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    März 2011DEUTSCHE NORM

    Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN

    Preisgruppe 11DIN Deutsches Institut für Normung e. V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise,nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet.

    ICS 91.120.25; 93.040

    !$m4u"1741782

    www.din.de

    DDIN EN 1998-2/NA

    ©

    Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.de

    Gesamtumfang 20 Seiten

    Nationaler Anhang –National festgelegte Parameter –Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbebe n –Teil 2: Brücken

    National Annex –Nationally determined parameters –Eurocode 8: Design of structures for earthquake re sistance –

    Part 2: Bridges Annexe Nationale –Paramètres déterminés au plan national –Eurocode 8: Calcul des structures pour leur résistance aux séismes –Partie 2: Ponts

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    Vorwort

    Dieses Dokument wurde vom NA 005-53-05 AA „Auslegung von Brücken gegen Erdbeben (SpA zuEN 1998-2)“ im Normenausschuss NA Bauwesen (NABau) erstellt.

    Dieses Dokument bildet den Nationalen Anhang zu DIN EN 1998-2:2010-12 „ Eurocode 8: Auslegung vonBauwerken gegen Erdbeben — Teil 2: Brücken “.

    Die Europäische Norm EN 1998-2 räumt die Möglichkeit ein, eine Reihe von sicherheitsrelevantenParametern national festzulegen. Diese national festzulegenden Parameter (en: Nationally determined

    parameters , NDP) umfassen alternative Nachweisverfahren und Angaben einzelner Werte, sowie die Wahlvon Klassen aus gegebenen Klassifizierungssystemen. Die entsprechenden Textstellen sind in derEuropäischen Norm durch Hinweise auf die Möglichkeit nationaler Festlegungen gekennzeichnet. Eine Liste

    dieser Textstellen befindet sich im Unterabschnitt NA.2.1. Darüber hinaus enthält dieser Nationale Anhangergänzende nicht widersprechende Angaben zur Anwendung von DIN EN 1998-2:2010-12(en: non-contradictory complementary information , NCI).

    Dieser Nationale Anhang ist Bestandteil von DIN EN 1998-2.

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    NA.1 Anwendungsbereich

    Dieser Nationale Anhang enthält nationale Festlegungen für den Entwurf, die Bemessung und Konstruktionvon Brücken in Erdbebengebieten, die bei der Anwendung von DIN EN 1998-2:2010-12 in Deutschland zuberücksichtigen sind.

    Für annähernd gerade Balkenbrücken sind vereinfachte Entwurfskriterien und Nachweisverfahren in Anhang NA.A angegeben, die unter den dort angegebenen Bedingungen alternativ angewendet werdenkönnen.

    Dieser Nationale Anhang gilt nur in Verbindung mit DIN EN 1998-2:2010-12.

    NA.2 Nationale Festlegungen zur Anwendung von DIN EN 1998-2:2010-12

    NA 2.1 Allgemeines

    DIN EN 1998-2:2010-12 weist an den folgenden Textstellen die Möglichkeit nationaler Festlegungen (NDP)

    aus.

    Bezugsabschnitt Gegenstand

    1.1.1(8) Informative Anhänge A, B, C, D, E, F, H, JJ und K

    2.1(3)PReferenz-Wiederkehrperiode T NCR der seismischen Einwirkung für den Grenz-zustand der Tragfähigkeit der Brücke (oder gleichwertig, Referenz-Überschreitungs-wahrscheinlichkeit in 50 Jahren, P NCR).

    2.1(4)P Bedeutungsklassen für Brücken

    2.1(6) Bedeutungsbeiwerte für Brücken

    2.2.2(5) Bedingungen, unter welchen die Erdbebeneinwirkung als außergewöhnliche Einwir-kung betrachtet und von der Erfüllung der Anforderungen nach 2.2.2(3) und 2.2.2 (4) abgesehen werden kann.

    2.3.5.3(1) Formel für die Länge plastischer Bereiche (Fließgelenke)

    2.3.6.3(5) Anteile der Bemessungsverschiebungen für nichtkritische tragende Bauteile

    2.3.7(1) Fälle niedriger Seismizität

    2.3.7(1) Vereinfachte Kriterien für die Auslegung von Brücken in Fällen niedriger Seismizität

    3.2.2.3 Definition aktiver Bruchzonen

    3.3(1)P Länge des durchlaufenden Brückendecks, jenseits welcher die räumliche Veränder-lichkeit der Erdbebeneinwirkung unter Umständen berücksichtigt werden muss

    3.3(6) Abstand, jenseits von welchem die Erdbebenbewegungen des Bodens alsvollständig unkorreliert betrachtet werden können

    3.3(6) Beiwert zur Berücksichtigung der Größe von Bodenbewegungen, die anbenachbarten Auflagern in entgegengesetzter Richtung erfolgen

    4.1.2(4)P ψ 21 Werte für Verkehrslasten, die gleichzeitig mit der Bemessungs-Erdbeben-einwirkung vorkommen

    4.1.8(2) Obere Grenze für den Wert auf der linken Seite von Gleichung (4.4), damit das seis-mische Verhalten einer Brücke als unregelmäßig betrachtet werden kann

    5.3(4) Überfestigkeitsbeiwert γ o

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    Bezugsabschnitt Gegenstand

    5.4(1) Vereinfachte Methoden zur Erfassung von Effekten nach Theorie 2. Ordnung beilinearen Berechnungen

    5.6.2(2)P b Zusätzlicher Sicherheitsbeiwert γ Bd1

    für die Schubtragfähigkeit

    6.2.1.4(1)P Art der Umschnürungsbewehrung

    6.5.1(1)P Vereinfachte Nachweisregeln für Brücken beschränkter Duktilität in Fällen niedrigerSeismizität

    6.6.2.3(3)Erlaubtes Maß für die Schädigung von Elastomerlagern in Brücken, wenn dieErdbebeneinwirkung als außergewöhnliche Einwirkung betrachtet wird, jedoch nichtzur Gänze von den Elastomerlagern aufgenommen wird

    6.6.3.2(1)P

    Prozentsatz der nach unten als Druck wirkenden Auflagerkraft infolge ständigerLasten, der durch die gesamte vertikale Auflagerkraft infolge der Bemessungs-Erdbebeneinwirkung überschritten wird, zur Entscheidung, ob Festhaltekonstruk-tionen erforderlich sind

    6.7.3(7)Oberer Wert der Bemessungs-Erdbebenverschiebung zur Beschränkung der Schädi-gung im Boden oder des Damms hinter Widerlagern, die monolithisch mit demBrückendeck verbunden sind

    7.4.1(1)PWert der Eckperiode T D für das Bemessungsspektrum für Brücken mit Erdbeben-isolierung

    7.6.2(1)P Wert des Erhöhungsbeiwerts γ IS für die Bemessungsverschiebung von Isolations-vorrichtungen

    7.6.2(5) Wert von γ m für Elastomerlager

    7.7.1(2) Werte des Verhältnisses δ für die Bestimmung der horizontalen Rückstellfähigkeit

    7.7.1(4) Wert von γ du zur Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der Bestimmung derBemessungsverschiebungen

    J.1(2) Werte der Mindesttemperatur des Isolators in der Erdbeben-Bemessungssituation

    J.2(1) Beiwerte λ für häufig verwendete Isolationsvorrichtungen

    Darüber hinaus enthält NA.2.2 ergänzende nicht widersprechende Angaben zur Anwendung vonDIN EN 1998-2:2010-12. Diese sind durch ein vorangestelltes „NCI“ gekennzeichnet.

    Tabelle NA.2

    Bezug Gegenstand1.2.4 Normative Verweisungen2.1(2)P Bemessungs-Erdbebeneinwirkung

    NA 2.2 Nationale Festlegungen (National festgelegte Parameter)

    Die nachfolgende Nummerierung entspricht der Nummerierung von DIN EN 1998-1:2010-12 bzw. ergänztdiese.

    NDP zu 1.1.1(8) Anwendungsbereich von DIN EN 1998-2

    Die Anhänge A, B, C, D, E, F, H und JJ behalten ihren informativen Charakter.

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    NCI zu 1.2.4 Normative Verweisungen

    DIN EN 1990:2010-12, Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung

    DIN EN 1992-1-1:2011-01, Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- undSpannbetontragwerken — Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau; DeutscheFassung EN 1992-1-1:2004 + AC:2010

    DIN EN 1997-1, Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik

    DIN EN 1998-1:2010-12, Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben — Teil 1: Grundlagen,Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten; Deutsche Fassung EN 1998-1:2004 + AC:2009

    DIN EN 1998-1/NA:2011-01,Nationaler Anhang — National festgelegte Parameter — Eurocode 8: Auslegungvon Bauwerken gegen Erdbeben Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbau —

    DIN EN 1998-2:2010-12, Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben — Teil 2: Brücken;Deutsche Fassung EN 1998-2:2005 + A1:2009 + AC:2010

    DIN EN 1998-2/NA:2011-03, Nationaler Anhang — National festgelegte Parameter — Eurocode 8: Auslegungvon Bauwerken gegen Erdbeben — Teil 2: Brücken

    DIN EN 1998-5:2010-12, Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben — Teil 5: Gründungen,Stützbauwerke und geotechnische Aspekte; Deutsche Fassung EN 1998-5:2004

    NCI zu 2.1(2)P Bemessungs-Erdbebeneinwirkung

    Es gilt das elastische Antwortspektrum der Bemessungs-Erdbebeneinwirkung nach DIN EN 1998-1/NA:2011-01,3.2.2.1 bis 3.2.2.3, mit den Bemessungswerten der Bodenbeschleunigung ag nach Tabelle NA.2 und derzugehörigen Aufteilung der Bundesrepublik Deutschland in Erdbebenzonen nach Bild NA.1 sowie dieFestlegung der Baugrund- und geologischen Untergrundklassen nach 3.1. Bei Anwendung der äquivalentenlinearen Methode nach DIN EN 1998-2:2010-12, 4.1.6, oder den in Anhang NA.A beschriebenen vereinfachtenEntwurfskriterien — jeweils unter Verwendung des Verhaltensbeiwerts q — muss das Bemessungsspektrum

    nach DIN EN 1998-1 und DIN EN 1998-1/NA:2011-01, 3.2.2.5, angesetzt werden.NDP zu 2.1(3)P Bemessungs-Erdbebeneinwirkung, zu Anmerkung 1

    Es gelten die empfohlenen Werte für T NCR = 475 Jahre und P NCR = 10 %.

    NDP zu 2.1(4)P Bemessungs-Erdbebeneinwirkung, zu Anmerkung und2.1(6)P Bemessungs-Erdbebeneinwirkung, zu Anmerkung

    Bedeutungskategorien und Bedeutungsbeiwerte sind der Tabelle NA.1 zu entnehmen.

    Tabelle NA.1 — Bedeutungskategorien und Bedeutungsbeiwerte

    Bedeutungs-kategorie BrückenBedeutungs-

    beiwert γΙ

    I Brücken die unkritisch hinsichtlich ihrer Verkehrsverbindungen sind und fürdie die Zugrundelegung entweder der Referenz Überschreitungs-wahrscheinlichkeit in 50 Jahren, P NCR, oder die Auslegungslebensdauerder Brücke von 50 Jahren ökonomisch nicht gerechtfertigt ist.

    0,85

    II Autobahnbrücken und Brücken an Bundesstraßen sowieEisenbahnbrücken

    1,00

    III Brücken von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung derVerkehrsverbindungen besonders in der Zeit unmittelbar nach demErdbebenereignis und Brücken, deren Versagen mit einer großen Anzahl

    mutmaßlicher Todesopfer einhergeht und größere Brücken, bei denen einegrößere als die übliche Auslegungslebensdauer verlangt wird

    1,30

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    ANMERKUNG 1 Es wird empfohlen, Bundesautobahnen (BAB), Bundesstraßen (B) und Landesstraßen (L) derBedeutungskategorie II oder III zuzuordnen, Stadt- bzw. Gemeindestraßen (S) und Kreisstraßen (K) der Bedeutungs-kategorie I, II oder III und Gemeindewege (G) und Wirtschaftswege (W) der Bedeutungskategorie I. Die verbindlicheEinstufung muss in Abstimmung mit dem Bauherrn und der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen.

    ANMERKUNG 2 Die in Tabelle NA.1 genannten Bedeutungsbeiwerte gelten für eine Auslegungslebensdauer von50 Jahren. Eine davon abweichende Auslegungslebensdauer kann näherungsweise durch Ansatz des modifiziertenBedeutungsbeiwertes Iγ erfasst werden:

    3/1I

    I)/50( X

    γ γ =

    Dabei ist X die Auslegungslebensdauer in Jahren.

    NDP zu 2.2.2(5) Grenzzustand der Tragfähigkeit (ULS), zu Anmerkung

    DIN EN 1998-2:2010-12, 2.2.2(3) und (4) sind bei Brücken der Bedeutungskategorie II und III generell

    anzuwenden. Bei Brücken der Bedeutungskategorie I ist die Anwendung von (3) und (4) nicht erforderlich.NDP zu 2.3.5.3(1) Lokale Duktilität an den plastischen Gelenken, zu Anmerkung 2

    Es gilt Gleichung (E.19) nach DIN EN 1998-2:2010-12, Anhang E, zur Berechnung der Länge Lp vonplastischen Gelenken in Betonbauteilen.

    NDP zu 2.3.6.3(5) Begrenzung von Verschiebungen — bauliche Durchbildung, zu Anmerkung 1

    Es gelten die in empfohlenen Werte pE = 0,4 und pT = 0,5.

    NDP zu 2.3.7(1) Vereinfachte Kriterien, zu Anmerkung 1

    Die in der Karte der Erdbebenzonen nach DIN EN 1998-1/NA:2011-01, Bild NA.1 gekennzeichneten Zonen 1bis 3 sind im Sinne dieser Norm unabhängig von der Brückenkategorie und dem Bodentyp als Gebiete mitgeringer Seismizität einzustufen. Nichttektonische seismische Ereignisse, z. B. in Bergbau- oderErdfallgebieten, sind im Rahmen dieser Vorschrift nicht berücksichtigt.

    NDP zu 2.3.7(1) Vereinfachte Kriterien, zu Anmerkung 2

    Für Brücken, die die Bedingungen nach NA.A.1(1) und (2) erfüllen, dürfen die in Anhang NA.A beschriebenenvereinfachten Entwurfskriterien angewandt werden. Für Brücken der Bedeutungskategorie I ist kein Nachweisfür den Lastfall Erdbeben erforderlich.

    NDP zu 3.2.2.3(1)P Nahbereichs-Effekte, zu Anmerkung

    Nahbereichseffekte brauchen nicht berücksichtigt zu werden.

    NDP zu 3.3(1)P Räumliche Veränderlichkeit der Erdbebeneinwirkung, zu Anmerkung

    Es gilt der empfohlene Wert Llim = Lg/1,5.

    NDP zu 3.3(6)P Räumliche Veränderlichkeit der Erdbebeneinwirkung, zu Anmerkung 1

    Der Wert Lg ist Tabelle NA.2 zu entnehmen. Die Unterscheidung des Baugrundes in Baugrundklassen erfolgtnach DIN EN 1998-1/NA:2011-01, NDP zu DIN EN 1998-1:2010-12, 3.1.2.

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    Tabelle NA.2 — Entfernung der Widerlager, oberhalb von welcher die Bodenbewegungen alsunkorreliert angesehen werden müssen

    Baugrundklasse A B C

    Lg (m) 600 500 400

    NDP zu 3.3(6)P Räumliche Veränderlichkeit der Erdbebeneinwirkung, zu Anmerkung 2

    Es gelten die empfohlenen Werte für β r .

    NDP zu 4.1.2(4)P Massen, zu Anmerkung

    Für Brücken mit starkem Verkehr gelten folgende Werte für ψ 2,1:

    Für Straßenbrücken ψ 2,1 = 0,2

    Für Eisenbahnbrücken ψ 2,1 = 0,0NDP zu 4.1.8(2)P Reguläres und irreguläres seismisches Verhalten duktiler Brücken, zu Anmerkung

    Es gilt der empfohlene Wert für ρ o.

    NDP zu 5.3(4) Kapazitätsbemessung, zu Anmerkung

    Es gelten die empfohlenen Werte für den Überfestigkeitsbeiwert γ 0.

    NDP zu 5.4(1) Effekte nach Theorie II . Ordnung, zu Anmerkung

    Der Zuwachs der Biegemomente im Fließgelenkquerschnitt infolge Effekte nach Theorie II . Ordnung ist wiefolgt anzusetzen:

    Δ M = d Ed N Ed (NA.1)

    wobei N Ed die Axialkraft und d Ed die relative Querverschiebung der Enden des betrachteten duktilen Bauteilssind, beide Werte in der Erdbeben-Bemessungssituation.

    NDP zu 5.6.2(2)P Bauwerke mit beschränkt duktilem Verhalten, zu Anmerkung

    Sofern der Verhaltensbeiwert mindestens 1,25 beträgt, ist der zusätzliche Sicherheitsbeiwert gegenSprödbruchversagen in 5.6.2(2) γ 0Bd = 1,00, sonst 1,25/ q.

    NDP zu 6.2.1.4(1)P Erforderliche Umschnürungsbewehrung, zu Anmerkung

    Die Umschnürung wird durch rechteckige Bügel gegebenenfalls mit Querhaken oder durch kreisförmige Bügeloder durch Wendel erreicht.

    NDP zu 6.5.1(1)P Nachweis der Duktilität kritischer Querschnitte, zu Anmerkung 1

    Für Brücken mit beschränkt duktilem Verhalten gelten an Stellen möglicher plastischer Gelenke dieRegelungen für die Umschnürungsbewehrung nach NA.A.10.2.

    NDP zu 6.6.2.3(3) Elastomerlager, zu Anmerkung

    Elastomerlager müssen nach DIN EN 1998-2:2010-12, 7.6.2(5), so bemessen werden, dass sie die maximaleSchubdeformation infolge der seismischen Bemessungseinwirkung ohne wesentliche Schäden aufnehmenkönnen.

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    NDP zu 6.6.3.2(1)P Festhaltevorrichtungen, zu Anmerkung

    Es gelten die empfohlenen Werte für pH.

    NDP zu 6.7.3(7) Starr an den Überbau angeschlossene Widerlager, zu Anmerkung

    Es gelten die empfohlenen Werte nach Tabelle 6.2N für d lim.

    NDP zu 7.4.1(1)P Bemessungsspektren, zu Anmerkung

    Es gilt der den vorliegenden Untergrundverhältnissen zugeordnete Wert T D nach DIN EN 1998-1/NA:2011-01,Tabelle NA.3.

    ANMERKUNG Das elastische Antwortspektrum nach DIN EN 1998-1/NA:2011-01 gilt bis zu einer Periode von 4 s. FürWerte von T eff größer als 4 s darf das elastische Antwortspektrum der Verschiebungen nach DIN EN 1998-1:2010-12,

    Anhang A, angewendet werden.

    NDP zu 7.6.2(1)P Isolationssystem, zu Anmerkung

    Es gilt der empfohlene Wert für den Vergrößerungsbeiwert γ IS = 1,50.

    NDP zu 7.6.2(5) Isolationssystem, zu Anmerkung

    Es gilt der empfohlene Wert für den Teilsicherheitsbeiwert γ m = 1,00.

    NDP zu 7.7.1(2) Fähigkeit der Rezentrierung (Rückstellung) in Horizontalrichtung, zu Anmerkung

    Es gilt der in DIN EN 1998-2:2010-12, 7.7.1 (2), Anmerkung 1 empfohlene Wert für den numerischen Wertδ = 0,50.

    Gleichung (7.24) nach DIN EN 1998-2:2010-12 für das Rückstellvermögen von Lagern ist durch folgendeGleichung zu ersetzen:

    d 0 / d cd ≤ δ (NA.2)

    NDP zu J.1(2) Faktoren die zu einer Veränderlichkeit der Bemessungseigenschaften führen, zuAnmerkung

    Es gilt der empfohlene Ansatz zur Berechnung der Mindesttemperatur T min,b.

    NDP zu J.2(1) Auswertung der Veränderlichkeit, zu Anmerkung 2

    Es gelten die empfohlenen Werte/Anleitungen des informativen Anhangs JJ zur Bestimmung der λ -Beiwerte.

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    Anhang NA.A(informativ)

    Vereinfachte Auslegungsregeln für einfache Brücken

    NA.A.1 Allgemeines

    (1) Voraussetzungen für die Anwendung dieser vereinfachten Entwurfskriterien und Nachweisverfahren sind:

    a) Der Bauwerksstandort und die Art des Untergrundes weisen keine besonderen Risiken bezüglichGrundbruch, Hangrutschung und Setzung infolge Bodenverflüssigung oder Bodenverdichtung beiErdbeben auf.

    b) Der Baugrund besteht nicht aus tiefgründig unverfestigten Ablagerungen in lockerer Lagerung (z. B.lockerer Sand) bzw. solchen in weicher oder breiiger Konsistenz (z. B. Seeton, Schlick) (dominierendeScherwellengeschwindigkeiten liegen unter 150 m/s).

    c) Die Bodeneigenschaften entlang der Brücke schwanken nicht derart, dass mehr als ein Bodentyp (wie inDIN EN 1998-1/NA:2011-01, NDP zu 3.1.2, angegeben) an den Auflagern des Brückenüberbausanzutreffen ist.

    (2) Die in diesem Anhang beschriebenen vereinfachten Entwurfskriterien entsprechen einer Auslegung fürbeschränkt duktiles Verhalten. Sie können bei Brücken angewendet werden, bei denen das dynamischeVerhalten hinreichend genau durch ein Einmassenschwingermodell angenähert werden kann. DieseBedingung wird in den folgenden Fällen als erfüllt betrachtet:

    a) Bei annähernd geraden Balkenbrücken mit durchgehender Fahrbahnplatte, wenn die seismischen Kräftevon Pfeilern aufgenommen werden, deren Gesamtmasse weniger als 20 % der Überbaumasse beträgt.

    b) Es handelt sich nicht um eine schräge Brücke (20°) entsprechend der Definition in DIN EN 1998-2:2010-12,4.1.5(1).

    c) Das statische System ist annähernd symmetrisch um den Mittelpunkt der Fahrbahnplatte, d. h. dietheoretische Exzentrizität eo zwischen dem Steifigkeitsmittelpunkt der stützenden Bauteile und demMassenmittelpunkt des Überbaus übersteigt nicht 5 % der Überbaulänge (L).

    d) Die Länge des durchgehenden Überbaus überschreitet nicht den Grenzwert Llim nach Tabelle NA.A.1.

    ANMERKUNG Die Länge Llim nach Tabelle NA.A.1 entspricht der Länge eines durchgehenden Überbaus, ab der dieräumliche Veränderlichkeit der Erdbebeneinwirkung zu berücksichtigen ist.

    Tabelle NA.A.1 — Grenzlänge des durchgehenden Brückenüberbaus Llim

    Baugrundklasse A B C

    Llim (m) 400 330 270

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    (3) Es wird vorausgesetzt, dass in der Erdbebenbemessungssituation kein wesentliches Fließen im Überbauauftritt.

    ANMERKUNG Fließen des Überbaus wird bei Stahlbetonkonstruktionen als wesentlich angesehen, wenn dieBewehrung der oberen Platte der Fahrbahnkonstruktion bis zu einem Randabstand von 10 % der Breite der oberen Platteoder bis zum Anschluss der oberen Platte an einen Steg, je nachdem, was näher am Rand der oberen Platte ist, fließt.

    (4) Horizontale Einwirkungen des Überbaus infolge Erdbeben werden nicht ausschließlich vonElastomerlagern (schwimmende Lagerung des Überbaus) aufgenommen.

    (5) Der Anwendungsbereich dieses Teils erstreckt sich nicht auf Hängebrücken, Holzbrücken, Brücken ausMauerwerk, bewegliche Brücken und Schwimmbrücken.

    ANMERKUNG Für Holzbrücken ist eine sinngemäße Anwendung der Regelungen dieses Teils möglich, falls dieRegelungen anderer einschlägiger Eurocodes keine ausreichenden Angaben liefern.

    (6) Brücken, die den in den Absätzen (1) und (2) genannten Kriterien genügen, können durch zwei getrennteebene Modelle abgebildet verwenden, das eine, um die Antwort in der Längs-, und das andere, um die

    Antwort in der Querrichtung zu ermitteln. Die Standsicherheit der Brücke muss in jeder Richtung unterBerücksichtigung von NA.A.3 und der möglichen Torsionswirkung entsprechend NA.A.4 nachgewiesenwerden.

    NA.A.2 Ermittlung der horizontalen Erdbebenkräfte

    NA.A.2.1 Allgemeines

    (1) Zur Ermittlung der Erdbebeneinwirkung darf unabhängig von Bauart und Baustoff ein Verhaltensbeiwertvon maximal q = 1,5 angesetzt werden.

    (2) Die Gesamtmasse M des Überbaus wird unter Berücksichtigung der charakteristischen Werte allerständigen Lasten ermittelt. Die quasi-ständigen Werte der variablen Einwirkungen sind mit ψ 2,1Qk,1 anzunehmen, wobei Qk,i den charakteristischen Wert der Verkehrslast darstellt.

    (3) Für Straßen mit normalen Verkehr ist ψ 2,1 = 0 und für Straßenbrücken mit starkem Verkehr ist ψ 2,1 = 0,2zu setzen, wobei die gleichförmige Last von Model 1 (LM 1) anzusetzen ist. Für Eisenbahnbrücken ist im

    Allgemeinen ψ 2,1 = 0 anzusetzen.

    (4) Die Steifigkeit tragender Bauteile aus Stahlbeton und Spannbeton ist unter Annahme von ungerissenenQuerschnitten anzusetzen.

    (5) Die Boden-Bauwerksinteraktion muss immer bei Pfeilern berücksichtigt werden, wenn für eine horizontale

    Einheitslast in einer vorgegebenen Richtung am oberen Ende des Pfeilers der Beitrag der Nachgiebigkeit desBodens zu der gesamten Verformung am oberen Ende des Pfeilers mehr als 20 % beträgt.

    NA.A.2.2 Anregung in Längsrichtung — verschiebliche Lagerung am Widerlager

    (1) Die Beanspruchungsgrößen AED aus Erdbeben müssen bestimmt werden, indem eine äquivalentehorizontale statische Last F am Überbau nach folgender Gleichung angesetzt wird:

    F = M S d(T ) (NA.A.1)

    Dabei ist

    M die effektive Gesamtmasse des Bauwerks, d. h. die Summe aus Überbaumasse und der Masseder oberen Hälfte der Pfeiler;

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    S d(T ) die spektrale Beschleunigung des Bemessungsspektrums (DIN EN 1998-1/NA:2011-01, NDP zu3.2.2.5) entsprechend der Grundschwingungsdauer T der Brücke, die wie folgt bestimmt wird:

    K M

    T π= 2 (NA.A.2)

    wobei K = Σ K i die Systemsteifigkeit, d. h. die Summe der Steifigkeiten der widerstehenden Bauteile darstellt.

    (2) Die Beanspruchungsgröße F nach Gleichung (NA.A.1) wird wie folgt auf die widerstehenden Bauteileaufgeteilt:

    K

    K F F ii = (NA.A.3)

    NA.A.2.3 Anregung in Längsrichtung — unverschiebliche Lagerung am Widerlager

    (1) Liegt am Widerlager eine unverschiebliche Lagerung in Längsrichtung vor, sind zur Bestimmung derseismischen Bemessungseinwirkung die Masse M d des Überbaus und die Massen- und Steifigkeitsverteilungdes Widerlagers zu berücksichtigen. Wenn die Brückenpfeiler einen maßgeblichen Beitrag zum seismischenWiderstand liefern, ist deren Steifigkeit und anteilige Masse zu berücksichtigen.

    (2) Der Einfluss der Wechselwirkung zwischen Bauwerk und Baugrund (Boden-Bauwerk-Wechselwirkung —BBW) ist zu berücksichtigen. Entweder sind hierfür möglichst gute Schätzwerte der relevanten dynamischenBodensteifigkeitsparameter anzusetzen oder eine Parametervariation mit oberen und unteren Grenzwertender Bodensteifigkeit durchzuführen.

    (3) Die Beanspruchungsgrößen aus Erdbeben sind mit dem Antwortspektrenverfahren nachDIN EN 1998-2:2010-12, 4.2.1, unter Berücksichtigung nur der Grundeigenform zu bestimmen.

    Bild NA.A.1 — Modell für Anregung in Längsrichtung bei fester Lagerung am Widerlager (Ansicht)

    (4) Wenn ein Widerlager um mehr als 80 % seiner Höhe in eine steife ungestörte Bodenformationeingebettet ist, kann es als starr mit dem Baugrund verbunden angenommen werden. In diesem Fall sollteq = 1 verwendet und die Trägheitskräfte auf der Grundlage der Bemessungs-Bodenbeschleunigung an derOberfläche des Standorts, ag γ Ι S , ermittelt werden (ohne Spektral-Vergrößerung).

    NA.A.2.4 Anregung in Querrichtung

    (1) Der Überbau ist durch ein Balkenmodell mit einer ausreichenden Anzahl an konzentrierten Massenabzubilden, um das Schwingungsverhalten ausreichend genau zu erfassen.

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    (2) Sofern keine genauere Berechnung durchgeführt wird, kann die Grundschwingungsdauer T des Bau-werks in horizontaler Richtung durch den Rayleigh-Quotienten unter Verwendung eines generalisiertenEinmassenschwingers wie folgt bestimmt werden:

    ∑∑π= ii2

    ii2 d M g

    d M T (NA.A.4)

    Dabei ist

    M i die konzentrierte Masse am Knotenpunkt i;

    d i die Verschiebung in Querrichtung, wenn das Bauwerk den Kräften gM i an allen Knotenpunkten inQuerrichtung unterliegt;

    g die Erdbeschleunigung.

    (3) Die seismischen Beanspruchungsgrößen müssen durch Anbringen von Horizontalkräften F i an allenKnotenpunkten nach folgender Gleichung berechnet werden:

    ii(d2

    2i )

    4 M d T S

    gT F

    π= (NA.A.5)

    Dabei ist

    S d(T ) die Spektralbeschleunigung des Bemessungsspektrums E (DIN EN 1998-1/NA:2011-01, NDP zu3.2.2.5);

    ANMERKUNG Die Anzahl konzentrierter Massen ist ausreichend, wenn sich bei weiterer Unterteilung desBalkenmodells keine maßgebliche Änderung der Eigenperiode T nach Gleichung (NA.A.4) und der seismischenBeanspruchungsgrößen F i nach Gleichung (NA.A.5) ergibt.

    Bild NA.A.2 — Modell einer Balkenbrücke mit Horizontalkräften F i infolge einer Anregung inQuerrichtung jeweils in der Draufsicht

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    NA.A.3 Kombination der Beanspruchungsgrößen infolge der Komponenten derErdbebeneinwirkung

    (1) Die wahrscheinliche maximale Beanspruchungsgröße E , die aus dem gleichzeitigen Auftreten derKomponenten der Erdbebeneinwirkung entlang der horizontalen Achsen X und Y resultiert, ist durch

    Anwendung der beiden folgenden Kombinationen zu berechnen:

    a) E Edx „+“ 0,30 E Edy (NA.A.6)

    b) 0,30 E Edx „+“ E Edy (NA.A.7)

    Dabei bedeutet/sind

    „+ “ „zu kombinieren mit“;

    E Edx die Beanspruchungsgrößen infolge des Angriffs der Erdbebeneinwirkung in Richtung dergewählten horizontalen Achse x des Bauwerks;

    E Edy die Beanspruchungsgrößen infolge des Angriffs derselben Erdbebeneinwirkung in Richtung derdazu senkrechten horizontalen Achse y des Bauwerks.

    (2) Die Auswirkungen der vertikalen seismischen Komponente können vernachlässigt werden, wenn ein Abhebens des Überbaus vermieden wird. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn die gesamte vertikale Auflagerkraft infolge der seismischen Bemessungseinwirkung in Gegenrichtung zu der nach unten wirkenden Auflagerkraft infolge ständiger Last wirkt und 50 % von ihr überschreitet. Andernfalls müssen Festhalte-vorrichtungen an den Auflagern vorhanden sein. Die Anforderung bezieht sich auf die gesamte vertikale

    Auflagerkraft des Überbaus für ein Auflager und betrifft nicht die einzelnen Lager dieses Auflagers. Jedochdarf in der seismischen Bemessungssituation kein Abheben einzelner Lager auftreten.

    NA.A.4 Torsionseffekte (Rotation um die vertikale Achse)

    (1) Eine Torsionswirkung um die vertikale Achse bei Anregung in Querrichtung einer Brücke ist durch dasstatische Torsionsmoment nach folgender Gleichung zu berücksichtigen:

    M t = F e (NA.A.8)

    Die zugehörige Exzentrizität muss wie folgt bestimmt werden:

    e = eo + ea (NA.A.9)

    Dabei ist

    eo die theoretische Exzentrizität zwischen dem Steifigkeitsmittelpunkt der stützenden Bauteileund dem Massenmittelpunkt des Überbaus parallel zur Brückenlängsachse;

    ea = 0,05 L die zusätzliche Exzentrizität zur Berücksichtigung zufälliger Effekte und solcher, die zu einerdynamischen Verstärkung führen, wobei L die Gesamtlänge des durchgehenden Überbausist.

    (2) Die Kraft F kann als Σ F i aus Gleichung (NA.A.5) bestimmt werden. Das Moment M t kann durchVerwendung eines Modells mit starrem Überbau auf die tragenden Bauteile verteilt werden.

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    NA.A.5 Verschiebungen, Fugen, Mindestauflagerlängen

    NA.A.5.1 (Relativ-) Verschiebungen

    (1) Die Bemessungs-Erdbebenverschiebung, d E

    , ergibt sich aus der Verschiebung der linearen seismischenBerechnung d Ee wie folgt:

    d E = ± ημ d d Ee (NA.A.10)

    Dabei ist

    η der Dämpfungs-Korrekturbeiwert mit dem Referenzwert η = 1 für 5 % viskose Dämpfung, siehe Absatz (2);

    μ d die Verschiebungsduktilität mit dem Referenzwert μ d = 1,5 für T > T o = 1,25T C, siehe Absatz (3).

    (2) Der Wert des Dämpfungs-Korrekturbeiwerts η kann durch folgende Gleichung bestimmt werden:

    10 0,555

    = ≥+

    η ξ

    (NA.A.11)

    Dabei ist

    ξ der Wert der viskosen Dämpfung der Brücke in Prozent nach DIN EN 1998-2:2010-12, 4.1.3(1).

    (3) Für Brücken mit einer Grundschwingungsdauer T in der betrachteten horizontalen Richtung vonT < T o = 1,25T C, mit T C als Eckperiode nach DIN EN 1998-1/NA:2011-01, NDP zu 3.2.2.1 gilt:

    (4) Die relative Bemessungs-Erdbebenverschiebung, d E, zwischen zwei unabhängig schwingenden Abschnitten einer Brücke kann als Wurzel der Summe der Quadrate der für jeden Abschnitt nach Gleichung(NA.A.10) berechneten Bemessungs-Erdbebenverschiebungswerte bestimmt werden.

    NA.A.5.2 Fugen

    (1) Zum Schutz gegen erdbebeninduzierte Zusammenstöße von kritischen oder wichtigen tragendenBauteilen müssen Fugen vorgesehen werden, die den resultierenden Bemessungswert der Verschiebung inder Erdbeben-Bemessungssituation d Ed aufnehmen können. Deren lichte Breite wird wie folgt berechnet:

    d Ed = d E + d G + ψ 2d T (NA.A.12)

    wobei die folgenden Verschiebungen mit dem jeweils ungünstigen Vorzeichen kombiniert werden müssen:

    d E ist die Auslegungs-Erdbebenverschiebung nach NA.A.5.1;

    d G ist die Langzeitverschiebung aufgrund der ständigen und der quasi-ständigen Einwirkungen (z. B.nachträgliches Vorspannen, Schwinden und Kriechen des Betonüberbaus);

    d T ist die Verschiebung aufgrund der Temperaturbewegungen;

    ψ 2 ist der Kombinationsbeiwert für die quasi-ständigen Werte der thermischen Einwirkung nachDIN EN 1990:2010-12, Tabelle A2.1, A2.2 oder A2.3.

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    NA.A.5.3 Mindestauflagerlänge

    (1) An einem verschieblichen Endauflager am Widerlager kann die Mindestauflagerlänge l ov wie folgtangenommen werden:

    l ov = l m + d eg + d Ed (NA.A.13)

    Dabei ist

    l m die Mindestlänge des Lagers zur Sicherstellung der sicheren Übertragung der vertikalen Auflagerkraft, jedoch nicht kleiner als 200 mm;

    d eg die effektive Verschiebung der beiden Teile infolge der räumlichen Veränderlichkeit derseismischen Bodenbewegungen. Wenn keine genauere rechnerische Untersuchung durchgeführtwird, kann d eg = 30 mm angenommen werden;

    d Ed der Bemessungswert der Verschiebung in der Erdbeben-Bemessungssituation nach NA.A.5.2(4).

    Bild NA.A.3 — Mindestauflagerlänge am Widerlager bei verschieblicher Lagerung

    NA.A.6 Nachweis der Standsicherheit

    (1) Zur Gewährleistung der Sicherheit gegen Einsturz (Grenzzustand der Tragfähigkeit) in der Erdbeben-bemessungssituation sind die nachfolgenden Bedingungen hinsichtlich Tragfähigkeit, Gleichgewicht,Tragsicherheit der Gründung und erdbebengerechter Fugen zu erfüllen.

    a) Tragfähigkeitsbedingung: Die folgende Beziehung ist für alle tragenden Bauteile einschließlich derVerbindungen zu erfüllen:

    E d ≤ Rd (NA.A.14)

    wobei

    E d = Gk ⊕ P k ⊕ γ1 AEd ⊕ ψ 21Q1k ⊕ Q2 (NA.A.15)

    Dabei ist

    Gk die charakteristischen Werte der ständigen Einwirkungen;

    P k der charakteristische Wert der Vorspannung nach allen Verlusten;

    AEd die seismische Bemessungseinwirkung;

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    Q1k der charakteristische Wert der Verkehrslast;

    ψ 21 der Kombinationsbeiwert für Verkehrslasten nach NDP zu 4.1.2 (3)P;

    Q2 der quasi-ständige Wert der Einwirkungen von langer Dauer (z. B. Erddruck, Auftrieb, Strömungen,

    usw.);

    ANMERKUNG Einwirkungen von langer Dauer werden als gleichzeitig mit der seismischenBemessungseinwirkung wirkend angesehen.

    E d der Bemessungswert der Beanspruchungsgrößen in der Erdbebenbemessungssituation;

    Rd = { f k / γm } (NA.A.16)

    die Bemessungstragfähigkeit des Bauteils, ermittelt nach baustoffbezogenen Anforderungen(charakteristischer Wert der Eigenschaft f k und Teilsicherheitsbeiwert γm). Ferner ist der inDIN EN 1990 genannte Wichtungsfaktor für Einwirkungen aus Erdbeben γ

    1 = 1,0 zu setzen.

    b) Bedingungen für erdbebengerechte Fugen: Brücken sind gegen erdbebeninduzierte Zusammenstößeangrenzender Bauteile zu schützen. Dies gilt als erfüllt, wenn der Abstand angrenzender Bauteile an denStellen möglicher Zusammenstöße die Anforderung nach NA.A.5.2 erfüllt.

    c) Zur Verhinderung eines Absturzes des Brückenträgers ist für die Anregung in Längsrichtung beiverschieblicher Lagerung am Widerlager eine Mindestauflagertiefe l ov nach NA.A.5.3 vorzusehen.

    d) Gleichgewichtsbedingung: Das Bauwerk muss auch unter Erdbebeneinwirkungen in stabilem Gleich-gewicht verbleiben. Das schließt auch Wirkungen wie Kippen und Gleiten unter Berücksichtigung vonDIN EN 1997-1 mit ein.

    (2) Wind und Schneelasten sind im Bemessungswert E d der Beanspruchungsgrößen in der Erdbeben-Bemessungssituation zu vernachlässigen.

    (3) Effekte nach Theorie II . Ordnung sind in schlanken Pfeilern durch eine zusätzliche ungünstiganzusetzende Exzentrizität d E nach Gleichung (NA.A.10) der Vertikallast N Ed zu berücksichtigen, wobei N Ed die Axialkraft in der Erdbeben-Bemessungssituation ist.

    (4) Für den Nachweis der Gründung muss die seismische Beanspruchungsgröße AEd aus der Erdbeben-Bemessungssituation mit dem bei der linearen Berechnung verwendeten Verhaltensbeiwert q multipliziertwerden (d. h. es wird effektiv q = 1 gesetzt).

    (5) Die Auswirkungen der Boden-Bauwerksinteraktion bei Pfahlgründungen oder Senkkästen (caissons)müssen nach DIN EN 1998-5:2010-12, 5.4.2, bestimmt werden, wobei die Festlegungen nachDIN EN 1998-5:2010-12, 6.4.2, berücksichtigt werden müssen.

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    NA.A.7 Widerlager und Stützwände

    NA.A.7.1 Verschieblich an den Überbau angeschlossene Widerlager

    (1) Mit verschieblich an den Überbau angeschlossenen Widerlagern wird der Überbau durch Gleit- oderElastomerlager verbunden.

    (2) Die folgenden Einwirkungen sollten für die seismische Auslegung der Widerlager unter der Annahmegleichzeitigen Auftretens berücksichtigt werden.

    a) Erddruck einschließlich seismischer Einwirkungen ermittelt nach DIN EN 1998-5:2010-12, Abschnitt 7.

    b) Auf die Massen der Widerlager und der Erd-Aufschüttung über dem Fundament wirkende Trägheitskräfte.Im Allgemeinen können diese Kräfte basierend auf der Bemessungs-Bodenbeschleunigung derBodenoberfläche am Standort a g γ Ι S ermittelt werden.

    c) Einwirkungen aus den Lagern, die nach NA.A.8.2 oder NA.A.8.3 ermittelt wurden.

    NA.A.7.2 Unverschieblich an den Überbau angeschlossene Widerlager

    (1) Die Verbindung zwischen Widerlager und Überbau gilt als unverschieblich, wenn sie entwedermonolithisch ist oder durch feste Lager oder seismische Verbinder die zur Aufnahme der seismischenEinwirkungen ausgelegt sind, erfolgt. Solche Widerlager liefern sowohl in Längs- als auch in Querrichtungeinen wesentlichen Beitrag zum seismischen Widerstand.

    (2) Die folgenden Einwirkungen sollten in Längsrichtung berücksichtigt werden.

    a) Auf die Massen der Struktur wirkende Trägheitskräfte nach NA.A.2.2.

    b) Statische Erddrücke auf beide Widerlager ( E o).

    c) Die zusätzlichen seismischen Erddrücke

    Δ E d = E d – E o (NA.A.17)

    Dabei ist

    E d der gesamte auf das Widerlager wirkende Erddruck unter der Bemessungs-Erdbebeneinwirkungnach DIN EN 1998-5. Es wird angenommen, dass die Drücke Δ E d in gleicher Richtung auf beideWiderlager wirken.

    NA.A.8 Lager

    NA.A.8.1 Feste Lager

    (1) Die seismische Beanspruchungsgröße AED der Lager muss bei der Bemessung mit dem bei der linearenBerechnung verwendeten Verhaltensbeiwert q multipliziert werden.

    NA.A.8.2 Verschiebliche Lager

    (1) Verschiebliche Lager müssen so ausgebildet sein, dass sie ohne Schädigung den vollen Bemessungs-wert der Verschiebung d Ed in der seismischen Bemessungssituation, berechnet nach NA.A.5.3, aufnehmenkönnen.

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    (2) Bei Brücken mit Gleitlagern müssen die Bauteile, die die Schubkräften der Lager aufnehmen müssen, fürdie Kraft F nach folgender Gleichung bemessen werden:

    F = γ of Rdf (NA.A.18)

    Dabei ist

    γ of = 1,30 der Vergrößerungsfaktor für Reibung infolge von Alterungseffekten; und

    Rdf die maximale Bemessungsreibkraft des Lagers.

    NA.A.8.3 Elastomerlager

    (2) Elastomerlager müssen nach DIN EN 1998-2:2010-12, 7.6.2(5) so bemessen werden, dass sie diemaximale Schubdeformation infolge der seismischen Bemessungseinwirkung ohne wesentliche Schädenaufnehmen können.

    NA.A.9 Vermeidung von Sprödbrüchen besonderer nicht-duktiler Bauteile

    (1) Die seismische Beanspruchungsgröße A ED muss bei der Bemessung nicht-duktiler tragender Bauteile,wie Köcherfundamente und Verankerungen für Pardunen und Abspannseile sowie andere nicht-duktileVerbindungen mit dem bei der linearen Berechnung verwendeten q-Beiwert multipliziert werden.

    (2) Auf diesen Nachweis kann verzichtet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Standfestigkeitdes Bauwerks von dem Versagen solcher Verbindungen nicht beeinflusst wird.

    NA.A.10 Besondere Regeln für Betonbauteile

    NA.A.10.1 Allgemeines

    (1) In Druckgliedern (Pfeiler), die für die Abtragung der horizontalen Erdbebenlasten über Biegebean-spruchung herangezogen werden, darf der Bemessungswert der bezogenen Längskraft vd = N sd/( Ac f cd), mit

    N sd = Bemessungswert der aufzunehmenden Längskraft und Ac = Gesamtfläche des Betonquerschnitts, denGrenzwert vd = 0,6 nicht überschreiten.

    (2) Für die unter (1) genannten Bauteile muss der verwendete Betonstahl die Anforderungen an hochduktileStähle nach DIN EN 1992-1-1 (Typ B) erfüllen.

    (3) Ein möglicher Festigkeitsabfall der Baustoffe infolge Schädigung durch zyklische Verformungen sowieeine Minderung der Tragfähigkeit infolge Abplatzen der Betondeckung in den kritischen Bereichen vonStahlbetonbauteilen ist zu berücksichtigen. Diese Anforderung kann als erfüllt angesehen werden, wenn dieTeilsicherheitsbeiwerte für die ständige und vorübergehende Bemessungssituation ( γ c = 1,5 und γ s = 1,15)angewendet werden.

    (4) Nachweise der Schubtragfähigkeit von Betonbauteilen müssen nach DIN EN 1992-1-1 geführt werden.Die Bemessungs-Beanspruchungsgrößen müssen nach NA.A.6 berechnet werden, wobei die seismischeBeanspruchungsgröße AEd mit dem bei der linearen Berechnung verwendeten Verhaltensbeiwert q jedochmindesten mit 1,25 multipliziert werden muss.

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    NA.A.10.2 Umschnürungsbewehrung in Pfeilern

    (1) In kritischen Bereichen mit normierten Axialkräften größer als

    η k = Ν Ed/ Ac f ck > 0,08 (NA.A.19)

    muss eine Umschnürung der Druckzone vorgesehen werden.

    (2) Ein Querschnitt ist als kritisch anzusehen, wenn folgende Bedingung zutrifft:

    M Rd/ M Ed < 1,30 (NA.A.20)

    Dabei ist

    M Ed das maximale Bemessungsmoment des Querschnitts in der Erdbeben-Bemessungssituation; und

    M Rd die Mindest-Biegetragfähigkeit von diesem Querschnitt in der Erdbeben-Bemessungssituation.

    (3) Die Menge der Umschnürungsbewehrung ergibt sich aus dem mechanischen Bewehrungsgrad:ω wd = ρ w. f yd/ f cd (NA.A.21)

    mit:

    a) In Rechteckquerschnitten:

    ρ w Schubbewehrungsgrad in Querrichtung, definiert als:

    b s A

    L

    sww = ρ (NA.A.22)

    Dabei ist

    Asw die gesamte Querschnittsfläche der Bügel oder Querhaken in der einen Umschnürungs-richtung;

    sL der Abstand der Bügel oder Querhaken in Längsrichtung;

    b die Abmessung des Betonkerns senkrecht zur betrachteten Richtung der Umschnürung,gemessen bis zur Außenseite des Umfangsbügels.

    b) In Kreisquerschnitten:

    Es wird der volumetrische Bewehrungsgrad ρw der Wendelbewehrung zum Betonkern verwendet:

    Lsp

    spw

    4 s D

    A

    ⋅= ρ (NA.A.23)

    Dabei ist

    Asp die Fläche der Wendel- oder Ringbewehrung;

    Dsp der Durchmesser der Wendel- oder Ringbewehrung;

    sL der Abstand dieser Stäbe.

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    (4) Die Mindestmenge der Umschnürungsbewehrung muss wie folgt ermittelt werden:

    für rechteckige Bügel einschließlich S-Haken

    ω wd,r ≥ ccc

    A A

    0,28η k + 0,13 cdyd

    f

    f

    ( ρ L – 0,01) ≥ 0,08 (NA.A.24)

    für kreisförmige Bügel und Wendelbewehrungen

    ω wd,r ≥ cc

    c A A 0,39η k + 0,18

    cd

    yd f

    f ( ρ L – 0,01) ≥ 0,12 (NA.A.25)

    Dabei ist

    η k die normierte Axialkraft mit Ν Ed/ Ac f ck;

    Ac die Bruttofläche des Betonquerschnitts;

    Acc die Beton(kern)fläche des Querschnitts bis zur Bügelmittellinie und

    ρ L der Bewehrungsgrad der Längsbewehrung.

    Querrichtungen erfüllt sein.

    (6) Die Bügelabstände im kritischen Bereich von Stützen dürfen den kleinsten der folgenden Abstände nichtüberschreiten

    das 7-fache des kleinsten Durchmessers der Längsstäbe

    60 % der kleinsten Seitenlänge oder des Durchmessers der Stütze

    180 mm

    ANMERKUNG Dies entspricht ungefähr der Regelung nach DIN 1045-1 für Stützen unmittelbar über und unter Balkenoder Platten.

    (7) Aufgrund des möglichen Versagens der Betonüberdeckung müssen Umschnürungsbügel in kritischenBereichen von Stützen immer mit 135°-Haken, die im Inneren des Stützenquerschnitts verankert werden,geschlossen werden.

    (8) Eine ähnliche Verankerung oder eine voll wirksame Schweißverbindung ist für den Überlappungsstoßvon Wendeln oder Bügeln in kritischen Bereichen von Stützen notwendig. In diesem Fall sollten Stöße vonaufeinander folgenden Wendeln oder Bügeln entlang des Bauteilumfangs nach DIN EN 1992-1-1:2011-01,8.7.2, gestaffelt ausgeführt werden.

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