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Das neue Urheberrecht in der Analyse – Saarbrücken Stiftung Demokratie Saarland 7.5.2007
Das neue Urheberrecht in der AnalyseRainer Kuhlen
FB Informatik und Informationswissenschaft
Universität Konstanzwww.kuhlen.name
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Saarbrücken 7. Mai 2007
Das neue Urheberrecht in der Analyse – Saarbrücken Stiftung Demokratie Saarland 7.5.2007
Zunächst – das Urheberrecht ist noch nicht
„neu“ – der Zweite Korb ist noch in der Mache
Das neue Urheberrecht in der Analyse
Es gilt das Urheberrechtsgesetz von 1995 mit der
ersten Novellierung 2003
Das neue Urheberrecht in der Analyse – Saarbrücken Stiftung Demokratie Saarland 7.5.2007
Urheberrecht reguliert: Besitz und Kontrolle von Wissen und Information
„Everyone says that the ownership and control of information is
one of the most important forms of power in contemporary society …
. It is intellectual property, not the regulation of cyber-smut, that
provides the key to the distribution of wealth, power and access in
the information society.
The intellectual property regime could make - or break - the
educational, political, scientific and cultural promise of the Net.”
J. Boyle: A politics of intellectual property: Environmentalism for the net? (
http://www.law.duke.edu/boylesite/intprop.htm )
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Umgang mit Wissen
und Information
law
code
norms market
Nach: Lawrence Lessig: Code and other laws of cyberspace. Basic Books, Perseus Books Group: New York 1999, second edition 2006
Regulierungsinstanzen für geistiges Eigentum
Das neue Urheberrecht in der Analyse – Saarbrücken Stiftung Demokratie Saarland 7.5.2007
In welchen Formen wird geistiges Eigentum reguliert?
What is Intellectual Property?
Intellectual property refers to creations of the mind: inventions, literary
and artistic works, and symbols, names, images, and designs used in
commerce.
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In welchen Formen wird geistiges Eigentum reguliert?
What is Intellectual Property?
Intellectual property is divided into two categories: Industrial property, which includes inventions (patents), trademarks, industrial designs, and geographic indications of source; and
Copyright, which includes literary and artistic works such as novels, poems and plays, films, musical works, artistic works such as drawings, paintings, photographs and sculptures, and architectural designs.
Rights related to copyright include those of performing artists in their performances, producers of phonograms in their recordings, and those of broadcasters in their radio and television programs.
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In welchen Formen wird geistiges Eigentum reguliert?
„cibo matto“ – Restaurant in Berlin
Tchibo - Kaffeekonzern
wegen des Markenrechts musste cibo matto dem Druck des großen Kaffeekonzerns Tchibo nachgeben
Tchibo konnte sein Recht auf den Markennamen wegen der phonetischen (nicht graphematischen) Gleichheit von „cibo“ und „Tchibo“ einklagen
Markenrecht
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In welchen Formen wird geistiges Eigentum reguliert?
Software-Patentierung
Das neue Urheberrecht in der Analyse – Saarbrücken Stiftung Demokratie Saarland 7.5.2007
In welchen Formen wird geistiges Eigentum reguliert?
Urheberrecht
Das Recht des Schöpfers wird theoretisch
durch den Eigentumsbegriff begründet.
Das neue Urheberrecht in der Analyse – Saarbrücken Stiftung Demokratie Saarland 7.5.2007
Urheberrecht - geistiges Eigentum – Recht und Pflicht
Das neue Urheberrecht in der Analyse – Saarbrücken Stiftung Demokratie Saarland 7.5.2007
Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?
Wissen ist frei und frei verfügbar.
Wissen kann niemandem gehören, ebenso wenig wie die Luft
niemandem gehören kann.
Wissen, in der klassischen Formulierung von Thomas
Jefferson, eignet sich nicht für Eigentum.
Verfügbar ist Wissen allerdings nur dann, wenn man Zugriff
darauf hat.
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Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?
Ideen, Fakten, Theorien, … sind grundsätzlich frei (können auch
nicht für sich geschützt werden)
Geschützt sind die Werke, sofern sie Ideen, Fakten, Theorien, … in
einer wahrnehmbaren und kommunizierbaren Form darstellen
Der Urheberrechtschutz bezieht sich eigentlich nicht auf die Werke
in ihrer materiellen Gestalt, sondern nur auf die Werke, sofern sie
Ideen, Fakten, Theorien transportieren
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Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?
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Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?
In juristischer Hinsicht ist es es eindeutig,
„....that ideas and facts of themselves cannot be
protected“
aber
„the architecture or structure or way in which
they are presented can be. It is therefore not
enough to point to ideas or facts ... that are to be
found in HBHG [das Gral-Buch] and DVC [das da-
Vinci-Code-Buch von Brown].
It must be shown that the architecture or
structure is substantially copied.“ http://www.hmcourts-service.gov.uk/images/judgment-files/baigent_v_rhg_0406.pdf
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Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?
Der Vorwurf des Plagiatswurde letztlich zurückgewiesen. Zwar sei deutlich
erkennbar, dass einige Stellen aus Browns Buch direkt Entlehnungen bis
wörtlich Wiedergaben aus dem Gral-Buch seien, aber das rechtfertige in einer
fiktionalen Umgebung nicht den Vorwurf der Copyright-Verletzung. Im
Wesentlichen seien, legitimerweise, nur einige Ideen und „Fakten“ übernommen
worden, keines läge ein Struktur- oder Architektur-Diebstahl vor. Die Klage
wurde entsprechend abgewiesen. http://www.hmcourts-service.gov.uk/images/judgment-files/baigent_v_rhg_0406.pdf
MR JUSTICE PETER SMITH
Übernahme von Ideen erlaubt, wenn sie zur Entwicklung neuer
eigenständiger Werke führen
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Hauptziel: Einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Recht des
Schöpfers auf Schutz seines geistigen Werkes und dem
Anspruch der Allgemeinheit, von diesen Werken Nutzen zu
ziehen
Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Recht
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Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Balancem
Wissen und Information sind Entwicklungspotenziale.
ökonomisch sozial politisch individuell kulturell
Balancen
Entwicklungspotenziale
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Zur Urheberrechts-
systematik
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Persönlichkeitsrecht
Urheberrecht - doppeltes Recht
Verwertungsrecht
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Persönlichkeitsrecht
Urheberrecht - Persönlichkeitsrecht
Verwertungsrecht
Werk Ausdruck der (Künstler-/Autor)- Persönlichkeit – es muss daher vor Eingriffen, die seine Persönlichkeit verletzen, geschützt werden
Recht wird nicht verliehen, sondern wird automatisch durch die Schöpfung des Werkes verliehen (keine Registrierungs-pflicht)
UrhG § 1 AllgemeinesDie Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. UrhG § 7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
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Urheberrecht - Urheberpersönlichkeitsrecht
Das neue Urheberrecht in der Analyse – Saarbrücken Stiftung Demokratie Saarland 7.5.2007
Urheberrecht - Verwertungsrechte
Der Schutz des Werkes hat nicht nur ideelle, persönlichkeitsbezogene, sondern immer schon und gegenwärtig
zunehmend (finanzielle) Verwertungsaspekte.
Die Durchsetzung der finanziellen Aspekte überlässt der Urheber häufig den Verwertungsgesellschaften bzw. werden seine
Interessen durch vertragliche Absicherung (und Abtretung der Verwertungsrechte) mit den Vertretern der
Kultur-/Informationswirtschaft wahrgenommen.
Persönlichkeitsrecht
Verwertungsrecht
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Urheberrecht - Verwertungsrechte
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Urheberrecht - Verwertungsrechte
Die Verwertungsrechte werden durch vertragliche Absicherung den Vertretern der Kultur-/Informationswirtschaft übertragen.
Persönlichkeitsrecht
Verwertungsrecht
aus Urhebern werden Verwerter
aus dem Urheberrecht wird ein Verwertungsrecht bzw. ein Handelsrecht
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Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Recht
Die Balancen zur Entwicklung in und zwischen den Bereichen ist in
den letzten Jahren zugunsten des ökonomischen Interesses
verschoben.
sozial politisch individuell kulturellökonomisch
Entwicklungspotenziale
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Intensivierung der Verwertung bedeutet Intensivierung der Schutzrechte
Zeitliche Ausdehnung der IPR-Schutzdauer (unterschiedlich bei der Patent- und Urheber-/Copyright-Regelung)
Ausdehnung der IPRs auf (Wissen über) lebende Objekte und Vorkommen in der Natur
Ausdehnung der IPRs auf Software (in einer durchaus noch kontroversen Debatte)
Einführung spezieller sui-generis-Regelungen, z.B. für Datenbanken
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Senkung der Originalitäts- und Niveauansprüche für geistige Werke
Ausdehnung der IPRs auf neue Gegenstände wie Geschäftsmodelle und –verfahren
Ausweitung der exklusiven Publikations-/Verfügungsrechte der Urheber/Verwerter
Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft, aber auch mit Blick auf die Privatkopie
Verstärkung der Schutzmechanismen durch technische Verfahren und gleichzeitig Schutz dieser technischen Maßnahmen
Intensivierung der Verwertung bedeutet Intensivierung der Schutzrechte
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Privatkopie
KonsequenzenEin wirkliches Desaster – oder schöne neue
Informationsmärkte?
Bildung und Wissenschaft - Bibliotheken
Technische Schutzmaßnahmen – Überwachung -
Verschärfung der Strafbestimmungen -
Enforcement
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Privatkopie
Ein JEIN-Phänomen
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Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Privatkopie
oder öffentlichzugänglich gemachte
und sie keinen gewerblichen
Zweckendient
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Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Code/Technik
Digital Rights Management setzt Schranken
(Ausnahmebestimmungen/Begünstigungen aus
öffentlichem Interesse) außer kraft
in Deutschland z.B. § 53 Privatkopie
Dagegen hat (neben attac und „Rettet die Privatkopie
“) alleine die Verbraucherzentrale Bundesverband
protestiert
Phonographische Wirtschaft,
Multimediaverband und Börsenverein (Verlage)
lehnen die digitale Privatkopie gänzlich ab,
nur analog solle gestattet sein.
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Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Code/Technik
Technische Schutzmaßnahmen
Auf die fatalen Folgen für die Wissenschaftspraxis weist Hilty hin:
„Trennung von Inhalt und Form verkommt zur reinen intellektuellen Fiktion, wenn technische Schutzmaßnahmen ins
Spiel gebracht werden. Denn wird der Zugang zum Werk technisch abgesichert, ist es nur noch von theoretischem Inter-
esse, dass der Rechtsschutz der technischen Schutzmaßnahme eigentlich „nur“ am Urheberrechtsschutz
der Form anknüpft; gleichzeitig damit abgesichert wird natürlich auch der Zugang zum Inhalt, mithin dem, was Wissen
eigentlich ausmacht.“
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Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Download P2P
Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt
Vorlage offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht
BMJ-Begründung
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Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Bagatelle?
Referentenentwurf des BMJ
Aus der Begründung
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Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Bagatelle?
Referentenentwurf des BMJ
Jetzt aus dem Regierungsentwurf gestrichen nach heftigen Protesten
von so gut wie allen Seiten außerhalb der Zivilgesellschaft
SPD ist sich noch uneinig
Das neue Urheberrecht in der Analyse – Saarbrücken Stiftung Demokratie Saarland 7.5.2007
Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Bagatelle?
„Bisher ist die Herstellung einer Kopie dann verboten, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde .... Soll dahingehend präzisiert und ausgeweitet werden, dass der Nutzer einer Tauschbörse dann keine Privatkopie erstellen darf, wenn es sich um ein offensichtlich rechtswidriges Angebot im Internet handelt.“
„Um die Vervielfältigungen von Raubkopien auszuschließen, sollte grundsätzlich eine Privatkopie nur dann zugelassen werden, wenn das Original als Vorlage dient. Die ... Vervielfältigungsmöglichkeit durch Dritte für die Überspielung von Bild- oder Tonträgern auf andere Träger [soll] ausgeschlossen“ werden.
„Weiterhin ist eine Einschränkung in zahlenmäßiger Hinsicht zu fordern. So sollten von einer Vorlage nicht mehr als drei Kopien erstellt werden dürfen. Damit käme man dem Bedürfnis des Konsumenten nach der Nutzung des Werkes im privaten Bereich entgegen, würde aber einen Missbrauch der Privatkopieregelung verhindern.
Ein technischer Kopierschutz darf nach bisheriger Rechtslage nicht umgangen werden, um Vervielfältigungen anzufertigen. Die Bundesregierung hält an dieser Schrankenregelung fest, was ausdrücklich zu begrüßen ist.“
Dr. Günter Krings Rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion – 4.8.2005
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Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Enforcement
Das neue Urheberrecht in der Analyse – Saarbrücken Stiftung Demokratie Saarland 7.5.2007
Urheberrecht Zweiter Korb
Probleme für Bildung und Wissenschaft
Koalitionsvertrag 2005 Ziel:
ein „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“
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Ein wirkliches Desaster – oder schöne neue Informationsmärkte?
Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft
§ 52b (Entwurf) zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Archiven und Museen
§ 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien
§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG zur Zulässigkeit elektronischer Archive
§ 95b UrhG zur Durchsetzung der Privatkopie bei technischen Schutzmaßnahmen
§ 31a UrhG (Entwurf) zu den unbekannten Nutzungsarten: Archivregelung
Änderung des § 53 Abs. 5 UrhG zur Erweiterung des Rechts der elektronischen Archivkopie (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) auf elektronische Datenbankwerke § 49 UrhG zu Elektronischen Pressespiegeln
§ 52a UrhG zur Verlängerung der Befristung in § 137k
§ 95b UrhG zur Neubewertung der technischen Schutzmaßnahmen (DRM)
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Urheberrecht - 2. Korb – Probleme für Bildung und Wissen-schaft – Schranke in § 52a für Unterricht und Forschung
nur kleine Teile eines Werkes
nur für die Nutzung IM Unterricht
nur für die bestimmt abgegrenzten
Teilnehmer von Kursen
für die Nutzung genau definierter
Forschungsgruppen
befristet bis Ende 2006 – jetzt verlängert bis 2008
ohne direktes oder indirektes kommerzielles
InteresseNutzung in Schulen nur
mit expliziter Zustimmung der Rechtsinhaber
Nutzung von Filmen erst nach 2 Jahren der Verwertung in
Filmtheatern
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Urheberrecht - Zweiter Korb – Schranke in § 52b Wiedergabe von Werken in Bibliotheken
nur von speziellen Leseplätzen in der
Bibliothek
nur ohne direktes oder indirektes kommerzielles
Interesse
Nutzung muss vergütet werden (geht nur über
Verwertungsgesellschaften)
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Urheberrecht - Zweiter Korb – Schranke in § 52b Wiedergabe von Werken in Bibliotheken
Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft
Angesichts der inzwischen fast flächendeckend an den Hochschulen vorhandenen technischen Netze macht es keinen Sinn, dass Wissenschaftler, Dozenten und Studierende ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen, um in der Bibliothek an speziellen Leseplätzen die elektronischen Materialien einzusehen und sich
dazu manuell (wie früher) Notizen zu machen.
Befremdlich ist diese Beschränkung auch angesichts der Tatsache, dass selbst in den USA mit starken Copyright-Regelungen ein solcher
wissenschaftspraxisfremder Vorschlag keine Akzeptanz finden würde. Hier greifen z.B.
auch Studierende (über ihre IP-Identifikation) selbstverständlich auch von ihrer Wohnung auf die Bestände der Bibliothek zu.
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Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand
nur Einzelbestellung
nur kleine Teile
Versand via klassischer Post oder
FaxElektronischer Versand nur als grafische Datei
Elektronischer Versand ist in keiner Form erlaubt, wenn kommerzielle Inhaltsanbieter
selber auf den Endkundenmärkten mit entsprechenden Angeboten tätig sind (wie z.B.
Science Direct/Elsevier)
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Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand
Tendenzielle Rücknahme der Schranken, vor allem in Bildung und Wissenschaft
Die vorgesehene Regelung in diesem Paragraphen, durch den ja
eigentlich der elektronische Kopienversand durch
Bibliotheksverbundleistungen (wie bei subito) bildungs- und
wissenschaftsfreundlich geregelt werden sollte, ist in so gut wie allen
Teilen inakzeptabel.
Die Beschränkung auf Post und Fax (als erlaubte Versandform) wird
der durch Elektronik bestimmten Wissenschafts- und
Ausbildungspraxis überhaupt nicht mehr gerecht.
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Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand
Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft
§ 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien
Was die Beschränkung des Versands elektronischer Materialien auf grafische
Dateien angeht, so muss der Gesetzgeber anerkennen, dass dies in der
Wissenschaftspraxis keine Lösung ist, nicht nur, aber vor allem in den
technischeren Fächern, wo man Materialien oder auch Formeln direkt in die
eigenen Texte übernehmen will (was bei grafischen Dateien nicht geht).
Die Medienbrüche bei grafischen Dateien behindern die wissenschaftliche
Arbeit zu stark.
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Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand
Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft
§ 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien
Höchst problematisch ist es, dass durch diesen Paragraphen den
kommerziellen Anbietern quasi ein Monopolrecht auf den elektronischen
Versand von Dokumenten zugebilligt wird.
Abgesehen davon, dass Monopolzuweisungen die Wirtschaft eher
davon abhalten, innovative und für Bildung und Wissenschaft attraktive
Dienste zu entwickeln, werden zum einen in der Wissenschaft Zwei-
Klassen-Gesellschaften entstehen.
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Schluss
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Urheberrecht - Folgen der vorgesehene Regelungen im Zweiten Korb
die Studienbedingungen an (deutschen) Hochschulen und
deren Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und
internationalen Kontext werden sich verschlechtern,
die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informations-
materialien und Literatur werden sich für Schulen,
Weiterbildungseinrichtungen und Universitäten erheblich
verteuern
Es ist zu erwarten, dass ab 2007 zu den Studiengebühren
auf die Studierenden noch erhebliche Informationskosten
zukommen.
Koalitionsvertrag 2005 Ziel:
ein „bildungs- und wissenschafts-
freundliches Urheberrecht“
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Urheberrecht - Folgen der vorgesehene Regelungen im Zweiten Korb
das Potenzial der mit hohen Investitionen erfolgten Ver-
netzung von Schulen und Hochschulen wird bei weitem nicht
ausgeschöpft.
eine Kriminalisierung der Bevölkerung in Bagatellfällen
Koalitionsvertrag 2005 Ziel:ein „bildungs- und wissenschafts-freundliches
Urheberrecht“
Es ist zu erwarten, dass die Absicherung der
Forschungsarbeit mit publizierter Information ab 2007
schwieriger wird.
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Wo Sie sich informieren können!
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Wo Sie sich weiter informieren können?
www.kopien-brauchen-originale.de
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Wo Sie sich weiter informieren können?
www.irights.info/index.php?id=1
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Wo Sie sich weiter informieren können?
www.urheberrechtsbuendnis.de/
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Wo Sie sich weiter informieren können?
Institut für Urheber- und Medienrecht e. V. München
www.urheberrecht.org
Website des Instituts: www.ip.mpg.de
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Wo Sie sich weiter informieren können?
Pressemitteilungen bei Heise http://www.heise.de/
www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/
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Wo Sie sich weiter informieren können?
www.urheber.info/
www.warum-verlage.de/content/view/12/42/
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Wo Sie sich weiter informieren können?
www.wir-haben-privat-kopiert.de/privkop/home www.privatkopie.net/
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Schlussthese – zur Diskussion
Gesellschaften, die mehr Energie darauf verwenden, sich um die
Sicherung der Eigentumsverhältnisse von bestehendem Wissen
und Information zu kümmern
bzw. um die Sicherung von Verwertungsansprüchen,
als auf die Rahmenbedingungen, die die Produktion von neuem
Wissen begünstigen, und um die Nachhaltigkeit von Wissen, die
zukünftigen Generationen den Zugriff auf das Wissen unserer
Gegenwart
sind in einer ökonomischen, wissenschaftlichen, politischen,
kulturellen und gesellschaftlichen Abwärtsentwicklung.
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Nun zur Diskussion
Folien unter www.kuhlen.name/
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CC als Möglichkeit,
informationelle Autonomie/
Selbstbestimmung von Autoren
zurückzugewinnen
im Rahmen des
Urheberrechts, aber mit
Verzicht auf einige
Verwertungsrechte
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Gedankenspiele zur Lösung
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Urheberrecht - Gedankenspiele zur Lösung
Staat soll Bibliotheken so ausstatten und rechtlich absichern, dass sie – für sich und im Austausch mit anderen Bibliotheken – ihre Nutzer (hier: Studierende), wie es lange Zeit möglich war, mit der benötigten Information versorgen können.
Studierende können zur Deckung der Informationskosten über einen Betrag aus ihren Studiengebühren frei verfügen, um sich, ergänzend zu den Leistungen der Bibliothek, auf dem kommerziellen Informationsmarkt versorgen zu können.
Es entsteht ein (zunächst deutschlandweites) Netzwerk von Universitäts-Publikationsservern (institutional repositories), in denen alles, was an der jeweiligen Universität produziert wird, allen im Open-Access- und Creative-Commons- Modell frei (auch im Sinne von „kostenfrei“) verfügbar ist.
Die Googlerisierung auch der Ausbildung schreitet unaufhaltsam voran.