Deutsche Norm - DIN 4109 Schallschutz
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OK 699.844 DEUTSCHE NORM
Schallschutz im HochbauAnforderungen und Nachweise
November 1989
DIN4109
Sound insulation in buildings; requirements and verifications
Isolation acoustique dans les bfitiments; exigences et verifications
Ersatz fUrDIN 4109 T 1/09.62und mit Beiblatt 2 zuDIN 4109/11.89Ersatz fUrDIN 4109 T 2/09.62
Seite
Inhalt
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1 Anwendungsbereich und Zweck 2
2 Kennzeichnende GroBen fur dieAnforderungen an den Schallschutz 2
2.1 Luft- und Trittschalldammung vonBauteilen 2
2.2 Schalldruckpegel haustechnischerAnlagen und aus Betrieben 2
3 Schutz von Aufenthaltsraumen gegenSchallubertragung aus einem fremdenWohn- oder Arbeitsbereich;Anforderungen an die Luft- undTrittschalldammung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
3.1 Aligemeines.............. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
4 Schutz gegen Gerausche aushaustechnischen Anlagen und Betrieben . . . . . . . 8
4.1 Zulassige Schalldruckpegel inschutzbedUrftigen Raumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
4.2 Anforderungen an die Luft- undTrittschalldammung von Bauteilenzwischen "besonders lauten"und schutzbedUrftigen Raumen 9
4.3 Anforderungen an Armaturen und Gerateder Wasserinstallation; PrUfung,Kennzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 11
4.3.1 Anford.erungen an Armaturen und Gerate 114.3.2 PrUfung 114.3.3 Kennzeichnung und Lieferung 12
5 Schutz gegen AuBenlarm; Anforderungen andie Luftschalldammung von AuBenbauteilen ... 12
5.1 Larmpegelbereiche.......................... 125.2 Anforderungen an AuBenbauteile unter
BerUcksichtigung unterschiedlicherRaumarten oder Nutzungen 12
5.3 Anforderungen an Decken und Dacher . . . . . . .. 125.4 EinfluB von LUftungseinrichtungen
und/oder Rolladenkasten 125.5 ErmiUlung des "maBgeblichen
AuBenlarmpegels" 145.5.1 Aligemeines............................... 145.5.2 StraBenverkehr............................ 145.5.3 Schienenverkehr........................... 145.5.4 Wasserverkehr 145.5.5 Luftverkehr................................ 14
Selte
5.5.6 Gewerbe- und Industrieanlagen . . . . . . . . . . . .. 145.5.7 Oberlagerung mehrerer
Schallimmissionen 16
6 Nachweis der Eignung der Bauteile 166.1 Kennzeichnende GraBen fUr die
Schalldammung der Bauteile 166.2 Nachweis der Eignung ohne
bauakustische Messungen 166.3 Nachweis der Eignung mit bauakustischen
Messungen (EignungsprUfungen) 166.4 Bewertung bei Messungen
in PrUfstanden (EignungsprUfung I) 166.4.1 PrUfung von Bauteilen im
gebrauchsfahigen Zustand 166.4.2 Getrennte PrUfung
- von Massivdecken ohne Deckenauflage,- von Deckenauflagen allein 18
6.4.3 PrUfung der Luftschalldammungtrennender und flankierender BauteilefUr den rechnerischen Nachweis nachBeiblatt1 zu DIN 4109 18
6.5 PrUfung von Sonderbauteilen undSonderbauarten (EignungsprUfung III) 18
7 Nachweis der schalltechnischen Eignungvon Wasserinstallationen 18
7.1 Kennzeichnende GraBen fUr dasGerauschverhalten 18
7.2 Nachweis ohne bauakustische Messungen 187.2.1 Armaturen und Gerate 197.2.2 Anforderungen an Installation und Betrieb . .. 197.3 Nachweis mit bauakustischen Messungen
in ausgefUhrten Bauten 19
8 Nachweis der Gute der Ausfuhrung(Guteprufung) 20
8.1 GUteprUfung....... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 208.2 Bauteile allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 208.3 AuBenbauteile............................... 208.4 Haustechnische Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . .. 208.5 Gerausche aus Betrieben 20
Anhang A Begriffe.............................. 20
Anhang B Ermittlung des "maBgeblichenAuBenlarmpegels" durch Messung . . . .. 25
Fortsetzung Seite 2 bis 28
NormenausschuB Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut fUr Normung e.V.
Allemverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, BurggrafenstraBe 6,1000 Berlm 3011.92
DIN 4109 Nov 1989 Preisgr. 13Vertr.-Nr.0013
Seite 2 DIN 4109
1 Anwendungsbereich und ZweckDer Schallschutz in Gebauden hat groBe Bedeutung fUr dieGesundheit und das Wohlbefinden des Menschen.Besonders wichtig ist der Schallschutz im Wohnungsbau,da die Wohnung dem Menschen sowohl zur Entspannungund zum Ausruhen dient als auch den eigenen hauslichenBereich gegenuber den Nachbarn abschirmen soil. Urn einezweckentsprechende Nutzung der Raume zu ermoglichen,ist auch in Schulen, Krankenanstalten, Beherbergungsstatten und Burobauten der Schallschutz von Bedeutung.In dieser Norm sind Anforderungen an den Schallschutz mitdem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsraumen vorunzumutbaren Belastigungen durch Schallubertragung zuschutzen. AuBerdem ist das Verfahren zum Nachweis desgeforderten Schallschutzes geregelt.Aufgrund ger festgelegten Anforderungen kann nichterwartet werden, daB Gerausche von auBen oder ausbenachbarten Raumen nicht mehrwahrgenommen werden.Daraus ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit gegenseitiger Rucksichtnahme durch Vermeidung unnotigenLarms. Die Anforderungen setzen voraus,daB in benachbarten Raumen keine ungewohnlich starken Gerausche verursacht werden.
Diese Norm gilt zum Schutz von Aufenthaltsraumengegen Gerausche aus fremden Raumen, z. B. Sprache,Musik oder Gehen, StUhlerucken und den Betrieb vonHaushaltsgeraten,
gegen Gerausche aus haustechnischen Anlagen undaus Betrieben im selben Gebaude oder in baulich damitverbundenen Gebauden,
gegen AuBenlarm wie Verkehrslarm (StraBen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr) und Larm aus Gewerbeund Industriebetrieben, die baulich mit den Aufenthaltsraumen im Regelfall nicht verbunden sind.
Diese Norm gilt nicht zum Schutz von Aufenthaltsraumen
gegen Gerausche aus haustechnisctlen Anlagen imeigenen Wohnbereich.
in denen infolge ihrer Nutzung standig oder nahezu standig starkere Gerausche vorhanden sind, die einemSchalldruckpegel LAP von 40 dB(A) entsprechen (LAPsiehe Abschnitt A.3.3.1).
gegen Fluglarm, soweit er im "Gesetz zum Schutz gegenFluglarm" geregelt ist.
AusfUhrungsbeispiele fUr schallschutztechnisch ausreichende Bauteile sowie Hinweise fUr Planung und Ausfuhrung enthalten Beiblatt 1 und Beiblatt 2 zu DIN 4109.
2 Kennzeichnende GroBen fur dieAnforderungen an den Schallschutz
2.1 Luft- und Trittschalldammung von BauteilenZur zahlenmaBigen Kennzeichnung dienen die GroBennach Tabelle 1, Einzahl-Angaben nach Abschnitt A.8.1.
Tabelle 1. Kennzeichnende GroBen fUr die Anforderungen an die Luft- und Trittschalldammung von Bauteilen
R'w : bewertetes Schalidamm-MaB in dB mit Schallubertragung uber flankierende BauteileRw : bewertetes Schalidamm-MaB in dB ohne Schallubertragung uber flankierende BauteileL~,w: bewerteter Norm-Trittschallpegel in dB (TSM: TrittschalischutzmaB in dB)
Spalte 1 2 3
Kennzeichnende GroBe fUrZeile Bauteile 1) Berucksichtigte Schallubertragung
Luftschalldammung Trittschalldammung
1 Wande erf. R'w -uber das trennende und die
2 Decken flankierenden Bauteile sowie erf. R'w erf. L~,w (erf. TSM)gegebenenfalls uber Nebenwege
3 Treppen - erf. L~,w (erf. TSM)
4 Turennur uber die Tur bzw.uber das Fenster erf. Rw -
5 Fenster
1) 1m betriebsfertigen Zustand.
2.2 Schalldruckpegel haustechnischer Anlagen und aus BetriebenZur zahlenmaBigen Kennzeichnung dienen die Angaben derTabelle 2.
Tabelle 2. Kennzeichnende GroBen fur die Anforderungen nach Tabelle 4
Spalte 1 2
Zeile Gerauschquelle Kennzeichnende GroBe
Wasserinstallationen1 (Wasserversorgungs- und Installations-Schallpegel LIn nach DI N 52219
Abwasseranlagen gemeinsam)
2 Sonstige haustechnische Anlagen max. Schalldruckpegel LAP,max in Anlehnung an DIN 52219
3 BetriebeBeurteilungspegel Lr nach DI N 45645 Teil 1(nachts = lauteste Stunde) bzw. VDI 2058 Blatt 1
DIN 4109 Seite 3
3 Schutz von Aufenthaltsraumen gegen Schalliibertragung aus einem fremden Wohn- oderArbeitsbereich; Anforderungen an die Luft- und Trittschalldammung
3.1 AllgemeinesDie in Tabelle 3 angegebenen Anforderungen sind mindestens einzuhalten.
Die fUr die Schalldammung der trennenden Bauteile angegebenen Werte gelten nicht fUr diese Bauteile allein sondern fUr dieresultierende Dammung unter Berucksichtigung der an der Schallubertragung beteiligten Bauteile und Nebenwege im eingebauten Zustand; dies ist bei der Planung zu berucksichtigen.
Bei Turen und Fenstern gelten die Werte fUr die Schalldammung bei alleiniger Obertragung durch Turen und Fenster.
Sind Aufenthaltsraume oderWasch- und Abortraume durch Schachte oder Kanale miteinanderverbunden (z.B. bei Luftungen,Abgasanlagen und Luftheizungen), so durfen die fUr die Luftschalldammung des trennenden Bauteils in Tabelle 3 genanntenWerte durch Schallubertragung uber die Schacht- und Kanalanlagen nicht unterschritten werden.
Tabelle 3. Erforderliche Luft- und Trittschalldammung zum Schutz gegen Schalliibertragung aus einem fremdenWohn- oder Arbeitsbereich
Spalte 2 3 4 5
Anforderungen
Zeile Bauteileerf. R'w
dB
erf. L~ w(erf. TSM) 1)
dB
Bemerkungen
1 GeschoBhauser mit Wohnungen und Arbeitsraumen
Decken Decken unter allgemein nutzbaren Dachraumen, z. B. Trockenboden, Abstellraumen und ihrenZugangen
53 53(10)
Bei Gebauden mit nicht mehr als2 Wohnungen betragen die Anforderungen erf. R'w = 52 dB underf.L~,w=63 dB (erf.TSM =0 dB).
2 Wohnungstrenndecken(auch -treppen) und Decken zwischen fremden Arbeitsraumenbzw. vergleichbaren Nutzungseinheiten
54 53(10)
Wohnungstrenndecken sind Bauteile, die Wohnungen voneinanderoder von fremden Arbeitsraumentrennen.Bei Gebiiuden mit nicht mehr als2 Wohnungen betragt die Anforderung erf. R'w = 52 dB.Weichfedernde Bodenbelage diirfen bei dem Nachweis der Anforderungen an den Trittschallschutznicht angerechnet werden; in Gebauden mit nicht mehr als 2 Wohnungen diirfen weichfedernde Bodenbelage, z. B. nach Beiblatt 1 zuDIN 4109/11.89, Tabelle 18, beriicksichtigt werden, wenn dieBelage auf dem Produkt oder aufder Verpackung mit dem entsprechenden dLw (VM) nach Beiblatt 1zu DIN 4109/11.89, Tabelle 18, bzw.nach Eignungsprufung gekennzeichnet sind und mit der Werksbescheinigung nach DIN 50049ausgeliefert werden.
53(10)
53(10)
52
55Decken uber Durchfahrten, Einfahrten von Sammelgaragen undahnliches unter Aufenthaltsraumen
Decken iiber Kellern, Hausfluren,Treppenraumen unter Aufenthaltsraumen
Die Anforderung an die Trittschalldammung gilt nur fUr die Trittschallubertragung in fremde Aufenthalts
1-------------+------+---------1 raume, ganz gleich, ob sie in waagerechter, schrager oder senkrechter(nach oben) Richtung erfolgt.Weichfedernde Bodenbelage diirfen bei dem Nachweis der Anforderungen an den Trittschallschutznicht angerechnet werden.
3
4
1) Zur Berechnung der bisher benutzten GroBen TSM, TSMeq und VM aus den Werten von ~,w,Ln,w.eq und dLw geltenfolgende Beziehungen: TSM = 63 dB - L~,w, TSMeq = 63 dB - Ln,w,eq, VM =~.
Seite 4 DIN 4109
Tabelle 3. (Fortsetzung)
Spalte 1 2 3 4 5
Anforderungen
Zeile Bauteileerf. R'w erf. I.:n,w
Bemerkungen
(erf. TSM) 1)dB dB
1 GeschoBhauser mit Wohnungen und Arbeitsraumen (Fortsetzung)
5 Decken Decken unter/Uber Spiel- oder 55 46 Wegen der verstarkten Obertra-ahnlichen Gemeinschaftsraumen (17) gung tiefer Frequenzen konnen
zusatzliche MaBnahmen zur Kor-perschalldammung erforderlichsein.
6 Decken unter Terrassen und Log- - 53 BezUglich der Luftschalldammunggien Uber Aufenthaltsraumen (10) gegen AuBenlarm siehe aber Ab-
schnitt 5.
7 Decken unter Laubengangen - 53 Die Anforderung an die Trittschall-(10) dammung gilt nur fUr die Tritt-
schaliUbertragung in fremde Auf-enthaltsraume, ganz gleich, ob siein waagerechter, schrager odersenkrechter (nach oben) Richtungerfolgt.
8 Decken und Treppen innerhalb - 53 Die Anforderung an die Trittschall-von Wohnungen, die sich Uber (10) dammmung gilt nur fUr die Tritt-zwei Geschosse erstrecken schaliUbertragung in fremde Auf-
enthaltsraume, ganz gleich, ob sie9 Decken unter Bad und we 54 53 in waagerechter, schrager oder
ohne/mit Bodenentwasserung (10) senkrechter (nach oben) Richtungerfolgt.
Weichfedernde Bodenbelage dUr-fen bei dem Nachweis der Anfor-derlHlgen an den Trittschallschutznicht angerechnet werden.
Die PrUfung der Anforderungen andas TrittschallschutzmaB nachDIN 52210 Teil 3 erfolgt bei einergegebenenfalls vorhandenen Bo-denentwasserung nicht in einemUmkreis von r = 60 cm.
Bei Gebauden mit nicht mehr als2 Wohnungen betragt die Anfor-derung erf. R'w = 52dB underf.L~,w =63 dB (erf. TSM =OdB).
10 Decken unter Hausfluren - 53 Die Anforderung an die Trittschall-(10) dammung gilt nur fUr die Tritt-
schaliUbertragung in fremde Auf-enthaltsraume, ganz gleich, ob siein waagerechter, schrager odersenkrechter (nach oben) Richtungerfolgt.
Weichfedernde Bodenbelage dUr-fen bei dem Nachweis der Anfor-derungen an den Trittschallschutznicht angerechnet werden.
11 Treppen Treppenlaufe und -podeste - 58 Keine Anforderungen an Treppen-(5) laufe in Gebauden mit Aufzug und
an Treppen in Gebauden mit nichtmehr als 2 Wohnungen.
1) Siehe Seite 3
Tabelle 3. (Fortsetzung)
DIN 4109 Seite 5
Spalte 1 2 3 4 5
Anforderungen
Zeile Bauteileerf. R'w erf. I.:n,w
Bemerkungen
(erf. TSM) 1)dB dB
1 GeschoBhauser mit Wohnungen und Arbeitsraumen (Fortsetzung)
12 Wande Wohnungstrennwande und Wan- 53 Wohnungstrennwande sind Bau-de zwischen fremden Arbeitsrau- teile, die Wohnungen voneinandermen oder von fremden Arbeitsraumen
trennen.
13 Treppenraumwande und Wande 52 FGrWande mitTGren gilt die Anfor-neben Hausfluren derung erf. R'w (Wand) = erf. Rw
(TGr) + 15 dB. Darin bedeutet erf.Rw (TGr) die erforderliche Schall-dammung derTGrnach Zeile 16oderZeile 17. Wandbreiten ::o;;30cmbleiben dabei unberGcksichtigt.
14 Wande neben Durchfahrten, Ein- 55fahrten von Sammelgaragen u. a.
15 Wande von Spiel- oder ahnlichen 55Gemeinschaftsraumen
16 TGren TGren, die von Hausfluren oder 27 Bei TGren gilt nach Tabelle 1erf. Rw .Treppenraumen in Flure und Die-len von Wohnungen und Wohn-heimen oder von ArbeitsraumenfUhren
17 TGren, die von Hausfluren oder 37Treppenraumen unmittelbar inAufenthaltsraume - auBer Flureund Dielen -von Wohnungen fUh-ren
2 Einfamilien-Ooppelhauser und Einfamilien-Reihenhauser
18 Decken Decken - 48 Die Anforderung an die Trittschall-(15) dammung gilt nur fUr die Tritt-
schallGbertragung in fremde Auf-enthaltsraume, ganz gleich, ob siein waagerechter, schrager odersenkrechter (nach oben) Richtungerfolgt.
19 Treppenlaufe und -podeste und - 53 Bei einschaligen Haustrennwan-Decken unter Fluren (10) den gilt: Wegen der moglichen
Austauschbarkeit von weichfe-dernden Bodenbelagen nach Bei-blatt 1zu DIN 4109/11.89,Tabelle 18,die sowohl dem VerschleiB alsauch besonderen WGnschen derBewohner unterliegen, dGrfendiese bei dem Nachweis der An-forderungen an den Trittschall-schutz nicht angerechnet werden.
20 Wande Haustrennwande 57
1) Siehe Seite 3
Seite 6 DIN 4109
Tabelle 3. (Fortsetzung)
Spalte 1 2 3 4 5
Anforderungen
Zeile Bauteileerf·R'w erf.L~ w
Bemerkungen
(erf. TSM) 1)dB dB
3 Beherbergungsstiitten
21 Decken Decken 54 53(10)
22 Decken unter/Uber Schwimmba- 55 46 Wegen der verstarkten Obertra-dern, Spiel- oder ahnlichen Ge- (17) gung tiefer Frequenzen k6nnen zu-meinschaftsraumen zum Schutz satzliche MaBnahmen zur K6rper-gegenUber SChlafraumen schalldammung erforderlich sein.
23 Treppenlaufe und -podeste - 58 Keine Anforderungen an Treppen-(5) laufe in Gebauden mit Aufzug.
Die Anforderung gilt nicht fUr Dek-ken, an die in Tabelle 5, Zeile 1,Anforderungen an den Schall-schutz gestellt werden.
24 Decken unter Fluren - 53 Die Anforderung an die Trittschall-(10) dammung gilt nur fUr die Tritt-
schaliUbertragung in fremde Auf-enthaltsraume, ganz gleich, ob siein waagerechter, schrager odersenkrechter (nach oben) Richtungerfolgt.
25 Decken unter Bad und we 54 53 Die Anforderung an die Trittschall-ohne/mit Bodenentwasserung (10) dammung gilt nur fUr die Tritt-
schaliUbertragung in fremde Auf-enthaltsraume, ganz gleich, ob siein waagerechter, schrager odersenkrechter (nach oben) Richtungerfolgt.
Die PrUfung derAnforderungen anden bewerteten Norm-Trittschall-pegel nach DIN 52 210Tei/3 erfolgtbei einer gegebenenfalls vorhande-nen Bodenentwasserung nicht ineinem Umkreis von r =60 cm.
26 Wande Wande zwischen 47- Obernachtungsraumen,- Fluren und Obernachtungs-
raumen
27 TUren TUren zwischen Fluren und Ober- 32 Bei TUren gilt nach Tabelle 1 erf. Rw.nachtungsraumen
4 Krankenanstalten, Sanatorien
28 Decken Decken 54 53(10)
29 Decken unter/Uber Schwimmba- 55 46 Wegen der verstarkten Obertra-dern, Spiel- oder ahnlichen Ge- (17) gung tiefer Frequenzen k6nnen zu-meinschaftsraumen satzliche MaBnahmen zur K6rper-
schalldammung erforderlich sein.
1) Siehe Seite 3
Tabelle 3. (Fortsetzung)
DIN 4109 Seite 7
Spalte 1 2 3 4 5
Anforderungen
Zeile Bauteileerf.R~ erf.L~w
Bemerkungen
(erf.TSM) 1)dB dB
4 Krankenanstalten, Sanatorien (Fortsetzung)
30 Decken Treppenlaufe und -podeste - 58 Keine Anforderungen an Treppen-(5) laufe in Gebauden mit Aufzug.
31 Decken unter Fluren - 53 Die Anforderung an die Trittschall-(10) dammung gilt nur fUr die Tritt-
schallubertragung in fremde Auf-enthaltsraume, ganz gleich, ob siein waagerechter, schrager odersenkrechter (nach oben) Richtungerfolgt.
32 Decken unter Bad und we 54 53 Die Anforderung an die Trittschall-ohne/mit Bodenentwasserung (10) dammung gilt nur fur die Trittschall-
ubertragung in fremde Aufenthalts-raume, ganz gleich, ob sie in waage-rechter, schrager oder senkrechter(nach oben) Richtung erfolgt.Die Prufung derAnforderungen anden bewerteten Norm-Trittschall-pegel nach 01 N52 210Teil3 erfolgtbei einer gegebenenfalls vorhande-nen Bodenentwasserung nicht ineinem Umkreis von r = 60 cm.
33 Wande Wande zwischen 47- Krankenraumen,- Fluren und Krankenraumen,- Untersuchungs- bzw.
Sprechzimmern,- Flure und Untersuchungs-
bzw. Sprechzimmern,- Krankenraumen und Arbeits-
und Pflegeraumen
34 Wande zwischen 42- Operations- bzw. Behand-
lungsraumen,- Fluren und Operations- bzw.
Behandlungsraumen
35 Wande zwischen 37- Raumen der Intensivpflege,- Fluren und Raumen der
Intensivpflege
36 Turen Turen zwischen 37 Bei Turen gilt nach Tabelle 1erf. Rw.
- Untersuchungs- bzw. Sprech-zimmern,
- Fluren und Untersuchungs-bzw. Sprechzimmern
37 Turen zwischen 32- Fluren- und Krankenraumen,- Operations- bzw. Behand-
lungsraumen,- Fluren und Operations- bzw.
Behandlungsraumen
1) Siehe Seite 3
Seite 8 DIN 4109
Tabelle 3. (Fortsetzung)
Spalte 1 2 3 4 5
Anforderungen
Zeile Bauteileerf.Rw erf·~,w
Bemerkungen
(erf. TSM) 1)dB dB
5 Schulen und vergleichbare Unterrichtsbauten
38 Decken Decken zwischen Unterrichtsrau- 55 53men oder ahnlichen Raumen (10)
39 Decken unter Fluren - 53 Die Anforderung an die Trittschall-(10) dammung gilt nur fOr die Tritt-
schallubertragung in fremde Auf-enthaltsraume, ganz gleich,ob siein waagerechter, schrager odersenkrechter (nach oben) Richtungerfolgt.
40 Decken zwischen Unterrichtsrau- 55 46 Wegen der verstarkten Obertra-men oder ahnlichen Raumen und (17) gung tiefer Frequenzen konnennbesonders lauten" Raumen (z. B. zusatzlich MaBnahmen zur Kor-Sporthallen, Musikraume, Werk- perschalldammung erforderlichraume) sein.
41 Wande Wande zwischen Unterrichtsrau- 47men oder ahnlichen Raumen
42 Wande zwischen Unterrichtsrau- 47men oder ahnlichen Raumen undFluren
43 Wande zwischen Unterrichtsrau- 52men oder ahnlichen Raumen undTreppenhausern
44 Wande zwischen Unterrichtsrau- 55men oder ahnlichen Raumen und"besonders lauten" Raumen (z. B.Sporthallen, Musikraumen, Werk-raumen)
45 Turen Turen zwischen Unterrichtsrau- 32 Bei Turen gilt nach Tabelle 1erf.Rw .
men oder ahnlichen Raumen undFluren
1) Siehe Seite 3
4 Schutz gegen Gerausche aushaustechnischen Anlagen und Betrieben
4.1 ZUlassige Schalldruckpegel inschutzbedurftigen Raumen
Werte fur die zulassigen Schalldruckpegel in schutzbedurftigen Raumen sind in Tabelle 4 angegeben. Einzelne, kurzzeitige Spitzenwerte des Schalldruckpegels durfen die inZeilen 3 und 4 angegebenen Werte urn nicht mehr als10 dB(A) uberschreiten.Der Installations-Schallpegel LIn der Wasserinstallationenwird nach DIN 52219 bestimmt; von anderen haustechnischen Anlagen wird derSchalldruckpegel LAF in Anlehnungan DIN 52 219 bestimmt.Nutzergerausche 2) .unterliegen nicht den Anforderungennach Tabelle 4; allgemeine Planungshinweise siehe Beiblatt 2 zu DIN 4109.
Anmerkung 1: Schutzbedurftige Raume sind Aufenthaltsraume, soweit sie gegen Gerausche zu schutzensind. Nach dieser Norm sind es
Wohnraume, einschlieBlich Wohndielen,Schlafraume, einschlieBlich Obernachtungsraumein Beherbergungsstatten und Bettenraume inKrankenhausern und Sanatorien,Unterrichtsraume in Schulen, Hochschulen undahnlichen Einrichtungen,Buroraume (ausgenommen GroBraumburos),Praxisraume, Sitzungsraume und ahnliche Arbeitsraume.
2) Unter Nutzergerauschen werden z. B. das Aufstelleneines Zahnputzbechers auf Abstellplatte, hartes SchlieBen des WC-Deckels, Spureinlauf, Rutschen in Badewanne usw. verstanden.
DIN 4109 Seite 9
Tabelle 4. Werte fUr die zulassigen Schalldruckpegel in schutzbedurftigen Raumen von Gerauschen aus haustechnischenAnlagen und Gewerbebetrieben
Spalte 1 2 3
Art der schutzbedUrftigen Raume
Zeile Gerauschquelle Wohn- und Schlafraume Unterrichts- und Arbeitsraume
Kennzeichnender Schalldruckpegel dB(A)
Wasserinstallationen1 (Wasserversorgungs- und ::::;;35 1) ::::;;35 1)
Abwasseranlagen gemeinsam)
2 Sonstige haustechnische Anlagen ::::;;30 2) ::::;;35 2)
3 Betriebe tags 6 bis 22 Uhr ::::;;35 ::::;;35 2)
4 Betriebe nachts 22 bis 6 Uhr ::::;;25 ::::;;35 2)
1) Einzelne, kurzzeitige Spitzen, die beim Betatigen der Armaturen und Gerate nach Tabelle 6 (Offnen, SchlieBen, Umstel-len, Unterbrechen u. a.) entstehen, sind z. Z. nicht zu berUcksichtigen.
2) Bei IUftungstechnischen Anlagen sind urn 5 dB(A) hohere Werte zulassig, sofern es sich urn Dauergerausche ohneauffallige EinzeltOne handelt.
Anmerkung 2: "Laute" Raume sindRaume, in denen haufigere und groBere Korperschallanregungen als in Wohnungen stattfinden,z. B. Heizungsraume,Raume, in denen der maximale Schalldruckpegel LAF 75 dB(A) nicht Ubersteigt und die Korperschallanregung nicht groBer ist als in Badern,Aborten oder KUchen.
Anmerkung 3: "Besonders laute" Raume sindRaume mit "besonders lauten" haustechnischenAnlagen oder Anlageteilen, wenn der maximaleSchalldruckpegel des Luftschalls in diesen Raumen haufig mehr als 75 dB(A) betragt,Aufstellraume fUr Auffangbehalter von MUIIabwurfanlagen und deren Zugangsflure zu denRaumen vom Freien,
Betriebsraume von Handwerks- und Gewerbebetrieben einschlieBlich Verkaufsstatten, wennder maximale Schalldruckpegel des Luftschallsin diesen Raumen haufig mehr als 75 dB(A)betragt,
Gastraume, z. B. von Gaststatten, Cafes, ImbiBstuben,Raume von Kegelbahnen,KUchenraume von Beherbergungsstatten, Krankenhausern, Sanatorien, Gaststatten; auBerBetracht bleiben KleinkUchen, AufbereitungskUchen sowie MischkUchen,
- Theaterraume,- Sporthallen,- Musik- und Werkraume.
Anmerkung 4: Haustechnische Anlagen sind nach dieserNorm dem Gebaude dienende- Ver- und Entsorgungsanlagen,- Transportanlagen,- fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen.
Ais haustechnische Anlagen gelten auBerdemGemeinschaftswaschanlagen,Schwimmanlagen, Saunen und dergleichen,Sportanlagen,
zentrale Staubsauganlagen,MUllabwurfanlagen,Garagenanlagen.
AuBer Betracht bleiben Gerausche von ortsveranderlichen Maschinen und Geraten (z. B. Staubsauger, Waschmaschinen, KUchengerate und Sportgerate) im eigenen Wohnbereich.
Anmerkung 5: Betriebe sind Handwerksbetriebe undGewerbebetriebe aller Art, z. B. auch Gaststattenund Theater.
4.2 Anforderungen an die Luft- und Trittschalldammung von Bauteilen zwischen "besonderslauten" und schutzbediirftigen Raumen
Ober die in Tabelle 4 festgelegten Anforderungen hinaussind fUr die Luft- und Trittschalldammung von Bauteilen zwischen "besonders lauten" Raumen einerseits und schutzbedUrftigen Raumen andererseits die Anforderungen andas bewertete Schalidamm-MaB erf. R~ und den bewerteten Norm-Trittschallpegel L~,w in Tabelle 5 angegeben.Bei der LuftschaliUbertragung mUssen -entsprechend derDefinition des bewerteten Schalldamm-MaBes R~ - auchdie FlankenUbertragung Uber angrenzende Bauteile undsonstige NebenwegUbertragungen, z. B. Uber LUftungsanlagen, beachtet werden.Anforderungen an den Trittschallschutz zwischen "besonders lauten" und schutzbedUrftigen Raumen dienen zumeinen dem unmittelbaren Schutz gegen haufiger als inWohnungen auftretende Gehgerausche,zum anderen auchals Schutz gegen KorperschaliUbertragung anderer Art, dievon Maschinen oderTatigkeiten mit groBer Korperschallanregung, z. B. in GroBkUchen, herrUhren.Urn die in Tabelle 4 genannten zulassigen Schalldruckpegeleinzuhalten, sind SchalischutzmaBnahmen entsprechendden Anforderungen in Tabelle 5 zwischen den "besonderslauten" und schutzbedUrftigen Raumen vorzunehmen.
In vielen Fallen ist zusatzlich eine Korperschalldammungvon Maschinen, Geraten und Rohrleitungen gegenUber denGebaudedecken und -wanden erforderlich. Sie kann zahlenmaBig nicht angegeben werden, weil sie von der GroBeder Korperschallerzeugung der Maschinen und Gerateabhangt, die sehr unterschiedlich sein kann (siehe auchBeiblatt 2 zu DIN 4109).
Seite 10 DIN 4109
Tabelle 5. Anforderungen an die Luff- und Trittschalldammung von Bauteilen zwischen "besonders lauten" undschutzbedurftigen Raumen
Spalte 1 2 3 4 5
Bewertetes Schalldamm-MaB ert.R'w Bewerteter Norm-dB Trittschallpegel
Zeile Art der Raume Bauteile ert.L~,w 1) 2)Schalldruck- Schalldruck- (Trittschallschutz-pegelLAF = pegelLAF = maB ert. TSM)
75 bis 80 dB(A) 81 bis 85 dB(A) dB
1.1 Raume mit nbesonders Decken, Wande 57 62 -lauten" haustechnischen
1.2 Anlagen oder Anlageteilen FuBboden - 43 3) (20)3)
2.1 Betriebsraume von Hand- Decken, Wande 57 62 -werks- und Gewerbe-
2.2 betrieben; Verkaufsstatten FuBboden - 43 (20)
Klichenraume der Klichen-3.1 anlagen von Beher- Decken, Wande 55 -
bergungsstatten, Kranken-hausern, Sanatorien,
3.2 Gaststatten, ImbiBstuben FuBboden - 43 (20)und dergleichen
Klichenraume wie vor, Decken, Wande 57 4) -3.3 jedoch auch nach
22.00 Uhr in Betrieb FuBboden - 33 (30)
4.1 Decken, Wande - -Gastraume, nur bis
4.222.00 Uhr in Betrieb FuBbOden - 43 (20)
5.1 Gastraume (maximaler Decken, Wande 62 -Schalldruckpegel
5.2LAF ~ 85 dB(A», auch nach
FuBboden 33 (30)22.00 Uhr in Betrieb -
6.1 Decken, Wande 67 -
Raume von Kegelbahnen FuBboden6.2 a) Keglerstube - 33 (30)
b) Bahn - 13 (50)
7.1Gastraume (maximaier Decken, Wande 72 -Schalldruckpegel85 dB(A) ~ LAF~ 95 dB(A»,
7.2z. B. mit elektroakustischen FuBbOden - 28 (35)Anlagen
1) Jeweils in Richtung der Uirmausbreitung.
2) Die flir Maschinen ertorderliche Korperschalldammung ist mit diesem Wert nicht ertaBt; hiertlir sind gegebenenfallsweitere MaBnahmen ertorderlich -siehe auch Beiblatt 2 zu DIN 4109/11.89,Abschnitt 2.3. Ebenso kannje nach Art desBetriebes ein niedrigeres ert.L~,w (beim TrittschallschutzmaB ein hOheres ert.TSM) notwendig sein, dies ist im Einzelfallzu liberprlifen.
3) Nicht ertorderlich, wenn gerauscherzeugende Anlagen ausreichend korperschallgedammt aufgestellt werden; even-tuelle Anforderungen nach Tabelle 3 bleiben hiervon unberlihrt.
4) Handelt es sich urn GroBklichenanlagen und darliberliegende Wohnungen als schutzbedlirftige Raume, giltert. R'w =62 dB.
Tabelle 6. Armaturengruppen
DIN 4109 Seite 11
Spalte 1 2 3
Armaturengerauschpegel LapfUr kennzeichnenden
Zeile FlieBdruck oder Durch- ArmaturengruppefluB nach DI N 52218
Teil 1 bis Teil 4 1)
1 Auslaufarmaturen
2 GerateanschIuB-Armaturen
3 DruckspUler
4 SpUlkasten:::;; 20dB(A)2) I
5 DurchfluBwassererwarmer
6 Durchgangsarmaturen, wie- Absperrventile,- Eckventile,- RUckfluBverhinderer
7 Drosselarmaturen, wie- Vordrosseln, :::;;30dB(A) 2) II- Eckventile
8 Druckminderer9 Brausen
10 Auslaufvorrichtungen, die direktan die Auslaufarmatur :::;; 15dB(A) Iangeschlossen werden, wie- Strahlregler,- DurchfluBbegrenzer,- Kugelgelenke,- RohrbelUfter, :::;; 25dB(A) II- RUckfluBverhinderer
1) DieserWert darf bei den in DIN 52 218Teil1 bisTeil4 fUrdie einzelnen Armaturen genannten oberen Grenzen der FlieB-drUcke oder DurchflUsse urn bis zu 5 dB(A) Uberschritten werden.
2) Bel Gerauschen, die beim Betatigen der Armaturen entstehen (Offnen, SchlieBen, Umstellen, Unterbrechen u. a.) wirdder A-bewertete Schallpegel dieser Gerausche, gemessen bei Anzeigecharakteristik "FAST" der MeBinstrumente, erstdann zur Bewertung herangezogen, wenn es die MeBverfahren nach DIN 52218 Teil1 bis Teil 4 zulassen.
4.3 Anforderungen an Armaturen und Gerate derWasserinstallation; Prufung, Kennzeichnung
4.3.1 Anforderungan an Armaturen und GerateFUr Armaturen und Gerate der Wasserinstallation - imnachfolgenden Armaturen genannt -sind Armaturengruppen festgelegt,in die sie aufgrund des nach DIN 52 218Teil1bis Teil 4 gemessenen Armaturengerauschpegels Lap entsprechend Tabelle 6 eingestuft werden.
Anmerkung: Bei dem MeBverfahren nach DIN 52218 Teil1bis Teil 4 werden Gerausche, die beim Betatigen(Offnen, SchlieBen, Umstellen, Unterbrechen u. a.)der Armaturen und Gerate der Wasserinstallation hauptsachlich als Korperschall-entstehen,z. Z. nurteilweise oder nicht erfaBt. Es ist geplant, das MeBverfahren so zu erweitern, daB die genanntenGerauschanteile mit erfaBt werden und das soerweiterte MeBverfahren in Foigeausgaben vonDIN 52218 Teil 1 bis Teil 4 aufzunehmen.
FUr Auslaufarmaturen und daran anzuschlieBende Auslaufvorrichtungen (Strahlregler, ROhrbelUfter in DurchfluBform,RUckfluBverhinderer, Kugelgelenke und Brausen) sowie fUrEckventile sind In Tabelle 7 DurchfluBklassen mit maximalen DurchflUssen festgelegt. Die Einstufung in die jeweiligeDurchfluBklasse erfolgt aufgrund des bei der PrUfung nachDIN 52 218 Teil 1 bis Teil 4 verwendeten Stromungswiderstandes oder festgestellten Durchflusses.
Tabelle 7. DurchfluBklassen
Spalte 1 2
maximaier DurchfluBZeile DurchfluBklasse Q in lis (bei
0,3 MPa FlieBdruck)
1 Z 0,15
2 A 0,25
3 B 0,42
4 C 0,5
5 D 0,63
4.3.2 PrufungDie PrUfung muB bei einer hierfUr geeigneten PrUfstelledurchgefUhrt werden, die in einer Liste, die beim Institut fUrBautechnik gefUhrt wird, enthalten ist.Der PrUfbericht muB zusatzlich zu den nach DIN 52218Teil1 erforderlichen Angaben enthalten:
Bei allen Armaturen die Feststellung, ob die Anforderungen nach Tabelle 6 eingehalten werden, sowie die Einstufung in Armaturengruppe I oder II;
Seite 12 DIN 4109
bei Eckventilen,Auslaufarmaturen sowie diesen nachgeschalteten Auslaufvorrichtungen nach Tabelle 6,Zeile 10,auBerdem noch die Einstufung in DurchfluBklasse A, B, C,D oder Z;
bei allen Armaturen Angaben Uber die Verwendungsbeschrankungen (z. B. S-AnschluB mit Schalldampfer),welche der Einstufung fUr das Gerauschverhalten zugrundeliegen.
4.3.3 Kennzeichnung und UeferungArmaturen, die nach Abschnitt 4.3.2 geprUft worden sindund die vorstehenden Anforderungen erfUllen, sind miteinem PrUfzeichen 3), der Armaturengruppe, gegebenenfalls der DurchfluBklasse und dem Herstellerkennzeichenzu versehen. Die Kennzeichnung der Armaturen muB soangebracht sein, daB sie bei eingebauter Armatur sichtbar,mindestens leicht zuganglich ist. Bei Armaturen mit mehreren Abgangen (z. B. Badewannenbatterien) sind die DurchfluBklassen der einzelnen Abgange hintereinander anzugeben, wobei der erste Buchstabe fUr den unteren Abgang(z. B. Badewannenauslauf), der zweite Buchstabe fUr denoberen Abgang (z. B. BrauseanschluB) gilt. Falls damit keineEindeutigkeit herzustellen ist,sind die Kennbuchstaben fUrdie DurchfluBklassen unmittelbar an den Abgangen anzubringen.
Ein Beispiel fUr eine vollstandige Kennzeichnung:PrUfzeichen/1 AIHerstellerkennzeichen.
Die Kennzeichnung dart nur ertolgen, wenn der zugehorigePrUfbericht nicht alter als 5 Jahre ist.
Die enthaltenen Angaben im PrUfbericht nach Abschnitt4.3.2 sind vom Hersteller in die Verkaufs- und Montageunterlagen zu Ubernehmen.
5 Schutz gegen AuBenlarm; Anforderungenan die Luftschalldammung vonAuBenbauteilen
5.1 L1irmpegelbereicheFUr die Festlegung der erforderlichen Luftschalldammungvon AuBenbauteilen gegenUber AuBenlarm werden verschiedene Larmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen diejeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maBgeblichenAuBenlarmpegel" (siehe Abschnitt 5.5) zuzuordnen sind.
5.2 Anforderungen an AuBenbauteile unterBeriicksichtigung unterschiedlicherRaumarten oder Nutzungen 4)
FUr AuBenbauteile von Aufenthaltsraumen - bei Wohnungen mit Ausnahmen von KUchen, Badern und Hausarbeitsraumen - sind unter BerUcksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die in Tabelle 8 aufgefUhrten Anforderungen der Luftschalldammung einzuhalten.
Bei AuBenbauteilen, die aus mehreren Teilflachen unterschiedlicher Schalldammung bestehen~gelten die Anforderungen nach Tabelle 8 an das aus den einzelnen Schalldamm-MaBen der Teilflachen berechnete resultierendeSchalldamm-MaB R~,res'
Die ertorderlichen Schalldamm-MaBe sind in Abhangigkeitvom Verhaltnis der gesamten AuBenflache eines RaumesS(W+F) zur Grundflache des Raumes SG nach Tabelle 9 zuerhOhen oder zu mindern. FUr Wohngebaude mit Ublichen
Raumhohen von etwa 2,5 m und Raumtiefen von etwa 4,5 moder mehr dart ohne besonderen Nachweis ein Korrekturwert von - 2 dB herangezogen werden.
Auf AuBenbauteile, die unterschiedlich zur maBgeblichenLarmquelle orientiert sind, sind grundsatzlich die Anforderungen der Tabelle 8 jeweils separat anzuwenden.
FUr Raume in Wohngebauden mit
Ublicher Raumhohe von etwa 2,5 m,
Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr,
10% bis 60% Fenstertlachenanteil,
gelten die Anforderungen an das resultierende Schalldamm-MaB ert. R~,res als erfUllt, wenn die in Tabelle 10angegebenen Schalldamm-MaBe R~ R fUr die Wand undRw,R fUr das Fenster ert. R~,res jeweils einzeln eingehaltenwerden. 5)
5.3 Anforderungen an Decken und DacherFUr Decken von Aufenthaltsraumen, die zugleich den oberen GebaudeabschluB bilden, sowie fUr Dacher und Dachschragen von ausgebauten Dachraumen gelten die Anforderungen an die Luftschalldammung fUr AuBenbauteilenach Tabelle 8.
Bei Decken unter nicht ausgebauten Dachraumen und beiKriechbOden sind die Anforderungen durch Dach undDecke gemeinsam zu erfUllen. Die Anforderungen geltenals erfUllt, wenn das Schalldamm-MaB der Decke allein urnnicht mehr als 10 dB unter dem ertorderlichen resultierenden Schalldamm-MaB R~,res Iiegt.
5.4 EinfluB von Liiftungseinrichtungen und/oderRolladenkasten
Bauliche MaBnahmen an AuBenbauteilen zum Schutzgegen AuBenlarm sind nur voll wirksam, wenn die Fensterund TUren bei derLarmeinwirkung geschlossen bleiben unddie geforderte Luftschalldammung durch zusatzliche LUftungseinrichtungen/Rolladenkasten nicht verringert wird.Bei der Berechnung des resultierenden Schalldamm-MaBessind zur vorUbergehenden LUftung vorgesehene Einrichtungen (z. B. LUftungsflUgel und -klappen) im geschlossenen Zustand, zur dauernden LUftung vorgesehene Einrichtungen (z. B. schallgedampfte LUftungsoffnungen, auch
3) Nach den bauaufsichtlichen Vorschriften bedUrtenArmaturen der Wasserinstallationen hinsichtlich desGerauschverhaltens z. Z. eines bauaufsichtlichen PrUfzeichens, das auf der Armatur anzubringen ist. PrUfzeichen erteilt das Institut fUr Bautechnik, Reichpietschufer 74-76,1000 Berlin 30
4) Tabelle 8 gilt nicht fUr Fluglarm,soweit er im "Gesetz zumSchutz gegen Fluglarm" (siehe Abschnitt 5.5.5) geregeltist. In diesem Fall sind die Anforderungen an die Luftschalldammung von AuBenbauteilen gegen Fluglarm in der"Verordnung der Bundesregierung Uber bauliche Schallschutzanforderungen nach dem Gesetz zum Schutzgegen Fluglarm (Schallschutzverordnung-SchallschutzV)"geregelt.
5) Berechnung des resultierenden Schalldamm-MaBesert. R~,res siehe Beiblatt 1zu DIN 4109/11.89,Abschnitte 11und 12.
DIN 4109 Seite 13
Tabelle 8. Anforderungen an die Luftschalldammung yon AuBenbauteilen
Spalte 1 2 3 4 5
Raumarten
"MaBgeb-Aufenthaltsraume
Llirm- in Wohnungen,Zeile pegel
Iicher Bettenraume in Obernachtungs-bereich
AuBenlarm- Krankenanstalten raume in Beher-Buroraume 1) und
pegel" und Santorien bergungsstatten, ahnliches
Unterrichtsraumeund ahnliches
dB(A) erf. R~,res des AuBenbauteils in dB
1 I bis 55 35 30 -
2 II 56 bis 60 35 30 30
3 III 61 bis 65 40 35 30
4 IV 66 bis 70 45 40 35
5 V 71 bis 75 50 45 40
6 VI 76 bis 80 2) 50 45
7 VII >80 2) 2) 50
1) An AuBenbauteile von Raumen, bei denen der eindringende AuBenlarm aufgrund der in den Raumen ausgeubten Tatig-keiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der 6rtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Tabelle 9. Korrekturwerte fur das erforderliche resultierende Schalldamm-MaB nach Tabelle 8 in AbhangigkeitYom Verhaltnis S(w+pJ'%
Spalte/Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
1 S(w+p)/SG 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4
2 Korrektur +5 +4 +3 +2 +1 0 -1 -2 -3
S(w+P): Gesamtflache des AuBenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m2
S(G) : Grundflache eines Aufenthaltsraumes in m2.
Tabelle 10. Erforderliche Schalldamm-MaBe erf. R~,res yon Kombinationen yon AuBenwanden und Fenstem
Spalte 1 2 3 4 5 6 7
erf. R~,resSchalldamm-MaBe fUr Wand/Fenster in ... dB/... dB bei folgenden
Zeile in dB Fensterflachenanteilen in %
nach Tabelle 8 10% 20% 30% 40% 50% 60%
1 30 30/25 30/25 35/25 35/25 50/25 30/30
2 3535/30
35/3035/32
40/3040/32
45/3240/25 40/30 50/30
3 4040/32
40/35 45/35 45/35 40/3740/3745/30 60/35
4 4545/37 45/40
50/40 50/40 50/4260/4250/35 50/37 60/40
5 50 55/40 55/42 55/45 55/45 60/45 -Diese Tabelle gilt nur fur Wohngebaude mit ublicher Raumh6he von etwa 2,5 m und Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr,unter Berucksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldamm-MaB erf. R'w res des AuBenbauteiles nachTabelle 8 und der Korrektur von - 2 dB nach Tabelle 9, Zeile 2. '
Seite 14 DIN 4109
mit mechanischem Antrieb) im Betriebszustand zu berucksichtigen.
Anmerkung: Auf ausreichenden Luftwechsel ist aus Grunden der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchtesowie gegebenenfalls der Zufuhrung von Verbrennungsluft 6) zu achten.
Bei der Anordnung von Luftungseinrichtungen/Rolladenkasten ist deren Schalldamm-MaB und die zugehorigeBezugsflache bei der Berechnung des resultierendenSchalldamm-MaBes zu berucksichtigen. Bei Anwendungder Tabelle 10 muB entweder die fUr die AuBenwandgenannte Anforderung von der AuBenwand mit Luftungseinrichtung/Rolladenkasten oder, es muB die fUr das Fenster genannte Anforderung von dem Fenster mit Luftungseinrichtung/Rolladenkasten eingehalten werden; im erstenFall gehoren Luftungseinrichtung/Rolladenkasten zurAuBenwand, im zweiten Fall zum Fenster. Wegen derBerechnung der resultierenden Schalldammung siehe Beiblatt 1 zu DIN 4109/11.89, Abschnitt 11.
5.5 Ermittlung des"maBgeblichen AuBenlarmpegels"
5.5.1 AllgemeinesFur die verschiedenen Larmquellen (StraBen-, Schienen-,Luft-, Wasserverkehr, Industrie/Gewerbe) werden nachstehend die jeweils angepaBten MeB- und Beurteilungsverfahren angegeben, die den unterschiedlichen akustischen undwirkungsmaBigen Eigenschaften der Larmarten Rechnungtragen.
Zur Bestimmung des "maBgeblichen AuBenlarmpegels"werden die Larmbelastungen in der Regel berechnet.
Fur die von der maBgeblichen Larmquelle abgewandtenGebaudeseiten darf der "maBgebliche AuBenlarmpegel"ohne besonderen Nachweis
bei oftener Bebauung urn 5 dB(A),- bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhofen
urn 10dB(A),
gemindert werden.
Bei Vorhandensein von Larmschutzwanden oder -wallendarf der"maBgebliche AuBenlarmpegel" gemindert werden;Nachweis siehe DIN 18005 Teil1.
Sofern es im Sonderfall gerechtfertigt erscheint, sind zurErmittlung des "maBgeblichen AuBenlarmpegels" auchMessungen zUlassig.
Zur AusfUhrung von Messungen siehe Anhang B.
5.5.2 StraBenverkehrSofern fur die Einstufung in Larmpegelbereiche keineanderen Festlegungen, z. B. gesetzliche Vorschriften oderVerwaltungsvorschriften, Bebauungsplane oder Larmkarten, maBgebend sind, ist der aus dem Nomogramm in Bild 1ermittelte Mittelungspegel zugrunde zu legen.
Fur die Faile, in denen das Nomogramm nicht anwendbar ist,konnen die Pegel aber auch ortsspezifisch berechnet odergemessen werden. Bei Berechnungen sind die Beurteilungspegel fur den Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) nach DIN 18005Teil1zu bestimmen,wobei zu den errechneten Werten 3 dB(A) zuaddieren sind.
Messungen sind nach DIN 45642 vorzunehmen und nachAnhang B auszuwerten.
5.5.3 SchienenverkehrBei Berechnungen sind die Beurteilungspegel fur den Tag(6.00 bis 22.00 Uhr) nach DIN 18005 Teil1 zu bestimmen,wobei zu den errechneten Werten 3 dB(A) zu addieren sind.
Messungen sind nach DIN 45642 vorzunehmen und nachAnhang B auszuwerten.
5.5.4 WasserverkehrBei Berechnungen sind die Beurteilungspegel fur den Tag(6.00 bis 22.00 Uhr) nach DIN 18005 Teil1 zu bestimmen,wobei zu den errechneten Werten 3 dB(A) zu addieren sind.
Messungen sind nach DIN 45642 vorzunehmen und nachAnhang B auszuwerten.
5.5.5 LuftverkehrFur Flugplatze, fUr die Larmschutzbereiche nach dem"Gesetz zum Schutz gegen Fluglarm" festgesetzt sind, gelten innerhalb der Schutzzonen die Regelungen diesesGesetzes.
Fur Gebiete,die nicht durch das "Gesetz zum Schutz gegenFluglarm" erfaBt sind, fUr die aber aUfgrund landesrechtlicher Vorschriften aquivalente Dauerschallpegel nachDIN 45 643 Teil1 in Anlehnung an das FluglarmG ermitteltwurden, sind diese im Regelfall die zugrunde zu legendenPegel.
Wird in Gebieten, die durch Absatz 1und 2 nicht erfaBt sind,vermutet, daB die Belastung durch Fluglarm vor allem vonsehr hohen Spitzenpegeln herruhrt, so sollte der mittleremaximale Schalldruckpegel LAF,max bestimmt werden.Ergibt sich, daB im Beurteilungszeitraum (nicht mehr als 16zusammenhangende Stunden eines Tages)
der aquivalente Dauerschallpegel L eq, haufiger als 20maloder mehr als 1mal durchschnittlich je Stunde urn mehrals 20 dB(A) uberschritten wird und uberschreitet auchder mittlere maximale Schalldruckpegel LAF,max denaquivalenten Dauerschallpegel Leq urn mehr als20 dB(A) oder
der Wert von 82 dB(A) haufiger als 20mal oder mehr als1mal durchschnittlich je Stunde uberschritten wird,
so wird fur den "maBgeblichen AuBenlarmpegel" der WertLAF,max - 20 dB(A) zugrunde gelegt.In Sonderfallen kann dieses Verfahren auch in Gebietennach Abschnitt 2 angewendet werden.
Messungen sind nach DI N 45643 Teil1 bis Teil 3 vorzunehmen und nach Anhang B auszuwerten.
Anmerkung: Gerauschbelastungen durch militarische TiefflUge werden in dieser Norm nicht behandelt.
5.5.6 Gewerbe- und Industrieanlagen1m Regelfall wird als "maBgeblicher AuBenlarmpegel" dernach der TALarm im Bebauungsplan fUr die jeweiligeGebietskategorie angegebene Tag-Immissionsrichtwerteingesetzt.
Besteht im Einzelfall die Vermutung, daB die Immissionsrichtwerte der TALarm uberschritten werden, dann solitedie tatsachliche Gerauschimmission nach der TALarmermittelt werden.
Weicht die tatsachliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplanfestgesetzten baulichen Nutzung ab,so ist von dertatsachlichen baulichen Nutzung unter Berucksichtigung dervorgesehenen baulichen Entwicklung des Gebietes auszugehen.
6) Die entsprechenden bauaufsichtlichen Vorschriften(z. B. Feuerungsverordnung) sind zu beachten.
DIN 4109 Seite 15
4
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J/ I V
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Mittelungspegel LAm in dB(A) ___
A Autobahnen und Autobahnzubringer I I I I 1 r(25% Lkw-Anteil) 0 U""I 0 U""I 0 U""I
U""I U""I '" '",..... ,.....
B Bundes-, Landes-, Kreis-, Gemeindeverbindungs-stra8en au8erhalb des Ortsbereiches; Stra8en 0 U""I 0 U""I 0 U""Iin Industrie- und Gewerbegebieten U""I U""I '" '"
,..... ,.....(20% Lkw-Anteil)
C Gemeinde-(Stadt-)stra8en; Hauptverkehrs-stra8en (2 bis 6-streifig, 10% Lkw-Anteil) U""I 0 U""I 0 U""I 0
...:t U""I U""I '" '",.....
0 Gemeinde-(Stadt-)stra8en; Wohn- und Wohn-sammelstra8en (5% Lkw-Anteil) 0 U""I 0 U""I 0 U""I
f f I I r rZu den Mittelungspegeln sind gegebenenfalls folgende Zuschlage zu addieren:+ 3 dB(A), wenn der Immissionsort an einer StraBe mit beidseitig geschlossener Bebauung Iiegt,+2dB(A), wenn die StraBe eine LJingsneigung von mehr als 5% hat,+ 2 dB(A), wenn der Immissionsort weniger als 100 m von der nachsten lichtsignalgeregelten Kreuzung oder Einmilndung ent
fernt ist.
Bild 1. Nomogramm zur Ermittlung des "maBgeblichen AuBenlarmpegels" vor Hausfassaden fUr typische StraBenverkehrssituationenAnmerkung: Die in dem Nomogramm angegebenen Pegel wurden fUr einige straBentypische Verkehrssituationen nach
DIN 18005TeiI1/05.87,Abschnitt 6, berechnet. Hierbei ist derZuschlag von 3 dB(A) gegenilber der Freifeldausbreitung berilcksichtigt.
Seite 16 DIN 4109
1m Sinne einer Vereinfachung werden dabei unterschiedliche Definitionen der einzelnen "maBgeblichen AuBenlarmpegel" in Kauf genommen.
5.5.7 Uberlagerung mehrerer SchallimmissionenRuhrt die Gerauschbelastung von mehreren (gleich- oderverschiedenartigen) Quellen her, so berechnet sich derresultierende AuBenlarmpegel La res aus den einzelnen"maBgeblichen AuBenlarmpegeln'; La i nach folgenderGleichung: '
6 Nachweis der Eignung der Bauteile6.1 Kennzeichnende GroBen fur die
Schalldammung der BauteileZur zahlenmaBigen Kennzeichnung der Luft- und Trittschalldammung dienen die GroBen nach den Tabellen 11und 12, Einzahl-Angaben nach Abschnitt A.8.1.
6.3 Nachweis der Eignung mit bauakustischenMessungen (Eignungsprufungen)
Bei Bauteilen, fur die kein Nachweis nach dem Beiblatt 1zuDIN 4109 gefUhrt werden kann, ist die Eignung durch dieEignungsprufung I oder III 7) aufgrund von Messungennach DIN 52210 Teil 1 bis Teil 4 nachzuweisen. 8)
Ein Nachweis durch Eignungsprufung ist auch dann gestattet, wenn das Bauteil zwar einer Beispielgruppe nach demBeiblatt 1 zu DIN 4109 zugeordnet werden, jedoch wegenbestimmter einschrankender oder zusatzlicher Merkmaleschalltechnisch anders beurteilt werden kann. 1m Prufbericht der Eignungsprufung sind diese Merkmale als verbindlich festzulegen.
Bei den Eignungsprufungen wird unterschieden:Eignungsprufung I: Prufung von Bauteilen in Prufstanden
nach DIN 52210 Teil 2
6.4 Bewertung bei Messungen in Prufstanden(Eignungspriifung I)
6.4.1 Prufung von Bauteilen im gebrauchsfahigenZustand
Die Eignungsprufung list durchzufUhren
- furWand'e und Decken in Prufstanden nach DIN 52210Teil2,
fUr Wande und Decken in Skelettbauten und Holzhausern in hierfUr geeigneten Prufanordnungen unterBerucksichtigung der tatsachlichen konstruktivenGegebenheiten (z. B. AnschlUsse zwischen trennendemBauteil und flankierenden Bauteilen),
fUr Fenster, FenstertUren, Fensterelemente, Turen, Rolladenkasten, Lufter, Paneele und andere AuBenwandelemente in funktionsfahigem Zustand nach DIN 52 210Teil 3, in Prufstanden nach DI N 52210 Teil 2,
- fUr Schachte und Kanale in Prufstanden nach DIN 52 210Teil6.
Zur ErfUllung der Anforderungen fUr den jeweiligen Verwendungszweck mussen eingehalten werden:
a) Luftschalldammung von Wanden und DeckenDas bewertete Schalldamm-MaB R'w p muB mindestensum das VorhaltemaB von 2 dB uber den, fUr den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Wert erf. R'wliegen.Bei trennenden Bauteilen ist der EinfluB der flankierenden Bauteile bei der Beurteilung der Luftschalldammung zusatzlich nach Beiblatt 1 zu DIN 4109/11.89,Abschnitt 3, zu berucksichtigen, wenn die mittlereflachenbezogene Masse mi mittel der flankierendenBauteile von (300 ± 25) kg/m2 abweicht.
b) Luftschalldammung von Turen und FensternDas bewertete Schalldamm-MaB Rw p muB mindestensum das VorhaltemaB '- 5 dB bei Turen und- 2 dB bei Fensternuber den, fur den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Wert erf. R'w liegen.
c) Luftschalldammung von Schachten und KanalenDie bewertete Schachtpegeldifferenz D K w p muB mindestens um das VorhaltemaB von 2 dB ub'er dem erforderlichen errechneten Wert DK w R liegen. (siehe Beiblatt 1 zu DIN 4109/11.89, Abschnitt 9.3).
Eignungsprufung III: Prufung in ausgefUhrten Bautenvon Bauteilen, die sich wegenihrer GroBe nicht in genormte Prufstande einbauen lassen (Sonderbauteile),von Bauarten, zu deren Prufungdie genormten Prufstande nichtgeeignet sind (Sonderbauarten).
Soli die Eignung nur fUr ein bestimmtes Bauvorhaben gelten,so kann eine projektbezogene Prufung nach DI N52 210Teil 3 durchgefuhrt werden.
7) Die Eignungsprufung II "Prufungen in ausgefUhrten Bauten" nach DIN 52210 Teil 3 wird in DIN 4109 nicht mehrgefordert.
8) Dies gilt auch,wenn Bauteile zum Schutz gegen Fluglarmnicht den in der "Verordnung der Bundesregierung uberbauliche Schallschutzanforderungen nach dem Gesetzzum Schutz gegen Fluglarm (SchallschutzverordnungSchallschutzV)" aufgefUhrten AusfUhrungsbeispielenentsprechen.
(1)
n
La,res =10 Ig L (10°,1 La, i) dB(A)i
6.2 Nachweis der Eignung ohne bauakustischeMessungen
Bauteile, die den in den Abschnitten 3,4 und 5 gestelltenAnforderungen genugen mussen, gelten ohne bauakustische Messungen als geeignet, wenn
in massiven Bauten ihre AusfUhrungen Beiblatt 1 zuDIN 4109/11.89, Abschnitte 2 bis 4, entsprechen,bei Skelettbauten mit Skeletten aus Stahlbeton, Stahloder Holz und mit leichtem Ausbau ein rechnerischerNachweis nach Beiblatt 1zu DIN 4109/11.89,Abschnitt 5,gefuhrt wird oder die Bauteile den AusfUhrungsbeispielen nach Beiblatt 1zu DIN 4109/11.89,Abschnitte 6 bis 8,entsprechen,AuBenbauteile den AusfUhrungen nach Beiblatt 1 zuDIN 4109/11.89, Abschnitt 10, entsprechen.
Bei der Ermittlung der Werte fUr die Luftschalldammungin massiven Bauten nach Beiblatt 1 zu DIN 4109 ist derEinfluB der flankierenden Bauteile zu berucksichtigen,wenn die mittlere flachenbezogene Masse mi, Mittel dervier flankierenden Bauteile von (300 ± 25) kg/m2 abweicht(siehe Beiblatt 1 zu DIN 4109/11.89, Abschnitt 3).Bei den AusfUhrungsbeispielen fur Massivdecken wird imBeiblatt 1zu DIN 4109/11.89,Abschnitt 4.1, nach Massivdekken ohne/mit Deckenauflagen bzw. ohne/mit biegeweicherUnterdecke und nach Deckenauflagen allein unterschieden. Dort ist angegeben, mit welcher Deckenauflage Massivdecken versehen werden konnen, damit die geforderteSchalldammung erreicht wird.
DIN 4109 Seite 17
Tabelle 11. Kennzeichnende GroBen der Luftschalldammung fur den Nachweis der Eignung von BauteilenR:.v: bewertetes Schalldamm-MaB in dB mit Schallubertragung uber flankierende BauteileRw: bewertetes Schalldamm-MaB in dB ohne Schallubertragung uber flankierende BauteileRL,w: Bewertetes Labor-Schall-Langsdamm-MaB in dBDK,w: Bewertete Schachtpegeldifferenz in dB
Spalte 1 2 3 4 5
BerucksichtigteEignungsprufung I Eignungsprufung III
Zeile Bauteile Schallubertragungin Prufstanden nach in ausgefUhrten Rechenwert 1)
DIN 52210 Teil 2 Bauten
uber das trennendeund die flankieren-
1Wande, Decken
den Bauteile sowie R:.v,p R:.v,B R:.v,R
als trennendegegebenenfalls uber
BauteileNebenwege
2nur uber das
Rw,p Rw,B Rw,Rtrennende Bauteil
Wande, Deckennur uber das
3 als flankierende flakierende Bauteil RL,w,P RL,w,B RL,w,RBauteile
4 Fenster nur uber dasRw,p Rw,B Rw,R
trennende Bauteil5 Turen Rw,R 2)
6 Schachte, Kanale nuruberNebenwege DK,w,p DK,w,B DK,w,R
1) Der Rechenwert fUr ein Bauteil ergibt sich- fur AusfUhrungen nach Beiblatt 1 zu DIN 4109 aus den dortigen Angaben,- bei Eignungsprufungen in Prufstanden nach DIN 52 21 OTeil 2 aus den Angaben in Spalte 3,vermindert um das Vorhal-
temaB von 2 dB (z. B. R:.v,R = R:.v,p - 2 dB), ausgenommen Turen (siehe FuBnote 2),- bei Eignungsprufungen in ausgefUhrten Bauten aus den Angaben in Spalte 4 (z. B.R:.v,R =R:.v,B)'
2) Der Rechenwert Rw,R fUrTuren ergibt sich bei Eignungsprufungen in Prufstanden nach DIN 52210 Teil 2 ausRw,R = Rw,p - 5 dB.
Tabelle 12. Kennzeichnende GroBen derTrittschalldammung fur den Nachweis der Eignung von BauteilenLn,w: bewerteter Norm-Trittschallpegel in dB (J'SM: TrittschallschutzmaB in dB)114: TrittschallverbesserungsmaB in dB (VM: TrittschallverbesserungsmaB in dB)
Spalte 1 2 3 4
Eignungsprufung I Eignungsprufung IIIZeile Bauteile in Prufstanden nach in ausgefUhrten Rechenwert 1)
DIN 52210Teil2 Bauten
Decken im gebrauchs- Ln,w,P, L~,w,p L' L'1 n,w,B n,w,Rfertigen Zustand (TSMp) (TSMB) (TSMR)
Treppen im gebrauchs- L' L'2 - n,w,B n,w,Rfertigen Zustand (TSMB) (TSMR)
3 Massivdecken ohne Ln,w,eq,P Ln,w,eq,R 2)Deckenauflage (TSMeq,p)
-(TSMeq,R) 2)
4Deckenauflage fur 114,p - !1Lw,RMassivdecken 3) (VMp) (VMR)
1) Der Rechenwert fUr ein Bauteil ergibt sich- fur AusfUhrungen nach Beiblatt 1 zu DIN 4109 aus den dortigen Angaben,- bei Eignungsprufungen in Prufstanden nach DIN 52210 Teil 2 aus den Angaben in Spalte 2, vermindert um das Vor-
haltemaB 2 dB, ausgenommen Zeile 3 (siehe FuBnote 2),- bei Eignungsprufungen in ausgefUhrten Bauten aus den Angaben in Spalte 3 (gilt nicht fur Zeilen 3 und 4).
2) Der Rechenwert Ln,w,eq,R (TSMeq,R) ergibt sich bei Eignungsprufungen in Prufstanden nach DIN 52210 Teil 2 ausLn,w,eq,P (TSMeq,p),
3) Gilt auch fUr massive Treppenlaufe und -podeste
(3)
(2)
Seite 18 DIN 4109
d) Trittschalldammung von Decken
Der bewertete Norm-Trittschallpegel Ln w P muB mindestens um das VorhaltemaB von 2 dB unte'r (beim TrittschallschutzmaB TSM P mindestens 2 dB Uber) dem,fUr den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichenWert erf. L~,w (erf. TSM) liegen.
6.4.2 Getrennte Prufung- von Massivdecken ohne Deckenauflage,- von Deckenauflagen allein
Die EignungsprUfungen I von Massivdecken ohne Deckenauflage und von Deckenauflagen allein sind in PrUfstandenmit bauahnlicher FlankenUbertragung durchzufUhren.Deckenauflagen konnen auch in PrUfstanden ohneFlankenUbertragung geprUft werden. FUr die DurchfUhrunggilt DIN 52210 Teil 3.
a) Luftschalldammung von MassivdeckenLiegt das bewertete Schalldamm-MaB R'w P der Massivdecke ohne Deckenauf/age bereits 2 dB Gber dem, fUrden jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Werterf. R'w, so ist eine beliebige Deckenauflage geeignet,die nur noch die Trittschalldammung verbessern muB.Liegt R'w P dagegen unterdem jeweiligen erforderlichenund um :2 dB erhohten Wert, so ist eine PrUfung mit demvorgesehenen Deckenaufbau vorzunehmen.
b) Trittschalldammung von MassivdeckenDer bewertete Norm-Trittschallpegel L~ w P (dasbewertete TrittschallschutzmaB TSMp) , der gebrauchsfertigen Massivdecke ergibt sich aus demaquivalenten bewerteten Norm-TrittschallpegelLn,w,eq,P (aquivalentes TrittschallschutzmaB TSMeq,p)der Massivdecke ohne Deckenauflage und dem Trittschall-VerbesserungsmaB !:J.Lw,R (VMR) der Deckenauflage nach folgender Beziehung:
L~,w,p = Ln,w,eq,P- !:J.Lw,R
(TSMp=TSMeq,p+ VMR)Die Trittschalldammung der gebrauchsfertigenDecke ist ausreichend, wenn der sich aus der Subtraktion (Addition) der Einzelwerte Ln,w,eq,P(TSMeq,p) und !:J.Lw,R (VMR) ergebende bewerteteNorm-Trittschallpegel L~ w P (TrittschallschutzmaBTSMp) mindestens 2 dB 'unter (Uber) den fUr denjeweiligen Verwendungszweck geforderten WertenIiegt.Wird auf einen schwimmenden Estrich zusatzlich einweichfedernder Bodenbelag aufgebracht, so ist beider Berechnung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L~ w R (TrittschallschutzmaB TSMR) nur dasgroBere d'er beiden Trittschall-VerbesserungsmaBe!:J.Lw (VM) anzusetzen.Der aquivalente bewertete Norm-TrittschallpegelLn,w,eq,R (TrittschallschutzmaB TSMeq,R) der Massivdecke ohne Deckenauflage ist bei Massivdecken,diein Verbindung mit biegeweichen UnterdeckengeprUft worden sind, und bei denen ein schwimmender Estrich mit mineralischen Bindemitteln als Dekkenauflagen verwendet werden soli, der gemesseneLn,w,eq,P (TSMeq,p) um 2dB zu erhohen (abzumindern).!:J.Lw,R (VMR) ist das Trittschall-VerbesserungsmaBder Deckenauflage. Der Rechenwert fUr !:J.Lw R (VM R)kann aus Beib/att 1zu DIN 4109/11.89,Tabellem 17und18 entnommen werden. Bei Bestimmung des Trittschall-VerbesserungsmaBes !:J.Lw R (VMR) durchEignungsprUfung im PrUfstand ergibt sich !:J.Lw R(VMR> nach der Beziehung: '
!:J.Lw,R= !:J.Lw,p-2 dB(VM R=VMp-2dB)
6.4.3 Prufung der Luftschalldammung trennender undflankierender Bauteile fur den rechnerischenNachweis nach Beiblatt 1 zu DIN 4109
Die PrUfungen sind durchzufUhrenfUr das bewertete Schalldamm-MaB Rw p trennenderBauteile ohne Langsleitung Uber flankieremde Bauteilein PrUfstanden ohne FlankenUbertragung nachDIN 52210Teil 2,fUr das bewertete Labor-Schall-Liingsdamm-MaB RL w p
von flankierenden Bauteilen entweder ' ,
in PrUfstanden zur Bestimmung des Labor-SchallLiingsdamm-MaBes von leichten Bauteilen in horizontaler Richtung nach DI N 52210 Teil 2
oderin bauarttypischen Sonder-PrUfstanden unter BerUcksichtigung der tatsachlichen konstruktivenGegebenheiten (z. B. AnschlUsse an das tennendeBauteil).
FUr den rechnerischen Nachweis des bewerteten Schalldamm-MaBes R'w R nach Beiblatt 1 zu DIN 4109 in Gebiiuden in Skelett- und Holzbauart sind die gemessenen WertefUr Rw,p und RL,w,p jeweils um 2 dB zu mindern.
6.5 Prufung von Sonderbauteilen und Sonder-bauarten (Eignungsprufung IU)
Sonderbauteile und Sonderbauarten, die nicht in PrUfstanden geprUft werden konnen, sind in drei Bauten zu prUfen.Diese mUssen sich in bezugsfertigem oder bezogenemZustand befinden.FUr die Luftschalldammung gilt die Eignung als nachgewiesen, wenn das auf das trennende Bauteil bezogene, bewertete Schalldamm-MaB R'w,B in allen drei Bauten nicht unterdem, fUr den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichenWert R'w liegt.FUr die Trittschalldammung gilt die Eignung als nachgewiesen, wenn der bewertete Norm-Trittschallpegel L~ w B (dasTrittschallschutzmaB TSM B) der Decken in allen drei Bauten nicht Uber (beim TrittschallschutzmaB nicht unter) dem,fUr den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichenWert erf. L~,w (erf. TSM) Iiegt.
7 Nachweis der schalltechnischen Eignungvon Wasserinstallationen
7.1 Kennzeichnende GroBen fur dasGerauschverhalten
Die kennzeichnenden GroBen sind in Tabelle 13 aufgefUhrt.
Tabelle 13. Kennzeichnende GroBen fur dasGerauschverhalten
Spalte 1 2
Zeile Gerauschquelle KennzeichnendeGroBe
1 Armaturen Armaturengerausch-und Gerate pegel Lap nachWasserinstallationen DIN 52218 Teil1
2 Installationen am IGN-SchallpegelBau (Installations- LIGN nachgerauschnormalIGN) DIN 52219
7.2 Nachweis ohne bauakustische Messungen1m Regelfall kann der Nachweis zur ErfUllung der Anforderungen ohne bauakustische Messungen gefUhrt werden.
DIN 4109 Seite 19
Bild 2. Anordnung von Armaturen
DerBericht Gberdie EignungsprGfung am Bau muB,neben dennach DIN 52219 geforderten, aile wichtigen Angaben zurBeschreibung der BauausfGhrung, z. B. Anordnung der Armaturen und Leitungen, Flachengewichte der Wande, enthalten.Zum Nachweis derErfGllung deroben genannten Anforderungnach Gleichung (3) mGssen PrGfberichte nach DIN52 218Teil1bisTeil4 fGr die vorgesehenenen Armaturen vorgelegtwerden.
nach Tabelle 4,Zeile 1,auch durch eine EignungsprGfung amBau (analog EignungsprGfung III nach Abschnitt 6.5) nachgewiesen werden. Zum Nachweis werden in einem Musterbau Messungen nach DIN 52219 durchgefGhrt, fGr dieanstelle der Armaturen das Installationsgerauschnormal(IGN) nach DIN 52218 Teil 1 an den vorgesehenenAnschIGssen angebracht und in den schutzbedGrftigenRaumen der IGN-Schallpegel LrGN ermittelt wird.Der Nachweis der Eignung hinsichtlich des Schallschutzeseiner bestimmten BauausfUhrung in Verbindung mitbestimmten Armaturen gilt als erbracht, wenn der nachDIN 52218 Teil 1 bis Teil 4 ermittelte Armaturengerauschpegel Lap der vorgesehenen Armaturen folgenden Wertnicht Gberschreitet
Armaturen-Anordnung von Raumen mit Wasser-installationen und schutzbedGrftigengruppe
Raumen
Trennwand, m'~ 220kg1m2
II / II
1/.. ¥/OhnUngs;;enndecke
I
schutzbedUrftigerRaum
I
II II
..
schutz-bedUrftigerRaum
II
II~audetrennfUge II
---l-
I [..
==schutzbedUrftigerRaum
== I
(3)Lap:::;; 72 dB - LION
7.2.2.5 Anordnung von ArmaturenArmaturen der Armaturengruppe lund deren Wasserleitung dGrfen an Wanden nach Abschnitt 7.2.2.4 angebrachtwerden (siehe Bild 2). Armaturen der Armaturengruppe IIund deren Wasserleitungen dGrfen nicht an Wanden angebracht werden, die im selben GeschoB, in den GeschossendarGber oder darunter an schutzbedGrftige Raume grenzen(siehe Bild 2).Armaturen derArmaturengruppe II und derenWasserleitungen dGrfen auBerdem nicht an Wanden angebracht sein, die auf vorgenannte Wande stoBen.
Der Nachweis, daB die Hochstwerte fUr die zulassigenSchalldruckpegel von Armaturen nach Tabelle 4 nicht Gberschritten werden, gilt als erbracht, wenn die Bedingungennach den Abschnitten 7.2.1 und 7.2.2 eingehalten werden.
7.2.2.4 Anforderungen an Wande mitWasserinstallationen
Einschalige Wande, an oder in denen Armaturen oderWasserinstallationen (einschlieBlich Abwasserleitungen)befestigt sind, mGssen eine flachenbezogene Masse vonmindestens 220 kg/m 2 haben.Wande, die eine geringere flachenbezogene Masse als220 kg/m 2 haben, dGrfen verwendet werden, wenn durcheine EignungsprGfung nachgewiesen ist, daB sie sich bezogen auf die Obertragung von Installationsgerauschen- nicht ungGnstiger verhalten.
7.2.2.2 Betrieb von DurchgangsarmaturenDurchgangsarmaturen (z. B. Absperrventile, Eckabsperrventile, Vorabsperrventile bei bestimmten Armaturen undGeraten) mGssen im Betrieb immer voll geoffnet sein; siedGrfen nicht zum Drosseln verwendet werden.
7.2.2 Anforderungen an Installation und Betrieb7.2.2.1 Zulassiger RuhedruckDer Ruhedruck derWasserversorgungsanlage nach Verteilung in den Stockwerken vorden Armaturen darf nicht mehrals 5 bar (0,5 MPa) betragen; ein hoherer Druck ist durchEinbau von Druckminderern entsprechend zu verringern.
7.2.1 Armaturen und GerateEs dGrfen nurArmaturen und Gerate verwendet werden,dienach Abschnitt 4.3.2 geprGft und nach Abschnitt 4.3.3gekennzeichnet sind.
7.2.2.3 Zulassiger DurchfluB von ArmaturenBeim Betrieb der Armaturen darf der fUr ihre Eingruppierung zugrunde gelegte DurchfluB (DurchfluBklasse) nichtGberschritten werden. Daher mGssen Auslaufvorrichtungen,wie Strahlregler, Brausen und DurchfluBbegrenzer denDurchfluB durch die Armaturen entsprechend begrenzen,d. h., die Auslaufvorrichtungen dGrfen keiner hoherenDurchfluBklasse angehoren als der zugehorige Armaturenabgang. Dies gilt auch fUr den Armaturen nachgeschaltetenAuslaufvorrichtungen, wie Kugelgelenke, RohrbelGfter inDurchfluBform und RGckfluBverhinderer. Eckventile vor Armaturen dGrfen einer niedrigeren DurchfluBklasse angehoren alsdurch Armatur und Auslaufvorrichtung gegeben ist.
7.2.2.6 Anforderungen an die Verlegung vonAbwasserleitungen
Abwasserleitungen dGrfen an Wanden in schutzbedGrftigen Raumen nicht freiliegend verlegt werden.
7.3 Nachweis mit bauakustischen Messungen inausgefiihrten Bauten
FGr bestimmte BauausfUhrungen, die nicht dem Abschnitt7.2.2 entsprechen, kann die Einhaltung der Anforderungen
Seite 20 DIN 4109
Das Ergebnis dieser Eignungsprufung am Bau kann auchfUr die Beurteilung anderer Bauvorhaben mit vergleichbaren Bauausfuhrungen herangezogen werden.
8 Nachweis der Giite der Ausfiihrung(Giitepriifung)
8.1 GuteprufungDie Guteprufung gilt nach DIN 55350 Teil17 als Annahmeprufung.
8.2 Bauteile allgemeinGutepriifungen dienen zum Nachweis, daB die erforderlichen Werte fUr den Schallschutz in dem betreffenden Bauwerk eingehalten werden. Fur die Durchfuhrung der Messungen gelten DIN 52210 Teil 1, Teil 3 und Teil 6, fUr dieErmittlung der Einzahl-Angaben gilt DIN 52210 Teil 4.
Anmerkung: Guteprufungen sollten z. B. durchgefUhrt wer-den, wenn Zweifel an dem erreichten Schallschutzbestehen oder die Guteprufung durch vertraglicheoder anderweitige Regelungen vorgeschrieben ist.
Die Vereinbarung einer Guteprufung kann zweckmaBig sein, wenn Bauteile oder Bauarten angewendet werden, fUr die zwar das Prufzeugnis uber eineEignungsprufung I nach Abschnitt 6.4 vorgelegt werden kann,jedoch nicht die Ergebnisse von Guteprufungen dieser Bauteile und Bauarten an ausgefuhrten Bauwerken.
8.3 AuBenbauteileSoli im Einzelfall nach Errichtung eines Gebaudes gepruftwerden, ob die AuBenbauteile der erforderlichen Luftschalldammung nach Abschnitt 5 genugen, so mussen die Messungen nach DIN 52210 Teil 5 durchgefUhrt werden.
Anhang A Begriffe
Die hier aufgefuhrten Begriffe werden sowohl in dieserNorm als auch in DIN 52210 Teil1 bis Teil 7 verwendet. 9)
A.1 SchallSchall sind mechanische Schwingungen und Wellen eineselastischen Mediums, insbesondere im Frequenzbereichdes menschlichen Horens von etwa 16 Hz bis 16 000 Hz(siehe Abschnitte A.2.1.1 und A.2.2).In dieser Norm wird nach den Abschnitten A.1.1 bis A.1.3nach Luftschall, Korperschall und Trittschall unterschieden.
A.1.1 LuftschallLuftschall ist der in Luft sich ausbreitende Schall.
A.1.2 KorperschallKorperschall ist der in festen Stoffen sich ausbreitendeSchall.
A.1.3 TrittschallTrittschall ist der Schall, der beim Begehen und bei ahnIicher Anregung einer Decke, Treppe o. a. als Korperschallentsteht und teilweise als Luftschall in einen darunterliegenden oder anderen Raum abgestrahlt wird.
Der Beurteilung ist das resultierende Schalldamm-MaBR:"',res des Gesamtbauteils nach Tabelle 8 zugrunde zulegen.
Bei Fluglarm -soweit er im "Gesetz zum Schutz gegen Fluglarm" geregelt ist - ist der Gutenachweis nach der "Verordnung der Bundesregierung uber bauliche Schallschutzanforderungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglarm(Schallschutzverodnung - SchallschutzV)" zu fUhren.
8.4 Haustechnische AnlagenDer Nachweis der Gute der Ausfuhrung ist im Bedarfsfalldurch Schallpegelmessungen zu erbringen. Fur die DurchfUhrung der Messungen gilt bei Anlagen derWasserinstallation DIN 52219. Die Schallpegelmessungen sind unterregelmaBig auftretenden Betriebsbedingungen der Anlagebzw. des Betriebes durchzufUhren; die schutzbedurftigenRaume sollen eingerichtet sein. Die in DIN 52219 enthaltenen Festlegungen uber SchallpegelmeBgerate, EinfluB vonFremdgerauschen, Berucksichtigung einzelner kurzzeitigauftretender Schallpegelspitzen sowie Ort der Messunggelten auch fur die Messung der Schalldruckpegel vonGerauschen aus sonstigen haustechnischen Anlagen. MaBgeblich ist der maximal auftretende Schalldruckpegel LAP'
Die in eingerichteten Raumen ermittelten Schalldruckpegel werden unmittelbar mit den in Tabelle 4 angegebenenWerten verglichen.
8.5 Gerausche aus Betrieben1m Bedarfsfall ist in schutzbedurftigen Raumen der maBgebende Beurteilungspegel 4 nach DI N 45645 Teil 1(nachts = lauteste Stunde) bzw. VDI 2058 Blatt 1 zu ermitteln. Die Schallpegelmessungen sind unter regelmaBigauftretenden Betriebsbedingungen durchzufiihren. Dieschutzbedurftigen Raume sollen eingerichtet sein. BeiMessungen in leeren Raumen ist die Schallabsorption nachDIN 52219 zu berucksichtigen.
A.2 Ton und GerauschA.2.1 Einfacher oder reiner TonEinfacher oder reiner Ton ist die Schallschwingung mitsinusformigem Verlauf.
A.2.1.1 Frequenz f (Schwingungszahl)Frequenz nach dieser Norm ist die Anzahl der Schwingungen je Sekunde.Mit zunehmender Frequenz nimmt die TonhOhe zu. EineVerdopplung der Frequenz entspricht einer Oktave.ln derBauakustik betrachtet man vorwiegend einen Bereich von5 Oktaven, namlich die Frequenzen von 100 Hz bis 3150 Hz.
A.2.1.2 HertzHertz ist die Einheit der Frequenz 1/s; 1 Schwingung jeSekunde = 1 Hertz (Hz).
A.2.2 GerauschGerausch ist derSchall, deraus vielen Teiltonen zusammengesetzt ist, deren Frequenzen nicht in einfachen Zahlenver-
9) Weitere hier nicht aufgefuhrte Begriffe sind in DIN 1320,DIN 45641 (z.Z. Entwurf), DIN 52210 Teil1 bis Teil7 undDIN 52212 festgelegt.
haltnissen zueinander stehen; ferner Schallimpulse undSchallimpulsfolgen, deren Grundfrequenz unter 1 Hz liegt(z. B. Norm-Hammerwerk nach DIN 52210 TeiI1).
Die Frequenzzusammensetzung eines Gerausches wirdnach den Abschnitten A.2.2.1 und A.2.2.2 ermittelt durch:
A.2.2.1 Oktavfilter-AnalyseOktavfilter-Analyse ist die Zerlegung eines Gerauschesdurch Filter in Frequenzbereiche von der Breite einerOktave.
A.2.2.2 Terzfilter-AnalyseTerzfilter-Analyse ist die Zerlegung eines Gerauschesdurch Filter in Frequenzbereiche von der Breite einer Terz(Drittel-Oktave).
Anmerkung: Bei bauakustischen PrUfungen nach DIN 52210Teil 1 bis Teil 7 werden nur Terzfilter verwendet.
A.3 Schalldruck und SchallpegelA.3.1 Schalldruck pSchalldruck ist derWechseldruck,derdurch die Schallwellein Gasen oder Fli.issigkeiten erzeugt wird, und der sich mitdem statischen Druck (z. B. dem atmospharischen Druckder Luft) Uberlagert (Einheit: 1 Pa~ 10 [J.bar).
A.3.2 Schalldruckpegel L (Schallpegel)Schalldruckpegel nach dieser Norm ist der zehnfacheLogarithmus yom Verhaltnis des Quadrats des jeweiligenSchalldrucks P zum Quadrat des festgelegten BezugsSchalldrucks Po:
DIN 4109 Seite 21
A.3.3 A-bewerteter Schalldruckpegel LA
(A-Schalldruckpegel)A-bewerteter Schalldruckpegel nach dieser Norm ist dermit der Frequenzbewertung A nach DIN lEe 651 bewerteteSchalldruckpegel. Er ist ein MaB fUr die Starke eines Gerausches und wird in dieser Norm in dB(A) angegeben.
Anmerkung: Durch die Frequenzbewertung A werden dieBeitrage der Frequenzen unter 1000 Hz und Uber5000 Hz zum Gesamtergebnis abgeschwacht.
Beim Vergleich mit Anforderungen ist je nach Herkunft desGerausches zu unterscheiden:
A.3.3.1 Zeitabhangiger AF-Schalldruckpegel LAF(t)
Zeitabhangiger AF-Schalldruckpegel ist der Schalldruckpegel, der mit der Frequenzbewertung "A" und der Zeitbewertung "F" ("Schnell", englisch: "Fast"), als Funktion derZeit gemessen wird (siehe DIN 45645 Teil 1).
A.3.3.2 Taktmaximalpegel LAFT(t) in dBTaktmaximalpegel ist der in Zeitintervallen (Takten) auftretende und fUr den ganzen Takt geltende maximale Schalldruckpegel, gemessen mit der Frequenzbewertung A undder Zeitbewertung F, als Funktion der Zeit t (sieheDIN 45645 Teil 2).
A.3.3.3 Mittelungspegel L AFm
Bei zeitlich schwankenden Gerauschen wird aus den MeBwerten LAF(t) der Mittelungspegel nach DIN 45641 (z.Z.Entwurf) gebildet.
A.3.3.4 Aquivalenter Dauerschallpegel Leq
Aquivalenter Dauerschallpegel ist der nach dem "Gesetzzum Schutz gegen Fluglarm" gi.iltige Schallpegel.
Der Effektivwert des Bezugs-Schalldruckes Po ist international festgelegt mit:
Der Schalldruckpegel und aile Schallpegeldifferenzen werden in Dezibel (Kurzzeichen dB) angegeben.
Dezibel ist ein wie eine Einheit benutztes Zeichen, das zurKennzeichnung von logarithmierten Verhaitnisgr6Bendient. Der Vorsatz "dezi" besagt, daB die Kennzeichnung"Bel", die fUr den Zehnerlogarithmus eines Energieverhaltnisses verwendet wird, zehnmal gr6Ber ist.
Anmerkung: Von dem durch Gleichung (A.1) definiertenBegriff des Schalldruckpegels sind die fUr dieSchallempfindung gebrauchlichen Begriffe des Lautstarkepegels und der Lautheit zu unterscheiden.
Der Lautstarkepegel (phon) ist gleich dem Schalldruckpegel eines 1000-Hz-Tones, der beim H6rvergleich mit einem Gerausch als gleich laut wie diesesempfunden wird.
Die Lautheit (sone) gibt an, urn wieviel mallauter dasGerausch als ein 1000-Hz-Ton mit einem Schalldruckpegel von 40 dB empfunden wird.
Oberhalb von 40 dB wird eine Pegelanderung urn10 dB wie eine Verdopplung bzw. Halbierung derLautheit empfunden. Unterhalb von 40 dB fUhrenschon kleinere Pegelanderungen zu einerVerdopplung bzw. Halbierung der Lautheit.
p2 PL= 10 Ig ~dB=20 Ig -dB
Po Po
po=20[JPa
(A.1)
(A.2)
A.3.3.5 Beurteilungspegel Lr
Beurteilungspegel ist das MaB fUr die durchschnittlicheGerauschimmission wahrend der Beurteilungszeit T. Ersetzt sich zusammen aus dem Mittelungspegel LAFm (energieaquivalenter Dauerschallpegel) und Zuschlagen fUrImpuls- und Tonhaltigkeit (siehe DIN 45645 Teil1,VDI2058Blatt 1 oder DIN 18005 TeiI1).
A.3.3.6 "MaBgeblicher AuBenlarmpegel""MaBgeblicher AuBenlarmpegel" ist der Pegelwert, der fUrdie Bemessung der erforderlichen Schalldammung zubenutzen ist. Er soli die Gerauschbelastung auBen vor dembetroffenen Objekt reprasentativ unter BerUcksichtigungder langfristigen Entwicklung der Belastung (5 bis 10Jahre)beschreiben. Die entsprechenden Pegelwerte werden nachAbschnitt 5.5 berechnet oder nach Anhang B gemessen.
A.3.3.7 Maximalpegel LAF,max
Maximalpegel sind die mit der Zeitbewertung F gemessenen Schallpegelspitzen bei zeitlich veranderlichenGerauschen.
A.3.3.8 Mittlerer Maximalpegel LAF,max
Mittlerer Maximalpegel ist hier durch folgende Gleichungdefiniert:
LAF,max = 10 Ig (2. ±10°,1 LAF,maX,i) (A.3)n i=1
A.3.3.9 Armaturengerauschpegel Lap
Armaturengerauschpegel ist der A-bewertete Schalldruckpegel als charakteristischer Wert fUr das Gerauschverhalten einer Armatur (siehe DI N 52218 Teil 1).
Bei der Messung zwischen zwei Raumen wird R aus derSchallpegeldifferenz D, der aquivalenten Absorptionsflache A des Empfangsraumes und der PrUfflache S desBauteils bestimmt:
A.6.4 Schachtpegeldifferenz DK
Schachtpegeldifferenz ist der Unterschied zwischen demSchallpegel L K1 und dem Schallpegel LK2 bei Vorhandensein eines Schachtes oder Kanales:
Bei der Messung der Schalldammung von Fenstern undAuBenwanden am Bau wird das zu prUfende Bauteil von auBenbeschallt (zur DurchfUhrung der Messung und Berechnungdes Schalldamm-MaBes siehe DIN 52210Teil5).Durch AnfUgen besonderer Kennzeichnungen und Indizeswird das Schalldamm-MaB unterschieden:a) Je nachdem, ob der Schall ausschlieBlich durch das zu
prUfende Bauteil oder auch Uber etwaige NebenwegeUbertragen wird.Das "Labor-Schalldamm-MaB" R 10) wird verwendet,wenn der Schall ausschlieBlich durch das zu prUfendeBauteil Ubertragen wird, z. B. in einem PrUfstand ohneFlankenUbertragung nach DIN 52210 Teil 2/08.84,Abschnitt 3.3.2.Das "Bau-Schalldamm-MaB" R'10) wird verwendet beizusatzlicher Flanken- oder anderer NebenwegUbertragung.Hierbei ist zu unterscheiden zwischen
PrUfung in PrUfstanden mit nach DIN 52210 Teil 2/08.84, Abschnitt 3.3.1, festgelegter bauahnlicherFlankenUbertragung,PrUfungen in ausgefUhrten Bauten mit der dort vorhandenen Flanken- und NebenwegUbertragung
und- PrUfungen von AuBenbauteilen.
b) Je nach verwendeten MeBverfahren.Zur Kennzeichnung des Schalldamm-MaBes nach derverwendeten MeBmethode siehe DIN 52210 Teil 3 undTeil5.
Seite 22 DIN 4109
A.3.3.10 Installationsgerauschpegel LIn
Installationsgerauschpegel LIn ist der am Bau beim Betriebeiner Armatur oder eines Gerates gemessene A-Schallpegel - naheres siehe DI N 52219.
A.4 VorhaltemaBVorhaltemaB soli den moglichen Unterschied des Schalldamm-MaBes am PrUfobjekt im PrUfstand und den tatsachlichen am Bau, sowie eventuelle Streuungen der Eigenschaften der geprUften Konstruktionen berUcksichtigen.
A.5 SchallschutzUnter Schallschutz werden einerseits MaBnahmen gegendie Schallentstehung (Primar-MaBnahmen) und andererseits MaBnahmen, die die SchallUbertragung von einerSchallquelle zum Horer vermindern (Sekundar-MaBnahmen) verstanden.Bei den Sekundar-MaBnahmen fUr den Schallschutz muBunterschieden werden, ob sich Schallquelle und Horer inverschiedenen Raumen oder in demselben Raum befinden.1m ersten Fall wird Schallschutz hauptsachlich durchSchalldammung (siehe Abschnitt A6 bis Abschnitt A8), imzweiten Fall durch Schallabsorption (siehe Abschnitt A.10)erreicht. Bei der Schalldammung unterscheidet man jenach der Art der Schwingungsanregung der Bauteile zwischen Luftschalldammung und Korperschalldammung. Unter Korperschalldammung versteht man MaBnahmen, diegeeignet sind, SchwingungsUbertragungen von einem Bauteil zum anderen zu vermindern. Besonders wichtige Faileder Korperschalldammung sind der Schutz gegen Anregung durch Trittschall-die Trittschalldammung -und dieKorperschalldammung, z. B. von SanitargegenstandengegenUber dem Baukorper.
A.6 LuftschalldammungA.6.1 Schallpegeldifferenz DSchallpegeldifferenz nach dieser Norm ist die Differenzzwischen dem Schallpegel L1 im Senderaum und demSchallpegel L2 im Empfangsraum:
SR=D+10Lg - dB
A(A6)
(A.4) (A.7)
Diese Differenz hangt auch davon ab,wie groB die Schallabsorption durch die Begrenzungsflachen und Gegenstandeim Empfangsraum ist. Um diese EinflUsse auszuschalten,bestimmt man die aquivalente Absorptionsflache A (sieheAbschnitt A10.4), bezieht sich auf eine vereinbarte BezugsAbsorptionsflache Ao und erhalt so die Norm-Schallpegeldifferenz D n.
A.6.2 Norm-Schallpegeldifferenz Dn
Norm-Schallpegeldifferenz nach dieser Norm ist die Schallpegeldifferenz zwischen Sende- und Empfangsraum, wennder Empfangsraum die Bezugs-Absorptionsflache Aohatte:
ADn =D -10Lg - dB (A5)
Ao
Die Norm-Schallpegeldifferenz Dn kennzeichnet die Luftschalldammung zwischen zwei Raumen, wobei beliebigeSchallUbertragungen vorliegen konnen. Sofern nichtsanderes festgelegt ist (siehe z. B. DIN 52 210 Teil3/02.87,Abschnitt 5.2) wird Ao =10 m2 gesetzt.
A.6.3 Schalldamm-MaB RSchalldamm-MaB nach dieser Norm kennzeichnet die Luftschalldammung von Bauteilen.
Hierin bedeuten:LK1 mittlerer Schallpegel in der Nahe der Schachtoffnung
(Kanaloffnung) im SenderaumLK2 mittlerer Schallpegel in der Nahe der Schachtoffnung
(Kanaloffnung) im Empfangsraum
I
E(] Lautsprecher
o Mikrophon
tBild A.1. Beispiel fUr eine Schachtanordnung
10) 1m folgenden wird auf die Zusatze "Labor" bzw. "Bau"verzichtet. Die Unterscheidung geschieht allein durchden Apostroph.
A.6.S Nebenweg-Ubertragung beiLuftschallanregung
Nebenweg-Obertragung ist jede Form der LuftschaliUbertragung zwischen zwei aneinandergrenzenden Raumen,die nicht Uber die Trennwand oder Trenndecke erfolgt. SieumfaBt z. B. auch die Obertragung Uber Undichtheiten, LUftungsanlagen, Rohrleitungen und ahnliches.(Aus: DIN 52217/08.84)
A.6.6 FlankeniibertragungFlankenUbertragung ist der Teil der Nebenweg-Obertragung, der ausschlieBlich Uber die Bauteile erfolgt, d. h. unterAusschluB der Obertragung Uber Undichtheiten, LUftungsanlagen, Rohrleitungen und ahnliches.(Aus: DIN 52217/08.84)
A.6.7 Flankendamm-MaBFlankendamm-MaB nach dieser Norm ist das auf die Trennflache (Trennwand oder Trenndecke) bezogene Schalldamm-MaB eines flankierenden Bauteils, das sich ergebenwUrde, wenn der Schall auf dem jeweils betrachteten Flankenweg Ubertragen wird (siehe DIN 52217).Das Flankendamm-MaB ist von Bedeutung fUr den Schallschutz in Gebauden in Massivbauart.
A.6.8 Labor-Schall-Uingsdamm-MaB RL
Schall-Langsdamm-MaB nach dieser Norm ist das auf eineBezugs-Trennflache und eine Bezugs-Kantenlange zwischen flankierendem Bauteil und Trennwand bzw. Trenndecke bezogene Flankendamm-MaB, wenn die Verzweigungsdammung an der Verbindungsstelle zwischen trennendem und flankierendem Bauteil gering ist (sieheDIN 52217).Das Schall-Langsdamm-MaB ist vor allem von BedeutungfUr den Schallschutz in Skelettbauten und Holzhausern.
A.7 TrittschalldammungA.7.1 Trittschallpegel LrTrittschallpegel nach dieser Norm ist der Schallpegel jeTerz, der im Empfangsraum entsteht, wenn das zu prUfendeBauteil mit einem Norm-Hammerwerk nach DIN 52210Teil 1 angeregt wird.Der Begriff Trittschallpegel wird auch dann angewendet,wenn die mit dem Norm-Hammerwerk angeregte Deckenicht die Decke Uberdem Empfangsraum ist,z. B. bei Diagonal- und HorizontalUbertragung sowie bei Treppenlaufenund -podesten.Die Messung des Trittschallpegels dient nicht nur dazu, dieDammung gegenUber Gehgerauschen zu erfassen, mancharakterisiert damit auch das Verhalten einer Decke gegenUber jeder anderen Art einer unmittelbaren punktweisen Korperschallanregung.(Aus: DIN 52210 Teil1/08.84)
Anmerkung: Bis 1984 wurde derTrittschallpegel in Oktavfilter gemessen. Wegen der Umstellung von Oktavfilter- auf Terzfilter-Analyse sind die Trittschallpegel(je Terz) im Mittel um 10 Ig 3 = 5 dB niedriger als diefrUheren Trittschallpegel je Oktave. Dies ist insbesondere auch bei der Betrachtung von Frequenzdiagrammen fUr den Norm-Trittschallpegel L n zu beachten.
A.7.2 Norm-Trittschallpegel LnNorm-Trittschallpegel nach dieser Norm ist der Trittschallpegel, der im Empfangsraum vorhanden ware, wenn der
DIN 4109 Seite 23
Empfangsraum die Bezugs-Absorptionsflache Ao = 10 m2
hatte. Er hangt mit dem gemessenen Trittschallpegel LT zusammen:
AL n = LT + 10Ig - dB (A.8)
A oDer Norm-Trittschallpegel kennzeichnet das Trittschallverhalten eines Bauteils ohne oder mit Deckenauflage.Wird der Norm-Trittschallpegel in PrUfstanden mit nachDIN 52210 Teil 2/08.84, Abschnitt 4.3.1, festgelegterbauahnlicher FlankenUbertragung oder am Bau gemessen,so wird dieser als L~ gekennzeichnet.
A.7.3 Trittschallminderung t!..L
Trittschallminderung nach dieser Norm ist die Differenz derNorm-Trittschallpegel einer Decke ohne und mit Deckenauflage (z. B. sChwimmender Estrich, weichfedernderBodenbelag):
(A.9)
Hierin bedeuten:L no Norm-Trittschallpegel im Empfangsraum,
gemessen ohne DeckenauflageLn1 Norm-Trittschallpegel im Empfangsraum,
gemessen mit Deckenauflage,
jeweils gemessen im gleichen Empfangsraum.
A.7.4 Nebenweg-Ubertragungbei Trittschallanregung
Nebenweg-Obertragung bei Trittschallanregung ist die KorperschallUbertragung langs angrenzender, flankierenderBauteile (FlankenUbertragung). Sie tritt gegenUber derdirekten Schallabstrahlung der Decke insbesondere beiDecken mit untergehangter, biegeweicher Schale inErscheinung. Die Nebenweg-Obertragung umfaBt aberauch die Obertragung durch zu Korperschall angeregteRohrleitungen und ahnliches.
A.8 Bewertung und Kennzeichnung derLuft- und Trittschalldammung
A.8.1 Einzahl-AngabenZur Bewertung der frequenzabhangigen Luft- und Trittschalldammung von Bauteilen dienen Bezugskurven, mitderen Hilfe Einzahl-Angaben (d. h. Kennzeichnung mittelseines Zahlenwertes; siehe auch DIN 52210 Teil4) ermitteltwerden:
FUr die Luftschalldammung- die bewertete Norm-Schallpegeldifferenz Dn,w,
- das bewertete Schalldamm-MaB Rw bzw. R:.v;fUr die Luftschalldammung von Schiichten und Kanalen- die bewertete Schachtpegeldifferenz DK,w;
fUr die Trittschalldammungder bewertete Norm-Trittschallpegel Ln,w bzw. ~,w,
- der aquivalent bewertete Norm-Trittschallpegel Ln,w,eq,
- das TrittschallverbesserungsmaB t!..Lw.
Anmerkung: GegenUber der zurUckgezogenen DIN 52210Teil 4/07.75 wurde folgende Anderung vorgenommen:Die Trittschall-Bezugskurve wurde zur Anpassung andie internationale Bezugskurve in ISO 717Tei12: 1982um 3 dB gesenkt. AuBerdem wurde das Auswerteverfahren fUr die Trittschalldammung ausschlieBlichauf Messungen in Terzbandbreite umgestellt und
auflage. Der aquivalente bewertete Norm-Trittschallpegelberuht auf der Bestimmung des Norm-Trittschallpegels derMassivdecke mittels Terzfilter-Analyse (siehe AbschnittA.2.2.2 und unter Berucksichtigung des grundsatzlichenVerlaufs der Trittschallminderung durch eine Deckenauflage (Bezugs-Deckenauflage nach DIN 52210 Teil 4).
ZahlenmaBig ergibt sich Ln,w,eq nach DIN 52210 Teil 4.
Anmerkung: Fur die Kennzeichnung des Trittschallverhal-tens von Massivdecken ist der bewertete NormTrittschallpegel Ln w fur die Praxis weniger geeignet,da Massivdecken 'zur Erfullung der Anforderungenan die Trittschalldammung stets eine Deckenauflage benotigen, deren grundsatzliche Wirkung imLn,w der Massivdecke nicht enthalten ist.
Der bewertete Norm-Trittschallpegel Lnweiner gebrauchsfertigen Decke ergibt sich aus Ln,w,eq und dem VerbesserungsmaB t:.Lw der verwendeten Deckenauflage nach derBeziehung:
Seite 24 DIN 4109
deswegen die Bezugskurve urn weitere 5 dBgesenkt. DI N 52 210 TeiI1/07.75 sah die Umrechnungauf Oktaven vor.
Ersetzt wurden- das TrittschalischutzmaB TSM
durch den bewerteten Norm-TrittschallpegelLn,w bzw.4t,w'das TrittschaliverbesserungsmaB VMdurch das TrittschaliverbesserungsmaB M..w,das aquivalente TrittschalischutzmaB TSMeq vonRohdecken durch den aquivalenten bewertetenNorm-Trittschallpegel Ln,w,eq.
Mit fUr die Praxis hinreichender Genauigkeit geltendie Beziehungen:
Ln,w = 63 dB - TSM
t:.Lw =VM
Ln,w,eq = 63 dB - TSMeq
Ln,w =Ln,w,eq - ALw (A.12)
A.8.2 BezugskurveBezugskurve ist die Festlegung von Bezugswerten derSchalidamm-MaBe R und R' und der Norm-TrittschallpegelLn und 4t in Abhangigkeit von der Frequenz (sieheDIN 52210 Teil 4/08.84, Bilder 1 und 2).
A.8.3 Bewertetes Schalldamm-MaB Rw und R~
Bewertetes Schalidamm-MaB ist die Einzahl-Angabe zurKennzeichnung der Luftschalldammung von Bauteilen. Dasbewertete Schalidamm-MaB beruht auf der Bestimmungdes Schalidamm-MaBes mittels Terzfilter-Analyse.ZahlenmaBig ist Rw und R;" der Wert der entsprechendDIN 52210 Teil 4/08.84 urn ganze dB verschobenenBezugskurve bei 500 Hz.
A.8.4 BewertetesLabor-Schall-L.angsdamm-MaB RL,w
Bewertetes Labor-Schall-Langsdamm-MaB ist die EinzahlAngabe zur Kennzeichnung der Luftschalldammung vonBauteilen mit einem Schall-Langsdamm-MaB nachAbschnitt A.6.8. Das bewertete Schall-Langsdamm-MaBberuht auf der Bestimmung des Schall-Langsdamm-MaBesmittels Terzfilter-Analyse. ZahlenmaBig ist RL w der Wert,derentsprechend DIN 52 210Teil4 urn ganze dBverschobenen Bezugskurve bei 500 Hz.
A.8.5 Bewerteter Norm-TrittschallpegelLn,w und I..:n,w
Bewerteter Norm-Trittschallpegel ist die Einzahl-Angabezur Kennzeichnung des Trittschallverhaltens vongebrauchsfertigen Bauteilen. Der bewertete Norm-Trittschallpegel beruht auf der Bestimmung des frequenzabhiingigen Norm-Trittschallpegels mittels Terzfilter-Analyse(siehe Abschnitt A.2.2.2).ZahlenmaBig ist Ln w und 4t w der Wert, der entsprechendDIN 52210 Teil 4 urn ganze dB verschobenen Bezugskurvebei 500 Hz.
A.8.6 Aquivalenter bewerteterNorm-Trittschallpegel Ln,w,eq vonMassivdecken ohne Deckenauflage
Aquivalenter bewerteter Norm-Trittschallpegel von Massivdecken ohne Deckenauflage nach dieser Norm ist die Einzahl-Angabe zur Kennzeichnung des Trittschallverhaltenseiner Massivdecke ohne Deckenauflage fur die spatereVerwendung als gebrauchsfertige Decke mit einer Decken-
A.8.7 TrittschallverbesserungsmaB tlLw einerDeckenauflage
TrittschallverbesserungsmaB einer Deckenauflage nachdieser Norm ist die Einzahl-Angabe zur Kennzeichnung derTrittschallverbesserung einer Massivdecke durch eineDeckenauflage. Das TrittschallverbesserungsmaB t:.Lwberuht auf der Bestimmung von Norm-Trittschallpegelnmittels Terzfilter-Analyse (siehe Abschnitt A.2.2.2).
ZahlenmaBig ist t:.Lw die Differenz der bewerteten NormTrittschallpegel einer in ihrem Frequenzverlauf festgelegten Bezugsdecke (siehe DIN 52210 Teil 4) ohne und mitDeckenauflage. Es kennzeichnet die frequenzabhangigeTrittschallminderung t:.L der gepruften Deckenauflagedurch eine Zahl (in dB).
A.9 Bauakustische Kennzeichnungvon Bauteilen
A.9.1 Einschalige BauteileEinschalige Bauteile sind Bauteile, die als Ganzes schwingen. Sie konnen bestehen aus:
- einem einheitlichen Baustoff (z. B. Beton, Mauerwerk,Glas)
oder
mehreren Schichten verschiedener, aber in ihren schalltechnischen Eigenschaften verwandter Baustoffe, diefest miteinander verbunden sind (z. B. Mauerwerk- undPutzschichten).
A.9.2 Mehrschalige BauteileMehrschalige Bauteile sind Bauteile aus zwei und mehrerenSchalen, die nicht starr miteinander verbunden, sonderndurch geeignete Dammstoffe oder durch Luftschichtenvoneinander getrennt sind.
A.9.3 Grenzfrequenz fg von BauteilenGrenzfrequenz von Bauteilen ist die Frequenz, bei der dieWellen lange des Luftschalls mit der Lange der freien Biegewelle der Bauteile ubereinstimmt (Spuranpassung). 1mBereich oberhalb der Grenzfrequenz tritt eine Spuranpassung auf; die Luftschalldammung wird verringert.
Die Grenzfrequenz wird bestimmt durch das Verhaltnis derflachenbezogenen Masse zur Biegesteifigkeit des Bauteils.
DIN 4109 Seite 25
A.9.4 Biegeweiche PlattenBiegeweiche Platten gelten im akustischen Sinne als "biegeweich" bei einer Grenzfrequenz oberhalb 2000 Hz.
Hierin bedeuten:d Dicke der Platte in mQ Rohdichte des Baustoffs in kg/m3
E Elastizitatsmodul (siehe [1]) des Bauteils (Tangentenmodul im Ursprung) in MN/m2.
A.9.5 Eigenfrequenz to zweischaliger Bauteile(Eigenschwingungszahl, Resonanzfrequenz)
Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile ist die Frequenz, beider die beiden Schalen unter Zusammendrucken einer alsFederwirkenden Zwischenschicht (Luftpolster oder Dammstoff) gegeneinander mit groBter Amplitude schwingen.
A.9.6 Dynamische Steifigkeit s' vonZwischenschichten
Dynamische Steifigkeit von Zwischenschichten kennzeichnet das Federungsvermogen der Zwischenschicht (Luftpolster oder Dammstoff) zwischen zwei Schalen. Sie ergibtsich aus der Luftsteifigkeit und gegebenenfalls aus derGefUgesteifigkeit des Dammstoffes. Sie wird bestimmtnach DIN 52214.
(A.13)V
A = 0,163 - in m2
T
Hierbei ist V in m3 und T in s einzusetzen (naheres sieheDIN 1320).
energie. Bei vollstandiger Reflexion ista =0, bei vollstandiger Absorption ist a = 1.
A.10.2 Nachhall-VorgangNachhall-Vorgang ist die Abnahme der Schallenergie ineinem geschlossen Raum nach beendeter Schallsendung.Fur die Schallabsorption im Raum ist die Nachhallzeit Tkennzeichnend.
A.10.4 Aquivalente Schallabsorptionsfliiche AAquivalente Schallabsorptionsflache ist die Schallabsorptionsflache mit dem Schallabsorptionsgrad a = 1, die dengleichen Anteil der Schallenergie absorbieren wurde wiedie gesamte Oberflache des Raumes und die in ihm befindlichen Gegenstande und Personen. Sie wird nach folgenderGleichung berechnet:
A.10.3 Nachhallzeit TNachhallzeit ist die Zeitspanne, wahrend der der Schalldruckpegel nach Beenden der Schallsendung um 60 dBabfallt.
Aus der Nachhallzeit T und dem Raumvolumen V ergibtsich die aquivalente Absorptionsflache A.
(A.12)
GefUge gilt naherungs-Fur Platten von gleichmaBigemweise:
60 Vffg "" - -in HZd E
A.10 SchallabsorptionSchallabsorption ist der Verlust an Schallenergie bei derReflexion an den Begrenzungsflachen eines Raumes oderan Gegenstanden oder Personen in einem Raum.Der Verlust entsteht vorwiegend durch Umwandlung vonSchall in Warme (Dissipation). Die Schallabsorption unterscheidet sich von derSchalldammung (siehe A~schnittA.5).Die Schallabsorption braucht jedoch nicht allein auf Dissipation zu beruhen.Auch wenn der Schall teilweise in Nachbarraume oder (durch ein offenes Fenster) ins Freie gelangt(Transmission), geht er fur den Raum verloren.Die fur die Schallabsoprtion wichtigsten Begriffe sind in denAbschnitten A.10.1 bis A.10.5 genannt.
A.10.1 Schallabsorptionsgrad aSchallabsorptionsgrad ist das Verhaltnis der nicht reflektierten (nicht zuruckgeworfenen) zur auffallenden Schall-
A.10.5 Pegelminderung !:iL durch SchallabsorptionPegelminderung durch Schallabsorption ist die Minderungdes Schalldruckpegels L, die in einem Raum durch Anbringen von sChallabsorbierenden Stoffen oder Konstruktionengegenuber dem unbehandelten Raum erreicht wird.
Fur sie gilt:
A 2 T 1IlL "" 10 Ig - dB "" 10 Ig - dB (A.14)
A 1 T2
Der Index 1 gilt fur den Zustand des unbehandelten, derIndex 2 fUr den Zustand des behandelten Raumes.
A.10.6 llingenbezogener Stromungswiderstand ELangenbezogener Stromungswiderstand nach dieser Normist eine von der Schichtdicke unabhangige KenngroBe furein schallabsorbierendes Material. Er ist in DI N 52213 definiert.
Bei StraBenverkehrsgerauschen mit starken Pegelschwankungen kann die Berucksichtigung der Pegelspitzen zurKennzeichnung einererhohten Storwirkung wichtig sein; ineinem solchen Fall soli zusatzlich zum Mittelungspegel dermittlere Maximalpegel LAP max bestimmt werden. Beim StraBenverkehr wird als mittlerer Maximalpegel der A-Schalldruckpegel L 1 verstanden, der wahrend 1% der MeB-
Messungen sind nach DIN 45642 vorzunehmen. Werdenbei der Messung Freifeldpegel bestimmt, sind hierzu 3 dB(A)zu addieren.Wird der Schallpegel unmittelbar auf der Oberflache des zu schutzenden Objektes gemessen, ist er um3 dB(A) zu mindern.Aus dem gemessenen Mittelungspegelist der Beurteilungspegel tags (6.00 bis 22.00 Uhr) entsprechend der Vorgehensweise in DI N 18005 Teil 1 zu berechnen. Hierbei muB von der, bei der Messung vorliegendenVerkehrsbelastung auf die durchschnittliche stundlicheVerkehrsstarke und -zusammensetzung (Jahresmittelwert)
Anhang B Ermittlung des "maBgeblichen AuBenlarmpegels" durch Messung
B.1 StraBenverkehr unter Berucksichtigung der kunftigen Verkehrsentwicklung(5 bis 10 Jahre) umgerechnet werden und gegebenenfallsder Lastigkeitszuschlag moglicher Lichtzeichenanlagennach DIN 18005 Teil1 addiert werden.
Seite 26 DIN 4109
zeit erreicht oder Oberschritten wird. 1st die Differenzzwischen L 1 und L AFm > 10 dB(A), so wird fOr den "maBgeblichen AuBenlarmpegel" statt des Beurteilungspegels derWert L 1 -10 dB(A) zugrunde gelegt.
B.2 SchienenverkehrMessungen sind nach DIN 45642 vorzunehmen. Werdenbei der Messung Freifeldpegel bestimmt, sind hierzu3 dB(A) zu addieren.Wird derSchallpegel umittelbaraufderOberflache des zu schOtzenden Objektes gemessen, ist erurn 3 dB(A) zu mindern. Aus dem gemessenen Mittelungspegel ist der Beurteilungspegel tags (6.00 bis 22.00 Uhr)entsprechend der Vorgehensweise in DI N 18005 Teil 1 zuberechnen. Hierbei muB von der, bei der Messung vorliegenden Verkehrsbelastung auf die durchschnittliche stUndliche Verkehrsstarke und -zusammensetzung (Jahresmittelwert) unter BerOcksichtigung der kOnftigen Verkehrsentwicklung (5 bis 10 Jahre) umgerechnet werden undgegebenenfalls der Llistigkeitsabschlag von 5 dB(A) nachDIN 18005 Teil1 abgezogen werden.
Bei Schienenverkehrsgerauschen kann in besonderenFallen die BerOcksichtigung der Pegelspitzen zur Kennzeichnung einer erhohten StOrwirkung wichtig sein; ineinem solchen Fall soli zusatzlich zum Mittelungspegel dermittlere Maximalpegel LAF max bestimmt werden. Ergibtsich, daB im Beurteilungszeitraum (nicht mehr als 16 zusammenhangende Stunden eines Tages) der Mittelungspegel L AFm haufiger als 30mal oder 2mal durchschnittlichje Stunde urn mehr als 15 dB(A) Oberschritten wird und dieDifferenz zwischen dem mittleren Maximalpegel LAFmaxund dem Mittelungspegel LAFm groBer als 15 dB(A) ist, sowird fOr den "maBgeblichen AuBenlarmpegel" statt des Beurteilungspegels der Wert L AF max - 20 dB(A) zugrundegelegt. '
Tabelle B.1. MeBgroBen, MeBzeitpunkte und MeBdauer
B.3 WasserverkehrMessungen sind nach DI N 45642 vorzunehmen. Werdenbei der Messung Freifeldpegel bestimmt, sind hierzu3 dB(A) zu addieren.Wird derSchalldruckpegel unmittelbarauf der Oberflache des zu schOtzenden Objektes gemessen, ist er urn 3 dB(A) zu mindern. Aus dem gemessenenMittelungspegel ist der Beurteilungszeitraum tags (6.00 bis22.00 Uhr) entsprechend derVorgehensweise in DIN 18 005Teil1 zu berechnen. Hierbei muB von der, bei der Messungvorliegenden Verkehrsbelastung auf die durchschnittlichestUndliche Verkehrsstarke und -zusammensetzung (Jahresmittelwert) unter BerOcksichtigung der kOnftigen Verkehrsentwicklung (5 bis 10 Jahre) umgerechnet werden.
B.4 LuftverkehrMessungen sind nach DIN 45643 Teil1 bis Teil 3 vorzunehmen. Werden bei der Messung Freifeldpegel bestimmt,sindhierzu 3 dB(A) zu addieren. Wird der Schallpegel unmittelbar auf der Oberflache des zu schOtzenden Objektesgemessen, ist er urn 3 dB(A) zu mindern.
B.5 MeBzeitpunkte und MeBdauerWerden Messungen fOr die Ermittlung des "maBgeblichenAuBenlarmpegels" durchgefOhrt, so kommen fOr die verschiedenartigen Gerauschquellen im Regelfall die inTabelle B.1 angegebenen MeBzeiten und MeBdauern inBetracht.
Urn eine ausreichende Aussagekraft der Messungensicherzustellen, solien diese gegebenenfalls auch mehrfach zu verschiedenen Zeitpunkten eines langeren Zeitraumes, z. B. an verschiedenen Tagen bei Mitwindwetterlagen, durchgefOhrt werden.
Spalte 1 2 3 4
Zeile Gerauschquelle MeBgroBe MeBzeitpunkt MeBdauer
1 StraBenverkehr L AFm, L 1 In der verkehrsreichsten Zeit, siehe DIN 45642Dienstag bis Donnerstag (imRegelfall zwischen 7.00 und9.00 Uhr oder 16.00 bis 18.00 Uhr)
2 Schienen- und LAFm, LAF,max In der verkehrsreichsten Zeit, siehe DIN 45642WasserstraBenverkehr Dienstag bis Donnerstag
3 Gewerbe- und LAFfm Nach TALlirm, Abschnitt 2.421.2Industrieanlagen
4 Fluglarm LAF,max An mehreren Tagen mit insge-samt durchschnittlicher Belastung(Flugbetrieb entsprechend demDurchschnitt der sechs ver-kehrsreichsten Monate einesJahres) und mindestens20 reprasentativen EreignissenjeTag
DIN 4109 Seite 27
Schallschutz im Hochbau; AusfUhrungsbeispiele und Rechenverfahren
Schallschutz im Hochbau; Hinweise fUr Planung und AusfUhrung; Vorschlage fUr einen erhohten Schallschutz; Empfehlungen fUr den Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich
Schallschutz im Stadtebau; Berechnungsverfahren
(z. Z. Entwurf) Mittelung von Schallpegeln; Mittelungspegel, Einzelereignispegel
Messung von Verkehrsgerauschen
Messung und Beurteilung von Flugzeuggerauschen; MeB- und KenngroBen
Messung und Beurteilung von Flugzeuggerauschen; FluglarmUberwachungsanlagen im Sinne von § 19 aLuftverkehrsgesetz
Messung und Beurteilung von Flugzeuggerauschen; Ermittlung des Beurteilungspegels fUr Fluglarmimmissionen
DIN 18005 Teil1
DIN 45641
DIN 45642
DIN 45643 Teil 1
DIN 45643 Teil 2
Zitierte Normen und andere UnterlagenDIN 1320 Akustik; Grundbegriffe
Beiblatt 1zu DIN 4109
Beiblatt 2zu DIN 4109
DIN 45643 Teil 3
DIN 50049
DIN 52210 Teil 1
DIN 52210 Teil 2
DIN 52210 Teil 6
DIN 52210 Teil 7
DIN 52212
DIN 52213
DIN 52214
DIN 45645 Teil 1 Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels fUr Gerauschimmissionen
DIN 45645 Teil 2 Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels fUr Gerauschimmissionen; Gerauschimmissionen amArbeitsplatz
Bescheinigungen Uber MaterialprUfungen
Bauakustische PrUfungen; Luft- und Trittschalldammung; MeBverfahren
Bauakustische PrUfungen; Luft- und Trittschalldammung; PrUfstande fUr Schalldamm-Messungen anBauteilen
DIN 52210 Teil 3 Bauakustische PrUfungen; Luft- und Trittschalldammung; PrUfung von Bauteilen in PrUfstanden undzwischen Raumen am Bau
DIN 52210 Teil 4 Bauakustische PrUfungen; Luft- und Trittschalldammung; Ermittlung von Einzahl-Angaben
DIN 52210 Teil 5 Bauakustische PrUfungen; Luft- und Trittschalldammung; Messung der Luftschalldammung von AuBen-bauteilen am Bau
Bauakustische PrUfungen; Luft- und Trittschalldammung; Bestimmung der Schachtpegeldifferenz
Bauakustische PrUfungen; Luft- und Trittschalldammung; Bestimmung des Schall-Langsdamm-MaBes
Bauakustische PrUfungen; Bestimmung des Schallabsorptionsgrades im Hallraum
Bauakustische PrUfungen; Bestimmung des Stromungswiderstandes
Bauakustische PrUfungen; Bestimmung der dynamischen Steifigkeit von Dammschichten fUr schwimmende Estriche
DIN 52217 Bauakustische PrUfungen; FlankenUbertragung; Begriffe
DIN 52218 Teil 1 Akustik; PrUfung des Gerauschverhaltens von Armaturen und Geraten derWasserinstaliation im Laboratorium; MeBverfahren; Identisch mit ISO 3822/1, Ausgabe 1983
DIN 52218 Teil 2 Akustik; PrUfung des Gerauschverhaltens von Armaturen und Geraten der Wasserinstallation imLaboratorium; AnschluB- und Betriebsbedingungen fUr Auslaufarmaturen; Identisch mit ISO 3822/2,Ausgabe 1984
DIN 52218 Teil 3 Akustik; PrUfung des Gerauschverhaltens von Armaturen und Geraten der Wasserinstallation imLaboratorium; AnschluB- und Betriebsbedingungen fUr Durchgangsarmaturen; Identisch mit ISO 3822/3,Ausgabe 1984
DIN 52218 Teil 4 Akustik; PrUfung des Gerauschverhaltens von Armaturen und Geraten der Wasserinstallation imLaboratorium; AnschluB- und Betriebsbedingungen fUr Sonderarmaturen; Identisch mit ISO 3822/4,Ausgabe 1985
DIN 52219 Bauakustische PrUfungen; Messung von Gerauschen der Wasserinstallation in Gebauden
DIN 55350 Teil 17 Begriffe der Qualitatssicherung und Statistik; Begriffe der QualitatsprUfungsarten
DIN lEe 651 Schallpegelmesser
ISO 717/2:1982 11) Acoustics; Rating of sound insulation in buildings and of building elementsPart 2: Impact sound insulation
VDI 2058 Blatt 1 Beurteilung von Arbeitslarm in der Nachbarschaft
Feuerungsverordnung 12)
Gesetz zum Schutz gegen Fluglarm vom 30. Marz 1971,zuletzt geandert durch das Gesetz zurAnderung des Bundesbaugesetzes vom 8. Dezember 1986, BGBI 1,1971, S. 282 12)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Larm (TALarm) vom 16. Juli 1968 (Bundesanzeiger 1968, Nr. 137, Beilage) 12)
Verordnung Uber bauliche Schallschutzanforderungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglarm (Schallschutzverordnung - SchalischutzV) vom 5. April 1974, BG BI I, 1974, S. 903 12)
[1] H. Schmidt Schalltechnisches Taschenbuch, VDI-Verlag DUsseldorf
11) Zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH (Auslandsnormenverkauf), BurggrafenstraBe 6,1000 Berlin 3012) Zu beziehen durch Deutsches Informationszentrum fUr technische Regeln im DIN (DITR), BurggrafenstraBe 6,1000 Berlin 30
Seite 28 DIN 4109
Friihere AusgabenDIN 4109 Teil1: 09.62DIN 4109 Teil 2: 09.62DIN 4109: 04.44 X
AnderungenGegeniiber DIN 4109 T 1/09.62 und T 2/09.62 wurden folgende Anderungen vorgenommen:
Der Inhalt wurde vollstandig iiberarbeitet und dem Stand der Technik angepaBt, siehe Erlauterungen.
ErlauterungenNachdem die Norm-Entwiirfe zu den Normen der Reihe DIN 4109, Ausgabe Februar 1979, aufgrund der eihgegangenen Stellungnahmen grundsatzlich iiberarbeitet und die Entwiirfe im Mai 1983 zuriickgezogen worden sind, wurden folgende NormEntwiirfe mit dem Ausgabedatum Oktober 1984 der Fachoffentlichkeit erneut zur Diskussion gestellt:
DIN 4109 Teil 1 Schallschutz im Hochbau; EinfUhrung und BegriffeDIN 4109 Teil 2 Schallschutz im Hochbau; Luft- und Trittschalldammung in Gebauden; Anforderungen, Nachweise und Hin
weise fUr Planung und AusfUhrungDIN 4109 Teil 3 Schallschutz im Hochbau; Luft- und Trittschalldammung in Gebauden; AusfUhrungsbeispiele mit nach
gewiesener Schalldammung fiir Gebaude in MassivbauartDIN 4109 Teil 5 Schallschutz im Hochbau; Schallschutz gegeniiber Gerauschen aus haustechnischen Anlagen und aus
Betrieben; Anforderungen, Nachweise und Hinweise fiir Planung und AusfUhrungDIN 4109 Teil 6 Schallschutz im Hochbau; Bauliche MaBnahmen zum Schutz gegen AuBenlarmDIN 4109 Teil 7 Schallschutz im Hochbau; Luft- und Trittschalldammung in Gebauden; Rechenverfahren und Ausfiihrungs-
beispiele fUr den Nachweis des Schallschutzes in Skelettbauten und HolzhausernAufgrund der zu diesen Norm-Entwiirfen eingegangenen Einspriiche -insbesondere aufgrund der Einspriiche, die sich gegendie Gliederung, Vorschlage fiir einen erhohten Schallschutz und Richtwerte wandten - wurde eine Neugliederung vorgenommen:
DIN 4109 enthalt zusammengefaBt aile Anforderungen (Mindestanforderungen) aus den bisherigen Norm-Entwiirfen zuDI N 4109 Teil 2,Teil 5 und Teil6 und die dafiirerforderlichen Nachweise.ln einem Anhang sind Begriffe und Definitionen (bisherTeil 1) aufgenommen.
Die Anforderung an die Luftschalldammung von Wohnungstrenndecken wurde von 52 dB auf 54 dB, von Wohnungstrennwanden vOn 52 dB auf 53 dB und von Gebaudetrennwanden bei Einfamilien-Reihen- und -Doppelhausern auf 57 dB angehoben.Die Norm enthalt Rechenverfahren und Hilfsmittel, um den EinfluB flankierender Bauteile auf den Schallschutz richtig zu erfassen und damit den Schallschutz gezielt planen und ausfiihren zu konnen.
Die Anforderungen an die Trittschalldammung von Wohnungstrenndecken wurden deutlich angehoben; sie bedeuten aberfiirdie heutige Bauausfiihrung keine Anderungen, da Massivdecken mit einwandfrei hergestellten schwimmenden Estrichen denAnforderungen geniigen.
Zusatzlich wurden Anforderungen an die Trittschalldammung von Treppen und die Luftschalldammung von Tliren aufgenommen.
Die Norm enthalt des weiteren Anforderungen zum Schutz gegen AuBenlarm. Die Aufnahme dieserAnforderungen an die Luftschalldammung von AuBenbauteilen ersetzt die Regelungen der "Richtlinien fUr bauliche MaBnahmen zum Schutz gegenAuBenlarm".
Die EinfUhrung eines "VorhaltemaBes"-beim Nachweis der Eignung von Wanden, Decken, Fenstern von 2 dB und bei Tiiren von5 dB - soli eine Unterschreitung der festgelegten Anforderungen in ausgefUhrten Bauten sicherstellen helfen und zu einerVerbesserung des Schallschutzes beitragen.
Beiblatt 1 zu DIN 4109 enthalt samtliche AusfUhrungsbeispiele aus den bisherigen Norm-Entwiirfen zu DIN 4109 Teil3,Teil 5,Teil 6 und Teil 7 sowie das Rechenverfahren aus Teil 7.
Beiblatt 2 zu DIN 4109 enthalt Hinweise fUr Planung und Ausfiihrung aus den Norm-Entwiirfen zu DIN 4109 Teil 2 und Teil 5sowie Vorschlage fUr einen erhohten Schallschutz und Empfehlungen fUr den Schallschutz im eigenen Wohn- oderArbeitsbereich aus dem Norm-Entwurf zu DIN 4109 Teil 2.
Die vorliegende Norm und die Beiblatter 1und 2 stellen eine vollstandige Oberarbeitung der DIN 4109 Teil1 bis Teil3,AusgabenSeptember 1962, und Teil 5,Ausgabe April 1963, dar und konnten aufgrund intensiver Beratungen an den Stand der heutigenErkenntnisse angepaBt und qualitativ wesentlich verbessert werden.
Internationale PatentklassifikationE04B 1/82E04F 15/20G01 HG 10K 11/16