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EU Rights on Older PeopleSchritt 2 Aktivität 1 (Kurzversion)
EUSTaCEA
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Das Projekt EUSTaCEA
• Europäisches Projekt (2008-2010)• Kofinanziert durch das europäische Daphne III Programm• Gruppe von 11 Partnern aus 10 Staaten (The Netherlands
(ANBO), Germany (BIVA), France (FNG), Italy (FIPAC), Greece (Hellas 50+), Slovenia (Mestna zveva upokojencev Ljubljana), UK (NIACE), Sweden (SPF), Czeach Republic (Zivot 90), Belgium (Commune de Saint-Josse) and the European Organization E.D.E.) unter der Leitung von “Age Platform Europe”
• Ergebnis: – eine europäische Charta über die Rechte und Pflichten
älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen – ein Begleitheft zu den Rechten und Pflichten, welches
diese näher erläutert und umgesetzt werden können
Rechte älterer MenschenEUSTaCEA
Artikel 1
Recht auf Würde, körperliches und geistiges Wohlbefinden, Freiheit und Sicherheit
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Recht auf Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Unterstützung für das Treffen v. Entscheidungen
Artikel 2
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Recht auf Privatheit
Artikel 3
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Artikel 4
Recht auf entsprechende Qualitätsstandardsund auf Ihren persönlichen Bedarf
ausgerichtete Pflege
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Artikel 5
Recht auf individuelle Information und Beratung als Voraussetzung für
ausgewogene Entscheidungen
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Artikel 6
Recht auf Kommunikation, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und
an kulturellen Aktivitäten
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Recht auf freie Meinungsäußerung, Gedanken- und Gewissensfreiheit:
Weltanschauung, Kultur und Religion
Artikel 7
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Artikel 8
Recht auf Palliativpflege, Unterstützung und Respekt für ein Sterben und
einen Tod in Würde
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
Artikel 9
Recht auf Wiedergutmachung
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente
PflichtenWenn Sie älter und möglicherweise pflegebedürftig werden, sollten Sie:• die Rechte und Pflichten jener Menschen respektieren, die in Ihrem Umfeld leben und arbeiten und auch
auf das allgemeine Interesse der Gemeinschaft, in der Sie leben, Rücksicht nehmen. Ihre Rechte und Freiheiten sind dann einzuschränken, wenn andernfalls ähnliche Rechte anderer Menschen der Gemeinschaft beeinträchtigt würden.
• die Rechte der Betreuungspersonen und des sonstigen Pflegepersonals auf eine angemessene Behandlung und ein Arbeitsklima, das frei von Belästigungen und Gewalt ist, respektieren.
• sich Gedanken über Ihre Zukunft machen und die Verantwortung für die Auswirkungen Ihres Tuns und Unterlassens auf Ihre Betreuungspersonen und Angehörigen entsprechend der Gesetzgebung Ihres Landes übernehmen. Dazu gehört: - eine geeignete dritte Person zu benennen, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen und Sie vertreten kann.- Vorausverfügungen zu treffen, die detaillierte Angaben über Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden enthalten, einschließlich Ihrer Pflege und Ihrer Behandlungen während ihrer restlichen Lebenszeit und in der letzten Lebensphase, ebenso wie die Regelung Ihres Besitzes und Ihrer finanziellen Angelegenheiten. Wenn Sie zu einer eigenen Willensbildung nicht mehr in der Lage sind, ist es die Pflicht Ihrer nächsten Verwandten oder eines beauftragten Vertreters, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wobei Ihre Wünsche so weit wie nur irgend möglich respektiert werden sollen.
• die zuständigen Behörden und die Personen in Ihrem Umfeld über eine Situation von Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung informieren, die Sie entweder selbst erleben oder die Sie sehen.
Artikel 10
www.wedo-partnership.eu/ http://www.wedo-partnership.eu/wedo2
EUSTaCEA Projekt und Europäische Charta: http://www.age-platform.eu/age-projects/health-and-long-term-care/659-daphne
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.