Transport Im Betrieb (Aleman)

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Innerbetrieblicher TransportMaterialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie

Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung

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Herausgeber: BG ETEMBranchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung65185 WiesbadenTelefon (0611) 131-0Telefax (0611) 131-222

www.bgetem.de

Gestaltung:more Werbung und Kommunikation GmbH, Julbach

Fotos: Frey, Egling Zapf, HamburgiStockphotodreamstime Herstellung: Eberl Print GmbH, Immenstadt

Stand: 04.2010 Druck: 04.2010

Diese Broschüre richtet sich an alle, die an der Durchführung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit betei­ligt sind: Betriebsleiter und andere Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsräte. Da das Gebiet „Transportieren“ bzw. „Umgang mit Material“ sehr weit gespannt ist und eine Vielzahl von Forderungen, Empfehlungen und Erfahrungen eine Rolle spielen, sind Wiederholungen ein­zelner Sachverhalte in einigen Fällen erforderlich, um ein ständiges Nachschlagen in anderen Abschnitten zu vermeiden. Um das Nachschlagen zu erleichtern, sind die Abschnitte der einzelnen Kapitel alphabetisch geordnet. Auf Seite 53 befindet sich zudem ein Stichwortregister.

Geplanter Materialfluss – Geplante Sicherheit 2 – 3

Organisation 4 – 11Grundlagen 5–7HebenundTragen–aberrichtig 7–9Ladungssicherung 9OrdnungamArbeitsplatz 10Schutzhandschuhe 10Sicherheitsschuhe 10–11

Bauliche Voraussetzungen 12 – 27Anfahrschutz 13Bauplanung 14Beleuchtung 14Fußböden 14–15Ladebrücken 16–17Laderampen,Ladevorrichtungen 18Treppen 19–21TürenundTore 22–23Verkehrswege 24–27

Transportmittel 28 – 39Gabelhubwagen,Hubwagen 29Geh-Gabelstapler,Geh-Hochhubwagen 30–31Gabelstapler 31–35Hebebühnen 36Krane 36Rollenbahnen 36–37TransferwageninderWellpappenindustrie 38–39

Lagern von Transportgütern 40 – 49LagernundStapeln 41–43Lagerregale 44–45Paletten 46–48Schmalganglager 49

Bezugsquellennachweis 50 – 51GesetzeundVerordnungen 51Vorschriften,RegelnundGrundsätzederUnfallversicherungsträger 51Normen 51

Stichwortregister 52 – 53

Notizen 54 – 55

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Inhalt1

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System „Transport“JederTransportablaufwirddurchdreiElemente(sieheGrafik)bestimmt.JedesdieserElementefürsich,aberauchdieWechselbeziehungenuntereinander,könnenbeiunge-nügenderAbstimmungGefährdungenundBelastungeninsichbergen.DierichtigeAnpassungderdreiElementeistVoraussetzungfüreinengutenMaterialflussundeinhohesMaßanArbeitssicherheit.

Ursachen von Transportunfällen DaswichtigstePrinzipderArbeitssicherheitist,eineGefahrerstgarnichtentstehenzulassenoder,wenndiesnichtmöglichist,denMenschenvonderGefahrzutrennen.BeiGefährdungendurchMaschinenfunktioniertdiesesPrinzipwiefolgt:DieSchutzeinrichtungtrenntdenMitarbeitervonderGefahrdurchdieMaschinenbewegung.Wirdsiegeöff-net,kommtdieMaschinezumStillstand.DieGefährdungistbeseitigt.

GanzandersbeimTransportieren:DerMenschisthierbeiinderRegelnichtvondergefahrbringendenBewegungzutrennen.Oderwiesollteesmöglichsein,denMitarbeitervondemHubwagen,denerzieht,durchirgendeineEinrich-tungsicherfernzuhalten?Transportunfällesinddemnachnurdadurchzuverhindern,dasseineArbeitsumgebungundeineArbeitssituationgeschaffenwerden,dieunfallbe-günstigendeFaktoren,z.B.schadhafteGeräte,SchädeninFußböden,ungünstigesSchuhwerkusw.,weitgehendaus-schließen.

Über �0 Prozent der Arbeitsunfälle ereignen sich an der Schnittstelle Mensch/Material, das heißt beim Transportieren.

IndenvergangenenJahrenistderAnteilderMaschinen-unfälle,besondersderschweren,deutlichzurückgegan-gen.FürUnfälle,dieimZusammenhangmitTransporttätig-keitenwieBewegenvonLasten,UmgangmitMaterialu.Ä.stehen,giltdiesjedochnicht.

DieUrsachensindvielfältig:

bauliche Mängel: –Verkehrswegezuschmal–VerkehrswegeunebenundmitLöchern–Verkehrswegenichtgekennzeichnet–Lagerflächezuklein

technische Mängel: –SicherheitsmängelanRegalen–fehlendeSchmalgangabsicherungen–defekteGabelstapler

organisatorische Mängel: –SicherheitsschuhevomBetriebnichtzurVerfügung

gestellt–ungenügendeAusbildungderGabelstaplerfahrer–Betriebsanweisungenfehlen–unzureichendeUnterweisungenfüralle,dieam

Transportbeteiligtsind–Mängelnichtbeseitigt

im Verhalten der Mitarbeiter: –NichttragenvonSicherheitsschuhendieimTransport-

bereichunbedingtgetragenwerdensollten–keinfestesSchuhwerk(mindestensFersenriemen)–UnachtsamkeitbeimUmgangmitGabelstaplern

Geplanter Materialfluss – Geplante SicherheitZurBedeutungvonTransportunfällen

Geplanter Materialfluss – Geplante Sicherheit

System „Transport“

TransportwegTranspor

tmitt

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Transportgut

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Unabdingbar für einen reibungslosen Ablauf des innerbetrieblichen Transports ist die richtige Organisation durch die Betriebsleitung.

GrundlagenDieEinstellungderMitarbeiter,unterstütztdurchentspre-chendeMaßnahmenderGeschäftsleitungundderFüh-rungskräfte,kannsehrvielzuorganisatorischenVerbesse-rungenbeitragen.HiereineAuswahlderwichtigstenDinge,diezuberücksichtigensind:

Optimierung des Materialflusses –WirdderMaterialflussinbestimmtenZeitabständen

überdacht?–KönnenbestimmteTransportwege,eventuelldurchVer-

änderungenimLager,verkürztwerden?–AbeinergewissenBetriebsgrößeempfiehltsichdieTren-

nungderVerkehrswegeinsolchefürfahrendenVerkehrundfürFußgänger.DierichtigeNutzungderunterschied-lichenVerkehrswegemussständigüberwachtwerden.

–BesondersinDurchgängenundinEingängenistbeiregelmäßigemMaterialtransportdieTrennunginWegefürGabelstaplerundfürFußgängerwichtig.

–SindtechnischeVerbesserungenmöglich,wiez.B.automatischeAbführungvonPapierresten?

–SindfreizuhaltendeFlächenundVerkehrswegemarkiert?

Verantwortung –BestehenklareAnweisungenandieMitarbeiterfürden

AblaufvonTransportvorgängen?–Weristwofürzuständig?Anweisungensolltenschriftlich

festgehaltenwerden.AufdieDurchführungsollteohneAusnahmegeachtetwerden,dasichsonstimLaufederZeitfalscheGewohnheiteneinschleichen.

–SindVerantwortlichkeitengeklärtundauchhinreichendbekannt?

–WerdendieMitarbeiterbeiVerstößengegenAnordnun-gen,z.B.VerstellenderVerkehrswege,angesprochenundaufdierichtigeVerhaltensweiseaufmerksamge-macht?

–WerkennzeichnetdieVerkehrswegeundbessertdieSchädenaus?

OrganisationKlareStrukturenundVerantwortlichkeitensindVoraussetzungfüreinensichereninnerbetrieblichenTransport.

Organisation

–BestehenAnweisungenüberdenAbtransportleererPaletten?WirddieEinhaltungdieserAnweisungenüber-wacht?

–SindGabelstaplerfahrerausreichendausgebildetundschriftlichbeauftragt?

–WerdenVerbesserungsvorschlägeernsthaftgeprüft?–WirddieFachkraftfürArbeitssicherheitoderwerdendie

SicherheitsbeauftragtenindieRegelungenvonTransport-frageneingeschaltet?

–WerdenregelmäßigePrüfungendurchgeführt,z.B.derGabelstapler,LaderampenundkraftbetätigterTürenundTore?

–GibtesAnweisungenzur„OrdnungundSauberkeitimBetrieb“?

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Organisation

Beobachtung und Optimierung einzelner Transport­vorgänge –StehenausreichendTransporthilfsmittelzurVerfügung?–WerdendierichtigenTransporteinheitenverwendet(z.B.

Gitterboxen,Palettenusw.)?–StehenausreichendZwischenlagerplätzeanden

ArbeitsplätzenzurVerfügung?–WerdenHilfseinrichtungenangeboten(z.B.zurAuf­be-

wahrungvonPapierresten,zumEinhängenvonWerk-zeugenoderMessernusw.)?

Betriebsanweisung, Unterweisung BeimUmgangmitFlurförderzeugenwiez.B.Handhubwa-gen,GabelstaplernundStaplernmitMitgängerbedienungereignensichzumTeilschwereUnfälle.Diesewerdenhäu-figdurchunvorsichtigesVerhaltenderBenutzerverursachtodermitverursacht.EinewesentlicheVoraussetzungfürdassicherheitsgerechteVerhaltenistdieAufklärungderMitarbeiter.DiesbetrifftinsbesondereUnfallgefahrenundentsprechendeVerhaltensregeln.Zudemhatsichbewährt,densicherenBetriebsablaufineinerBetriebsanweisungschriftlichfestzulegen.DiesistauchinderUnfallverhü-tungsvorschrift„Flurförderzeuge“(DGUVVorschriftD27)gefordert.DieseBetriebsanweisungkannauchverwendetwerden,umMitarbeiterineinempersönlichenGesprächübersicherheitsgerechtesVerhaltenamArbeitsplatzzuinfor-mieren.DiesogenanntenUnterweisungenmüssenregel-mäßig,mindestenseinmaljährlich,durchgeführtwerden.

Gefährdungsbeurteilung DieSicherheitundderGesundheitsschutzderBeschäf-tigtenbeiderArbeitsindzuerhaltenundzuverbessern.DasArbeitsschutzgesetz(ArbSchG),dieUnfallverhütungs-vorschrift„GrundsätzederPrävention“(DGUVVorschriftA1)unddieBetriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)fordernvomUnternehmerdazueineAnalysederimBetriebvor-handenenGefahren(Gefährdungsbeurteilung)undeineBewertungderRisiken.

ErforderlicheMaßnahmenmüssenfestgelegtundan-schließendaufihreWirksamkeithinüberprüftwerden.DurcheineGefährdungsbeurteilungkönnenzielgerichteteundwirksameArbeitsschutzmaßnahmengetroffenwerden.

IndernachfolgendenTabellesindmöglicheGefährdungenundSchutzmaßnahmenbeispielhaftfürTransportarbeitenmitFlurförderzeugenaufgeführt.EineumfassendeHilfe-stellungzurErstellungderGefährdungsbeurteilungiminnerbetrieblichenTransportbietetdieBroschüre„SicherheitsbeurteilungInnerbetrieblicherTransport“(Bestell-Nr.230.15).

Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Transport mit Flurförderzeugen

Mögliche Gefährdungen Schutzmaßnahmen

Fehlerhafte Flurförderzeuge Defekte,beschädigteTransportgerätereparierenbzw.aussondern

Anstoßen und Anfahren TrennungvonPersonen-undVerkehrswegen,Verkehrswegefreihaltenundkennzeichnen,Mindestbreitenund-höhenvonVerkehrswegenbeachten

Überladen TragfähigkeitderFlurförderzeugeeinhalten,FassungsvermögenderTransportbehälterbeachten

Herabfallen Lastenz.B.durchKettenoderSeitenwändesichern,sichereAufnahmeeinrichtungenundgeeigneteTransportbehälterbenutzen

Zu hohe Geschwindigkeiten GeschwindigkeitdemTransportwegundderBeladunganpassenundggf.HöchstgeschwindigkeitvomHerstellertechnischbegrenzenlassen

Unebenheiten des Verkehrsweges Unebenheiten,z.B.Schlaglöcher,beseitigen,Bodenwellenbegradigen

Hindernisse im Verkehrsweg FürOrdnungundSauberkeitsorgen

Falscher Umgang mit Flurförderzeugen UnterweisungundSchulungderFahrer

Organisation

Kauf von Transportmitteln DieSicherheitstechnikmussMindestanforderungener-füllen.DasistschonbeimKaufzuberücksichtigen,gleich-gültigobneueodergebrauchteTransportmittelangeschafftwerden.Transportmittel,dienachdem31.12.1995erstmalsinBetriebgenommenwurdenbzw.werden,müssendieEG-Maschinenrichtlinieerfüllen.DietechnischeAusrüs-tungistindereuropäischenNorm„SicherheitvonFlurför-derzeugen“(DINEN1726-1)beschrieben.

WerdenTransportmittelbeschafft,istderVerkäuferzuverpflichten,diezumZeitpunktdererstenInbetriebnahmegeltendenVorschrifteneinzuhalten.

Prüfung TransportmittelunterliegeneinemVerschleißundmüssendaherregelmäßigüberprüftwerden.DiesgiltbesondersfürdiesicherheitsrelevantenEinrichtungenvonGabelstaplernundHandhubwagen.DerUnternehmermussArt,UmfangundFristenfürdieerforderlichenPrüfungenfestlegenunddurcheinebefähigtePersondurchführenlassen(Betriebs-sicherheitsverordnung).NachdemderzeitigenStandderTechnikmüssenFlurförderzeugespätestensnachjeweilseinemJahrgeprüftwerden.EinentsprechenderPrüfnach-weismussvorliegen.

HebenundTragen–aberrichtigDierichtigeHebetechnikistfürdieGesundheitvongroßerBedeutung.DieWirbelsäuleistfüreineaufrechteKörper-haltunggeschaffenundfürdasHebenvonschwerenLastennurbedingtgeeignet.UmRückenschädenzuver-meiden,müssendeshalbLastenmitaufgerichtetemOber-körperruckfreiausderHockegehobenbzw.abgestelltwerden.Ruckfreideshalb,weilzuderstatischenBelastungbeimHebeneinerLasteinezusätzlicheBeschleunigungs-krafthinzukommt.Beieinemsorgfältigen,langsamenAnhebenistdiesenurgering,beiruckartigemAnhebenkannsiedagegenmehralsdasDoppeltederreinsta-tischenBelastungbetragenunddaherbereitsbeikleinenLastgewichtenzueinergefährlichenBeanspruchungderBandscheibeführen.

BesondersbeimBewegenschwererodersperrigerLastenkommtesaufdas„Wie“an.DieintensiveSchulungundUnterweisungderBeschäftigtenimrichtigenHebenundTragenvonLastenistalsounbedingterforderlich.AuchbeiderinnerbetrieblichenAusbildungvonAuszubildendensolltediesesThemabehandeltwerden.Unterstützungda-beibietenoftauchdieörtlichenKrankenkassen.

NachfolgendsindeinigeGrundsätzefürrichtigesHebenundTragenaufgeführt:–BeimAnhebenschwererLastendenRückengerade

halten.–HäufigesBückenvermeiden,daeszubesondershohen

BelastungenderBandscheibenführt.–Hilfsgeräte,z.B.Palettenheber,zurVerfügungstellen.–DieLastmöglichstnaheamKörperanheben,auchwenn

siegeringist.–NichtmitHohlkreuztragen.–EinseitigeBelastungenvermeiden.–Lastennieruckartiganheben.–Drehbewegungenvermeiden,z.B.durchÄnderungder

AnordnungvonPaletten,Rütteltischen.–SchwereLastensolltenimmervonmindestenszweiMit-

arbeiternbewegtwerden.–BeihoherBelastungPausenermöglichen.–KörpergerechteArbeitshöhenvorsehen.–Transportstreckengeringhalten.–Grundsätzlichbeischwerenoderunhandlichzutranspor-

tierendenLastenTransportgerätebzw.-hilfsmittel,z.B.Haken,TraggurteundpersönlicheSchutzausrüstungen,z.B.Schutzhandschuhe,Schulterpolster,zurVerfügungstellen.

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Organisation

Belastbarkeit AnArbeitsplätzen,beidenengehobenundgetragenwird,müssendieRichtwertefürHebenundTragenvonLastenbeachtetwerden.DiesesindnachAltersstufenundGe-schlechtuntergliedert(sieheAbschnitt„RichtwertefürHebenundTragen“).

FrauenkönnenaufgrundihrerAnatomienichtdiegleichenGewichtehebenwieMänner.DurchhäufigeszuschweresHebenundTragenkanneszueinerLageveränderungderGebärmutterkommen.ZudemdürfennachdemMutter-schutzgesetzwerdendeundstillendeMütternichtmitAr-beitenbeschäftigtwerden,beidenenregelmäßigLastenvonmehrals5kgGewichtodergelegentlichLastenvonmehrals10kgGewichtohnemechanischeHilfsmittelvonHandgehoben,bewegtoderbefördertwerden.

Handwagen, Hebelroller HandwagengibtesinunterschiedlichsterFormundGröße.SiesindbesondersgeeignetfürdenTransportnichtallzuschwererLasten,dievonHandangehobenwerdenkönnen.AuchwennmehrereTransporteinheitenzutransportierensind,sindHandwagenundHebelrollereinerStechkarre(Sackkarre)vorzuziehen.

UmFußverletzungenzuvermeiden,istbeischwerenHand-wagendaraufzuachten,dassdieDeichselnichtaufdenBodenaufschlagenkann.DieDeichselmuss,soweitvor-handen,beiabgestelltemHandwagenhochstehen,damitsienichtindieVerkehrsflächehineinragt.EineVorrichtungsolltedieDeichselinderoberenStellungfesthaltenundgegenunbeabsichtigtesHerunterfallensichern.BesondersgeeignetsindselbsttätigwirkendeVorrichtungen.

Richtwerte für Heben und Tragen Eskannnichtallgemeinbeantwortetwerden,welcheGewichtegehobenwerdendürfen.NebendemGewichtgibteseineReihevonweiterenEinflussfaktoren,sodasszulässigeHöchstgewichteimmeraufdenEinzelfallzubeziehensind.

WichtigeEinflussfaktorenfürdieBeurteilungsind:–RichtigesAnfassenderLastzumTransport–OberflächenartderLast(rauoderglatt)–Artbzw.geometrischeFormderLast(z.B.Kiste,

Sack,Fass)–AbmessungenderLast–Tragetechnik(eineLastkannz.B.mitgestrecktenoder

gebeugtenArmen,aufdemRücken,denSchultern,vorderBrust,ein-oderbeidarmiggetragenwerden)

–UngünstigeKörperhaltung,z.B.durchräumlicheEnge–Bewegungsfeld–Trageweg–Tragedauer–Häufigkeit–Alter

DienachfolgendeTabelleenthältRichtwerte,diesichanAlterundGeschlechtorientieren.ZurVermeidungeinesGesundheitsrisikossollendieangegebenenLastgewichtenurinAusnahmefällengehobenundgetragenwerden.IstbeiMitarbeiterndiekörperlicheLeistungsfähigkeiteingeschränkt,dannmüssendieseRichtwertewesentlichunterschrittenwerden.HieristeineLösung,z.B.inZusam-menarbeitmitdemBetriebsarzt,zusuchen.

Schubkarre DieSchubkarresolltebeiminnerbetrieblichenTransportnichteingesetztwerden,daesbessereundsicherereTransportmittelgibt.GefährlichistvorallemdasleichtmöglicheseitlicheKippen;schwereVerletzungenkönnendieFolgesein.

Zumutbare Lastgewichte beim Heben und Tragen in Abhängigkeit vom Alter

Alter in Jahren für Frauen für Männer

15–17 10kg 15kg

18–39 15kg 25kg

ab 40 10kg 20kg

werdende Mütter

10 kg selten5 kg wiederholt

Transporthilfsmittel ZumAnhebenschwererLastenmüssenTransporthilfsmittelzurVerfügunggestelltwerden.DiesgiltauchfürdasEinle-genvonPapierrolleninMaschinen.FürdieseTätigkeitengibtesverschiedeneGeräte,wiez.B.:–Stapeltische–Scherenhubtische–Scherenhubwagen–Gabelhubwagen–Hebebühnen–Hebezeuge,z.B.Laufkatzen,Krane

FürHebezeugeundHebebühnensindregelmäßigePrü-fungenerforderlich.

LadungssicherungDieLadungssicherungstelltdasBindegliedzwischenBetriebunddemweiterenTransport,hauptsächlichderStraße,dar.AufgrundderumfangreichenAnforderungenandiebetrieblichenAkteurehinsichtlichOrganisation/Verarbeitungbzw.technischemWissengibtdieBGeineseparateSchriftzumThema„LadungssicherungfürdenBereichDruckundPapierverarbeitung“heraus.(Best.-Nr.226)

Organisation

Sperrige Lasten BeimTransportsperrigerLastenvonHandistaufeinenungehindertenBlickaufdenTragewegzuachten.KannderMitarbeiterdenTragewegnichtüberblicken,istdieLastvonzweiMitarbeiternzutragen.EinegroßeZahlvonUn-fällenistdaraufzurückzuführen,dassdurchdievordemKörpergetrageneLastdasBlickfeldeingeengtodervölligverdecktwar.

Stechkarre (Sackkarre) DieStechkarre,häufigauchalsSackkarrebezeichnet,eignetsichbesondersgutzumTransportvonschwerenEinzelteilen.Dabeiwirdausgenutzt,dassderSchwerpunktderLastmöglichstnaheüberderRadachseliegt,sodassdieerforderlicheHaltekraftandenGriffensehrgeringist.DerLastschwerpunktsolltemöglichsttiefliegen.Eineaus-reichendeZahlvonStechkarrensollteinjedemBetriebvorhandenundgegebenenfallsauchfürjedenMitarbeiternutzbarsein.BeiderAnschaffungvonStechkarrenistdar-aufzuachten,dassdieHandgriffemitSchutzbügelnumge-benodermehrzurMittelliniederKarrehinversetztsind.

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Organisation

OrdnungamArbeitsplatzEinGroßteilallerUnfälleimDruckundinderPapierver-arbeitungsindaufmangelndeOrdnungamArbeitsplatzzurückzuführen.DazuzählenvorallemStolper-undRut-schunfälle,UnfälledurchumfallendeGegenstände,z.B.durchhochkantaufgestelltePaletten,oderUnfällebeimUmgangmitFlurförderzeugenaufgrundverstellterVer-kehrswege.OrdnungamArbeitsplatzistdahereinzen-tralesThemaindenBetrieben.EntscheidendsinddieEinstellungderGeschäftsleitungundderFührungskräfte,derenAnforderungenan„OrdnungundSauberkeit“sowiediepersönlicheAuffassungundEinstellungjedeseinzel-nenMitarbeiters.

FolgendeMaßnahmensindgeeignet,dieEinstellungderMitarbeiterzuOrdnungundSauberkeitzuverbessern:–klareVorgabenzu„OrdnungundSauberkeitimBetrieb“

durchdieGeschäftsleitungundderenFührungskräfte,–wiederholtLobundKritikvonVorgesetztenund/oder

Geschäftsleitung.

Arbeitsplatzabmessungen NachderArbeitsstättenverordnungmussdiefreieunver-stellbareFlächeamArbeitsplatzsobemessensein,dasssichdieBeschäftigtenbeiihrerTätigkeitungehindertbe-wegenkönnen.DieseFlächedarfkeinesfallsmitGegen-ständenverstelltwerden.

Farbgebung und MarkierungGeeigneteFarbgebungunterstütztdieOrdnungamArbeits-platz.IneinemArbeitsraum,indemWände,Säulenusw.farblichansprechendabgesetztsind,undHilfsgeräte,z.B.AbfallbehälteroderGeländer,farblichhervorgehobenbzw.dieBereichegekennzeichnetsind,kurzumineinemRaum,derfarblichgutgestaltetist,werdenMitarbeiterwesentlichmotiviertersein,dieseOrdnungauchzuerhalten.

UnvermeidbareKantenoderhervorstehendeTeile,diezueinerGefährdungunddamitzuVerletzungendurchSchnei-den,Anstoßen,Stolpernusw.führenkönnen,sindfarblichhervorzuheben,wennmöglichinderSicherheitskenn-zeichnunggelb/schwarz.

Papierabfälle AufdemFußbodenherumliegendePapierabfällekönnenzuStolper-undRutschunfällenführen,diesgiltbesondersfürglattePapiersorten.Papierrestemüssendaherinent-sprechendenAbfallbehälterngesammeltwerden.DazusolltengenügendgroßeundpraktischzuhandhabendeAbfallbehälterzurVerfügungstehen.AufstiegefürgroßeAbfallcontainermüssensicherbegehbarsein.

Podeste UmdierichtigeArbeitshöhezuerreichen,sindanvielenArbeitsplätzenPodesteerforderlich.EsdürfennurordnungsgemäßePodestebenutztwerden.EinsicheresPodestistunteranderemfestangebrachtundhateinenfestenebenenBoden,einebestimmteGröße.Hilfskons-truktionenausz.B.einzelnenodermehrerenübereinandergestelltenPalettendürfennichtalsPodestbenutztwerden.AuchaneinMaschinenpodestwirdzumstörungsfreienundsicherenBegeheneineReihesicherheitstechnischerAnfor-derungengestellt,z.B.keineStolperstellen,ausreichendeFlächeundBelastbarkeit.

SchutzhandschuheBestehtdieGefahrvonHandverletzungen,müssenSchutz-handschuhe,z.B.ausLeder,zurVerfügunggestelltundvomMitarbeiterbenutztwerden.SchutzhandschuhesindbeispielsweisebeimHebenundTragenvonGegenständenmitscharfenKanten(z.B.Druckplatten)oderrauenOber-flächen(z.B.Holzpaletten)zutragen.EineAuswahlgeeig-neterSchutzhandschuheenthältdasBG-Infoblatt531.9.

SicherheitsschuheAufbau, Wirkungsweise InderaktuellenEU-NormungwirdzwischenSicherheits-,Schutz-undBerufsschuhenunterschieden.Sicherheits-undSchutzschuhemüsseneineZehenkappeenthalten.BerufsschuhesindimNormalfallnichtmitZehenkappenausgerüstet.SicherheitsschuheunterscheidensichvondenSchutzschuhendurcheinedoppeltsohoheBelastbar-keit.DiePrüfenergiefürSicherheitsschuheliegtbei200J.DiesentsprichtderEnergieeinesGewichtesvon20kg,dasaus1mHöhezuBodenfällt.

SicherheitsschuhegibtesalsHalbschuhe,SchnürstiefelundSchaftstiefel.InderGrundausführungwirdfürgenorm-teSicherheitsschuheLederalsObermaterialverwendet.

NebenderWasserdampfaufnahmeunddemWasserdampf-durchganghatLederdieEigenschaft,sichinGrenzenderindividuellenFormanzupassen.

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Organisation

Auswahl VorderAuswahlderSicherheitsschuhesinddieGefähr-dungenzuermitteln.Zuberücksichtigensindunteran-deremRisikendurchumfallendeoderherabfallendeGe-genstände,Stoßen,EinklemmenoderEinwirkungvonElektrizität.DieSicherheitsfachkraftundderBetriebsarztsolltenbeiderAuswahlderSicherheitsschuhehinzugezo-genwerden.

SelbstverständlichpasstnichtjederSchuhanjedenFuß.DaraufmussbeiderBestellungRücksichtgenommenwer-den.BeiderAuswahlbestimmterFabrikatehatessichbewährt,unterschiedlicheModelledurchdiebetroffenenMitarbeiterausprobierenzulassen,bevorgrößereMengenbestelltwerden.SokönnendieindividuellenBedürfnissedereinzelnenMitarbeiterberücksichtigt,möglicheVorbe-haltegegenSicherheitsschuheausgeräumtunddieBereit-schaftdiesezutragen,wesentlicherhöhtwerden.WichtigistindiesemZusammenhangauch,dassVorgesetztemitgutemBeispielvorangehenundselbstSicherheitsschuhetragen.

Erneuerung GrundsätzlichsindSicherheitsschuhezuerneuern,wennsienichtmehrinordnungsgemäßemZustandsind.Diesistz.B.beiabgelaufenenProfilen,freiliegendenZehenkappenoderaufgegangenenSchaftnähtenderFall.

Lieferanten SicherheitsschuhekönnenüberdenFachhandel,Nieder-lassungenvonHerstellernoderVertreterderHerstellerbezogenwerden.EineLieferantenlistekannbeiderBerufsgenossenschaftangefordertwerden(BG-Infoblatt303).

Kosten InArbeitsbereichen,indenenmitFußverletzungenzurech-nenist,müssengeeigneteSicherheitsschuhevomBetriebzurVerfügunggestelltwerden.Dasbedeutet,derBetriebmussauchdieKostenübernehmen.

Orthopädische Sicherheitsschuhe MehrkostenfürdasAnfertigenorthopädischerSicherheits-undSchutzschuhewerdenunterUmständenvonderge-setzlichenUnfallversicherung,derRentenversicherung,derBundesanstaltfürArbeit(Arbeitsamt),derHauptfürsorge-stelleoderanderenstaatlichenStellenübernommen.ImEinzelfallmussgeklärtwerden,welcherLeistungsträgerzuständigist.

Tragepflicht InArbeitsbereichen,indenenmitFußverletzungenzurech-nenist,müssendievomBetriebzurVerfügunggestelltenSicherheitsschuhevondenMitarbeiterngetragenwerden.

Ex­Bereich InBereichen,indenenmitexplosionsfähigenDampf-/Luftgemischenzurechnenist,z.B.imTiefdruck,müssenSicherheitsschuhemitantistatischerSohlegetragenwerden.DerDurchgangswiderstandderSohleeinesfürdiesenBereichgeeignetenSchuhesmusskleinerals108Ohmsein.Diesistz.B.beisogenanntenESD-Schuhengewährleistet.

Pflege ZurErhaltungderMaterialeigenschaftenunddamitdesordnungsgemäßenZustandsderSicherheitsschuheistderMitarbeiterverpflichtet,dieseentsprechendzupflegen.NormaleSchuhcremeistzurPflegegutgeeignet.KönnendieSicherheitsschuhenasswerden,empfiehltsicheinPflegemittel,daszugleichimprägnierendeWirkungbesitzt.NasseSchuhesolltennachderArbeitsogelagertwerden,dassdieMöglichkeitzumAustrocknenbesteht.SiedürfenaberandererseitsnichtzunaheaneineHeizquellegestelltwerden,umeinzustarkesAustrocknenundBrüchigwerdendesLederszuvermeiden.

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Der Einsatz bewährter Detaillösungen bei der Gestaltung der Arbeitsstätte senkt die Unfallgefahr ganz konkret.

AnfahrschutzRegale DerAnfahrschutzmusseineMindesthöhevon30cmha-ben,stabilausgeführtundsobefestigtsein,dasserbeieinemmöglichenAnfahrendieStoßenergieaufnehmenkann.ErdarfnichtmitdemRegalverbundensein.UmdenAnfahrschutzfürFahreraufGabelstaplern,aberauchfüranderePersonen,deutlichsichtbarzumachen,mussermiteinemgelb/schwarz-gestreiftenWarnanstrichgekenn-zeichnetsein.BeiBetonbödenwirdderAnfahrschutzhäu-figmitDübelnimBodenbefestigt.HierbeikommtesaufsorgfältigeBohrungensowieeinenausreichendtiefenundfestenSitzderDübelan.BeiBödenmitAsphalt-oderEst-rich-Auflageistdaraufzuachten,dassdieDübeltatsäch-lichfestimBetonsitzen.DiebeimAnfahrenauftretendeStoßenergiekanndurchelastischeZwischenlagen,z.B.ausKunststoffoderGummi,gedämpftunddadurchdieGe-fahr,dasssichdieSchraubenbeiwiederholtemAnfahrenlockern,verringertwerden.EinfacheStahlkonstruktionenkönnenselbsthergestelltwerden.FertigeProdukteliefernauchdieHerstellervonRegalsystemen.

Wände GutbewährthabensichalsAnfahrschutzRammleistenausStahlprofilen.DerSchutzsolltesoangebrachtwerden,dassereinerseitsgutwirksamist,andererseitsaberdieFüßedesGabelstaplerfahrersnichtgefährdet.

Säulen AuchangroßenSäulenkönnenRammleistenalsAnfahr-schutzangebrachtwerden.LassensichdieRammleistenselbstnichtsicherbefestigen,bietetsicheineUmzäunungausStahlprofilenan.

Bauliche VoraussetzungenUnabhängigvomVerhaltenderMitarbeiterbringendurchdachtinstalliertebaulicheEinrichtungenundoptimierteVerkehrswegemehrSicherheit.

Bauliche Voraussetzungen

Steckdosen, Feuerlöscher und andere Gegenstände SieragenindenRaumhineinundsinddaherauchdurchAnfahrengefährdet.Zuerstsollteversuchtwerden,dieseGegenständeaneinenPlatzaußerhalbderVerkehrswegeumzusetzen.Erstwenndiesnichtmöglichist,sollteaufei-nenAnfahrschutzzurückgegriffenwerden.SinnvollisthierdieAnbringungvonWinkelprofilen,dieebensowiederzuschützendeGegenstandindenRaumhineinragen.

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Bauliche Voraussetzungen

BauplanungTransportvorgängekönnenminimiertwerden,wennbeimAufstellenderMaschinenderMaterialflussinderHallebe-rücksichtigtwird.DasUmstellenbereitsvorhandenerMa-schineninbestehendenHallenistinderRegelnichtohneWeiteresmöglich.BeieinembevorstehendenUmbauoderNeubaueinerProduktionshallesolltendieTransportvor-gängeundVerkehrswegebereitsimfrühenPlanungsstadi-umberücksichtigtwerden.

BeleuchtungAufVerkehrswegenmusseineblendfreie,ausreichendeBeleuchtungsichergestelltsein.VerkehrswegeaufdemBetriebsgeländeimFreienmüssenbeleuchtetwerdenkönnen,wenndasTageslichtnichtausreicht.NachderArbeitsstättenverordnungsinddieBeleuchtungsanlagensoauszuwählenundanzuordnen,dasssichdadurchkeineUnfall-oderGesundheitsgefahrenergebenkönnen.

FußbödenAusbesserungen von Schäden StolperstellenimFußbodenkönnendurchLöcher,hervor-stehendeTeile,Kanten–kurz:alleArtenvonUnebenheiten–hervorgerufenwerden.SiebildeneineständigeUnfall-gefahrundmüssendeshalbumgehendbeseitigtwerden.BesondersgefährlichkönnenSchädenimFußbodenfürTransportmittelwerden.EskannzuUnfällendurchDeich-selschläge,AbrutschenderLastodergarUmstürzeneinesFlurförderzeugeskommen.

AusbesserungenanFußböden,besonderswennmitGabel-staplernoderHubwagengefahrenwird,müssenbesonderssorgfältigvorgenommenwerden,dasiesonstinkurzerZeitwiederauf­brechen.DieArtderAusbesserungrichtetsichinersterLinienachdemvorhandenenFußboden.HäufiganzutreffendeFußbodenmaterialieninDruckereiensindAsphalt(GussundPlatten),Zement,Kunstharz,Steinholz-undMagnesit-Estrich.

ZurAusbesserungkönnenz.B.folgendeProdukteverwendetwerden: –Reparaturmörtel: DasBindemittelistZement;Kunsthar-

zewerdenzurVerbesserungbestimmterEigenschaften,z.B.derBodenhaftung,zugesetzt.Reparaturmörtelbe-sitzteinegeringeFestigkeit.DieEndfestigkeitwirderstnachmehrerenTagenerreicht.

–Kunstharzmörtel: BindemittelisteinKunstharz,dasggf.nachZusammenmischenmehrererKomponentenunterUmgebungsbedingungenaushärtet.DieProduktekön-nenunterschiedlicheZusatzstoffeenthalten.Kunstharz-mörtelistbereitsnachkurzerZeitvollbelastbar.Erzeich-netsichdurchsehrhoheAbriebfestigkeitsowieguteHaftunganverschiedenenOberflächenaus.

SehrhäufigtretenSchädenanDehnungsfugenauf(Ab-bröckeln).HierkannderEinbauvonDehnschienenhelfen.FürdieAusführungvonReparaturengibtesspezialisierteHandwerksbetriebe,diesichmeistals„Fußbodenbauer“o.ä.bezeichnen.SieführenReparaturen,SpachtelungenundauchOberflächenvergütungenaus.

Ausgleichsstufen (sieheAbschnitt„Verkehrswege“)

Auswahlkriterien InnerhalbeinerzusammenhängendenFußbodenflächesolltedieRutschhemmungetwagleichsein.Amgüns-tigstenistesdaher,wennimgesamtenArbeitsbereicheinundderselbeFußbodenbelagverwendetwird.Istdiesnichtmöglich,dannsollteninbenachbartenBereichenzumindestBodenbelägemitgleichenReibwertenverwen-detwerden,umdiegleicheRutschhemmungzuerzielen.Ungünstigwäreesbeispielsweise,einenArbeitsraummitgutrutschhemmendemGummibelagineinenGangmitgewachstemSteinbodenmündenzulassen.BeiderAus-wahldesFußbodensmussberücksichtigtwerden,inwie-weitverunreinigendeStoffeauftretenkönnen,z.B.Wasser,Öle/FetteoderPapierreste.InderRegelsindinDruckereienundpapierverarbeitendenBetriebenaufVerkehrswegen,Treppen,Fußböden,FlurenundBüroräumenBödenmiteinerRutschhemmungderBewertungsgruppeR9ausrei-chend.DieOberflächesolltesogestaltetsein,dasseinunmittelbarerKontaktzwischenSchuhsohleundBoden-belaghergestelltwerdenkann.KönnenleichteVerschmut-zungenauftreten,eignensichkeramischeFußbödenmitrauerOberfläche.BeigrößerenVerschmutzungenhabensichRosteoderHolzmitLängs-oderLängs-/Quernutenbewährt.

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Fußbodenmaterialien Betonboden oder Kunststoff-Vergussböden: DieRutsch-hemmungdieserBödenistgut.SiekanndurchdenZusatzvonMaterialien,diedieRutschhemmungdeutlichherauf-setzen,nochverbessertwerden.BeizementgebundenenEstrich-BödenwerdenMischungenz.B.GranulateausNa-tursteinen,Schlacke,MetalloderSiliziumkarbidzugesetzt.ÄhnlicheZusätzewerdenauchKunststoff-Vergussbödenbeigefügt.HierwerdendieZusätzeaufgestreut,bevorderBodenfestgewordenist,oderderMischungzugesetzt.DieZusätzewirkendurchIneinandergreifenderSchuh-undFußbodenoberfläche.GutgeeignetfürDruckereienundpapierverarbeitendeBetriebesindkunstharzgebundeneVergussmassen.

Teppichböden:DieRutschhemmungvonTeppichbödenistgut.BeimVerlegenmussdafürgesorgtwerden,dassanKlebnähtenundKantenvonTeppichfliesenkeineStolper-stellenentstehen.BesondereBeanspruchung,z.B.durchRollenvonStühlen,verlangenbesondersverschleißfesteTeppichqualitäten,damitkeineStolperstellenentstehen.

PVC-, Holz- und Steinböden:DieRutschhemmungistimAllgemeinenausreichend.SiekannjedochdurchVerunrei-nigungenwieSchnee,WasseroderFettsehrstarkherabge-setztwerden.InEingangsbereichenempfiehltessichda-her,ReinigungszonenfürSchuhe,z.B.durchRoste,Mattenusw.,anzulegen.DadurchwerdenVerunreinigungenver-hindert,diezuRutschgefahrenführen.

BesonderskritischsolltebeidiesenBödenderEinsatzvonPflegemittelnbeurteiltwerden,dieWachseoderähnlicheStoffeenthalten.

DieseStoffehabenzweiAufgaben:–SieverbesserndieSchmutzabweisung,indemsiefeine

PorendesBelagstoffesverschließen.–NachBehandlungglänztderBoden,washäufigals„ge-

pflegt“empfundenwird.

AufderanderenSeitebewirkendiesePflegemitteljedocheinedeutlicheVerminderungderRutschhemmung.SieverschließenPorenundebnenMikrorauigkeiteneinundsolltenmöglichstgarnichtodernuringeringemUmfangeingesetztwerden.

Keramische Bodenbeläge: DurchdiebessereArtderOber-fläche(variableRauigkeit)kannjedegewünschteRutsch-hemmungerzieltwerden.BesondersgünstigsindFliesen,wennVerdrängungsräumefürFettoderWassererforderlichsind.AusführlicheInformationenkönnenvonderFliesen-Industrieeingeholtwerden.

Leitungen, KabelStolperstellen,diedurchloseumherliegendeLeitungen,Kabelu.Ä.entstehenkönnen,müssenvermiedenoderge-sichertwerden.Dazueignensichz.B.Kunststoff-Klebeleis-tenoderdieKabelzuführungvonoben.

RosteFett,Wasserusw.könnenbeiRostenungehindertab-fließen.EineAusnahmebildendieKanten.Hierbesteht,besonderswennRosteineinfachenEisenrahmeneinge-lassensind,Rutschgefahr.DeshalbistbesondersaufdierutschfesteAusbildungderKantenzuachten.

Rutschhemmende Klebestreifen DurchrutschhemmendeKlebestreifenkannmanbeson-dersglatte,abgetreteneFußbodenstellenoderTreppenwiedersichern.Siesindleichtaufzubringenundzuerneu-ern.SiewerdeninStreifenoderalsgrößereFlächeange-botenundbestehenauseinemkörnigenMineralbelag,deraufeinemTräger,meistKunststoff-Folie,aufgebrachtist.DieVerlegungistproblemlos.

Bauliche Voraussetzungen

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Bauliche Voraussetzungen

LadebrückenMitLadebrückenwerdenAbständeundHöhenunter-schiedezwischenLaderampenundLadeflächenvonFahr-zeugenüberbrückt.

Breite LadebrückenundbefahrbareRampenmüssenmindestens1,25mbreitsein.DiesesMaßdarfnurdannauf1,00mver-ringertwerden,wennbestehendebaulicheEinrichtungendieszwingenderfordern.DienotwendigeBreitesetztsichzusammenausderBreitedesTransportmittelsunddemer-forderlichenSicherheitsabstand.

AlsMaßfürdieFahrzeugbreitewirdinderRegeldieSpur-weiteherangezogen,derSicherheitsabstandbeträgt:–beihandbetätigtenTransportmittelninsg.0,50m,–beikraftbetriebenenTransportmittelninsg.0,70m.

Beispiel:LadebrückefürHandhubwagenmiteinerSpur-weitevon0,45m,nachBerechnungergibtsich0,45m+0,50m=0,95m.DamitwirddiegeforderteMindestbreitejedochunterschritten.DieerforderlicheLadebrückemusssomit1,25mbreitsein.

Kraftbetriebene Ladebrücken KraftbetriebeneLadebrückensindeinseitiganderRampebefestigt.DiebeweglicheSeitewirdmechanischoderhy-draulischaufdieFahrzeughöheeingestellt.Quetsch-undScherstellenandenseitlichenKantenderLadebrückenkönnenz.B.durchAbdeckblechegesichertwerden.DieüberdieRampenkanteoderdieRampenebenehinausra-gendenTeilevonan-undeingebautenLadebrückenmüs-senauffallendunddauerhaftdurcheinengelb/schwarzenWarnanstrichgekennzeichnetsein.

AllegesteuertenBewegungenmüssennachdemLoslassenderSteuerorganeselbsttätigzumStillstandkommen.DieSteuerorganemüssengegenunbeabsichtigtesBetätigengesichertsein,dieBewegungsrichtungmusseindeutiger-kennbarsein.KraftbetriebeneLadebrückenmitelektri-schemAntriebmüsseneinenHauptschalterbesitzen,mitdemsieabgeschaltetwerdenkönnen.InunmittelbarerNäheisteinekurzgefassteBetriebsanleitunganzubringen,dienebendenBedienhinweisen(TextoderSymbole)auchdieAngabederTragfähigkeitenthält.

Mitarbeiter,diemitderLadebrückearbeiten,sindinderBenutzungzuunterweisen.BesondererWertistaufdieBe-achtungdermaximalenTragfähigkeitzulegen.

Sicherung gegen Verrutschen

Abdeckblech

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Neigung DieNeigungvonangelegtenLadebrückensolltenichtgrö-ßerals12,5Prozentsein,dasonstdieGefahrbesteht,dassderBenutzerausrutschtoderdasFahrzeugunkontrolliertoderzuschnellherabfährt.

Sicherung ortsveränderlicher Ladebrücken OrtsveränderlicheLadebrückenmüssengegenVerschie-benbeimBegehenoderBefahrengesichertsein.ZweiMöglichkeitenhabensichhierbeibewährt:–AnbringungvonzweiWinkelprofilenaufderUnterseitein

Querrichtung,diedasVerschiebeninbeideRichtungenverhindern

–SicherungdurchHakenbzw.Stifte,mitdenenLade-brückeundLKWfestverbundenwerden

Tragfähigkeit Ladebrückenmüssenausreichendtragfähigsein.DasTrag-lastdiagrammmussdauerhaftundsicherangebrachtwer-den.BeschädigteLadebrückenmüssensofortausdemVerkehrgezogenwerden.

Bauliche Voraussetzungen

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3,50 m30°

Bauliche Voraussetzungen

Laderampen,LadevorrichtungenAbgänge AbgängevonLaderampenmüssenalsTreppenoderge-neigteFlächenausgeführtsein.Treppenöffnungeninner-halbvonRampenmüssensogesichertsein,PersonenundFahrzeugenichtindieTreppenöffnungenabstürzenkön-nen.GeländerandenAbgängenderLaderampenmüssenaufderWandseiteangebrachtwerden(GeländerteileanderLadeseitederRampebildenQuetschstellenmitderbewegtenLast).

Beladen DieRampenflächensindfreivonLadegutzuhalten.BeikurzzeitigemAbstellenaufderRampe,z.B.vordemBela-den,isteinSicherheitsabstandvonmindestens0,50mvondervorderenRampenkanteeinzuhalten.DieserAbstandkanndurcheineFußbodenmarkierunggekennzeichnetwerden.Günstigistes,dieRampenkantealsGefahrstellegelb/schwarzzukennzeichnen.GleichesgiltfürBauteile.

Längsverkehr FindetaufeinerLaderampeLängsverkehrstatt,somusssieausreichendbreitsein.ZwischenderLastundderGrenzedesVerkehrswegesaufderLaderampemusseinSicher-heitsabstandvonmindestens0,50maufbeidenSeitenvorhandensein.DieinderUnfallverhütungsvorschriftge-forderteMindestbreitevon0,80mbeziehtsichaufPerso-nenverkehr.SiekannschonfürdenLängstransportperHandvonsperrigenGüternzuengsein.AllgemeinwerdenLaderampendeshalbwesentlichgrößereVerkehrsflächenfüreinenzügigen,störungsfreienWarenumschlagerfor-dern.

Neigung von Auffahrrampen RampenkönneneineNeigungbis12,5Prozenthaben.

Sägezahnrampen BesondereVorsichtsmaßnahmensindan„Sägezahnram-pen“zutreffen.DerVerkehrswegisthierbeiinderFahrliniedurchRampeneinschnitteunterbrochen.SolcheRampenbietenzwareinenPlatzvorteil,wegenderbesonderenUn-fallgefahrensollteaberanderenRampenderVorzuggege-benwerden.AufjedenFallistanSägezahnrampeneinWarnanstricherforderlich.

Sägezahnrampen

Abstände bei Längsverkehr auf Laderampen

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TreppenTreppengehörenzudenbaulichenEinrichtungen,derenGestaltungvornehmlichdurchdasBauordnungsrechtderBundesländergeregeltwird.DiehieraufgeführtenPunktestellenlediglichallgemeineMindestanforderungendar.

Abmessungen DieHauptmaßeeinerTreppesinddieAuftrittbreite(Auftritt)unddieStufenhöhe(Steigung).Siestehenineinembe-stimmtenVerhältniszueinanderundmüssenandiemenschlicheSchrittlängeangepasstsein:–besondersgünstigeMaße:

Stufenhöhe0,17m,Auftrittbreite0,29m,–Unterschneidung_>0.

Steigung DieSteigungbzw.StufenhöheeinerTreppesollimIdealfall0,17m,jedochnichthöherals0,19msein.SindinGebäu-denoderaneinerMaschinemehrereTreppenvorhanden,dürfendieseaufkeinenFallunterschiedlicheSteigungenbesitzen(Stolpergefahr).ZujederSteigunggehörteinedermenschlichenSchrittlängeentsprechendeAuftrittbreite.

DieSchrittlängeeineserwachsenenMenschenbeträgt0,60mbis0,66m.FürdieFestlegungdesSteigungsver-hältnissesmitgeringstemEnergieaufwandgiltdieFormel:2xStufenhöhe+1xStufentiefe=0,63m(1Schritt).

Bauliche Voraussetzungen

BeiMaschinenmussdieSummezwischen0,60mund0,66mliegen(DINENISO14122-3,März2001)

FolgendeFormelhatsichbewährt:Stufenhöhe+Auftrittbreite=0,46mz.B.0,17m+0,29m=0,46m.

StufenhöheundAuftrittbreitesollteninnerhalbeinerTrep-peeinheitlichsein.

Stufenkanten DiemeistenUnfälleanundaufTreppenereignensichbeimAbwärtsgehen,hauptsächlichdurchAbrutschenanStu-fenkanten.

DeshalbeineweiterewichtigeForderung:–DieStufenkantenmüssenguterkennbarsein.Dazuträgt

einegeeigneteBeleuchtungbei.EinezusätzlicheKenn-zeichnungderKantenistvorteilhaft.

–Stufenkantenmüssenrutschfestsein;siedürfenkeineStolpergefahrbilden.

–GlatteStufenkantenkönnenmitbesondersrutschfesten,aufgeklebtenBelagstreifen,gesichertwerden(sieheAb-schnitt„Fußböden;RutschhemmendeKlebestreifen“).

DieseBelagstreifenhabensichbesondersgutanMetall-treppen,z.B.angrößerenRollen-Druckmaschinen,be-währt.Siesindauchbedingtlösemittelbeständig,sodasssieselbstanTiefdruckrotationennurinrelativlangen,ver-tretbarenZeitintervallenausgewechseltwerdenmüssen.

Unterschneidung

Stufenhöhe

Auftrittbreite

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Treppengeländer EinGeländermussangebrachtwerden,wenndiemöglicheAbsturzhöhe1müberschreitet.DieerforderlicheGeländer-höhebeträgt1m,beieinerAbsturzhöheüber12mbeträgtsie1,10m.DasGeländeristz.B.durchStäbe,Knieleisten,Gitter,festeAusfüllungensozugestalten,dassdieArbeit-nehmernichthindurchfallenkönnen.WerdensenkrechteZwischenstäbeverwendet,darfderenlichterAbstandnichtmehrals0,18mbetragen(sieheArbeitsstätten-RichtlinieASR12/1-3).SofernmitKindernimGebäudezurechnenist,mussdieserAbstanddeutlichgeringersein.Fußleistenvonmindestens0,05mHöhesindanTreppenerforderlich,so-balddieMöglichkeitbesteht,dassGegenständeherabfal-lenkönnen.AnGalerien,erhöhtenArbeitsplätzen,etc.sindHandlauf,KnieleistesowieFußleisteeinMuß.

Handläufe TreppenmitmehralsvierStufenmüsseneinenHandlaufhaben.TreppenmitmehralsvierStufenundeinerStufen-breitevonmehrals1,50mmüssenaufbeidenSeitenHandläufehaben.TreppenmitmehralsvierStufenundei-nerStufenbreitevonmehrals4msindmitZwischenhand-läufeninzweigleicheBreitenabschnittezuuntergliedern.

DieHandläufemüssensobeschaffensein,dassdieHandeinensicherenGriffhat.Wichtigistferner,dassdieEndenderHandläufesogestaltetsind,dasseinHängenbleiben,z.B.miteinerJacke,oderAbgleitenvermiedenwird.

Metalltreppen HäufigverwendeteMaterialien:AluminiumundStahl.AluminiumstufensindinvielenFällenStahlvorzuziehen,dasierutschfestersind.BeiStufen,dieauseinemStahl-rahmenmiteingesetztemGitterrostbestehen,istaufeinrutschhemmendesProfilzuachten.

Bauliche Voraussetzungen

Beläge TreppenstufenmüsseninbesonderemMaßerutschhem-mendausgeführtsein.DaderSchuhbeimAbwärtsgeheninderNähederStufenkanteaufgesetztwird,kommtesbesondersaufdieTrittsicherheitdiesesBereichesan:–SteinstufenwerdenmiteingelassenenGummikanten

oderGummileistenoderauchaufgeklebtenStreifenversehen.

–FürtextileStufenbelägeeignensichGummi-oderKunst-stoffkanten.

TextileStufenbelägemüssensicheraufdemUntergrundbefestigtsein.EineBefestigungnurdurchTeppichstangenreichtnichtaus.DietextilenStufenbelägemüssendeshalbz.B.–aufderStufeaufgeklebtsein,–aufrutschfesterUnterlagebefestigtsein,–aufderUnterseiterutschfestausgerüstetsein.

SisalteppicheoderSisalläufersindalsStufenbelägenichtgeeignet,dasiemitderZeitzuglattwerden.

Breite DieerforderlicheLauf­breiteeinerTrepperichtetsichnachdenbetrieblichenBedingungen,dasheißtnachderZahlderPersonen,diedieTrepperegelmäßigbegehen.Siesolltenichtunter1,10mliegen.

Freihalten von Treppen SturzunfälleaufTreppenwerdenhäufigausgelöstoderbe-günstigtdurchabgestelltesMaterial,PalettenoderAbfall.Diesistunzulässig.TreppensindVerkehrswegeundführenhäufigauchzuNotausgängen,siedürfendeshalbnichtverstelltwerden.

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Bauliche Voraussetzungen

Gewendelte Treppen möglichst vermeiden, gleichmäßigen Treppenverlauf vorsehen

Unterschiedliche Höhen von Steigungen erhöhen die Unfallgefahr und sind daher unzulässig.

Türaustritte ZwischenTürenundeinembeginnendenTreppenlaufmusseinAbsatz(Podest)liegen.DerAbsatzsollmindestens0,50mlängerseinalsderTürflügelbreitist,mindestensje-doch1m.Istdiesnichtmöglich,istanderTüreinHinweis„VorsichtTreppe“anzubringen.

Wendeltreppen JedeTreppesollteeinkonstantesSteigungsverhältnisauf-weisen.BeiWendeltreppenistdiesnurinderStufenmitteerreichbar.SindKurvenführungenerforderlich,istdeshalbdieFührungTreppe/Podest/Treppebesser.Wendel-undSpindeltreppensindalsHaupttreppennichtgeeignet.

Zugänge zu Laufstegen, Arbeitsbühnen Treppen,dienuralsZugängezuLaufstegen,Arbeitsbüh-nenunddergleichenbestimmtsind,dürfenvondennor-malerweisegefordertenMaßenabweichen.DieStufenhöhesolljedochnichtmehrals0,25mbetragenunddieAuftritt-längenichtwenigerals0,14m.DasSteigungsverhältnissollhöchstens1:1betragen,dasheißtnichtsteilerals45°sein,30°sindzubevorzugen.BeieinerAuftrittbreitevonwenigerals0,26mmussdieTreppenstufeeineUnter-schneidungvonmindestens3cmhaben.BeiAuftrittenvon0,26mundmehristeineUnterschneidungzweckmäßig.

DienutzbareLauf­breitedieserZugängeistdenBetriebsver-hältnissenanzupassen.FolgendeMindestmaßefürdieLauf­breitesindeinzuhalten:–0,60mohneGegenverkehr–0,80mbeigelegentlichemGegenverkehr–1,00mbeiZugängenzuständigenArbeitsplätzen

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Bauliche Voraussetzungen

TürenundToreFarbliche Gestaltung SofernTürenaufeinenVerkehrsweghinzuöffnensind,solltensiemöglichstnichtindergleichenFarbewiedieWandgehaltensein.EinplötzlichesAufschlagenderTürwirdeherwahrgenommen,wennsiesichvonderUmge-bungabhebt.IngroßenBetriebenkanndiefarblicheGe-staltungderTürenauchaufNotausgängehinweisen.EineFluchtwegkennzeichnungersetztdiesallerdingsnicht.

Glastüren Glasflächen,besondersbeirahmenlosenGlastüren,müs-sendeutlicherkennbarsein.EineeinfacheundinvielenFällenwirksameMaßnahmeistdasBeklebenderGlasflä-chemiteinemodermehrerenAufklebern.AuffallendeGriffeodergeätzteScheibenerfüllenebenfallsdieseForde-rung.RahmenloseGlastürenmüssenausSicherheitsglasbestehen.

Kraftbetätigte Türen und Tore ZudenwichtigstenForderungenankraftbetätigtenTürenundToren,hierunterfallenauchRoll-undGittertoresoweitsiekraftbetätigtsind,gehörenu.a.:–SiemüssenauchvonHandzuöffnensein.–AlleQuetsch-undScherstellenmüssenbiszueinerHöhe

von2,50mdurchEinrichtungengesichertsein,diebeimBerührenoderUnterbrechungdurcheinePersondieBewegungzumStillstandbringen.SolcheEinrichtungensindz.B.Schaltleisten,Kontaktschläuche,Lichtschran-ken.

–Quetsch-undScherstellenkönnenauchalsgesichertangesehenwerden,sofernderGefahrbereichvomBedie-nungsstandortvollständigzuübersehenundeinePersonmitderBedienungderbetreffendenAnlagenbesondersbeauftragtist.DasBetätigenderSteuerungdurchunbe-fugtePersonenmussausgeschlossensein.

–BeiSteuerungvonHandmüssendieSteuerschalterfürdieSchließbewegungohneSelbsthaltungausgeführtsein(„Totmannschaltung“).BeiglattflächigenFlügelnkanndieÖffnungsbewegungmitSelbsthaltungablaufen.

–AllekraftbetätigtenTürenundToremüssenvordererstenInbetriebnahmeunddanachinregelmäßigenAbständenvoneinerbefähigtenPersongeprüftwerden.DerUnter-nehmerlegtArt,UmfangundFristendererforderlichenPrüfungenfest(Betriebssicherheitsverordnung).NachdemderzeitigenStandderTechnikmüssenkraftbetätigteTürenundTorespätestensnachjeweilseinemJahrge-prüftwerden.EinebefähigtePersonisteinePerson,diedurchihreBe-rufsausbildung,ihreBerufserfahrungundihrezeitnaheberuflicheTätigkeitüberdieerforderlichenFachkenntnis-sezurPrüfungdesArbeitsmittelsverfügt.ÜberdieDurch-führungderPrüfungenisteinNachweiszuführen.Prüf-büchersinderhältlichfürSchiebetüren,SchiebetoreundRolltore(DGUVGrundsatz950,bisherigeZH1/580).

Pendeltüren PendeltürenausdurchsichtigemKunststoffmaterialhabendenNachteil,dasssieleichtverschmutzenoderverkrat-zen.NacheinigerBetriebszeitisteineDurchsichtnichtmehrmöglich.DerentgegenkommendeFußgängeroderStaplerverkehrkannnichtmehrrechtzeitigerkanntwer-den.DemkannentgegengewirktwerdendurchdenEinsatzvonauswechselbarem,besondersdurchsichtigemMaterialindiesenTürenoderdurchdenAufsatzvonScheuerleisten,diedasVerkratzendesMaterialsdurchdieFahrzeugever-hindern.

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Bauliche Voraussetzungen

Selbsttätig öffnende Türen und Tore BeiderAuswahlvonselbstschließendenTorenundTürenmusszwischenderTor-bzw.TürartundderArtderImpuls-gebungunterschiedenwerden.Manunterscheidetfol-gendeTor-bzw.Türarten:

FalttoreDasTorwirddabeiinverschiedeneSegmenteaufgeteilt,beimÖffnenlegensichdieseSegmenteinZick-Zack-Fal-tung.IndieserArtwerdenhäufiggroßeToreausgeführt,daderPlatzbedarfdergeöffnetenTürgeringist.

Rolltore BesondersgroßeRolltorewerdenausGitternoderAlumini-umprofilenhergestellt.BeisolchenTorenistdieSchließ-undÖffnungsbewegungjedochlangsam.Rolltoreausfle-xiblenKunststoffbahnenöffnenundschließenschneller.DieBahnwirdüberdemTorzusammengerollt.

PendeltoreDieseTorartwirdüberalldort,woGabelstaplerverkehrist,häufigeingesetzt.Siekönnenmeistmotorischgeöffnetundgeschlossenwerden.

DrehtürenDrehtürenwiez.B.Feuerschutztüren,könnenmiteinemmotorischenAntriebzumÖffnenundSchließenausgerüs-tetwerden.DerEinsatzkanndortsinnvollsein,woz.B.ausFeuerschutzgründeneineSchiebetürnichtzulässigist.

DerMechanismusderImpulsgebungmusssichvorallemgutindenBetriebsablaufeinfügen.Manunterscheidetfol-gendeMechanismenderImpulsgebung:

BewegungsmelderDieseGerätesindüberderTürangebrachtundleitendieBewegungderTürein,sobaldsichindemerfasstenFeldvorderTüretwasbewegt.DabeigibtesverschiedeneSys-teme,z.B.überRadaroderInfrarotstrahlen.DerVorteildie-serMelderbestehtdarin,dasskeinSchaltermehrzubetä-tigenist.Problemekönnenjedochauftreten,wenninderNäheMaschinenstehenodereinVerkehrswegvorbeiführt.Dieskanndazuführen,dassdieTürhäufigungewolltgeöff-netwird.ZugschalterIneinerEntfernungvoneinbiszweiMeternvorderTüristanderDeckeeinSchalterangebracht,derübereinenZugvonuntenbetätigtwerdenkann.MankannmitHubwagenindenTürbereichfahrenunddieTürdannmitdiesemSchalteröffnen.DieSchließungfolgtnacheinembestimm-tenZeitraumselbstständig.

HandschalterInverschiedenenAusführungen,dieanderWandange-brachtsind.

FußschalterDiesekönnenentwederanderWandinFußhöheoderaufdemFußbodenangebrachtsein.SiesinddannvonVorteil,wenndieTürmitHandlastenbegangenwerdenmuss.

TrittschaltmatteDieFunktionistwiediedesFußschalters;dieTrittschalt-mattebedecktjedocheinegrößereFläche.DerNachteilbestehtdarin,dasssiedurchÜberfahrenmitschwerenLasteneventuellbeschädigtwerdenkann.

LichtschrankeDasToröffnetsichbeiUnterbrechungderLichtschranke,wobeidieLichtschrankeineinigerEntfernungvorderTürangebrachtwird.DieseKonstruktionsiehtmanhäufigimEinzelhandelsbereich;inderIndustriehatsiedenNachteil,dassderimRaumaufgestelltePfosten,andemdieLicht-schrankeangebrachtist,störendwirkt.AndenImpulsge-berkönnenzusätzlichWarneinrichtungen,z.B.Ampeln,gekoppeltsein.

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Bauliche Voraussetzungen

VerkehrswegeVerkehrswegesindinnerbetrieblicheBereiche,diefürFußgänger-undFahrzeugverkehrbestimmtsind.HierzugehörenFlureundGänge,Laufstege,Bühnen,Galerien,Rampen,Treppen,Fahrstraßen.AuchdieZugängezudenArbeitsplätzensindVerkehrswege.

Absturzsicherungen an hochgelegenen Verkehrswegen Verkehrswege,diemehrals1,00mhochliegenbzw.beidenendurchVertiefungenundÖffnungenAbsturzgefahrbesteht,müssenmitfestenGeländernversehensein.SolcheVerkehrswegekönnenz.B.RampenoderLaufstegesein.NebendenGeländernkönnenalsAbsturzsicherungenauchfesteAbschrankungen,BrüstungenoderähnlicheEinrichtungendienen.NachderArbeitsstätten-RichtlinieASR12/1-3müssenGeländermindestens1,00m–beimöglichenAbsturzhöhenvonmehrals12mmindestens1,10m–hochsein.DieeuropäischeNormENISO14122Teil3giltspeziellfürZugängezuMaschinenundmaschinellenAnlagenundgehtinihrenForderungenüberdieArbeits-stättenverordnunghinaus.DieNormschreibteinGeländerbereitsabeinerAbsturzhöhevon0,5mvor.DasGeländermuss,unabhängigvonderAbsturzhöhe,mindestens1,1mhochsein.DieHöhederFußleistebeträgt0,1manstellevon0,05m.AusbetriebstechnischenGründenmüssenmitunterGeländerteileherausnehmbaroderverschiebbargestaltetsein.AnsolcheGeländerstelltdieNormdieglei-chenAnforderungen.

Ausgleichsstufen AusgleichsstufeninVerkehrswegensindnachMöglichkeitzuvermeiden.Siesindnurzulässig,wennderHöhenunter-schiednichtdurcheineschrägeRampeausgeglichenwer-denkann(Neigungmax.7°).

WennAusgleichsstufenerforderlichsind,dürfensienuranübersichtlichenStellenverlegtwerden.Beizweiaufeinan-derfolgendenStufenmüssenderenVorderkantenparallelverlaufen.AusgleichsstufeninVerkehrswegensinddurchgelb/schwarz-gestreifteMarkierungenaufderTrittflächeoderdurchTrittleuchteninderStufedeutlichzukennzeich-nen.

Breite von Verkehrswegen Nur Lastverkehr WerdenVerkehrswegeausschließlichvonFahrzeugenbenutzt,sorichtetsichdieBreitenachderdesTransport-mittelsbzw.desLadegutes,zuzüglicheinesSicherheitsab-standesvon2x0,50m=1,00m.DiesgiltunterderVoraus-setzung,dassdieGeschwindigkeitdesTransportmittelsmax.20km/hbeträgt.BeiWegenmitLastverkehrinbei-denRichtungenkommtnocheinBegegnungszuschlagvon0,40mhinzu.

Beispiel für ein waagerechtes Geländer nach EN ISO �����

Verkehrswegmind.0,875mbreit

0,60mVerbindungsgang

Wege für Gehverkehr Mindestbreiten von Verkehrswegen zwischen Regalen (Handbeladung und -entladung)

Verkehrswegmind.1,25mbreit

0,75mNebeneingang

Wege in Regallagern

OberkanteHandlauf

Knieleiste

Fußleiste

Trittebene

1,5mmax.(Pfosten)

0,1m

min

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1,1m

min

.

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Bauliche Voraussetzungen

Beispiel:Staplerverkehr(BreitedesStaplers1,20m)inbeidenRichtungen:BreitedesVerkehrsweges;0,50m+1,20m+0,40m+1,20m+0,50m=3,80m.

WegefürdenFahrverkehrmüssenineinemAbstandvonmindestens1manTürenundToren,Durchgängen,Durch-fahrtenundTreppenaustrittenvorbeiführen.

Nur Personenverkehr DieBreitederVerkehrswegehängtvonderAnzahlderPersonenab,diedenVerkehrswegbenutzen:bis 5Personen,Breite 0,875mbis 20Personen,Breite 1,00mbis 100Personen,Breite 1,25mDieBreitevonVerbindungsgängenkanninAusnahmefällen0,60mbetragen.DielichteHöheüberdenWegensoll2,00mbetragen.KannauskonstruktivenGründendieseHöhenichteingehaltenwerden,müssendiedieDurch-gangshöheneinschränkendenBauteilegepolstertundmiteinergelb/schwarzenGefahrkennzeichnungversehensein.

FürWege,dienurderBedienungundÜberwachungdie-nen,könnendieangegebenenBreitenundHöhenverrin-gertwerden.IhreMaßerichtensichnachdenbesonderenVerhältnissen;eineBreitevon0,50mundHöhevon1,80msolltenichtunterschrittenwerden.

Last- und PersonenverkehrWerdendieWegesowohlfürdenFahrverkehralsauchdenGehverkehrbenutzt,sosinddieRandzuschlägemit0,75manzusetzen.BeigeringenVerkehrsbewegungenkönnenBegegnungs-undRandzuschlägezusammenbisauf1,10mherabgesetztwerden.

Beispiel 1:GeringerLast-undPersonenverkehrineinerRichtung(derüblicheBegegnungszuschlagvon0,40mentfälltdementsprechend),BreitedesStaplers1,20m.Verkehrswegmindestens:1,20m+1,10m=2,30m.

Beispiel 2:TransportmitHandhubwagen(Palettenbreite1m)inbeidenRichtungenundgeringerPersonenverkehr;BreitedesVerkehrswegesmindestens:1,00m+1,00m+1,10m=3,10m.

Regallager VerkehrswegeinRegallagernmüssenmindestens1,25mbreitsein.Nebengänge,dienurzurHandkommissionie-rungdasind,müssenmindestens0,75mbreitsein.

Freihalten von Verkehrswegen Verkehrswegemüssenfreigehaltenwerden,damitsieje-derzeitbenutztwerdenkönnen(§4Arbeitsstättenverord-nung).SiedürfennichtdurchMaterial,MaschinenoderGeräteverstelltwerden.DiesisteinederwichtigstenAuf-gabenderUnfallverhütungüberhaupt.SehrvieleUnfäl-lehabenihreUrsacheimunsachgemäßenAbstellenundLagernvonGegenständeninVerkehrswegen.Stolpern,Ausrutschen,Anstoßenusw.sinddieFolgen.Leereundbe-ladenePalettensinddieGegenstände,dieamhäufigsteninVerkehrswegenabgestelltwerden.Deshalbistesbeson-derswichtig,FreiräumedirektamArbeitsplatzzuschaffenundLagermöglichkeitenfürleerePalettenzunutzen(sieheAbschnitt„Paletten“).

Verkehrswege freihalten

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Bauliche Voraussetzungen

Gefahrstellenkennzeichnung LassensichGefahrstellenaufVerkehrswegennichtdurchtechnischeMaßnahmenverhindernoderbeseitigen,sindsiezukennzeichnen.

ImZusammenhangmitVerkehrswegenspielenbesondersdiefolgendenSicherheitsfarbeneineRolle:–RotfürHalt,Verbot–GelbfürVorsichtodermöglicheGefahr–BlaufürGebotszeichenoderHinweise

BeispielefürGefahrstellen:–SchrankenanToreinfahrten:Rot,abwechselndmitder

KontrastfarbeWeiß–HinweisaufeinTelefonamVerkehrsweg:Blaumit

KontrastfarbeWeiß–AbgrenzungeinesGefahrenbereichseinerBaustelle:Rot

mitKontrastfarbeWeiß–KennzeichnungeinestiefvonderDeckehängenden

Rohres(Stoßgefahr):GelbmitKontrastfarbeSchwarz(schrägeStreifen)

StändigeGefahrstellenwieFußbodenluken,Ausgleichs-stufen,Gegenstände,dieindenVerkehrsweghineinragenusw.,sindgelb/schwarzzukennzeichnen.

Höhe über Verkehrswegen DielichteMindesthöheüberWegensoll2,00mbetra-genunddarfdurchSchrägen,Unterzüge,StützenoderLeitungennichtbeeinträchtigtwerden.WerdenaufdenTransportwegenTransportmitteleingesetzt,errechnetsichdielichteMindesthöheausderHöhedesFahrzeugesein-schließlichstehendemodersitzendemFahrerbzw.ausdermax.Ladehöhe.DazuisteinSicherheitszuschlagvonmin-destens0,20mhinzuzurechnen.

Markierungen, Kennzeichnung DieArbeitsstättenverordnunggibtvor,dassVerkehrswegealssolcheerkennbarunderforderlichenfallsvondenüb-rigenFlächensichtbarabgegrenztwerdenmüssen.EinesolcheKennzeichnungistunabhängigvonderRaumgrö-ßeempfehlenswert.DieFarbezurKennzeichnungderVer-kehrswegeistnichtvorgeschrieben.Wichtigist,dasssiesichvomFußbodenundvonderUmgebunggutabhebtunddauerhaftsowiedurchgehendausgeführtist.

Dieswirdz.B.erreicht,wenndieBegrenzungenderWegedurchmindestens5cmbreiteStreifenoderdurcheinever-gleichbareNagelreiheineinergutsichtbarenFarbe–vor-zugsweiseWeißoderGelb–inAbhängigkeitvonderBo-denflächegekennzeichnetwerden.BeiVerwendungeinerNagelreihesollenmindestensdreiNägelproMeterange-ordnetwerden.

DieAusführungderStreifenkannentwederdurchauf-geklebteKlebebänderoderdurcheineauflackierteoderaufgesprühteFarbeerfolgen(AbnutzungdurchStaplerver-kehr).Weiterhinistesmöglich,StreifenauszufräsenundhinterhermiteinerfarbigenKunststoffmasseauszufüllen.DieseMethodeistzwarsehrdauerhaft,dieKennzeichnungkannabernurschwergeändertwerden.

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Bauliche Voraussetzungen

Neigung von Auffahrrampen RampenkönneneineNeigungbis12,5Prozenthaben.FürBreiteundHöhegeltendieAbmessungenderVerkehrs-wege.

Parkplätze AuchaufParkplätzen,dieaufdemBetriebsgeländeliegen,giltdieStraßenverkehrsordnung(StVO),eventuellergänztdurchbetrieblicheRegelungen.DieVerkehrswegezudenParkplätzenaufdemBetriebsgeländemüssenauchimWintersicherbenutzbarsein,dasheißtvonSchneeundEisfreigehaltenodergegenAusrutschengesichertsein.

Sicherheitsabstand zu Türen VerkehrswegefürFahrzeugemüssenineinemAbstandvonmindestens1,00manunübersichtlichenTüren,Toren,Durchgängen,DurchfahrtenundTreppenaustrittenvorbei-führen.Istdiesnichtmöglich,sosinddieGefahrstellendurchUmgehungsschrankenoderähnlicheEinrichtungenzusichern.

Trennung von Last­ und Personenverkehr HäufigeUnfallursachebeiminnerbetrieblichenTransportistdasZusammentreffenvonTransportmittelnundFuß-gängerverkehr.Esempfiehltsichdahervorallemingröße-renBetrieben,denLast-undFußgängerverkehrzutrennen.BesonderswichtigistdieseMaßnahmebeiAus-undEingängensowiebeiDurchgängen.GetrennteWegefürLastverkehrundFußgängersindzukennzeichnen:–mitblauenGebotsschildernfürdenentsprechenden

Verkehrsteilnehmer,–mitrotenVerbotsschildernfürdieunzulässigeVerkehrs-

art.

BeigetrennterVerkehrsführungmussdieEinhaltung,be-sondersdurchdenFußgängerverkehr,durchdieVorgesetz-tengenauüberwachtwerden:EineMissachtungistbeson-dersgefährlich,daderandereVerkehrsteilnehmernichtmitderGefahrrechnet.

Unübersichtliche Stellen, Kreuzungen AnunübersichtlichenStellenvonVerkehrswegenmitLast-verkehrsolltenSpiegelaufgehängtwerden.GutbewährthabensichindiesemZusammenhangKugelspiegel,diedenEinblickineinengesamtenKreuzungsbereichgestat-ten.DieseSpiegelsindinunterschiedlichenGrößenerhält-lich.

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Um einen reibungslosen und möglichst gefahrlosen Ablauf bei den Transportarbeiten zu gewährleisten, müssen die Transportmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sein. Aber auch die Mitarbeiter müssen gewisse Anforderungen erfüllen.

Gabelhubwagen,HubwagenBetriebsanweisungen FürdieBenutzungderGerätemüssenBetriebsanweisun-generstelltundbekanntgemachtwerden,sieheKapitel2„Organisation“oderUnfallverhütungsvorschrift„Flur-förderzeuge“(DGUVVorschriftD27).

Betriebssicherheit –GeneigteVerkehrswegedürfennurlangsambefahren

werden.–LastaufgeneigtenVerkehrswegenstetsbergseitsfahren.–DieDeichselmusssobefestigtsein,dasssienichther-

auf-oderherunterschlagenkann.–BeiBeförderunginAufzügenistdaraufzuachten,dass

dieDeichselnichtandenSchachtwändenhängenbleibt.

TransportmittelJeschwererdieLastenwerdenumsohöherwerdendieAnforderungenandasTransportmittel.

Transportmittel

Prüfung DerUnternehmermussArt,UmfangundFristenderPrüfungenselbstfestlegenunddurcheinebefähigtePer-sondurchführenlassen(Betriebssicherheitsverordnung).NachderzeitigemStandderTechniksindFlurförderzeugespätestensnacheinemJahrzuprüfen.

Rollerfahren Wichtig:BesondersvonjüngerenMitarbeiternwerdendieGerätemanchmalalsRollerbenutzt.Diesistbesondersgefährlich,daderschwereWagennurnocheingeschränktgelenktundkaumnochgebremstwerdenkann.Insbeson-dere,wennereinebestimmteGeschwindigkeiterreichthat.SchwereUnfällekönnendieFolgesein.

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Transportmittel

Geh-Gabelstapler,Geh-HochhubwagenDieseGerätewerdenhäufiginDruckereienundinderPa-pierverarbeitendenIndustriegenutzt.Siehabeneinkraft-betriebenesFahrwerk,derBenutzergehtmitdemFahrzeug(Mitgänger-Flurförderzeuge).BeimGeh-GabelstaplerruhtdieLastaufGabelnaußerhalbderRäder,beimGeh-Hoch-hubwagenistdieLastüberdenRädernangeordnet.

Ausrüstung GerätemitkraftbetriebenemFahrwerkmüssenbeimLos-lassenderBedienungseinrichtungenselbsttätigabbrem-sen.DieDeichseldarfbeiderFahrtdenMitgängernichteinklemmen.DieGerätemüssenTeleskopdeichselnoderNotschalteramDeichselkopfhaben.

Betriebsanweisungen FürdenBetriebvonGeh-GabelstaplernundGeh-Hoch-hubwagenmüssenBetriebsanweisungenerstelltundbekanntgemachtwerden,sieheKapitel2„Organisation“oderUnfallverhütungsvorschrift„Flurförderzeuge“(DGUVVorschriftD27).

Betriebssicherheit 1. AllgemeinTäglichePrüfungvorEinsatzbeginn:–FunktionderBremseinrichtungen.–OrdnungsgemäßerZustandderHubkette.–FunktionderHydraulikzumHeben,SenkenundNeigen.–FunktionderDeichselkopfsicherungoderTeleskop-

deichsel.–SicherungderAntriebsrollen.

FestgestellteMängelsindunverzüglichdemVorgesetztenzumelden.LiegenMängelvor,diedieBetriebssicherheitbeeinträchtigen,sosinddieGerätestillzulegen.

–GegenunbefugtesBenutzensichern:Schaltschlüsselab-ziehen!

–Esistfestzulegen,welcheBereichederVerkehrswegebe-fahrenwerdendürfen.

2. Fahren–MaximalSchrittgeschwindigkeitinderEbene.–LastaufgeneigtenVerkehrswegenbergseitsfahren.–BeiBeförderunginAufzügenistdaraufzuachten,dass

dieDeichselnnichtandenSchachtwändenhängen-bleiben.

–BeimBefahrenvonAufzügenmüssenVerkehrswegeundAufzugsbödeneineEbenebilden.

–BeimFahrenoderTransportierenmussaufFußgängerge-achtetwerden.

–Ladebrückendürfennurbefahrenwerden,wennsieaus-reichendbreitundtragfähigsind.SiemüssensichermitdergesamtenBreiteaufliegenunddieNeigungdarfnursogroßsein,dassbeimBefahrendieSchutzverkleidunganAntriebsradoderSchwenkrollennichtamBodenauf-setzt.

3. Lasten aufnehmen –HöchstzulässigeBelastungbeachten.–DasLastaufnahmemittelistbeiderFahrtinmöglichst

niedrigerStellungzuhalten.NurzumAufnehmenundAbsetzenvonLastendarfmithochgestelltemLastaufnah-memittelbewegtwerden.

–Lastenmüssensoaufgenommenundtransportiertwer-den,dasssienichtkippenkönnen.

–EinDachalsSchutzgegenherabfallendeLastenistnichtvorhanden;daheristbesondereVorsichterforderlich,wennGüteringroßenHöheneingelagertwerden.

Ex­Bereiche Mitgänger-FlurförderzeugemüssenbeimEinsatzinexplo-sionsgefährdetenBereichen,z.B.inLösemittellagern,ex-plosionsgeschütztausgeführtsein.

Fußschutz DerBereichderLauf-undAntriebsrädermussgesichertsein.DieserfolgtinderPraxismeistdurchSchutzbügelvordenRädern.DieSchutzbügelmüssenmöglichstniedrigeingestelltsein.DieseBodenfreiheitistfürMitgänger-Flur-förderzeugeerforderlich,damitBodenunebenheitenzurechnenist.Besondersistdaraufzuachten,dassdieBo-denfreiheitderSchutzbügelausreicht,wennz.B.inAuf-zügeeingefahrenoderwennbeiLadebrückenvoneinerschrägenaufeineebeneFlächegefahrenwird.

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Transportmittel

Mitfahren DasMitfahrenaufeinemMitgänger-Flurförderzeugistver-boten.AufdiesesVerbotistbesonderszuachten,daeineerheblicheGefahrsowohlfürdenFahreralsauchfürunbe-teiligtePersonenbesteht.InAusnahmefällenkönnenMit-gänger-FlurförderzeugemitbesonderenEinrichtungenzumMitfahrenausgerüstetsein.

Prüfung FüralleMitgänger-FlurförderzeugemussderUnternehmerArt,UmfangundFristenderPrüfungselbstfestlegen(Be-triebssicherheitsverordnung).Erhatsiedurcheinebefä-higtePersondurchführenzulassen.DiePrüfergebnissesindineinPrüf­bucheinzutragen.EinebefähigtePersonverfügtdurchihreBerufsausbildung,ihreBerufserfahrungundihrezeitnaheberuflicheTätigkeitüberdieerforder-lichenFachkenntnissezurPrüfungdesArbeitsmittels.SiemussinderLagesein,dieWirksamkeitderEinrichtungennachdenRegelnderTechnikbeurteilenzukönnen(z.B.entsprechendausgebildeteBetriebsmeisteroderPersonalderHerstellerfirmen).

GabelstaplerDasmeistgenutzteFlurförderzeugistderGabelstapler.AufgrundseinerWendigkeitundVielseitigkeitkommteralsuniversellesTransportmittelzumEinsatz.

Arbeiten an Decken und Wänden Montage-,Ausbesserungs-undWartungsarbeitenanz.B.WändenundDeckendürfennurausnahmsweiseundnuringeringemUmfangdurchgeführtwerden.ZurDurchfüh-rungderArbeitenmusseineArbeitsbühnebenutztwerden.Diesedarfnurauf-undabwärtsgefahrenwerden.Fahr-bewegungeninhorizontalerRichtungmitbesetzterArbeitsbühnesindnichterlaubt.DerFahrerdesStaplersdarfseinenPlatznichtverlassen,solangediebesetzteArbeitsbühnehochgefahrenist.

BeiderAnfertigungeinerArbeitsbühneistaufFolgendeszuachten:–Personen,dieaufderBühnearbeiten,müssendurch

einSchutzgittergegendenHubmastabgeschirmtsein.–DiePlattformmussrundumumwehrtsein(mindestens

Geländer,Knie-undFußleiste).–DieArbeitsbühnemussamGabelstaplerfestangebracht

sein,z.B.durchSicherungsstifte,undauchErschütte-rungenstandhalten.

Beifahrer DasMitfahrenaufGabelstaplernistnurdannzulässig,wenneinbesondererSitzmitHaltegriffenvorhandenist.

Arbeitsbühne für Arbeiten an Decken und Wänden

Sicherungsstange

Schutzgitter

gesicherterEinstieg

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Transportmittel

Beladen mit zwei Paletten ÜblicherweisetransportierenFlurförderzeugejeweilseinePalette.InAusnahmefällenkannesbeischmalenPalettenmöglichsein,zweiPalettenhintereinander(nichtübereinander)aufdieGabelnzuladen.Hierzumussvorhergeklärtwerden,ob–derSchwerpunktdervorderenPalettegenügendweit

hintenliegt,sodasseinAbkippenderPalettenverhindertwirdund

–einHochkippendesFlurförderzeugesauchbeidieserBelastungaufjedenFallausgeschlossenistunddasTragfähigkeitsdiagrammeingehaltenwird.

Betriebsanweisungen FürdenBetriebvonGabelstaplernisteineBetriebsan-weisunginschriftlicherFormzuerstellenunddenMitar-beiternbekanntzumachen,sieheKapitel2„Organisation“oderUnfallverhütungsvorschrift„Flurförderzeuge“(DGUVVorschriftD27).

Betriebssicherheit 1. Allgemein–TäglichePrüfungvorEinsatzbeginn(4x4Merkregeln).–DefekteFahrzeugenichtmehrbenutzen.–GabelstaplergegenWegrollensichern.–Gabelzinkennichtbetreten.–BeiabgestelltenGerätenSchlüsselabziehenund

verwahren.–Sicherheitsschuheundggf.Schutzhandschuhetragen.

2. Fahren –AufPersonenimGefahr-bzw.Arbeitsbereichachten.–Höchstgeschwindigkeitbeachten.–AufgeneigterFahrbahnnichtwenden.–LastaufgeneigtenVerkehrswegenbergseitigfahren.–NuraufzugelassenenWegenfahren.–KeineUnbefugtenfahrenlassen.–AuffreieSichtachten.BeiSichtbehinderungdurchdie

Ladungmussrückwärtsgefahrenwerden.–MitdemLastaufnahmemitteldürfenkeinePersonen

auf-undabwärtsfahren.–DieFahrerrückhalteeinrichtungistzubenutzen.

Diesbedeutet,dass–beieinerFahrerkabinedieTürenundBügeltüren

geschlossen,–FahrersitzbügelinSchutzstellunggebrachtoder–Fahrersitzgurteangelegtwerden.

3. Lasten aufnehmen –HöchstzulässigeBelastungbeachten.–HöchstlastnichtaußerhalbdeszulässigenSchwerpunkt-

abstandesaufnehmen.–DieLastmusssicherbefestigtseinoderaufliegen.–DieLastdarfdieSichtdesFahrersnichtbeeinträchtigen.–LastennichtdurchKollegenwährendderFahrtfesthalten

lassen.–GabelmitoderohneLaststetsinetwa15cmBodenhöhe

führen.–MitLastnurmitnachhintengekipptemHubmastfahren.–LastnichtmiteinerGabelzinkeanheben.–DenGabelstaplernichtbeihochgehobenerLast

verlassen.–ZweiRollennurmitDoppelklammerfassen.–Max.TragfähigkeitinAbhängigkeitvonSchwerpunktab-

standundHöhebeachten.

Ex­Bereiche Gabelstapler,dieinexplosionsgefährdetenBereicheneingesetztwerden,z.B.inLösemittellagern,müssenexplosionsgeschütztausgeführtsein.

Fahrer GabelstaplermitFahrersitzoderFahrerstanddürfennurvonmindestens18Jahrealten,geeignetenundausge-bildetenPersonengeführtwerden.DieFahrermüssenderBetriebsleitungihreFähigkeitimFahrennachgewiesenha-benundmitderFührungschriftlichbeauftragtsein.Unbe-fugtenistdasFahrenverboten.Hierdurchsollsichergestelltwerden,dassnurwirklichausgebildeteMitarbeitermitsolchenGerätenumgehen.DieAnnahme,dassMitarbeiter,dieeinenKfz-Führerscheinbesitzen,hierdurchbereitsdieEignungbesäßen,istfalsch.

DieAnforderungen,dieaneinenGabelstaplerfahrerge-stelltwerden,sindvölligandersalsbeimFahrenmiteinemPKWoderLKW.BesondereAnforderungenstelltdasFahrenmitLast.AuchausreichendeKenntnisüberdenAuf­baudesStaplersunddieWirkungsweisedereinzelnenAggregateistwichtig.

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Transportmittel

StaplerfahrermüssenfürihreTätigkeitkörperlichundgeistiggeeignetsein.AmbestenkanndiesdurcheinenArbeitsmedizinerbeurteiltwerden.

WeitereAnforderungensind:–Verantwortungsbewusstsein–Zuverlässigkeit–Sicherheitsbewusstsein–TechnischesVerständnis

Fahrerausbildung AusbildungslehrgängefürGabelstaplerfahrerbietenz.B.folgendeStellenan:–HerstellerderGabelstapler–TechnischeÜberwachungsvereine–DEKRA-Prüfstellen–AuchdieBGETEM,BranchenverwaltungDruckund

PapierverarbeitungbietetihrenMitgliedsbetriebenLehrgängefürGabelstaplerfahreran.

Fahrausweis Ein„FahrausweisfürGabelstapler“istnichtvorgeschrie-ben.AllerdingsmussderFahrerausgebildetseinundeinenAusbildungsnachweisvorlegenkönnen.DarüberhinausmussderFahrervomUnternehmerschriftlichbeauftragtsein,denGabelstaplerimBetriebzufahren.Eshatsichbe-währt,dassderGabelstaplerfahrerdieschriftlicheBeauf-tragungundggf.denAusbildungsnachweisinFormeinesFahrausweisesmitsichführt.EntsprechendeVordruckestelltdieBerufsgenossenschaftzurVerfügung.

Fahrerkabine WirdderGabelstaplerüberlängereZeitimFreienbetrie-ben,dannistderFahrerplatzsoeinzurichten,dassderFah-rergegenWitterungseinflüssegeschütztist.Diesgiltbe-sonders,wennderEinsatzimFreienlängereZeit,dasheißtmehralszweiStunden,dauert.DasRegenschutzdachkannmiteinerAbdeckungausdurchsichtigemKunststoffver-sehenwerden.WerdenGütergestapelt,dieaufdenFahrerherabfallenkönnen,istüberdemFahrerplatzeinSchutz-dachanzubringen.BeiderGestaltungderKabineistdaraufzuachten,dassdieSichtaufdieFahrbahnunddasUmfelddesStaplersweitgehenderhaltenbleibt.

AuchbeiArbeitsplätzeninnichtodernurgeringbeheiztenRäumen,z.B.Lagerhallen,isteineFahrerkabinezuemp-fehlen.

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Transportmittel

Fahrerrückhaltesystem KippteinGabelstapler,versuchtderFahrervomGabel-staplerabzuspringen.Dabeiwirderhäufigschwerodersogartödlichverletzt.DieskanndurcheinFahrerrück-haltesystemvermiedenwerden.DaherwerdenNeugerätemiteinerTragfähigkeitbis10.000kgseitdem5.12.1998vondenHerstellernmiteinemFahrerrückhaltesystemaus-gestattet(EG-Maschinenrichtlinie).FürAltgerätefordertedieÄnderungsrichtlinie95/63EGderArbeitsmittelbenut-zungsverordnungeineNachrüstung.DiegenannteÄnde-rungsrichtliniewurdeinderBetriebssicherheitsverordnungindeutschesRechtumgesetzt,dieNachrüstungmusstespätestensbis5.12.2002abgeschlossensein.DieVerant-wortungfürdieNachrüstungliegtausschließlichbeimBetreiber.

WeiterführendeInformationenfindenSieinunseremInfor-mationsblatt„FahrerrückhaltesystemefürGabelstapler“.SiekönnensichauchandieHerstellervonFlurförderzeu-genwenden.

ImEinzelnenkommenfolgendeSystemeinBetracht:Sicherheitsbeckengurte –DerGurtmussvordemAnfahrenangelegtwerden.–DerGurtmussengandenKörperangelegtwerden.Ein

statischerGurthatdenNachteil,dasserbeimRückwärts-fahrenaufgrundderDrehbewegungdesOberkörpershin-derlichseinkann.BeimnachträglichenEinbauistzube-rücksichtigen,obdieBefestigungspunktegeeignetsind,beimUmsturzdenFahrertatsächlichzurückzuhalten.

Fahrerkabinen –Türenmüssenimmergeschlossenwerden.–KunststofftürenbietennurbegrenztSchutz.

Türbügelsysteme –ÄhnlicheinerFahrertüristeinTürbügelvordemAnfahren

desFlurförderzeugeszuschließen.

Flurförderzeuge,diebauartbedingtmiteinerSicherunggegenKippenbzw.Überrollenausgerüstetsind,müssennichtnachgerüstetwerden.

Lastschutzgitter KönnendietransportiertenGegenstände,insbesondereKleinteile,vonvorneaufdenFahrerstürzen,solltederFahrerplatzdurcheinSchutzgitteramMastoberhalbderGabelngeschütztwerden.

Markierungen zum Ein­ und Auslagern EinfacheMarkierungenamGabelstaplermasterleichternwesentlichdasAus-undEinlagerninRegalenoderaufZwischenböden.

Mitfahren DasMitfahrenaufGabelstaplernistnurdannzulässig,wenneinbesondererSitzmitHaltegriffenvorhandenist,ansonstenistesgrundsätzlichverboten.

Persönliche Schutzausrüstung SicherheitsschuheundSchutzhandschuhegehörenzurGrundausrüstungeinesGabelstaplerfahrers.

Prüfung FüralleGabelstaplermussderUnternehmerArt,UmfangundFristenderPrüfungenselbstfestlegen(Betriebssicher-heitsverordnung).ErhatsiedurcheinebefähigtePersondurchführenzulassen.DiePrüfergebnissesindineinPrüf-bucheinzutragen.EinebefähigtePersonverfügtdurchihreBerufsausbildungundBerufserfahrungsowieihrezeitnaheberuflicheTätigkeitüberdieerforderlichenFachkenntnissezurPrüfungdesArbeitsmittels.SiemussinderLagesein,dieWirksamkeitderEinrichtungennachdenRegelnderTechnikbeurteilenzukönnen,z.B.entsprechendausgebil-detesPersonalderHerstellerfirmen.Sicht auf die Fahrbahn DieLastdarfdieSichtdesFahrersnichtbeeinträchtigen.MüssenunübersichtlicheLastentransportiertwerden,darfausnahmsweiserückwärtsgefahrenwerden.BeiUnüber-sichtlichkeitkönnenSpiegel–entwederortsfestoderamStaplerangebracht–nützlichsein.

Straßenverkehr WirdderGabelstaplerauchimöffentlichenStraßenverkehreingesetzt,isterbeiderKfz-ZulassungsstelleanzumeldenundentsprechendderStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO)auszurüsten(z.B.Frontscheinwerfer,Blinker,Bremslichter).Gabelstapler,diebauartbedingtnichtschnellerals20km/hfahrenkönnen,sindvonderZulassungspflichtundderKfz-Steuerbefreitundbenöti-gendaherauchkeinamtlichesKennzeichen,wohlabereinSchildmitNamenundAnschriftdesBesitzers.AuchandieQualifikationdesGabelstaplerfahrerswerdenzusätzlicheAnforderungengestellt.

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Transportmittel

ErbenötigtdieFahrerlaubnisderzuständigenBehörde,auföffentlichenWegenoderPlätzeneinFahrzeugzufüh-ren(§2STVG).FürdenGabelstaplerbestehtbeiEinsatzimöffentlichenStraßenverkehreineVersicherungspflichtinFormeinerseparatenKfz-Haftpflichtversicherung.SindregelmäßignurkurzeWegeauföffentlichenStraßenzu-rückzulegen,kanndiePolizeibehördeeineSondergeneh-migungerteilen.

Liegteinesolchevor,benötigendieGabelstaplerauchkeinezusätzlicheAusrüstungnachderStVZO.

MehrzuGabelstaplernimöffentlichenStraßenverkehrfindenSieinunseremBG-Infoblatt434).

Tragfähigkeitsdiagramm Gabelstaplerdürfennureingesetztwerden,wennsieüberdieausreichendeTragfähigkeitfürdiezubeförderndenLastenverfügen.Esistdaherdaraufzuachten,dassdasentsprechendeTragfähigkeitsdiagrammeingehaltenwird,umdieStandsicherheitdesGabelstaplerszugewährleis-ten.DasTragfähigkeitsdiagrammdientdazu,diezulässigeHöchstlastfürverschiedeneLastschwerpunkteanzugeben.EssolltesoamGabelstaplerangebrachtsein,dassesimBlickfeldliegt.

Warnsignale DerGabelstaplermusseineWarneinrichtunghaben,z.B.eineHupe.AuchSignalleuchtenkönnensinnvollsein,z.B.inengenGängen.BeibesonderenGefährdungen,z.B.hoherGeräuschpegeloderUnübersichtlichkeit,eignensichsowohlakustischealsauchoptischeWarnsignale.

Unterlegkeil(Erforderlichbeiüber4tGesamtgewicht)

Rückleuchten,-strahlerSchlussleuchtenFahrtrichtungsanzeigerRückscheinwerfer

KennzeichenBeleuchtung

Zusatzausrüstung für Straßenverkehr – Rückansicht Zusatzausrüstung für Straßenverkehr – Frontansicht

Tragfähigkeitsdiagramm

ScheinwerferFahrtrichtungsanzeigerBegrenzungsleuchte

Gabel-Warnschutzbalken

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Transportmittel

HebebühnenFürdieBedienungvonHebebühnenmüssendieMitarbei-termindestens18Jahrealt,eingewiesenundbeauftragtsein.BeiortsfestenHebebühnenmiteinerAbsturzhöhevon1munddarübersindLastaufnahmemittel,diefürdasMitfahrenoderBetretenvonPersonenbestimmtsind,festzuumwehren(Geländer,Knieleiste,Fußleiste);KettenundSeilesindunzulässig.WiefürdieGabelstaplermussderUnternehmerauchfürdieHebebühnenArt,UmfangundFristenderPrüfungenselbstfestlegen(Betriebssicherheits-verordnung)unddurcheinebefähigtePersondurchführenlassen.

KraneKranekönneneineLasthebenundhorizontalbewegen,z.B.Schienenlaufkatzen.AnjedemKranmussdauerhaftundleichterkennbardieTragfähigkeitangegebensein.DerKrandarfnurbestimmungsgemäßverwendetwerden,insbesondereeinSchiefziehenvonLastenistverboten.ZurVermeidungvonQuetsch-undScherstellenmussinallenkraftbewegtenRichtungeninnerhalbdesVerkehrs-undArbeitsbereicheseinSicherheitsabstandvon0,50mzwischendenäußerstenTeilendesKransundTeilenderUmgebungeingehaltenwerden.KraftbetriebeneKraneundalleübrigenKranemiteinerTragfähigkeitvonmehrals1000kgmüssenvordererstenInbetriebnahmedurcheinebefähigtePersonüberprüftwerden.Art,UmfangundFris-tenderwiederkehrendenPrüfungenhatderUnternehmerselbstfestzulegen(Betriebssicherheitsverordnung)unddurcheinebefähigtePersondurchführenzulassen(Prüf-buch).

WeitereInformationenüberKraneenthältdieDGUVVorschriftD6„Krane“.

RollenbahnenAngetriebene Rollenbahnen BeiangetriebenenRollenbahnen,diezumTransportz.B.inderWellpappen-undKartonagenindustriebenutztwerden,werdendieWalzenoderRollen,diealsTragele-mentedienen,durchKetten,Zahnräder,Keilriemen,An-triebsrollenu.Ä.angetrieben.

AlleGefahrstellen,diesichbeimBetriebderAnlageohneFördergutundFördermittel(Palette)imArbeits-undVer-kehrsbereichergeben,müssengegenEingriffgesichertwerden.

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Transportmittel

MöglicheGefahrstellenkönnenfolgendermaßengesichertwerden:–AuflaufstellenzwischenAntriebselementundange-

triebenenTragrollenoderAndruckrollenimArbeits-undVerkehrsbereichdurchVerkleidungenbzw.Aus-kleidungen(Füllstücke);Achtung:BeiderSicherungvonGurtauflaufstellenaufeineAntriebsrollemiteinemAbdeckblechmussderAbstandzwischendemBlechundGurtmöglichstkleingehaltensein.

–AuflaufstellenzwischenKettenundKettenrädernoderKeilriemenundKeilriemenscheiben:durcheinevölligeundfesteAbdeckungderAntriebsseiteimo.g.Bereich.Beispiel:aufgeschweißteKammleiste,diebisüberdieuntenliegendenAuflaufstellenheruntergezogenist.

–EinzugstellenzwischenTragrollenunddarunterliegen-denAntriebswalzen:a)durchBlechauskleidungenzwischendenTragrollen;b)durchwenigerals8mmAbstandzwischendenTragrollen.EinDurchgreifenistdannnichtmöglich,einSchutzanderOberseitenichterforderlich.

–EinzugstellenzwischenGurtundfestenTeilendesMaschinengestellsoderfestgelagertenRollendurchSicherheitsabstandoderVerkleidungbzw.Füllstücke.

EinfacheSchnur-AntriebefürRollenbrauchennichtbe-sondersgesichertzuwerden,wenndieRollenschonbeigeringenEinzugskräftenanhaltenunddieSchnuraufdemAntriebselementdurchrutscht.Gefahrstellen,diesichbeimBetriebmitFördergutundFördermittelzwischenRollenbahnundbewegtemFördergutbzw.FördermittelimArbeitsbereichergeben,müssengegenEingriffgesi-chertwerden.

DieskannbeispielsweisedurchAuskleidungdesRaumeszwischendenRollen,durchFüllstückeoderAbdeckungengeschehen.DerSpaltzwischenAuskleidungundRolledarfdabei5mmnichtüberschreiten.

FüllstückFüllstück Füllstück

Sicherung zwischen Rollenbahnen und bewegtem Stückgut GefahrstellenzwischendemFördermitteloderdendarüberhinausragendenTeilendesFördergutesundfestenTeilenderFörderanlageoderderUmgebungimArbeits-undVer-kehrsbereichmüssendurchEinhaltungderSicherheitsab-ständenachEN349vermiedenwerden.AlternativkönnensiebeispielsweisedurchSchutzeinrichtungenmitAnnähe-rungsreaktiongesichertwerden.DieentsprechendenGe-fahrstellenwerdendurcheineGefährdungsanalyseermit-telt.

BeiAufgabeund/oderAbnahmevonHandmussdieKonstruktion(Höhe,Breite,Geschwindigkeitusw.)imEinklangmitdenGrundsätzenderErgonomiestehen.

Übergänge AuchnichtangetriebeneRollenbahnendürfennuranvor-gesehenenStellenüberschrittenwerden.GegendiesenGrundsatzwirdhäufigverstoßen,dadurchdieMitarbeiterUmwegeinKaufzunehmensind.Zubeachtenistdeshalb,dass–ausreichendTrittflächenvorhandensind,umPaletten

zubewegen,–AuftrittsflächenzwischendenRollenmindestens10cm

breitund0,5mlangundmiteinemrutschhemmendenBelagversehensind,

–genügendÜbergängevorhandensind,–dieÜbergängesoangeordnetsind,dasserforderliche

Wegemöglichstkurzsind.

ÜbergangsstellenkönnendurchAusfüllenderZwischen-räumezwischendenRollenhergestelltwerden.Esemp-fiehltsich,dieseAusfüllungenfarblichdeutlichzumarkie-ren,umdieÜbergangsmöglichkeitanzuzeigen.

Sicherung von Auflaufstellen an gurtgetriebenen Rollenbahnen Sicherung von Gefahrstellen zwischen Fördergut und Rollen durch Füllstücke

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Transportmittel

TransferwageninderWellpappenindustrieTransferwagenwerdenzumMaterialtransportbeiderHer-stellungundWeiterverarbeitungvonWellpappeundKarto-nageneingesetzt.Transferwagensindmotorischverfahr-bareWagenmitaufgesetzten,hand-oderkraftbetriebenenStetigförderernzumUmsetzenvonFörderguteinheiten,dievoneinerRollenbahnübernommen,seitlichverschobenundaneineandereRollenbahnodereinanderesGerätoderFahrzeugabgegebenwerden.Essindsowohlauto-matischealsauchdurchPersonenbedienteTransferwagenimEinsatz.

DieRollenbahnalsZuführeinrichtungdientz.B.demTrans-portderproduziertenWellpappestapelentwedervonderWellpappenanlagezudenWeiterverarbeitungsmaschinenodervondenWeiterverarbeitungsmaschineninsLager.DieAnforderungenandieSicherheitstechnikdieserTrans-portsystemeergebensichausderEN619„StetigfördererundSysteme–SicherheitsanforderungenanmechanischeFördereinrichtungenfürStückgut“undderDINEN1525„FahrerloseFlurförderzeugeundihreSysteme“.DieUm-setzunginWellpappebetriebenwirdinderBGI854,„Ge-staltungsregelnfürdenEinsatzvonTransferwageninderWellpappenindustrie“,beschrieben.DieseenthältalleAn-forderungenanGestaltungundBetriebvonTransferwagenimBereichderWellpappenindustrie.

WesentlicheGefährdungenbeimBetriebvonTransfer-wagensinddasAnfahrenvonPersonen,diesichimFahr-bereichdesTransferwagensaufhaltenunddasQuetschenvonPersonenzwischendemTransferwagenunddenRol-lenbahnen.

Betriebsanweisung, Unterweisung DieBeschäftigtensindaufGrundlagederBetriebsanleitungdesHerstellersimsachgerechtenUmgangmitdemTrans-ferwagenzuunterweisen.AufBasisderBetriebsanleitungdesHerstellersisteineBetriebsanweisungmitHinweisenzumUmgangmitdemPersonenschutzsystemzuerstellen.HieristinsbesondereaufdasVerhaltenbeiStörungenoderbeimAuftretenvonDefektenanderSicherheitseinrich-tunghinzuweisen.ZusätzlichistüberdieordnungsgemäßeBenutzungderzulässigenVerkehrswegeundÜbergängezuinformieren.DieBeschäftigtenmüssenvorBeginnderTätigkeitenunterwiesenwerden.DieUnterweisungmussmindestenseinmaljährlichwiederholtwerden.InhaltundDurchführungderUnterweisungsindschriftlichzudoku-mentieren.

Fahrbereichssicherung DerFahrbereichvonTransferwagenmussentwederdurcheineUmzäunungvomVerkehrs-undArbeitsbereichge-trenntseinoderdurcheineSchutzeinrichtungmitAnnä-herungsreaktionamTransferwagenselbstüberwachtwer-den.DieSchutzeinrichtungmitAnnäherungsreaktionmussbewirken,dassderTransferwagenimGefahrfallrechtzeitiganhält.

AlsSchutzeinrichtungmitAnnäherungsreaktioneignensichjenachGeschwindigkeitdesTransferwagens:–Schaltleisten,–Bumperoder–Laserscanner.

Fahrbereichssicherung bei großen Anhaltewegen AufgrundderhohenGeschwindigkeitendesTransferwa-gensbestehtfürMitarbeiterimGefahrenbereicheiner-höhtesRisiko.DeshalbisteinezusätzlicheSicherungderGefahrstellennotwendig.DabeimussderZutrittzumGefahrbereichdesTransferwagensüberdiegesamteWegstreckeallseitigverhindertwerden.DieskanndurchtrennendeSchutzeinrichtungen(Zäune,mindestens2mhoch)inVerbindungmitLichtschrankenfürdieZugangs-öffnungen,welcheaufdenAntriebdesTransferwagenswirken,geschehen.MöglichistaucheinesektionsweiseSicherungderGefahrstellendurchzuschaltbareLicht-schrankensysteme.

Gestaltung der Rollenbahnen DieStirnseitederRollenbahnensollverkleidetsein,daanderScherstellezwischenRollenbahnundTransferwagenschwereVerletzungenmöglichsind.

DieseGefährdungkanndurchfolgendeMaßnahmenver-miedenwerden:–SchaumstoffelementeinSignalfarbemiteinerKanten-

längevonmindestens300mmx500mm,dieunmittel-barnebenderRollenbahnangebrachtwerden,

–VerkleidenderRäumezwischendeneinzelnenRollen-bahnenbiszurFörderebenealsVerlängerungderstirn-seitigenVerkleidungenandenRollenbahnen,z.B.durchWinkelbleche,dieeineArtPodestbilden;diesepodest-artigenAuf­bautenmüssenmindestens1mlangaus-geführtsein.SinnvollisteinvollflächigesAuskleidenderZwischenräume;AusnahmebildendiefürPersonen-oderStaplerverkehrnotwendigenUnterbrechungen,welchealsVerkehrswegegenutztwerden,

–Schrankenbzw.Türen,diedenDurchgangfürPersonenzwischendenRollenbahnenverhindern.

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Transportmittel

BeiderVerwendungvonSchaltleistenundBumpernmüssendieRollenbahnenanderStirnseitedurchgehendverkleidetsein,umdieAnzahlderQuetschstellenzuminimieren.DieVerkleidungsolldabeivonderOberkantederRollenbahnbiszumBodendurchgehendgestaltetsein.ZwischendeneinzelnenRollenbahnenisteinAuskleidenaufdemHöhenniveauderRollenbahnerforderlich,z.B.durchFüllblechezwischendenRollenbahnen,umdasRisi-kodesAnfahrensdurchdenTransferwagenzuminimieren.BeimEinsatzvonLaserscannernzurAbsicherungdesFahr-wegesisteinedurchgehendeVerkleidungnichtmöglich,daimRandbereichnichtsicherdetektiertwerdenkann.DeshalbsollzwischenderVerkleidungunddemBodeneinAbstandvon150mmeingehaltenwerden,umeinUnter-schneidenderRollenbahnvonmindestens100mmdurchdasScannerfeldzuermöglichen.

Prüfung durch den Bediener des Transferwagens SicherheitseinrichtungenmüssentäglichdurchSicht-undFunktionskontrolleüberprüftwerden.DazumussderBetriebeinenMitarbeiterbenennen,derfürdietäglichePrüfungzuständigist.

Prüfung durch eine befähigte Person AllesicherheitsrelevantenTeiledesSchutzsystemsamTransferwagensinddurcheinebefähigtePersonvorInbe-triebnahmezuprüfen.FürdiewiederkehrendenPrüfungenhatderUnternehmerArt,UmfangundFristenderPrüfun-genselbstfestzulegen(Betriebssicherheitsverordnung)undebenfallsdurcheinebefähigtePersondurchführenzulassen.DasPrüfergebnisfürdiegenanntenKriterienistineinemPrüf­buchschriftlichzudokumentieren.

Prüfung an Transferwagen mit Laserscannern Warn-undSchutzfelddesLaserscannerssindvoneinerbefähigtenPersoneinzustellenundinmindestenshalb-jährlichemAbstandzukontrollieren.FestgestellteMängel,insbesonderedieVerschiebungdesSchutzfeldes,müssenumgehendbeseitigtwerden.DasErgebnisderPrüfungistschriftlichineinemPrüf­buchfestzuhalten.

Sicherheitsabstand EsdürfenkeineQuetsch-undScherstellenzwischenFahr-zeugoderderLadungundfestenTeilenderUmgebung,z.B.Maschinenteilen,gelagertenGegenständenusw.,ent-stehen.DerSicherheitsabstandzufestenTeilenderUmge-bungbeträgtmindestens0,5m.

Übergänge, Verkehrswege DieUnfallgefahristbesondershoch,wennPersonendenFahrbereichdesTransferwagensbetretenmüssen.Deshalbisteshiernotwendig,denPersonenverkehraufdasbetrieblichunbedingterforderlicheMaßzubegrenz-enundwoimmeresgeht,VerkehrswegefürPersonenundFahrwegdesTransferwagenszutrennen.UnterBerück-sichtigungderjeweiligenbetrieblichenSituationisteineGefährdungsbeurteilungmitRisikoanalysedurchzuführen.Dabeiistschriftlichfestzulegen,obundwieoftderFahr-bereichdesTransferwagensbetretenwerdenmussundwelcheMaßnahmeneingefahrlosesBetretendesFahr-bereichsermöglichen.

FolgendeSicherheitsmaßnahmensindvorzusehen:–KennzeichnungderÜbergänge–InstallationvonWarnleuchten–InstallationvonAmpeln–InstallationvonSchrankenbzw.Türen–InstallationvonLichtschranken–InstallationvonBrücken–ReduzierenderFahrgeschwindigkeit–usw.

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Für die sichere Lagerung ist einerseits die sichere Gestaltung der Lagereinrichtungen entscheidend, aber auch die Mitarbeiter tragen eine große Verantwortung im sicherheits-gerechten Umgang mit den Lagergütern.

LagernundStapelnBrandschutz BeimLagernundStapelnmüssenAnforderungendesBrandschutzesberücksichtigtwerden.Ausfeuergefährde-tenBereichensindoffenesFeuerundandereZündquellenfernzuhalten.DasRauchenistindiesenBereichenver-boten.AufdasRauchverbotistdeutlicherkennbarunddauerhafthinzuweisen.FeuerlöscheinrichtungenmüssenvorhandenundfunktionsbereitseinsowiemindestensallezweiJahreüberprüftwerden.DiekonkretenAnforderungenandenBrandschutzsolltenmitdenzuständigenSchaden-versicherernabgestimmtwerden.DarüberhinauswerdenauchinIndustriebaurichtlinienAnforderungenandenbaulichenBrandschutzgestellt,diesichindeneinzelnenBundesländernunterscheidenkönnen.

Fässerlagerung BeimLagernvonFässernhabensichFassstapelgerätebe-währt,beideneneinAbrollenderFässerausgeschlossenundeinsicheresÜbereinanderstapelnmöglichist.

Lagern von TransportgüternDieGefährdungenbeimLagernvonGüternwerdenindertäglichenRoutinehäufigunterschätzt.AufgrunddesteilweisehohenGewichtskönnenherabfallendeGüterhohenSchadenanrichten.

Lagern von Transportgütern

Flächenbelastung DiezulässigeFlächenbelastungdesFußbodensinLager-räumen,derZwischenbödenundGalerienistandenZu-gängenguterkennbaranzugeben.Esistdaraufzuachten,dassdievorgeseheneLagerflächegenügendtragfähigistbzw.diezulässigeFlächenbelastungeingehaltenwird.WirddiezulässigeFlächenbelastungüberschritten,mussdasGewichtdesStapelsaufeinegrößereFlächeverteiltwerden.

Gefährliche Güter lagern WerdenGütergelagert,dieaufgrundihrerEigenschaftenbesondereGefahrenmitsichbringen,z.B.leichtentzünd-licheLösemitteloderätzendeStoffe,sosindbesondereVerordnungenundRichtlinienzuberücksichtigen.Abbe-stimmtenLagermengenistbeiderPlanung,demBauoderderVeränderungsolcherAnlagendiezuständigestaatlicheAufsichtsbehördeeinzuschalten.

Kleinteile­Lagerung ZurLagerungvonKleinteilensindGitterboxpaletteno.Ä.zuempfehlen.Diesekönnenübereinandergestapeltwerden.

Lagerflächen markieren Wogelagertundgestapeltwird,mussauchausreichendPlatzfürdenVerkehrvonPersonenundFahrzeugenvor-handensein.EineFußbodenmarkierungzurAbgrenzungvonLagerflächenundVerkehrswegenistimmerdannsinn-voll,wennLagerplätzeundVerkehrswegenichtlaufendge-ändertwerden.AnEckenoderanderengefährlichenStellensolltengeeigneteAnfahrschutzvorrichtungenangebrachtwerden.

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Lagern von Transportgütern

Paletten – Standsicherheit WerdenmehrerePalettenübereinandergestapelt,isteineausreichendeStandsicherheitnurgegeben,wennderBo-denebenundtragfähigistunddieeinzelnenGebindedieAuflastdernächstenPaletteaufnehmenkönnen.IstdiesnichtderFall,hatdieaufgesetztePalettekeinensicheren,stabilenStand.InsolchenFällendürfenmehrerePalettennichtohneHilfsmittel(z.B.Aufsteckrahmenoderstabile,festaufliegendeHolzzwischenlagen)übereinandergesta-peltwerden.

Prüfungen StapelbehälterundStapelhilfsmittelmüssenregelmäßig,insbesonderebeierneuterVerwendung,aufihrensicherenZustandüberprüftwerden.FürkraftbetriebeneRegaleundSchränkemussderUnternehmerArt,UmfangundFristenderPrüfungenselbstfestlegen(Betriebssicherheitsverord-nung)unddurcheinebefähigtePersondurchführenlas-sen.

Stapel anheben BeimAnhebenderStapelistdaraufzuachten,dassderGabelstapleroderGabelhubwagennichtzuweitunterdenStapelgefahrenwird,sodasskeindahinterstehenderzwei-terStapelmitangehobenundgekipptwird.EineMarkie-rungaufdenGabeln,entsprechendderPalettentiefe,hatsichbewährt.

Stapelbügel SindLadegüternichtgeeignet,Stapelkräftezuübertra-gen,weilihreFormungleichmäßigistoderweilsienichtgenügendFestigkeitbesitzen(z.B.Tankbehälter),müssenHilfsmittelzumStapelnbenutztwerden:BügeloderRah-menwerdenaufFlachpalettenaufgesetztundübernehmendanndieKraftübertragung.BeiBenutzungvonStapelbü-gelnistaufdiemaximaleTragfähigkeitzuachten.

Stapelhöhe bei PalettenExakteAngabenzurzulässigenStapelhöhekannesnichtgeben,dadiese–vomLadegut,–vonderBodenbeschaffenheitund–vomZustandderPalettenabhängt.

LagerundStapelsindsozuerrichten,zuerhaltenundabzutragenoderabzubauen,dassVersichertedurchher-abfallende,umfallendeoderwegrollendeGegenständeoderdurchausfließendeStoffenichtgefährdetwerden.Entscheidendist,dassderStapelbeizuerwartendenho-rizontalenKräftennichtumkippt,alsostandsicherist.ImEinzellfallkanndieStandsicherheitnurdurchaufwändigeBerechnungenüberprüftwerden(vgl.DGUVRichtlinie234).

AlsRichtwertfürdieStapelhöhegiltdasVerhältnisvon6:1,bezogenaufdieHöheeinesStapelszurSchmalseiteseinerGrundfläche.BeiEuro-Paletten(1,20mx0,80m)bedeutetdaseinemaximaleStapelhöhevon4,80m.

DiezulässigeStapelhöhekannauchgeringersein,wennz.B.beiEuro-PalettendieTragfähigkeitüberschrittenwür-deoderwenndasLagergutnichtfestundstabilist.BeiEinwegpalettenhängtdieStapelhöhestarkvomZustandundderFestigkeitderPalettenab.MitEinwegpalettenkannerfahrungsgemäßnichtdiegleicheStapelhöheer-reichtwerdenwiemitEuro-Paletten.

Stapelmüssenlotrechterrichtetwerden.BeträgtdieNeigungmehralszweiProzent–dassindbei4,80mHöheknapp10cm–musservorsichtigabgebautwerden.

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Stapelhöhe bei Papierrollen Papierrollenwerdenüblicherweiseübereinander,ohneZwischenlagen,ineinzelstehendenSäulengestapelt.BeidiesersogenanntenKaminstapelungwerdenhäufigbeträchtlicheHöhenerreicht.VondenMitarbeitern,dieindiesenLagerntätigsind,wirdeinhohesMaßanVerantwor-tungundKönnengefordert.SiemüssenunterwiesenseinunddiezurVerfügunggestelltenTransportgerätesobe-messensein,dasseinsicheresStapelnundTransportierenmöglichist.

WerdenRollenineinereinzelnstehendenSäulegestapelt,sindinderRegelgünstigeRandbedingungengegeben,diegrößereStapelhöhenbiszumsechsfachenRollendurch-messerundmehr(sieheDGUVRichtlinie234,bisherigeZH1/428)zulassen,d.h.–absolutebeneStandflächen,–völligunbeschädigte,festgewickelteRollen,–exaktlotrechteAusrichtungderStapelund–gleicheRollendurchmesser.

Lagern von Transportgütern

WennKippgefahrbesteht,darfnurjeweilseineRollemitdemTransportgerätangehobenwerden.Diesgiltauch,wenneinStapelnurgeringfügigzuversetzenist.MitRol-lenklammerndarfnureineRolle,mitSpezialklammern(einederbeidenKlammernistgeteilt)dürfenzweiRollengleichzeitigaufgenommenwerden.

Stapelneigung WerdenmehrerePalettenoderPapierrollenübereinandergestapelt,bestehtabeinergewissenStapelhöhedieGe-fahrdesAbrutschensoderUmfallens.DeshalbdürfenSta-pelvonPalettennursenkrechterrichtetwerden.BesondersStapelausKartonagenoderWellpappezuschnittenmüssensorgfältigundgleichmäßigverschnürtwerden.NurdannisteingeraderStapelbeimrichtigenAufsetzendernächstenPalettemöglich.

Stapeln von kleineren Nutzen oder Zuschnitten DiePalettierungvongroßflächigenProdukten,z.B.PapieroderWellpappe,istinderRegelproblemlos.AnderssiehtesjedochbeiderStapelungvonkleinerenNutzenoderZuschnittenaus.DieseStapeldürfennurinsichgutver-bundenerrichtetwerden.IsteineStapelungimVerbundnichtmöglich,mussdieerforderlicheFestigkeitaufandereWeiseerreichtwerden,z.B.durchZwischenlagenausHolz,PappeoderdurchUmschnürungenoderSchrumpffolie.DerartigeSicherheitsmaßnahmensindaucherforderlich,wenndieseStapeltransportiertwerden.

Unzulässige Lagerung UnzulässigistdieLagerunginTreppenhäusern,Verkehrs-wegenundimBereichvonTürenundAusgängen.WeiterhindürfenNoteinrichtungennichtdurchMaterial,selbstver-ständlichauchnichtdurchMaschinenundGeräte,verstelltwerden.HierzugehörenalleFeuerlöscheinrichtungen,elektrischenSchalt-undVerteilertafeln,RettungswegeundNotausgänge.

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Lagern von Transportgütern

LagerregaleZumLagernkleinerEinheitenoderkleinererMengenwer-denRegalederunterschiedlichstenBauartverwendet.IhreStand-undTragsicherheitmussdenbetrieblichenBeanspruchungengenügenundnachgewiesensein.

Betriebsanweisung FürAuf­bau,AufstellungundUmbauvonRegalenmusseinevomHerstellermitgelieferteBetriebsanleitungvorliegen.ZumsicherenEin-undAuslagernhatderUnternehmerfürRegaleanhandderAuf­bau-undBetriebsanleitungendesHerstellersBetriebsanweisungenzuerstellenunddenBe-schäftigtenbekanntzugeben.Kennzeichnung AnRegalenmüssenfolgendeAngabendeutlicherkennbarunddauerhaftangebrachtsein:–Hersteller,EinführeroderBetreiber–Baujahr–Tragfähigkeit(siehenachfolgendeAbb.).

Palettenregale Palettenregalemüssensobeschaffenundaufgestelltsein,dasssiedasLagergutsicheraufnehmenkönnenundihreStand-undTragfestigkeitgewährleistetist:–RahmenteilefürLastaufnahmegegenAusheben

sichern,–MaßnahmengegenDurchschiebenvonPaletten

treffen,–EckbereichegegenAnfahrensichern,–beimLagernzulässigeTragfähigkeit(Fach-undFeld-

lasten)beachten.

DieAufstellungundderUmbauvonPalettenregalensolltedahernurdurchunterwiesenePersonenunterBeachtungderAuf­bau-undBetriebsanleitungdesHerstellerserfolgen.EinewesentlicheVoraussetzungfürdieStandsicherheitderRegaleist,dasssiesenkrechterrichtetwerden.FernersindsiemiteinanderodermitgeeignetenBauwerksteilenzuverbinden.

DurchgängeinPalettenregalenmüsseneinelichteHöhevonmindestens2,0maufweisen.DielichteHöhevonDurchfahrtenmussinAbhängigkeitvondenjeweilseinge-setztenFördermitteln(z.B.Gabelstapler)bemessensein.

Fachlast

Fach- und Feldlast bei einem Palettenregal Palettenregal mit Durchschiebesicherung

FachlastDieFachlastistdiejenigeLast,dievoneinerRegalsei-teausineinFacheinge-brachtwerdenkann.

FeldlastDieFeldlastistdieSummederFachlastenineinemFeld,wobeiinderRegeleinegleichmäßigverteilteLastzugrundegelegtwird.

Fachlast

Fachlast

Fachlast

Feld

last

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Lagern von Transportgütern

AlsAuflagenfürdiePalettendieneninderRegelQuer-träger,dieindieRegalstützeneingehängtwerden.DieseRahmenteilemüssengegenAushebengesichertsein.DadieSicherungselementefürdieauftretendenKräftebe-messenseinmüssen,empfiehltessich,nurdievomRegal-herstellerhierfürangebotenenBauteilezuverwenden.Palettenregale,diemitnichtleitliniengeführtenFörder-mitteln,z.B.Gabelstaplern,be-oderentladenwerden,müssenanihrenEckbereichen–auchandenDurchfahrten–durcheinenmindestens0,3mhohen,gelb/schwarzzukennzeichnendenAnfahrschutzgesichertsein.DerAnfahr-schutzmussdieüblicherweiseauftretendenStoßenergienaufnehmenkönnen.ErmussimBodenverankertseinunddarfkeineVerbindungzumRegalgerüsthaben.

DieSeitenvonPalettenregalen,dienichtfürdasBe-undEntladenvorgesehensind,müssengegenHerabfallenvonLagergutgesichertsein.DieSicherungmussauchandenoberstenAblagenmindestens0,5mhochsein,d.h.dieSeitenstützenmüssendieoberstenPalettenauflagenummindestens0,5müberragen.

DoppelregalekönnenvonzweiSeitenbeladenwerden.IndiesenFällensindVorkehrungengegendasDurchschie-benvonLadungseinheitenzutreffen,z.B.dadurchdasszwischenbeidenRegaleneinSicherheitsabstandvonmin-destens100mmeingehaltenwirdoderDurchschiebesiche-rungen,z.B.Zaun,ProfilleistenoderT-Träger,angebrachtwerden.BereicheüberRegaldurchgängenmüssensoge-staltetsein,dasseinHerabfallenvonLadeeinheitenundeinHindurchfallenvonLagergutverhindertwird,z.B.durchentsprechendeEinlegeböden.

BeimLagernmussdiezulässigeTragfähigkeit(Fach-undFeldlast)beachtetwerden.

Anfahrschutz an Regalen

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Lagern von Transportgütern

PalettenAusführungen von Paletten UnterderSammelbezeichnung„Flachpalette“werdenalleüblichenPalettenniedrigerBauhöhe,imGegensatzzuz.B.Gitterboxpaletten,zusammengefasst.

FlachpalettenwerdenunterschiedeninEinwegpalettenundDauerpaletten.UnterdenDauerpalettenistdieEuro-Palettediegebräuchlichste.

Flachpaletten – EinwegpalettenGroßeBedeutungbeimWarenumschlagimDruckundinderPapierverarbeitendenIndustriehatdieEinwegpalette(auchalsWegwerfpalettebezeichnet).WieihrNamesagt,istihrHaupteinsatzzweckdereinmaligeTransportvonWaren.IsteineEinwegpalettejedochnachdemGebrauchguterhalten,istaucheinweitererEinsatzzulässig.BeiEinwegpalettengibtesgroßePreis-unddementsprechendauchgroßeQualitätsunterschiede.AusdrücklicheBelas-tungsgrenzengibtesnicht;dieTragfähigkeitderPalettemusssichnachdemLadegutrichten.DerVerwendervonEinwegpalettenhatvorallemaufFolgendeszuachten(besondersbeieinererneutenVerwendung):–IstdieverwendeteEinwegpaletteinordnungsgemäßem

Zustand?–GenügtsieinderHolzstärkeundinderQualitätden

Belastungsanforderungen?

Flachpaletten – Euro­PalettenHierunterverstehtmangenormtePaletten(DIN15146)ausHolz,diedurchentsprechendeWahlderHolzart(Hartholz)sowiedurchdieVerarbeitungmehrfachverwendbarsind.DiegenormtenEuro-PalettendürfenunterVoraussetzungeinergleichmäßigverteiltenLastbeiderHandhabungdereinzelnenPalettemitmax.1000kgundimStapelmitins-gesamtmax.4000kgbelastetwerden.Dasbedeutet,esdürfenvierdieserPalettenübereinandergesetztwerden.DieMaximalbelastungvon4000kgsetztsichzusammenausderNutzlastderunterstenPaletteundderLastderdaraufgestapeltenPaletten.

Gitterboxpaletten ImDruckundinderPapierverarbeitendenIndustriewer-denauchhäufigGitterboxpalettenverwendet.SiehabendieGrundflächeeinerEuro-PaletteundeinenAuf­bauausRundstahlgitter,umKleinteileoderMakulaturzulagernundzutransportieren.DerobereRandistsogestaltet,dasssieübereinandergestapeltwerdenkönnen.

Gebrauchsfähigkeit SchadhaftePalettenmüssensofortausdemBetriebent-ferntwerden.HierzumüssenimBetriebeindeutigeAnord-nungengegebensein.Eventuellistessinnvoll,dieÜber-wachungdesPalettenbestandeseinemMitarbeiterzuübertragen.

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Lagern von Transportgütern

Nicht mehr gebrauchsfähig sind Flachpaletten (s. Abb.), wenn 1 einBrettfehlt,schrägoderquergebrochenist,2 mehralszweiBodenrand-,Deckrandbretteroder

einQuerbrettsoabgesplittertsind,dassjeBrettmehralseinNagel-oderSchraubenschaftsichtbarist,

3 einKlotzfehlt,sozerbrochenoderabgesplittertist,dassmehralseinNagel-oderSchraubenschaftsichtbarist,

4 diewesentlichenKennzeichnungenfehlenoderun-leserlichsind,

5 offensichtlichunzulässigeBauteilezurReparaturverwendetwurden(zudünne,zuschmale,zukurzeBretteroderKlötze),

6 derAllgemeinzustandsoschlechtist,dassdieTrag-fähigkeitnichtmehrgewährleistetist(morsche,fauleodermehrereabgesplitterteBretteroderKlötze).

Nicht mehr gebrauchsfähig sind Gitterboxpaletten (s. Abb.), wenn 1 derSteilwinkelaufsatzoderEcksäulenverformtsind,2 dieVorderwandklappenunbeweglichodersoverformt

sind,dasssienichtmehrgeschlossenwerdenkönnen,bzw.wennKlappverschlüssenichtmehrfunktionsfähigsind,

3 derBodenrahmenoderdieFüßesoverbogensind,dassdieBoxpalettenichtmehrgleichmäßigaufdenvierFüßenstehtodernichtmehrohneGefahrgestapeltwerdenkann,

4 dieRundstahlgittergerissensind,sodassdieDraht-endennachinnenoderaußenragen(eineMascheproWanddarffehlen),

5 einBrettfehltodergebrochenist,6 diewesentlichenKennzeichenfehlenoderunleserlich

sind.

Gitterboxpaletten

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Flachpaletten

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Lagern von Transportgütern

Leere Paletten DurchdenerhöhtenMaterialdurchsatznimmtdieAnzahlderverwendetenPalettenständigzu.UnsachgemäßerUm-gangmitleerenPalettenisteinehäufigeUnfallursache.

FolgendeRegelnfürdenrichtigenUmgangsindzubeach-ten:–BeschädigtePalettenumgehendaussondern.–BelastungsgrenzenundPalettengrößenbeachten.–Palettennichthochkant,z.B.anWändenoderSäulen,

aufstellen.–PalettennichtimVerkehrswegoderaufderfreien

BewegungsflächeamArbeitsplatzabstellen.–LagerflächenfürleerePalettenschaffenundkenn-

zeichnen.–LeerePalettennichtzuhochstapeln.–PalettennichtalsPodesteoderTrittstufenverwenden.–Ggf.SicherheitsschuheundSchutzhandschuhetragen.

FürdasAuf­bewahrenleererPalettenmussesklareorgani-satorischeAnweisungenimBetriebgeben(sieheunten).

Palettenlager, Paletten­Sammelstelle InjedemBetrieb,indemvielePalettenanfallen,sollteeseinenfestenPlatzfürleerePalettengeben:einPaletten-lager.Diesessolltebesondersgekennzeichnet,allenbe-kanntseinundgenutztwerden.MöglichkeitenfürPaletten-lagersind:–ineinemAnbauandasBetriebsgelände,dersowohlvom

Betriebalsauchvonaußenzuerreichenist;–aneinergekennzeichnetenStelleimBetriebsraum.Für

dieseAnordnungsprichtsehrviel,wennderBetriebs-raumnichtallzugroßist.Esistjedochdaraufzuachten,dassdurchdieLagerungkeineNotausgänge,Feuerlösch-einrichtungenoderelektrischeAnlagenversperrtwerden.

Wichtigistjedoch,dassdasPalettenlagernichtzuweitvondenProduktionsstättenentferntist,soentstehenkeinelangenWege.IngrößerenBetriebenempfehlensichdes-halbmehrereSammelstellenfürleerePaletten.

Podeste LeerePalettendürfennichtalsPodesteoderTrittstufenvorMaschinenverwendetwerden.EinrichtigesPodestistfestangebrachtundhateinefesteebeneTrittfläche,einebe-stimmteGrößeusw.

Unfallgefahren DieUnfallursachen,dievonPalettenausgehen,beruhenhauptsächlichauf:–BeschädigungenanPaletten(hierkommteszuUnfällen

z.B.durchHolzsplitter),–falschaufgestelltenPaletten,z.B.senkrechtandieWand

(ZuUnfällenkommtes,wenndiesePalettenentwedervonselbstoderdurchAnstoßenumfallen.DasGewichtderPalettenistgroßgenug,umzuschwerenVerlet-zungenandenBeinenoderFüßenzuführen.),

–imVerkehrswegabgestelltenPaletten(StolperunfällemitzumTeilschwerenUnfallfolgen,SturzunfälledurchAbrut-schenusw.),

–falschem,unsachgemäßemStapelnleererPaletten(Ver-letzungendurchherabrutschendeoderherunterfallendePaletten,z.B.amKopfoderandenArmen).

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Lagern von Transportgütern

SchmalganglagerInRegalanlagen,diemitFlurförderzeugenbeschicktwer-den,sinddieGängezwischendenRegalenimAllgemeinennichtsobreit,dassaufjederSeiteeinSicherheitsabstandvonmind.0,50mzwischendemFlurförderzeugbzw.derLastunddemRegalvorhandenist.WerdenGabelstaplerimSchmalganglagereingesetzt,enthältdieUnfallverhütungs-vorschrift„Flurförderzeuge“(DGUVVorschriftD27)Rege-lungen,umauchbeizugeringemSicherheitsabstanddenerforderlichenPersonenschutzzugewährleisten.IndiesenFällenistdurchbaulicheodertechnischeMaßnahmensi-cherzustellen,dasssichimSchmalgangnichtgleichzeitigeinePersonundeinFlurförderzeugaufhalten.TechnischeMaßnahmensindz.B.LichtschrankensystemezurÜber-wachungderZugängezumSchmalgangoderSensorenwieetwaLaserscanner,diedenGefahrbereichinBewegungs-richtungdesFlurförderzeugesüberwachen.

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Gesetze und Verordnungen– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

–Mutterschutzgesetz(MuSchG)–Arbeitsstättenverordnung(ArbStättV)

–Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)

–Straßenverkehrsordnung(StVo)

–VerordnungüberSicherheitundGesundheitsschutzbeidermanuellenHandhabungvonLastenbeiderArbeit(LasthandhabV)

–VerordnungüberSicherheitundGesundheitsschutzbeiderBenutzungpersönlicherSchutzausrüstungenbeiderArbeit(PSA-Benutzungsverordnung–PSA-BV)

Bezugsquellen:Buchhandeloderwww.juris.de

Vorschriften, Regeln und Grundsätze der Unfallversicherungsträger– DGUV Vorschrift A1 – „Grundsätze der Prävention“

– DGUV Vorschrift D6 – „Krane“

– DGUV Vorschrift D27 – „Flurförderzeuge“

– DGUV Regel 104 – „Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)

– DGUV Regel 132 – „Vermeidung von Zündgefahren in-folge elektrostatischer Aufladungen“

– DGUV Regel 181 – „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“

– DGUV Regel 191 – „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“

– DGUV Regel 232 – „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“

– DGUV Regel 233 – „Ladebrücken und fahrbare Rampen“

– DGUV Regel 234 – „Lagereinrichtungen und -geräte“

BezugsquellennachweisNachstehend sind die zu beachtenden staatlichen Regelungen, die Vorgaben der Unfallversicherungsträger sowie relevante Normen aufgelistet.

Bezugsquellennachweis

– DGUV Grundsatz 925 – „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“

– DGUV Grundsatz 939 – „Prüfbuch für kraftbetriebenes Flurförderzeug“

– DGUV Grundsatz 950 – „Prüfbuch für kraftbetätigte Tore“

Bezugsquelle:www.arbeitssicherheit.de

Normen – DIN EN 349 – „Sicherheit von Maschinen – Mindest-

abstände zur Vermeidung des Quetschens von Körper-teilen“

– DIN EN 614­1 – „Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze; Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze“

– DIN EN 619 – „Stetigförderer und Systeme für Stückgut“; Sicherheits- und EMV-Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut

– DIN EN ISO 14122 – „Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“; Teil 1 – 4

– DIN EN ISO 14122­3 – „Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer“

– DIN EN 1726­1 – „Sicherheit von Flurförderzeugen“

– DIN EN 1525 – „Sicherheit von Flurförderzeugen – Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme“

– DIN 18064 – „Gebäudetreppen – Definitionen, Meßregeln, Hauptmaße“

Bezugsquelle:BeuthVerlagGmbH,Burggrafenstraße6,10787Berlin,www.beuth.de

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Stichwortregister

A Anfahrschutz 13,41,45Auffahrrampen,Neigung 18,27

B Bauplanung 14Beleuchtung 14Beleuchtung,Gabelstapler 34 – 35Betriebsanweisung 6,30,32,38,44

E EG-Maschinenrichtlinie 7,34Einwegpaletten 42,46Euro-Paletten 42,46

F Fachlast 44 – 45Fahrausweis 33Fahrerausbildung 33Fahrerrückhaltesystem 34Fässerlagerung 41Feldlast 44 – 45Flächenbelastung 41Flachpaletten 42,46 – 47Fußbodenmaterialien 15Fußböden 14 – 15

G Gabelhubwagen 9,29,42Gabelstapler 31 – 35,42Gabelstaplerfahrer 13,32 – 33Gefährdungsbeurteilung 6,39Geh-Gabelstapler 30Geh-Hochhubwagen 30Gitterboxpaletten 41,46 – 47Glastüren 22

H Hebebühnen 9,36HebenundTragen 7 – 8HebenundTragen,Richtwerte 8Hubwagen 14,23,29

K Kaminstapelung 43KaufvonTransportmitteln 7Kleinteile-Lagerung 41Krane 9,36

L Ladebrücken 16 – 17,30,51Ladebrücken,kraftbetrieben 16 – 17Laderampen 16 – 18Ladevorrichtungen 16 – 18Ladungssicherung 9Lagern 41 – 49

Stichwortregister

Lagerregale 44 – 45LeerePaletten 5,25,48

M Metalltreppen 19 – 20

O OrdnungamArbeitsplatz 10

P Paletten 10,25,32,37,42 – 48Palettenlager 48Palettenregale 44 – 45Paletten-Sammelstelle 48Parkplätze 27Pendeltüren 22Podeste 10,48Prüfung 5,7,9,22,29,30 – 32

34,36,39,42

R Rollenbahnen 36 – 37Rollerfahren 29

S Sägezahnrampen 18Schmalganglager 49Schutzhandschuhe 10,32,34,48Sicherheitsschuhe 10 – 11,32,34,48Stapelbügel 42Stapelhöhe 42 – 43Stapeln 41– 43,48Stapeln,Papierrollen 43Stapelneigung 43Stufenkanten 20

T Tore 22 – 23Tore,kraftbetätigt 22Transferwagen 38 – 39Transporthilfsmittel 6,9Treppen 19 – 21Treppen,Geländer 20Treppen,Handläufe 20Türaustritte 21Türen 21,22 – 25Türen,kraftbetätigt 22

U Übergänge 37,39Unterweisung 6 – 7,39

V Verkehrswege 24 – 27

W Wendeltreppen 21

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Notizen

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Notizen

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BG ETEM

BranchenverwaltungDruckundPapierverarbeitungRheinstraße6–865185Wiesbadenwww.bgetem.de

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

JederUnternehmeristbeiderfürseinenGewerbezweigzu-ständigenBerufsgenossenschaftversichert.AnderSpitzederBerufsgenossenschaftstehenVertreterversammlungundVorstand,diesichzugleichenAnteilenausVertreternderArbeitgeberundArbeitnehmerzusammensetzen.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind: 1. VerhütungvonArbeitsunfällen,Berufskrankheitenund

arbeitsbedingtenGesundheitsgefahren2. LeistungenzurRehabilitationbeiUnfallverletzungen

undBerufskrankheiten3. EntschädigungdurchGeldleistungen

DieErhaltungdesLebensundderGesundheitderMen-schenistoberstesGebotfürdieBerufsgenossenschaften.DeshalbhatderGesetzgeberdenUnfallversicherungsträ-gerndieVerhütungvonUnfällenalsersteundwichtigsteAufgabezugewiesen.DurchdenTechnischenAufsichts-dienstüberwachendieBerufsgenossenschaftendieDurch-führungderUnfallverhütungundberatendieBetriebeundihreMitarbeiterinallenFragenderArbeitssicherheit.

NebenderPräventionistdiezweitewichtigeAufgabediegesundheitlicheWiederherstellungderUnfallverletztenundBerufserkrankten.DieBerufsgenossenschaftenunter-haltenzudiesemZweckeigeneUnfallkrankenhäuser.Rehaberatersorgendafür,dassmöglichstalleVerletztenwiederindasBerufslebeneingegliedertwerden.Zurmedi-zinischenundberuflichenRehabilitationtretendieGeld-leistungen.Essollverhindertwerden,dassjemandwegeneinesArbeitsunfallesodereinerBerufskrankheiteinenfinanziellenSchadenerleidenmuss.WennSieeineFragezurArbeitssicherheithaben,wendenSiesichanIhreBe-rufsgenossenschaft!

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Best

.-Nr.

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BranchenverwaltungDruck und PapierverarbeitungRheinstraße �–������ Wiesbadenwww.bgetem.de

BG ETEM