CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Transcript of CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Building Competence. Crossing Borders.
Dr. Jan F. Kuepfer, Leiter Governance, Risk & Compliance, Swiss Life Schweiz
[email protected], 24. Oktober 2015
CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Risikomanagement-Organisation und Corporate Governance
Theorieblock I
> Basics
“A director is bound to take such precautions and show such
diligence in their office as a prudent man of business would
exercise in the management of his own affairs.”
Trustees of the Orange River Land & Asbestos Company vs King (1892)
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Keine deutsche Direktübersetzung möglich, aber aus dem Wortstamm zu erkennen:
Lat. «gubernator» bedeutet: Steuermann
Lat. «corporatio» bedeutet: Körperschaft
Wörtlich also: »körperschaftliche Steuerung» oder «Leitung einer Körperschaft
bzw. einer Gesellschaft»
Bedeutung des Begriffs «Corporate Governance»
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Corporate Governance wird oft fälschlicherweise mit «Unternehmensführung»
übersetzt, genauso wie Management mit «Unternehmensführung» übersetzt wird.
Management als Unternehmensleitung ist auch ohne Berücksichtigung von
Corporate Governance Regeln möglich, während Corporate Governance als
verantwortungsvolle Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle vor allem
durch das Senior Management umgesetzt werden muss.
Je länger je mehr wird unter Corporate Governance der gesamtheitliche Ansatz
der Beziehung zu Stakeholdern verstanden, der durch Verantwortung,
Nachhaltigkeit und Transparenz geprägt ist.
Management Corporate Governance
Müller, R. (2013). Gesellschaftsrecht und Corporate Governance. Universität St. Gallen
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1494; Medici
Schwierigkeiten mit CorpGov
Medici Bank:
Missmanagement
Mangelnde Kontrolle
Arroganz der Eigentümer
»Alles, was eine Großbank heute ausmacht, konnte ihr
Konzern schon vor fast 600 Jahren anbieten: Filialen in
Metropolen des In- und Auslands, bargeldlosen
Zahlungsverkehr, Überweisungen bis in entlegene Regionen,
hochspekulative Papiere für Zocker. Und geringe Skrupel:
Die Medici fälschten Bücher, finanzierten europäische Päpste
und Könige - und, wenn es profitabel war, auch deren
Kontrahenten in Konstantinopel und Damaskus (Schlamp, H-
J. 2009).»
1776; Adam Smith
Gedanken zu CorpGov
East India Company:
Bestechungen
Mangelnde Kontrolle
Arroganz der Manager
«The directors of such companies, however, being the
managers rather of other people’s money than of their own, it
cannot well be expected, that they should watch over it with
the same anxious vigilance with which the partners in a
private copartnery frequently watch over their own. Like the
stewards of a rich man, they are apt to consider attention to
small matters as not for their master’s honour, and very easily
give themselves a dispensation from having it (Smith, A.
1776).»
Bedeutung von Corporate Governance in der Vergangenheit
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Adam Smith
Vordenker, Moralphilosoph, Aufklärer, Ökonom
1776: An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations
Berle/Means
1932, New York: Buch mit dem Titel «The modern Corporation and Private Property»
behandelt die Problematik
C. Brown
1976, New York: Buch mit dem Titel «Putting the Corporate Board to Work» verwendet
den Begriff Corporate Governance
Sir Adrian Cadbury
1992, London: «Financial Aspects of Corporate Governance Report» begründet einen
ersten «Code of Best Practice»
Meilensteine zur Definition von Corporate Governance
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In 1929, Means found that in only 11% of the 200 largest non-financial corporations the
largest owner hold a majority of the firm’s shares. Further, establishing ownership of 20%
of the stock as a threshold minimum for control, 44% of those firms had no individual who
owned that much of the stock. These 88 firms which were classified as management-
controlled also managed to account for 58% of the total assets held among the top 200
corporations. Two trends were indicated: the growing concentration of power and the
increasing dispersal of stock ownership resulting in a widening gulf between share
ownership and executive control within large corporations.
Berle and Means were persuaded that the corporate revolution occurred.
Berle and Means (1932)
The Berle and Means corporate revolution
7
2015; OECD
G20 / OECD
Principles of Corporate Governance
«Corporate governance involves a set of
relationships between a company’s
management, its board, its shareholders and
other stakeholders. Corporate governance also
provides the structure through which the
objectives of the company are set, and the
means of attaining those objectives and
monitoring performance are determined.»
OECD (2015). Principles of Corporate Governance. S. 9
2000; Sir Adrian Cadbury
World Bank
Global Corporate Governance Forum
«Corporate Governance is concerned with
holding the balance between economic and
social goals and between individual and
communal goals. The corporate governance
framework is there to encourage the efficient
use of resources and equally to require
accountability for the stewardship of those
resources. The aim is to align as nearly as
possible the interests of individuals,
corporations and society.»
See also: The Cadbury Archive, University of Cambridge,
http://www.cadbury.jbs.cam.ac.uk
Aktuelle Definition von Corporate Governance
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Illustration zu Corporate Goverance
Inneres und äusseres Kräftegleichgewicht
Prof. Böckli, P. Cadbury Report, 133 f. Küpfer, J. (2010). New Trends in Corporate Governance
UnternehmenRisikomanagement
Gesellschaft
Balance im inneren Dreieck zwischen der
Führungsfunktion des Managements, der
Überwachungsfunktion des Verwaltungsrats und der
Prüfungsfunktion der Revisoren
Gleichzeitiges Gleichgewicht zwischen dem
Unternehmen, dem Kapitalmarkt und den weiteren
Anspruchsgruppen
Corporate Governance befasst sich im wesentlichen mit
Risikomanagement
Ansprüche bestehen durch Privatpersonen
(insbesondere Kunden, Mitarbeitende), Investoren
(insbesondere Hauptaktionäre, institutionelle Anleger)
und die Gesellschaft (insbesondere Community,
Steuerzahler)
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Drei Theorien sind im Zusammenhang mit den Basics von Bedeutung:
> Principal-Agent Problem (und Informations-Assymetrie)
> Checks & Balance
> 3 Lines of Defense
Theorien im Zusammenhang mit Corporate Governance
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Der Prinzipal beauftragt den Agenten in der Hoffnung, dass dieser seine Aufgabe im Sinne des
Prinzipals erledigt. Er kann jedoch das Engagement und/oder die Qualitäten seines Agenten nur
mit Einschränkungen erkennen und sieht – wenn überhaupt – nur das Ergebnis von dessen
Bemühungen. Demgegenüber hat der Agent einen Informationsvorsprung, da er die eigene
Qualität besser kennt und das eigene Verhalten selbst festlegen und entsprechend gut
beurteilen kann.
Er wird diese Informationsasymmetrie (eventuell) zu Ungunsten des Prinzipals ausnutzen, wenn
dies seinen eigenen Zwecken dienlich ist (Moral Hazard).
In a Nutshell…
Principal-Agent-Problem & Information Assymetrie
In einer weiten Definition liegt eine Prinzipal-Agent-Beziehung
vor, sobald das Wohlergehen einer Partei (Prinzipal) von den
Handlungen einer anderen Partei (Agent) abhängig ist.
Nach enger Definition gibt es einen Auftraggeber (Prinzipal), der
einen Auftragnehmer (Agent) im gegenseitigen Einvernehmen
gegen Entlohnung mit einer Aufgabe betraut.
Da die beiden unterschiedliche Ziele verfolgen können, kann es
zu Konflikten kommen.
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Corporate Governance wird definiert durch das Prinzip von checks & balances
Checks: Grosse Unternehmen verfügen über eine Vielzahl von formalisierten Kontrollen auf
Unternehmensstufe (entity-level-controls), Organisatorische Massnahmen und
Kontrollen auf Prozessstufe (die meisten Firmen sind diesbezüglich sehr stark formalisiert)
Balances: Ein Ausgleich wird erreicht, indem Chancen und Risiken beurteilt werden und
Mechanismen bestehen, die sicherstellen, dass unterschiedliche Sichtweisen zum Tragen
kommen (die meisten Firmen bekunden diesbezüglich Mühe)
In a Nutshell…
Checks & Balance
Checks BalancesCorporate
Governance
mostly based on:
facts & figures [hard controls]mostly based on:
judgement & awareness [soft controls]
• Entity-Level Controls
• Organizational Controls
• Process-level Controls
• Segregation of Duties
• Opinions from Seperated Parties
• Independent Assessments
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Das TLoD Modell ist
mittlerweile sehr populär
Prinzipiell wird dabei in drei
Funktionen aufgeteilt:
Risk Taker
Risk Expert
Independent Assurance
Eine gute CorpGov wird
erreicht, indem:
a. alle Stufen angemessene
Kontrollen durchführen
b. keine Person gleichzeitig
die Aufgaben von mehr als
einer Stufe wahrnimmt
In a Nutshell…
Three Lines of Defence TLoD
3rd
Independent
(Audit Assurance)
2nd
Specialist
(Risk Experts)
1st
Responsible incl. Management
(Risk Takers)
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Three Lines of Defence
Unterschiedliche Auslegung durch die IIA
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Theorieblock II
> Entwicklung von CorpGov über Zeit
“A firm is inherently fragile if its value added emanates more
from conceptual as distinct from physical assets. Trust and
reputation can vanish overnight, a factory cannot.”
Alan Greenspan (Chairman: US federal reserve - March 2002)
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Shifting Trends of Business Science1
90
0+ Process
Technology
Workflow
Quality
Business Optimisation
19
40
+ Teams
Leadership
Cultures
Decisions
People Movement
19
80
+ Corp Strategy
Growth
Mergers
Alliances
Strategy & Competition
20
00
+ Chaos
Complexity
Dependencies
Shortages
Risk & Governance
Risk Management and Governance due to complexity increase (IT,
limitations), dependencies (globalized markets), limitations
(saturation, shortage of resources) and chaos (crisis, failures, chances)
the trend subject of the 21 century?
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History of Corporate Failure
Year
Company Loss Amount Description
2011 UBS $ 2.3 billion
(estimates)
Rogue trading loss by 31 year-old Kweku M.
Adoboli shakes up Swiss bank giant.
2008 Lehman
Brothers
$ 60 billion
(estimate by press)
Largest bankruptcy in history included
malfeasance and irresponsible conduct of senior
management.
2008 Bernard Madoff $ 19 billion
(trustee estimate)
Former non-executive chairman of NASDAQ
responsible for largest Ponzi scheme in history.
2007 Society
General
$ 7.2 billion
(estimate by press)
French bank blamed hugh loss due to rogue
trading by quite 31 year-old Jérôme Kerviel.
2006/7 EADS (Airbus) $ 7 billion
(estimates)
Project failure and weak governance has
destroyed 10'000 jobs and cost billions.
2006 Amaranth
Advisors
$ 6 billion
(estimates)
Lack of adequate risk management controls has
shaken the entire hedge fund industry.
2003 Parmalat $ 4 billion Internal controls failed to prevent the biggest
accounting fraud in European history.
2002 WorldCom $ 4.5 billion (estimates) Company incorrectly accounted for over $4
billion in operating expenses.
2001 Enron $ 4.2 billion (estimates) Most complex accounting fraud in history brought
Arthur Andersen to its knees.
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1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015
Foreign Corrupt Practices Act of 1977:
Congressional committee held hearings in
response to Watergate investigation results.
FCPA was enacted and contained
provisions pertaining to accounting and
internal control. These provisions require
corporate management to devise a system
of internal accounting control.
Watergate Inevstigations (mid 1970s):
Identified several US corporations that
made illegal political contributions,
including bribes to foreign government
officials. Increased attention given to
internal controls.
SEC (1979): SEC proposed rules for mandatory
management reports on an entity‘s internal accounting
controls. The proposed rules called for independent
auditor reports as well.
Minahan Committee (1979): AICPA formed a special
Advisory Committee on Internal Control, the „Minahan
Committee“ to provide guidance about establishing
internal control.
Treadway Commission Report (1987): The National
Commission on Fraudulent Financial Reporting (the Treadway
Commission) was created by the joint sponsorship of the
AICPA, American Accounting Asso, Institute of Internal
Auditors, and the Institute of Management Accountants.
Primary objective was to identify the casual factors of
fraudulent financial reporting and make recommendations to
reduce its incidence. A number of recommendations addressed
internal controlciation.
Cohen Commission Report (1978): Study of
auditors‘ responsibilities by the AICPA that
recommended that corporate management
include a report with the financial statements that
disclosed the condition of the company‘s system
of internal control. The report was endorsed by
the Financial Executives Institute.
Financial Executives Research
Foundation (1980): Major
contribution of a research study
on internal control was the
cataloging of internal control
characteristics, conditions,
practices and procedures.
COSO Internal Control
Integrated Framework (1992):
Publication of a control model for
the documentation, analysis and
design of the internal control
system.
COSO ERM – Framework (2004):
Enhancement of former COSO model
with enhanced elements of risk
management and Strategic Risk as own
discipline.
Worldcom, Enron Scandal
(2001): Accounting fraud and audit
failure lead to two of the biggest
accounting scandals in US history.LTCM Long Term Capital
Management (1998): Nobel
Prize winners Myron Scholes
and Robert C. Merton destroy
close to 3.8 billion and bring the
world financial system at the
brink of a collapse.
SOX legislation (2002): As a reaction to
the Enron and Worldcom scandals the SOX
legislation is introduced. It sets new rules for
the management responsibility to establish
and maintain an adequate internal control
system.
Basel II (2003): In contrast to Basel
I, Basel II includes capital
requirements and qualitative
provisions on operational risks.
Solvency II (2013): The regulation for
insurance companies consists of three pillars.
Pillar I requires also risk capital for
operational risks and Pillar II describes the
qualitative requirements of a comprehensive
risk management strategy incl. an adequate
internal control system.
Basel III (2012): In a response to the
global financial crisis Basel III sets
new standards on bank capital
adequacy and liquidity. Amongst
others it implies extended risk
management requirements inlcluding
a stronger link of measurement of loss
events to capital requirements.
Governance & OP Risk Development
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Publi Report 2011: Corporate Governance is top area requiring
improvement (renumeration, responsibility)
PwC Anntual Global CEO Survey 2010: Sound Risk Management is
most important learning for multinationals from past two years
Study of Crowe Horwath 2010: 70% of Audit Committee members see
in a comprehensive risk management the biggest challange
Accenture’s 2009 Global Risk Management Study: 40% of companies
enforce their risk management!
Importance of Corporate Governance & Risk Management
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New Corporate Governance Disciplines
Agent PrincipleProblem
Complexity, Chaos andincreased
Requirements
New Corporate
Governance
New Corporate Governance
Opera-tionalRisk
Gover-nanceComp-liance
Internal ControlSystem
Corp. Social
Respon-sibility
(Stake-holder)
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MgmtControl
Overall Control
StrategyShare-holder Rights
RiskMgmt
2015; OECD
G20/OECD
Principles of Corporate Governance
«Corporate governance involves a set of
relationships between a company’s
management, its board, its shareholders
and other stakeholders. Corporate
governance also provides the structure
through which the objectives of the
company are set, and the means of
attaining those objectives and monitoring
performance are determined.»
S. 9
6 Chapters:
Ensuring the basis for an effective
corporate governance framework
The rights and equitable treatment of
shareholders and key ownership
functions
Institutional investors, stock markets and
other intermediaries
The role of stakeholders in corporate
governance
Disclosure and transparency
The responsibilities of the board
Inhalt von Corporate Governance
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1983: Entwurf des Bundesrates zur Revision des Aktienrechts
2001: Auftrag der economiesuisse an Expertengruppe mit Prof. P. Böckli und Prof. K.
Hofstetter, einen Code of Best Practice for Corporate Governance auszuarbeiten
2002: Herausgabe des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance
2006: Entwurf eines NPO-Code for Corporate Governance
2009: Best Practice für KMU, herausgegeben vom HSG-Center for CorpGov
2014: Letzte Revision des Swiss Code of Beste Practice (Anpassung an Int. Standard)
Aktuell: Immer mehr CorpGov in diversen Regulierungen
Entwicklung von Corporate Governance in der Schweiz
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Kernelemente der Corporate Governance
Zwingende Aufgaben des
Verwaltungsrates
ergeben sich nach Art. 716a OR
Oberleitung der Gesellschaft und
Erteilung der nötigen Weisungen
Festlegung der Organisation
Finanzverantwortung
Bestellung und Beaufsichtigung der
Geschäftsführung
Erstellung von Geschäftsbericht
sowie Vorbereitung von
Generalversammlung und
Ausführung ihrer Beschlüsse
Benachrichtigung des Richters im
Falle der Überschuldung
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Analyse der Corporate
Governance eines
Unternehmens ist nach diesen
vier Kriterien möglich:
1. Führung
2. Kontrolle
3. Effizienz
4. Transparenz
Leitidee
«Corporate Governance ist die Gesamtheit der auf das nachhaltige
Unternehmensinteresse ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung
von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten
Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von
Führung und Kontrolle anstreben.»
Definition der Corporate Governance
Gemäss Swiss Code of Best Practice
http://www.economiesuisse.ch/sites/default/files/downloads/swisscode_d_20140926.pdf
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Der Code gilt seit 2002, wurde 2007 ergänzt (VR- und ExB- Ent-
schädigung) und 2014 revidiert (Art. 95 Abs. 3 Bundesverfassung).
Regelungen des Swiss Code of Best Practice
Regelungen des Swiss Code of Best Practice zu VR und GL:
Aufgaben des Verwaltungsrats
Zusammensetzung
Unabhängigkeit
Arbeitsweise und Vorsitz des Verwaltungsrats
Umgang mit Interessenkonflikten und Wissensvorsprüngen
Vorsitz von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Umgang mit Risiken und Compliance, internes Kontrollsystem
Ausschüsse des Verwaltungsrats
Besondere Verhältnisse24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement 25
Shareholder Theory vs Stakeholder Theory
Milton Friedman vs Edward Freeman
Shareholder Theory
Milton Friedman
> Anglosächsische Länder
The only group that has a moral claim on
the corporation is the people who own
shares of the stock (that is, the
shareholders).
- Shareholder-Prinzip für zur
Gewinnmaximierung für die
“Gesellschaft”
- Staat kümmert sich um die Bedürftigen
- Maximaler Profit kann in CSR investiert
werden.
Stakeholder Theory
Edward Freeman
> Kontinentaleuropa
Many groups have a moral claim on the
corporation that derives from the
corporation’s potential to harm or benefit
them (call these group stakeholders).
- Stakeholder-Prinzip führt i.S. der
Nachhaltigkeit zum besten Ergebnis
- Firmen richten Schaden an, der
irreparable ist
- CSR muss Teil der Firmenpolitik sein
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Risikomanagement26
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Elemente einer Best Practice Corporate Governance
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Good Board Practices
• Clearly defined roles and authorities
• Duties and responsibilities of Directors understood
• Board is well structured
• Appropriate composition and mix of skills
Good Board Procedures
• Appropriate Board procedures
• Director Remuneration in line with best practice
• Board self-evaluation and training conducted
Control Environment
• Strong Audit Committee
• Internal control procedures
• Risk management framework present
• BCM and disaster recovery systems in place
• Media monitoring in use
• Independent and objective audit functions
• MIS
• Well established 2nd Line of defence
Board commitment
• Board regularly reviews corporate governance issues
• Board has a committee that takes care of corporate governance issues
• Board has direct contact to the third line of defence
• Board has direct contact to the second line of defence
• Board looks at information coming straight from the first line of defence
• Code of ethics exists
Transparent disclosure
• Comprehensive financial information disclosed
• Comprehensive non-financial information disclosed
• Financial Information Standards fully adhered to
• Comprehensive annual report
• Report and all details accessible by internet
• Transparency, transparency, transparency
Strong Shareholder rights
• Minority shareholder rights formalised
• Well-structured shareholder meetings
• Close dialogue with investors established
• Sound treatment of proxy advisors
• Policy on extraordinary transactions
• Clearly defined and explicit dividend policy
Theorieblock III
> Specifics für Risikoexperten
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„Wenn mich jemand fragt, wie ich am besten meine Erfahrun-
gen aus 40 Jahren auf hoher See beschreiben würde, so
könnte ich diese Frage lediglich mit 'unspektakulär‘ beant-
worten. Natürlich gab es heftige Stürme, Gewitter und Nebel,
jedoch war ich nie in einen Unfall jeglicher Art verwickelt, der es
wert wäre, über ihn zu berichten. Ich habe während dieser
langen Zeit kaum ein Schiff in Seenot erlebt…. Ich habe weder
ein Wrack gesehen noch bin ich selbst in Seenot geraten.“
Edward John Smith (1912), Kapitän
Was braucht es dazu?
Audit Committee mit unabhänigen VR-
Mitgliedern und starkem Know-How
Starke und unabhängige interne Revision,
welche die Entscheidungen des ExB kritisch
hinterfragt (geht weit über Revisionsberichte)
Management Information System etabliert,
welches Risikoinformationen verlässlich
bottom-up erfasst (KRI, Losses, Risiken, IKS)
Starke und “unabhängige” Compliance
Funktion, welche als Sparring Partner
betrachtet wird (Co-Piloten vs. Polizisten)
Business Continuity Management und
Krisenorganisation sind vorhanden
Externe Revision wird neben der offiziellen
Rolle als Risikoexperte eingesetzt.
Specifics für Risikoexperten
Bedeutung eines starken Kontrollumfelds
Was zeichnet ein starkes Kontrollumfeld aus?
Governance Funktionen verfügen über
angemessene Ressourcen
Haben umfassende Informationen
Haben Einfluss auf allen
Unternehmensstufen
Stützen sich auf IKS der Organisation
Sind untereinander vernetzt mit klaren AKV
Sind direkt auf obersten Ebenen vertreten
Sind Unabhängig in ihrer
Risikoeinschätzung
Können Verstösse konsequent sanktionieren
…
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24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Specifics für Risikoexperten
Corporate Governance bei Versicherungen im Überblick
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Shareholders Regulator Law Stakeholders
Börsen-
regulierung
Verfassung
(Art. 95 Abs. 3)
OR
(insb.Art. 716a)
FINMA 2008/32
RundschreibenCSR
MitarbeitendeCorpGov.
Assessment
Ad-hoc
Swiss Code of
Best Practice
GV, Investoren
und Ratings
VAG
(insb. Art. 4)
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
II. PUBLIZITÄTSPFLICHTEN
Art. 4 Gegenstand der Informationen [Anhang, einzelne ad-hoc]
Art. 5 Klarheit und Wesentlichkeit
Art. 6 Ort der Publikation [CG-Bericht]
Art. 7 «Comply or explain»
III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ANHANG - Gegenstand und Umfang der Angaben zur Corporate Governance
1. Konzernstruktur und Aktionariat
2. Kapitalstruktur
3. Verwaltungsrat
4. Geschäftsleitung
5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen
6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre
7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
8. Revisionsstelle
9. Informationspolitik
Börsenregulierung
Richtlinie Corporate Governance, RLCG
31
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Zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne
einer nachhaltigen Unternehmensführung regelt das Gesetz die im In- oder Ausland kotierten Schweizer
Aktiengesellschaften nach folgenden Grundsätzen:
a. Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der
Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab. Sie wählt jährlich die
Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des
Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses sowie die unabhängige Stimmrechtsvertreterin oder den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und
legen offen, wie sie gestimmt haben. Die Aktionärinnen und Aktionäre können elektronisch fernabstimmen;
die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung ist untersagt.
b. Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus,
keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer
anderen Gesellschaft der Gruppe. Die Führung der Gesellschaft kann nicht an eine juristische Person
delegiert werden.
c. Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs-
und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der
Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder.
d. Widerhandlung gegen die Bestimmungen nach den Buchstaben a-c wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft.
Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei»
Art. 95 Abs. 3 Bundesverfassung
32
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:
1.die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen;
2.die Festlegung der Organisation;
3.die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung,
sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist;
4.die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten
Personen;
5.die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im
Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
6.die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung
und die Ausführung ihrer Beschlüsse;
7.die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung.
2 Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die Ausführung seiner Beschlüsse
oder die Überwachung von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern
zuweisen. Er hat für eine angemessene Berichterstattung an seine Mitglieder zu
sorgen.
Unübertragbare Aufgaben des Verwaltungsrat
Art. 716a Obligationenrecht (OR)
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24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
1. Kapitel: Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich
2. Kapitel: Aufnahme der Versicherungstätigkeit
Art. 4 Bewilligungsgesuch und Geschäftsplan
Art. 5 Änderung des Geschäftsplans
Art. 14 Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit
Art. 22 [Risikomanagement]
3. Kapitel: Ausübung der Versicherungstätigkeit
Art. 27 Interne Überwachung der Geschäftstätigkeit
Art. 28 Prüfgesellschaft
4. Kapitel: Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen
5. Kapitel: Aufsicht
Art. 67 Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit [Versicherungsgruppen]
Art. 68 Überwachung der Risiken [Versicherungsgruppen]
Art. 75 Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit [Konglomorate]
Art. 76 Überwachung der Risiken [Konglomorate]
7. Kapitel: Zusammenarbeit und Verfahren
8. Kapitel: Strafbestimmungen
Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG
Wesentliche Artikel in Bezug auf CorpGov (& Risk Mgmt)
34
Theorieblock VI
> Haftung von Verwaltungsrat und Management
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement 35
“But in this world nothing can be said to be certain,
except death and taxes.”
Benjamin Franklin
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Formelles Organ (de jure)
Bei den formellen Organen handelt es sich um die Mitglieder des Verwaltungsrates und
die Personen, welche mit der internen Revision betraut sind.
Materielles Organ (de facto)
Die materiellen Organe sind die Personen, welche in massgebender Weise an der
Wissensbildung der Aktiengesellschaft teilnehmen und kooperative Aufgaben
selbstständig ausüben:
Geschäftsführer / Mitglieder der Geschäftsleitung
übrige leitende Angestellte (Einzelfall muss beurteilt werden)
Insbesondere die materiellen Organe sind sich ihrer Haftungsrisiken oft nicht bewusst,
welche sie durch die eigentliche Geschäftsführung auf sich nehmen.
Beweislast als Hürde: Grundsätzlich hat derjenige das Vorhandensein behaupteter
Tatsachen zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet (Art. 8 ZGB).
Haftung von VR und Mgmt
Organhaftung
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24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Art. 717 OR: IV. Sorgfalts- und Treuepflicht
1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst
sind, müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft
in guten Treuen wahren.
2 Sie haben die Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
Art. 722 OR: VI. Haftung der Organe
Die Gesellschaft haftet für den Schaden aus unerlaubten Handlungen, die eine zur
Geschäftsführung oder zur Vertretung befugte Person in Ausübung ihrer geschäftlichen
Verrichtungen begeht.
Haftung von VR und Mgmt
Organisation der Aktiengesellschaft / Der Verwaltungsrat, OR
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24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Art. 754 OR: Haftung für Verwaltung, Geschäftsführung und Liquidation
Die Mitglieder des VR und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation
befassten Personen sind sowohl der Gesellschaft als den einzelnen Aktionären und
Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder
fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.
BGE 114 V 213 Erw. 4. e)
Zusammenfassend ergibt sich, dass ... weder der Handelsregistereintrag noch die
Unterschriftsberechtigung als entscheidend für die Beantwortung der Frage betrachtet
wird, ob eine Person Organstellung hat. ... Massgeblich ist für die Beurteilung der
Organstellung von Personen, die nicht Verwaltungsräte sind, ob sie tatsächlich die
Funktion von Organen erfüllen, indem sie den Organen vorbehaltene Entscheide treffen
oder die eigentliche Geschäftsführung besorgen und so die Willensbildung der
Gesellschaft massgebend mitbestimmen.
Haftung von VR und Mgmt
Organisation der Aktiengesellschaft / Verantwortlichkeit, OR
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24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Haftung von VR und Mgmt
Strafbare Handlungen gegen das Vermögen, StGB
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Art. 152 StGB: Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe
Wer als Gründer, als Inhaber, als unbeschränkt haftender Gesellschafter, als
Bevollmächtigter oder als Mitglied der Geschäftsführung, des Verwaltungsrates, der
Revisionsstelle oder als Liquidator einer Handelsgesellschaft, Genossenschaft oder eines
andern Unternehmens, das ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, in
öffentlichen Bekanntmachungen oder in Berichten oder Vorlagen an die Gesamtheit der
Gesellschafter oder Genossenschafter oder an die an einem andern Unternehmen
Beteiligten unwahre oder unvollständige Angaben von erheblicher Bedeutung macht oder
machen lässt, die einen andern zu schädigenden Vermögensverfügungen veranlassen
können, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
> Ein starker Druck der Gesellschaft besteht, dass Mitglieder des Senior Management im
Falle von Missmanagement für strafbare Handlungen verurteilt werden können (inkl.
Veruntreuung Art. 138 und Betrug Art. 146)
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Haftung von VR und Mgmt
Strafbare Handlungen gegen das Vermögen, StGB
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*** Art. 158 StGB: Ungetreue Geschäftsbesorgung
1. Wer aufgrund des Gesetzes, eines behördlichen Auftrages oder eines Rechtsgeschäfts
damit betraut ist, Vermögen eines andern zu verwalten oder eine solche
Vermögensverwaltung zu beaufsichtigen, und dabei unter Verletzung seiner Pflichten
bewirkt oder zulässt, dass der andere am Vermögen geschädigt wird, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Wer als Geschäftsführer ohne Auftrag gleich handelt, wird mit der gleichen Strafe belegt.
Handelt der Täter in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, so
kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden.
> Ein starker Druck der Gesellschaft besteht, dass Mitglieder des Senior Management im
Falle von Missmanagement für strafbare Handlungen verurteilt werden können (inkl.
Veruntreuung Art. 138 und Betrug Art. 146)
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Haftung von VR und Mgmt
Strafbare Handlungen gegen das Vermögen, StGB
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Art. 165 StGB: Misswirtschaft
1. Der Schuldner, der in anderer Weise als nach Artikel 164, durch Misswirtschaft,
namentlich durch ungenügende Kapitalausstattung, unverhältnismässigen Aufwand,
gewagte Spekulationen, leichtsinniges Gewähren oder Benützen von Kredit,
Verschleudern von Vermögenswerten oder arge Nachlässigkeit in der Berufsausübung
oder Vermögensverwaltung, seine Überschuldung herbeiführt oder verschlimmert, seine
Zahlungsunfähigkeit herbeiführt oder im Bewusstsein seiner Zahlungsunfähigkeit seine
Vermögenslage verschlimmert, wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn
ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafe bestraft.
> Ein starker Druck der Gesellschaft besteht, dass Mitglieder des Senior Management im
Falle von Missmanagement für strafbare Handlungen verurteilt werden können (inkl.
Veruntreuung Art. 138 und Betrug Art. 146)
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Juni 2007 – Corti vollumfänglich freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft hatte für Mario Corti eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten
gefordert, 6 Monate davon hätte Corti unbedingt absitzen müssen. Dazu forderte sie eine
Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 3000 Franken - total also 1,08 Mio. Franken, sowie
eine Busse von 10'000 Franken.
Die Anklage lautete auf Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, ungetreue
Geschäftsbesorgung, unwahre Angaben über kaufmännisches Gewerbe, Misswirtschaft,
Gläubigerbevorzugung und versuchte Gläubigerbevorzugung. Von diesen
Anklagepunkten wurde Corti vollumfänglich freigesprochen.
Sämtliche anderen Angeklagten erhielten einen Freispruch. Der ehemalige Swissair-
Konzernchef Philippe Bruggisser muss sich aber an den Gerichtskosten beteiligen. Die
Staatsanwaltschaft kann den Fall vor die nächste Instanz weiterziehen.
Haftung von VR und Mgmt
Beispiel: Fall Swissair
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24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Oktober 2010 - Schuldspruch gegen Dominique Morax:
Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen Finanzchef der Rentanstalt (heute Swiss
Life) wegen wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer
Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, davon 6 Monate unbedingt. Er wurde zudem
verpflichtet, vom unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil, rund CHF 391'200 dem
Staat abzuliefern und Gerichtskosten von CHF 70'000 zu tragen.
Morax und andere damalige Konzernmitglieder hatten sich im Jahr 2002 mit der
Beteiligungsgesellschaft Long Term Strategy (LTS) ungerechtfertigt bereichert, indem sie
Aktien der Rentenanstalt im Wert von über 20 Franken für bloss zehn Franken erhielten
und damit für die Rentenanstalt Mindereinnahmen von über 1,8 Millionen Franken
verursacht hatten.
Haftung von VR und Mgmt
Beispiel: Fall LTS
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Fokus des
ExB aufgrund
Verantwortung
Fokus des VR
aufgrund
Haftung
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Haftung von VR und Mgmt
Corporate Governance Paradox (Theorie by J. F. Küpfer)
44
Quantitative Risiken Qualitative
Risiken
Risikofreudig, da das
Downside Potential
sehr klein ist, die
Entlöhnung grosse
variabele Komponente
enthält
Risikoavers gegen-
über qualitativen
Risiken, die
allerdings seltener
sind als quantitative
Risiken
Können nur für
qualitative Risiken
verantwortlich gemacht
werden, Entlöhnung
mehrheitlich fix
In erster Linie
verantwortlich für
quantitative Risiken treten «häufig»
auf, treffen idR
alle Unternehmen
treten «selten»
auf, treffen eine
spezifische
Unternehmung
Theorieblock V
> Hinweise zu CorpGov und Risikomanagement-Organisation
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement 45
“Governance and leadership are the yin and the yang of
successful organisations. If you have leadership without
governance you risk tyranny, fraud and personal fiefdoms. If you
have governance without leadership you risk atrophy,
bureaucracy and indifference.”
Mark Goyder (Director of Tomorrow’s Company)
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Proxy Advisor oder auch proxy shareholder sind Organisationen, welche sich darauf
spezialisiert haben, für Shareholder diverse Dienste anzubieten. Insbesondere
Institutionelle Anleger greifen auf deren Dienstleistung zurück.
Die beiden wichtigsten Aufgaben von Proxy Advisors sind:
Research und Empfehlungen bzgl. Generalversammlungen
Vertretung von Shaholdern
Die Rolle von Proxy Advisors ist umstritten, insbesondere, da einzelne Firmen den
Markt dominieren (insbesondere Institutional Shareholder Services ISS) und über sehr
viel Einfluss verfügen. Ausserdem haben einzelne Proxy Advisor auch Mandate mit
Emittenten neben den Shareholdern was ein latenter Interessenskonflikt darstellt.
Proxy Advisor haben sich in jüngster Vergangenheit exponiert im Zusammenhang mit
der Limitierung von Gehaltszahlungen ans Senior Management und einem stärkeren
Fokus auf Nachhaltigkeit (Corporate Governance). In der Schweiz hat sich
insbesondere Ethos einen Namen gemacht.
Hinweise bzgl. Proxy Advisor
> Proxy Advisor haben grosse Macht und Verantwortung
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24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Im Schweizer Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel besteht seit 1998 die
Möglichkeit, dass eine börsenkotierte Gesellschaft in ihren Statuten eine sogenannte Opting-out-
Klausel aufnimmt (Art. 22 Abs. 2 und 3 BEHG).
Diese Klausel bewirkt, dass ein Übernehmer entgegen Art. 32 und 52 BEHG kein öffentliches
Kaufangebot an alle Besitzer von Beteiligungspapieren machen muss (so genanntes Pflichtangebot),
obschon er den Schwellenwert von 33 1/3 % der Stimmrechte überschreitet. Dadurch ist es möglich,
dass die Kontrolle an einer börsenkotierten Gesellschaft an den Käufer eines dominierenden Anteils
von Beteiligungspapieren übergeht, ohne dass die übrigen Besitzer von Beteiligungspapieren
miteinbezogen werden müssen. Dieses Selbstbestimmungsrecht von Schweizer Firmen ist
international einzigartig.
Als Rechtfertigung für die Opting-out-Klausel bei familiengeführten Unternehmen wird auf Lang-
fristvergleichsstudien verwiesen welche zeigen, dass familiengeführte Unternehmen in der Regel
profitabler und am Markt besser bewertet sind als Unternehmen im Streubesitz. Daraus wird
abgeleitet, dass Kleinaktionäre deshalb Stimmrechtsaktien mit mehr Stimmrechten pro Kapitaleinsatz
als die übrigen Aktien oder Partizipationsscheine wie auch Opting-out-Klauseln akzeptieren.
Bei Opting-Up Klauseln kann ein höherer Wert als die 33 1/3 definiert werden, der jedoch maximal
49% ausmachen darf.
Hinweise bzgl. Opting-Out und Opting-Up Klausel
> Schweizer Unikat als Fallgrube für die CorpGov
47
Ying - Facts
Technologieentwicklungen sind
ausgesprochen dynamisch – täglich
entstehen neue Entwicklungen
Compliance und IT Sicherheit stützte sich in
der Vergangenheit stark auf die
Einschränkung von Technologien und Verbote
auf der Ebene Mitarbeitende ab
Komplexität der Technologie führt dazu, dass
Risiken extrem schwierig einzuschätzen sind
(Bsp. Y2K)
Interne IT Sicherheit kostet viel Geld (und es
bedarf dazu sehr spezifisches Know-How,
was wiederum zu «schlechten
Abhängigkeiten» führt)
Hinweis bzgl. Compliance in IT
> Technologische Entwicklungen als Blackbox für Risiken
Yang - Herausforderung
Compliance beruht sehr stark auf statischen
Elementen (Gesetze und Vorgaben hinken
der Entwicklung massiv hinten nach)
Information Worker mit seinen
technologischen Möglichkeiten (grossen
gewollten Vorteilen) führt zu einem
unweigerlichen Kontrollverlust der
Unternehmen über ihre Daten (matter-of-fact)
Keine Besserung in Sicht; die Einschätzung
von Technologierisiken bleibt sehr
herausfordernd (Bsp. Cyber Risk)
Externe IT Sicherheit ist besser, führt jedoch
zu einem erheblichen Kontrollverlust (den
FINMA sehr kritisch beurteilt).
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement 48
A cynical view by Robert Morris Sr. from more
than 20 years ago how to easily achieve
fundamental IT security:
1. Do not own a computer
2. Do not power it on
3. Do not use it
> Situation does not seem to have gotten
much better
The paradox goes on in the example of
cybercrime:
According to a survey conducted by KPMG in
2015, 51% believe that they cannot prevent
cybercrime and 52% have no response plan in
place!
Hinweis bzgl. Compliance in IT
> Compliance in IT has always been a challenge!
The reality of Swiss Companies is…
All major nation states / global powers
want to have “cyber dominance”
Criminals are on the move – with ever
new tricks
Almost nobody is any good at real
defense
Backdors everywhere (Bios
components, kernel space binaries, Intel
ME code etc.)
30-50k hits on the network per day
Our regulator cares little about costs
24. Oktober 2015 © Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement 49
24. Oktober 2015 50© Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Darf der VR Präsident in allen Gremien mitmachen?
Es gibt keine verbindliche Regelungen diesbezüglich und der Swiss Code of Best Practice enthält keine
Informationen/Tipps
Hinweis JFK: Usus ist, dass der VRP im Audit Committee nicht den Vorsitz (oft ist er auch nicht Mitglied,
sondern als Gast anwesend)
Dürfen die Gremien selbst Entscheide fällen (oder darf dies nur der Gesamt-VR)?
- Der VR kann Entscheide an einzelne (Gremien) delegieren, behält jedoch die Verantwortung dafür.
Siehe dazu auch Swiss Code of Best Practice in Ziffer 22: «Die Ausschüsse berichten dem Verwaltungsrat
über Tätigkeit und Ergebnisse. Die Gesamtverantwortung für die an Ausschüsse übertragenen Aufgaben
bleibt beim Verwaltungsrat.»
- Hinweis JFK: Usus ist, dass Gremien die Entscheide fällen, der Gesamt-VR diese aber zur Kenntnis nimmt
oder nochmals per Protokoll als seine Entscheide darlegt.
- Hinweis JFK: In einem gewissen Widerspruch dazu steht, dass im Zusammenhang mit Haftungsfragen oft
die Personen aufgrund ihrer spezifischen Funktionen (also nicht der gesamte VR) zur Rechenschaft
gezogen werden.
Praktische Fragen zum VR I
24. Oktober 2015 51© Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Welche Anforderungen bestehen auf die Zusammensetzung des VR?
Entsprechende Hinweise sind im Swiss Code of Best Practice zu finden.
Ziffer 12: «Anzustreben ist eine ausgewogene Zusammensetzung»:
So klein, dass eine effiziente Willensbildung möglich ist und so gross, dass Erfahrung und Wissen aus
verschiedenen Bereichen eingebracht werden können.
Dem VR sollen weibliche und männliche Mitglieder angehören: sie sollen die erforderlichen Fähigkeiten
haben
Erläuterungen des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD : «Es wird eine Zusammensetzung des
Verwaltungsrats verlangt, die eine einwandfreie Beaufsichtigung und Oberleitung des
Versicherungsunternehmens ermöglicht. Insgesamt muss im Verwaltungsrat das nötige Wissen
insbesondere zum Versicherungsgeschäft vorhanden sein.»
Hinweis JFK: Die geheimen Tipps des FINMA Insiders aus der Case Study in Bezug auf die
Berücksichtigung der Frauen haben einen wahren und auch ernst zu nehmenden Hintergrund. Aus meiner
Sicht ist nicht von der Hand zu weisen, dass der niedrige Anteil an Frauen im VR nicht vollständig plausibel
ist. Dies gesagt, scheint es gleichzeitig jedoch sehr schwer, faire Regelungen zu treffen, welche den
«richtigen weiblichen Personen» zu einem VR Mandat verhelfen. Die aktuell gelebte Praxis, eine in der
Politik engagierte weibliche Person zu mandatieren, muss doch eher als «schlechte Verlegenheitslösung»
angesehen werden.
Praktische Fragen zum VR II
24. Oktober 2015 52© Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Welche VR Gremien werden zwingend benötigt?
- Der Swiss Code of Best Practice enthält den Hinweis auf drei Gremien in Ziffer 22:
- Prüfungsausschuss: bildet sich ein eigenständiges Urteil über die externe und interne Revision, das
interne Kontrollsystem und den Jahresabschluss
- Nominationsausschuss: legt Grundsätze für die Auswahl der Kandidaten fest und bereitet die Auswahl vor.
- Vergütungsausschuss: Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Vorgaben von Gesetz und Statuten und
arbeitet einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Spitzenkräfte aus.
Hinweis für Vereinfachung: Ziffer 27: «Bei Gesellschaften mit aktiv engagierten Grossaktionären (darin
eingeschlossen an der Börse kotierte Tochtergesellschaften eines Konzerns) sowie bei mittleren und
kleineren Unternehmen können Anpassungen oder Vereinfachungen vorgesehen werden.”
Hinweis JFK: Oft wird der Nominationsausschuss und Vergütungsausschuss als ein gemeinsamer
Ausschuss geführt
Praktische Fragen zum VR III
24. Oktober 2015 53© Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Welche Ansprüche bestehen an die Unabhängigkeit der VR Mitglieder?
- Die Unabhängigkeit ist im Swiss Code of Best Practice geregelt
- Ziffer 14: «Die Unabhängigkeit richtet sich nach besonderen Grundsätzen»:
Als unabhängig gelten nicht exekutive Mitglieder des VR, welche der Geschäftsführung nie oder vor mehr
als drei Jahren angehört haben und die mit der Gesellschaft in keinen oder nur verhältnismässig
geringfügigen geschäftlichen Beziehung stehen.
Unabhängigkeit ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.
Der VR kann weitere Kriterien für die Unabhängigkeit festlegen.
Hinweis JFK: Die Schweiz, in welcher jeder jeden kennt, stellt mit seinem Mikrokosmus diesbezüglich ein
Unikat dar. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Punkt weiter verschärft wird im Rahmen einer
Angleichung an internationale Standards. Die Vorgaben im Ausland sind zu diesem Punkt teilweise deutlich
strikter. Das gleiche gilt auch im Zusammenhang mit der Definition einer maximalen Anzahl von Mandaten
(z.B. kann ein VRP in Frankreich bereits heute maximal einen weiteren VR-Sitz (nicht VRP) haben in einer
weiteren grossen französischen Unternehmung).
Weitere Ansprüche an den VR
- Swiss Code of Best Practice Ziffer 15: «Der VR legt das für seine Tätigkeit zweckmässige Verfahren fest.»
Usus grosser VR: Regelmässige Selbstevaluation seiner Arbeit und derjenigen seiner Ausschüsse
Praktische Fragen zum VR IV
24. Oktober 2015 54© Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
1. Worum geht es bei Corporate Governance?
- Darlegung anhand bekanntem Modell mit den dazugehörigen Charakteristiken
2. Welches sind die wichtigsten Themen innerhalb Corporate Governance?
- Blick auf entsprechende Best Practice Vorgaben
3. Wo finde ich für Schweizer Versicherungen die relevanten Anforderungen?
- Rechtliche
- Regulatorische
- Sonstige
Drei Repetitionsfragen
Fragen – Antworten
Besten Dank für die Aufmerksamkeit!
Legal Disclaimer
Die Informationen dieser Präsentation stellen ausschliesslich meine
persönlichen Ansichten dar. Es ist kein Rückschluss zu meiner aktuellen
Arbeitgeberin zulässig. Das gleiche gilt für die in der Präsentation erwähnten
Institutionen und Personen.
Die Präsentation stellt keinen Anspruch auf eine Vollständigkeit oder absolute
Wahrheit. Sie soll ausschliesslich zur Wissensvermittlung, zum Nachdenken,
zum Weiterforschen und zum Austauschen anregen.
Die Informationen stellen kein Ersatz für eine fachspezifische Beratung oder
ein rechtliche Konsultation dar. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Für den (kritischen) Austausch oder grösseren Zitierungen freue ich mich über
ein Email auf: [email protected].
24. Oktober 2015 56© Kuepfer, J. (2015). CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement
Referenzen:
Annan, K. (2002). World Economic Forum, Davos
Bremkamp, V. (2008). Personal Note
Böckli, P. Cadbury Report, 133 f.
Deloitte [person unknown], One of the „Big Four“
Economiesuisse (2014), http://www.economiesuisse.ch/sites/default/files/downloads/swisscode_d_20140926.pdf
Franklin, B.
Greenspan, A. (2002). Remarks as chairman of the US federal reserve in March 2002
Küpfer, J. (2010). New Trends in Corporate Governance
Lincoln, A.
Müller, R. (2013). Gesellschaftsrecht und Corporate Governance. Universität St. Gallen
PwC, Banana Skins (2015), http://www.pwc.com/gx/en/insurance/banana-skins/2015-survey-report.jhtml
Schlamp, H-J. (2009). Glanz und Niedergang einer Geld-Dynastie, Der Spiegel, S. 1
Smith, E. (1912), Kapitän der Titanic
Smith, A. (1776). An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, S. 192
The Cadbury Archive, University of Cambridge, http://www.cadbury.jbs.cam.ac.uk
Trustees of the Orange River Land & Asbestos Company vs King (1892)
Literaturverzeichnis