I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und...

28
I. Integrated European Studies in Bremen: Summary AIM: The eastern enlargement of the European Union and the drive for agree- ment in an enlarging Europe have ended the division of the continent and increased the need for problem oriented, interdisciplinary scientific degrees. European Studies com- bines cultural, historical and social scientific knowledge and methods to understand the diversity of Europe's societies and states and their transformation in the twentieth cen- tury. It places emphasis on analysing the division between east and west and the prob- lems of overcoming it in the wake of European integration. This requires existing and future expertise in intercultural communication, capabilities in conflict and problem analysis, and problem solving. In a Europe that is expanding eastward, and has contra- dictory tendencies, transnational communication and intercultural dialogue will be more important than ever. For this reason the language training plays a central role in devel- oping the competence profiles of graduates in the cultural-historical and social scientific spheres. SITE: The historical relationship of Bremen to Eastern Europe, Bremen’s cosmo- politan environment and a tightly woven network of research centres in the ‘City of Sci- ence 2005’ make the Hanseatic City an outstanding location for a new international course of study, in which students from many countries will acquire the skills to re-shape the social and cultural policies of Europe. With a collection of competent scientists and teachers from the Seminar for East and Central European Studies, from the Jean Monnet Centre for European Studies (CEuS) and from the Research Centre on Eastern Europe, with its large library and archival collection of Samizdat material, and with other centres participating in the larger Bremen Europe Centre (ZERP: Centre for European Legal Stud- ies), the requirements are met for outstanding, research-enhanced studies. STUDY PROGRAM: European studies is multi- and interdisciplinary. Drawing on and informed by a variety of disciplines, it deals with the historical and cultural require- ments, political and social driving forces, and the economic and legal mechanisms that have transformed Europe in the past and in the present, as well as the processes of re- gional integration. It conveys comprehensive knowledge on regionalism in connection with problem-oriented, disciplinary, methodical and intercultural skills in the social and cultural sciences. The focus of the Bremen B.A. in Integrated European Studies is on the transformation process in Eastern Europe as well as the challenges facing the countries and states of the European Union as a consequence of eastern enlargement. The program is differentiated in two areas of concentration – cultural-historical European studies, and social scientific European studies. In addition, both areas share a number of modules on European history and integration: - Cultural-historical European studies deal with cultural differences and changes and how they shape society and politics, business environments and law in Europe’s past and pre- sent. In addition to the usual chronological approach to historical studies, comparative East and Central European cultural history has developed at the University of Bremen as a strand of teaching and research in its own right. Its theories and methods are focused on the analysis of the historical-cultural dimension of questions regarding Europeanisa- tion, eastern enlargement, and European identity. - Social scientific European studies deal with country comparisons regarding structures, cultures and institutions of states and societies, their foundations in social and political theory and their changing forms and functions in the past and present. Social science training, including history, law, economics, sociology and political science, provides skills in empirical social research and comparative methods to be applied to problem analysis and the development of problem solving strategies inherent in European integration. The program of study is organised into 15 modules. Six semesters are required to finish the B.A..

Transcript of I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und...

Page 1: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

I. Integrated European Studies in Bremen: Summary

AIM: The eastern enlargement of the European Union and the drive for agree-ment in an enlarging Europe have ended the division of the continent and increased the need for problem oriented, interdisciplinary scientific degrees. European Studies com-bines cultural, historical and social scientific knowledge and methods to understand the diversity of Europe's societies and states and their transformation in the twentieth cen-tury. It places emphasis on analysing the division between east and west and the prob-lems of overcoming it in the wake of European integration. This requires existing and future expertise in intercultural communication, capabilities in conflict and problem analysis, and problem solving. In a Europe that is expanding eastward, and has contra-dictory tendencies, transnational communication and intercultural dialogue will be more important than ever. For this reason the language training plays a central role in devel-oping the competence profiles of graduates in the cultural-historical and social scientific spheres.

SITE: The historical relationship of Bremen to Eastern Europe, Bremen’s cosmo-politan environment and a tightly woven network of research centres in the ‘City of Sci-ence 2005’ make the Hanseatic City an outstanding location for a new international course of study, in which students from many countries will acquire the skills to re-shape the social and cultural policies of Europe. With a collection of competent scientists and teachers from the Seminar for East and Central European Studies, from the Jean Monnet Centre for European Studies (CEuS) and from the Research Centre on Eastern Europe, with its large library and archival collection of Samizdat material, and with other centres participating in the larger Bremen Europe Centre (ZERP: Centre for European Legal Stud-ies), the requirements are met for outstanding, research-enhanced studies.

STUDY PROGRAM: European studies is multi- and interdisciplinary. Drawing on and informed by a variety of disciplines, it deals with the historical and cultural require-ments, political and social driving forces, and the economic and legal mechanisms that have transformed Europe in the past and in the present, as well as the processes of re-gional integration. It conveys comprehensive knowledge on regionalism in connection with problem-oriented, disciplinary, methodical and intercultural skills in the social and cultural sciences. The focus of the Bremen B.A. in Integrated European Studies is on the transformation process in Eastern Europe as well as the challenges facing the countries and states of the European Union as a consequence of eastern enlargement. The program is differentiated in two areas of concentration – cultural-historical European studies, and social scientific European studies. In addition, both areas share a number of modules on European history and integration: - Cultural-historical European studies deal with cultural differences and changes and how they shape society and politics, business environments and law in Europe’s past and pre-sent. In addition to the usual chronological approach to historical studies, comparative East and Central European cultural history has developed at the University of Bremen as a strand of teaching and research in its own right. Its theories and methods are focused on the analysis of the historical-cultural dimension of questions regarding Europeanisa-tion, eastern enlargement, and European identity. - Social scientific European studies deal with country comparisons regarding structures, cultures and institutions of states and societies, their foundations in social and political theory and their changing forms and functions in the past and present. Social science training, including history, law, economics, sociology and political science, provides skills in empirical social research and comparative methods to be applied to problem analysis and the development of problem solving strategies inherent in European integration. The program of study is organised into 15 modules. Six semesters are required to finish the B.A..

Page 2: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

2

The first year of study serves to teach the foundations, the second year to deepen knowledge, and the third year to specialise in specific fields. • In the first year basic knowledge in the areas of cultural history, social sciences and

history are taught, as are the basics of interdisciplinary European studies and Euro-pean integration.

• The second year, in combination with a period of study abroad, aims to achieve a deepening and consolidation of knowledge either in the cultural-historical or the social science approach to European studies. After finishing the semester abroad, the skills necessary to obtain the language certificate will be tested.

• In the third year, students may choose an area of concentration from one of three practical application modules: “European Places of Remembrance and Archives”; “European Publics and Communication”; or “EU Politics and Policy Making”. For one of these areas of concentration an internship of the duration of two months is required. Cooperation partners with practical application experience, project-style teaching, and internships will be integrated into teaching.

In the sixth semester, students complete their B.A. thesis, for which two months are scheduled. After completing this BA thesis and 180 Credit Points, students will be granted the degree “Bachelor of Integrated European Studies (BA-IES)” (with additional distinc-tions depending on the concentration of study). Based on these qualifications, graduates will be able to seek employment or, if they want, to enrol in M.A. programs within Ger-many and abroad. In Bremen these include the M.A. Transnational European Studies (planned for 2005-6), Master of European Labour Studies (MELS), M.A. Global Govern-ance and Social Theory, and the M.A. Social Policy Research.

LANGUAGES and STUDY ABROAD. An important part of the training is learning foreign European languages. Teaching will be in German and English, and where appro-priate in the third year, in Russian and Polish. Competence in German and English is a prerequisite for admission to the program, and a third language is desired. Students who choose cultural history as an area of concentration must take a practical language train-ing course to learn either Polish or Russian, which includes a semester abroad at a Polish or Russian partner university. The strong focus on practical language training courses, combined with a semester abroad, is designed to lead to a degree of language profi-ciency that will allow students to work with organisations that are active across Europe. For this reason students are expected to have extraordinary language skills before they begin their course of study, and that they will develop intensively during their course of study and their semester of study abroad. Students are advised to inform themselves at the earliest possible opportunity, i.e. in the first year, about the spectrum of suitable in-ternships, partner universities available and financial support schemes (scholarships, BAföG, ERASMUS, Sokrates, DAAD, Fulbright, etc.)

FACULTY includes (in alphabetic order) Prof. Dr. Detlev Albers; Dr. Ivo Bock; PD Dr. Helga Bories-Sawala; Dr. Shawn Donnelly; Dr. Franck Düvell; Prof. Dr. Wolfgang Eichwede; Dr. Stefan Garsztecki; Prof. Dr. Wolfgang Kissel, Prof. Dr. Zdzislaw Kras-nodebski, Prof. Dr. Ulrike Liebert; Henrike Müller Dipl.Pol.; Kathrin Packham Dipl.Pol.; HD Dr. Konstanze Plett; Dr. Lothar Probst; Dr. Rüdiger Ritter; Ingrid Röder M.A.; apl. Prof. Dr. Wolfgang Schlott; Alla Siezckcarek; PD Dr. Dirk Uffelmann; Janna Wolff Dipl.Pol, and others.

Page 3: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

3

II. Studienplan

Erstes Jahr – Grundlagen 1. Fachsemester (Wintersemester)

Modul Lehrveranstaltungen IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP

(S) Interdisziplinäre Analysen der Europäischen Integ-ration (2 SWS) (V) Transformationen Europas im 20. Jahrhundert (2 SWS) (Ü) Einführung in die interdisziplinären Europastudien: Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens (2 SWS)

IES-M2 Soziologische Theorien (Pflicht) 6 CP

(V) Soziologische Theorien von Gesellschaft und Staat in Europa (2 SWS) Tutorium zur Vorlesung (2 SWS) Module bzw. Lehrveranstaltungen aus den Bereichen

- Rechtswissenschaft, - Politik, - Soziologie,

nach Studienordnung und Festlegung der Studien-kommission

WAHLPFLICHTBEREICH 1 Studienrichtung Sozialwissen-schaftliche Europastu-dien 12 CP Studienrichtung Kulturhistorische Eu-ropastudien Schwerpunkt Osteuro-pa/Russland IES-M5R1 Russisch 12 CP Schwerpunkt Ostmitteleuropa/Polen IES-M5P1 Polnisch 12 CP

Sprachkurse (6 SWS) und angeleitetes Lernen im Selbstlernzentrum des Fremdsprachenzentrums der Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen

Summe Kreditpunkte: 30

Page 4: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

4

Erstes Jahr – Grundlagen

2. Fachsemester (Sommersemester) Modul Lehrveranstaltungen IES-M3 Kulturgeschichte (Pflicht) 12 CP

(V) Kulturgeschichte im 20. Jahrhundert (2 SWS) (K) Theorien und Methoden der Kulturgeschichte (2 SWS) Übung zum Kurs (2 SWS)

IES-M4 Sozialwissenschaft-liche Methoden (Pflicht) 6 CP

(K) Sozialwissenschaftliche Methoden (2 SWS) Tutorium zum Kurs (2 SWS)

Module bzw. Lehrveranstaltungen aus den Bereichen - Rechtswissenschaft, - Politik, - Soziologie,

nach Studienordnung und Festlegung der Studien-kommission

WAHLPFLICHTBEREICH 1 Studienrichtung Sozialwissen-schaftliche Europastu-dien 12 CP Studienrichtung Kulturhistorische Eu-ropastudien Schwerpunkt Osteuro-pa/Russland IES-M5R2 Russisch 12 CP Schwerpunkt Ostmitteleuropa/Polen IES-M5P2 Polnisch 12 CP

Sprachkurse (6 SWS) und angeleitetes Lernen im Selbstlernzentrum des Fremdsprachenzentrums der Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen

Summe Kreditpunkte: 30

Page 5: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

5

1) Es werden mindestens zwei verschiedene Module angeboten, von denen eines zu wäh-len ist.

Zweites Jahr – Vertiefung 3. Fachsemester (Wintersemester)

Modul Lehrveranstaltungen IES-M6 Kultur und Literatur in Europa (Pflicht) 6 CP

(V) Kultur und Literatur in Europa (2 SWS) Übung zur Vorlesung (2 SWS)

IES-M7 Einführung in die euro-päische vergleichende Politikwissenschaft (Pflicht) 6 CP

(V) Einführung in die vergleichende Politikwissenschaft (2 SWS) (Ü) Übung zur Vorlesung (mit Europa-Schwerpunkt) (2 SWS)

WAHLPFLICHTBEREICH 1 beide Studienrichtung IES-M8 Länder- und Area-Studies1)

6 CP jeweils Seminar (2 SWS) und Übung (2 SWS)

Area-Studies Osteuropa/Russland (IES M8O; 4 SWS)

Oder Area-Studies Ostmitteleuropa/Polen (IES M8M; 4 SWS)

Oder Area-Studies Westeuropa/Deutschland (IES M8W; 4 SWS) Module bzw. Lehrveranstaltungen aus den Bereichen

- Rechtswissenschaft, - Politik, - Soziologie,

nach Studienordnung und Festlegung der Studien-kommission

WAHLPFLICHTBEREICH 1 Studienrichtung Sozialwissen-schaftliche Europastu-dien 12 CP Studienrichtung Kulturhistorische Eu-ropastudien Schwerpunkt Osteuro-pa/Russland IES-M5R3 Russisch 12 CP Schwerpunkt Mitteleuropa/Polen IES-M5P3 Polnisch 12 CP

Sprachkurse (6 SWS), Lektürekurs (2 SWS) und ange-leitetes Lernen im Selbstlernzentrum des Fremdspra-chenzentrums der Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen. Vorbereitung auf das Auslandssemester

Page 6: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

6

Zweites Jahr – Vertiefung

4. Fachsemester (Sommersemester) Auslandssemester

Fachstudium und Sprachkurse an Partnerhochschulen Vorbereitung auf die Sprachprüfung in Russisch oder Polnisch

(mindestens Niveau B1, fakultativ Niveau B2) Der Studiengang bietet im Rahmen von Kooperationsabkommen Auslandsstudien-

plätze an. 30 CP

Drittes Jahr-Profilbildung

5. Fachsemester (Wintersemester)

Modul Lehrveranstaltungen WAHLPFLICHTBEREICH 2 Praxismodul Praxisfelder IES-M 9 oder IES-M 10 oder IES-M 11 Teil 1 (6 CP)

alternativ: EU-Politics and Policy-Making (IES-M9) oder Gedächtnisorte (IES-M10) oder Öffentlichkeit und Kommunikation (IES-M11) (jeweils 2 SWS) (SO) Arbeitsgemeinschaften mit Bearbeitung prakti-scher Aufgaben und Vorbereitung der Abschlussarbeit (2 SWS) Modul bzw. Lehrveranstaltung aus der gewählten Ver-tiefungsrichtung (ca. 4 SWS)

- Soziologie (Spezielle Soziologie 1/SP1) oder - Politikwissenschaft (Politikfeldanalyse/Pol-M5)

oder - Internationales Recht: Völkerrecht.

WAHLPFLICHTBEREICH 1 Studienrichtung Sozialwissenschaftliche Europastudien 9 CP Studienrichtung Kulturhistorische Euro-pastudien 9 CP

Sprachkurse in Russisch oder Polnisch oder Module oder Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Politische Kultur, Alltagskultur oder Literatur und Kunst der Länder Ost- oder Ostmitteleuropas oder Module aus anderen Fächern nach Festlegung der Studienkommission

WAHLPFLICHTBEREICH 2 General Studies 9 CP

Module und Lehrveranstaltungen aus den Bereichen 1. Studienfördernde Schlüsselkompetenzen, 2. Berufsvorbereitende Schlüsselkompetenzen, 3. Gender, 4. EDV und Multimedia 5. Fremdsprachen 6. Studium Generale: Trans- und Interdisziplinari-

tät

Praktikum (zu IES-M 9, 10 oder 11)

Achtwöchiges Berufspraktikum mit Praktikumbericht (12 CP) in der veranstaltungsfreien Zeit i.d.R. zwischen dem 5. und 6. Fachsemester

Der Studiengang unterstützt die Studierenden bei der Beschaffung von Praktikumplätzen. Die 12 CP des Praktikums werden je zur Hälfte auf das 5. und 6. Fachsemester an-

gerechnet.

Page 7: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

7

Drittes Jahr-Profilbildung 6. Fachsemester (Sommersemester)

Modul Lehrveranstaltungen WAHLPFLICHTBEREICH-2 Praxismodul2)

Praxisfelder IES-M9 oder IES-M10 oder IES-M11 Teil 2 (6 CP) gesamtes Modul: 12 CP

alternativ: EU-Politics and Policy-Making (IES-M9) Gedächtnisorte (IES-M10) Öffentlichkeit und Kommunikation (IES-M11) (jeweils 2 SWS) (SO) Arbeitsgemeinschaften mit Bearbeitung prakti-scher Aufgaben in Verbindung mit der Abschlussarbeit (2 SWS)

WAHLPFLICHTBEREICH-2 General Studies 6 CP

Module und Lehrveranstaltungen aus den Bereichen 1. Studienfördernde Schlüsselkompetenzen, 2. Berufsvorbereitende Schlüsselkompetenzen, 3. Gender, 4. EDV und Multimedia 5. Fremdsprachen 6. Studium Generale: Trans- und Interdisziplinari-

tät IES-M12 Abschlussmodul Abschlussarbeit und Kolloquium 12 CP

Bachelorarbeit (8 Wochen) Kolloquium mit Präsentation und Verteidigung der Bachelorarbeit

2) Die Leistungen der Module IES-M9 bis IES-M10 werden spätestens bis zum 20. Mai kreditiert, um eine Bewerbung für einen Masterstudiengang zum folgenden Wintersemes-ter zu ermöglichen. Abkürzungen: CP Credit Point/Kreditpunkt M Modul MP Modulprüfung LN Leistungsnachweis K Kurs KO Kolloquium Pro Projektförmige Veranstaltung S Seminar SO Selbstorganisierte Kleingruppenarbeit in Arbeitsgemeinschaften SWS Semesterwochenstunden V Vorlesung VPL Vorprüfungsleistung Ü Übung

Page 8: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

8

III. Studienordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien im

Fachbereich Sozialwissenschaften der Universität Bremen vom 1. September 2005

(noch nicht genehmigte Fassung)

Der Rektor der Universität Bremen hat am ... nach § 110 Abs. 5 des Bremischen Hoch-schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2003 (BremGBl. S. 295-334) die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien in der nachstehenden Fassung genehmigt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Studienordnung beschreibt Ziele, Aufbau und Inhalte des Bachelorstudiengangs Integrierte Europastudien an der Universität Bremen in Verbindung mit der fach-spezifischen Prüfungsordnung für den Studiengang Integrierte Europastudien. Sie regelt den Studienverlauf für alle Studierenden, die den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang Integrierte Europastudien anstreben. (2) Die Studienordnung dient den Studierenden1 als Grundlage ihrer Studienplanung. Sie ist ferner Grundlage der Lehrveranstaltungsplanung und der Lehre.

§ 2 Ziele des Studiums

(1) Das Studium qualifiziert für eine Berufstätigkeit im öffentlichen oder privaten Sektor, in der spezifische Kompetenzen hinsichtlich der europäischen Geschichte, Kultur und poli-tischen Entwicklung benötigt werden und Mehrsprachigkeit Voraussetzung ist. Es eignet sich sowohl für die Fortsetzung und Vertiefung der wissenschaftlichen Ausbildung im Rahmen eines Masterstudiums als auch für eine unmittelbar anschließende Tätigkeit in Staat, Wirtschaft, Kultur, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen auf lokaler, regionaler, nationaler, transnationaler und internationaler Ebene. (2) Das Studium vermittelt Grundlagen der Fächer Geschichte, Kultur-, Politik- und Sozi-alwissenschaft, spezielle regionalbezogene Kenntnisse in den Modulen der Area-Studies sowie weitere Qualifikationen in Soziologie und Rechtswissenschaft. In der Studienrich-tung kulturhistorische Europastudien werden Sprachkenntnisse in Russisch oder Polnisch erworben und zertifiziert. In den Praxismodulen wird in Verbindung mit dem Berufsprak-tikum das berufliche Kompetenzspektrum erweitert. Im obligatorischen Auslandssemes-ter kann der Alltag in einem anderen kulturellem Kontext erlebt werden. Mit diesen Quali-fikationen führt das Studium zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der eine wissenschaftliche Grundqualifikation mit analytisch-methodischen Fähigkeiten und Pra-xiskompetenzen verbindet. Es vermittelt damit insgesamt die Fähigkeit, wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu entwickeln und zu bearbeiten, die Ergebnisse anwen-dungsorientiert in ein berufliches Umfeld einzubringen und eine wissenschaftlich fundierte Berufstätigkeit auszuüben.

1 Auch wenn wir im folgenden die männliche Form benutzen sollten, gelten die Ausführungen für Frauen und Männer gleichermaßen.

Page 9: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

9

§ 3 Studiendauer, Unterrichtssprache und Sprachanforderungen

(1) Die Studiendauer beträgt einschließlich des Auslandssemesters und des Pflichtprakti-kums sechs Semester (Regelstudienzeit). (2) Die Unterrichtssprache ist überwiegend Deutsch. Lehrveranstaltungen können jedoch auch zweisprachig oder ausschließlich in Englisch abgehalten werden. In der Studienrich-tung Kulturhistorische Europastudien können Lehrveranstaltungen auch in polnischer o-der russischer Sprache abgehalten werden. Die Zulassung zum Studium setzt den Nach-weis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B 2 des Common European Framework of Reference for Languages voraus. Hinzu sollen Kenntnisse einer weiteren Sprache außer Deutsch treten. (3) In der Studienrichtung Kulturhistorische Europastudien mit den Schwerpunkten Ost-europa/Russland bzw. Ostmitteleuropa/Polen sind bereits zu Beginn des Studiums Kennt-nisse der russischen bzw. polnischen Sprache auf dem Niveau A 1 nach dem Common European Framework of Reference for Languages erforderlich, da die weitere Sprachaus-bildung hierauf aufbaut und dieser Nachweis Zulassungsvoraussetzung für das erste Sprachmodul im 1. Fachsemester ist. In diesen Studienrichtungen können auch fachliche Lehrveranstaltungen in diesen Sprachen angeboten und russisch- bzw. polnischsprachige Texte gelesen werden. (4) Studienbewerber aus dem Ausland müssen vor Aufnahme des Studiums die an der Universität Bremen allgemein geltenden Voraussetzungen bezüglich deutscher Sprach-kenntnisse erfüllen. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch das Bestehen des TestDaF auf der Niveaustufe 4 für alle Prüfungsteile oder äquivalente Leistungen.

§ 4 Aufbau des Studiums

(1) Der Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien ist in die Studienrichtungen 1. Sozialwissenschaftliche Europastudien (SR 1) und 2. Kulturhistorische Europastudien (SR 2) mit den Schwerpunkten

a) Osteuropa/Russland und b) Ostmitteleuropa/Polen gegliedert.

Ein Wechsel zwischen den Studienrichtungen und Schwerpunkten ist nur nach Beratung und mit Genehmigung der Studienkommission möglich. Nach dem ersten Studienjahr soll ein Wechsel nicht mehr erfolgen. (2) Der Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien umfasst:

1. den Pflichtbereich (60 CP) mit der Vermittlung grundlegender Kenntnisse für beide Studienrichtungen und den Modulen:

a) Europäische Transformation und Integration (IES-M1) im 1. Fachsemester im Umfang von 12 Kreditpunkten (CP),

b) Soziologische Theorien (IES-M2) im 1. Fachsemester im Umfang von 6 Kreditpunkten (CP),

c) Kulturgeschichte (IES-M3) im 2. Fachsemester im Umfang von 12 Kredit-punkten (CP),

d) Sozialwissenschaftliche Methoden (IES-M4) im 2. Fachsemester im Umfang von 6 Kreditpunkten (CP),

e) Kultur und Literatur in Europa (IES-M6) im 3. Fachsemester im Umfang von 6 Kreditpunkten (CP) und

f) Einführung in die europäische vergleichende Politikwissenschaft (IES-M7) im 3. Fachsemester im Umfang von 6 Kreditpunkten (CP).

Hinzu kommt das Abschlussmodul mit der Abschlussarbeit und dem Kolloquium im 6. Fachsemester im Umfang von 12 Kreditpunkten (CP).

Page 10: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

10

2. den Wahlpflichtbereich 1 (81 CP) mit der Vermittlung von Kenntnissen und

Kompetenzen in der gewählten Studienrichtung. In diesem Bereich sind a) in der Studienrichtung Sozialwissenschaftliche Europastudien (SR 1) im er-

sten, zweiten und dritten Fachsemester Module bzw. Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie im Umfang von jeweils 12 Kreditpunkten (CP) zu studieren. Das Studium umfasst in

i. Rechtswissenschaft eine Einführung in die Rechtswissenschaft so-wie Grundlagen des Internationalen Rechts und des EU-Rechts oder Europäische Rechtsgeschichte,

ii. Politikwissenschaft eine Einführung in die internationalen Bezie-hungen und Internationale Politik,

iii. Soziologie ein zweisemestriges Modul der Speziellen Soziologie. Im 5. Fachsemester umfasst das Studium im gewählten Vertiefungsfach Module bzw. Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 9 Kredit-punkten (CP) aus der

iv. Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Internationales Recht mit Schwerpunkt Völkerrecht oder

v. der Politikwissenschaft im Bereich der Politikfeldanalyse oder vi. Soziologie mit einem einsemestrigen Modul der Speziellen Sozio-

logie. Hinzu kommen das Modul Area-Studies Deutschland und Europa (IES-M8W) im Umfang von 6 Kreditpunkten (CP) im 3. Fachsemester sowie das Auslandsstudium im Umfang von 30 CP im 4. Fachsemester (Auslands-semester);

b) in der Studienrichtung Kulturhistorische Europastudien (SR 2) im ersten, zweiten und dritten Fachsemester je nach gewähltem Schwerpunkt jeweils ein Sprachmodul in Russisch (IES-M5R1 bis IES-M5R3) bzw. Polnisch (IES-M5P1 bis IES-M5P3) erfolgreich zu studieren. Hinzu kommen das Modul Area-Studies Osteuropa (IES-M8O) oder Ostmitteleuropa (IES-M8M) im Umfang von 6 Kreditpunkten (CP) im 3. Fachsemester. Im 5. Semester sind insgesamt 9 Kreditpunkten (CP) in

i. weiteren Sprachkursen in Russisch oder Polnisch oder ii. in Modulen oder Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Politi-

scher Kultur, Alltagskultur oder Literatur und Kunst der Länder Ost- und Ostmitteleuropas

zu erwerben. Hinzu kommt auch in dieser Studienrichtung das Auslands-studium im Umfang von 30 CP im 4. Fachsemester (Auslandssemester).

3. den Wahlpflichtbereich 2 (37 CP) mit der Vermittlung berufsbezogener Kennt-

nisse und Kompetenzen sowie der individuellen Profilbildung. In diesem Bereich sind

a) eines von drei Praxismodulen i. EU-Politics and Policy-Making (IES-M9) ii. Gedächtnisorte (IES-M10) oder iii. Öffentlichkeit und Kommunikation (IES-M11)

im Umfang von 12 Kreditpunkten im 5. und 6. Fachsemester erfolgreich zu studieren,

b) Module bzw. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich General Studies im Um-fang von insgesamt 15 Kreditpunkten (CP) erfolgreich abzuschließen sowie

c) das achtwöchige Pflichtpraktikum im Umfang von 12 Kreditpunkten (CP) erfolgreich zu absolvieren.

(3) Über die im Absatz 2 aufgeführten Module und Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs hinaus können weitere Module und Lehrveranstaltungen besucht so-wie Studienleistungen erbract werden, die nicht auf die für den Abschluss des Bache-

Page 11: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

11

lorstudiums Integrierte Europastudien notwendigen 180 Kreditpunkte angerechnet, aber im Zeugnis aufgeführt werden (Wahlbereich).

§ 5 Studieninhalte

Die Inhalte des Studiums sind im Anhang 1 (Studienplan) und den als Anhang 2 beige-fügten Modulbeschreibungen dargestellt.

§ 6 Studienangebot und Berufspraktikum

(1) Das Curriculum des Bachelorstudiengangs ist modularisiert. Lehre zu den in § 4 ge-nannten Bereichen werden in einem Umfang angeboten bzw. anerkannt, der das Errei-chen der für den Abschluss des Studiums notwendigen Studien- und Prüfungsleistungen in der Regelstudienzeit sicherstellt. Neben den nach Studienplan regelhaft anzubietenden Modulen können von der Studienkommission Lehrangebote anderer Fächer und Fachbe-reiche der Universität Bremen, andere Bremer Hochschulen sowie der Partneruniversität Oldenburg für den Wahlpflichtbereich anerkannt und in das Veranstaltungsverzeichnis des Bachelorstudiums Integrierte Europastudien eingestellt werden. Daneben können Studierende die Anerkennung von Veranstaltungen von Modulen bzw. Lehrveranstaltun-gen zu Beginn eines Semesters individuell bei der Studienkommission beantragen. Über die Möglichkeiten berät die Studienfachberatung. Kreditpunkte (CP) können in den nicht vom BA Integrierte Europastudien verantworteten Modulen bzw. Lehrveranstaltungen nur nach vorheriger Anerkennung durch die Studienkommission erworben werden.

(2) Das Studium umfasst außer der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module und der Erbringung der vorgeschriebenen Leistungen auch die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Recherchearbeiten sowie Projekt- und Gruppenarbeit. (3) Während des Studiums haben die Studierenden, im Regelfall zwischen dem 5. und 6. Fachsemester, ein achtwöchiges Praktikum zu absolvieren. Das Praktikum soll in einem inhaltlichem Zusammenhang mit einem Praxismodul des Wahlpflichtbereichs 2 stehen soll. Das Nähere regelt die Praktikumordnung.

§ 7 Auslandssemester

Während des Studiums haben die Studierenden im vierten Studiensemester ein Aus-landssemester zu absolvieren. Es soll sowohl der Vertiefung der fachlichen Grundlagen als auch der Verbesserung der Sprachkompetenz dienen. Das Nähere regeln die Richtli-nien für das Auslandsstudium im Anhang zu dieser Studienordnung.

§ 8 Planung der Lehre und Fortschreibung des Curriculums

(1) Die Lehrveranstaltungsplanung, die Evaluation des Curriculums und die Erarbeitung von Vorschlägen für die Fortschreibung der Studienordnung und des Studienplans oblie-gen der Studienkommission. (2) Ziele sowie Aufbau, Umfang und die Gliederung des Studiums werden in Zusammen-arbeit mit verschiedenen inner- und außeruniversitären Einrichtungen regelmäßig über-prüft mit dem Ziel, sie den Erfordernissen anzupassen, die sich aus wissenschaftlichen, hochschuldidaktischen und berufspraktischen Entwicklungen sowie den Erfahrungen mit

Page 12: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

12

der Durchführung des Studiums ergeben. Verantwortlich hierfür ist die Studienkommissi-on Integrierte Europastudien.

§ 9 Studienberatung

(1) Die Fachstudienberatung für den Bachelorstudiengang wird von der Studienkom-mission Integrierte Europastudien organisiert. Sie stellt auch die Beratung bei der Aus-wahl der Module insbesondere im Rahmen der Wahlpflichtbereiche 1 und 2 sicher. (2) Werden am Ende des ersten Studienjahres nicht mindestens 30 CP erreicht, so wer-den die Studierenden zu Beginn des dritten Fachsemesters zu einer verbindlichen Stu-dienberatung aufgefordert. In dieser wird ein Plan zur Fortführung des Studiums erarbei-tet. (3) Ist die Bachelorarbeit zu Beginn des achten Fachsemesters noch nicht angemeldet worden, so wird zu einer verbindlichen Studienberatung aufgefordert, in der ein Termin für die Anmeldung zur Abschlussarbeit vereinbart wird. (4) Überschreitet ein Studierender die Regelstudienzeit von sechs Semestern um mehr als vier Semester, so wird er zu Beginn des 11. Fachsemesters zu einer verbindlichen Studienberatung nach § 63 Abs. 3 BremHG aufgefordert.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1.10.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vor-läufige Studienordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien im Fach-bereich Sozialwissenschaften der Universität Bremen vom 24.8.2004 außer Kraft.

Page 13: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

13

IV.a Allgemeiner Teil der Bachelor-Prüfungsordnungen der Universität Bremen

Der Allgemeine Teil der Bachelor-Prüfungsordnungen ist online abrufbar auf der Home-page des Dezernats 1, Akademische Angelegenheiten, Referat 13 „Lehre und Studium“: http://www.lehre-studium.uni-bremen.de/ordnung.html Der Allgemeine Teil ist Bestandteil der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Integrierte Europastudien“ und unbedingt zu beachten.

IV.b. Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien

der Universität Bremen vom 1. September 2005

Der Rektor der Universität Bremen hat am 22. September 2005 nach § 110 Abs. 2 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntgabe vom 11. Juli 2003 (Brem.GBl. S. 295-334) die fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelor-studiengang Integrierte Europastudien in der nachstehenden Fassung genehmigt. Die fachspezifische Prüfungsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prü-fungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005.

§ 1 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Auslandssemesters und eines achtwöchi-gen Praktikums sechs Fachsemester.

§ 2 Studiendauer und Studienaufbau

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des modularisierten Bachelor-Studiengangs Integ-rierte Europastudien sind 180 Kreditpunkte (Credit Points) zu erwerben. Dabei entfallen

1. auf den Pflichtbereich einschließlich Abschlussmodul 60 Kreditpunkte, 2. auf den Wahlpflichtbereich 1 (Studium in der gewählten Studienrichtung) ein-

schließlich Auslandssemester 81 Kreditpunkte und 3. auf den Wahlpflichtbereich 2 (Praxismodul, Praktikum und General Studies)

39 Kreditpunkte. (2) Das Studium ist in Module gegliedert. Der Bachelor-Studiengang umfasst

1. den Pflichtbereich mit der Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Kompe-tenzen in beiden Studienrichtungen und in den Grundlagen der Europäischen Transformation und Integration mit den Modulen

a) Europäische Transformation und Integration (IES-M1), b) Soziologische Theorien (IES-M2), c) Kulturgeschichte (IES-M3), d) Sozialwissenschaftliche Methoden (IES-M4), e) Kultur und Literatur in Europa (IES-M6) sowie f) Einführung in die vergleichende europäische Politikwissenschaft (IES-M7);

2. den Wahlpflichtbereich 1 mit der Vermittlung spezifischer Kenntnisse und Kom-petenzen in der gewählten Studienrichtung. Es können die Studienrichtungen

Page 14: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

14

a) SR 1: Sozialwissenschaftliche Europastudien oder b) SR2: Kulturhistorische Europastudien mit den Schwerpunkten Ostmittel-

europa/Polen oder Osteuropa/Russland gewählt werden. In der gewählten Studienrichtung ist auch das verpflichtende Auslandssemester

zu absolvieren.

a) In der SR 1: Sozialwissenschaftliche Europastudien sind das Modul „Länder und Area-Studies Westeuropa/Deutschland“ (IES-M8W) sowie weitere Module und Le-hrveranstaltungen zu sozialen, rechtlichen und politischen Grundlagen Europas nach den Bestimmungen der Studienordnung aus dem von der Studien-kommission verabschiedeten Lehrprogramm zu studieren.

b) In der SR 2: Kulturhistorische Europastudien sind je nach Schwerpunkt die Sprachmodule Russisch I, II und III (IES M5R1 bis M5R3) bzw. Polnisch I, II und III (IES M5P1 bis M5P3) und das Modul „Länder und Area-Studies Osteuropa/Russland“ (IES-M8O) oder das Modul „Länder und Area-Studies Ostmitteleuropa/Polen“ (IES-M8M) sowie weitere Module und Lehrveranstaltungen zu sozialen, rechtlichen und po-litischen Grundlagen Europas nach den Bestimmungen der Studienordnung aus dem von der Studienkommission verabschiedeten Lehrprogramm zu studieren.

3. den Wahlpflichtbereich 2 mit der Vermittlung praktischer Kenntnisse und Kom-

petenzen und der Möglichkeit zu individueller Profilbildung. Es sind ein Praxismo-dul aus einem der angebotenen Praxisfelder „EU-Politics and Policy-Making“, „Ge-dächtnisorte“ und „Öffentlichkeit und Kommunikation“, das achtwöchige Pflicht-praktikum sowie weitere Module und Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Gene-ral Studies nach den Bestimmungen der Studienordnung zu studieren.

4. das Abschlussmodul mit der Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) und dem Kolloqu-

ium. (3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden im angege-benen Turnus nach einem festen Stundenplan angeboten. Die einzelnen Module und Lehrveranstaltungen werden nach den Bestimmungen der Studienordnung von der Stu-dienkommission in der Jahresplanung des Lehrprogramms ausgewiesen. Darüber hinaus können auf Antrag von Studierenden auch weitere Module und Lehrveranstaltungen von der Studienkommission für die entsprechenden Bereiche ins Lehrprogramm aufgenom-men werden. (4) Das vierte Fachsemester wird als verpflichtendes Auslandssemester absolviert. Nähe-res ist in der Studienordnung und in den „Richtlinien zum Auslandsstudium“ geregelt. (5) Das verpflichtende achtwöchige Praktikum kann in Deutschland oder im Ausland ab-solviert werden. Es werden 12 CP vergeben. Über das Praktikum ist ein unbenoteter Auswertungsbericht zu schreiben. Das Nähere zum Praktikum regelt die Praktikum-ordnung. (6) Vor Antritt des Auslandsstudiums in Polen bzw. Russland sollen die Sprachmodule in Polnisch bzw. Russisch der ersten drei Fachsemester erfolgreich abgeschlossen und in der Regel Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 nachgewiesen werden. Vor Antritt des Auslandsstudiums in einem anderen Land sollen einschlägige Sprach-kenntnisse in der Regel auf dem Niveau B 2 nach dem Common European Framework of Reference for Languages erworben worden sein. (7) Für die Studienrichtung kulturhistorische Europastudien sind

1. im Schwerpunkt Osteuropa/Russland bereits zu Beginn des Studiums Kenntnisse der russischen Sprache auf dem Niveau A1 nach dem European Framework erfor-derlich, da die weitere Sprachausbildung hierauf aufbaut. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Moduls IES-M5R1 im ersten Fachsemester.

Page 15: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

15

2. im Schwerpunkt Ostmitteleuropa/Polen bereits zu Beginn des Studiums Kenntnis-se der polnischen Sprache auf dem Niveau A1 nach dem European Framework er-forderlich, da die weitere Sprachausbildung hierauf aufbaut. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Moduls IES-M5P1 im ersten Fachsemester.

(8) Lehrveranstaltungen werden in deutscher und englischer Sprache gehalten. In der Studienrichtung kulturhistorische Europastudien können Lehrveranstaltungen auch in polnischer oder russischer Sprache gehalten werden.

§ 3 Prüfungen

(1) Prüfungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden:

1. mündliche Prüfung mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten, 2. Klausur mit einer Bearbeitungsdauer von 120 Minuten, 3. Hausarbeit im Umfang von 15 - 20 Seiten (ohne Anlagen), 4. Studienarbeit im Umfang von 15 - 20 Seiten (ohne Anlagen), 5. Projektarbeit und Mitarbeit an einem Projektbericht mit einem eigenem

Beitrag von 10 bis 15 Seiten, 6. Tests in Sprachmodulen (Lexik/Grammatik, Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen), 7. Sprachklausur mit einer Bearbeitungsdauer von 120 Minuten, 8. Praktikumbericht im Umfang von 15 Seiten (ohne Anlagen).

(2) Anmeldungen zu Modulprüfungen erfolgen spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich. (3) Modulprüfungen werden in der Regel in der letzten Veranstaltungswoche eines Se-mesters oder in der darauf folgenden Woche durchgeführt. Sie müssen so terminiert werden, dass sie in dem Semester, in dem das Modul endet, erstmalig vollständig er-bracht und bewertet werden können. (4) Sofern in den Anlagen zu dieser Ordnung die Prüfungsformen nicht festgelegt sind, so kann der Prüfer eine Prüfungsform gemäß Abs. 1 festlegen. Formen, Fristen und Bearbei-tungsdauer sind den Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben. (5) Nicht bestandene Prüfungen können drei Mal wiederholt werden. Wiederholungen von nicht bestandenen schriftlichen Prüfungen können mit Zustimmung des Prüfungs-ausschusses auch als mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die erstmalige Wieder-holung einer nicht bestandenen Modulprüfung soll spätestens noch in der darauf folgen-den veranstaltungsfreien Zeit ermöglicht werden.

§ 4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, erfolgt auf Antrag durch den Prüfungs-ausschuss. Die Antragstellung soll unmittelbar nach dem Wechsel der Hochschule bzw. dem Wechsel des Studiengangs erfolgen. (2) Studierenden der Studienrichtung Kulturhistorische Europastudien, die bereits fortge-schrittene Kenntnisse der russischen bzw. polnischen Sprache nachweisen, kann auf An-trag und nach einem von den Fachlektoren durchzuführenden Spracheinstufungstest vom Prüfungsausschuss die Teilnahme an einzelnen Sprachlehrveranstaltungen und Sprach-Modulprüfungen ganz oder teilweise erlassen werden. Der Erlass kann vom Prüfungsaus-schuss mit der Auflage des Besuchs weiterer fachlicher Lehrveranstaltungen aus den Be-reichen Politische Kultur, Alltagskultur und Literatur und Kunst der Länder Ost- oder

Page 16: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

16

Ostmitteleuropas verbunden werden, die mit Prüfungsleistungen und mit entsprechenden Kreditpunkten nachzuweisen sind.

§ 5 Prüfungsanforderungen der Bachelorprüfung

(1) Die Prüfungsanforderungen sind in der Anlage 1 aufgeführt. (2) Das Studium einiger Module setzt den erfolgreichen Abschluss von anderen Modulen gemäß Anlage 1 voraus.

§ 6 Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt in der Regel zu Beginn des 6. Fachsemes-ters. Sie setzt den Erwerb von mindestens 150 Kreditpunkten, die Absolvierung des Aus-landssemesters und des Praktikums voraus. (2) Bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit ist in der Studienrichtung Kulturhistorische Europastudien der Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B 1 des Common European Framework of Reference for Languages

1. im Schwerpunkt Osteuropa/Russland in Russisch oder 2. im Schwerpunkt Ostmitteleuropa/Polen in Polnisch

vorzulegen. (3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt acht Wochen. Ihr Umfang soll 50 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Bearbeitungsfrist kann vom Prüfungs-ausschuss bei Vorliegen gewichtiger Gründe auf Antrag um maximal zwei Wochen ver-längert werden. (4) Über die Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Das Kolloquium umfasst eine 15-minütige Präsentation und eine anschließende 30-minütige Diskussion. Das Kolloquium wird von den beiden Gutachtern der Bachelorarbeit bewertet. Bachelorarbeit und Kolloqu-ium bilden das Abschlussmodul. Für das Abschlussmodul werden 12 Kreditpunkte verge-ben. Die Note des Abschlussmoduls ergibt sich zu zehn Zwölfteln aus der Note der Ba-chelorarbeit und zu zwei Zwölfteln aus der Bewertung des Kolloquiums. (5) Die Bachelorarbeit kann mit Genehmigung des Prüfungsausschusses auch als Grup-penarbeit mit bis zu drei Kandidaten erstellt werden. Der Umfang wird vom Prüfungsaus-schuss entsprechend festgelegt. Der Beitrag jedes Kandidaten muss gesondert ausgewie-sen und bewertet werden. (6) Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag auch Bachelorarbeiten in russischer oder polni-scher Sprache zulassen, sofern eine ausreichende Betreuung und Bewertung gewährleis-tet ist. (7) Eine mit „nicht ausreichend“ bewertete Bachelorarbeit oder ein mit „nicht ausrei-chend“ bewerteter Teil einer Gruppenarbeit kann auf Antrag einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses an den Prüfungsausschuss zu stellen.

Page 17: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

17

§ 7 Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Note der Bachelorarbeit inkl. des Kolloquiums macht 20% der Gesamtnote aus. Die restlichen 80% der Gesamtnote werden aus den mit den Kreditpunkten gewichteten No-ten der Module und ggf. Einzellehrveranstaltungen nach den Vorschriften des § 11 des Allgemeinen Teils der Bachelor-Prüfungsordnungen der Universität Bremen gebildet.

§ 8 Zeugnis und Urkunde

(1) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der akademische Grad

“Bachelor of Arts” (abgekürzt: B.A.)

verliehen.

(2) Das Abschlusszeugnis enthält die Angabe, an welcher Hochschule das Auslandsse-mester absolviert wurde sowie die Angabe der Praktikumstelle.

§ 9 Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung zum 1.10.2005 in Kraft und wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffent-licht. Sie ersetzt die bisher geltende Prüfungsordnung vom 18. August 2004 und gilt für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Integrierte Europastudien, die ihr Studium zum Wintersemester 2005/06 aufnehmen. (2) Studierenden, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien der Universität Bremen vor dem 1. Oktober 2005 begonnen haben, werden nach der Prü-fungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien der Universität Bremen vom 18. August 2004 bereits erworbene Prüfungsleistungen angerechnet. Die Anrechnung erfolgt für die Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2004/05 im ersten Fachsemester begonnen haben, nach den in der Anlage 2 wiedergegeben Regeln. Für Studierende, die eine höhere Fachsemestereinstufung erhalten haben, trifft der Prü-fungsausschuss die Anrechnungsentscheidung im Einzelfall. (3) Abweichend von § 3 Abs. 2 wird die Anmeldefrist für die Modulprüfungen des Winter-semesters 2005/06 einheitlich auf den 10. Januar 2006 festgelegt. Bremen, den 22. September 2005 Der Rektor

Page 18: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

18

Anlage 1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europa-studien vom 1. September 2005

V. Prüfungsanforderungen Modul P/WP Titel CP Prüfungsform IES-M1

P Europäische Transformation und Integration

12 Klausur oder Hausarbeit

IES-M2

P Soziologische Theorien 6 Klausur

IES-M3

P Kulturgeschichte 12 Klausur

IES-M4

P Sozialwissenschaftliche Methoden 6 Klausur

IES-M5R1 WP 0)1) Russisch I

12 Tests

IES-M5R2 WP 0)1) Russisch II

12 Tests

IES-M5R3 WP 0)1) Russisch III

12 Tests und Klausur

IES-M5P1 WP 0)2) Polnisch I

12 Tests

IES-M5P2 WP 0)2) Polnisch II

12 Tests

IES-M5P3 WP 0)2) Polnisch III

12 Tests und Klausur

WP3) Module und Lehrveranstaltungen in Politikwissenschaft

12 frei

WP3) Module und Lehrveranstaltungen in Soziologie

12 frei

WP3) Module und Lehrveranstaltungen in Rechtswissenschaft

12 frei

WP4) Module und Lehrveranstaltungen in Soziologie, Politikwissenschaft oder Rechtswissenschaft

9 frei

WP5) Module und Lehrveranstaltungen in Russisch, Polnisch oder Politische Kultur, Alltagskultur, Literatur und Kunst Ost- und Ostmitteleuropas

9 frei

0) Studierende mit anerkannten Sprachkenntnissen können vom Besuch von Sprachlehr-veranstaltungen befreit werden und nehmen dann nach § 5 Abs.2 der fachspezifischen Prüfungsordnung an einem fachlichen Ersatzprogramm teil. 1) Der Besuch der drei Sprachmodule Russisch ist für Studierende der Studienrichtung Kulturhistorische Europastudien mit dem Schwerpunkt Osteuropa/Russland verpflichtend, soweit sie nicht gem. PO § 5 Abs.2 vom Besuch der Sprachlehrveranstaltungen befreit sind. 2) Der Besuch der drei Sprachmodule Polnisch ist für Studierende der Studienrichtung Kulturhistorische Europastudien mit dem Schwerpunkt Ostmitteleuropa/Polen verpflich-tend, soweit sie nicht gem. PO § 5 Abs.2 vom Besuch der Sprachlehrveranstaltungen befreit sind. 3) Die nach der Studienordnung zulässigen Module und Lehrveranstaltungen für die Stu-dienrichtung Sozialwissenschaftliche Europastudien werden im Lehrprogramm nach Be-

Page 19: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

19

schluss der Studienkommission festgelegt. Ihr Studium ist nach Studienplan in den ers-ten drei Fachsemestern vorgesehen. 4) Die nach der Studienordnung zulässigen Module und Lehrveranstaltungen für die Stu-dienrichtung Sozialwissenschaftliche Europastudien werden im Lehrprogramm nach Be-schluss der Studienkommission festgelegt. Ihr Studium ist nach Studienplan im fünften Fachsemester vorgesehen. 5) Die nach der Studienordnung zulässigen Module und Lehrveranstaltungen für die Stu-dienrichtung Kulturwissenschaftliche Europastudien werden im Lehrprogramm nach Be-schluss der Studienkommission festgelegt. Ihr Studium ist nach Studienplan im fünften Fachsemester vorgesehen. Modul P/WP Titel CP Prüfungsform IES-M6 P Kultur und Literatur in Europa

6 Mündliche

Prüfung IES-M7 P Einführung in die europäische

vergleichende Politikwissenschaft 6 Hausarbeit

IES-M8W WP6) Länder und Area Studies Westeu-ropa/Deutschland

6 Studienarbeit

IES-M8O WP6) Länder und Area-Studies Osteuro-pa/Russland

6 Studienarbeit

IES-M8M WP6) Länder und Area-Studies Ostmit-teleuropa/Polen

6 Studienarbeit

IES-M9 WP7) Praxismodul: EU Politics and Pol-icy-Making

12 Studienarbeit oder Projek-tarbeit

IES-M10 WP7) Praxismodul: Gedächtnisorte

12 Studienarbeit oder Projek-tarbeit

IES-M11 WP7) Praxismodul: Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

12 Studienarbeit oder Projek-tarbeit

WP8) Module und Lehrveranstaltungen aus dem Bereich General Studies

frei

P Pflichtpraktikum (8 Wochen) 12 Praktikum-bericht

Abschlussmodul P Bachelorarbeit und Kolloquium

12 Bachelorarbeit und mündliche Prüfung

Summe der insgesamt notwendigen Kreditpunkte (CP)

180

6) Eines der Module Area-Studies ist zu besuchen. 7) Eines der Praxis-Module ist zu besuchen. 8) Die nach der Studienordnung zulässigen Module und Lehrveranstaltungen aus dem Bereich General Studies werden im Lehrprogramm nach Beschluss der Studienkommissi-on festgelegt. Ihr Studium ist nach Studienplan im fünften und sechsten Fachsemester vorgesehen, sie können aber bereits vorher studiert werden.

Page 20: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

20

Der erfolgreiche Abschluss von.... ist Voraussetzung

für den Besuch des Moduls

IES-M5R1 IES-M5R2 IES-M5R2 IES-M5R3 IES-M5P1 IES-M5P2 IES-M5P2 IES-M5P3 IES-M1, IES-M3 IES-M6 IES-M1 IES-M7 IES-M1, IES-M2, IES-M3, IES-M4 IES-M8 (W/O/M)

Page 21: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

21

Anlage 2 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europa-studien vom 1. September 2005

VI. Anrechnungsregelungen nach § 10 Abs. 2 Nach der fachspezifischen Prüfungsordnung vom 18. August 2004 erworbene Kredit-punkte

werden auf die fachspezifische Prüfungs-ordnung vom 1. September 2005 wie folgt angerechnet

Modul CP Modul CP IES-M1 Kulturgeschichte

12 IES-M3 Kulturgeschichte

12

IES-M2 Soziologische Theorien

6 IES-M2 Soziologische Theorie und Metho-den

12

IES-M4 Sozialwissenschaftliche Methoden

6

IES-M3 Europäische Transformation und Integration

12 IES-M1 Europäische Transformation und Integration

12

IES-M4R1 Russisch I

12 IES-M5R1 Russisch I

12

IES-M4R2 Russisch II

12 IES-M5R2 Russisch II

12

IES-M4P1 Polnisch I

12 IES-M5P1 Polnisch I

12

IES-M4P2 Polnisch II

12 IES-M5P2 Polnisch II

12

Studienrichtung Sozialwissen-schaftliche Europastudien (SR 1) Wahlpflichtbereich 1 Module und Lehrveranstaltungen insbesondere aus den Fächern Rechtswissenschaft, Politikwissen-schaft und Soziologie1)

Max. 24

Studienrichtung Sozialwissen-schaftliche Europastudien (SR 1) Wahlpflichtbereich 1 Module und Lehrveranstaltungen aus den Fächern Rechtswissen-schaft, Politikwissenschaft und So-ziologie1)

Max. 24

1) Die Anrechnung erfolgt unter Berücksichtigung des veröffentlichten Lehrprogramms sowie der Beschlüsse des Prüfungsausschusses.

Page 22: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

22

Anlage 3 zur Studienordnung im Bachleorstudiengang Integrierte Europastudien

VII. Praktikumordnung

vom 1. September 2005 (noch nicht genehmigte Fassung)

§ 1 Allgemeines

(1) Nach der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Integrierte Europastudien vom 1. September 2005 sind die Studierenden verpflichtet, ein Prakti-kum zu absolvieren.

(2) Die Praktikumordnung regelt in Ergänzung der Prüfungs- und Studienordnungen die Ziele und das Verfahren der Durchführung des Praktikums. Sie dient zusätzlich den In-stitutionen, in denen Praktika abgeleistet werden, als Information und Empfehlung.

§ 2 Ziele des Praktikums

(1) Das Praktikum hat generell zum Ziel

1. die berufliche Orientierung zu entwickeln und zu fördern und zur Ausbildung einer pro-fessionellen Identität beizutragen,

2. vertiefte Kenntnisse über Organisation und Arbeitsweise eines Berufs- bzw. Tätigkeits-felds zu vermitteln,

3. die Anwendung im Studium erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten zu erproben, 4. die Entwicklung praxisnaher Fragestellungen im Studium zu fördern, 5. Kompetenzen wie z.B. Kooperations-, Kommunikations- und Artikulationsfähigkeit,

Überzeugungsvermögen und Sensibilität für berufliche Problemstellungen zu entwi-ckeln und zu stärken,

6. Einblicke und Kontakte in mögliche Berufs- bzw. Tätigkeitsfelder zu vermitteln.

(2) Im Praktikum sollen Studierende Arbeitssituationen und Arbeitsanforderungen in ei-nem einschlägigen beruflichen Tätigkeitsfeld innerhalb oder außerhalb der Universität erleben. Sie sollen dabei lernen, die jeweils tätigkeitsspezifisch anfallenden Probleme und Aufgaben auf der Basis ihrer bisher erworbenen fachlichen Qualifikationen zu definieren und zu analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und zu realisieren.

§ 3 Rechtsverhältnis

(1) Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäftigungsver-hältnis zwischen den Studierenden und einer Praxisstelle (z.B. Betrieb, Behörde, Verein, Verband).

(2) Das Praktikantenverhältnis soll in der Regel durch einen Praktikantenvertrag begrün-det werden. Im Praktikantenvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest-gelegt.2

§ 4

2 Im Vertrag ist neben den gegenseitigen Rechten und Pflichten insbesondere die Unfall-versicherung zu regeln, die im Falle eines Praktikums, das nicht dem Direktionsrecht der Universität unterliegt, beim jeweiligen Unfallversicherer der Praktikumstelle erfolgt.

Page 23: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

23

Zeitpunkt und Dauer des Praktikums

(1) Das Praktikum ist zeitlich und inhaltlich so in den Studiengang einzuordnen, dass sich die verschiedenen Studienabschnitte sinnvoll ergänzen und eine Einheit bilden.

(2) Das Praktikum umfasst acht Wochen und wird in einem einschlägigen Berufsfeld mit der in der Praktikuminstitution üblichen wöchentlichen Arbeitszeit in der Regel wäh-rend der veranstaltungsfreien Zeit abgeleistet. Das Praktikum kann auf Antrag auch in zwei Abschnitten von vier Wochen absolviert werden. Nach Studienplan ist das Prakti-kum bis zum Anfang des sechsten Fachsemesters zu absolvieren, in der Regel zwi-schen dem 5. und 6. Fachsemester.

(2) In begründeten Fällen kann auf Antrag des Studierenden vom Prüfungsausschuss eine andere zeitliche Regelung genehmigt werden.

§ 5 Vorbereitung, Anmeldung und Betreuung

(1) Die Praktika werden im Rahmen der Praxismodule des Studiengangs IES-M9, IES-M10 und IES-M11 im 5. und 6. Fachsemester wissenschaftlich vorbereitet und ausge-wertet.

(2) Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt beim Modulverantwortlichen des Praxismoduls, dem das Praktikum zugeordnet ist, der die Vereinbarkeit des geplanten Praktikums mit den Vorschriften dieser Ordnung überprüft und das Praktikum genehmigt.

(3) Die Betreuung während des Praktikums erfolgt durch einen Vertreter der Praxisstelle und in der Universität durch den Modulverantwortlichen nach Absatz 2.

§ 6 Praktikumbescheinigung, Zeugnis und Praktikumbericht

(1) Die Praktikumstelle bescheinigt die Durchführung des Praktikums und stellt dem Praktikanten in der Regel zusätzlich ein Zeugnis aus, aus dem die Dauer und die Art der Tätigkeit sowie evt. Fehlzeiten hervorgehen. Die Bestätigung der Praxisstelle kann auf Antrag durch einen Arbeitsvertrag und ein Arbeitszeugnis ersetzt werden.

(2) Nach Beendigung des Praktikums verfasst der Praktikant einen Bericht von 15 Seiten (ohne Anlagen), der Angaben über Arbeitsweise und Struktur der Praxisstellen, die Be-schreibung der eigenen Tätigkeiten und der wesentlichen Arbeitsergebnisse sowie eine Reflexion über die gewonnenen Erfahrungen enthalten soll. Der Bericht ist bei der univer-sitären Praktikumbetreuung spätestens acht Wochen nach Beendigung des Praktikums abzugeben.

(3) Personenbezogene Angaben sind im Bericht zu anonymisieren. Eine Veröffentlichung von Berichten kann nur mit Einwilligung der Praxisstelle erfolgen. Die Einsichtnahme an-derer Studierender und Lehrender in den Bericht ist mit Einwilligung des Praktikanten möglich.

§ 7 Leistungsnachweis und Bewertung

(1) Der Modulverantwortliche prüft und bewertet den Bericht und sorgt für die Registrie-rung des bestandenen Praktikums im elektronischen Prüfungssystem.3

3 Das Praktikum wird nicht benotet. Dennoch kann bei einem unzureichenden Bericht eine Nachbesserung oder eine Neufassung verlangt werden, um die Prüfungsleistung zu

Page 24: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

24

(2) Ein an einer anderen Hochschule im gleichen Fach absolviertes Praktikum wird auf Antrag vom Prüfungsausschuss anerkannt. Ein in einem anderen Fach, jedoch in einem für das jetzige Fach einschlägigen Berufsfeld absolviertes Praktikum, wird auf Antrag und nach Vorlage eines Berichts vom Prüfungsausschuss anerkannt. (3) Einschlägige berufliche Tätigkeiten können auf Antrag vom Prüfungsausschuss aner-kannt werden. Die Anerkennung befreit nicht von der Vorlage eines Berichts. Der Prü-fungsausschuss kann die Anerkennung mit weiteren Auflagen verbinden.

§ 8 Information und Evaluation

(1) Die Studienkommission4 informiert die Studierenden über Praktikummöglichkeiten und -erfahrungen, berät beim Abschluss von Praktikumverträgen (insbesondere durch die Herausgabe eines Mustervertrags) und stellt Kontakte zu Praxisstellen her.

(2) Für die Evaluation der Praktika ist die Studienkommission zuständig. Eine Evaluation soll spätestens alle drei Jahre erfolgen.

§ 9 Konfliktregelung

Bei Konflikten zwischen den Verfahrensbeteiligten über Auslegung und Anwendung dieser Ordnung entscheidet der Prüfungsausschuss.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt nach Genehmigung durch den Rektor in Kraft und ersetzt die Prakti-kumordnung vom 24. August 2004.

bestehen. Vor Einführung des elektronischen Prüfungssystems FlexNow wird für das Praktikum ein Leistungsnachweis ausgestellt. 4 Die Studienkommission kann hiermit auch eine Person beauftragen, ohne ihr die offi-zielle Funktion eines Beauftragten für das Praktikum zu geben (z.B. im Rahmen der Stu-dienfachberatung).

Page 25: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

25

Anlage 4 zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien

VIII. Richtlinien für das Auslandsstudium (noch nicht genehmigte Fassung)

1. Diese Richtlinien regeln auf der Grundlage der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien der Universität Bremen Ziele, Inhalte und Ablauf des Auslandsstudiums. 2. Das Auslandsstudium umfasst 30 Kreditpunkte (CP) und in der Regel ein Semester. Es beginnt nach Studienplan im Frühjahr nach den Lehrveranstaltungen des 3. Fachsemes-ters. Im Auslandsstudium sollen Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 10 SWS (140 Stunden) besucht werden. Das Auslandsstudium wird in der Regel an einer ausländischen Hochschule absolviert mit der die Universität Bremen im Rahmen einer vertraglichen Regelung kooperiert. 3. In der Studienrichtung Sozialwissenschaftliche Europastudien findet das Auslandsstu-dium in einem europäischen EU-Land statt, in der Studienrichtung Kulturhistorische Eu-ropastudien je nach gewähltem Schwerpunkt entweder in Russland (Schwerpunkt Osteu-ropa) oder Polen (Schwerpunkt Ostmitteleuropa). Der Prüfungsausschuss kann auf An-trag von Studierenden die Absolvierung des Auslandsstudiums in weiteren Ländern ge-nehmigen. Vor der Genehmigung holt er eine Stellungnahme des Auslandsbeauftragten des Studiengangs zum Antrag ein. 4. Der Studiengang berät und unterstützt die Studierenden bei der Suche nach geeigne-ten Auslandsstudienplätzen insbesondere durch:

- den Abschluss von Kooperationsverträgen mit ausländischen Hochschulen, - die Bereitstellung von Informationen zum Auslandsstudium auf der Homepage des

Studiengangs, - die Bekanntmachung der Lehrenden, die spezielle Verbindungen zu und/oder

Kenntnisse über ausländische Hochschulen haben, - Informationsveranstaltungen zum Auslandsstudium, in dem auch Studierende ü-

ber ihr absolviertes Auslandsstudium berichten. Der Studiengang arbeitet hierbei eng mit dem Internationalen Büro des Fachbereichs 8 und dem International Office der Universität Bremen zusammen. 5. Nach § 2 Absatz 6 der Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierte Europastudien evtl. notwendige Sprachkenntnisse in anderen Sprachen als Englisch, Russisch oder Polnisch können im Rahmen des Fremdsprachenzentrums der Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen (FZHB) erworben werden. Dabei sind Kurse im Umfang von 8 SWS nach § 3 Abs. 3 der Entgeltordnung des FZHB entgeltfrei. Zusätz-liche Sprachkurse in Englisch (z.B. zur Erreichung des Niveaus C1), Russisch oder Pol-nisch im FZHB sind entgeltpflichtig. 6. Spätestens in der letzten Veranstaltungswoche des 1. Fachsemesters findet eine erste Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium statt. Zur Mitte des 2. Fachsemesters sollen die Studierenden ihre ausländische Wunschhochschule angeben. Sie können sich nach Beratung für bestimmte ausländische Hochschulen bewerben, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Vermittlung an die Wunschhochschule. 7. Vor Antritt des Auslandsstudiums ist ein Learning Agreement abzufassen, das vom Auslandsbeauftragten des Studiengangs unterzeichnet wird (vgl. Fachspezifische Prü-fungsordnung § 3 Abs.2). Nach der Rückkehr aus dem Auslandsstudium sind die erbrach-ten Studien- und Prüfungsleistungen dem Auslandsbeauftragten des Studiengangs vorzu-legen, der den Erwerb der Kreditpunkte sowie die erzielten Noten bestätigt.

Page 26: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

26

8. Ziel des Auslandsstudiums ist die Erfahrung einer anderen Kultur, die Fortführung des Fachstudiums in einem anderen Hochschulkontext sowie die Verbesserung der Fremd-sprachenkompetenz. 9. Das Auslandsstudium umfasst daher sowohl die Weiterführung des Fachstudiums ins-besondere in der Sozial-, Kultur- und Politikwissenschaft sowie Geschichte und Literatur-wissenschaft als auch Angebote zur Vertiefung der Fremdsprachkompetenz. Für die Stu-dierenden der Studienrichtung Kulturhistorische Europastudien ist der Besuch weiterer Sprachkurse im Auslandsstudium verpflichtend, um sich auf die nach der Rückkehr aus dem Auslandsstudium an der Universität Bremen durchzuführende Sprachprüfung in Rus-sisch (SP Osteuropa) bzw. Polnisch (SP Ostmitteleuropa) vorzubereiten. In dieser Sprachprüfung ist mindestens das Niveau B 1 nach dem Common European Framework of Reference for Languages zu erreichen, um zur Bachelorarbeit zugelassen zu werden.

Page 27: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

27

IX. Faculty/Lehrende im Bachelorstudiengang Integrierte Europa-studien

Name Arbeitsschwerpunkt

Prof. Dr. Detlev Albers Institut für Politikwissenschaft

Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Europäische Integ-ration und soziale Bewegungen

Prof. Dr. Wolfgang Eichwede Institut für Geschichte und For-schungsstelle Osteuropa

Transformationsprozesse; Poli-tik, Geschichte und Kultur Ost-europas

Prof. Dr. Wolfgang Stephan Kissel Seminar für Ost- und Mitteleuropäische Studien

Kulturgeschichte Ost- und Ost-mitteleuropas

Prof. Dr. Zdzisław Krasnodębski, Seminar für Ost- und Mitteleuropäi-sche Studien

Polonistik, Polnische Kulturge-schichte

Prof. Dr. Ulrike Liebert Institut für Politikwissenschaft

Vergleichende Politikwissen-schaft; European Politics

apl. Prof. Dr. Wolfgang Schlott Forschungsstelle Osteuropa

Osteuropa

NN (Stelle im Besetzungsverfahren) Institut für Politikwissenschaft

Politikanalyse im europäischen Mehrebenensystem

Name Arbeitsschwerpunkt

HD Dr. Konstanze Plett Rechtswissenschaftliche Grund-lagen der Europastudien

Dr. Shawn Donnelly Vergleichende Politikanalyse; European Political Economy

Dr. Stefan Garsztecki Polonistik, Polnische Kulturge-schichte

PD Dr. Tesfatsion Medhanie Europäische Rechts- und Verfas-sungspolitik

Henrike Müller, Dipl.-Pol. Sozialwissenschaftliche Europa-studien

Kathrin Packham Sozialwissenschaftliche Europa-studien

Dr. Lothar Probst Politisches System der BRD; Parteiensystem

Dr. Rüdiger Ritter Polonistik Alla Sieczkarek Lektorin für Russisch PD Dr. Dirk Uffelmann Kulturgeschichte Ost- und Ost-

mitteleuropas Janna Wolff, Dipl.-Pol. Sozialwissenschaftliche Europa-

studien

Page 28: I. Integrated European Studies in Bremen: Summary · IES-M1 Europäische Transfor-mation und Integrati-on (Pflicht) Interdisziplinäres Brü-ckenmodul 12 CP (S) Interdisziplinäre

28

VIII. Further Information & contacts - Application deadline for the Winter Semester: 15 July (15 January for the Summer

Semester 2005, only for advanced students) - Length of study: six semesters - Degree “B.A. Cultural-Historical European Studies with Russian (or Polish) Studies” or

“B.A. Social Scientific European Studies” - Limits on enrolment: no - Qualifying degree: secondary education diploma qualifying for university - Proof of English proficiency (for foreigners, for German also) through an internation-

ally recognised certification (IELTS, TOEFL, CAE, etc.). Information on test require-ments, dates, conditions and costs can be found under the following addresses and others: TOEFL Test: www.toefl.org; IELTS Test: www.ielts.org; Cambridge Test: www.cambridge-efl.org.

- Before the start of the Winter Semester, the Foreign Language Centre of the State of Bremen (FZHB) offers a six week practical language training for beginners in Russian and Polish (for a fee).

- Mandatory semester of study abroad in the fourth semester; financial support (BAföG) possible.

- Application documents: you will find the application materials in the brochure entitled “Studieren an der Universität Bremen” (Studying at the University of Bremen). You can obtain them starting at the end of April in the administration building (VWG) of the University of Bremen, and schools in Bremen, and at the career consultation ser-vice at the Job Centre (Arbeitsamt) in Bremen.

- You can download the application documents over the internet at the address www.sfs.uni-bremen.de. You can also apply online at www.online-einschreibung.uni-bremen.de

- You can ask for a written copy of the brochure on application modalities from the Se-cretariat for Students: Universität Bremen – Sekretariat für Studierende – Postfach 33 04 40 – 28334 Bremen – Tel: (0421) 218-9999 – Email: [email protected] – Office hours: Monday, Tuesday, Thursday 9 – 12 a.m, Wednesday 2 p.m. – 4 p.m.

- Faculty 8: Social Sciences, Main Office: Seminar for East and Central European Stud-ies (Margarete Resmer, [email protected], Monday – Friday 9a.m. – 2 p.m.); Academic Dean: Dr. Werner Petrowsky

- Acceptance of courses and examinations taken at other institutions: Central Testing Office (Zentrales Prüfungsamt) of the University of Bremen.

- Central Student Counselling: Betina da Rocha, Bibliothekstraße, Verwaltungsgebäude, Room 0020 - 0070 - Tel: (0421) 218-4769 – Email [email protected] – Inter-net: www.zsb.uni-bremen.de. Information by phone: (0421) 218-9595 outside the counselling hours of Monday, Tuesday, Thursday 9 – 12 a.m., Wednesday 2 p.m. – 4 p.m.

- Regulations on studying and taking exams from the faculty administration: examina-tion requirements, plan of study (Studienordnung), brochure ‘Studying at the Univer-sity of Bremen’ (Studienmöglichkeiten an der Universität Bremen) - brochure ‘Study-ing with children in Bremen’ (Studieren mit Kind(ern) in Bremen).

- The list of courses offered at the University of Bremen is available for purchase in Bremen book stores, at the University Book Stores in Bremen and Oldenburg, avail-able for viewing in all university libraries and on the internet site: http://www.uni-bremen.de/veranstaltungen/vorlesungsverzeichnis

- Who can help further at the University of Bremen? Look here first: General student counselling: http://www.uni-bremen.de/service/studieninteressierte.php3.

- For further information on the B.A. IES take a look at website http://www.europa-studien.uni-bremen.de and http://www.europe-studies.uni-bremen.de.