein ist.

Bei grösseren Aufträgen im Planerbereich ist die Vereinbarung von Pauschalhonoraren (un-veränderlich), bzw. Globalhonoraren (teuerungsberechtigt) zur Regel geworden. Vorausset-zung für solche Honorarvereinbarungen sind klare Zielvereinbarungen, sowohl für den ge-samten Auftrag, wie für die einzelnen Entscheidungsschritte, sowie präzise, klar abgegrenzte Leistungsbeschriebe für die erfassten Entscheidungsschritte und Module. Für die ersten, sofort freizugebenden Module ist dies grundsätzlich immer möglich, spätere Module enthal-ten zunehmende Risiken, besonders wenn sie von Standard-Vorhaben abweichen. In sol-chen Fällen ist eine Rahmenvereinbarung für die späteren Module angezeigt, die auf der ursprünglichen Kostengrundlage basiert und stufenweise freizugebende Leistungspakete mit definierten Randbedingungen und darauf beruhenden Aufwandschätzungen enthält.

Rechtzeitig vor Inangriffnahme dieser Module werden die entsprechenden Globalen nach den Regeln der Bestellungsänderung auf Grund der ursprünglichen Aufwandschätzungen in einem Nachtrag zum Vertrag festgelegt.

3.4.4 Anwendung der Honorierung nach Baukosten

Die Aufwand bestimmenden Baukosten sind bei dieser Honorierungsart die wesentliche Be-messungsgrösse für die Ermittlung des Zeitaufwandes in Stunden für eine Planerleistung, da der Aufwand der Planer in einem bestimmten Verhältnis zu den Baukosten des Bauwerks steht.

In Artikel 7 der LHO sind die Grundlagen zur Berechnung des für die Erfüllung des Planer-auftrages erforderlichen Zeitaufwandes enthalten. Das Planerhonorar wird ermittelt, indem der errechnete Zeitaufwand in Stunden mit dem anbieterspezifischen Stundenansatz multip-liziert wird. Grundsätzlich kann die Honorierung nach Baukosten für alle Arten und Grössen von Planermandaten angewendet werden. Die Koeffizienten Z1 und Z2 werden aus statisti-schen Reihen abgeleitet und durch den SIA periodisch veröffentlicht. Es wird empfohlen, über die gesamte Dauer eines Planerauftrages die gleichen Z-Werte zu benützen.

Page 13: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 10

4. Empfehlungen zur Ausschreibung und zur Be-wertung der Angebote

4.1 Eignungs- und Zuschlagskriterien

4.1.1 Grundsätzliches

Die Unterscheidung der Eignungs- und der Zuschlagskriterien ist auch für professionelle An-wender nicht einfach. Für die Bewertung von Angeboten von Planern bewährt sich in der Praxis folgendes Gedankenmodell recht gut:

mit den Eignungskriterien wird die grundsätzliche Eignung (Fachkenntnisse, Kapazi-tät, wirtschaftliche Stärke) der anbietenden Firma, bzw. der Bietergemeinschaft beur-teilt.

mit den Zuschlagskriterien wird die Umsetzung der grundsätzlichen Eignung auf die angebotene Aufgabe (Kriterien siehe Kapitel 4.1.3) bewertet, somit das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt.

Eine reine Preiskonkurrenz für die Planerarbeiten ist bei einem Bauobjekt selten von Nutzen; Art. 21, Abs. 3 BoeB (und sinngemäss die IVöB mit den zugehörigen Anwendungsgrundla-gen) erwähnt das alleinige Kriterium des niedrigsten Preises denn auch nur im Zusammen-hang mit standardisierten Gütern.

Eine sorgfältige Formulierung der Eignungs- und besonders der Zuschlagskriterien hilft, spä-tere Diskussionen um die Zweckmässigkeit der Vergabe zu vermeiden.

4.1.2 Eignungskriterien

Eignungskriterien werden fallweise für jede einzelne Ausschreibung formuliert. Beispiele da-für finden sich in den Anhängen der VoeB und der IVöB. Zu beachten ist jedoch, dass die dort angeführte Liste nicht abschliessend und vor allem wenig konkret ist. Sie deckt nur all-gemeine Fragen ab.

Empfehlung

Die ausschreibende Stelle soll neben den allgemein gehaltenen Kriterien gemäss den An-hängen zu VoeB / IVöB vorrangig auch fachliche Eignungskriterien (auf Grund der Qualitäts-schwerpunkte) und die Art der zu erbringenden Nachweise festlegen. Diese müssen mög-lichst präzis den Anforderungen des auszuschreibenden Objekts, den erkennbaren Projektri-siken und den Zielen der Ausschreibung entsprechen.

Page 14: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 11

Es empfiehlt sich, die Eignungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen immer mit dem eine Bewertung erleichternden Zusatz "Nachweis der genügenden Erfahrung/Befähigung zu ..." einzuführen. Der Nachweis der Eignungskriterien darf für die Bewerber nicht zu unver-hältnismässigem Aufwand führen. Insbesondere ist es nicht gestattet, vom Bewerber eigent-liche Planungsarbeiten zu verlangen.

4.1.3 Geeignete Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien sind in jedem Fall dem Beschaffungsgegenstand anzupassen. Dabei genügen in der Regel 3 – 5 Kriterien, allenfalls mit Unterkriterien.

Die folgenden Vorschläge zeigen geeignete Zuschlagskriterien.

Page 15: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 12

Projektierung und Bauleitung Beratung und Bauherrenaufgaben

einf

ache

Pro

jekt

ieru

ng

oder

Bau

leitu

ng

mitt

elsc

hwie

rige

Pro

jekt

ieru

ng o

der B

au-

leitu

ng

schw

ierig

e

Pro

jekt

ieru

ng o

der

Bau

leitu

ng

einf

ache

s bi

s

mitt

elsc

hwie

riges

B

erat

ungs

man

dat

schw

ierig

es

Ber

atun

gsm

anda

t, in

kl.

Bau

herr

enau

fgab

en

Schlüsselpersonen Erfahrung mit gleichartigen Auf-

gaben (inkl. Referenzauskünfte bzw. eigene Erfahrungen)

Verfügbarkeit

x x x x x

Erfahrung des Anbieters mit gleich-artigen Aufgaben (inkl. Referenzaus-künfte bzw. eigene Erfahrungen)1

x x x x x

Auftragsanalyse mit z.B. Aufgabenverständnis Vorgehensvorschlag, Methodik,

Arbeitsschritte Qualität: Beitrag der Lösungsan-

sätze zur Zielerreichung Chancen- und Risikoanalyse mit

entspr. Massnahmenvorschlägen

x x x

Terminplan: Erfassung der wesentli-chen Aspekte, Plausibilität

x x x

Zweckmässigkeit der Projektorgani-sation für die konkrete Aufgabe

x x x x x

Qualität: Umsetzung der QM-

Anforderungen des Bauherrn QM-Konzept des Anbieters für

das Projekt

x x

Preis Angebotssumme Plausibilität der Aufwandermitt-

lung Plausibilität der Aufwandvertei-

lung auf die Funktionen

x x x x x

Leistungsmenge und Leistungsin-halt (nur bei reinem Leistungswettbe-werb, mit vorgegebenem Budgetrah-men)

x x x x x

Tabelle 1: geeignete Zuschlagskriterien

1 Falls die Erfahrung des Anbieters auch als Eignungskriterium verwendet wird, ist darauf zu achten, dass keine Doppelprüfung

stattfindet, d.h. dass bei der Eignung und beim Zuschlag unterschiedliche Aspekte geprüft werden.

Page 16: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 13

Bei der Festlegung der Zuschlagskriterien ist darauf zu achten, dass damit keine Projektie-rungsarbeiten ausgelöst werden. Projektierungsarbeiten sind Gegenstand des zu erteilenden Auftrags, nicht des Angebots. Ein bewährtes Mittel ist die Beschränkung der Zeilenzahl (z.B. bei der Beschreibung von Referenzprojekten) oder der Seitenzahl (z.B. auf 1 bis 3 Seiten bei der Auftragsanalyse).

Zu jedem Kriterium ist klar zu beschreiben, welche Nachweise von den Anbietern zu liefern sind, damit die Bewertung im Sinne des Kriteriums möglich ist. Eine aussagekräftige und objektiv beurteilbare Auftragsanalyse setzt voraus, dass einerseits die Projektziele und ande-rerseits die in der Auftragsanalyse zu behandelnden Themen klar vorgegeben werden.

Musskriterien bezüglich Produkteigenschaften (Killerkriterien, Mindestnoten für ein Kriterium) sind zulässig. Angebote, welche die Musskriterien nicht erfüllen, werden von der Vergabe-stelle nicht weiter bearbeitet.

Folgende Kriterien sind zur Bewertung von Angeboten für Planerleistungen in der Regel nicht geeignet:

Abwechslung und Verteilung der Aufträge unter den Planungsbüros

Lehrlingsausbildung

Ortsansässigkeit, Distanz zum Ausführungsort, Steuerdomizil

Präsentation (Präsentationen können in besonderen Fällen wertvoll sein; die damit ge-wonnenen Informationen und Eindrücke sollen im Rahmen der Kriterien gemäss Tabelle 1 bewertet werden.)

Leistungsbeschrieb, verfasst durch den Anbieter (Der Leistungsbeschrieb ist durch die Vergabestelle zu erstellen.)

Infrastruktur, Instrumentarium (dies kann aber eine Vorgabe, d.h. Musskriterium sein).

4.1.4 Qualitätskriterien, Preiskriterium

Unter „Qualitätskriterien“ werden im Folgenden alle Zuschlagskriterien mit Ausnahme des Preiskriteriums verstanden.

Page 17: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 14

4.2 Gewichtung der Zuschlagskriterien Da die Anzahl und die Art der Qualitätskriterien projektspezifisch festzulegen ist, lassen sich für deren einzelne Gewichtung keine Regeln aufstellen. Hingegen können für die Summe der Gewichte der Qualitätskriterien und für das Preiskriterium die folgenden Vorschläge gemacht werden:

Projektierung und Bauleitung Beratung und

Bauherrenaufgaben

einf

ache

Pro

jekt

ieru

ng

oder

Bau

leitu

ng

mitt

elsc

hwie

rige

Pro

-je

ktie

rung

ode

r Bau

lei-

tung

schw

ierig

e P

roje

ktie

-ru

ng o

der B

aule

itung

einf

ache

res

Bera

-tu

ngsm

anda

t

schw

ierig

es B

era-

tung

sman

dat,

Bau

-he

rren

aufg

abe

Summe der Gewichtung aller Qualitätskriterien

70 – 40% 80 – 60% 85 – 75% 80 – 70% 85 – 75%

Gewichtung des Preiskriteriums 30 – 60% 20 – 40% 15 – 25% 20 – 30% 15 – 25%

Tabelle 2: Richtwerte für die Gewichtung der Zuschlagskriterien

Bei der Festlegung der Preisgewichtung ist ausserdem zu beachten, dass die Planerleistung oft eine kostenmässig relativ kleine Teilleistung im Rahmen der Realisierung eines Projekts darstellt. Die separate Minimierung des Planerpreises kann bezogen auf das Gesamtwerk kontraproduktiv sein. Deshalb ist die Preisgewichtung tendenziell tiefer zu wählen.

Der Preis kann als Kriterium ganz entfallen, wenn er eine Vorgabe ist und im Beschaffungs-verfahren die bestmögliche dafür erhältliche Leistung ermittelt werden soll (Leistungswettbe-werb).

Die Vergabe ausschliesslich auf Grund des Preises ist bei Planerleistungen nicht sinnvoll.

Die obige Empfehlung zur Festlegung der Preisgewichtung, bezieht sich ausschliesslich auf den Aspekt Angebotssumme. Werden gemäss Tabelle 1 weitere Kriterien zur Plausibilität von Aufwandmittlung und Aufwandverteilung angewandt, so ist deren Teilgewichtung als Teil der Qualitätskriterien zu verstehen.

Page 18: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 15

4.3 Bewertung der Qualitätskriterien

Für die Bewertung der Qualitätskriterien ist eine Notenskala festzulegen, welche sich am Grad der Zielerreichung orientiert. Die folgende, leicht modifizierte Version der von den SBB verwendeten Notenskala ist eine bewährte Lösung:

Note Bezogen auf Erfüllung der Kriterien Bezogen auf Qualität der Angaben

0 nicht beurteilbar keine Angaben

1 sehr schlechte Erfüllung des Kriteriums ungenügende, unvollständige Angaben

2 schlechte Erfüllung Angaben ohne ausreichenden Bezug zum Projekt

3 normale, durchschnittliche Erfüllung durchschnittliche Qualität, den Anforde-rungen der Ausschreibung entsprechend

4 gute Erfüllung qualitativ sehr gut

5 sehr gute Erfüllung qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Tabelle 3: Notenskala für die Qualitätskriterien (Quelle: SBB, leicht modifiziert)

Die konsequente Anwendung einer derartigen Notenskala bietet Gewähr dafür, dass die Bandbreite mehr oder weniger ausgenützt wird und nicht alle Noten nahe beieinander liegen. Eine gute Einstufungshilfe ist in der Praxis auch die Beurteilung der Angebote im Querver-gleich.

Von Notenskalen mit 10 statt 5 als beste Note wird abgeraten. Eine wirklich differenzierte Beschreibung der einzelnen Noten analog der obigen Aufstellung ist schwierig; das System ergibt eine Scheingenauigkeit. Dasselbe gilt für die Verwendung von halben oder von Bruch-teilen von Noten.

Jeder einzelne Aspekt ist mit einer ganzen Note zu beurteilen und beim Zusammenfassen mehrerer Aspekte (zum Beispiel mehrerer Referenzen oder mehrerer Aspekte einer Refe-renz) zu einer Note auf eine Kommastelle zu runden.

Page 19: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 16

4.4 Bewertung des Preises

Die Noten zur Bewertung des Preises sind auf Grund einer linearen Kurve mit folgenden Eckwerten festzulegen:

Maximalnote für das tiefste gültige Angebot. Angebote, welche nicht zur Bewertung der Zuschlagskriterien zugelassen werden können, sind vorher auszuscheiden.

Note 0 bei X% des tiefsten gültigen Angebots und für alle noch höheren Angebote

0

1

2

3

4

5

100% 150% 200%

Preis in % des tiefsten Angebots

Not

e fü

r den

Pre

is

Abbildung 1: Lineare Funktion zur Benotung des Preises

Für die Festlegung des Nullpunktes X der Preiskurve, d.h. der Preisspanne sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Die Preisspanne muss der mutmasslich zu erwartenden Preisspanne der Angebote bestmöglich entsprechen.

Die Preisspanne ist grösser, wenn der Arbeitsaufwand vom Anbieter ermittelt werden muss, und kleiner, wenn von der Beschaffungsstelle Stunden vorgegeben werden.

Als Richtwerte für die Festlegung des Nullpunktes der Preiskurve gelten folgende Angaben:

130 – 150% für normale, gängige, einfache Beschaffungsgegenstände (geringe Gefah-ren und wenig Chancen)

für Ausschreibungen mit Stundenvorgabe (Bereich A in Abbildung 2)

150 – 200% für komplexe Beschaffungsgegenstände (grosse Gefahren und viele Chancen)

für Ausschreibungen ohne Stundenvorgabe (Bereich B in Abbildung 2)

Die Preisnote ist auf eine Kommastelle zu runden.

Page 20: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 17

Abbildung 2: Empfohlene Bereiche für die Benotung des Preises

Es ist stets klar anzugeben, welcher Preis bewertet wird (Einbezug z.B. von Optionen, vom Auftraggeber vorgegebener Zusatzleistungen, Rabatt, Skonto). Am besten wird eine Tabelle zur Ermittlung des massgebenden Angebotspreises vorgegeben.

4.5 Verknüpfung der Teilbewertungen zur Gesamtbewertung

4.5.1 Nutzwertmethode

Die Nutzwertmethode hat sich als Standardmethode etabliert und wird für alle Fälle zur An-wendung empfohlen. Sie wird auch von der Rechtssprechung als geeignete Methode aner-kannt. Dabei wird ein Gesamtnutzwert nach folgendem Rechenschema ermittelt:

Zuschlagskriterium (eines davon der Preis)

Note (1)

Gewicht(2)

Nutzwertpunkte (3) = (1) x (2)

Zuschlagskriterium 1 3 50% 150

Zuschlagskriterium 2 2 30% 60

Zuschlagskriterium 3 4 20% 80

Summe 100% 290

Tabelle 4: Rechenschema Nutzwertmethode (zur besseren Verständlichkeit mit runden Zahlen dargestellt)

Page 21: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 18

Im Beispiel sind der Gesamtnutzwert des bewerteten Angebots 290 Punkte und der maximal mögliche Gesamtnutzwert (bei Maximalnote 5) 500 Punkte. Der Zuschlag geht an das Ange-bot mit der höchsten Zahl an Nutzwertpunkten.

4.5.2 Quotientenmethode

Die Quotientenmethode ist eine Sonderform der Nutzwertmethode. Dabei wird ein Gesamt-nutzwert allein für die Qualitätskriterien ermittelt. Anschliessend wird der Quotient aus Ge-samtnutzwert und Preis errechnet, d.h. ein Kosten-/Nutzen- oder ein Nutzen-/Kosten-verhältnis gebildet. Ersteres ist für die Anwendung praktischer.

Zuschlagskriterium Note (1)

Gewicht(2)

Nutzwertpunkte (3) = (1) x (2)

Qualitätskriterium 1 3 60% 180

Qualitätskriterium 2 2 40% 80

Summe 100% 260

Preis 390'000

K/N-Verhältnis (= 390'000 : 260) [Fr./NwPt.] 1'500

N/K-Verhältnis (= 260 : 390'000) [NwPt./Fr.] 0.00067

Tabelle 5: Rechenschema Quotientenmethode (zur besseren Verständlichkeit mit runden Zahlen dargestellt)

Der Zuschlag geht an das Angebot mit dem tiefsten Kosten-/Nutzen- bzw. dem höchsten Nutzen-/Kostenverhältnis.

Die Quotientenmethode hat die Eigenschaft, dass der Preis gleich viel Gewicht erhält wie die Summe der Qualitätskriterien. Sie entspricht also der Nutzwertmethode mit einem Preisge-wicht von 50%. Sie ist demzufolge nur für jene Fälle anwendbar, wo der Preis mit 50% ge-wichtet werden soll. Gemäss der Empfehlung in Tabelle 2 handelt es sich dabei um „einfa-che Projektierung oder Bauleitung“.

Page 22: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 19

4.5.3 Guillotine-Prinzip

Beim Guillotine-Prinzip wird für das gesamte Angebot eine Mindestzahl von Nutzwertpunkten verlangt.

Auf derartige Bedingungen ist in der Zuschlagsbeurteilung zu verzichten. Zulässig sind je-doch die in Kapitel 4.1.3 erwähnten Musskriterien.

4.5.4 Gleichwertige Angebote

Angebote sind dann gleichwertig, wenn sie annähernd dieselbe Gesamtbeurteilung erreichen (Unterschied bis ca. 1% bei Anzahl Nutzwertpunkten bzw. K/N-Verhältnis). Bei gleichwerti-gen Angeboten ist Folgendes zu beachten:

Einige Kantone haben in ihrer Rechtsordnung festgelegt, nach welchen Kriterien in die-sem Fall zu entscheiden ist.

Beschaffungsstellen, welche keine derartigen Vorschriften beachten müssen, sind in ih-rem Vergabeentscheid frei. Die für diesen Fall geltende Regel ist in den Ausschreibungs-unterlagen bekannt zu geben. Möglichkeiten sind: a) freie Wahl, b) konkretes Kriterium (z.B. höhere Qualität, höhere Qualifikation der Schlüsselpersonen, tieferer Preis).

4.6 Anforderungen an die Bekanntgabe

4.6.1 Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und der Bewer-tungsmethode.

Aus Transparenzgründen ist den Anbietern bezogen auf die Zuschlagsbewertung Folgendes bekannt zu geben:

Zuschlagskriterien samt Unterkriterien Für die Bewertung der Zuschlagskriterien zu liefernde Nachweise Gewichtung der Zuschlagskriterien und der Unterkriterien Notenskala für die Qualitätskriterien Kurve für die Benotung des Preises Methode zur Verknüpfung der Teilbewertungen zur Gesamtbewertung

Page 23: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich 20

4.6.2 Ort und Zeit der Bekanntgabe

Grundsätzlich sind sämtliche Angaben entweder in der Veröffentlichung (Inserat, Ausschrei-bung) oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu machen.

Falls für die Ausschreibungsunterlagen ein Preis bezahlt werden muss, sind die Angaben vollständig in der Veröffentlichung bekannt zu machen.

Falls die Anforderungen nur in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gemacht werden, müssen diese den Anbietern auf Wunsch sofort (1 Arbeitstag) nach der Veröffentlichung zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen Minimalfristen zur Angebotsabgabe berechnen sich ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Ein späterer Versand der Unterlagen verkürzt die Bear-beitungszeit für die Anbieter.

Gelegentlich kann es sinnvoll sein, die vorgesehene Beschaffung samt den wesentlichen Kriterien schon vor der offiziellen Veröffentlichung bekannt zu machen, insbesondere dann, wenn die Bildung von Bietergemeinschaften im Hinblick auf eine Beschaffung mit besonde-ren Anforderungen besonders anspruchsvoll ist.

4.7 Nachträgliche Anpassungen

Anpassungen der Zuschlagskriterien, der Gewichtung, der Preiskurve oder anderer Bewer-tungsgrössen nach der Bekanntgabe sind nicht zulässig.

Bern, im Januar 2009

Dieser Leitfaden ersetzt:

Richtlinien zur Anwendung der Ordnungen für Leistungen und Honorare des SIA (Anwen-dungsrichtlinien) Ausgabe 1998.

Quellen Vergabe von Planeraufträgen; SIA D0204. Ausschreibung und Bewertung von Angeboten für Planerleistungen; Empfehlungen der

usic an die Beschaffungsstellen, August 2008 (Mitarbeit KBOB).

Vertragsmodelle: SBB-Immobilien 2007

Page 24: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A1 - 1

A1. Übersicht Vertragsmodelle

Ver

trags

mod

ell

Hon

orie

rung

sart

Leis

tung

sbes

chrie

b Le

istu

ngsm

odel

l

SIA D 0204 Vergabe von

Planeraufträgen

Planerische Aufgabe

Studienauftrag in Vorphase

- Städtebaulich und politisch anspruchsvoll

- Ziel offen

- Aufgabe klar - Ziel klar - koordinierte

Gesamtaufgabe

- Aufgabe klar - Ziel klar - fachspezifische

Einzelleistungen

Planungswettbe-werb

Leistungsmodell (LM)

Leistungs- und Hono-rarordnung (LHO)

Wettbewerbsprogramm (SIA 142)

LM 111 (Beratung) LM 112 Leistungsmodell

LHO 102 (Architekt) LHO 103 (Ingenieur) LHO 105 (Landschaftspl.) LHO 108 (Geb-Install.) LHO 110 (Raumplanung)

Grund- leistungen

Zusätzlich zu vereinbaren-

de Leistungen

Gesamtleiter oder Spezialist

Allgemeiner Beschrieb der

Leistungen

Projekt- spezifischer Beschrieb

Nach Effektivem Zeit-aufwand

Nach Baukosten oder nach effektivem Zeitaufwand

- Effektiver Zeitaufwand - Pauschale - Globale

- Effektiver Zeitaufwand - Pauschale - Globale

General-planer

Planerge-meinschaft

General-planer

Planerge-meinschaft

Einzel-planer

Bedingungen für Folge-auftrag werden bereits im Wettbewerbspro-gramm festgelegt: - Leistungsbeschrieb - Honorierungsart - Vertragsmodell

Page 25: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A2 - 1

A2. Erläuterungen zu den Honorierungsmodellen (Siehe auch „Verträge mit Architekten und Ingenieuren: Empfehlung zur Honorierung; Ansät-ze für Vergaben im freihändigen Verfahren“ der KBOB)

A2.1 Honorierung nach dem Zeitaufwand

A2.1.1 Mittelansatz pro Stunde für Planungsgruppen:

a) Charakteristik des Mittelansatzes pro Stunde für Planungsgruppen Die Abrechnung erfolgt auf Grund der geleisteten Stunden. Der Vertragsnehmer bürgt für die Einhaltung von vereinbarter Qualität und ver-

einbartem Kostenrahmen. Er setzt jedoch die Gruppe nach eigener Disposition ein und erhält einen Ein-

heitsansatz pro geleistete Arbeitsstunde. Als Abrechnungseinheit dient der mittlere Ansatz des zur Lösung der Aufgabe

eingesetzten Teams (Gruppentarif) mit vertraglich vereinbarter Qualifikation (ei-ne vorgängige Vergleichsberechnung mit Stundenansätzen ist in der Regel zur Überprüfung der Plausibilität zu empfehlen).

Der Einheitsansatz kann über den Anforderungsfaktor "a" sehr fein (0,01) an die Unterschiede von Gattung der Planer, Büroausrüstung, Region und Bürostruk-turen angepasst werden.

Die Honorierung mit Mittelansätzen stellt bei umfangreicheren Arbeiten eine ge-eignete Alternative zur Honorierungsform mit Stundenansätzen dar.

Für den Auftraggeber ist die Verrechnungseinheit (von Personen und ihrer indi-viduellen Qualifikation abgelöster Stundenansatz) besser überschaubar.

Für den Büroinhaber vergrössert sich der Gewinnanreiz (durch flexibleren Per-sonaleinsatz und Förderung von sich noch entwickelnden Mitarbeitern).

b) Bewertung des Mittelansatzes pro Stunde für Planungsgruppen Der "Gruppentarif" entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten und erfordert

zwingend eine vorgängige eingrenzende Vereinbarung über die zu erfüllende Aufgabe und die einzusetzenden Mittel.

Ausbaufähige Form der Honorierung, geeignet als Grundlage für Globale / Pau-schale, (Bonus-/ Malus-Regelung durch Veränderung der Entschädigung bei Abweichung vom vereinbarten Endpreis) u. a. m.

Die Verbindung von Leistungskomponenten (d.h. der Strukturierung des bear-beitenden Teams) und der einzusetzenden Mittel mit der objektbezogenen Ver-rechnungsgrösse fördert den Wettbewerb und ermöglicht Ausschreibungen im Planerbereich.

Page 26: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A2 - 2

A2.1.2 Stundenansätze pro Kategorie

a) Charakteristik der Honorierung nach Stundenansätzen Abgeltung des geleisteten Aufwands in Abhängigkeit von der für die fachge-

mässe Auftragserfüllung erforderlichen beruflichen Qualifikation des Bearbeiters und nicht seiner hierarchischen Stellung.

Einheitsansatz ungeachtet der Unterschiede der verschiedenen Planerbereiche. Die Anwendung des in den LHO vorgesehenen Gabelbereichs erlaubt eine Dif-

ferenzierung bezüglich der Wirtschaftslage, regionaler Unterschiede sowie der Büroausrüstung.

Sehr breites Anwendungsspektrum von der Abgeltung von einfachen Zusatz-leistungen (Regie) bis zur eigentlichen Grundlage ganzer Bereiche der Planer-branche.

b) Bewertung des Honorierungsmodells Die Grundlagen der Tarifberechnung sind seitens des SIA bezüglich der Lohn-

wie auch der Gemeinkosten und des Zuschlags für Risiko und Gewinn sehr gut dokumentiert.

Aufträge mit Stundenansätzen werden "nach Ergebnis" abgerechnet. Sie stellen damit sehr hohe Anforderungen an die laufende Überwachung der Kosten. Be-sondere Zusatzvereinbarungen sind deshalb erforderlich. Beispiele: Sorgfältiges und periodisches (wöchentlich / monatlich) Rapportieren der erbrachten Leis-tungen und Aufwendungen; laufende Beurteilung der für die Auftragserfüllung zu erwartenden Endkosten durch Auftraggeber und -nehmer (zu beachten Art. 1.4 der LHO SIA); verbindliche Bezeichnung des vereinbarten Honorars, in der Regel als Maximalpreis (Kostendach).

Gefahr der nicht geführten Auftragsabwicklung, da für den Betriebsinhaber wohl ein Beschäftigungs-, aber nur ein begrenzter Anreiz zu rationellem Vorgehen besteht.

Die Verwendung der Einzelstunde als Abrechnungsbasis bei grösseren Aufträ-gen ist grundsätzlich auf einer zu detaillierten Ebene angesetzt. Der zweckmäs-sige Personaleinsatz ist nur schwierig und mit erheblichem Aufwand nachprüf-bar.

Das breite Spektrum der von den LHO erfassten Betriebe hat zur Folge, dass von einem Planerbüro individuell kalkulierte Tarifansätze erheblich von den Mit-telwerten abweichen können (z. T. 25 % und mehr).

Besondere Büroausrüstungen, wie besondere EDV, können nur teilweise be-rücksichtigt werden.

Typischer Anwendungsbereich, solange die Aufgabe nicht genügend präzise umschrieben werden kann.

Wenig geeignete Basis für Ausschreibungen im Planerbereich.

Page 27: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A2 - 3

A2.1.3 Sonderform der Honorierung: Honorar nach Gehältern

Individuelle Berechnung der Stundenansätze auf Grund der effektiv ausbezahl-ten Gehälter und eines festen Zuschlags für die Gemeinkosten, sowie Risiko und Gewinn.

Diese Art der Abgeltung darf nur in speziellen Ausnahmefällen in Betracht ge-zogen werden. Bei breiterer Anwendung wird das Prinzip der Trennung von Ho-noraren und Löhnen durchbrochen.

Bei Anwendung dieser Form der Honorierung wird dringend empfohlen, den Zuschlag für Lohnnebenkosten, Gemeinkosten sowie Risiko und Gewinn auf Grund der ausgewiesenen Kosten des Auftragnehmers zu vereinbaren.

A2.2 Honorierung nach den Aufwand bestimmenden Baukosten

A2.2.1 Grundideen des Honorierungsmodells

Das Honorierungsmodell nach den Aufwand bestimmenden Baukosten beruht auf den nach-folgend angegebenen drei Thesen. Werden diese gezielt angewendet, sind individuelle Ver-einbarungen möglich.

a) These 1

Der Arbeitsaufwand für die Planer steht in einer bestimmten, abschätzbaren Relation zum Aufwand für die Erstellung.

b) These 2

Der für die Planer anfallende Anteil am Gesamtaufwand gliedert sich in einen Basis-anteil und einen mit zunehmender Bausumme rasch abnehmenden variablen Anteil.

c) These 3

Die tatsächlich zu erbringenden Leistungen weichen von Objekt zu Objekt, auch in-nerhalb der gleichen Sparte, teilweise erheblich voneinander ab.

A2.2.2 Bewertung des Honorierungsmodells

Das Honorierungsmodell erfordert vor Inangriffnahme der Arbeiten eine intensive Diskussion über die vertraglich zu vereinbarenden Leistungen. Auf dieser Basis errechnet sich der Stun-denaufwand des Planers. Der ermittelte Stundenaufwand multipliziert mit dem bürospezifi-schen Stundenansatz ergibt das Honorar des Planers. Aus dieser so ermittelten Summe können auch Globalpreise oder Pauschalpreise vereinbart werden.

Page 28: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A3 - 1

A3. Erläuterungen zu den Empfehlungen zur Aus-schreibung und zur Bewertung der Angebote

A3.1 Grundsätzliches

Kapitel 4 enthält die Empfehlungen zur Ausschreibung und Bewertung der Angebote in Form von Textbausteinen zuhanden der Beschaffungsstellen. Der Anhang A2 enthält, in derselben Untergliederung, die dazu nötigen Erläuterungen und Begründungen.

A3.2 Zuschlagskriterien

Soweit sich in der Rechtsordnung überhaupt Hinweise auf Zuschlagskriterien finden, sind sie oft zu wenig konkret (z.B. „Qualität“) oder für Planungsaufträge nicht passend. Es ist daher nötig, spezifische, auf den konkreten Beschaffungsgegenstand bezogene und aussagekräfti-ge Kriterien festzulegen, d.h. zu sagen, anhand welcher konkreten Aspekte die Qualität ei-nes Angebots gemessen werden soll.

Nicht geeignet sind Zuschlagskriterien, welche sich nicht auf den konkreten Beschaffungs-gegenstand beziehen oder überhaupt vergabefremd sind:

„Abwechslung und Verteilung der Aufträge unter den Planungsbüros“ hat keinen Bezug zum „wirtschaftlich günstigsten Angebot“ und ist deshalb vergabefremd.

„Lehrlingsausbildung“ ist im Beschaffungsbereich der Kantone und mit kleinem Gewicht rechtlich zulässig, hat jedoch in aller Regel keinen Bezug zum „wirtschaftlich günstigsten Angebot“ und ist deshalb vergabefremd.

„Ortsansässigkeit“, „Distanz zum Ausführungsort“, „Steuerdomizil“ zielen auf die Bevor-zugung lokaler Anbieter, was grundsätzlich nicht zulässig ist.

„Präsentation“: Die Bewertung einer Präsentation ist heikel. Einerseits kann hier in unzu-lässiger Weise das Angebot nachgebessert werden. Andererseits besteht immer auch der Anschein von Willkür in der Bewertung. Zulässig sind jedoch Gespräche zur Bereini-gung von Unklarheiten.

„Leistungsbeschrieb“: Der Leistungsbeschrieb ist grundsätzlich von der Beschaffungs-stelle zu erstellen. Von den Anbietern erstellte Leistungsbeschriebe würden sich inhalt-lich unterscheiden, womit die Angebote nicht mehr vergleichbar wären.

„Infrastruktur“, „Instrumentarium“: Eignet sich nur in der Form einer Vorgabe, d.h. als Musskriterium, und zwar dann, wenn für eine Aufgabe eine in der Branche nicht allge-mein verbreitete, ganz spezielle Ausrüstung oder Software oder auch ein bestimmtes Datenformat o. ä. benötigt werden. Die Abfrage von Standard-Büroeinrichtungen und Standardsoftware ist nicht sinnvoll.

Page 29: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A3 - 2

A3.3 Gewichtung der Zuschlagskriterien

Hier geht es darum, dem Gebot der „wirtschaftlich günstigsten“ Beschaffung gerecht zu wer-den. Allerdings sind die Ziele der Beschaffungsstelle umfassend zu berücksichtigen. Gerade wenn die Beschaffungsstelle ein Bauwerk realisieren will, muss das Ziel sein, das Bauwerk insgesamt auf die wirtschaftlich günstigste Art zu realisieren.

Bekanntlich besteht in den frühesten Planungsphasen der grösste Handlungsspielraum zur Steuerung der Kosten des Endprodukts. Da ist es der Sache wenig dienlich, wenn der Planer wegen des Kostendrucks zu wenige Varianten studiert und die günstigste Gesamtlösung nicht findet. Die folgende Grafik zeigt eindrücklich, wie in der Planungsphase mit geringem Anteil der Projektgesamtkosten diese in hohem Masse beeinflusst werden können.

hoch

tief

Idee Planung Projektierung Realisierung

Projektlaufzeit

Beeinflussbarkeitder Projektkosten

Verlauf derProjektkosten

Abbildung 3: Beeinflussbarkeit und Verlauf der Projektkosten

Dies rechtfertigt es, bei Aufgaben mit noch vielen offenen Randbedingungen den Preis tief zu gewichten oder sogar allein auf die Qualität abzustellen.

Dagegen rechtfertigt es sich bei Planerleistungen nicht, allein auf den Preis abzustellen. Dies wäre nur bei „weitgehend standardisierten Gütern“ angebracht, wozu Planerleistungen nicht zählen.

A3.4 Bewertung der Qualitätskriterien

In der Praxis kommt es öfter vor, dass alle Angebote im Bereich der höchsten Noten bewer-tet werden, „weil ja alle Anbieter sehr gute Angebote geliefert haben“. Oft liegt auch die Angst, die Bewertung den Anbietern anschliessend nicht plausibel machen zu können, derar-tigen Bewertungen zu Grunde. Dies führt dann dazu, dass die Qualitätskriterien an relativem Gewicht verlieren und der Preis, meist entgegen der Absicht der Beschaffungsstelle, trotz tiefem Gewicht zum ausschlaggebenden Kriterium wird.

Page 30: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A3 - 3

Die Praxis zeigt jedoch ebenfalls, dass es bei Anwendung der vorgeschlagenen Notenskala sehr wohl möglich ist, zu einer breiteren Streuung der Bewertung zu kommen. Insbesondere der Quervergleich der Angaben zum betrachteten Kriterium in den vorliegenden Angeboten erlaubt es meist, ein Angebot als „durchschnittlich“ (Note 3), ein anderes als „überdurch-schnittlich“ (Note 4 oder 5) oder „unterdurchschnittlich“ (Note 1 oder 2) zu beurteilen. Diese Begründung wird erfahrungsgemäss auch von den nicht berücksichtigten Anbietern verstan-den.

A3.5 Bewertung des Preises

Die Verwendung einer linearen Preiskurve wird von der Rechtsprechung weitgehend ge-stützt, soweit sie sich dazu überhaupt äussert.

Eine Auswertung einer grösseren Zahl von Ausschreibungen zeigt, dass die Preisspanne bei Projektierungs- und Bauleitungsmandaten grösserer Objekte über mehrere Jahre typischer-weise bis zu 200% des tiefsten Angebots reicht. Damit begründen wir den Vorschlag, den Nullpunkt der Preiskurve für derartige Ausschreibungen bei 150 – 200% zu legen.

Die ebenfalls teilweise vertretene Auffassung, die Preiskurve müsse auch in den negativen Notenbereich fortgesetzt werden, ist nicht zielführend. Solche Kurven vergrössern die No-tenspanne und verschieben die relative Gewichtung so, dass der Preis ein ungewollt hohes Gewicht bekommt. Denn bei den Qualitätskriterien gibt es ja keine negativen Noten.

Preiskurven mit einem horizontalen Kurvenabschnitt bei der Maximalnote (s. Abbildung 4) können zur Folge haben, dass mehr als ein Angebot die Maximalnote erhält, obschon sie sich preislich (unter Umständen bedeutend) unterscheiden. Solche Kurven werden von der Rechtsprechung als unzulässig beurteilt.

00.5

11.5

22.5

33.5

44.5

5

-20% -10% 0% 10% 20%

Preisabweichung vom Mittelwert

Not

e

Abbildung 4: Unzulässige Preiskurve

Page 31: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A3 - 4

Die teilweise verwendeten hyperbolischen Preiskurven sind für Planerausschreibungen nicht geeignet. Sie sind so angelegt, dass schon ein kleiner Mehrpreis einen grossen Verlust bei der Note und somit bei den Nutzwertpunkten zur Folge hat. Dies verunmöglicht es der Be-schaffungsstelle, bei einer kleinen Preisdifferenz das qualitativ bessere Angebot zu berück-sichtigen und läuft deshalb ihren Interessen entgegen. Wenn schon, müsste eine nicht linea-re Kurve umgekehrt gekrümmt sein, so dass ein kleiner Mehrpreis einen sehr geringen, ein grosser Mehrpreis dagegen einen proportional grösseren Unterschied bei der Note zur Folge hat.

Letztlich ist die Klarheit, Einfachheit und Verständlichkeit massgebend, was für eine lineare Preiskurve spricht.

A3.6 Verknüpfung der Teilbewertungen zur Gesamtbewertung

Die Nutzwertmethode ist etabliert und wird auch von der Rechtssprechung gestützt. Sie kann zur breiten Anwendung empfohlen werden.

Die Quotientenmethode hat einen begrenzten Einsatzbereich, in welchem die Anwendung sinnvoll sein kann. Sie kann aber auch ohne weiteres durch die Nutzwertmethode mit einem Preisgewicht von 50% ersetzt werden.

Das Guillotine-Prinzip hat zumindest bei einem Teil der Rechtssprechung Anstoss erregt. Es wird ihm vorgeworfen, eine zusätzliche, in der Rechtsordnung nicht vorgesehene Beurtei-lungsstufe, nämliche eine zweite Eignungsbeurteilung darzustellen. Es ist deshalb besser, entsprechende Anforderungen als Eignungskriterien oder Musskriterien zu formulieren und zu beurteilen.

A3.7 Anforderungen an die Bekanntgabe

A3.7.1 Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und der Bewertungsmethode

Das Gebot der Transparenz ist ein wichtiger, in den internationalen Abkommen wie in den nationalen und kantonalen Erlassen formulierter Verfahrensgrundsatz. Aus Sicht der Anbie-ter ist es zudem ein Gebot der Fairness, über alle für die Beurteilung der Angebote massge-benden Aspekte informiert zu sein. Denn nur so lässt sich ein bestmöglich damit überein-stimmendes Angebot ausarbeiten. Es muss aber auch ein Anliegen der Beschaffungsstellen sein, den Anbietern dies zu ermöglichen, denn auch sie sind an bestmöglich zum Beschaf-fungsgegenstand passenden Angeboten interessiert.

Page 32: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A3 - 5

Daraus folgt, dass im beiderseitigen Interesse alle für die Beurteilung der Angebote massge-benden Aspekte im Voraus bekannt zu geben sind.

A3.7.2 Ort und Zeit der Bekanntgabe

Sämtliche für die Beurteilung der Angebote massgebenden Aspekte sind spätestens in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben.

Leider ist die Darstellung der Veröffentlichungen in den offiziellen Publikationsorganen oft alles andere als optimal, was die übersichtliche Darstellung differenzierter Anforderungen sehr erschwert. Dies führt dazu, dass in der Veröffentlichung oft nur ein Teil oder eine Zu-sammenfassung der Anforderungen oder sogar nur ein Verweis auf die Ausschreibungsun-terlagen bekannt gemacht wird.

Wenn die Ausschreibungsunterlagen nicht gratis abgegeben werden, sind zwingend alle massgebenden Aspekte in die Veröffentlichung aufzunehmen. Sonst muss ein Anbieter in Unkenntnis der wesentlichen Anforderungen, insbesondere der Eignungs- und Zuschlagskri-terien, unter Umständen einen (teils hohen) Preis für die Ausschreibungsunterlagen bezah-len, nur um nachher festzustellen, dass er gar kein Angebot einreichen kann. Die Möglichkeit der Abgabe auf CD oder über Internet sollte heutzutage die Gratisabgabe auch von Plan-dossiers durchwegs erlauben.

Page 33: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A3 - 6

A4. Preisänderungen bei Planerverträgen

Die Honorarordnungen des SIA kennen den Begriff der Teuerungsabrechnung bei den Ho-noraren nicht.

Von Bedeutung ist, dass nicht alle Kostenelemente der Teuerungsabrechnung unterliegen. Bei der weit verbreiteten jährlichen Anpassung der Honoraransätze von bestehenden Verträ-gen sind deshalb die nicht teuerungsberechtigten Teile der Gemeinkosten auszuklammern. Im Planungsbereich betrifft dies insbesondere die Kostenelemente Risiko und Gewinn, Ab-schreibungen, Unterhalt, Verwaltung, Akquisition. Diese Faktoren machen zwischen 18 - 23 % des Honoraransatzes aus.

Die Verrechnung von Preisänderungen muss dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rech-nung tragen; aus diesem Grund soll sie erst nach Überschreiten eines Sockelwertes (z.B. 2 %) angewendet werden. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass sich die Gewichtung der nicht überwälzungsberechtigten Teile der Gemeinkosten bei sehr lange dauernden Ver-trägen ändert.

Deshalb darf der Prozentsatz der Fixkosten bei mehr als 5 Jahre dauernden Verträgen nach Abschluss des vierten Vertragsjahres in einem Nachtrag zum Planungsvertrag von 20 % auf 15 % reduziert werden.

Üblicherweise werden für die Teuerungsabrechnung die drei Komponenten Lohn- und Mate-rial-, sowie Fixkosten betrachtet. Im Planungsbereich entfällt die Komponente Material-kosten. Eine Gleitpreisformel mit einmal jährlicher Anpassung erweist sich als zweckmässig.

Empfehlung

Bei Honorierung nach dem Zeitaufwand und bei Globalen erfolgt die Verrechnung von Preisänderungen mit der nachstehenden Gleitpreisformel. Die ursprünglich vereinbarten Honoraransätze bleiben demnach während der Vertragsdauer fest. Die Verrechnung erfolgt als Zuschlag pro Rechnung.

J1 t1 = (0,2 + 0,8 * J0 ) - 1

Legende (Index 0: Vertragsabschluss / Index 1: aktueller Wert):

tx = Teuerungsfaktor für die im betrachteten Jahr erbrachten Leistungen

Jx = Landesindex der Konsumentenpreise LIK, Wert Oktober des Vorjahres oder Nominallohnindex Wirtschaftszweige 70-74, Wert Juni des Vorjahres

Page 34: Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planerbereich · 2. Analyse der Aufgabe des Planers für den zu bearbeitenden Entscheidungsschritt des zu leistenden Arbeitsumfanges und

Leitfaden zur Beschaffung von Leistungen im Planbereich A3 - 7

0,2 = festgelegter Festanteil (nach dem viertem Vertragsjahr darf bei mehr als fünf jährigen Verträgen ein Wert von 0.15 vereinbart werden)

0,8 = festgelegter indexabhängiger Anteil (nach dem viertem Vertragsjahr darf bei mehr als fünfjährigen Verträgen ein Wert von 0.85 vereinbart werden)

Der errechnete Preisänderungsfaktor tx bezieht sich auf den im entsprechenden Jahr geleis-teten Leistungsanteil; er wird in den jährlichen "Empfehlungen" von KBOB / BPUK / SSV ver-öffentlicht.