Post on 10-Nov-2020
1
KAPITA
LMARKTPR
OSPEK
Tnach Schem
a C des Kapitalmarktgesetzes
über das öffentliche Angebot von qualifizierten partiarischen Nachrangdarlehengegenüber der Beerjet Gm
bH
2
ZUSA
MMEN
FASSU
NG
Die nachfolgende Zusamm
enfassung ist als Einleitung zum gegenständlichen
Prospekt zu verstehen und beruht auf den in diesem Prospekt enthaltenen Infor-
mationen. Sie ist daher nur in Zusam
menschau m
it dem Prospekt selbst zu lesen.
Potentielle Anleger (folgend auch „Crowd-Investoren“ genannt) sollten die Ent-
scheidung über den Erwerb der angebotenen Veranlagung auf die zuvor erfolgte,
eingehende Prüfung des gesamten Prospekts unter Einschluss der durch Verw
eis in diesen inkorporierten Anlagen stützen.
1GEGEN
STANDDER
VER
ANLA
GUNG
Gegenstand dieses Angebots ist die Vergabe qualifizierter partiarischer Nach-rangdarlehen. Für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der Beerjet Gm
bH ist geplant, nachrangiges partiarisches Darlehenskapital von Anlegern in Höhe von bis zu EUR 2.500.000 (in W
orten: Euro zwei M
illionen fünfhunderttau-
send) aufzunehmen.
2UNTER
NEH
MEN
SGEGENSTA
NDDER
BEER
JETGMBH
2.1 A
llgemeine A
usführungen
Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichi-
schem Recht m
it dem Sitz in St. Florian bei Linz und der Geschäftsadresse Pum
-m
erinplatz 3, 4490 St. Florian bei Linz, eingetragen im Firm
enbuch des Landesge-richtes Steyr unter FN 405162b.
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entw
icklung, die Erzeu-
gung, die Vermarktung sow
ie der Vertrieb und die Wartung von Schankanlagen,
insbesondere Bierzapfanlagen, sowie der Handel m
it Waren aller Art.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahm
en im In- und Ausland –
mit Ausnahm
e von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Absatz 1 Bankw
esenge-setz – berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszw
eckes notwendig oder
nützlich erscheinen, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen und
Tochtergesellschaften im In- und Ausland, zum
Erwerb sow
ie zur Beteiligung an anderen Unternehm
en und Gesellschaften sowie zur Übernahm
e der Geschäfts-führung und Vertretung solcher Unternehm
en und Gesellschaften.
Mit Notariatsakt vom
20.10.2015 wurde das Stam
mkapital der Beerjet Gm
bH auf EUR 39.000,00 erhöht. Diese Kapitalerhöhung w
urde noch nicht im Firm
en-buch eingetragen. M
it einer Eintragung ist voraussichtlich im Novem
ber 2015 zu rechnen.
Das Stamm
kapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 10.000,00 (nach Durch-führung der Kapitalerhöhung EUR 39.000,00) und ist zur Gänze in bar eingezahlt.
Nach Eintragung der vorbezeichneten Kapitalerhöhung sind Gesellschafter der Beerjet Gm
bH:
22,5%: Herr Ludw
ig Kleinlehner, geboren am 30.03.1967
22,5%: Herr M
ag. Ernst Koller, geboren am 25.08.1964
22,5%: Schuller IT Gm
bH, FN 229735 x
22,5%: Herr M
arkus Weigl, geboren am
07.03.1973
10%: steellook – M
etalltechnik GmbH, FN 433888 x
Die Gesellschaft wurde auf unbestim
mte Zeit errichtet.
KAPITALMARKTPROSPEKT
3
2.2 Produkte &
Stand der Entwicklung
2.2.1 Beerjet 6
Der Beerjet 6 ist nach rund 2 jähriger Entwicklungszeit seit Ende Q1 2015 serien-
reif. Ziel der Entwicklung w
ar eine stabile, anwenderfreundliche und praxistaug-
liche Hochleistungszapfmaschine zu konstruieren, die im
Echtbetrieb mit allen
äußeren Einflüssen wie Tem
peratur des Bieres, Bierquelle (Tank oder Fass) Um-
gebungstemperatur, Anw
enderkompetenz so um
gehen kann, dass ein maxim
ales Ergebnis gew
ährleistet werden kann. Der Beerjet 6 ist in der Lage per Knopfdruck
bis zu 6 Bier mit einem
Inhalt von 0,5 Liter in 4-10 Sekunden zu zapfen, inklusive einer absoluten Schaum
kontrolle per Knopfdruck (für unterschiedliche Märkte),
Protokollierung der gezapften Mengen, unterschiedlicher Gebindeform
en wie
Glas oder Becher, Einweg,- oder M
ehrwegbecher, Fass oder Tank. Ein Beerjet 6 ist
somit in der Lage in einer Stunde bis zu 1000 Gebinde Bier m
it einem Fassungs-
vermögen von 0,5 Liter zu zapfen (m
it 2 Bedienpersonen am Gerät).
Als Plattform kom
mt ein Industrie PC m
it Microsoft W
indows Betriebssystem
zur Anw
endung. Somit sind Erw
eiterungen oder Anpassungen an Länderbedingun-gen sehr einfach m
öglich. Die Software erlaubt auch eine erforderliche Fernw
ar-tung um
Updates oder Diagnosen an Geräten in anderen Ländern vornehmen zu
können.
Die Marktreife des aktuellen Produktes w
ird durch Kaufabschlüsse mit nam
haften Kunden in verschiedenen M
ärkten bestätigt. Hinsichtlich Serienproduktion kann jedoch eine Optim
ierung im Bereich der Herstellkosten erreicht w
erden.
Die im Jahre 2014 produzierten Beerjet der Serie A (4 Stück) w
urden bei einer Großveranstaltung in W
ien im Oktober 2014 zum
Einsatz gebracht und auf Pra-xistauglichkeit getestet. Die daraus entstandenen Verbesserungen sind in die Version B eingeflossen die m
it Ende Q1 2015 als Serienprodukt zur Verfügung stand. Serie B zeichnet sich durch kleinere Dim
ension, leichtere Handhabung und kostengünstigere Produktion aus.
2.2.2 Beerjet 6 m
obile
Der Beerjet 6 mobile ist vom
Grundaufbau exakt gleich w
ie die Fixinstallation Beerjet 6, jedoch zusätzlich m
it einem Technikw
agen für den mobilen Einsatz
ausgestattet mit folgenden Spezifikation:
• ein mobiler Technikw
agen mit 4 lenkbaren Schw
erlastrollen
• ein 200/400l UTK (Unterthekenkühler) mit Begleitkühlung
• ein Frisch- und ein Abwassercontainer
• 2x CO2 Flaschen m
it Doppeldruckmanom
eter und Anschlussgarnitur
2.2.3 Beerjet 4
Der Beerjet 4 besitzt denselben Aufbau w
ie Beerjet 6, nur mit 4 Zapfh
ähnen und einer m
ax. Leistung von bis zu 700 Halbe / Stunde. In vielen Gesprächen mit Kun-
den wurde im
mer m
ehr der Wunsch nach einem
kleineren Gerät mit geringeren
Maßen kom
muniziert, um
vor allem bei Fixinstallationen in Stadien vorgegebenen
Platzmöglichkeiten entgegenzukom
men.
2.3 Patente
Am 5. Februar 2014 w
urde unter dem Aktenzeichen A 50086/2014 beim
Öster-reichischen Patentam
t eine Patentanmeldung m
it dem Titel „Schankanlage und
Verfahren zum gleichzeitigen Zapfen von Bier in m
ehrere Gläser“ angemeldet. Im
Laufe des Verfahrens w
urden Ernst Koller, Thomas Schuller, M
arkus Weigl und
Ludwig Kleinlehner als Erfinder genannt. Auf die österreichische Patentanm
el-dung w
urde mit W
irkung vom 15. Juni 2015 das österreichische Patent Nr. 515123
erteilt.
Auf Basis der österreichischen Patentanmeldung w
urde innerhalb der Prioritäts-
KAPITALMARKTPROSPEKT
4
frist am 15. Jänner 2015 die internationale Anm
eldung mit dem
Aktenzeichen PCT/AT2015/050014 eingereicht, w
elche 148 Staaten abdeckt.
3VER
ZINSU
NGD
ERVER
ANLA
GUNG
Der Crowd-Investor erhält eine feste Verzinsung (Basiszins) in Höhe von
• 5,5% p.a. (act/360) bei Angebotslegung bis inklusive 11.12.2015;
• 4,5% p.a. (act/360) bei Angebotslegung nach dem
11.12.2015
DieBerechnungderlaufendenV
erzinsungerfolgtwienachstehend
beschrieben:
Laufende Verzinsung = Darlehensbetrag * Basiszinssatz
Der Darlehensbetrag wird m
it dem Basiszinssatz nach der Zinsberechnungsm
e-thode act/360 verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen sind jew
eils zum 30.6. eines
jeden Jahres zur Zahlung durch die Gesellschaft fällig.
Voraussetzung für die Auszahlung der laufenden Zinsen an den Crowd-Investor
sind jedoch:
• Vorliegen eines positiven Eigenkapitals der Gesellschaft und
• die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags bew
irkt keine Insolvenz der Gesell-schaft und
• das EBITDA der Gesellschaft war im
vorhergehenden Geschäftsjahr positiv.
Soweit eine Auszahlung der laufenden Zinsen am
Zinszahlungstermin aus den
vorgenannten Gründen nicht erfolgt, wird der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag
vorgetragen.
Ein solcherart vorgetragener Zinsenbetrag ist – vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen - zum
nächstmöglichen Zinszah-
lungstermin, an dem
die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind auszuzahlen und w
ird bis dahin mit dem
vereinbarten Basiszinssatz ab dem Zins-
zahlungstermin verzinst.
Zum 31.12.2014 w
eist die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Eigen-kapitalinH
öhevonEUR438.219,62aus.LautU
nternehmensplanung
wird das negative Eigenkapital in den Jahren 2015 und 2016 auf ins-
gesamt rund EU
R 1,2 Millionen ansteigen und sollte durch die Ergeb-
nisse der Folgejahre ausgeglichen werden. D
ie Gesellschaft geht laut U
nternehmensplanung davon aus, dass das negative Eigenkapital im
Geschäftsjahr 2019 ausgeglichen w
erden kann. Aus diesen Gründen
ist zu erwarten, dass erstm
als zum 30.6.2020 eine Auszahlung von
laufenden Zinsen erfolgen wird.
Die Verzinsung beginnt mit dem
ersten Tag des der Annahme des Darlehensver-
trages durch die Gesellschaft folgenden Monats. W
ird der Vertrag gemäß Punkt
3.3 der Darlehensbedingungen („Der Vertrag ist auflösend bedingt durch das Nichterreichen der Funding Schw
elle bis zur Zeichnungsfrist (oder deren Un-terschreiten aufgrund erfolgter Rücktritte bzw
. Widerrufe von Crow
d-Investo-ren binnen der 14-Tagesfrist nach Annahm
e der Darlehensangebote durch die Gesellschaft).“) aufgelöst, erfolgt keine Verzinsung.
Wertsteigerungszinssatz
Darüber hinaus erhält der Crowd-Investor am
Laufzeitende gemäß Punkte 1 und
5 der Darlehensbedingungen (31.12.2022) für das zur Verfügung gestellte Kapital einen W
ertsteigerungszinssatz. Dieser wird w
ie folgt berechnet:
Berechnung des Wertsteigerungszinssatz am
Laufzeitende sowie bei vorzeitiger
Kündigung gemäß Punkt 11 der Darlehensbedingungen:
WSZ = (BA * m
ax(UW; UM
UW)) - DB – AK
KAPITALMARKTPROSPEKT
5
WSZ = W
ertsteigerungszinszahlung
BA = Beteiligungs-Anteil
UW = Unternehm
enswert durch Gutachter
UMUW
= Umsatz-M
ultiple Unternehmensw
ert
AK = anteilige Abwicklungskosten CONDA (15%
)
DB = Eigener Darlehensbetrag
Der „Beteiligungs-Anteil“ eines Crowd-Investors entspricht dem
Verhältnis des Ursprünglichen Beteiligungsanteils eines Crow
d-Investors zur Kapitalbasis (ge-m
äß Bestimm
ungen des Darlehensvertrages). Dabei ermittelt sich der Ursprüng-
liche Beteiligungs-Anteil dem Produkt aus der Darlehensnom
inale pro 1 EUR Darlehensbetrag m
ultipliziert mit dem
vom Crow
d-Investor unter diesem Darle-
hensvertrag geleisteten Darlehensbetrag. Das Darlehensnominale je 1,00 EUR
Darlehensbetrag beträgt EUR 0,0061.
Der Gesellschaft steht es frei, den Darlehensvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit (31.12.2022) im
Falle eines Kontrollwechsels gem
äß Punkt 11 der Darle-hensbedingungen vorzeitig zu kündigen. In diesem
Fall hat die Wertsteigerungs-
zinszahlung zumindest jenem
Betrag zu entsprechen, der (unter Berücksichti-gung der laufenden Verzinsung und vor Abzug der Kosten für die Abw
icklung) erforderlich ist, um
dem Crow
d-Investor eine Verzinsung seines Darlehensbe-trags seit Vertragsabschluss in Höhe von 18%
p.a. zu sichern.
Es wird ausdrücklich darauf hingew
iesen, dass die Kalkulation der Höhe des W
ertsteigerungszinses auf Prognosen beruht und für den Fall des Nichterrei-chens allfälliger Prognosen eine Haftung ausgeschlossen ist.
Der Wertsteigerungszins ist binnen 1 W
oche nach Vorliegen des Gutachtens zur Erm
ittlung des Unternehmensw
erts zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig.
Voraussetzung für die Bezahlung des Wertsteigerungszinssatzes an den
Crowd-Investor sind jedoch:
• Vorliegen eines positiven Eigenkapitals der Gesellschaft und
• die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags bew
irkt keine Insolvenz der Gesellschaft
4
RISIK
OHINWEIS
DEM
ANLEGERISTBEW
USST,DASSD
IEINVESTITIO
NINFO
RMDESN
ACH-
RANGDA
RLEHEN
SNICH
TNURCH
ANCEN
SONDERN
AUCH
RISIKEN
,BISHINZU
EINEM
MÖGLICH
ENTO
TALAU
SFALLD
ESINVESTM
ENTS,M
ITSICH
BRINGT.ESSO
LLENDA
HERN
URCRO
WD-IN
VESTO
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TSPRE-CH
ENDEA
NGEBO
TEZURGEW
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NGEIN
ESNACH
RANGDA
RLEHEN
SABGEBEN
,DIEEIN
ENTO
TALAU
SFALLD
ESINVESTIERTEN
BETRAGS
VERK
RAFTEN
KÖNNEN
UNDW
IRTSCHAFTLICH
NICH
TAUFEN
TSPRE-CH
ENDERÜ
CKFLÜ
SSEAUSD
EMINVESTM
ENTA
NGEW
IESENSIN
D.
Jeder potentielle Anleger hat zu beachten, dass ihn das Risiko des Totalverlusts des geleisteten Darlehensbetrages treffen kann. Es gibt keine w
ie bei Bankein-lagen übliche Einlagensicherung oder sonstige Entschädigungseinrichtung. Da-rüber hinaus kann sich - durch die individuelle Verm
ögenssituation potentieller Anleger bedingt – für Anleger das M
aximalrisiko der persönlichen Insolvenz ver-
wirklichen.
Detaillierte Risikohinweise finden sich unter Punkt 5.3. Es ist für potentielle An-
leger vor dem Fällen der Entscheidung, die im
Prospekt angebotene Veranlagung zu erw
erben, unerlässlich, die gesamten in diesem
Prospekt enthaltenen Risiko-faktoren aufm
erksam zu lesen.
KAPITALMARKTPROSPEKT
6
5ALLGEM
EINEA
USFÜ
HRUNGEN
Alle Angaben dieses Prospektes entsprechen den zum Zeitpunkt der Prospekter-
stellung verfügbaren wirtschaftlichen Daten und der derzeit geltenden rechtli-
chen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Das Investitionskapital der Veranla-
gung dient der direkten operativen Unternehmensfinanzierung.
Weiters handelt es sich um
eine langfristige unternehmerische Veranlagung.
Rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Rahm
enbedingungen können sich w
ährend der Laufzeit dieser Veranlagung daher ändern, mit der Folge, dass auch
weitere rechtliche oder w
irtschaftliche Risiken, die heute nicht erkennbar sind, auftreten können oder realisiert w
erden.
Bei den im Prospekt allfällig w
iedergegebenen Annahmen, M
einungen, Unter-nehm
ensplanungen und Aussichten handelt es sich ausschließlich um M
einun-gen und Prognosen der Geschäftsführung der Beerjet Gm
bH zum Zeitpunkt der
Prospekterstellung.
Die Gültigkeit des Kapitalmarktprospektes ist auf Österreich beschränkt und w
ur-de von keiner W
ertpapierkomm
ission oder Aufsichtsbehörde in Österreich oder sonstige W
eise empfohlen.
Im Falle irgendw
elcher Zweifel über den Inhalt oder die Bedeutung der in diesem
Prospekt erhaltenen Inform
ationen sollte jeder Anleger eine befugte und ent-sprechend sachverständige Person zurate ziehen, die auf die Beratung für den Erw
erb von derartigen Veranlagungen spezialisiert ist.
Die Veranlagung bietet besondere Chancen, aber auch erhebliche Risiken, die über die Chancen und Risiken anderer, z. B. festverzinslicher Verm
ögensanlagen von Em
ittenten bester Bonität (zB. Deutsche Staatsanleihen), deutlich hinausge-hen. Jeder Anleger sollte daher vor der Investitionsentscheidung insbesondere die Darstellung der w
esentlichen Chancen und Risiken der vorliegenden Veran-lagung beachten.
Der nachstehende Kapitalmarktprospekt enthält alle w
esentlichen Angaben und Inform
ationen für das gegenständliche Veranlagungsangebot und wurde ge-
mäß den Vorschriften des österreichischen Kapitalm
arktgesetzes nach dessen in Anlage C enthaltenen Schem
a C von der Emittentin (Beerjet Gm
bH) erstellt. Diese Zusam
menfassung sollte lediglich als Einleitung zum
Prospekt verstanden w
erden.
Jedem Anleger w
ird empfohlen, seiner Entscheidung über eine Anlage den ge-
samten Prospekt m
itsamt Beilagen zugrunde zu legen. Dieser Prospekt liegt in
deutscher Sprache auf. Im Falle, dass Ansprüche w
egen eines fehlerhaften Pro-spekts geltend gem
acht werden, sind etw
aige Kosten der Übersetzung von dem-
jenigen zu tragen, der die Ansprüche behauptet.
KAPITALMARKTPROSPEKT
7
INHALTSV
ERZEICHNIS
1GEGEN
STANDDERV
ERANLAGU
NG
2
2UNTERN
EHMEN
SGEGENSTA
NDDERBEERJETGM
BH
2
2.1ALLGEM
EINEAU
SFÜHRU
NGEN
...................................................22.2
PRODUKTE&
STANDDEREN
TWICK
LUNG ..................................3
2.2.1 Beerjet 6 ..............................................................................................................................3
2.2.2 Beerjet 6 m
obile ...............................................................................................................32.2.3
Beerjet 4 ..............................................................................................................................32.3
PATENTE ......................................................................................3
3VERZIN
SUNGD
ERVERA
NLAGU
NG
4
4RISIK
OHINWEIS
5
5ALLGEM
EINEAU
SFÜHRU
NGEN
6
1ANGA
BENÜBERJEN
E,WELCH
EGEMÄSSD
EN§§8
UND11H
AFTEN
10
1.1EM
ITTENTIN
DERV
ERANLAGU
NG ............................................10
1.2PRO
SPEKTK
ONTRO
LLOR ..........................................................10
1.3BERATERU
NDVERTRIEBSPA
RTNER ........................................11
2ANGA
BENÜBERD
IEVERA
NLAGU
NG
11
2.1DIEV
ERANLAGU
NGSBED
INGU
NGEN
,INSBESO
NDERED
IEAUS-
STATTUNGD
ERVERA
NLAGU
NG ...............................................11
2.1.1 Vertragliche Grundlage der Veranlagung ............................................................11
2.1.2 Art der Veranlagung ....................................................................................................12
2.1.3 Darlehensbedingungen .............................................................................................12
2.1.4 Verw
endungszweck des Darlehens......................................................................22
2.1.5 Verzinsung .......................................................................................................................22
2.1.6 Übertragungsm
öglichkeit und Abtretungsmöglichkeit ................................23
2.1.7 Laufzeit .............................................................................................................................24
2.1.8 Kündigung ........................................................................................................................24
2.1.9 Qualifizierte Nachrangklausel .................................................................................25
2.1.10 Sonstiges ..........................................................................................................................25
2.2ZA
HL-,EIN
REICHUNGS-U
NDHINTERLEGU
NGSSTELLEN
........252.3
ÜBERSICH
TÜBERD
IEALLEN
FALLSBISH
ERAUSGEGEBEN
EN
VERM
ÖGEN
SRECHTE ................................................................25
2.4RECH
TSFORM
DERV
ERANLAGU
NG(A
NTEILS-,GLÄ
UBIGER-
RECHTO
DERM
ISCHFO
RM),GESA
MTBETRA
G,STÜCK
ELUNG
SOWIEZW
ECKDESA
NGEBO
TES ...............................................262.4.1
Investition in die Weiterentw
icklung von Produkten (Status quo und geplante Schritte) .........................................................................................................26
2.4.2 Durchführung von M
arketingtätigkeiten und Vertriebsaufbau ................27
2.4.3 Handelszw
ischenfinanzierung ...............................................................................272.4.4
Aufwendung im
Zusamm
enhang mit dem
Geschäftsbetrieb ...................272.4.5
Mögliche Investition in Forschung und Entw
icklung .....................................272.5
ARTD
ERVERA
NLAGU
NG(O
FFENEO
DERGESCH
LOSSEN
E FO
RM) ........................................................................................27
2.6ARTU
NDANZA
HLSO
NSTIGERV
ERANLAGU
NGS-
GEMEIN
SCHAFTEN
DESEM
ITTENTEN
ODERSO
NSTIGER
VERA
NLAGU
NGSGEM
EINSCH
AFTEN
,DIEAU
FDIE
VERA
NLAGU
NGV
ONEIN
FLUSSSEIN
KÖNNEN
........................272.7
ANGA
BEDERBÖ
RSEN,ANDEN
ENDIEV
ERANLAGU
NG,D
IE GEGEN
STANDDESÖ
FFENTLICH
ENANGEBO
TESIST,UND
SONSTIGEW
ERTPAPIERED
ESEMITTEN
TENBEREITS
NOTIEREN
ODERGEH
ANDELTW
ERDEN
....................................282.8
ALLFÄ
LLIGEHAFTU
NGSERK
LÄRU
NGEN
DRITTERFÜ
RDIE
VERA
NLAGU
NG .........................................................................28
2.9PERSO
NEN
,DIEDASA
NGEBO
TFESTÜBERN
OMMEN
HABEN
ODERDA
FÜRGA
RANTIEREN
.......................................28
KAPITALMARKTPROSPEKT
8
2.10ANGA
BENGEM
ÄßSCH
EMAA,KAPITEL3BIS5BZW
. SCH
EMAB3U
ND4Ü
BERDIEPERSO
NEN
,DEN
ENDASAU
S DEREM
ISSIONERW
ORBEN
EKAPITA
LZURW
IRTSCHAFTLICH
EN
VERFÜ
GUNGZU
FLIEßT,SOFERN
DIESEPERSO
NEN
NICH
T MITD
EMEM
ITTENTEN
IDEN
TISCHSIN
D ..................................28
2.11DIEAU
FDIEEIN
KÜNFTED
ERVERA
NLAGU
NGERH
OBEN
EN
STEUERN
(Z.B.KAPITA
LERTRAGSTEU
ER,AUSLÄ
NDISCH
E QUELLEN
STEUERN
) ..................................................................282.11.1
Investor (= natürliche Person) stellt Kapital aus seinem
Privatvermögen zur Verfügung ..............................................................................29
2.11.2 Investor (= natürliche Person) stellt Kapital aus seinem
Betriebs-verm
ögen zur Verfügung: .........................................................................................292.11.3
Investor (= im Inland ansässige juristische Person) .......................................30
2.12ZEITRAU
MFÜ
RDIEZEICH
NUNG ...............................................30
2.13ETW
AIGEBESCH
RÄNKUNGEN
DERH
ANDELBA
RKEITD
ER ANGEBO
TENEN
VERA
NLAGU
NGU
NDMARK
T,AUFD
EMSIE
GEHANDELTW
ERDEN
KANN. ....................................................30
2.14VERTRIEBS-U
NDVERW
ALTU
NGSK
OSTEN
,MANAGEM
ENT-
KOSTEN
,JEWEILSN
ACHHÖHEU
NDVERRECH
NUNGSFO
RM ..31
2.15ANGA
BEDERBEW
ERTUNGSGRU
NDSÄ
TZE ..............................322.16
ANGA
BEALLFÄ
LLIGERBELASTUNGEN
....................................322.17
NÄHEREBESTIM
MUNGEN
ÜBERD
IEERSTELLUNGD
ES RECH
NUNGSA
BSCHLUSSESU
NDETW
AIGER
RECHEN
SCHAFTSBERICH
TE .....................................................322.18
BESTIMMUNGEN
ÜBERD
IEAUSSCH
ÜTTU
NGU
ND
VERW
ENDUNGD
ESJAHRESÜ
BERSCHUSSES/
JAHRESGEW
INNES ....................................................................32
2.19LETZTERRECH
ENSCH
AFTSBERICH
TSAMTBESTÄ
TIGUNGS-
VERM
ERK ...................................................................................33
2.20DA
RSTELLUNGD
ESKAU
FPREISESDERV
ERANLAGU
NG
SAMTA
LLERNEBEN
KOSTEN
....................................................332.21
ARTU
NDUMFANGEIN
ERABSICH
ERUNGD
ER VERA
NLAGU
NGD
URCH
EINTRA
GUNGIN
ÖFFEN
TLICHE
BÜCH
ER .....................................................................................33
2.22ANGA
BEÜBERZU
KÜNFTIGEW
ERTENTW
ICKLUNGEN
DER
VERA
NLAGU
NG .........................................................................33
2.23BED
INGU
NGEN
UNDBERECH
NUNGD
ESAUSGA
BEPREISES FÜ
RVERA
NLAGU
NGEN
,DIEN
ACHSCH
LUSSD
ER ERSTEM
ISSIONBEGEBEN
WERD
EN ..........................................34
2.24ANGA
BENÜBERA
LLFÄLLIGEBEZU
GSRECHTED
ER VORH
ANDEN
ENANLEGERU
NDDEREN
BEZUGSPREISEIM
FALLEEIN
EERHÖHUNGD
ESVERA
NLAGU
NGSV
OLUMEN
S, ANGA
BEN,IN
WELCH
ERFORM
DIESU
BSTANZ-U
ND
ERTRAGSZU
WÄCH
SEDERBESTEH
ENDEN
ANLEGER
GEGENÜBERD
ENNEU
ENANLEGERN
GESICHERTSIN
D ...........34
2.25DA
RLEGUNGD
ERMÖGLICH
KEITEN
UNDKOSTEN
EINER
SPÄTEREN
VERÄ
UßERU
NGD
ERVERA
NLAGU
NG ....................34
2.25.1 Übertragungsm
öglichkeit .........................................................................................342.25.2
Kündigung ........................................................................................................................342.25.3
Kosten bei Abwicklung der Unternehm
enswertbeteiligung ......................35
2.26LEISTU
NGEN
DERV
ERWALTU
NGSGESELLSCH
AFTU
NDDIE
DAFÜ
RVERRECH
NETEN
KOSTEN
.............................................352.27
KÜNDIGU
NGSFRISTEN
SEITENSD
ERVERW
ALTU
NGS-
GESELLSCHAFTEN
.....................................................................352.28
BESTIMMUNGEN
ÜBERD
IEABW
ICKLUNGU
NDDIE
STELLUNGD
ERANLEGERIM
INSO
LVEN
ZFALL ..........................35
2.29WERTPA
PIERKEN
NNUMMER(FA
LLSVORH
ANDEN
). ...............36
3ANGA
BENÜBERD
ENEM
ITTENTEN
36
3.1FIRM
AUNDSITZD
ESEMITTEN
TEN,UNTERN
EHMEN
S-GEGEN
STAND
.............................................................................363.2
DARSTELLU
NGD
ERRECHTLICH
ENUNDWIRTSCH
AFTLICH
EN
VERH
ÄLTN
ISSEDESEM
ITTENTEN
,INSBESO
NDEREA
NGA
BEN
ZUMGRU
NDKAPITA
LODERD
EMGRU
NDKAPITA
LENTSPRE-
CHEN
DEN
SONSTIGEN
GESELLSCHAFTSK
APITA
L,DESSEN
STÜ
CKELU
NGSA
MTBEZEICH
NUNGETW
AIGER
VERSCH
IEDEN
ERGATTUNGEN
VONANTEILSRECH
TEN ..........36
KAPITALMARKTPROSPEKT
9
3.2.1 Gesellschafterstruktur ...............................................................................................36
3.2.2 Nachrangige Darlehen ................................................................................................37
3.2.3 Förderungen und Darlehen ......................................................................................37
3.2.4 Patente ..............................................................................................................................37
3.3MITGLIED
ERDERO
RGANED
ERGESCHÄFTSFÜ
HRU
NG,
DERV
ERWALTU
NGU
NDDERAU
FSICHT(N
AME,STELLU
NG) ...38
3.4ANGA
BEDERA
NTEILSEIGN
ER,DIEIN
DERGESCH
ÄFTSFÜ
H-
RUNGD
ESEMITTEN
TENUNMITTELBA
RODERM
ITTELBAR
EINEBEH
ERRSCHEN
DERO
LLEAUSÜ
BENODERAU
SÜBEN
KÖNNEN
.....................................................................................383.5
DERLETZTEJA
HRESA
BSCHLUSSSA
MTETW
AIGER
LAGEBERICH
TEUNDBESTÄ
TIGUNGSV
ERMERK
(E) .................39
4ANGA
BENÜBERD
IEDEPO
TBANK(FA
LLSVORH
ANDEN
)39
5SO
NSTIGEA
NGA
BENZU
RVERA
NLAGU
NG
39
5.1ARTU
NDUMFANGD
ERLAUFEN
DEN
INFO
RMATIO
NEN
DER
ANLEGERÜ
BERDIEW
IRTSCHAFTLICH
EENTW
ICKLUNGD
ERVERA
NLAGU
NG .........................................................................39
5.2SO
NSTIGEA
NGA
BEN,DIEFÜ
RDEN
ANLEGERERFO
RDERLICH
SIN
D,UMSICH
EINFU
NDIERTESU
RTEILIMSIN
NED
ES §7A
BS.1KMGZU
BILDEN
........................................................395.3
RISIKEN
......................................................................................405.3.1
Risiko Nachrangigkeit des Darlehens / Nachrangklausel.............................415.3.2
Risiken aus Förderverträgen ....................................................................................425.3.3
Fungibilität der Veranlagung ...................................................................................425.3.4
Risiken aus der Verwertung von Lebensversicherungen und
Bausparverträgen .........................................................................................................435.3.5
Allgemeines Bonitätsrisiko aus dem
Darlehensvertrag ...............................435.3.6
Bonitätsbeeinflussende Risiken der Darlehensnehmerin ..........................43
5.3.7 M
anagementrisiken ....................................................................................................44
5.3.8 Schlüsselpersonenrisiken ........................................................................................44
5.3.9 Risiko der Verw
endung der Darlehensmittel ...................................................44
5.3.10 Risiko von Interessenskonflikten ..........................................................................44
5.3.11 Keine M
ittelverwendungskontrolle ......................................................................44
5.3.12 Außergew
öhnliche Ereignisse, Höhere Gewalt / nicht
vorhersehbare Ereignisse ........................................................................................445.3.13
Vertragserfüllungsrisiko ............................................................................................455.3.14
Risiko der Kostenentwicklung .................................................................................45
5.3.15 Risiko ausbleibender Verkaufserfolg ....................................................................45
5.3.16 Platzierungsrisiko .........................................................................................................45
5.3.17 W
ährungsrisiko ..............................................................................................................455.3.18
Länderrisiko ....................................................................................................................465.3.19
Missbrauchsrisiko.........................................................................................................46
5.3.20 Verw
ässerungsrisiko ..................................................................................................465.3.21
Besondere Risiken bei Investitionen auf Kredit ..............................................465.3.22
Steuerliche Risiken ......................................................................................................465.3.23
Klumpenrisiko, keine Risikodiversifizierung .....................................................46
5.3.24 Inflationsrisiko ................................................................................................................47
5.3.25 Ausfall w
ichtiger Vertragspartner .........................................................................475.3.26
Betriebsunterbrechung..............................................................................................475.3.27
Versicherungsrisiken ...................................................................................................475.3.28
Finanzierungsrisiken ..................................................................................................485.3.29
Persönliche Haftung...................................................................................................485.3.30
Risiko des Totalverlustes/Maxim
ales Risiko .....................................................48
6KONTRO
LLVERM
ERKDESPRO
SPEKTK
ONTRO
LLORS
50
BEILAGE1:ZEICH
NUNGSSCH
EIN
51
BEILAGE2:BILA
NZD
ESJAHRES2014
52
BEILAGE3:GESELLSCH
AFTSV
ERTRAG
59
KAPITALMARKTPROSPEKT
10
1ANGA
BEN
ÜBER
JENE,W
ELCHEGEM
ÄSSD
EN
§§8UND11H
AFTEN
Jedem Anleger (im
Folgenden auch „Crowd-Investor“ oder „Darlehensgeber“ oder
„DG“) haften für den Schaden, der ihm im
Vertrauen auf die Prospektangaben oder die sonstigen nach dem
Kapitalmarktgesetz (im
Folgenden kurz KMG) erfor-
derlichen Angaben (§ 6), die für die Beurteilung der Wertpapiere oder Veranla-
gungen erheblich sind, entstanden ist,
• der Emittent für durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden seiner Leu-
te oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur Prospekterstellung herangezo-gen w
urde, erfolgte unrichtige oder unvollständige Angaben,
• der Prospektkontrollor von Prospekten für Veranlagungen für durch eigenes grobes Verschulden oder grobes Verschulden seiner Leute oder sonstiger Per-sonen, deren Tätigkeit zur Prospektkontrolle herangezogen w
urde, erfolgte un-richtige oder unvollständige Kontrollen und
• derjenige, der im eigenen oder im
fremden Nam
en die Vertragserklärung des Anlegers entgegengenom
men hat und der Verm
ittler des Vertrages, sofern die in Anspruch genom
mene Person den Handel oder die Verm
ittlung von Wertpa-
pieren oder Veranlagungen gewerbsm
äßig betreibt und sie oder ihre Leute die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben im
Sinne der Z 1 oder der Kon-trolle gekannt haben oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben.
Ausdrücklich wird darauf hingew
iesen, dass gemäß § 11 Abs 6 KM
G die Höhe der Haftpflicht gegenüber jedem
einzelnen Anleger, sofern das schädigende Verhal-ten nicht auf Vorsatz beruhte, begrenzt ist durch den von ihm
bezahlten Erwerb-
spreis, zuzüglich Spesen und Zinsen ab Zahlung des Erwerbspreises. Die Höhe der
Haftung ist sohin begrenzt mit den Sum
me der vom
Darlehensgeber eingezahl-ten Beträge zuzüglich der entsprechenden Zinsen.
Gemäß § 11 Abs 7 KM
G müssen Ansprüche der Anleger nach KM
G bei sonstigem
Ausschluss binnen zehn Jahren nach Beendigung des prospektpflichtigen Ange-botes gerichtlich geltend gem
acht werden.
FürVerm
ögensschäden,diedemAnlegerauseinerfehlerhaftenAuf-
klärung oder Beratung entstehen, besteht eine Haftung nur in Fällen
groberFahrlässigkeitoderVorsatz.
Es wird ausdrücklich darauf hingew
iesen, dass etwaige prognostizierte Renditen
von der Haftung nicht erfasst sind und dafür auch ausdrücklich jede Haftung aus-geschlossen w
ird.
Es haften gemäß § 8 und 11 KM
G wie folgt:
1.1Em
ittentinderVeranlagung
Die Emittentin der Veranlagung ist die Beerjet Gm
bH (im Folgenden auch „Gesell-
schaft“, „Darlehensnehmerin“ oder „DN“). Die Prospekthaftung der Beerjet Gm
bH ergibt sich aus § 11 Abs 1 Z 1 KM
G.
1.2 Prospektkontrollor
Der Prospekt wurde von der CONFIRM
Wirtschaftsprüfung Gm
bH, Hochstraße 1, 4060 Leonding, Austria auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert. CONFIRM
W
irtschaftsprüfung GmbH hat den Prospekt gem
äß § 8 Abs 2 KMG „als Prospekt-
kontrollor“ unterfertigt. Die Haftung des Prospektkontrollors gründet auf § 11 Abs 1 Z 2a KM
G. Nach dieser Bestimm
ung haftet der Prospektkontrollor von Prospek-ten für Veranlagungen für durch eigenes grobes Verschulden oder grobes Ver-schulden seiner Leute oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur Prospektkon-trolle herangezogen w
urde, erfolgte unrichtige oder unvollständige Kontrollen.
KAPITALMARKTPROSPEKT
11
1.3BeraterundV
ertriebspartner
Die Beerjet GmbH bedient sich Verm
ögensberatern, Dienstnehmer der Gesell-
schaft sowie sonstiger Personen und Gesellschaften, w
elche über die entspre-chende Genehm
igung zum Vertrieb dieser Veranlagung verfügen. Zum
Zeitpunkt der Prospektkontrolle stehen bereits zw
ei Personen fest, welche m
it dem Ver-
trieb der Veranlagung beauftragt werden:
• CONDA AG, FN 388264b, Donau-City-Straße 6, 1220 Wien, team
@conda.eu,
ww
w.conda.eu
Gewerbliche Verm
ögensberatung, ausgenomm
en die Vermittlung von Personal-
krediten, ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherun-
gen.
• Zenith GmbH, Europaplatz 4, FN 393231g, A-4020 Linz, offi
ce@zenith.at, w
ww
.zenith.at
Gewerbliche Verm
ögensberatung mit Berechtigung zur Verm
ittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form
Versicherungsmakler und Berater in Versi-
cherungsangelegenheiten, GISA 15298232
Weitere Personen stehen noch nicht fest, sodass sie noch nicht benannt w
erden können.
Die von der Gesellschaft autorisierten Vermittler der Veranlagung, sofern die in
Anspruch genomm
enen Personen den Handel oder die Vermittlung von Veranla-
gungen gewerbsm
äßig betreiben, haften, wenn sie gem
äß § 11 Abs. 1 Z 3 KMG die
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 KM
G gekannt haben oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingew
iesen, dass etwaige prognostizierte Renditen
von der Haftung nicht erfasst sind. Für Vermögensschäden, die dem
Anleger aus einer fehlerhaften Aufk
lärung oder Beratung entstehen, besteht eine Haftung
nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Dem Verm
ittler ist es untersagt eine Steuerberatung durchzuführen. Bei Aussa-gen des Verm
ittlers in diesem Zusam
menhang handelt es sich daher lediglich um
eine Erläuterung des Prospektinhaltes, w
obei darauf hingewiesen w
ird, dass ihm
eine Prüfung der Prospektangaben auf deren Richtigkeit nur in einem begrenzten
Rahmen (Plausibilitätsprüfung) m
öglich ist. Der Vermittler hat keine Inkassovoll-
macht.
2ANGA
BEN
ÜBER
DIEV
ERANLA
GUNG
2.1DieV
eranlagungsbedingungen,insbesonderedieAusstattungderV
eranlagung
2.1.1VertraglicheGrundlagederV
eranlagung
Für die Veranlagung sind die Regelungen des Vertrages über eine Beteiligung am
Unternehmenserfolg in Form
eines partiarischen Nachrangdarlehens sowie die
Regelungen des Antrages (in der Folge auch „Zeichnungsschein“ genannt) maß-
geblich. Das angeführte Vertragswerk ist in Punkt 2.1.3 in diesem
Prospekt, der Zeichnungsschein ist als Beilage ./1 vollinhaltlich w
iedergegeben.
Mit der Stellung eines Antrages auf ein qualifiziertes Nachrangdarlehen bringt
der Crowd-Investor zum
Ausdruck, dass er Kenntnis vom Inhalt dieses Prospektes
und des Darlehensvertrages sowie von den Regelungen des Zeichnungsscheins
(sofern Zeichnung nicht über die Website erfolgt) hat und diese als Grundlage der
angestrebten Veranlagung anerkennt.
Der Vertrag komm
t durch Gegenzeichnung des Antrages durch die Darlehensneh-m
erin zustande.
KAPITALMARKTPROSPEKT
12
2.1.2ArtderV
eranlagung
Die Veranlagung besteht aus der Gewährung eines qualifizierten partiarischen
Nachrangdarlehens an die Darlehensnehmerin (Beerjet Gm
bH). Hinsichtlich der detaillierten Ausgestaltung des Rangrücktritts w
ird auf Punkt 8 des Darlehens-vertrages verw
iesen.
Der Darlehensbetrag des qualifizierten Nachrangdarlehens hat zumindest
EUR 100,00 zu betragen.
Eine Annahme des Angebots eines Crow
d-Investors auf Abschluss des Nach-rangdarlehens durch die Gesellschaft erfolgt im
eigenen völlig freien Er-m
essen der Gesellschaft nach Erreichen der Fundingschwelle (sofern die
Fundingschwelle erreicht w
urde und sich die Gesellschaft entschieden hat, das Angebot des Crow
d-Investors auf Abschluss des Nachrangdarlehens anzunehm
en) durch Übermittlung eines Em
ails an die vom Crow
d-Inves-tor bei Registrierung auf der W
ebsite bzw. im
Zeichnungsschein bekanntge-gebene Em
ail-Adresse nach entsprechender Bekanntgabe des Zeichnungs-schlusses auf der W
ebsite. Die Gesellschaft behält sich die Ablehnung von Angeboten von Crow
d-Investoren ohne weitere Gründe vor. Crow
d-Investo-ren, deren Angebote abgelehnt w
erden, erhalten kein Email zur Annahm
e ih-res Angebots und w
erden, nach Möglichkeit, gesondert per Em
ail verständigt. Ab Annahm
e der Angebote haben die Crowd-Investoren das Recht, binnen 14 Ta-
gen von dem solcherart geschlossenen Darlehensvertrag zurück zu treten. Der
Darlehensvertrag steht weiters unter der auflösenden Bedingung, dass durch
Rücktritte von Crowd-Investoren der Gesam
tdarlehensbetrag unter die Funding Schw
elle fällt; diesfalls hat die Gesellschaft keine Zinsen zu zahlen.
2.1.3 D
arlehensbedingungen
Nachstehend werden die Darlehensbedingungen w
iedergegeben:
KAPITALMARKTPROSPEKT
13
DA
RLEHN
ENSBED
INGU
NGEN
VERTRA
GÜBEREIN
EBETEILIGUNGA
MUNTERN
EHMEN
SERFOLG
INFO
RMEIN
ESPARTIA
RISCHEN
NACH
RANGD
ARLEH
ENS
zwischen
Beerjet GmbH
Pumm
erinplatz 3, 4490 St. Florian bei Linz, Oberösterreicheingetragen im
Firmenbuch des Landesgericht Steyr unter FN 405162b
[nachfolgend „Gesellschaft“ genannt]
und
[Name Partei (lt. Angaben auf der CONDA W
ebseite oder am Zeichungsschein)]
[Wohnsitz/Sitz, sonstiges Identifizierung]
[nachfolgend „Crowd-Investor“ genannt]
1ZU
SAMMEN
FASSU
NGV
ERTR
AGS
GEGENSTA
NDUNDKONDITIO
NEN
Darlehensbetrag: [Darlehnensbetrag]
Basiszinssatz: 5,5 % p.a. (act/360) bei Angebotslegung bis inkl. 11.12.2015
4,5 % p.a. (act/360) bei Angebotslegung nach dem
11.12.2015Wertsteigerungszins(Laufzeitende/K
ündigung):
Unternehmensw
ert gem. Punkt 5.1
Alt-Gesellschafter (bereits berücksichtigend den im
Zuge der Kapitalerhö-hung vom
20.10.2015 neu beitretenden Gesellschafters steellook – Metalltechnik
GmbH):
Kleinlehner Ludwig, geb. 30.03.1967,
Koller Ernst, Mag., geb. 25.08.1964,
Schuller IT GmbH
Weigl M
arkus, geb. 07.03.1973
steellook – Metalltechnik Gm
bH
Zeichnungsfrist: 31.07.2016, 24:00 Uhr CETFunding Schw
elle: EUR 50.000,00Laufzeitende: 31.12.2022Zinszahlungsterm
in: 30.6.U
msatz-M
ultiplikator: 1,38D
arlehensnominale pro 1,00 EU
R Darlehensbetrag: EUR 0,0061
Verlängerungsoptionsfrist:3 M
onateFundingLim
it:EUR 2.500.000,00
2VORBEM
ERKUNGEN
2.1 Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft m
it beschränkter Haftung nach ös-terreichischem
Recht mit dem
Sitz in St. Florian bei Linz und der Geschäftsadres-se Pum
merinplatz 3, 4490 St. Florian bei Linz, eingetragen im
Firmenbuch des
Landesgerichtes Steyr unter FN 405162b. Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung, die Erzeugung, die Verm
arktung sowie der Vertrieb und die W
artung von Schankanlagen, insbesondere Bierzapfanlagen, sow
ie der Handel mit W
aren aller Art.
2.2 Die Gesellschaft beabsichtigt, für Zw
ecke der Unternehmensfinanzie-
rung qualifiziert nachrangige, unverbriefte, partiarische Darlehen (kurz „Nach-
rangdarlehen“) aufzunehmen.
2.3 Zu diesem
Zweck lädt die Gesellschaft Crow
d-Investoren einerseits über eine von der Crow
d-Investment Plattform
der CONDA AG zur Verfügung gestell-te W
ebsite (nachfolgend „Website“) und andererseits über Verm
ittler (wie zum
Beispiel gew
erbliche Vermögensberater) ein, sich für ein solches Nachrangdarle-
14
DA
RLEHN
ENSBED
INGU
NGEN
hen zu interessieren und ein Angebot zur Gewährung eines solchen Nachrang-
darlehens an die Gesellschaft zu stellen. Die Annahme dieser Angebote und daher
die Aufnahme des Nachrangdarlehens durch die Gesellschaft hängt u.a. davon ab,
ob der in Punkt 1 genannte Mindestbetrag („Funding Schw
elle“) durch die An-gebote der Crow
d-Investoren erreicht wird.
2.4 Die Gesellschaft w
ird im Rahm
en des gegenständlichen Crowd-Inves-
tings Nachrangdarlehen höchstens bis zu einem in Punkt 1 genannten Gesam
tbe-trag („FundingLim
it“) von Crowd-Investoren aufnehm
en und akzeptieren.
2.5 Der Crow
d-Investor gewährt m
it dem vorliegenden Vertrag der Gesell-
schaft ein nachrangiges, unbesichertes partiarisches Darlehen. Ein Darlehen ver-m
ittelt keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft und die Zah-lungsansprüche des Crow
d-Investors sind qualifiziertnachrangig, das heißt
insbesondere, dass die Gesellschaft Zahlungen jeweils nur sow
eit bzw. nur dann
ausführen wird, sow
eit die Durchführung der jeweiligen Zahlung keine Insolvenz
der Gesellschaft bewirkt und nicht zu einem
Insolvenzgrund führt und kein ne-gatives Eigenkapital vorliegt. Im
Gegenzug erhält der Crowd-Investor Anspruch
auf einen Zins einerseits, dessen Auszahlung zusätzlich abhängig vom Gew
inn der Gesellschaft ist, und andererseits einen W
ertsteigerungszins bei Endfälligkeit und etw
aiger vorzeitiger Kündigung aufgrund eines Kontrollwechsels bzw
. bei Aufnahm
e eines Surrogatskapitals. DEM
CROWD-IN
VESTO
RISTBEWUSST,
DASSDIEIN
VESTITIO
NIN
FORM
DESN
ACHRA
NGDA
RLEHEN
SNICH
TNURCH
ANCEN
SONDERN
AUCH
RISIKEN
,BISHINZU
EINEM
MÖGLI-
CHEN
TOTALAU
SFALLD
ESINVESTM
ENTS,M
ITSICHBRIN
GT.ESSOLLEN
DA
HERN
URCRO
WD-IN
VESTO
RENEN
TSPRECHEN
DEA
NGEBO
TEZUR
GEWÄHRU
NGEIN
ESNACH
RANGDA
RLEHEN
SABGEBEN
,DIEEIN
ENTO
-TALAU
SFALLD
ESINVESTIERTEN
BETRAGSV
ERKRA
FTENKÖNNEN
UND
WIRTSCH
AFTLICH
NICH
TAUFEN
TSPRECHEN
DERÜ
CKFLÜ
SSEAUSD
EM
INVESTM
ENTA
NGEW
IESENSIN
D.
2.6 Der Crow
d-Investor stellt das Angebot zur Gewährung des Nachrangdar-
lehens an die Gesellschaft und wird gleichzeitig (als Teil dieses Angebots) den
entsprechend angebotenen Darlehensbetrag entweder über die Bezahlfunktion,
wie näher auf der W
ebsite beschrieben, oder durch Überweisung auf ein im
Zeichnungsschein benanntes Konto zahlen. Im
Fall der Annahme des Angebots
durch die Gesellschaft wird der Darlehensbetrag an die Gesellschaft ausgezahlt,
ansonsten wird der vom
Crowd-Investor gezahlte Darlehensbetrag an den ent-
sprechenden Crowd-Investor refundiert.
2.7 Crow
d-Investoren können während der unter Punkt 1 bekanntgegebe-
nen Zeichnungsfrist Angebote zur Zeichnung von Nachrangdarlehen abgeben. Die Zeichnungsfrist kann von der Gesellschaft im
Fall einer vorzeitigen Erreichung der Funding Schw
elle und/oder des Funding Limits verkürzt w
erden, ebenso kann die Zeichnungsfrist von der Gesellschaft bis zu der in Punkt 1 genannte Verlän-gerungsoptionsfrist verlängert w
erden. Der Crowd-Investor bleibt w
ährend der (allenfalls verkürzten oder verlängerten) Zeichnungsfrist an sein Angebot gebun-den.
2.8 Durch die Ausw
ahl eines Betrages, den der Crowd-Investor in Form
des Nachrangdarlehens investieren w
ill und entsprechender Bestätigung durch An-klicken des Bestätigen-Buttons auf der W
ebsite, auf der sich der Crowd-Investor
zuvor registriert hat, gibt der Crowd-Investor ein Angebot auf Abschluss eines
Darlehensvertrages zur Gewährung eines Nachrangdarlehens gem
äß den Be-stim
mungen dieses Vertrages ab. Alternativ kann das Angebot auf Abschluss
eines Darlehensvertrages zur Gewährung eines Nachrangdarlehens gem
äß den Bestim
mungen dieses Vertrages auch schriftlich durch Übersendung eines Zeich-
nungsscheins an die Gesellschaftsadresse abgegeben werden. Eine Annahm
e des Angebots eines Crow
d-Investors auf Abschluss des Nachrangdarlehens durch die Gesellschaft erfolgt im
eigenen völlig freien Ermessen der Gesellschaft nach
Erreichen der Fundingschwelle (sofern die Fundingschw
elle erreicht wurde und
sich die Gesellschaft entschieden hat, das Angebot des Crowd-Investors auf Ab-
schluss des Nachrangdarlehens anzunehmen) durch Überm
ittlung eines Emails
an die vom Crow
d-Investor bei Registrierung auf der Website bzw
. im Zeichnungs-
schein bekanntgegebene Email-Adresse. Die Gesellschaft behält sich die Ableh-
nung von Angeboten von Crowd-Investoren ohne w
eitere Gründe vor. Crowd-In-
vestoren, deren Angebote abgelehnt werden, erhalten kein Em
ail zur Annahme
ihres Angebots und werden, nach M
öglichkeit, gesondert per Email verständigt.
15
DA
RLEHN
ENSBED
INGU
NGEN
Ab Annahme der Angebote haben die Crow
d-Investoren das Recht, binnen 14 Tagen von dem
solcherart geschlossenen Darlehensvertrag zurück zu treten. Der Darlehensvertrag steht w
eiters unter der auflösenden Bedingung, dass durch Rücktritte von Crow
d-Investoren der Gesamtdarlehensbetrag unter die Funding
Schwelle fällt; diesfalls hat die Gesellschaft keine Zinsen zu zahlen.
2.9 Diese Vorbem
erkungen sind ein integraler Bestandteil dieses Vertrags.
3ZEICH
NUNGSFR
IST,AUFLÖ
SENDE
BED
INGU
NG,D
AUER
UNDRÜCK
ZAHLU
NG
3.1 Der Crow
d-Investor gewährt der Gesellschaft ein qualifiziert nachrangi-
ges, partiarisches Darlehen gemäß den Bestim
mungen dieses Vertrags in Höhe
des vom Crow
d-Investor auf der Website durch Anklicken des Bestätigen-Buttons
bzw. des auf dem
Zeichnungsschein ausgewählten und im
Anschluss gezahl-ten Betrages. Die Gesellschaft nim
mt den Antrag durch die Übersendung einer
Annahme-Em
ail an.
3.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, die Zeichnungsfrist zum
Erreichen der Funding Schw
elle bis zur in Punkt 1 genannten Verlängerungsoptionsfrist zu ver-längern. Der Crow
d-Investor ist an sein Angebot während der gesam
ten (allenfalls solcherart verlängerten) Zeichnungsfrist gebunden.
3.3 Der Vertrag ist auflösend bedingt durch das Nichterreichen der Funding
Schwelle bis zur Zeichnungsfrist (oder deren Unterschreiten aufgrund erfolgter
Rücktritte bzw. W
iderrufe von Crowd-Investoren binnen der 14-Tagesfrist nach
Annahme der Darlehensangebote durch die Gesellschaft).
3.4 Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit bis zu dem
in Punkt 1 genannten Laufzeitende.
3.5 Am
Ende der in Punkt 1 genannten Vertragslaufzeit ist das Nachrangdar-lehen sam
t aller bis dahin aufgelaufener und nicht bezahlter Zinsen zur (Rück-)
Zahlung an den Crowd-Investor auf das vom
Crowd-Investor im
Rahmen seiner
Registrierung auf der Website oder am
Zeichnungsschein bekanntgegebene Bankkonto (oder eines anderen vom
Crowd-Investor m
ittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der W
ebsite bekanntgegebenen Kontos) fällig. Jegliche Zahlung der Gesellschaft auf das vom
Crowd-Investor auf der W
ebsite der CONDA regist-rierte (und jew
eils aktualisierte) Konto hat für die Gesellschaft schuldbefreiende W
irkung.
4
DARLEH
ENSB
ETRAG
4.1 Der Crow
d-Investor leistet einen Darlehensbetrag in Höhe des auf der W
ebsite bzw. am
Zeichnungsschein von ihm ausgew
ählten Betrages (nachfol-gend „D
arlehensbetrag“). Der Darlehensbetrag ist vom Crow
d-Investor bei Stellung seines Angebots schuldbefreiend an das auf der W
ebsite bzw. am
Zeich-nungsschein angegebene Konto zu zahlen. Nach entsprechendem
Eingang des vom
Crowd-Investor zu leistenden Darlehensbetrags hat die Gesellschaft im
Fall der Angebotsannahm
e keine weiteren Ansprüche gegen den Crow
d-Investor auf Zahlung des Darlehensbetrags (K
EINEN
ACHSCH
USSPFLICH
T).
4.2 Für die Zeichnung des Nachrangdarlehens außerhalb der W
ebsite fallen Provisionen an. Diese Provisionen w
erden gesondert zwischen dem
Crowd-Inves-
tor und dem jew
eiligen Vermittler vereinbart.
4.3 Die Höhe der m
it diesem Nachrangdarlehen zusam
menhängenden
Kosten finden Sie im Kapitalm
arktprospekt der Gesellschaft unter dem Punkt
„Vertriebs- und Verwaltungskosten, M
anagementkosten, jew
eils nach Höhe und Verrechnungsform
“.
DA
RLEHN
ENSBED
INGU
NGEN
16
5ZIN
SEN
5.1Begriff
sbestimmungen
Für Zwecke dieses Vertrags haben die nachfolgenden Begriffe die ihnen nachfol-
gend zugewiesene Bedeutung:
„Wertsteigerungszins“(U
nternehmensw
ertbeteiligung):
Der „Wertsteigerungszins“ berechnet sich durch M
ultiplikation des Beteili-gungs-Anteils m
it dem Unternehm
enswert oder dem
Umsatz-M
ultiple-Unter-nehm
enswert (je nachdem
welcher W
ert höher ist) abzüglich dem Gesam
tbetrag des Nachrangdarlehens unter diesem
Darlehensvertrag.
Von dem solcherart erm
ittelten Betrag sind anteilig je Crowd-Investor, die im
Zusam
menhang m
it der Abw
icklung des Wertsteigerungszinses verbun-
denen Kosten für die Nutzung der Website (entspricht 15 %
des Wertsteige-
rungszinses vor Berücksichtigung der Abwicklungskosten abzuziehen.
„UrsprünglicherBeteiligungs-A
nteileinesCrowd-Investors“:
Der Ursprüngliche Beteiligungs-Anteil eines Crowd-Investors entspricht dem
Pro-dukt aus der Darlehensnom
inale pro 1 EUR Darlehensbetrag gemäß Punkt 1 m
ul-tipliziert m
it dem vom
Crowd-Investor unter diesem
Darlehensvertrag geleisteten Darlehensbetrag.
„Beteiligungs-Anteil“:
Der „Beteiligungs-Anteil“ eines Crowd-Investors entspricht dem
Verhältnis des Ursprünglichen Beteiligungsanteils eines Crow
d-Investors zur Kapitalbasis der Gesellschaft (w
ie nachfolgend definiert).
„KapitalbasisderGesellschaft“:
Die „Kapitalbasis der Gesellschaft“ ist die Summ
e aus (i) dem Stam
mkapital der
Gesellschaft (ausgenomm
en jenes Anteils des Stamm
kapitals, der nach Unter-zeichnung dieses Darlehensvertrages aus Gesellschaftsm
itteln dotiert wurde)
und (ii) der Summ
e sämtlicher Ursprünglicher Beteiligungs-Anteile von Crow
d-In-vestoren im
Zusamm
enhang mit ausgegebenen qualifizierten Nachrangdarlehen
zur Finanzierung über Crowd-Investing.
Dabei ist jedoch Folgendes zu berücksichtigen:
Eine Erhöhung des Stamm
kapitals nach dem Tag der Angebotsstellung durch den
Crowd-Investor ist nur sow
eit zu berücksichtigen, soweit eine effektive Kapita-
lerhöhung durchgeführt wird. W
eiters ist das Stamm
kapital in der Berechnung der Kapitalbasis nur sow
eit zu berücksichtigen, bis das Verhältnis zwischen (i)
Stamm
kapitalerhöhungsbetrag und (ii) Investitionsbetrag (also Summ
e aus ein-gezahltem
Stamm
kapital, in die Kapitalrücklage geleisteter Zahlungen und weite-
rer Zuflüsse mit Eigenkapitalcharakter oder eigenkapitalähnlichem
Charakter, wie
etwa beispielsw
eise Gesellschafterzuschüsse, Gesellschafterdarlehen, atypisch stille Beteiligungen, Substanzgenussrechte, sofern diese der Gesellschaft m
it einem
Kündigungsverzicht von mindestens 5 Jahren zur Verfügung gestellt w
er-den) m
aximal der Darlehensnom
inale pro 1 EUR Darlehensbetrag gemäß Punkt 1
entspricht.
„UMSATZ“
bedeutet Umsatz der Gesellschaft im
jeweils vorhergehenden Geschäftsjahr ge-
mäß § 231 Abs 2 Z 1 UGB bzw
. § 231 Abs 3 Z 1 UGB.
„Um
satz-Multiple U
nternehmensw
ert“
bedeutet ein auf Grundlage des jeweils letzten Jahresabschlusses der Gesell-
schaft ermittelter W
ert des Unternehmens der Gesellschaft durch M
ultiplika-tion des UM
SATZES mit dem
in Punkt 1 festgelegten UMSATZ-M
ultiplikator, zuzüglich säm
tlicher während der Vertragslaufzeit an Gesellschafter durchge-
führte Brutto-Ausschüttungen, abzüglich der Netto-Finanzverbindlichkeiten der
DA
RLEHN
ENSBED
INGU
NGEN
17
Gesellschaft am Bew
ertungsstichtag, wobei jedoch die Finanzverbindlichkeiten
der Gesellschaft unter diesem Darlehensvertrag (sow
ie weiteren partiarischen
qualifizierten Nachrangdarlehensverträgen mit anderen Crow
d-Investoren, die in derselben Em
ission abgeschlossen wurden) als Ausnahm
e von der allgemeinen
Regel nicht abzuziehen sind.
„Unternehm
enswert“
bedeutet den zum Stichtag (also entw
eder dem Stichtag der Kündigung gem
äß Punkt 11.1 oder dem
in Punkt 1 genannten Laufzeitende) gemäß Fachgutach-
ten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kam
mer der
Wirtschaftstreuhänder zur Unternehm
ensbewertung KfS/BW
1 in der jeweils
aktuellsten Fassung (bei Abschluss dieses Darlehensvertrages ist dies die am
26.4.2014 beschlossene Fassung) ermittelten W
ert des Unternehmens der Ge-
sellschaft. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass der Equity Value zu erm
itteln ist (also der Unternehm
enswert abzüglich der Netto-Finanzverbindlichkeiten der
Gesellschaft am Bew
ertungsstichtag, wobei jedoch die Finanzverbindlichkeiten
gemäß diesem
Darlehensvertrag (sowie w
eiteren partiarischen qualifizierten Nachrangdarlehensverträgen m
it anderen Crowd-Investoren, die in derselben
Emission abgeschlossen w
urden) als Ausnahme von der allgem
einen Regel nicht abzuziehen sind). W
eiters sind sämtliche w
ährend der Vertragslaufzeit an Gesellschafter durchgeführte Brutto-Ausschüttungen hinzuzurechnen. Der Un-ternehm
enswert ist jew
eils binnen 8 Wochen ab dem
Stichtag von einem von der
Gesellschaft beauftragten unabhängigen Wirtschaftstreuhänder auf Kosten der
Gesellschaft zu ermitteln.
5.2LaufendeV
erzinsung
Laufende Verzinsung = Darlehensbetrag * Basiszinssatz
Der Darlehensbetrag wird m
it dem in Punkt 1 genannten Basiszinssatz gem
äß Punkt 1 verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen sind jew
eils zu dem in Punkt 1 genann-
ten Zinszahlungstermin eines jeden Jahres zur Zahlung durch die Gesellschaft
fällig. Die Verzinsung beginnt mit dem
ersten Tag des der Annahme des Darle-
hensvertrages durch die Gesellschaft folgenden Monats. W
ird der Vertrag gemäß
Punkt 3.3 aufgelöst, erfolgt keine Verzinsung. Voraussetzung für die Auszahlung der laufenden Zinsen an die Crow
d-Investoren ist (kumulativ zur Erfüllung der
Voraussetzung gemäß Punkt 8) auch, dass das EBITDA der Gesellschaft im
vor-hergehenden Geschäftsjahr positiv w
ar. Soweit eine Auszahlung der laufenden
Zinsen am Zinszahlungsterm
in aus den vorgenannten Gründen nicht erfolgt, wird
der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag vorgetragen.
Ein solcherart vorgetragener Zinsenbetrag ist – vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen – zum
nächstmöglichen Zinszah-
lungs-Termin, an dem
die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, auszuzahlen und w
ird bis dahin mit dem
in Punkt 1 genannten Basiszinssatz ab dem
ursprünglichen Zinszahlungstermin verzinst.
5.3Wertsteigerungszinssatzam
Laufzeitende sow
iebeivorzeitigerKündigunggem
äßPunkt11
WSZ = BA * m
ax(UW; UM
UW) - DB - AK
WSZ = W
ertsteigerungszinszahlung
BA = Beteiligungs-Anteil
UW = Unternehm
enswert durch Gutachter
UMUW
= Umsatz-M
ultiple Unternehmensw
ert
AK = anteilige Abwicklungskosten CONDA (15%
)
DB = Eigener Darlehensbetrag
DA
RLEHN
ENSBED
INGU
NGEN
18
Im Fall einer vorzeitigen Kündigung des Nachrangdarlehens durch die Gesell-
schaft gemäß Punkt 11 sow
ie am Laufzeitende dieses Darlehensvertrages (siehe
Punkt 1) hat der Crowd-Investor zusätzlich Anspruch auf eine W
ertsteigerungs-zinszahlung in Höhe des W
ertsteigerung-Zinses gemäß Punkt 5.
Im Fall einer vorzeitigen Kündigung gem
äß Punkt 11 muss die W
ertsteigerungs-zinszahlung zum
indest jenem Betrag entsprechen, der (unter Berücksichtigung
der laufenden Verzinsung und vor Abzug der Kosten für die Abwicklung) erfor-
derlich ist, um dem
Crowd-Investor eine Verzinsung seines Darlehensbetrags seit
Vertragsabschluss in Höhe von 18% p.a. zu sichern.
Der Wertsteigerungszins ist binnen 1 W
oche nach Vorliegen des Gutachtens zur Erm
ittlung des Unternehmensw
erts zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig.
5.4Verzugszinsen
Für den Fall eines Verzugs mit der Zahlung nach Kündigung bzw
. nach Laufzei-tende von gem
äß diesem Vertrag an den Crow
d-Investor zu zahlenden Beträgen schuldet die Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 12%
p.a. (act/360).
6INFO
RMATIO
NSU
NDKONTR
OLLR
ECHTE
6.1 Der Crow
d-Investor erhält für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zur vollständigen Rückzahlung aller Darlehensansprüche an den Crow
d-Inves-tor die jew
eiligen Jahresabschlüsse der Gesellschaft (einschließlich Bilanz und der Gew
inn- und Verlustrechnung sowie einer Berechnung und Darstellung des
jeweiligen EBITDAs) spätestens einen M
onat nach Feststellung des Jahresab-schlusses durch die Gesellschafter der Gesellschaft gem
einsam m
it einer Aufstel-lung der jew
eils aktuellen Kapitalbasis der Gesellschaft (und einer beispielhaften Berechnung des Beteiligungs-Anteils je EUR 100 Darlehensforderung). Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen können dem
Crowd-Investor auch elektro-
nisch auf der Website oder per Em
ail (an die vom Crow
d-Investor im Rahm
en sei-
ner Registrierung auf der Website oder im
Zeichnungsschein bekanntgegebene Em
ail-Adresse oder eine andere vom Crow
d-Investor mittels Aktualisierung seiner
Registrierung auf der Website bekanntgegebene Em
ail-Adresse) zur Verfügung gestellt w
erden. Im Fall der Überm
ittlung am Postw
eg erfolgt die Portoübernah-m
e durch den Crowd-Investor. W
eitergehende Informations- und Kontrollrechte
bestehen nicht.
6.2 Die in Punkt 6.1 genannten Rechte stehen dem
Crowd-Investor auch nach
Kündigung des Nachrangdarlehens in dem zur Überprüfung des Zinsanspruchs
erforderlichen Umfang zu.
6.3 Der Crow
d-Investor erhält für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zur vollständigen Rückzahlung quartalsw
eise Reportings über die CONDA Plattform,
beziehungsweise bei Zeichnung des Zeichnungsscheines per Em
ail oder gegen Portoübernahm
e postalisch in Form einer Kurzdarstellung („one-pager“), die die
wesentlichen Ereignisse (zum
Beispiel Umsatz, Personalstand, M
arkt, Konkur-renz, Aktivitäten (inkl. Produktentw
icklung), Marketing & Vertrieb, Forschung &
Entwicklung, etc.) zusam
menfasst.
6.4 Der Crow
d-Investor hat über alle auf der Website, postalisch und/oder
per Email überm
ittelten als vertraulich gekennzeichneten Angelegenheiten der Gesellschaft sow
ie die ihm gem
äß Punkt 6.3 übermittelten Inform
ationen und Unterlagen (sow
eit es sich dabei nicht um Inform
ationen oder Unterlagen han-delt, die aufgrund der Hinterlegung des Jahresabschlusses der Gesellschaft beim
Firm
enbuch öffentlich bekannt sind) Stillschweigen zu bew
ahren.
6.5 Die Crow
d-Investoren und die Gesellschaft vereinbaren, dass während
der Laufzeit dieses Vertrages die Gesellschaft einen Vertrag mit der CONDA AG
unterhält, mit dem
sichergestellt wird, dass die Kom
munikation zw
ischen Unter-nehm
en und Investoren einheitlich für alle Investoren über die CONDA Plattform
erfolgen kann. Es wird festgehalten, dass die dam
it verbundenen Kosten 1,5 %
der Darlehenssumm
e pro Jahr betragen dürfen und von der Gesellschaft getragen w
erden.
DA
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ENSBED
INGU
NGEN
19
7AUSZA
HLU
NGSK
ONTO
7.1 Der Crow
d-Investor verpflichtet sich, die auf der Website registrierte bzw
. im
Zeichnungsschein angegebene Kontoverbindung stets aktuell zu halten bzw.
im Fall einer Änderung der Kontoverbindung die Registrierung auf der W
ebsite entsprechend zu aktualisieren oder CONDA AG m
ittels eingeschriebenen Briefes zu überm
itteln.
7.2 Überw
eisungen durch die Gesellschaft auf ein Bankkonto einer Bank in-nerhalb der Europäischen Union erfolgen kostenfrei, bei Überw
eisungen auf ein Bankkonto bei einer Bank außerhalb der Europäischen Union trägt der Crow
d-In-vestor die Kosten der Überw
eisung.
8
QUALIFIZIER
TENACH
RANGK
LAUSEL
8.1 Der Crow
d-Investor erklärt hiermit gem
äß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass er die Befriedigung seiner Forderungen aus diesem
Darlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im
Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass w
egen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu w
erden braucht. Zahlun-gen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, w
enn ein positives Eigenkapital vorliegt und sow
eit die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz
der Gesellschaft bewirken w
ürde sowie die übrigen Voraussetzungen dieses Ver-
trages, insbesondere jene in Punkt 5.2 erfüllt sind; werden fällige Beträge auf-
grund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung – vor-behaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen – jew
eils zum
nächstmöglichen Term
in und wird der Auszahlungsbetrag bis dahin m
it dem
in Punkt 1 genannten Zinssatz verzinst.
8.2 Etw
aige Ansprüche der Crowd-Investoren können von der Gesellschaft
nicht durch Aufrechnung erfüllt werden, eine etw
aige Aufrechnung durch die Ge-sellschaft w
ird daher ausdrücklich ausgeschlossen.
9VER
PFLICHTU
NGEN
DER
GESELLSCHAFT
9.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, Ausschüttung an Gesellschafter nur
soweit vorzunehm
en oder zuzulassen, soweit die Gesellschaft die dafür auf-
zuwendende Liquidität nicht benötigt, um
laut Cash-Flow-Planung die in den
nächsten 12 Monaten fällig w
erdenden (zuzüglich etwaiger m
angels Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetragener) Forderungen der Crow
d-Investoren im Zusam
men-
hang mit diesem
Vertrag (und in derselben Emission w
ie dieser Vertrag geschlos-senen Nachrangdarlehensverträgen) zu erfüllen.
9.2 Die
Gesellschaft verpflichtet
sich w
eiters, Entgeltzahlungen
an Geschäftsführer, die den dreifachen Betrag des höchsten gem
äß anwendbarem
Kollektivvertrag geregelten Entgelts übersteigen, nur sow
eit vorzunehmen oder
zuzulassen, soweit die Gesellschaft die dafür aufzuw
endende Liquidität nicht benötigt, um
laut Cash-Flow-Planung die in den nächsten 12 M
onaten fällig wer-
denden (zuzüglich etwaiger m
angels Erfüllung der vertraglichen Auszahlungs-voraussetzungen nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetragener) Forderungen der Crow
d-Investoren im Zusam
menhang m
it diesem Vertrag (und
Nachrangdarlehensverträgen, die in derselben Emission geschlossen w
urden) zu erfüllen.
9.3 Für den Fall, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung gem
äß diesem
Punkt 9 verletzt, erhöht sich der von der Gesellschaft gemäß diesem
Vertrag zu zahlende Zinssatz (sow
ohl für die laufende Verzinsung als auch den Verzugszins-satz) um
sechs Prozentpunkte für den Zeitraum der Verletzung.
10ABTR
ETUNGD
ESNACH
RANGD
ARLEH
ENS
DURCH
DEN
CROWDIN
VESTO
R
10.1 Die Abtretung der Rechte aus dem
Nachrangdarlehen durch den Crow
d-Investor ist möglich, doch m
uss der Crowd-Investor der Gesellschaft die
Abtretung sowie die Daten des Abtretungsem
pfängers unverzüglich nach der
DA
RLEHN
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INGU
NGEN
20
Abtretung über eine entsprechende Mitteilung über die W
ebsite mitteilen, um
si-cher zu stellen, dass auch der Abtretungsem
pfänger auf der Website als Crow
d-In-vestor registriert ist. Eine Abtretung an Personen, die nicht auf der W
ebsite als Crow
d-Investoren registriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgter Abtretung hat die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die ihr gem
äß der vorgenannten Mitteilung über die W
ebsite genannte Konto-verbindung des Abtretungsem
pfängers schuldbefreiend zu leisten.
10.2 Eine teilw
eise Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den
Crowd-Investor ist jew
eils nur möglich, w
enn Zinsansprüche gemeinsam
mit
Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages abgetreten werden und
jeweils nur, w
enn Abtretungen hinsichtlich eines Darlehensbetrages von zumin-
dest EUR 100 vereinbart werden.
11AUSSER
ORDEN
TLICHEK
ÜNDIGU
NGSR
ECHTE
DER
GESELLSCHAFT
11.1Kontrollw
echsel
Für den Fall, dass während der Laufzeit dieses Vertrags eine andere (natürliche
oder juristische) Person als (i) die in Punkt 1 genannten Alt-Gesellschafter
oder (ii) ein Angehöriger (im Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesellschafters oder (iii)
eine juristische Person, an der ein Alt-Gesellschafter oder ein Angehöriger (im
Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesellschafters direkt oder indirekt wirtschaftlich und
rechtlich beteiligt ist, mehr als 50%
der Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft erw
irbt (sodass diese Person anschließend auch die Mehrheit der Stim
mrechte
an der Gesellschaft hält) („Kontrollw
echsel“), hat die Gesellschaft das Recht, das Nachrangdarlehen (jedoch nur gem
einsam m
it allen übrigen Nachrangdarle-hen von Crow
d-Investoren, die in derselben Emission gew
ährt wurden) auch vor
Ablauf der Laufzeit vorzeitig aufzukündigen.
11.2VoraussetzungenfürdieAusübungeinesvorzeiti-
genKündigungsrechts
Das vorzeitige Kündigungsrecht gemäß diesem
Punkt 11 kann von der Gesell-schaft jedoch nur ausgeübt w
erden, wenn sichergestellt ist, dass alle Vorausset-
zungen für die Auszahlung des Darlehensbetrags und sämtlicher darauf aufge-
laufener Zinsen sowie die Auszahlung des W
ertsteigerungszinses gemäß Punkt
5.3 erfüllt sind und die Durchführung der entsprechenden Zahlungen daher nicht gem
äß Punkt 8 bzw. 5.2 rückgestellt w
erden müsste.
11.3Kündigungserklärung,FristundFälligkeit
Die entsprechende Aufkündigung erfolgt durch (a) entsprechende M
itteilung auf der W
ebsite und (b) Übermittlung der Kündigung an die Em
ail-Adresse oder Postadresse des Crow
d-Investors (an die vom Crow
d-Investor im Rahm
en seiner Registrierung auf der W
ebsite oder am Zeichnungsschein bekanntgegebene
Email-Adresse oder Postadresse oder eine andere vom
Crowd-Investor m
ittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der W
ebsite bekanntgegebene Email-
Adresse oder Postadresse).
Die Gesellschaft kann ihr außerordentliches Kündigungsrecht gemäß diesem
Punkt 11 binnen 8 W
ochen nach Eintritt des jeweils festgelegten vorzeitigen Kün-
digungsgrundes ausüben. Im Fall einer solchen Aufk
ündigung sind der Darlehens-betrag und die darauf aufgelaufenen Zinsen binnen 1 W
oche nach der Aufkündi-
gung durch die Gesellschaft zur Zahlung fällig.
12SCH
LUSSB
ESTIMMUNGEN
12.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem
Recht. Gerichtsstand für säm
tliche Streitigkeiten aus und im Zusam
menhang m
it diesem Vertrag ist, so-
weit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft.
DA
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ENSBED
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NGEN
21
12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer W
irk-sam
keit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etw
aigen Verzicht auf das vor-genannte Erfordernis. Nebenabreden w
urden außerhalb dieses Vertrages nicht getroffen.
12.3 Sollten einzelne Bestim
mungen dieses Vertrages ganz oder teilw
eise unw
irksam sein oder w
erden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befin-
den, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestim
mungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksam
en Bestimm
ung ist eine solche wirksam
e Bestimm
ung zu vereinbaren, die dem
Sinn und Zweck der unw
irksamen Bestim
mung, insbeson-
dere ihrer wirtschaftlichen Intention entspricht. Im
Falle einer Lücke ist diejenige Bestim
mung zu vereinbaren, die nach dem
Sinn und Zweck dieses Vertrages ver-
einbart worden w
äre, hätte man diesen Punkt von vornherein bedacht.
12.4 Der Crow
d-Investor stimm
t ausdrücklich zu, dass sämtliche seiner im
Zeichnungsschein m
itgeteilten bzw. auf der W
ebsite registrierten Daten von CONDA an die Gesellschaft für Zw
ecke der Annahme dieses Angebots und der
Umsetzung und Gestionierung dieses Darlehensvertrags überm
ittelt werden
dürfen.
12.5 Dieser Vertrag w
ird in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt; im
Falle von Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
12.6 Der Verm
ittler hat keine Inkassovollmacht.
12.7 Dem
Vermittler ist es untersagt eine Steuerberatung durchzuführen. Bei
etwaigen Aussagen in diesem
Zusamm
enhang handelt es sich daher lediglich um
eine Erläuterung des Inhalts des Zeichnungsscheines, wobei darauf hingew
iesen w
ird, dass ihm eine Prüfung der Angaben auf deren Richtigkeit nur in einem
be-grenzten Rahm
en (Plausibilitätsprüfung) möglich ist.
12.8 Die Haftung der Gesellschaft und des Verm
ittlers wird für Schäden auf-
grund leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Davon ausgenomm
en sind Perso-nenschäden gem
äß § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG.
22
2.1.4Verw
endungszweckdesD
arlehens
Die Darlehensmittel dienen der operativen Unternehm
ensfinanzierung, insbe-sondere im
Bereich der Entwicklung, der Erzeugung, der Verm
arktung sowie der
Vertrieb und die Wartung von Schankanlagen, insbesondere Bierzapfanlagen.
Darüber hinaus dienen die Darlehensmittel sonstiger allgem
einer unternehme-
rischer Zwecke.
Auf die konkrete Verwendung der Darlehensm
ittel durch die Darlehensnehmerin
hat der Crowd-Investor keinen Einfluss.
2.1.5Verzinsung
Laufende Verzinsung
Der Crowd-Investor erhält eine feste Verzinsung (Basiszins) in Höhe von
• 5,5% p.a. (act/360) bei Angebotslegung bis inklusive 11.12.2015;
• 4,5% p.a. (act/360) bei Angebotslegung nach dem
11.12.2015
DieBerechnungderlaufendenV
erzinsungerfolgtwienachstehend
beschrieben:
Laufende Verzinsung = Darlehensbetrag * Basiszinssatz
Der Darlehensbetrag wird m
it dem Basiszinssatz nach der Zinsberechnungsm
e-thode act/360 verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen sind jew
eils zum 30.6. eines
jeden Jahres zur Zahlung durch die Gesellschaft fällig.
Voraussetzung für die Auszahlung der laufenden Zinsen an den Crowd-Investor
sind jedoch:
• Vorliegen eines positiven Eigenkapitals der Gesellschaft und
• die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags bew
irkt keine Insolvenz der Gesell-schaft und
• das EBITDA der Gesellschaft war im
vorhergehenden Geschäftsjahr positiv.
Soweit eine Auszahlung der laufenden Zinsen am
Zinszahlungstermin aus den
vorgenannten Gründen nicht erfolgt, wird der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag
vorgetragen.
Ein solcherart vorgetragener Zinsenbetrag ist – vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen - zum
nächstmöglichen Zinszah-
lungs-Termin, an dem
die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind auszuzahlen und w
ird bis dahin mit dem
vereinbarten Basiszinssatz ab dem Zins-
zahlungstermin verzinst.
Zum 31.12.2014 w
eist die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Eigen-kapitalinH
öhevonEUR438.219,62aus.LautU
nternehmensplanung
wird das negative Eigenkapital in den Jahren 2015 und 2016 auf ins-
gesamt rund EU
R 1,2 Millionen ansteigen und sollte durch die Ergeb-
nisse der Folgejahre ausgeglichen werden. D
ie Gesellschaft geht laut U
nternehmensplanung davon aus, dass das negative Eigenkapital im
Geschäftsjahr 2019 ausgeglichen w
erden kann. Aus diesen Gründen
ist zu erwarten, dass erstm
als zum 30.6.2020 eine Auszahlung von
laufenden Zinsen erfolgen wird.
Die Verzinsung beginnt mit dem
ersten Tag des der Annahme des Darlehensver-
trages durch die Gesellschaft folgenden Monats. W
ird der Vertrag gemäß Punkt
3.3 der Darlehensbedingungen („Der Vertrag ist auflösend bedingt durch das Nichterreichen der Funding Schw
elle bis zur Zeichnungsfrist (oder deren Unter-schreiten aufgrund erfolgter Rücktritte bzw
. Widerrufe von Crow
d-Investoren binnen der 14-Tagesfrist nach Annahm
e der Darlehensangebote durch die Ge-sellschaft).“) aufgelöst, erfolgt keine Verzinsung.
KAPITALMARKTPROSPEKT
23
Wertsteigerungszinssatz
Darüber hinaus erhält der Crowd-Investor am
Laufzeitende gemäß Punkte 1 und
5 der Darlehensbedingungen (31.12.2022) für das zur Verfügung gestellte Kapital einen W
ertsteigerungszinssatz. Dieser wird w
ie folgt berechnet:
Berechnung des Wertsteigerungszinssatz am
Laufzeitende sowie bei vorzeitiger
Kündigung gemäß Punkt 11 der Darlehensbedingungen:
WSZ = (BA * m
ax(UW; UM
UW)) - DB – AK
WSZ = W
ertsteigerungszinszahlung
BA = Beteiligungs-Anteil
UW = Unternehm
enswert durch Gutachter
UMUW
= Umsatz-M
ultiple Unternehmensw
ert
AK = anteilige Abwicklungskosten CONDA (15%
)
DB = Eigener Darlehensbetrag
Der „Beteiligungs-Anteil“ eines Crowd-Investors entspricht dem
Verhältnis des Ursprünglichen Beteiligungsanteils eines Crow
d-Investors zur Kapitalbasis (ge-m
äß Bestimm
ungen des Darlehensvertrages). Dabei ermittelt sich der Ursprüng-
liche Beteiligungs-Anteil dem Produkt aus der Darlehensnom
inale pro 1 EUR Darlehensbetrag m
ultipliziert mit dem
vom Crow
d-Investor unter diesem Darle-
hensvertrag geleisteten Darlehensbetrag. Das Darlehensnominale je 1,00 EUR
Darlehensbetrag beträgt EUR 0,0061.
Der Gesellschaft steht es frei, den Darlehensvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit (31.12.2022) im
Falle eines Kontrollwechsels gem
äß Punkt 11 der Dar-lehensbedingungen vorzeitig zu kündigen. In diesem
Fall hat die Wertsteige-
rungszinszahlung zumindest jenem
Betrag entsprechen, der (unter Berücksich-tigung der laufenden Verzinsung und vor Abzug der Kosten für die Abw
icklung) erforderlich ist, um
dem Crow
d-Investor eine Verzinsung seines Darlehensbe-trags seit Vertragsabschluss in Höhe von 18%
p.a. zu sichern.
Es wird ausdrücklich darauf hingew
iesen, dass die Kalkulation der Höhe des W
ertsteigerungszinses auf Prognosen beruht und für den Fall des Nichterrei-chens allfälliger Prognosen eine Haftung ausgeschlossen ist.
Der Wertsteigerungszins ist binnen 1 W
oche nach Vorliegen des Gutachtens zur Erm
ittlung des Unternehmensw
erts zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig.
Voraussetzung für die Bezahlung des Wertsteigerungszinssatzes an den
Crowd-Investor sind jedoch:
• Vorliegen eines positiven Eigenkapitals der Gesellschaft und
• die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags bew
irkt keine Insolvenz der Gesell-schaft
Verzugszinsen
Für den Fall eines Verzugs mit der Zahlung nach Kündigung bzw
. nach Laufzeit-ende an den Crow
d-Investor zu zahlenden Beträgen schuldet die Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 12%
p.a. (act/360).
2.1.6Übertragungsm
öglichkeitundAbtretungsm
öglichkeit
Die Abtretung der Rechte aus dem Nachrangdarlehen durch den Crow
d-Investor ist m
öglich, doch muss der Crow
d-Investor der Gesellschaft die Abtretung sowie
die Daten des Abtretungsempfängers unverzüglich nach der Abtretung über eine
entsprechende Mitteilung über die W
ebsite mitteilen, um
sicher zu stellen, dass auch der Abtretungsem
pfänger auf der Website als Crow
d-Investor registriert ist. Eine Abtretung an Personen, die nicht auf der W
ebsite als Crowd-Investoren re-
KAPITALMARKTPROSPEKT
24
gistriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgter Abtretung hat die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die ihr gem
äß der vorgenannten M
itteilung über die Website genannte Kontoverbindung des Abtre-
tungsempfängers schuldbefreiend zu leisten.
Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen aus dem
Darlehensvertrag durch den Crow
d-Investor ist jeweils nur m
öglich, wenn Zinsansprüche gem
einsam m
it Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages abgetreten w
erden und jew
eils nur, wenn Abtretungen hinsichtlich eines Darlehensbetrages von zum
in-dest EUR 100 vereinbart w
erden.
Aus den vorgenannten Gründen ist z.B. ein geplanter Verkauf nur sehr einge-schränkt m
öglich und kann im Einzelfall ausgeschlossen sein.
2.1.7Laufzeit
Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022.
Am Ende der Vertragslaufzeit ist das Nachrangdarlehen sam
t aller bis dahin auf-gelaufener und nicht bezahlter Zinsen zur (Rück-)Zahlung an den Crow
d-Inves-tor auf das vom
Crowd-Investor im
Rahmen seiner Registrierung auf der W
ebsite oder am
Zeichnungsschein bekanntgegebene Bankkonto (oder eines anderen vom
Crowd-Investor m
ittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der Website
bekanntgegebenen Kontos) fällig. Jegliche Zahlung der Gesellschaft auf das vom
Crowd-Investor auf der W
ebsite der CONDA registrierte (und jeweils aktualisierte)
Konto hat für die Gesellschaft schuldbefreiende Wirkung.
2.1.8Kündigung
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Vertrages ist für die Gesellschaft und den Crow
d-Investor gleichermaßen bis zum
Laufzeitende am 31.12.2022 ausge-
schlossen.
Die Gesellschaft hat jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle eines
Kontrollwechsels gem
äß Punkt 11 der Darlehensbedingungen.
Für den Fall, dass während der Laufzeit des Darlehensvertrages eine andere (na-
türliche oder juristische) Person als (i) die in Punkt 1 des Darlehensvertrages ge-nannten Alt-Gesellschafter oder (ii) ein Angehöriger (im
Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesellschafters oder (iii) eine juristische Person, an der ein Alt-Gesellschafter oder ein Angehöriger (im
Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesellschafters direkt oder indirekt w
irtschaftlich und rechtlich beteiligt ist, mehr als 50%
der Gesellschafts-anteile an der Gesellschaft erw
irbt (sodass diese Person anschließend auch die M
ehrheit der Stimm
rechte an der Gesellschaft hält) („Kontrollwechsel“), hat die
Gesellschaft das Recht, das Nachrangdarlehen (jedoch nur gemeinsam
mit allen
übrigen Nachrangdarlehen von Crowd-Investoren, die in derselben Em
ission ge-w
ährt wurden) auch vor Ablauf der Laufzeit vorzeitig aufzukündigen.
Das vorzeitige Kündigungsrecht gemäß diesem
Punkt 11 der Darlehensbedingun-gen kann von der Gesellschaft jedoch nur ausgeübt w
erden, wenn sichergestellt
ist, dass alle Voraussetzungen für die Auszahlung des Darlehensbetrags und säm
tlicher darauf aufgelaufener Zinsen sowie die Auszahlung des W
ertsteige-rungszinses gem
äß Punkt 5.3 erfüllt sind und die Durchführung der entsprechen-den Zahlungen daher nicht gem
äß Punkt 8 der Darlehensbedingungen rückge-stellt w
erden müsste.
Die entsprechende Aufkündigung erfolgt durch (a) entsprechende M
itteilung auf der W
ebsite und (b) Übermittlung der Kündigung an die Em
ail-Adresse oder Postadresse des Crow
d-Investors (an die vom Crow
d-Investor im Rahm
en seiner Registrierung auf der W
ebsite oder am Zeichnungsschein bekanntgegebene
Email-Adresse oder Postadresse oder eine andere vom
Crowd-Investor m
ittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der W
ebsite bekanntgegebene Email-Ad-
resse oder Postadresse).
Die Gesellschaft kann ihr außerordentliches Kündigungsrecht gemäß Punkt 11
des Darlehensvertrages binnen 8 Wochen nach Eintritt des jew
eils festgelegten vorzeitigen Kündigungsgrundes ausüben. Im
Fall einer solchen Aufkündigung
sind der Darlehensbetrag und die darauf aufgelaufenen Zinsen binnen 1 Woche
nach der Aufkündigung durch die Gesellschaft zur Zahlung fällig.
KAPITALMARKTPROSPEKT
25
2.1.9Qualifi
zierteNachrangklausel
Zum 31.12.2014 w
eist die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR 438.219,62 aus. Laut Unternehm
ensplanung wird das negative
Eigenkapital in den Jahren 2015 und 2016 auf insgesamt rund EUR 1,2 M
illionen ansteigen und sollte durch die Ergebnisse der Folgejahre ausgeglichen w
erden. Die Gesellschaft geht laut Unternehm
ensplanung davon aus, dass das negative Eigenkapital im
Geschäftsjahr 2019 ausgeglichen werden kann. Aus diesen Grün-
den ist zu erwarten, dass bis zum
30.6.2020 keine Auszahlungen von laufenden Zinsen erfolgen w
ird.
Gemäß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung w
ird im Darlehensvertrag vereinbart, dass
ein Anleger die Befriedigung seiner Forderungen aus diesem Darlehensvertrag
erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im
Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass wegen
dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht.
Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenka-
pital vorliegt und soweit die Auszahlung des jew
eils fälligen Betrags keine Insol-venz der Gesellschaft bew
irken würde; sow
ie die übrigen Voraussetzungen des Darlehensvertrages, insbesondere jene in Punkt 5.2 erfüllt sind. W
erden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszah-lung jew
eils zum nächstm
öglichen Termin und w
ird bis dahin mit dem
in Punkt 1 genannten Zinssatz verzinst.
Etwaige Ansprüche der Crow
d-Investoren können von der Gesellschaft nicht durch Aufrechnung erfüllt w
erden, eine etwaige Aufrechnung durch die Gesell-
schaft wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.
2.1.10 Sonstiges
Ausdrücklich festgehalten wird, dass dem
Crowd-Investor keinerlei M
itwirkungs-
befugnisse, Stimm
- und Weisungsrechte hinsichtlich der Darlehensnehm
erin zustehen. Detaillierte Hinw
eise zu den Informations- und Kontrollrechten des
Crowd-Investors w
erden im Punkt 6. des Darlehensvertrages beschrieben.
Der Crowd-Investor ist an Verlusten der Gesellschaft nicht beteiligt.
2.2 Zahl-, Einreichungs- und H
interlegungsstellen
Die Zeichnung kann nur auf Grund eines diesem Prospekt beiliegenden Zeich-
nungsscheins (Beilage 1) oder direkt über die Website w
ww
.conda.eu der Conda AG erfolgen.
Für Investoren, die nicht über die Website sondern m
ittels Zeichnungsschein ein Angebot zur Darlehensgew
ährung stellen, werden Zahlungen nach An-
nahme des Anbots durch die Gesellschaft entsprechend den Bedingungen auf
folgendes Konto bei der Volksbank Oberösterreich fällig: Beerjet GmbH, IBAN
AT584480010103660000, BIC VBWEAT2W
XXX.
Für Investoren, die über die Website der CONDA AG investieren, w
erden die Zah-lungen nach Annahm
e des Anbots durch die Gesellschaft auf folgendes Konto fällig:
Beerjet GmbH, IBAN DE95 5123 0800 6530 4922 88, BIC W
IREDEMM
Da diese Veranlagung nicht durch ein Wertpapier verbrieft ist, gibt es keine Hin-
terlegungsstelle und daher auch keine Depotbank.
2.3Übersichtüberdieallenfallsbisherausgegebenen
Verm
ögensrechte
An die Gesellschaft sind bislang qualifizierte nachrangige Gesellschafterdarlehen m
it unterschiedlichen Laufzeiten mit einer Gesam
tsumm
e von EUR 279.282,23 (Stand 31.10.2015) gegeben w
orden.
Ausführliche Informationen zu den gew
ährten Darlehen und den Darlehens-gebern w
erden im Punkt 3.2.2 des KM
G Prospektes beschrieben.
KAPITALMARKTPROSPEKT
26
2.4Rechtsform
derVeranlagung(A
nteils-,Gläubiger-rechtoderM
ischform),Gesam
tbetrag,Stückelungsow
ie Zweck des A
ngebotes
Die Veranlagung erfolgt in Form einer Gew
ährung eines qualifizierten partiari-schen Nachrangdarlehens.
Im Gegenzug erw
irbt der Anleger einen Anspruch auf Verzinsung des Darlehens-betrages. Es w
ird darauf hingewiesen, dass ein eventuell anfallendes Agio nicht
verzinst wird.
Diese Veranlagung wird im
Volumen von m
aximal EUR 2,500.000,00 ausgege-
ben. Der Mindestdarlehensbetrag pro Anleger beträgt EUR 100,00.
Zweck des Angebots ist die Aufb
ringung des Kapitals für die Darlehensnehmerin
für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.
Die Verwendung der qualifizierten Nachrangdarlehen unterliegt dem
Zweck der
allgemeinen Unternehm
ensfinanzierung und gliedert sich insbesondere in fol-gende Bereiche, w
elche die Kerntätigkeiten bzw. Expansionspläne der Beerjet
GmbH beschreiben:
2.4.1InvestitionindieW
eiterentwicklungvonProdukten
(StatusquoundgeplanteSchritte)
2.4.1.1 Beerjet 6
Der Beerjet 6 ist nach rund 2 jähriger Entwicklungszeit seit Ende Q1 2015 serien-
reif. Ziel der Entwicklung w
ar eine stabile, anwenderfreundliche und praxistaug-
liche Hochleistungszapfmaschine zu konstruieren, die im
Echtbetrieb mit allen
äußeren Einflüssen wie Tem
peratur des Bieres, Bierquelle ( Tank oder Fass) Um-
gebungstemperatur, Anw
enderkompetenz so um
gehen kann, dass ein maxim
ales Ergebnis gew
ährleistet werden kann. Der Beerjet 6 ist in der Lage per Knopfdruck
bis zu 6 Bier mit einem
Inhalt von 0,5 Liter in 4-10 Sekunden zu zapfen, inklusive einer absoluten Schaum
kontrolle per Knopfdruck (für unterschiedliche Märkte),
Protokollierung der gezapften Mengen, unterschiedlicher Gebindeform
en wie
Glas oder Becher, Einweg,- oder M
ehrwegbecher, Fass oder Tank. Ein Beerjet 6 ist
somit in der Lage in einer Stunde bis zu 1000 Gebinde Bier m
it einem Fassungs-
vermögen von 0,5 Liter zu zapfen (m
it 2 Bedienpersonen am Gerät).
Als Plattform kom
mt ein Industrie PC m
it Microsoft W
indows Betriebssystem
zur Anw
endung. Somit sind Erw
eiterungen oder Anpassungen an Länderbedingun-gen sehr einfach m
öglich. Die Software erlaubt auch eine erforderliche Fernw
ar-tung um
Updates oder Diagnosen an Geräten in anderen Ländern vornehmen zu
können.
Die Marktreife des aktuellen Produktes w
ird durch Kaufabschlüsse mit nam
haften Kunden in verschiedenen M
ärkten bestätigt. Hinsichtlich Serienproduktion kann jedoch eine Optim
ierung im Bereich der Herstellkosten erreicht w
erden.
Die im Jahre 2014 produzierten Beerjet der Serie A (4 Stück) w
urden bei einer Großveranstaltung in W
ien im Oktober 2014 zum
Einsatz gebracht und auf Praxis-tauglichkeit getestet. Die daraus entstandenen Verbesserungen sind in die Ver-sion B eingeflossen die m
it Ende Q1 2015 als Serienprodukt zur Verfügung stand. Serie B zeichnet sich durch kleinere Dim
ension, leichtere Handhabung und kos-tengünstigere Produktion aus
2.4.1.2 Beerjet 6 m
obile
Der Beerjet 6 mobile ist vom
Grundaufbau exakt gleich w
ie die Fixinstallation Beerjet 6, jedoch zusätzlich m
it einem Technikw
agen für den mobilen Einsatz
ausgestattet mit folgenden Spezifikation:
• ein mobiler Technikw
agen mit 4 lenkbaren Schw
erlastrollen
• ein 200/400l UTK ( Unterthekenkühler) mit Begleitkühlung
• ein Frisch- und ein Abwassercontainer
• 2x CO2 Flaschen m
it Doppeldruckmanom
eter und Anschlussgarnitur
KAPITALMARKTPROSPEKT
27
2.4.1.3 Beerjet 4
Der Beerjet 4 besitzt denselben Aufbau w
ie Beerjet 6, nur mit 4 Zapfh
ähnen und einer m
ax. Leistung von bis zu 700 Halbe / Stunde. In vielen Gesprächen mit Kun-
den wurde im
mer m
ehr der Wunsch nach einem
kleineren Gerät mit geringeren
Maßen kom
muniziert um
vor allem bei Fixinstallationen in Stadien vorgegebenen
Platzmöglichkeiten entgegenzukom
men.
2.4.2DurchführungvonM
arketingtätigkeitenundVertriebs-
aufbau
Die Durchführung von Marketingtätigkeiten dient dem
Zweck der m
arktrelevan-ten Positionierung und der Abgrenzung des Segm
entes. Marketingtätigkeiten
erfolgen insbesondere im Rahm
en der Teilnahme an M
essen und Veranstaltun-gen, Inserat-Kam
pagnen, Online Marketing Aktivitäten und zielgerichtete B2B
Komm
unikation. Ziel ist, den Bekanntheitsgrad zu steigern und Kundenakquise zu betreiben.
Desweiteren ist geplant, die Vertriebsabteilung der Gesellschaft durch qualifizier-
te Arbeitskräfte personell zu unterstützen und auszubauen.
2.4.3Handelszw
ischenfinanzierung
Die Handelszwischenfinanzierung bezeichnet die Vorfinanzierung des W
arenein-kaufs, explizit jener der Beerjet-Kom
ponenten. Beim Einkauf dieser Kom
ponen-ten erhält m
an bei Abnahme größerer M
engen attraktive Einkaufspreise. Aus diesem
Grund sind die Vorfinanzierung der Produkte sowie die Lagerfinanzierung
erforderlich.
2.4.4 Aufw
endung im Zusam
menhang m
it dem Geschäftsbetrieb
Die Aufwendungen im
Zusamm
enhang mit dem
Geschäftsbetrieb umfassen bei-
spielweise Bürom
ieten, Gehälter, Sachkosten, Werbem
ittel, Produkte, usw.
2.4.5MöglicheInvestitioninForschungundEntw
icklung
Die Beerjet GmbH plant als zukünftige Investition die partielle Beteiligung an der
Forschung und Entwicklung innovativer Schanklösungen.
2.5ArtderV
eranlagung (off
eneodergeschlosseneForm)
Die gegenständliche Veranlagung ist eine offene Veranlagungsform in der
Rechtsform eines qualifizierten partiarischen Nachrangdarlehens.
2.6ArtundA
nzahlsonstigerVeranlagungs-
gemeinschaften des Em
ittenten oder sonstiger Veranlagungsgem
einschaften,dieaufdie VeranlagungvonEinfl
ussseinkönnen
An die Gesellschaft sind bislang qualifizierte nachrangige Gesellschafterdarlehen m
it unterschiedlichen Laufzeiten mit einer Gesam
tsumm
e von EUR 279.282,23 (Stand 31.10.2015) gegeben w
orden.
Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung keine w
eiteren Veranlagungsgem
einschaften.
Ausführliche Informationen zu den gew
ährten Darlehen und den Darlehensge-bern w
erden im Punkt 3.2.2 des KM
G Prospektes beschrieben.
KAPITALMARKTPROSPEKT
28
2.7AngabederBörsen,andenendieV
eranlagung, dieGegenstanddesöff
entlichenAngebotesist,
und sonstige Wertpapiere des Em
ittenten bereits notieren oder gehandelt w
erden
Diese Veranlagung wird nicht an Börsen gehandelt.
2.8 A
llfällige Haftungserklärungen D
ritter für dieV
eranlagung
Es bestehen keine Haftungserklärungen Dritter zugunsten dieser Veranlagung.
2.9 Personen, die das A
ngebot fest übernomm
en ha-ben oder dafür garantieren
Es gibt zurzeit keine Personen, die das Angebot fest übernomm
en haben oder dafür garantieren.
2.10Angabengem
äßSchemaA
,Kapitel3bis5bzw
.Schem
a B 3 und 4 über die Personen, denen das ausderEm
issionerworbeneK
apitalzurwirt-
schaftlichenVerfügungzufl
ießt,soferndiesePer-sonen nicht m
it dem Em
ittenten identisch sind
Die im Rahm
en der gegebenen qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehen aufgebrachten Darlehensbeträge stehen der Gesellschaft als Darlehensnehm
erin in vollem
Ausmaß zu ihrer w
irtschaftlichen Verfügung.
2.11DieaufdieEinkünftederV
eranlagungerhobenenSteuern(z.B.K
apitalertragsteuer,ausländischeQuellensteuern)
Die steuerliche Konzeption dieses Investments beruht auf der aktuellen österrei-
chischen Rechtslage. Die nachfolgend angeführten abgabenrechtlichen Bestim-
mungen beziehen sich auf die derzeit geltende Fassung der relevanten Bestim
-m
ungen des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2014 und des Steuerreformgesetzes
2015/2016.
Zinszahlungen stellen im Sinne des österreichischen Einkom
mensteuergeset-
zes aus Sicht des Investors Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw
Einkünfte aus Betriebsverm
ögen dar. Zinsen werden definiert als von der Laufzeit abhängige
Vergütungen für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals. Demnach
zählen hierzu alle Vermögensm
ehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung
Entgelte für eine Kapitalnutzung darstellen.
Das österreichische Einkomm
ensteuergesetz unterscheidet folgende Arten der Besteuerung von Kapitaleinkünften:
a) Besteuerung durch Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) durch die im Inland
belegene kontoführende Stelle.
b) Isolierte Besteuerung mit einem
Fixzinssatz von 25% bzw
. 27,5% (Quasi-End-
besteuerung)
c) Hinzurechnung der Einkünfte zur übrigen Bemessungsgrundlage (Tarifb
esteu-erung)
Die Darlehen aus der gegenständlichen Veranlagung komm
t ein KEST-Abzug bzw
Besteuerung mit 25%
bzw. 27,5%
nicht zur Anwendung. Diese unterliegen
grundsätzlich dem progressiven Einkom
mensteuertarif und w
erden mit einem
Steuersatz von bis zu 50%
, ab 2016 mit bis zu 55%
besteuert.
KAPITALMARKTPROSPEKT
29
Die folgenden Ausführungen sind auf Grund der zahlreichen Einflussfaktoren auf die steuerliche Beurteilung nicht erschöpfend und behandeln daher insbesonde-re nicht alle steuerrechtlichen Aspekte, die für den Erw
erb, das Halten oder die Veräußerung der Veranlagung. Sie beziehen sich auf im
Inland ansässige natür-liche und juristische Personen. Jedem
Anleger wird daher em
pfohlen, vor Zeich-nung dieser Veranlagung einen W
irtschaftstreuhänder seines Vertrauens zu konsultieren, um
wirtschaftliche und steuerliche Fragen, insbesondere auch im
Hinblick auf die individuelle Steuersituation, zu klären.
2.11.1Investor(=natürlichePerson)stelltKapitalausseinem
Privatverm
ögenzurVerfügung
Einkünfte aus Darlehen, welche aus dem
Privatvermögen einer im
Inland ansässi-gen natürlichen Person begeben w
urden, unterliegen der Tarifbesteuerung und
werden som
it zum norm
alen Einkomm
ensteuertarif mit bis zu 50%
, ab 2016 mit
bis zu 55% besteuert. W
ährend den Steuerpflichtigen bei der Besteuerung durch Abzug der KESt keine w
eiteren Pflichten treffen, da diese bereits durch das Kre-ditinstitut, w
elches seine Kapitalanlagen verwaltet, erfüllt w
erden, trifft ihn im
Falle der Tarifbesteuerung die Verpflichtung, diese Einkünfte in der Einkom
men-
steuererklärung anzugeben.
Gemäß § 27a Abs 3 EStG sind als Einkünfte die tatsächlich bezogenen Kapitaler-
träge anzusetzen. Es gilt somit das Zuflussprinzip, w
onach nur jene Kapitalerträ-ge als Einkünfte im
Sinne des EStG gelten, welche tatsächlich dem
Investor (Kapi-talgeber) ausbezahlt w
erden.
Wertverluste eines begebenen Privatdarlehens können ua. daraus entstehen,
dass das zur Verfügung gestellte Kapital nicht bzw nicht zur Gänze zurückgezahlt
werden kann. Tritt dieser Fall ein so stellt sich das Them
a einer steuerlichen Ver-lustverw
ertung. Der Verlustausgleich ist Teil der Einkomm
ensdefinition des § 2 Abs 2 EStG, w
onach sich das Einkomm
en aus dem Gesam
tbetrag der betriebli-chen sow
ie außerbetrieblichen Einkünfte nach Ausgleich mit Verlusten und nach
Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ergibt (siehe
SWK-Spezial, Die neue Besteuerung von Kapitalverm
ögen, 86. Jahrgang / Jänner 2011; S. 53ff).
Der Verlustausgleich hat grundsätzlich innerperiodisch (= innerhalb von einem
Jahr) zu erfolgen. Für Wertverluste bei Kapitalanlagen im
Privatvermögen sieht
das EStG nur einen eingeschränkten horizontalen Verlustausgleich (= Ver-lustausgleich m
it positiven Einkünften derselben Einkunftsart) vor. Vertikale Ver-lustausgleiche, also solche m
it anderen Einkunftsarten wie etw
a Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sind nicht zulässig. W
eiters muss der Verlustausgleich
„sortenrein“ erfolgen. Wie bereits zuvor ausgeführt gibt es drei Arten der Besteu-
erung von Kapitalerträgen. Jene Kapitalerträge, bei denen die Besteuerung durch KESt-Abzug und durch Quasi-Endbesteuerung erfolgen, unterliegen einem
Steu-ersatz von 25 %
bzw. von 27,5%
. Jene Kapitalerträge, die der Tarifbesteuerung
unterliegen, werden m
it dem norm
alen Einkomm
ensteuertarif im Zuge der Ver-
anlagung besteuert.
Ein Verlustausgleich kann nur innerhalb derselben Besteuerungsart vorgenom-
men w
erden. Im vorliegenden Fall können dem
nach nur Verlustausgleiche mit
positiven Einkünften aus Kapitalanlagen, welche der Tarifb
esteuerung unterlie-gen vorgenom
men w
erden. Ein Verlustvortrag ist nicht vorgesehen (siehe König, Kapitalertragsteuer ja oder nein, S 119ff).
2.11.2Investor(=natürlichePerson)stelltKapitalausseinem
Betriebsverm
ögenzurVerfügung:
Hierbei handelt es sich um Einkünfte aus Darlehen, w
elche aus dem Betriebsver-
mögen einer im
Inland ansässigen natürlichen Person begeben wurden. Die Be-
steuerung dieser Einkünfte wird im
Rahmen der jew
eiligen Gewinnerm
ittlungsart des Unternehm
ens durchgeführt und unterliegen grundsätzlich der Tarifbesteu-
erung von bis zu 50%, ab 2016 von bis zu 55%
. Betroffen sind notwendiges bzw
. im
Rahmen der Gew
innermittlung gem
äß § 5 EStG auch gewillkürtes Betriebs-
vermögen.
Falls die Gewinnerm
ittlung durch doppelte Buchführung erfolgt, sind als Einkünf-te jene Kapitalerträge anzusetzen, auf w
elche ein Anspruch besteht. Es gilt somit
das Anspruchsprinzip, wonach (unabhängig vom
Auszahlungszeitpunkt) bereits die Zinsansprüche als Einkünfte im
Sinne des EStG gelten.
KAPITALMARKTPROSPEKT
30
Wertverluste eines begebenen Darlehens aus dem
Betriebsvermögen können
ua daraus entstehen, dass das zur Verfügung gestellte Kapital nicht bzw. nicht
zur Gänze zurückgezahlt werden kann. Tritt dieser Fall ein, so ist ein horizonta-
ler Verlustausgleich analog zu den Wertverlusten „Privatdarlehen“ m
öglich. Eine steuerliche Besserstellung erfahren die W
ertverluste im Betriebsverm
ögen da-hingehend, dass Verluste vertikal ausgleichsfähig sind ( = Verlustausgleich m
it positiven Einkünften anderer Einkunftsarten). Besteht trotz horizontalem
und vertikalem
Verlustausgleich ein negativer Überhang, so können diese Verluste vorgetragen w
erden.
2.11.3Investor(=imInlandansässigejuristischePerson)
Ansprüche auf Zinsen stellen im Sinne des österreichischen Körperschaftsteuer-
gesetzes aus Sicht des Investors steuerpflichtige Einkünfte dar. Zinsen werden
definiert als von der Laufzeit abhängige Vergütungen für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals. Dem
nach zählen hierzu alle Vermögensm
ehrungen, die bei w
irtschaftlicher Betrachtung Entgelte für eine Kapitalnutzung darstellen.
Die Rückzahlung des Kapitals ist unter dieser Prämisse steuerlich unbeachtlich.
Bei Körperschaften, die aufgrund der Rechtsform nach unternehm
ensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind, sind alle Einkünfte gem
äß § 7 Abs 3 KStG den Einkünften aus Gew
erbebetrieb zuzurechnen. Wesentlich ist,
dass die Kapitalanlagen dem Betriebsverm
ögen der Körperschaft zuzuordnen sind; betroffen sind sow
ohl notwendiges bzw
im Rahm
en der Gewinnerm
ittlung gem
äß § 5 EStG auch gewillkürtes Betriebsverm
ögen.
Einkünfte aus Kapitalanlagen unterliegen – wie alle anderen Einkünfte auch –
stets der Körperschaftsteuer in Höhe von derzeit 25%. Zu den Einkünften aus
Kapitalanlagen zählen die Zinsen für ein zur Verfügung gestelltes Kapital im
Sinne des gegenständlichen Nachrangdarlehens.
Kapitalgesellschaften sind aufgrund ihrer Rechtsform nach unternehm
ensrechtli-chen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet (doppelte Buchführung) und der Gew
inn ist gemäß § 5 EStG zu erm
itteln. Dies hat zur Folge, dass als Einkünf-
te jene Kapitalerträge anzusetzen sind, auf welche ein Anspruch besteht. Es gilt
somit das Anspruchsprinzip, w
onach (unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt)
bereits die Zinsansprüche als Einkünfte im Sinne des KStG gelten.
Wertverluste eines begebenen Darlehens können ua. daraus entstehen, dass das
zur Verfügung gestellte Kapital nicht bzw nicht zur Gänze zurückgezahlt w
erden kann. Tritt dieser Fall ein so stellt sich das Them
a einer steuerlichen Verlustver-w
ertung.
Gemäß § 7 Abs 3 Satz 3 KStG ist die Bew
ertungs- und Verlustverwertungsvor-
schrift des § 6 Z 2 lit. C EStG ausdrücklich auf Kapitalgesellschaften nicht an-w
endbar. Die steuerliche Verlustverwertung erfolgt som
it in voller Höhe mit den
laufenden (übrigen) Einkünften aus Gewerbebetrieb. Der Verlustvortrag hat nach
den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes zu erfolgen.
Es wird unterstellt, dass die Zurverfügungstellung der Darlehen nicht in frem
den W
ährungen erfolgen und es somit zu keinen Kursgew
innen/Kursverlusten kom-
men kann. Die Rückzahlung des Kapitals ist unter dieser Präm
isse steuerlich un-beachtlich.
2.12 Zeitraum
für die Zeichnung
Der Zeitraum für die Zeichnung läuft vom
auf die Veröffentlichung dieses Pro-spektes folgenden Tag. Das Angebot ist bis zum
31.07.2016 befristet, mit einer
dreimonatigen Verlängerungsoption bis zum
31.10.2016.
2.13 Etw
aige Beschränkungen der Handelbarkeit der
angebotenenVeranlagungundM
arkt,aufdemsie
gehandelt werden kann.
Der Anleger wird ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass die Veräußerung dieser
Veranlagung erschwert ist (d.h. sie kann nur unter besonderen Bedingungen
KAPITALMARKTPROSPEKT
31
erfolgen), da zum Zeitpunkt der Em
ission dieses Finanzinstruments kein
Sekundärmarkt dafür existiert und kein Kursw
ert gebildet werden kann.
Will ein Anleger das Finanzinstrum
ent verkaufen, muss er einen geeigneten Käu-
fer finden und allenfalls einen Kaufpreis vereinbaren. Der Käufer muss zum
Zeitpunkt des Verkaufs auf der Internetplattform
der CONDA AG registriert sein und es m
uss unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über den Verkauf
an die CONDA AG erfolgen. Ein Verkauf an Personen, die nicht auf der Website der
Conda AG als Anleger registriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgtem
Verkauf hat der Emittent das Recht und die Pflicht, ausschließlich
auf die über die Website der CONDA AG genannte Kontoverbindung des
Käufers schuldbefreiend zu leisten.
Die Abtretung der Rechte aus dem Nachrangdarlehen durch den Crow
d-Investor ist m
öglich, doch muss der Crow
d-Investor der Gesellschaft die Abtretung sowie
die Daten des Abtretungsempfängers unverzüglich nach der Abtretung über eine
entsprechende Mitteilung über die W
ebsite mitteilen, um
sicher zu stellen, dass auch der Abtretungsem
pfänger auf der Website als Crow
d-Investor registriert ist. Eine Abtretung an Personen, die nicht auf der W
ebsite als Crowd-Investoren re-
gistriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgter Abtretung hat die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die ihr gem
äß der vorgenannten M
itteilung über die Website genannte Kontoverbindung des Abtre-
tungsempfängers schuldbefreiend zu leisten.
Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen aus dem
Vertrag durch den Crowd-In-
vestor ist jeweils nur m
öglich, wenn Zinsansprüche gem
einsam m
it Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages abgetreten w
erden und jeweils nur,
wenn Abtretungen hinsichtlich eines Darlehensbetrages von zum
indest EUR 100 vereinbart w
erden.
Die Veranlagung ist vererblich. Der Darlehensvertrag wird m
it dem Erben fort-
gesetzt. Mehrere Erben haben sich durch einen gem
einsamen Bevollm
ächtigten vertreten zu lassen, der sich m
it einer beglaubigt unterfertigten Vollmacht ge-
genüber der Darlehensnehmerin zu legitim
ieren hat.
2.14Vertriebs-undV
erwaltungskosten,M
anagement-
kosten,jeweilsnachH
öheundVerrechnungsform
Für die teilweise Abdeckung von Spesen und Provisionen der Kapitalverm
ittlung außerhalb der W
ebsite der CONDA AG wird dem
Darlehensgeber (Crowd-Investor)
ein Agio in Höhe von bis zu 5% des Darlehensbetrages verrechnet.
• Crowd-Investoren erhalten am
Laufzeitende einen etwaigen W
ertsteigerungs-zinssatz ausbezahlt. Dieser Betrag errechnet sich gem
äß 5.1. der Darlehensbe-dingungen. Dabei w
erden Abwicklungskosten für die CONDA AG in Höhe von
15% abgezogen.
Eine detaillierte Berechnung des Wertsteigerungszinssatzes und den daraus
resultierenden Abwicklungskosten ist im
Punkt 5.3. des Darlehensvertrages be-schrieben.
• Es wird darauf hingew
iesen, dass für sämtliche Leistungen im
Zusamm
enhang m
it der Konzeption, Entwicklung und Strukturierung des Veranlagungsange-
bots und für die Erstellung dieses Kapitalmarktprospektes (Rechtsanw
alt, Pro-spektprüfung, Haftpflichtversicherung Prospektkontrolleur, Beratungsleistun-gen zur Prospekterstellung etc.) voraussichtlich einm
alige Kosten in Höhe von EUR 110.000.- zzgl. der gesetzlichen Um
satzsteuer für die Darlehensnehmerin
anfallen. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung durch die Darlehensneh-
merin, zum
al die genauen Kosten abhängig von verschiedenen Faktoren (Prä-m
ie Haftpflichtversicherung Prospektkontrolleur, Stundenpensum Prospekt-
kontrollor und Rechtsanwalt, etc.) sind.
• Für sämtliche Leistungen im
Zusamm
enhang mit M
arketing- und Öffentlich-keitsarbeit fallen voraussichtlich einm
alige Kosten in Höhe von maxim
al EUR 50.000.- zzgl. der gesetzlichen Um
satzsteuer für die Darlehensnehmerin an.
• Die Beerjet GmbH schuldet überdies Vergütungen, die jew
eils in Abhängigkeit vom
Betrag der von den Darlehensgebern geleisteten Zahlungen im Zuge von
Darlehensgewährungen an die Beerjet Gm
bH errechnet werden („Provisio-
nen“). Das vorhin beschriebene Agio wird dabei hinzugerechnet.
KAPITALMARKTPROSPEKT
32
Die Beerjet GmbH schuldet dem
nach folgende Provisionen für folgende Leis-tungen, w
obei sich der angegebene Prozentsatz jeweils auf den Betrag des vom
Crow
d-Investor gezeichneten Darlehensbetrags zuzüglich Agio bezieht:
• Für sämtliche Leistungen im
Zusamm
enhang mit der Verm
ittlung von Nach-rangkapital von Vertriebspartnern, w
elche derzeit noch nicht genannt werden
können, werden Kapitalverm
ittlungskosten in Höhe von maxim
al 10,5% des
Darlehensbetrags zzgl. Agio berechnet.
• Die Conda AG erhält für Nachrangkapital, welches direkt über die W
ebsite ge-zeichnet w
ird, eine einmalige Platzierungsvergütung von 10,5%
des investier-ten Betrages und eine vom
Platzierungserfolg unabhängige Einmalzahlung in
Höhe von EUR 3500.- jeweils zzgl. der gesetzlichen USt.
• Die Conda AG erhält für das gesamte Nachrangkapital, w
elches in dieser Finan-zierungsrunde platziert w
ird, eine laufende Vergütung von 1,5% der Investiti-
onssumm
e zzgl. der gesetzlichen USt. jährlich für die laufende Komm
unikation m
it Investoren.
• Die Zenith GmbH erhält für Nachrangkapital, w
elches von ihr direkt oder über Dritte verm
ittelt wird, eine einm
alige Platzierungsvergütung in Höhe von 9%
zzgl. dem Agio. Es w
ird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Zenith
GmbH m
it der Emittentin einen Lizenzvertrag zur Kapitalverm
ittlung abge-schlossen hat. In diesem
Vertrag wurde der Zenith Gm
bH ein exklusives Ver-m
ittlungsvolumen in Höhe von EUR 1,5 M
io. befristet bis 31.12.2015 einge-räum
t. Nach dem 31.12.2015 erlischt die Exklusivität, die Berechtigung zur
Kapitalvermittlung bleibt davon unberührt. Für den Fall, dass die Zenith Gm
bH Nachrangkapital verm
ittelt, werden die diesbezüglichen Investoren an die Con-
da AG zur weiteren Betreuung übergeben. Für diese übergebenen Investoren
erhält die Conda AG keine gesonderte Vermittlungsprovision, allerdings w
erden die diesbezüglichen Darlehensbeträge für Zw
ecke der Berechnung der jährlich an die Conda AG zu leistende Vergütung in Höhe von 1,5%
berücksichtigt.
2.15 A
ngabe der Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung im
unternehmensrechtlichen Jahresabschluss erfolgt nach den
anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften.
2.16 A
ngabe allfälliger Belastungen
Es bestehen keine Belastungen, welche über die gew
öhnliche Geschäftstätigkeit einer Gm
bH hinausgehen.
2.17 N
ähere Bestimm
ungen über die Erstellung des Rechnungsabschlusses und etw
aiger Rechen-schaftsberichte
Der Jahresabschluss der Darlehensnehmerin ist vom
Geschäftsführer nach den jew
eils gültigen Bestimm
ungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des
Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Gm
bHG) zu erstellen.
Dem Darlehensgeber stehen keinerlei M
itwirkungsbefugnisse, Stim
m- und W
ei-sungsrechte hinsichtlich der Führung des Geschäftsbetriebs der Darlehensneh-m
erin, deren Verwaltung und Bilanzierung zu.
Die Darlehensnehmerin erstellt keine über den Jahresabschluss hinausgehende
Rechnungsabschlüsse oder Rechenschaftsberichte.
2.18 Bestim
mungen über die Ausschüttung und
Verw
endungdesJahresüberschusses/ Jahresgew
innes
Über die Verwendung des jährlichen Bilanzgew
innes beschließt die General-versam
mlung. Den Darlehnsgebern w
ird weder ein Jahresüberschuss noch ein
Jahresgewinn ausbezahlt.
KAPITALMARKTPROSPEKT
33
Die Darlehensgeber erhalten eine laufende Verzinsung sowie einen W
ertsteige-rungszins, w
elcher abhängig vom Unternehm
enswert oder dem
Umsatz-M
ultiple Unternehm
enswert ist. Näheres siehe dazu Punkt 5 des Darlehensvertrages.
Gemäß Punkt 9 der Darlehensbedingungen verpflichtet sich die Gesellschaft,
Ausschüttung an Gesellschafter nur soweit vorzunehm
en oder zuzulassen, so-w
eit die Gesellschaft die dafür aufzuwendende Liquidität nicht benötigt, um
laut Cash-Flow
-Planung die in den nächsten 12 Monaten fällig w
erdenden (zuzüglich etw
aiger mangels Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen
nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetragener) Forderungen der Crow
d-Investoren im Zusam
menhang m
it dem Darlehensvertrag (und in dersel-
ben Emission w
ie dieser Vertrag geschlossener Nachrangdarlehensverträge) zu erfüllen.
Gemäß Punkt 9.2. der Darlehensbedingungen verpflichtet sich die Gesellschaft
weiters, Entgeltszahlungen an Geschäftsführer, die den dreifachen Betrag des
höchsten gemäß anw
endbarem Kollektivvertrag geregelten Entgelt überstei-
gen, nur soweit vorzunehm
en oder zuzulassen, soweit die Gesellschaft die dafür
aufzuwendende Liquidität nicht benötigt, um
laut Cash-Flow-Planung die in den
nächsten 12 Monaten fällig w
erdenden (zuzüglich etwaiger m
angels Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetragener) Forderungen der Crow
d-Investoren im Zusam
men-
hang mit diesem
Vertrag (und Nachrangdarlehensverträgen, die in derselben Em
ission geschlossen wurden) zu erfüllen.
Für den Fall, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung gemäß Punkt 9 der Darle-
hensbedingungen verletzt, erhöht sich der von der Gesellschaft gemäß dem
Dar-lehensvertrag zu zahlende Zinssatz (sow
ohl für die laufende Verzinsung als auch den Verzugszinssatz) um
sechs Prozentpunkte für den Zeitraum der Verletzung.
2.19LetzterRechenschaftsberichtsamtBestätigungs-
vermerk
Rechenschaftsbericht wurde bislang nicht erstellt und gem
äß § 14 Z 4 KMG
besteht hierzu auch keine gesetzliche Verpflichtung.
2.20DarstellungdesK
aufpreisesderVeranlagung
samt aller N
ebenkosten
Der Darlehensgeber begibt an die Darlehensnehmerin ein qualifiziertes partia-
risches Nachrangdarlehen. Die Gesamtsum
me des vom
Darlehensgeber an die Darlehensnehm
erin begebenen Darlehens besteht aus dem Darlehensbetrag
(Nominalw
ert) sowie einem
etwaigen Agio iHv 5 %
des Darlehensbetrages. Für die Verm
ittlung über die CONDA AG fällt kein Agio an. Der Darlehensbetrag hat zu-m
indest EUR 100.- zu betragen zzgl. eines eventuell anfallenden Agios. Am Ende
der Laufzeit erhält der Darlehensnehmer, insow
eit kein Fall der Rangrücktritts-vereinbarung vorliegt, den Darlehensbetrag sam
t allenfalls noch nicht geleisteten laufenden Zinsen und W
ertsteigerungszins zurückbezahlt.
2.21 A
rt und Um
fang einer Absicherung der
VeranlagungdurchEintragunginöff
entlicheBücher
Es besteht keine Absicherung durch die Eintragung in öffentliche Bücher.
2.22 Angabe über zukünftige W
ertentwicklungen der
Veranlagung
Am Ende der Laufzeit erhält der Darlehensnehm
er, insoweit kein Fall der Rang-
rücktrittsvereinbarung gemäß Punkt 8 des Darlehensvertrages oder des § 67 Abs
3 Insolvenzordnung vorliegt, den Darlehensbetrag samt W
ertsteigerungszins zu-rückbezahlt.
KAPITALMARKTPROSPEKT
34
Detaillierte Risikohinweise finden sich in Punkt 5.3 des KM
G Prospektes.
2.23 Bedingungen und Berechnung des Ausgabe-preisesfürV
eranlagungen,dienachSchluss der Erstem
ission begeben werden
Es sind zurzeit keine weiteren Em
issionen geplant.
2.24 Angaben über allfällige Bezugsrechte der vorhan-
denen Anleger und deren Bezugspreise im
Falle eineErhöhungdesV
eranlagungsvolumens,
Angaben, in w
elcher Form die Substanz- und
Ertragszuwächse der bestehenden A
nleger ge-genüber den neuen A
nlegern gesichert sind
Es bestehen keine Bezugsrechte.
2.25DarlegungderM
öglichkeitenundKosteneiner
späterenVeräußerungderV
eranlagung
Allgemeine Inform
ationen zur
2.25.1Übertragungsm
öglichkeit
Die Abtretung der Rechte aus dem Nachrangdarlehen durch den Crow
d-Investor ist m
öglich, doch muss der Crow
d-Investor der Gesellschaft die Abtretung sowie
die Daten des Abtretungsempfängers unverzüglich nach der Abtretung über eine
entsprechende Mitteilung über die W
ebsite mitteilen, um
sicher zu stellen, dass auch der Abtretungsem
pfänger auf der Website als Crow
d-Investor registriert ist. Eine Abtretung an Personen, die nicht auf der W
ebsite als Crowd-Investoren re-
gistriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgter Abtretung hat die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die ihr gem
äß der
vorgenannten Mitteilung über die W
ebsite genannte Kontoverbindung des Abtre-tungsem
pfängers schuldbefreiend zu leisten.
Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen aus dem
Darlehensvertrag durch den Crow
d-Investor ist jeweils nur m
öglich, wenn Zinsansprüche gem
einsam m
it Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages abgetreten w
erden und jew
eils nur, wenn Abtretungen hinsichtlich eines Darlehensbetrages von zum
in-dest EUR 100 vereinbart w
erden.
Aus den vorgenannten Gründen ist z.B. ein geplanter Verkauf nur sehr einge-schränkt m
öglich und kann im Einzelfall ausgeschlossen sein.
2.25.2Kündigung
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Vertrages ist für die Gesellschaft und den Crow
d-Investor gleichermaßen bis zum
Laufzeitende am 31.12.2022 ausge-
schlossen.
Die Gesellschaft hat jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall eines Kontrollw
echsels gemäß Punkt 11 der Darlehensbedingungen.
Für den Fall, dass während der Laufzeit dieses Vertrags eine andere (natürliche
oder juristische) Person als (i) die in Punkt 1 des Darlehensvertrages genannten Alt-Gesellschafter oder (ii) ein Angehöriger (im
Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesell-schafters oder (iii) eine juristische Person, an der ein Alt-Gesellschafter oder ein Angehöriger (im
Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesellschafters direkt oder indirekt w
irtschaftlich und rechtlich beteiligt ist, mehr als 50%
der Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft erw
irbt (sodass diese Person anschließend auch die Mehrheit
der Stimm
rechte an der Gesellschaft hält) („Kontrollwechsel“), hat die Gesell-
schaft das Recht, das Nachrangdarlehen (jedoch nur gemeinsam
mit allen übri-
gen Nachrangdarlehen von Crowd-Investoren, die in derselben Em
ission gewährt
wurden) auch vor Ablauf der Laufzeit vorzeitig aufzukündigen.
Das vorzeitige Kündigungsrecht gemäß diesem
Punkt 11 kann von der Gesell-schaft jedoch nur ausgeübt w
erden, wenn sichergestellt ist, dass alle Vorausset-
KAPITALMARKTPROSPEKT
35
zungen für die Auszahlung des Darlehensbetrags und sämtlicher darauf aufge-
laufener Zinsen sowie die Auszahlung des W
ertsteigerungszinses gemäß Punkt
5.3 erfüllt sind und die Durchführung der entsprechenden Zahlungen daher nicht gem
äß Punkt 8 rückgestellt werden m
üsste.
Die entsprechende Aufkündigung erfolgt durch (a) entsprechende M
itteilung auf der W
ebsite und (b) Übermittlung der Kündigung an die Em
ail-Adresse oder Postadresse des Crow
d-Investors (an die vom Crow
d-Investor im Rahm
en seiner Registrierung auf der W
ebsite oder am Zeichnungsschein bekanntgegebene
Email-Adresse oder Postadresse oder eine andere vom
Crowd-Investor m
ittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der W
ebsite bekanntgegebene Email-Ad-
resse oder Postadresse).
Die Gesellschaft kann ihr außerordentliches Kündigungsrecht gemäß diesem
Punkt 11 des Darlehensvertrages binnen 8 W
ochen nach Eintritt des jeweils fest-
gelegten vorzeitigen Kündigungsgrundes ausüben. Im Fall einer solchen Aufk
ün-digung sind der Darlehensbetrag und die darauf aufgelaufenen Zinsen binnen 1 W
oche nach der Aufkündigung durch die Gesellschaft zur Zahlung fällig.
2.25.3KostenbeiA
bwicklungderU
nternehmensw
ertbeteiligung
Im Zusam
menhang m
it der Abwicklung der Auszahlung der Unternehm
enswert-
beteiligung werden Kosten für die Nutzung der Plattform
der CONDA AG i.H.v. 15%
von der Unternehmensw
ertbeteiligug abgezogen (Abschlag). Die Kosten w
erden dem Em
ittenten (Unternehmen) in Rechnung gestellt. Desw
eiteren fal-len noch Kosten am
Laufzeitende für einen Gutachter an, welcher den Unterneh-
mensw
ert festzustellen hat. Diese Kosten werden ebenfalls dem
Unternehmen in
Rechnung gestellt.
Seitens des Emittenten und der CONDA AG w
erden dem Anleger für die Veräu-
ßerung keine Kosten in Rechnung gestellt. Wird das Finanzinstrum
ent verkauft, können in Abhängigkeit des Kaufpreises für den Anleger Erträge und Aufw
en-dungen aus dem
Verkaufserlös entstehen.
2.26LeistungenderVerw
altungsgesellschaftund diedafürverrechnetenK
osten
Für die Veranlagung besteht keine eigene Verwaltungsgesellschaft.
2.27KündigungsfristenseitensderV
erwaltungs-
gesellschaften
Da keine Verwaltungsgesellschaft besteht, ist keine Angabe m
öglich.
2.28 Bestimm
ungen über die Abw
icklung und die StellungderA
nlegerimInsolvenzfall
Bei der gegenständlichen Veranlagung handelt es sich um ein qualifiziertes par-
tiarisches Nachrangdarlehen.
Im Punkt 8 des Darlehensvertrages verpflichtet sich der Crow
d-Investor gemäß
§ 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass er die Befriedigung seiner Forderungen aus diesem
Darlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im
Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass w
egen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröff-net zu w
erden braucht. Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher insbe-sondere nur, w
enn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung
des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz der Gesellschaft bew
irken würde;
werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, er-
folgt die Auszahlung jeweils zum
nächstmöglichen Term
in und wird bis dahin m
it dem
in Punkt 1 genannten Zinssatz verzinst.
Etwaige Ansprüche der Crow
d-Investoren können von der Gesellschaft nicht durch Aufrechnung erfüllt w
erden, eine etwaige Aufrechnung durch die Gesell-
schaft wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.
KAPITALMARKTPROSPEKT
36
2.29Wertpapierkennnum
mer(fallsvorhanden).
Für das qualifizierte Nachrangdarlehen werden keine W
ertpapiere ausgegeben, es gibt daher auch keine W
ertpapierkennnumm
er.
3ANGA
BEN
ÜBER
DEN
EMITTEN
TEN
3.1 Firm
a und Sitz des Emittenten,
Unternehm
ens gegenstand
Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österrei-
chischem Recht m
it dem Sitz in St. Florian bei Linz und der Geschäftsadresse
Pumm
erinplatz 3, 4490 St. Florian bei Linz, eingetragen im Firm
enbuch des Landesgerichtes Steyr unter FN 405162b.
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entw
icklung, die Erzeu-gung, die Verm
arktung sowie der Vertrieb und die W
artung von Schankanlagen, insbesondere Bierzapfanlagen, sow
ie der Handel mit W
aren aller Art.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahm
en im In- und Ausland
– mit Ausnahm
e von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Absatz 1 Bankw
esenge-setz – berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszw
eckes notwendig oder
nützlich erscheinen, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen und
Tochtergesellschaften im In- und Ausland, zum
Erwerb sow
ie zur Beteiligung an anderen Unternehm
en und Gesellschaften sowie zur Übernahm
e der Geschäfts-führung und Vertretung solcher Unternehm
en und Gesellschaften.
Die Gesellschaft wurde auf unbestim
mte Zeit errichtet.
3.2 D
arstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen
VerhältnissedesEm
ittenten,insbesondereAn-
gaben zum Grundkapital oder dem
Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung sam
t Bezeichnung etwaiger
verschiedener Gattungen von Anteilsrechten
Das Stamm
kapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 10.000,00 und ist zur Gänze in bar eingezahlt. M
it Notariatsakt vom 20.10.2015 w
urde das Stamm
-kapital der Beerjet Gm
bH auf EUR 39.000,00 erhöht. Diese Kapitalerhöhung wur-
de noch nicht im Firm
enbuch eingetragen. Mit einer Eintragung ist voraussichtlich
im Novem
ber 2015 zu rechnen.
Die detaillierten rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind aus der Bilanz
des Jahres 2014 (Beilage./2) und dem Gesellschaftsvertrag (Beilage./3), w
elche diesem
Kapitalmarktprospekt beiliegen, zu entnehm
en.
3.2.1 Gesellschafterstruktur
Gesellschafter der Beerjet GmbH sind nach Durchführung und Eintragung der
Kapitalerhöhung im Firm
enbuch zu:
22,5%: Herr Ludw
ig Kleinlehner, geboren am 30.03.1967
22,5%: Herr M
ag. Ernst Koller, geboren am 25.08.1964
22,5%: Schuller IT Gm
bH, FN 229735 x
22,5%: Herr M
arkus Weigl, geboren am
07.03.1973
10%: steellook – M
etalltechnik GmbH, FN 433888 x
Die Gesellschaft wurde auf unbestim
mte Zeit errichtet.
KAPITALMARKTPROSPEKT
37
3.2.2 N
achrangige Darlehen
Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung w
urden der Gesellschaft von einigen Ihrer Gesellschafter bzw
. Partnern nachrangige Darlehen zur Unternehmensfinanzie-
rung in Höhe von EUR 279.282,23 gewährt. Diese Darlehen sind nachrangig im
Sinne des § 67 Absatz 3 Insolvenzordnung. W
eiters haben sich die bezüglichen Darlehensgeber verpflichtet, eine Nachrangigerklärung im
Hinblick auf die ge-w
ährten Nachrangdarlehen zugunsten der von den Anlegern gewährten Nach-
rangdarlehen abzugeben.
3.2.3 Förderungen und D
arlehen
FG Förderung EUR 72.800.-
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
FFG Darlehen
EUR 104.000.- Endfällig 30.09.2019
Tech2BFörderung EUR 10.000.-
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Tech2BDarlehen
EUR 36.000.- ab 01.10.2016 in 12 Quartalsraten persönliche Haftung durch Koller, Schuller IT
ERP Darlehen
EUR 58.000.- ab 31.12.2015 in 10 Halbjahres-raten á EUR 5.800.-, persönliche Haftung durch Koller, Schuller IT, W
eigl, Kleinlehner
Darlehen Privat
EUR 10.000.- 2016 endfällig
VolksbankK
ontorahmen
EUR 280.000.- jährliche Prolongation persönli-che Haftung durch Koller, Schuller IT, W
eigl, Kleinlehner
3.2.4 Patente
Am 5. Februar 2014 w
urde unter dem Aktenzeichen A 50086/2014 beim
Öster-reichischen Patentam
t eine Patentanmeldung m
it dem Titel „Schankanlage und
Verfahren zum gleichzeitigen Zapfen von Bier in m
ehrere Gläser“ angemeldet. Im
Laufe des Verfahrens w
urden Ernst Koller, Thomas Schuller, M
arkus Weigl und
Ludwig Kleinlehner als Erfinder genannt. Auf die österreichische Patentanm
el-dung w
urde mit W
irkung vom 15. Juni 2015 das österreichische Patent Nr. 515123
erteilt.
Mag.
ErnstKoller
22,5 % Gesellschafter Beerjet
steellook Gm
bH10 %
Gesellschafter Beerjet
Stefan Elm
er100 %
Gesellschafter
Ludwig
Kleinlehner
22,5 % Gesellschafter Beerjet
Beerjet Gm
bHGF Koller, Schuller
SchullerIT Gm
bH22,5 %
Gesellschafter Beerjet
Thomas
Schuller100 %
Gesellschafter
Markus
Weigl
22,5 % Gesellschafter Beerjet
KAPITALMARKTPROSPEKT
38
Auf Basis der österreichischen Patentanmeldung w
urde innerhalb der Prioritäts-frist am
15. Jänner 2015 die internationale Anmeldung m
it dem Aktenzeichen
PCT/AT2015/050014 eingereicht, welche 148 Staaten abdeckt.
3.3MitgliederderO
rganederGeschäftsführung,derVerw
altungundderAufsicht(Nam
e,Stellung)
Die Gesellschaft wird durch die selbständig vertretungsbefugten Geschäftsfüh-
rer, Herrn Mag. Ernst Koller, geboren am
25.08.1964 (im Firm
enbuch eingetragen) und Herrn Ing. Thom
as Schuller, geboren am 20.05.1973 vertreten.
Ein Aufsichtsrat ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wurde daher nicht ein-
gerichtet.
3.4 A
ngabe der Anteilseigner, die in der Geschäfts-
führung des Emittenten unm
ittelbar oder m
ittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können
Folgende Personen können unmittelbar oder m
ittelbar eine beherrschende Rolle ausüben:
• Herr Mag. Ernst Koller, geboren am
25.08.1964, hält (nach Durchführung der vorstehend beschriebenen Kapitalerhöhung) einen einer Beteiligung von 22,5%
entsprechenden Gesellschaftsanteil an der Beerjet GmbH und ist deren
Geschäftsführer.
• Die Schuller - IT GmbH, FN229735x, deren Alleingesellschafter Herr Ing.
Thomas Schuller, geboren am
20.05.1973, ist, hält (nach Durchführung der vor-stehend beschriebenen Kapitalerhöhung) einen einer Beteiligung von 22,5%
entsprechenden Gesellschaftsanteil an der Beerjet Gm
bH. Ing. Thomas Schuller
ist Geschäftsführer der Beerjet.
Darüber hinaus gibt es keine natürlichen oder juristischen Personen, welche un-
mittelbar oder m
ittelbar eine beherrschende Rolle auf die Gesellschaft ausüben oder ausüben können.
Mag.
ErnstKoller
22,5 % Gesellschafter Beerjet
steellook Gm
bH10 %
Gesellschafter Beerjet
Stefan Elm
er100 %
Gesellschafter
Ludwig
Kleinlehner
22,5 % Gesellschafter Beerjet
Beerjet Gm
bHGF Koller, Schuller
SchullerIT Gm
bH22,5 %
Gesellschafter Beerjet
Thomas
Schuller100 %
Gesellschafter
Markus
Weigl
22,5 % Gesellschafter Beerjet
KAPITALMARKTPROSPEKT
39
3.5 D
er letzte Jahresabschluss samt etw
aiger LageberichteundBestätigungsverm
erk(e)
Die Gesellschaft wurde durch die Errichtungserklärung vom
21.10.2013 errichtet. Es liegt ein Jahresabschluss für das Jahr 2014 vor. Dieser ist als Beilage ./2 dem
Kapitalm
arktprospekt beigelegt.
4
ANGA
BEN
ÜBER
DIED
EPOTB
ANK
(FALLSV
ORHANDEN
)
Das qualifizierte partiarische Nachrangdarlehen wird durch kein W
ertpapier ver-brieft und kann daher auch auf keinem
Depot hinterlegt werden. Es gibt folglich
auch keine Depotbank.
5SO
NSTIGEA
NGA
BEN
ZURVER
ANLA
GUNG
5.1ArtundU
mfangderlaufendenInform
ationen der A
nleger über die wirtschaftliche Entw
icklung derV
eranlagung
Der Crowd-Investor erhält für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zur voll-
ständigen Rückzahlung aller Darlehensansprüche an den Crowd-Investor die je-
weiligen Jahresabschlüsse der Gesellschaft (einschließlich Bilanz und der Gew
inn- und Verlustrechnung sow
ie einer Berechnung und Darstellung des jeweiligen
EBITDAs) spätestens einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses durch
die Gesellschafter der Gesellschaft gemeinsam
mit einer Aufstellung der jew
eils aktuellen Kapitalbasis der Gesellschaft (und einer beispielhaften Berechnung des Beteiligungs-Anteils je EUR 100 Darlehensforderung). Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen können dem
Crowd-Investor auch elektronisch auf der
Website oder per Em
ail (an die vom Crow
d-Investor im Rahm
en seiner Registrie-rung auf der W
ebsite oder im Zeichnungsschein bekanntgegebene Em
ail-Adresse
oder eine andere vom Crow
d-Investor mittels Aktualisierung seiner Registrierung
auf der Website bekanntgegebene Em
ail-Adresse) zur Verfügung gestellt wer-
den. Im Fall der Überm
ittlung am Postw
eg erfolgt die Portoübernahme durch den
Crowd-Investor. W
eitergehende Informations- und Kontrollrechte bestehen nicht.
Die zuvor genannten Rechte stehen dem Crow
d-Investor auch nach Kündigung des Nachrangdarlehens in dem
zur Überprüfung des Zinsanspruchs erforderli-chen Um
fang zu.
Desweiteren erhält der Crow
d-Investor für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zur vollständigen Rückzahlung quartalsw
eise Reportings über die CONDA Plattform
, beziehungsweise bei Zeichnung des Zeichnungsscheines per Em
ail oder gegen Portoübernahm
e postalisch in Form einer Kurzdarstellung („one-pa-
ger“), die die wesentlichen Ereignisse (zum
Beispiel Umsatz, Personalstand,
Markt, Konkurrenz, Aktivitäten (inkl. Produktentw
icklung), Marketing & Vertrieb,
Forschung & Entwicklung, etc.) zusam
menfasst.
Der Crowd-Investor hat über alle auf der W
ebsite, postalisch und/oder per Email
übermittelten als vertraulich gekennzeichneten Angelegenheiten der Gesell-
schaft sowie die ihm
übermittelten Inform
ationen und Unterlagen (soweit es sich
dabei nicht um Inform
ationen oder Unterlagen handelt, die aufgrund der Hinterle-gung des Jahresabschlusses der Gesellschaft beim
Firmenbuch öffentlich bekannt
sind) Stillschweigen zu bew
ahren.
5.2 Sonstige A
ngaben, die für den Anleger erforder-
lich sind, um sich ein fundiertes U
rteil im Sinne
des§7Abs.1K
MGzubilden
Unternehmensplanung / Fortbestand
Die bisherige Entwicklung des negativen Eigenkapitals der Gesellschaft erfolgte
bislang im Einklang m
it den im Businessplan enthaltenen Prognosen. Für die Ge-
schäftsführung komm
t diese Entwicklung nicht unerw
artet bzw. unplanm
äßig.
KAPITALMARKTPROSPEKT
40
Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein junges, im
Aufbau befindliches Unter-
nehmen. Die Produkte Beerjet 4, Beerjet 4 m
obil, Beerjet 6 und Beerjet 6 mobil
sind serienreif. Derzeit finden intensive Vertriebsaktivitäten statt, die bereits zu Verkaufsabschlüssen geführt haben. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass im
Jahr 2015 die Verkaufsziele erreicht werden. Aus heutiger Sicht besteht auch
kein Grund zur Annahme, dass die Verkaufsziele für das Jahr 2016 (100 Stück)
nicht erfüllt werden können. Für das Jahr 2017 und Folgejahre erw
artet die Ge-schäftsführung eine w
eitere Steigerung und ab dem Jahr 2017 auch die Erzielung
von positiven Jahresergebnissen, die dazu führen, dass im Geschäftsjahr 2019 das
negative Eigenkapital ausgeglichen sein sollte. Die Geschäftsführung geht unver-ändert davon aus, dass der positive Fortbestand der Gesellschaft gesichert ist.
Darüber hinaus bestehen die in Kapitel 5.3. dargestellten Risiken:
5.3 Risiken
Der vorliegende Prospekt gibt die aus Sicht der Beerjet GmbH für die Entschei-
dungsfindung des Anlegers wesentlichen Inform
ationen wieder. Für die um
fas-sende Beurteilung der Verm
ögenslage ist es unverzichtbar, den gesamten Pro-
spekt vollständig und aufmerksam
zu lesen. Die Gewährung von langfristigen
Nachrangdarlehen an die Beerjet GmbH ist eine langfristige unternehm
erische Veranlagung und als solche m
it verschiedenen Risiken verbunden. Die Gewäh-
rung von Nachrangdarlehen eignet sich daher nur für Anleger, die sich langfristig engagieren w
ollen. Der potentielle Darlehensgeber sollte daher bei Erwerb der
Beteiligung über einen entsprechenden Anlagehorizont verfügen.
Potentielle Darlehensgeber sollten sich vor Gewährung von langfristigen Nach-
rangdarlehen an die Beerjet GmbH sorgfältig m
it den in diesem Abschnitt be-
schriebenen Risikofaktoren und sonstigen in diesem Prospekt enthaltenen
Informationen vertraut m
achen. Jeder der in diesem Abschnitt behandelten
Risikofaktoren kann erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäfts-, Er-
trags- und Finanzlage der Emittentin und deren Zukunftsaussichten haben, die
wiederum
erhebliche negative Auswirkungen auf die Nachrangdarlehen haben
können, wodurch für Darlehensgeber ein Teil- oder Totalverlust ihres Invest-
ments eintreten kann.
Potentielle Darlehensgeber sollten zur Kenntnis nehmen, dass die nachstehend
beschriebenen Risiken nicht alle die Beerjet GmbH betreffende Risiken um
fassen. Die Gesellschaft beschreibt in diesem
Abschnitt nur die im Zusam
menhang m
it der Geschäfts-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und deren Zukunftsaus-sichten derzeit für sie erkennbaren und von ihr als w
esentlich erachteten Risiken. Zusätzliche, für die Gesellschaft derzeit nicht erkennbare oder von dieser nicht als w
esentlich eingestufte Risiken können durchaus bestehen und jedes dieser Risiken kann die oben beschriebenen Ausw
irkungen haben.
Bevor die Entscheidung, der Beerjet GmbH ein Nachrangdarlehen zu gew
ähren, gefällt w
ird, sollte ein potentieller Darlehensgeber eine gründliche Analyse durch-führen, insbesondere eine eigene Finanz-, Rechts- und Steueranalyse, da die Be-urteilung der Eignung der Gew
ährung von Nachrangdarlehen an die Gesellschaft sow
ohl von ihrer/seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation w
ie auch von der Darlehenshöhe abhängt. Es w
ird daher dringend empfohlen, dass
der einzelne potentielle Darlehensgeber vor Gewährung von Nachrangdarlehen
fachkundige Beratung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht in Anspruch nimm
t, um
die Auswirkungen des Darlehensgew
ährung und der damit verbundenen
Risiken auf seine individuellen Verhältnisse prüfen zu können. Der Inhalt dieses Prospektes ist nicht als Beratung in rechtlicher, w
irtschaftlicher oder steuerlicher Hinsicht zu verstehen und ersetzt nicht die in jedem
individuellen Fall unerlässli-che Beratung durch Rechtsanw
älte, Steuerberater, Banken und/oder Wertpapier-
dienstleister.
Mehrere m
it der Darlehensgewährung verbundene Risiken können sich gleichzei-
tig realisieren. Dies kann dazu führen, dass sich die Auswirkungen der einzelnen
Risiken auf den potentiellen Darlehensgeber verstärken. Insbesondere kann das Hinzutreten negativer w
irtschaftlicher Umstände allgem
einer Art, wie sie durch
eine Weltw
irtschafts- und Finanzkrise oder Staatsschuldenkrise begründet sein können, zu einer Kum
ulation sowie zu einer Verstärkung einzelner Risiken führen.
Auch das Vorliegen persönlicher Umstände seitens des potentiellen Darlehens-
KAPITALMARKTPROSPEKT
41
gebers, von denen die Gesellschaft keine Kenntnis besitzt, kann dazu führen, dass ein Risiko ein höheres Gefährdungspotenzial als dargestellt entw
ickelt.
Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Eintritt bekann-ter und unbekannter Risiken und anderer Ereignisse ist es m
öglich, dass die tat-sächlichen zukünftigen Ereignisse, die Verm
ögens-, Finanz- und Ertragslage, die Entw
icklung und die Ergebnisse der Gesellschaft von jenen abweichen, die in die-
sem Prospekt ausdrücklich oder im
plizit enthalten sind. Dazu gehören unter ande-rem
Auswirkungen gegenw
ärtiger und zukünftiger Bestimm
ungen, die laufenden Kapitalbedürfnisse der Gesellschaft, Unsicherheiten aus dem
Geschäftsbetrieb, nachhaltige Änderungen der anw
endbaren Steuergesetze, höhere Gewalt, Unru-
hen, Naturkatastrophen und sonstige Faktoren. Vor dem Hintergrund dieser und
anderer allgemeiner Unw
ägbarkeiten sollte sich der potentielle Darlehensgeber nicht auf derartige zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.
Im Folgenden w
erden die aus Sicht der Geschäftsführung derzeit wesentlichen
tatsächlichen und rechtlichen Risiken der Vermögensanlage dargestellt. Dabei
stellt die Reihenfolge der Auflistung der einzelnen Risiken keine Wertung im
wirt-
schaftlichen oder rechtlichen Sinne dar. Die nachfolgenden Risikofaktoren erhe-ben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
5.3.1RisikoN
achrangigkeitdesDarlehens/N
achrangklausel
Bei dem gegenständlichen qualifizierten Nachrangdarlehen an die Beerjet Gm
bH handelt es sich um
eine unternehmerische Investition.
Der Crowd-Investor erklärt gem
äß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass er die Be-friedigung seiner Forderungen aus diesem
Darlehensvertrag erst nach Beseiti-gung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im
Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass w
egen dieser Verbindlichkei-ten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu w
erden braucht
Der Darlehensgeber übernimm
t mit der Nachrangigkeit eine Finanzierungsver-
antwortung für die Beerjet Gm
bH und somit auch ein erhöhtes Risiko bei Insol-
venz der Beerjet GmbH. Die Nachrangigkeit bedeutet, dass bei Insolvenz oder
Liquidation der Beerjet GmbH die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung
der Zinsen erst dann an den Darlehensgeber geleistet werden dürfen, w
enn die anderen – nicht nachrangigen – Gläubiger der Beerjet Gm
bH vollständig befriedigt w
orden sind. Durch die Nachrangigkeit trägt der Darlehensgeber gegenüber den anderen nicht nachrangigen Gläubigern der Beerjet Gm
bH ein erhöhtes Risiko, sein Kapital und die Zinsen zu verlieren.
Voraussetzung für die Auszahlung der laufenden Zinsen an den Crowd-Investor
sind:
• Vorliegen eines positiven Eigenkapitals der Gesellschaft und
• die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags bew
irkt keine Insolvenz der Gesell-schaft und
• das EBITDA der Gesellschaft im vorhergehenden Geschäftsjahr positiv w
ar (gem
äß Punkt 5. der Darlehensbedingungen)
Soweit eine Auszahlung der laufenden Zinsen am
Zinszahlungstermin aus den
vorgenannten Gründen nicht erfolgt, wird der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag
vorgetragen.
Ein solcherart vorgetragener Zinsenbetrag ist – vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen - zum
nächstmöglichen Zinszah-
lungs-Termin, an dem
die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind auszuzahlen und w
ird bis dahin mit dem
vereinbarten Basiszinssatz ab dem Zins-
zahlungstermin verzinst.
Zum 31.12.2014 w
eist die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR 438.219,62 aus. Zum
31.12.2014 weist die Bilanz der Gesellschaft
ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR 438.219,62 aus. Laut Unterneh-m
ensplanung wird das negative Eigenkapital in den Jahren 2015 und 2016 auf
insgesamt rund EUR 1,2 M
illionen ansteigen und sollte durch die Ergebnisse der
KAPITALMARKTPROSPEKT
42
Folgejahre ausgeglichen werden. Die Gesellschaft geht laut Unternehm
enspla-nung davon aus, dass das negative Eigenkapital im
Geschäftsjahr 2019 ausgegli-chen w
erden kann. Aus diesen Gründen ist zu erwarten, dass bis zum
30.6.2020 keine Auszahlungen von laufenden Zinsen erfolgen w
ird.
Sollten die oben angestellten Planzahlen nicht erreicht werden können, so be-
steht die Gefahr eines Totalverlustes. Der Crowd-Investor erhält diesfalls w
eder eine Rückzahlung des Darlehensbetrages noch eine Ausbezahlung aufgelaufener Zinsen.
Jeder potentielle Anleger hat deshalb zu beachten, dass ihn das Risiko des Total-verlusts des geleisteten Darlehensbetrages treffen kann. Es gibt keine w
ie bei Bankeinlagen übliche Einlagensicherung oder sonstige Entschädigungseinrich-tung. Darüber hinaus kann sich - durch die individuelle Verm
ögenssituation po-tentieller Anleger bedingt – für Anleger das M
aximalrisiko der persönlichen Insol-
venz verwirklichen.
Die Rückzahlung des Darlehens ist sohin von der Leistungsfähigkeit und Finanz-kraft der Beerjet Gm
bH als Darlehensnehmerin, deren Erfolg bei den getätigten
Investitionen und somit m
ittelbar von der zukünftigen Entwicklung der gew
ähl-ten Investitionsm
ärkte der Gesellschaft abhängig.
Dieses qualifizierte Nachrangdarlehen ist nicht empfehlensw
ert für Personen, die darauf angew
iesen sind, sich jederzeit kurzfristig von einer gewählten Investition
trennen zu können.
5.3.2 Risiken aus Förderverträgen
Die Gesellschaft kann dazu verpflichtet werden, Förderm
ittel ganz oder teilweise
sofort zurückzuerstatten, wobei ein noch nicht zurückgezahltes Förderungsdar-
lehen sofort fällig gestellt werden kann und der Anspruch auf zugesicherte und
noch nicht ausbezahlte Förderungsmittel erlöschen könnte, beispielsw
eise wenn
• Beauftragte des Fördergebers vom Förderungsnehm
er (Gesellschaft) über we-
sentliche Umstände unrichtig oder unvollständig unterrichtet w
orden sind;
• vom Förderungsnehm
er vorgesehene Berichte nicht erstattet oder Nachweise
nicht beigebracht oder erforderliche Auskünfte nicht erteilt werden;
• die Förderungsmittel vom
Förderungsnehmer ganz oder teilw
eise widm
ungs-w
idrig verwendet w
erden
• sonstige Förderungsvoraussetzungen, insbesondere solche, welche die Errei-
chung des Förderungszweckes sichern sollen, vom
Förderungsnehmer nicht
erfüllt und/oder eingehalten werden.
• Durch eine Verpflichtung zur Rückerstattung von bereits erhaltenen Fördermit-
tel oder noch zu gewährenden Förderm
ittel kann in der Gesellschaft ein Liqui-dationsengpass entstehen, w
elcher bis zur Insolvenz der Gesellschaft führen kann.
5.3.3FungibilitätderV
eranlagung
Für das qualifizierte Nachrangdarlehen besteht kein der Wertpapierbörse ver-
gleichbarer Handelsplatz.
Die Abtretung der Rechte aus dem Nachrangdarlehen durch den Crow
d-Investor ist m
öglich, doch muss der Crow
d-Investor der Gesellschaft die Abtretung sowie
die Daten des Abtretungsempfängers unverzüglich nach der Abtretung über eine
entsprechende Mitteilung über die W
ebsite mitteilen, um
sicher zu stellen, dass auch der Abtretungsem
pfänger auf der Website als Crow
d-Investor registriert ist. Eine Abtretung an Personen, die nicht auf der W
ebsite als Crowd-Investoren re-
gistriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgter Abtretung hat die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die ihr gem
äß der vorgenannten M
itteilung über die Website genannte Kontoverbindung des Abtre-
tungsempfängers schuldbefreiend zu leisten.
KAPITALMARKTPROSPEKT
43
Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen aus diesem
Vertrag durch den Crowd-In-
vestor ist jeweils nur m
öglich, wenn Zinsansprüche gem
einsam m
it Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages abgetreten w
erden und jeweils nur,
wenn Abtretungen hinsichtlich eines Darlehensbetrages von zum
indest EUR 100 vereinbart w
erden.
Aus diesen Gründen ist nicht sichergestellt, dass eine Veräußerung der Veranla-gung m
öglich ist. Unter Umständen ist eine solche Veräußerung auch m
it finanzi-ellen Einbußen verbunden.
5.3.4RisikenausderV
erwertungvonLebensversicherungen
und Bausparverträgen
Die Investoren könnten ihre Einlagenverpflichtung auch durch die Verwertung be-
stehender Lebensversicherungen und Bausparverträge finanzieren. Lebensver-sicherungen und Bausparverträge haben zw
ar eine geringere Rentabilität, jedoch handelt es sich um
vergleichsweise sichere Geldanlagen, bei der die Auszahlung
der Versicherungsleistung beziehungsweise des Guthabens garantiert sind.
Die Gewährung eines Nachrangdarlehens an die Gesellschaft bietet höhere Er-
tragsaussichten. Diese Ertragsaussichten sind jedoch im Gegensatz zu Lebens-
versicherungen und Bausparverträgen damit verbunden, dass das Risiko des
Totalverlustes besteht, falls bei der Gesellschaft der unternehmerische Erfolg
ausbleiben sollte. Somit besteht das Risiko, dass die Verw
ertung von Lebensversi-cherungs- oder Bausparverträgen und die Gew
ährung eines qualifizierten Nach-rangdarlehens im
Vergleich mit der Fortsetzung der Verträge zu einer geringeren
Rentabilität und sogar zu einem Verm
ögensverlust führen können.
Es besteht das Risiko, dass Lebensversicherungen die Auszahlung der Rückkaufs-w
erte verzögern oder verweigern könnten. W
ird der Darlehensvertrag infolge ei-ner Nichterfüllung von Verpflichtungen von Beerjet Gm
bH gekündigt, besteht das Risiko, dass der Investor seine ursprüngliche Rechtsposition an dem
gekündigten Versicherungsvertrag nicht w
ieder einnehmen kann und som
it ein Versiche-rungsschutz nicht m
ehr besteht. Außerdem w
ürde aufgrund der Kündigung des
Versicherungsvertrages die Todesfallabsicherung über die Lebensversicherung entfallen.
5.3.5 A
llgemeines Bonitätsrisiko aus dem
Darlehensvertrag
Bei der vorliegenden Konzeption gibt der Darlehensgeber ein qualifiziertes par-tiarisches Nachrangdarlehen an die Beerjet Gm
bH. Die Verantwortung für eine
wirtschaftlich sinnvolle und Ertrag bringende Verw
endung des Darlehens liegt ausschließlich bei der Darlehensnehm
erin. Jegliche Handlung der Darlehensneh-m
erin wirkt sich auf die Bonität der Darlehensnehm
erin und damit auch auf die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem
Darlehensvertrag, insbesondere auf die Fähigkeit zur Zinszahlung und Tilgung des Darlehens, aus.
Insofern besteht das Risiko, dass das Darlehen inklusive Zinsen nicht, nur teilwei-
se und/oder nicht innerhalb der vorgesehenen Frist zurückgezahlt werden kann.
Es besteht zudem das Risiko, dass andere Gläubiger im
Falle einer Verwertung
vorrangig bedient werden und keine bzw
. nicht ausreichende Mittel verfügbar
sind, um das nachrangige Darlehen an die Darlehensgeber zurückzuführen oder
den darüber hinausgehenden Zinsanspruch zu bedienen. Diese Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Darlehensgeber führen.
5.3.6Bonitätsbeeinfl
ussendeRisikenderDarlehensnehm
erin
Die Risiken der Darlehensnehmerin treffen die Darlehensgeber nur m
ittelbar, da sich alle Risiken der Darlehensnehm
erin aus Sicht des Darlehensgebers auf das Bonitätsrisiko vereinen. Risiken können sich bei der Darlehensnehm
erin sowohl
aus den unternehmensinternen Prozessen als auch aus den m
arkt- und bran-chenspezifischen Besonderheiten ergeben.
Nachfolgend werden die nach Kenntnis der Darlehensnehm
erin im Zusam
men-
hang mit der Verm
ögensanlage wesentlichen Risiken auf Ebene der Darlehens-
nehmerin, die erhebliche Ausw
irkungen auf die Bonität der Darlehensnehmerin
und damit auf die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen aus dem
Darlehens-
KAPITALMARKTPROSPEKT
44
vertrag haben können, dargestellt.
Die Realisierung dieser und nachfolgender Risikofaktoren führt über die Realisie-rung des Bonitätsrisikos zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Darlehensgeber und kann den Totalverlust des Darlehens zum
Ergebnis haben.
5.3.7 M
anagementrisiken
Die Geschäftsführung der Darlehensnehmerin w
ird nicht nur im Rahm
en der Ausw
ahl von Investitionsmöglichkeiten und M
ittelverwendung, sondern insbe-
sondere bei der Umsetzung der Investitionen und w
eiteren Mittelverw
endung Entscheidungen treffen, die Ausw
irkungen auf die Ertragslage der Darlehens-nehm
erin haben werden. Zudem
besteht das Risiko, dass die Geschäftsführung Abw
eichungen von den Erwartungen, eventuell entstehende M
arktrisiken oder Schw
ierigkeiten nicht frühzeitig und/oder hinreichend erkennt und/oder zutref-fend beurteilt, w
as die Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen kann.
5.3.8 Schlüsselpersonenrisiken
Die Entwicklung der Gesellschaft hängt in erheblichem
Maße von den Fähigkei-
ten der Geschäftsführung sowie der Qualität der beauftragten Vertragspartner
ab. Der Verlust von Schlüsselpersonen, kann das Risiko deutlich erhöhen, dass die Entw
icklung der Gesellschaft negativ verläuft und sich dies erheblich auf die Bo-nität und die W
ahrscheinlichkeit der Rückzahlung des Darlehens und der Zahlung der Zinsen ausw
irkt.
5.3.9RisikoderV
erwendungderD
arlehensmittel
Die der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Darlehensmittel führen bei dieser
zu einer entsprechenden Belastung mit an die Darlehensgeber zu zahlenden Zin-
sen für die Überlassung des Darlehens. Nach den Regelungen des Darlehensver-trages w
ird die Darlehensnehmerin die M
ittel für die operative Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes verw
enden.
Für die Darlehensnehmerin besteht daher die Notw
endigkeit, aus geringeren Be-trägen als den ihr überlassenen Darlehensm
itteln (bsp. aufgrund von Provisionen siehe Punkt 2.14.) höhere Erträge als die m
it den Crowd-Investoren vereinbarte
Verzinsung zu erzielen, um den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) für den Gesam
t-darlehensbetrag leisten zu können.
Für die Darlehensnehmerin besteht som
it das Risiko, dass sie aus den investier-ten Beträgen nicht ausreichend Ertrag realisieren kann, um
den Kapitaldienst voll-ständig leisten zu können.
5.3.10RisikovonInteressenskonflikten
Aufgrund organisatorischer, kapitalmäßiger und personeller Verflechtungen m
it Partnerunternehm
en und Gesellschaftern (siehe Punkt 3.2.2 und 3.4) kann es zu Interessenkonflikten kom
men. Es besteht die M
öglichkeit, dass die handelnden Personen nicht die Interessen der Darlehensnehm
erin in den Vordergrund stellen, sondern eigene Interessen oder Interessen von anderen Beteiligten verfolgen. Insbesondere können anderw
eitige, zum Beispiel vertragliche Verpflichtungen
sowohl auf Ebene der Beerjet Gm
bH als auch auf Ebene von anderen Partnerun-ternehm
en das Risiko von Interessenskonflikten zusätzlich verstärken.
5.3.11KeineM
ittelverwendungskontrolle
Es wird keine M
ittelverwendungskontrolle durch Dritte, beispielsw
eise durch W
irtschaftsprüfer, stattfinden. Auch dies könnte zur Folge haben, dass die Beer-jet Gm
bH ihrerseits ihren Verpflichtungen gegenüber den Investoren nicht nach-kom
men könnte.
5.3.12Außergew
öhnlicheEreignisse, HöhereGew
alt/nichtvorhersehbareEreignisse
Ereignisse höherer Gewalt w
ie Kriege, Terrorismus, krim
inelle Aktivitäten, Natur- und Um
weltkatastrophen, Betrugsfälle, m
enschliches Fehlverhalten, politische Veränderungen, Änderungen des rechtlichen und regulatorischen Um
felds oder
KAPITALMARKTPROSPEKT
45
der Gerichts- oder der Verwaltungspraxis, Inflation oder sonstige w
esentliche Änderungen des M
arktumfelds, w
ie z.B. die Finanz- und Wirtschaftskrise sow
ie die gegenw
ärtige Staatsschuldenkrise, sind von der Emittentin w
eder vorherseh-bar noch beeinflussbar. Solche Ereignisse können Störungen oder den gänzlichen Ausfall des Geschäftsbetriebes der Em
ittentin zur Folge haben und die Vermö-
gens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigen, was
wiederum
zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die DG führen kann.
5.3.13Vertragserfüllungsrisiko
Es besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Vertragspartner ihren vertraglichen
Verpflichtungen während der Geschäftsbeziehung nicht nachkom
men und/oder
Auseinandersetzungen auftreten werden. Die Nichterfüllung oder Kündigung
von Verträgen könnte dazu führen, dass die Darlehensnehmerin ihren Verpflich-
tungen gegenüber den Darlehensgebern nicht nachkomm
en kann.
5.3.14RisikoderKostenentw
icklung
Es besteht für die Darlehensnehmerin das Risiko, dass sich ihre Kosten erheblich
erhöhen oder unvorhergesehene Kosten auftreten und sich diese Kostensteige-rung nicht durch entsprechende Erträge ausgleichen lässt. Dies könnte dazu füh-ren, dass die Darlehensnehm
erin ihre Verpflichtung zur Leistung von Zinsen und/oder Tilgung nicht oder nicht vollständig erfüllen kann.
5.3.15RisikoausbleibenderVerkaufserfolg
Es besteht das Risiko, dass aus welchem
Grund die Nachfrage nach den Produkten ausbleibt und w
eniger Produkte als geplant abgesetzt werden können. W
eiters besteht das Risiko, dass Produktentw
icklungen nicht erfolgreich verlaufen. Darü-ber hinaus besteht die Gefahr, dass durch Schadensfälle, Fehlern in der Produkti-on, Konstruktion oder Instruktion des Produktes Verpflichtungen der Gesellschaft entstehen, w
elche den wirtschaftliche Erfolg beeinträchtigen bzw
. zur Insolvenz der Gesellschaft führen könnten.
5.3.16 Platzierungsrisiko
Die Gesellschaft beabsichtigt, durch Nachrangdarlehen eine Summ
e von EUR 2,5 M
illionen aufzunehmen.
Die Summ
e des Nachrangkapitals bildet nach Abzug der Kosten das Investitions-kapital der Gesellschaft. Es besteht allerdings das Risiko, dass nicht ausreichend Anleger gew
onnen werden. Die Gesellschaft ist unabhängig von der Höhe des
eingeworbenen Kapitals jedoch m
it festen Aufwendungen belastet, die bei gerin-
gerem Platzierungserfolg um
so stärker ins Gewicht fallen. Sofern die Gesellschaft
das geplante nachrangige Darlehensvolumen nicht erreicht, ist das eingezahlte
Kapital aufgrund fixer Aufwendungen insgesam
t prozentual höher mit Kosten be-
lastet als ursprünglich kalkuliert. Je weniger Anleger Nachrangdarlehen gew
ähren und je geringer daher der Darlehensbetrag ist, desto geringer sind zugleich die Investitionsm
öglichkeiten der Gesellschaft: Es besteht das weitere Risiko, dass
die Gesellschaft mangels ausreichenden Investitionskapitals nur in begrenzte
Produktentwicklungen und Geschäftsbereiche investieren kann, das Investiti-
onsrisiko also nur eingeschränkt streuen kann. Die genannten Faktoren können negative Ausw
irkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-
schaft haben und dazu führen, dass Rückflüsse an Anleger schwächer ausfallen
oder ganz entfallen.
5.3.17 Währungsrisiko
Wird ein Frem
dwährungsgeschäft getätigt, so hängt der Ertrag bzw
. die Wertent-
wicklung dieses Geschäftes stark von der Entw
icklung des Wechselkurses der
Fremdw
ährung zum Euro ab. Die Änderung des W
echselkurses kann den Ertrag und den W
ert des Geschäftes daher vergrößern oder vermindern. Ein W
ährungsri-siko besteht in der Regel bei allen Geschäften, die w
irtschaftlich auf Märkten m
it Frem
dwährung erfolgen, auch, w
enn die Investition des Kunden nicht in Fremd-
währung erfolgt.
KAPITALMARKTPROSPEKT
46
5.3.18Länderrisiko
Das Länderrisiko ist unter anderem das Bonitätsrisiko eines Staates. Droht dem
betreffenden Staat ein politisches oder w
irtschaftliches Risiko, so kann dies ne-gative Ausw
irkungen auf alle in diesem Staat ansässigen W
irtschaftstreibenden haben. Auch das Länderrisiko kann einen Totalverlust des vom
Darlehensgeber eingesetzten Kapitals nach sich ziehen. Das Länderrisiko kann auch rechtliche Ri-siken nach sich ziehen, indem
der ausländische Investor weniger Rechte als ein
inländischer Investor bei einem vergleichbaren inländischen Investm
ent genießt.
5.3.19 Missbrauchsrisiko
Unter Missbrauchsrisiko w
ird insbesondere das Risiko von strafgesetzwidrigen
Handlungen verstanden. Missbrauchshandlungen können unm
ittelbar (zB bei Veruntreuung von Geldern der Gesellschaft) oder m
ittelbar (im Falle der Haftung
des Unternehmens für Delikte der M
itarbeiter) zu Schäden der Gesellschaft füh-ren, die schlim
mstenfalls die Insolvenz der Gesellschaft und dam
it den Totalver-lust des vom
Darlehensgeber eingesetzten Kapitals nach sich ziehen können.
5.3.20Verw
ässerungsrisiko
Die Veränderung der „Kapitalbasis der Gesellschaft“ (siehe Punkt 5.1 des Dar-lehensvertrages), z.B. durch effektive Kapitalerhöhung, nach dem
Tag der An-gebotsstellung durch den Crow
d-Investor führt idR zu einer Verringerung des „Beteiligungs-Anteils“ des Crow
d-Investors am „W
ertsteigerungszins“ (Unter-nehm
enswertbeteiligung).
5.3.21BesondereRisikenbeiInvestitionenaufKredit
Investitionen auf Kredit stellen generell ein erhöhtes Risiko dar. Der aufgenomm
e-ne Kredit m
uss, unabhängig vom Erfolg des Investm
ents, zurückgeführt werden.
Die Kreditkosten schmälern außerdem
den Ertrag und damit die Gew
innchancen ganz erheblich. Insbesondere für Privatpersonen ist von frem
dfinanzierten Inves-titionen dringend abzuraten.
Sofern der Anleger beabsichtigt, die Darlehensgewährung frem
d zu finanzie-ren, sollte er dabei jedoch beachten, dass Zins- und Tilgungsleistungen für ein frem
dfinanziertes Darlehen, unabhängig von der wirtschaftlichen Entw
icklung des Nachrangdarlehens anfallen. Daher m
uss der Anleger ggf. andere Vermö-
genswerte verw
enden, um Zins- und Tilgungszahlungen für eine Frem
dfinan-zierung zu erfüllen. Sollten Darlehensrückzahlungen geringer sein oder kom
plett ausfallen oder sogar ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals eintreten, m
uss der Anleger die Rückzahlung seiner Frem
dfinanzierung zzgl. Zinsen vollständig aus seinem
sonstigen Vermögen leisten. Dies kann bis zur privaten Insolvenz des
Anlegers führen.
5.3.22 Steuerliche Risiken
Ändern sich steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die
geltende Gesetzeslage und die Rechtsprechung der Höchstgerichte, kann dies nachteilige Ausw
irkungen auf das Geschäftsmodell der Beerjet Gm
bH, deren w
irtschaftliche Entwicklung sow
ie deren Zahlungsfähigkeit haben.
Es wird dem
Darlehensgeber ausdrücklich empfohlen, im
Hinblick auf die persön-lichen w
irtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen der Gew
ährung eines qualifizierten Nachrangdarlehens einen W
irtschaftstreuhänder und/oder einen Rechtsanw
alt beizuziehen.
Die steuerliche Behandlung eines Investments kann sich nachträglich derart ver-
ändern, dass anfangs bestehende Steuervorteile zu einem späteren Zeitpunkt
nicht mehr gegeben sind. Die endgültige Feststellung der Besteuerungsgrund-
lage obliegt dem jew
eils zuständigen Finanzamt. Eine Haftung für die von der
Gesellschaft angestrebte steuerliche Behandlung kann daher nicht übernomm
en w
erden.
5.3.23Klum
penrisiko,keineRisikodiversifizierung
Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, w
enn keine oder nur eine gerin-ge Diversifizierung/Streuung der Investitionen in den verschiedenen Geschäfts-
KAPITALMARKTPROSPEKT
47
und Produktbereichen erfolgt. Der wesentliche Unternehm
ensgegenstand der Gesellschaft ist die Entw
icklung, die Erzeugung, die Vermarktung sow
ie der Ver-trieb und die W
artung von Schankanlagen.
5.3.24Immaterialgüterrechte
Die Gesellschaft stützt ihre Geschäftsaktivitäten auf eigens entwickelte Patente.
In der Bundesrepublik Deutschland ist ein von einem von der Gesellschaft ver-
schiedenen Dritten initiiertes Patentverfahren betreffend ein dem Beerjet ähn-
liches Schankanlagensystem anhängig. Die Geschäftsführung der Gesellschaft
ist der Ansicht, dass es zu keiner Überschneidung komm
t und daher Beerjet in Rechte Dritter nicht eingreift. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen w
erden, dass durch die Verw
endung der Beerjet-Technologie eine Verletzung von Rech-ten Dritter erfolgt. Solche Ereignisse können Störungen oder den gänzlichen Aus-fall des Geschäftsbetriebes der Em
ittentin zur Folge haben und die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigen, was w
iede-rum
zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die DG führen kann.
5.3.25Inflationsrisiko
Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Darlehensnehmer bzw
. Darle-hensgeber infolge einer Geldentw
ertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem
Risiko unterliegt zum
einen der Realwert des vorhandenen Verm
ögens, zum an-
deren der reale Ertrag, der mit dem
Vermögen erw
irtschaftet werden soll.
5.3.26AusfallwichtigerV
ertragspartner
Die Emittentin ist dem
Risiko ausgesetzt, dass ihre Vertragspartner („Kontrahen-ten“) abgeschlossene Vereinbarungen oder sonstige Verpflichtungen nicht bzw
. nicht vollständig oder vereinbarungsgem
äß erfüllen oder erfüllen können und von allfälligen Kündigungsrechten Gebrauch m
achen. Sollten Vertragspartner der Gesellschaft m
it ihren geschuldeten Leistungen, z. B. im Falle der Insolvenz,
ausfallen oder sollten bei einem Vertragsauslauf neue Verträge abgeschlossen
werden m
üssen, so besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu
schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Ferner würden beim
Ausfall ei-nes w
ichtigen Vertragspartners die von diesem ggf. zugesagten Garantien oder
Gewährleistungsansprüche entfallen. Eine Insolvenz des Vertragspartners nach
bereits erfolgten Anzahlungen kann zu einem Verlust dieser Anzahlungen führen.
Dies alles kann zusätzliche, nicht prognostizierte Aufwendungen der Gesellschaft
zur Folge haben. Eine gänzliche oder teilweise Nicht- bzw
. Schlechterfüllung kann von nachhaltigem
nachteiligem Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzergebnisse
der Emittentin sein und in der Folge auch nachteilige W
irkung für die Darlehens-geber haben. Diese Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlun-gen an die Darlehensgeber führen.
5.3.27 Betriebsunterbrechung
Aufgrund von Schadensereignissen, Lieferengpässen bei erforderlichen Materi-
alien oder Produktionsstörungen kann es zu Betriebsunterbrechungen komm
en m
it nachteiligem Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzergebnisse der Gesell-
schaft und in der Folge auch mit nachteiliger W
irkung für die Darlehensgeber. Diese Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Darlehensgeber führen.
5.3.28Versicherungsrisiken
Bei Schadensfällen oder Betriebsunterbrechungen kann nicht ausgeschlossen w
erden, dass die entsprechenden Schäden aufgrund von vereinbarten Selbst-behalten nicht vollständig von Versicherungen ersetzt w
erden. Der bestehende bzw
. geplante Versicherungsschutz umfasst insbesondere nicht Schäden auf-
grund von Kriegsereignissen, Erdbeben und Vorsatz der Darlehensnehmerin. Im
schlim
msten Fall könnte dies zu einem
Verlust sämtlichen Verm
ögens der Darle-hensnehm
erin führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass nach Eintritt von Versicherungsfällen in den Folgejahren höhere Beitragsbelastungen für die ent-sprechenden Versicherungsverträge entstehen.
KAPITALMARKTPROSPEKT
48
5.3.29 Finanzierungsrisiken
Die Gesellschaft beabsichtigt, zur Finanzierung der Geschäftsentwicklung z.T.
auch Kredit- und Leasingverträge zur Finanzierung der Geschäftsentwicklung ab-
zuschließen. Die Finanzierungsabsichtserklärung einer Bank knüpft die Auszah-lung der Gelder an die Erfüllung und Dokum
entation bestimm
ter Voraussetzun-gen, insbesondere der Aufb
ringung des erforderlichen Eigenkapitals. Sollten die Gesellschaft bzw
. die einzelnen Betreibergesellschaften ihrer Pflicht nicht oder nicht in vollem
Umfang nachkom
men, besteht das Risiko, dass die Darlehen nicht
fristgerecht oder gar nicht ausgezahlt werden können und die Schankanlagen
mangels Finanzierung nicht oder nur teilw
eise produziert werden können bzw
. nicht oder es zu Verzögerungen oder zu einer Sistierung der Produktentw
icklung kom
mt.
Falls das Zinsniveau im Zeitraum
zwischen dem
Vorliegen der Finanzierungsab-sichtserklärung und dem
endgültigen Abschluss von Darlehensverträgen mit va-
riablen Zinsvereinbarungen ansteigen sollte, könnte dies zu einer Erhöhung der Zinsbelastung und dam
it zu einer Verminderung der Rentabilität führen.
Sollten die finanzierenden Banken die langfristigen Projektfinanzierungskredite aus w
ichtigem Grund kündigen und fällig stellen können, z. B. in Folge eines Ver-
zugs der Darlehensnehmerin m
it wesentlichen Verpflichtungen aus dem
Darle-hensvertrag, so könnten sich die Finanzierungskosten durch die Aufnahm
e an-derer Darlehensm
ittel zu weniger günstigen Konditionen erhöhen. Es kann auch
nicht ausgeschlossen werden, dass in einem
solchen Fall die Bank dann die ihr gestellten Sicherheiten verw
ertet und der Verwertungserlös die Forderungen der
Bank nicht oder nur geringfügig übersteigt. Für den Anleger würde dies die Ren-
tabilität vermindern und bis hin zum
teilweisen Verlust seiner Verm
ögensanlage führen.
5.3.30 Persönliche Haftung
Der Crowd-Investor ist bis auf die Entrichtung des vereinbarten Darlehensbetrags
zzgl. eines eventuell vereinbarten Agios nicht verpflichtet weitere Leistungen zu
erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.
Für den Crowd-Investor, der seine Verpflichtung zur Entrichtung des Darlehens-
betrages zzgl. eines eventuell anfallenden Agios vollständig erbracht hat, beste-hen keine w
eiteren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft oder Gläubigern der Gesellschaft. Daher besteht keine Nachschusspflicht des Anlegers.
Sollte die Gesellschaft vor Erfüllung der vollständigen Verpflichtung zur Entrich-tung des Darlehensbetrages insolvent w
erden, haftet der Crowd-Invstor für den
offenen aushaftenden Betrag der Darlehenssumm
e zzgl. Agio.
5.3.31RisikodesTotalverlustes/Maxim
alesRisiko
Es kann aus den vorangeführten Gründen ein Totalausfall eintreten. Unter dem
Risiko des Totalverlustes versteht man das Risiko, dass das vom
Darlehensgeber eingesetzte Kapital nicht zurückgezahlt w
erden kann. Über das Risiko des Total-verlustes des Darlehensbetrages können Anleger aufgrund ihrer persönlichen Verm
ögensverhältnisse zusätzliche Vermögensnachteile treffen- etw
a durch mit
Fremdfinanzierung des Darlehens verbundene Kosten oder aus der individuellen
Vermögenslage des Anlegers resultierende steuerliche Risiken.
Anleger müssen beachten, dass sie durch in ihrer individuellen Verm
ögenssituati-on begründete Um
stände, welche der Em
ittentin naturgemäß nicht bekannt sein
können, das Maxim
alrisiko der persönlichen Insolvenz treffen kann.
Eine Darlehensgewährung w
ird daher nur Anlegern empfohlen, die aufgrund ih-
rer Einkunfts- und Vermögenssituation im
Extremfall auch einen Totalverlust des
geleisteten Darlehens hinnehmen können.
KAPITALMARKTPROSPEKT
49
UNTERFERTIGU
NGN
ACHKAPITA
LMARK
TGESETZ
Die Emittentin erklärt hierm
it, dass die Angaben in diesem Prospekt, die für die
Beurteilung der Veranlagung erheblich sind, richtig und vollständig sind. Soweit in
diesem Prospekt W
erturteile oder Prognosen über künftige Entwicklungen w
ie-dergegeben sind, liegen diesen Präm
issen (Annahmen) zugrunde, w
ie sie zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts abschätzbar waren. Eine Haftung für
den Eintritt dieser Annahmen kann aber nicht übernom
men w
erden.
Dieser Prospekt wird von der Beerjet Gm
bH, Pumm
erinplatz 3, 4490 St. Florian bei Linz, Oberösterreich, eingetragen im
Firmenbuch des Landesgericht Steyr un-
ter FN 405162b hiermit als Em
ittentin gemäß § 8 Abs 1 KM
G gefertigt.
St.Florian, am 16. Novem
ber 2015
Mag. Ernst Koller
Ing. Thomas Schuller
KAPITALMARKTPROSPEKT
50
KAPITA
LMARKTPROSP
EKT
6KONTR
OLLV
ERMER
KDES
PROSPEK
TKONTR
OLLO
RS
Wir haben den Prospekt gem
äß den Bestimm
ungen des § 8 Abs. 2 KMG kontrol-
liert.
Aufstellung und Inhalt dieses Prospektes liegen in der Verantwortung der Beerjet
GmbH.
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Kontrollverm
erks zu diesem
Prospekt auf der Grundlage unserer Prüfung.
Unsere Prüfungshandlungen waren ausschließlich auf die Richtigkeit und Voll-
ständigkeit der Prospektangaben, nicht aber auf die Beurteilung der Angemes-
senheit von Entgelten, auf den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolges und der
steuerlichen Auswirkungen der Veranlagung gerichtet.
Wir erklären hierm
it als Prospektkontroller gemäß § 8 Abs. 2 Z. 3 KM
G, dass der vorliegende Veranlagungsprospekt kontrolliert und für richtig und vollständig be-funden w
urde. Der Prospekt enthält gemeinsam
mit dem
Darlehensvertrag in der Fassung vom
11.11.2015 und der Bilanz alle Angaben, die es dem Anleger erm
ögli-chen, sich ein fundiertes Urteil über die Verm
ögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und deren Entw
icklungsaussichten und über die mit der angebote-
nen Veranlagung verbundenen Rechte zu bilden.
Ergänzend weisen w
ir auf die unter Punkt 5.3. angeführten Risiken, insbesondere das Risiko des Totalverlustes und M
aximale Risiko hin. Ausdrücklich w
ird darauf hingew
iesen, dass zum 31.12.2014 die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Ei-
genkapital in Höhe von EUR 438.219,62 ausweist, eine buchm
äßige Überschul-dung liegt vor. Eine Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist erst nach Beseitigung des negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) m
öglich.
Bei der Veranlagung handelt es sich um eine unternehm
erische Veranlagung mit
entsprechenden Risiken und Chancen. Auch ein Totalverlust des eingesetzten
Kapitals kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Als Prospektkontrollor:
CONFIRM W
irtschaftsprüfung GmbH
Mag. Georg Aschauer
Wirtschaftsprüfer
Beilage./1 –Zeichnungsschein
Beilage./2 – Bilanz des Jahres 2014
Beilage./3 –Gesellschaftsvertrag
51
BEILA
GE1
Rücktrittsrechte Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG
: (1)
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom
Unternehm
er für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räum
en noch bei einem von
diesem dafür auf einer M
esse oder einem M
arkt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom
Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum
Zustandekomm
en des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt m
it der Ausfolgung einer Urkunde, die
zumindest den N
amen und die Anschrift des U
nternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notw
endigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht,
die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch m
it dem Zustandekom
men des
Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren m
it dem Tag, an dem
der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen U
rkunde unterblieben, so steht dem
Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf M
onaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise W
arenlieferung zu; wenn der
Unternehm
er die Urkundenausfolgung innerhalb von zw
ölf Monaten ab dem
Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem
Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die U
rkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekom
men des
Vertrags. (2)
Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der U
nternehmer oder ein m
it ihm zusam
menw
irkender Dritter den Verbraucher im Rahm
en einer Werbefahrt, einer
Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom U
nternehmer für seine geschäftlichen
Zwecke benützten Räum
e gebracht hat. (3)
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
wenn er selbst die geschäftliche Verbindung m
it dem U
nternehmer oder dessen Beauftragten zw
ecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 1.
wenn dem
Zustandekomm
en des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
2. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, w
enn sie üblicherweise von U
nternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräum
e geschlossen w
erden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das U
nternehmen nach seiner N
atur nicht in ständigen Geschäftsräum
en betrieben wird und
das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt 3.
bei Verträgen, die dem Fern- und Ausw
ärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder 4.
bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des U
nternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom
Unternehm
er gedrängt w
orden ist. (4)
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimm
te Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gew
ahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet w
ird. Der Verbraucher kann ferner von seinem
Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, w
enn der Unternehm
er gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das
Samm
eln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 Gew
O 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und W
erbeveranstaltungen (§ 57 Gew
O 1994) oder über die Entgegennahm
e von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 Gew
O 1994) verstoßen hat. Die Bestim
mungen des Abs. 1, Abs. 3 Z
4 und 5 und Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem
Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 zu. Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3a KSchG
: (1) Der Verbraucher kann von seinem
Vertragsantrag oder vom Vertrag w
eiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einw
illigung maßgebliche
Um
stände, die der Unternehm
er im Zuge der Vertragsverhandlungen als w
ahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausm
aß eintreten. (2) M
aßgebliche Um
stände im Sinn des Abs. 1 sind
1. die Erw
artung der Mitw
irkung oder Zustimm
ung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des U
nternehmers erbracht oder vom
Verbraucher verw
endet werden kann,
2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
4. die Aussicht auf einen Kredit.
(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt w
erden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Um
stände nicht oder nur in erheblich geringerem
Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch
spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen m
it einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen M
onat nach dem Zustandekom
men des Vertrags.
(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, w
enn 1.
er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder w
issen musste, dass die m
aßgeblichen Um
stände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausm
aß eintreten w
erden, 2.
der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt w
orden ist oder 3.
der Unternehm
er sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.
Macht der Crow
d-Investor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, hat die Darlehnsnehm
erin innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Rücktrittserklärung
den Crowdfinancing-Betrag (zuzüglich der für diesen Betrag in der Zw
ischenzeit allenfalls vereinnahmten Zinsen) an den Crow
d-Investor zurückzuzahlen. Der N
achrangdarlehensvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass durch Rücktritte von Crowd-Investoren der G
esamtdarlehensbetrag unter die Funding Schw
elle fällt; diesfalls hat die Darlehnsnehm
erin keine Zinsen zu zahlen. Ein Rücktritt ist zu richten an: Firma Beerjet Gm
bH, Pumm
erinplatz 3, A-4490 St. Florian.
Identifizierung gemäß G
eldwäschegesetz
Vom Zeichner auszufüllen:
Zweck der Zeichnung:
HINW
EIS zur Zahlung: O
Ich handle auf eigene Rechnung O
Ich handle auf Rechnung von: (N
ame und Adresse des w
irtschaftlich Berechtigten)
O private Verm
ögensinvestition O
Sonstiges: Es w
ird darauf hingewiesen, dass die Zahlung unm
ittelbar von einem
auf den Nam
en des Crowd-Investors lautenden
Konto , das
den Anforderungen
des Geldw
äschegesetzes entspricht,
erfolgen m
uss. Das
ist in
der Regel
bei inländischen
Konten der
Fall. Der
Vermittler
hat keine
Inkassovollmacht.
Der Identitätsnachw
eis erfolgt durch: Die Identifizierung und Verm
ittlung wird durchgeführt durch:
O persönliche Identitätsprüfung
(Die Identitätsprüfung wird durch eine der nebenstehenden Personen durchgeführt)
O Dienstnehm
er der Beerjet GmbH
O Gew
erblicher Vermögensberater
O W
irtschaftsprüfer, vereidigter O
Finanzdienstleistungsinstitut Buchprüfer, Steuerberater oder
O Versicherungsverm
ittler Steuerbevollm
ächtigter O
Postident-Verfahren (Der Zeichner w
ird die Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen)
Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges
(Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher dem
Antrag beizufügen. Vom
identifizierenden Vermittler auszufüllen:
Ausweisart:
O Reisepass
O Personalausw
eis O
Führerschein Im
Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Crowd-Investor
für die Identifizierung anwesend w
ar und ich die Angaben des Crowd-
Investors anhand des Originals eines gültigen am
tlichen Ausweises m
it Lichtbild
überprüft habe.
Eine Kopie
dieses Ausw
eises (Vorder-
und Rückseite) habe ich beigefügt.
Ausweis-N
r.: _________________________________ gültig bis: ___________________ ausstellende Behörde: _____________________________________________________
N
ame und Anschrift des identifizierenden Verm
ittlers
O
rt/Datum
U
nterschrift des Vermittlers
Antrag zur N
achrangdarlehensgewährung
Anbieter: Beerjet Gm
bH FN405162b
A- 4490 St. Florian, Pumm
erinplatz 3
IBAN AT584480010103660000 / BIC VBW
EAT2WXXX
Persönliche Angaben des Crow
d-Investors Version P1
O Frau
O Herr
______________________________________________________________________________________________________________________
Nam
e Vornam
e Titel
Geburtsdatum
____________________________________________________________________________________________________________________________ PLZ, O
rt Straße, Haus-N
r.
Land ____________________________________________________________________________________________________________________________ Telefon
Staatsangehörigkeit
____________________________________________________________________________________________________________________________ Kreditinstitut
BIC IBAN
Antragsdaten:
Darlehensbetrag: €
zzgl. 5% Agio:
€
Gesam
tsumm
e: (Darlehensbetrag + Agio)
€
Ich
(Crowd-Investor)
vergebe für
eigene Rechnung
ein qualifiziertes
partiarisches N
achrangdarlehen an die Beerjet Gm
bH. Das N
achrangdarlehen w
ird auf
Grundlage
des N
achrangdarlehensvertrages in
der Fassung
11.11.2015
gewährt.
Gem
äß Punkt
2 der
Darlehensbedingungen komm
t der Vertrag erst m
it fristgerechter und vollständiger Einzahlung der G
esamtsum
me durch den Crow
d-Investor sow
ie Antragsannahme durch die Beerjet Gm
bH zustande. Im
Fall der Ablehnung des Antrages w
erden die
überwiesenen
Beträge an
den Crow
d-Investor zurück überwiesen.
Darlehensnehmerin:
Beerjet GmbH Bedingungen: gem
äß Nachrangdarlehensvertrag in der Fassung
11.11.2015
Basiszinssatz für Angebotslegung bis 11.12.2015:
5,5 % p.a. (act/360)
Laufzeitende: 31.12.2022
Basiszinssatz für Angebotslegung nach 11.12.2015:
4,5 % p.a. (act/360)
Wertsteigerungszinssatz:
Unternehm
enswert gem
. Darlehensvertrag Punkt 5.1
Zinszahlungstermin:
30.06.
Zeichnungsfrist: 31.07.2016
Um
satz-Multiplikator:
1,38
Fundingschwelle:
EUR 50.000.-
Darlehensnominale
pro 1 EUR
Darlehensbetrag: EU
R 0,0061
Fundinglimit:
EUR 2.500.000.-
Verlängerungsoption: 3 M
onate bis 31.10.2016
Dieses Angebot basiert auf den Bedingungen des Nachrangdarlehensvertrags in der Fassung 11.11.2015 der
Beerjet Gm
bH. Dieser ist im Kapitalm
arktprospekt abgedruckt und integrierender Bestandteil dieses Angebotes. Der Crow
d-Investor bestätigt mit seiner U
nterschrift, den Inhalt des VERTRAGES über eine BETEILIG
UN
G am
U
NTERN
EHMEN
SERFOLG
in Form eines PARTIARISCHEN
NACHRAN
GDARLEHENS“ der Beerjet Gm
bH in der Fassung 11.11.2015 inhaltlich zu kennen und verstanden zu haben.
Risikobelehrung
Bei dem zur Zeichnung angebotenen N
achrangdarlehen handelt es sich um keine so genannte m
ündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Verm
ögensanlage, die mit
entsprechenden unternehmerischen Risiken verbunden ist. Insbesondere kann ein Verlust des zu zahlenden Darlehensbetrages nicht ausgeschlossen w
erden. Der Crowd-
Investor sollte stets einen Teil oder gar Totalverlust der zu zahlenden Zeichnungssumm
e wirtschaftlich verkraften können. Das angebotene N
achrangdarlehen ist daher nicht als M
ittel zur Altersvorsorge geeignet. Der Crowd-Investor erklärt, dass er die Risikohinw
eise gelesen und zu Kenntnis genomm
en hat. Der Crowd-Investor bestätigt,
dass ihm gegenüber keine von den vorgenannten Antragsunterlagen abw
eichende oder darüber hinaus gehende Erklärungen oder Zusicherungen durch die Beerjet GmbH
bzw. den Verm
ittler abgegeben und keine diesbezüglichen Nebenabreden getroffen w
urden. Für das qualifizierte Nachrangdarlehen besteht kein der W
ertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine vorzeitige, individuelle Veräußerung des qualifizierten N
achrangdarlehens vor Laufzeitende ist daher nicht sichergestellt und gegebenenfalls m
it finanziellen Einbußen verbunden. Der wirtschaftliche Verlauf der Beerjet Gm
bH hängt von verschiedenen, in der Zukunft liegenden Ereignissen ab. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren ist eine konkrete Prognose über den w
irtschaftlichen Verlauf der Beerjet GmbH nicht m
öglich. Treten die vorgenomm
enen Annahm
en und Planungen - aus welchem
Grund auch imm
er - nicht ein, hat der Crowd-Investor die sich daraus ergebenden N
achteile mittelbar oder unm
ittelbar zu tragen, dies bedeutet, dass der Crow
d-Investor insbesondere die von ihm eingesetzte Darlehenssum
me zur Gänze verlieren kann. Der Crow
d-Investor muss daher in der
Lage sein, bei einer unerwartet negativen w
irtschaftlichen Entwicklung der Beerjet Gm
bH einen Totalverlust in Kauf zu nehmen.
Ändern sich steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die geltende Gesetzeslage und die Rechtsprechung der Höchstgerichte, kann dies nachteilige
Auswirkungen auf das Geschäftsm
odell der Beerjet GmbH, deren w
irtschaftliche Entwicklung, sow
ie deren Zahlungsfähigkeit haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingew
iesen, dass sich umfassende Risikohinw
eise in Punkt 5.3. des KMG
-Prospektes befinden!
Datenschutz, Datenverarbeitungsklausel Em
pfangsbestätigung Der Crow
d-Investor willigt zum
Zwecke der Führung des Investorenregisters sow
ie die
Verwaltung
der N
achrangdarlehen in
die Speicherung,
Verarbeitung, Auskunftserteilung
sowie
Nachfrage
seiner/ihrer in
diesem
Zeichnungsschein/Angebot zur
Darlehensgewährung
angegebenen personenbezogenen Daten durch die CO
NDA AG, Donau-City-Straße 6, 1220 W
ien, sow
ie durch den jeweiligen Verm
ittler ein. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten
an Dritte zu Werbezw
ecken. Die Datenverarbeitung geschieht unter Beachtung der Einschlägigen
Datenschutzgesetze. Die
personenbezogenen Daten
werden
gelöscht, sobald eine weitere Speicherung nicht m
ehr notwendig ist. Dem
Crowd-
Investor wird über die gespeicherten Daten und deren W
eitergabe auf Anfrage Auskunft
erteilt. Der
Crowd-Investor
ist m
it der
Zusendung von
Informationsm
aterialien über
und durch
die Darlehensnehm
erin per
und/oder Post einverstanden.
Der Crow
d-Investor bestätigt
den Erhalt
folgender U
nterlagen und
dass er
ausreichend Gelegenheit hatte, die genannten Unterlagen, Risikohinw
eise und die Rücktrittsbelehrung
zur
Kenntnis zu
nehmen:
O Antragskopie
O Belehrung über die gesetzlichen Rücktrittsrechte
O Kopie Beratungsprotokoll inklusive Risikoeinstufung
O Kapitalm
arktprospekt inkl. Nachrangdarlehensvertrag in der Fassung
11.11.2015 Die Belehrung über die Rücktrittsrechte und die Ausfolgung der angeführten U
nterlagen erfolgte am:
Ort/Datum
U
nterschrift Crowd-Investor
Ort/Datum
U
nterschrift Crowd-Investor
Ort/Datum
U
nterschrift Crowd-Investor
Ort/Datum
U
nterschrift Crowd-Investor
Ort/Datum
U
nterschrift Crowd-Investor
52
BEILA
GE2
.
JAHRES-ABSCHLUSS
2014
BeerjetG
mbH
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
Pum
merinplatz
34490
St.Florian
3361Aschbach,M
elissenstraße11,07476/77811
3340W
aidhofen/Ybbs,WienerStraße
5,07442/53552
WT-C
OD
E:800747
217/8534S
t.Nr.:
FinanzamtLinz
.
zum31.12.2014
BeerjetG
mbH
Bilanz
402400
€31.12.2014
€31.12.2013
Aktiva
A.Anlageverm
ögen
I.Imm
aterielleV
ermögensgegenstände
1.Softw
are23.816,68
0,00
II.Sachanlagen
1.Bauten
auffremdem
Grund
10.373,380,00
2.Maschinen
59.270,570,00
3.Betriebs-und
Geschäftsausstattung
10.876,572.660,55
80.520,522.660,55
ANLAGEVER
MÖGEN
104.337,202.660,55
B.Umlaufverm
ögen
I.Vorräte
1.fertigeE
rzeugnisseund
Waren
196.300,5348.796,00
II.Forderungenund
sonstigeV
ermögensgegenstände
1.Forderungenaus
Lieferungenund
Leistungen11.760,00
2.400,00
2.sonstigeForderungen
undV
ermögensgegenstände
24.232,8328.557,19
35.992,8330.957,19
UMLAUFVER
MÖGEN
232.293,3679.753,19
C.Rechnungsabgrenzungsposten
1.329,011.794,17
SummeAktiva
337.959,5784.207,91
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
53
.
zum31.12.2014
BeerjetG
mbH
Bilanz
402400
€31.12.2014
€31.12.2013
Passiva
A.Negatives
Eigenkapital
I.Stam
mkapital
10.000,0010.000,00
II.Bilanzverlust
-448.219,62-141.479,62
davonVerlustvortrag
-141.479,620,00
SUMMEEIG
ENKAPITAL
-438.219,62-131.479,62
B.Rückstellungen
1.sonstigeR
ückstellungen22.688,72
3.588,76SUMMERÜCKSTELLU
NGEN
22.688,723.588,76
C.Verbindlichkeiten
1.Verbindlichkeiten
gegenüberKreditinstituten
326.208,95136.705,10
2.Verbindlichkeiten
ausLieferungen
undLeistungen
111.558,9534.983,97
3.Verbindlichkeiten
gegenüberGesellschaftern
5.061,432.299,60
4.sonstigeVerbindlichkeiten
310.661,1438.110,10
davonaus
Steuern
3.816,001.619,58
davonimRahm
endersozialen
Sicherheit
1.931,462.977,57
SUMMEVER
BINDLIC
HKEITEN
753.490,47212.098,77
SummePassiva
337.959,5784.207,91
Haftungsverhältnisse
11.600,000,00
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
.
1.1.2014bis
31.12.2014
BeerjetG
mbH
Gewinn-und
Verlustrechnung402400
€2014
%€
2013%
1.Umsatzerlöse
44.440,2624,2
2.000,00100,0
2.Veränderung
desBestands
anfertigen
Erzeugnissen132.000,00
71,80,00
0,0
3.andere
aktivierteEigenleistungen
7.400,074,0
0,000,0
4.Betriebsleistung
183.840,33100,0
2.000,00100,0
5.sonstige
betrieblicheErträge
a)E
rträgeaus
demA
bgangvom
Anlageverm
ögen622,66
0,30,00
0,0b)
übrige116.745,89
63,55.000,00
250,0117.368,55
63,85.000,00
250,0
6.Aufw
endungenfürM
aterialundsonstige
bezogeneHerstellungsleistungen
a)M
aterialaufwand
144.447,9878,6
14.513,84725,7
b)A
ufwendungen
fürbezogeneLeistungen
95.824,9052,1
91.122,84>999,9
240.272,88130,7
105.636,68>999,9
7.Zwischensum
meKlasse
4-560.936,00
33,2-98.636,68
>999,9
8.Personalaufw
anda)
Löhne39.506,24
21,57.118,18
355,9b)
Gehälter
118.138,1064,3
11.746,80587,3
c)Leistungenan
betrieblicheM
itarbeitervorsorgekassen1.868,36
1,0109,95
5,5d)
Aufw
endungenfürgesetzlich
vorgeschriebeneSozialabgaben
sowie
vomEntgeltabhängige
Abgabenund
Pflichtbeiträge
39.037,2021,2
4.960,64248,0
e)sonstige
Sozialaufwendungen
605,800,3
369,5018,5
199.155,70108,3
24.305,07>999,9
9.Zwischensum
meKlasse
4-6-138.219,70
-75,2-122.941,75
>999,9
10.Abschreibungen
a)aufim
materielle
Gegenstände
desA
nlagevermögens
undSachanlagen
45.612,9424,8
965,2748,3
11.sonstige
betrieblicheAufw
endungena)
Steuern,sow
eitsienichtunterSteuern
vomEinkom
men
undvom
Ertrag
fallen783,25
0,4251,20
12,6
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
BEILA
GE2
54
BEILA
GE2
.
1.1.2014bis
31.12.2014
BeerjetG
mbH
Gewinn-und
Verlustrechnung402400
€2014
%€
2013%
b)übrige
104.872,8457,1
17.223,84861,2
Summesonstige
betrieblicheAufw
endungen105.656,09
57,517.475,04
873,8
12.Zwischensum
meaus
Z1bis
11(Betriebserfolg)
-289.488,73-157,5
-141.382,06>999,9
13.Zinsen
undähnliche
Aufw
endungen16.751,27
9,197,56
4,9
14.Zwischensum
meaus
Z13bis
13(Finanzerfolg)
-16.751,27-9,1
-97,56-4,9
15.Ergebnis
dergewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
-306.240,00-166,6
-141.479,62>999,9
16.Steuern
vomEinkom
menund
vomErtrag
500,000,3
0,000,0
17.Jahresfehlbetrag
-306.740,00-166,9
-141.479,62>999,9
18.Jahresverlust
-306.740,00-166,9
-141.479,62>999,9
19.Verlustvortrag
ausdem
Vorjahr-141.479,62
-77,00,00
0,0
20.Bilanzverlust
-448.219,62-243,8
-141.479,62>999,9
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
.
AnhangBeerjetG
mbH
Bilanzierungs-und
Bewertungsm
ethoden
Allgemeine
Grundsätze
Der
Jahresabschlussw
urdeunter
Beachtungder
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung,sow
ieunter
Beachtungder
Generalnorm
,ein
möglichst
getreuesBild
derVerm
ögens-,Finanz-
undErtragslage
desU
nternehmens
zuverm
itteln,aufgestellt.
BeiderErstellungdes
Jahresabschlussesw
urdederG
rundsatzderVollständigkeiteingehalten.
Beider
Bewertung
dereinzelnen
Vermögensgegenstände
undSchulden
wurde
derG
rundsatzder
Einzelbewertung
beachtetundeine
Fortführungdes
Unternehm
ensunterstellt.
Dem
Vorsichtsprinzipw
urdedadurch
Rechnung
getragen,dass
nurdie
amAbschlussstichtag
realisiertenG
ewinne
ausgewiesen
wurden.
Allenerkennbaren
Risiken
unddrohenden
Verlustenw
urdeentsprechend
Rechnung
getragen.
Anlagevermögen
Erworbene
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Erworbene
imm
aterielleAnlagew
ertew
urdenzu
Anschaffungskostenangesetzt
und,sofern
sieder
Abnutzungunterliegen,um
planmäßige
Abschreibungenverm
indert.
Die
planmäßige
Abschreibungw
irdlinear
vorgenomm
en.D
abeiw
irdfolgende
Nutzungsdauer
zugrundegelegt:
Nutzungsdauer
inJahren
Konzessionen-
EDV-Softw
are/H
omepage
3
Sachanlagevermögen
Das
Sachanlagevermögen
wurde
zuAnschaffungs-
bzw.
Herstellungskosten
angesetztund,
soweit
abnutzbar,umplanm
äßigeAbschreibungen
vermindert.
Die
planmäßige
Abschreibungw
irdlinear
vorgenomm
en,wobeifür
dieeinzelnen
Anlagengruppenfolgende
Nutzungsdauerzugrunde
gelegtwird:
Nutzungsdauer
inJahren
Gebäude
-Technische
Anlagenund
Maschinen
-Andere
Anlagen,Betriebs-undG
eschäftsausstattung3-5
Die
übrigengeringw
ertigenVerm
ögensgegenständedes
Geschäftsjahres
wurden
imJahr
derAnschaffung
sofortvollabgeschrieben.
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
55
.
AnhangBeerjetG
mbH
Umlaufverm
ögen
Vorräte
Die
Bewertung
derVorräte
erfolgtezu
Anschaffungs-bzw
.H
erstellungskostenoder
zuniedrigeren
Tageswerten.
Forderungenund
sonstigeVerm
ögensgegenstände
Die
Forderungenund
sonstigenVerm
ögensgegenständew
urdenm
itdemN
ennwertangesetzt.
Rückstellungen
SonstigeRückstellungen
Inden
sonstigenR
ückstellungenw
urdenunter
Beachtungdes
Vorsichtsprinzipsalle
imZeitpunkt
derBilanzerstellung
erkennbarenR
isikenund
derHöhe
oderdemG
rundenach
ungewisse
Verbindlichkeitenm
itden
Beträgenberücksichtigt,die
nachvernünftigerkaufm
ännischerBeurteilungerforderlich
sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitensind
mit
demR
ückzahlungsbetragunter
Bedachtnahme
aufden
Grundsatz
derVorsicht
ermittelt.
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
.
AnhangBeerjetG
mbH
ErläuterungenzurB
ilanz
Allgemeine
Angaben Erläuterungen
zueinzelnen
Postenvon
Bilanz
undGuV
Entwicklung
desAnlageverm
ögens
Die
Entwicklung
dereinzelnenPosten
desAnlageverm
ögensund
dieAufgliederung
derJahresabschreibungnach
einzelnenPosten
(§226
Abs.1U
GB)istaus
demtieferstehenden
Anlagespiegelersichtlich:
Ansch-W
ert1.1.2014
31.12.2014Zugang
Um
buchungA
bgangU
mbuchung
Abschreibung
kumuliert
1.1.201431.12.2014
Buchw
ert1.1.2014
31.12.2014A
bschreibungZuschreibung
EU
RE
UR
EU
RE
UR
EU
RE
UR
I.Immaterielle
Vermögensgegenstände
1.S
oftware
0,0035.725,00
0,000,00
0,0011.908,32
35.725,000,00
0,0011.908,32
23.816,680,00
II.Sachanlagen
1.B
autenauffrem
demG
rund0,00
11.344,530,00
0,000,00
971,1511.344,53
0,000,00
971,1510.373,38
0,002.
Maschinen
0,0086.548,10
0,000,00
0,0027.277,53
86.548,100,00
0,0027.277,53
59.270,570,00
3.B
etriebs-undG
eschäftsausstattung3.625,82
19.749,307.917,03
965,272.660,55
5.455,9415.458,09
0,000,00
4.581,5210.876,57
0,003.625,82
117.641,937.917,03
965,272.660,55
33.704,62113.350,72
0,000,00
32.830,2080.520,52
0,00S
umm
eA
nlagenspiegel3.625,82
153.366,937.917,03
965,272.660,55
45.612,94149.075,72
0,000,00
44.738,52104.337,20
0,00
Forderungenund
sonstigeVerm
ögensgegenstände
Die
nachfolgendeD
arstellungzeigtdie
Restlaufzeiten
derinderBilanz
ausgewiesenen
Forderungen:
Gesam
tbetrag
davonR
estlaufzeitbis
1Jahr
EUR
EUR
Forderungenund
sonstigeVerm
ögensgegenständeForderungen
ausLieferungen
undLeistungen
11.760,0011.760,00
sonstigeForderungen
undVerm
ögensgegenstände24.232,83
24.232,83Sum
me
Forderungen35.992,83
35.992,83
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
BEILA
GE2
56
BEILA
GE2
.
AnhangBeerjetG
mbH
SonstigeForderungen
undVerm
ögensgegenstände
ImPosten
"SonstigeForderungen
undVerm
ögensgegenstände"sind
wesentliche
Erträgeenthalten,die
erstnach
demBilanzstichtag
zahlungswirksam
werden.
Dies
betrifftfolgendePosten:
31.12.201431.12.2013
EUR
EUR
Sonstigekurzfr.Forderungen
22.972,8327.297,19
Kautionen1.260,00
1.260,00
24.232,8328.557,19
Negatives
Eigenkapital
Die
Gesellschaftw
eistunterPassivaden
Posten"negatives
Eigenkapital"inH
öhevon
€ -438.219,62 aus.
Die
Geschäftsführung
derG
esellschaftnim
mt
zurFrage,
obeine
Überschuldung
imSinne
desInsolvenzrechtes
vorliegt,wie
folgtStellung:
Esbesteht
keineÜ
berschuldungder
Gesellschaft
imSinne
desInsolvenzrechtes,
dazw
areine
statischeÜ
berschuldungvorliegt,die
Fortbestehensprognosedes
Unternehm
ensaberpositiv
ist,d.h.d erBarwertder
Zukunftserträgereichtzum
Ausgleichderstatischen
Überschuldung
aus.Die
Verlusteaus
denvergangenen
Jahrenund
demFolgejahrsind
abgedeckt.
Eigenmittelquote,fiktive
SchuldentilgungsdauerEs
wird
festgestellt,dassdie
Eigenkapitalquotegeringer
als8%
istunddie
Schuldentilgungsdauer15
Jahreübersteigt.M
ehralsdie
Hälfte
desStam
mkapitals
istdurchVerluste
aufgebraucht.
BeschlüssezurG
egensteuerung1. D
ieFinanzierung
erfolg tezum
Teildurchnachrangige
Eigentümerdarlehen.
2.D
ieProduktentw
icklungw
urdeim
4.Q
uartal2014
abgeschlossenund
ersteAufträge
konnten
abgeschlossenw
erden.3. Für2015
istderVerkaufvon22
Beerjet-Anlagen,für2016von
100Beerjet-Anlagen
geplant.
InderB
ilanznichtgesondertausgew
ieseneRückstellungen
FolgendeR
ückstellungenhaben
einenerheblichen
Um
fang,w
urdenjedoch
inder
Bilanznicht
gesondertausgew
iesen:
Stand1.1.2014
Verwendung
Zuweisung
Stand31.12.2014
EUR
EUR
EUR
EUR
Rückst.fürJA-Arbeiten
1.500,001.500,00
1.500,001.500,00
Rückst.f.n.abger.Präm
ien0,00
0,0021.169,63
21.169,63R
ückst.fürn.kons.Urlaube
2.088,764.158,43
2.088,7619,09
3.588,765.658,43
24.758,3922.688,72
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
.
AnhangBeerjetG
mbH
Verbindlichkeiten
ZurFristigkeitderinderBilanz
ausgewiesenen
Verbindlichkeitenw
erdenfolgende
Erläuterungengegeben:
Gesam
tbetrag
davonR
estlaufzeitbis
1Jahr
davonR
estlaufzeitüber1
Jahr
davonR
estlaufzeitzw
.1und
5Jahre
davonR
estlaufzeitüber5
JahreEU
REU
REU
REU
REU
RVerbindlichkeitenVerbindlichkeitengegenüberKreditinstituten
326.208,95185.008,95
141.200,0083.200,00
58.000,00Verbindlichkeiten
ausLieferungen
undLeistungen
111.558,95111.558,95
0,000,00
0,00VerbindlichkeitengegenüberG
esellschaftern5.061,43
5.061,430,00
0,000,00
sonstigeVerbindlichkeiten
310.661,1419.661,14
291.000,00291.000,00
0,00davon
ausSteuern
3.816,003.816,00
0,000,00
0,00davon
imRahm
endersozialen
Sicherheit
1.9 31,461.931,46
0,000,00
0,00
Summ
eVerbindlichkeiten
753.490,47321.290,47
432.200,00374.200,00
58.000,00
SonstigeVerbindlichkeiten
ImPosten
"SonstigeVerbindlichkeiten"
sindw
esentlicheBeträge
enthalten,dieals
Aufwand
erfasstwurden,
abererstimFolgejahrzahlungsw
irksamw
erden.
Dies
betrifftfolgendeAufw
endungen:31.12.2014
31.12.2013EU
REU
RVerr.konto
Max
Weigl
146,000,00
Darl.Schuller-IT
Gm
bH50.000,00
0,00Tech2b
InkubatorGm
bHD
arlehen36.000,00
18.000,00D
arlehenScheruga
10.000,0010.000,00
Darlehen
SGS
S&TG
mbH
195.000,000,00
Finanzamtlaufendes
Konto563,34
0,00Finanzam
tLohnsteuer2.615,88
1.054,68Finanzam
tDienstgeberbeitrag
364,57323,42
FinanzamtD
ienstgeberzuschlag29,17
25,87G
emeinde
Komm
unalsteuer243,04
215,61G
ebietskrankenkasse1.931,46
2.977,57Lohn-und
Gehaltsverbindl.
0,004.830,11
Sonst.kurzfr.Verbindlichk.13.767,68
682,84
310.661,1438.110,10
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
57
.
AnhangBeerjetG
mbH
GEW
INN-UNDVER
LUSTR
ECHNUNG
Entwicklung
derUmsatzerlöse
20142013
VeränderungEU
REU
REU
R%
ErlöseInland
41.440,262.000,00
39.440,26>999,9
ErlöseEU
3.000,000,00
3.000,00k.A.
44.440,26
2.000,0042.440,26
>999,9
ErläuterungderAufw
endungenfürForschung
undEntw
icklung
FolgendeAufw
endungenw
urdenim
BereichForschung
undEntw
icklunggetätigt:
20142013
SachverhaltBetrag
BetragLöhne
undG
ehälter73.948,83
19.110,00M
aterialundFrem
dleistungen87.976,62
150.728,54Anschaffung
Werkzeuge
5.748,460,00
Herstellung
Prototypen84.322,71
0,00G
emeinkosten
undFinanzierungsaufw
and16.669,30
3.822,00268.665,92
173.660,54
Zuwendungen
Förderungen-59.620,00
-5.000,00
209.045,92168.660,54
Steuernvom
Einkommenund
Ertrag
Das
ErgebnisderG
ewöhnlichen
Geschäftstätigkeitw
urdem
it€ 500,00 belastet.
D
asaußergew
öhnlicheErgebnis
wurde
mit€ 0,00 belastet.
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
.
AnhangBeerjetG
mbH
SonstigePflichtangaben
ZahlderArbeitnehmer
Die
durchschnittlicheZahl
derArbeitnehm
ergegliedert
nachArbeitern
undAngestellten
beträgt(§ 239 Abs. 1 Z 1 U
GB):
20142013
Arbeiter2
1Angestellte
22
Gesam
t4
3
Angabenzuden
Mitgliedern
derGeschäftsführung
Geschäftsführung:
Nam
eseit
Mag.ErnstKoller
21.10.2013
.................................................................................D
atum,U
nterschriftdesG
eschäftsführers/derG
eschäftsführer
Kastner&
SchatzSteuerberatung
GmbH
BEILA
GE2
58
BEILA
GE2
.
BeerjetGmbH
Pummerinplatz3
Finanzamt:Linz
4490St.
FlorianSteuer-Nr:
217/8534
bh14/402400Seite:
Anlagenspiegel
Anschaffungskosten/HerstellungskostenBuchwert
KumulierteJahres
2014/01/01Zugang
AbgangUmbuchung
2014/12/31Abschreibung
2014/12/312014/01/01
Abschreibung
A.ANLAGEVERMÖGEN
I.IMMATERIELLE
VERMÖGENS-GEGENSTÄNDE
1.KONZESSIONEN,
GEWERBL.SCHUTZ-
RECHTEU.
ÄHNLICHERECHTE
U.VOR-
TEILESOWIE
DARAUSABGELEITETE
LIZENZEN0,00
35.725,000,00
0,0035.725,00
11.908,3223.816,68
0,0011.908,32
II.SACHANLAGEN
1.GRUNDSTÜCKE
UNDGRUNDSTÜCKS-
GLEICHERECHTE
UNDBAUTEN,
EINSCHLIESSLICHDER
BAUTENAUF
FREMDEMGRUND
0,0011.344,53
0,000,00
11.344,53971,15
10.373,380,00
971,15
2.TECHNISCHE
ANLAGENUND
MASCHINEN0,00
86.548,100,00
0,0086.548,10
27.277,5359.270,57
0,0027.277,53
3.BETRIEBS-
UNDGESCHÄFTS-
AUSSTATTUNG,ANDERE
ANLAGEN3.625,82
19.749,307.917,03
0,0015.458,09
4.581,5210.876,57
2.660,555.455,94
SUMMESACHANLAGEN
3.625,82117.641,93
7.917,030,00
113.350,7232.830,20
80.520,522.660,55
33.704,62
SummeAnlagevermögen
3.625,82153.366,93
7.917,030,00
149.075,7244.738,52
104.337,202.660,55
45.612,94
12
59
BEILA
GE3
60
BEILA
GE3
61
BEILA
GE3
62
BEILA
GE3
63
BEILA
GE3
64
BEILA
GE3
65
66
67
68 BeerjetG
mbH
Pumm
erinplatz 34490 St. Florian, Austria
T +43 7224 22002F +43 7224 22002-55E office@
beerjet.com
www.beerjet.com